Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 02/16

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1 4542 Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 02/16 Datum / Zeit Ort Vorsitz Anwesend Mittwoch, 3. Februar 2016 / Uhr Rathaus Ruggell Sitzungszimmer Gemeinderat Poststrasse Ruggell Maria Kaiser-Eberle, Gemeindevorsteherin Martin Büchel, Vizevorsteher Heinz Biedermann, Gemeinderat Esther Büchel, Gemeinderätin Melanie Büchel, Gemeinderätin Marion Gschwenter, Gemeinderätin Jürgen Hasler, Gemeinderat Kevin Hasler, Gemeinderat Alois Hoop, Gemeinderat Entschuldigt - Protokoll Christian Öhri, Leiter Gemeindekanzlei Protokoll genehmigt am 23. Februar 2016 durch den Gemeinderat.

2 Scherer: Antrag auf Baulandumlegung Ausstand von zwei Gemeinderatsmitgliedern Für die Behandlung dieses Traktandenpunktes treten Vizevorsteher Martin Büchel sowie GR Melanie Büchel gemäss Artikel 50 des Gemeindegesetztes in den Ausstand. Antrag Tiefbau Sechs Grundstückeigentümer haben am 7. Dezember 2015 schriftlich beim Gemeinderat eine Anfrage eingereicht, bis wann mit einer Einleitung der Baulandumlegung (BU) Scherer gerechnet werden kann. An der Sitzung vom 17. März 2010 hat der Gemeinderat bereits den Antrag auf eine Einleitung der BU Scherer behandelt. Damals hat der Gemeinderat beschlossen, den Antrag formell entgegenzunehmen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umlegung waren erfüllt. Die Anordnung der BU Scherer wurde jedoch auf unbestimmte Zeit zurückgestellt, denn es liegt im Ermessen der Standortgemeinde, inwiefern eine Baulandumlegung dringlich ist. Die aktuelle Situation ist wie folgt gegeben: Die BU Wüerle ist inzwischen abgeschlossen, die BU Rotengasse ist jedoch noch hängig. Der Gemeinderat hat den Neuzuteilungsplan BU Rotengasse am 16. Dezember 2014 genehmigt, anschliessend ist die Planauflage erfolgt. Darauf sind wiederholt verschiedene Einsprachen eingegangen. Diese Einsprachen werden derzeit von den oberen Instanzen geprüft und ein Entscheid ist noch ausstehend. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, ob die Baulandumlegung Rotengasse so genehmigt wird oder ob ein zweiter Neuzuteilungsplan erstellt werden muss. Eine erneute Zuteilung wäre neben hohen finanziellen Kosten auch mit einem beträchtlichen Zeitaufwand der Verwaltung verbunden, so dass keine Ressourcen neben dem durchschnittlich üblichen Tagesgeschäft für eine parallel laufende Baulandumlegung gegeben wären. Dies zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren, wobei die BU Scherer gemäss Anzahl Grundstückbesitzer und Anzahl Grundstücksflächen noch wesentlich grösser sein wird als die BU Rotengasse. Dies bedeutet, dass die BU Scherer erst nach der Genehmigung der BU Rotengasse durch die Regierung eingeleitet werden kann. Der Zeitpunkt kann aktuell nicht abgeschätzt werden. Antrag zur fassung Die BU Scherer ist frühestens dann einzuleiten und umzusetzen, sobald die BU Rotengasse abgeschlossen werden kann. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig. Den Antragsstellern wird dieser Entscheid schriftlich mitgeteilt. Beschaffung von ipads für die Primarschule Antrag Gemeindeschulrat Der Lehrplan 21 soll in der Schweiz das Unterrichten vereinheitlichen. Liechtenstein wird sich an diesem Lehrplan 21 orientieren müssen. Ein wesentlicher Bestandteil des Lehrplans 21 ist die Medienarbeit, die in allen Fächern verankert werden soll. Die Lehrerschaft von Ruggell ist sehr motiviert, die Primarschule Ruggell als erste medienzertifizierte Schule in Liechtenstein auszeichnen zu lassen. Die Gesundheitsaspekte, Informationen, Aufklärung, Datenschutz wie auch die Gefahren wie Mobbing sind im heutigen Unterricht wichtig zu bearbeiten, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Medien lernen zu können. Die Lehrpersonen hielten dafür im letzten Jahr als Vorbereitung Workshops mit dem Schulamt und Medienexperten ab. Dabei wurden verschiedene Modelle überlegt wie z.b. PC-Stationen in den Klassen. Mit den ipads kann der Lehrplan 21 jedoch am besten umgesetzt werden. Wenn jedes Kind (1:1 Modell) ein eigenes ipad hat, steht dies jederzeit und in jedem Fach zur Verfügung. Das Kind muss Verantwortung für dieses Gerät übernehmen, der Lernfortschritt kann nachweislich gemessen werden. WLAN wird nur in einem Raum angeboten, damit der Überblick über die Internetnutzung gegeben ist. Dieses Projekt wurde dem Gemeinderat von den entsprechenden Lehrpersonen bereits im September 2015 vorgestellt. Der Gemeinderat forderte damals zusätzlich ein Evaluationskonzept sowie ein Konzept über die Elterninformation und Öffentlichkeitsarbeit an, welche ausführlich nachgereicht wurden. Dem Gemeinderat war es wichtig, dass die Eltern gut und ausführlich auf dieses Projekt vorbereitet werden, da in der Öffentliches Protokoll 02/

3 Bevölkerung natürlich kontroverse Diskussionen erwartet wurden. Auf dieser Grundlage stimmte der Gemeinderat an der Sitzung Nr. 15/15 vom 29. September 2015 diesem Projekt einstimmig zu. Im Dezember 2015 wurden die Eltern in der Schulzeitung Buachstabaknätter ein erstes Mal im Vorwort darüber informiert, dass das Medienkonzept der Schule überarbeitet wird. Bereits fand am Montag, den 25. Januar 2016, ein entsprechender Elternabend über das neue Medienkonzept mit den ipads statt, an dem die Rückmeldungen überwiegend positiv waren, aber auch gut auf die kritischen Rückmeldungen eingegangen werden konnte. Das ipad soll ausschliesslich als Arbeitsgerät bzw. zur Ergänzung des normalen Unterrichts verwendet werden und nicht als Spielzeug. Zudem darf es nicht aus dem Klassenzimmer bzw. Schulhaus von den Kindern mitgenommen werden. Um das Projekt umzusetzen, beantragt der Gemeindeschulrat nun die Anschaffung von je 40 ipads (inkl. Software) für die kommenden drei Jahre. Dabei wurden im Direktverfahren drei Offerten eingeholt. Der günstigste Offertsteller ist das Unternehmen Speedcom AG, Schaan mit der Offertsumme von CHF für das Jahr 2016, bzw. total CHF als Kostendach für die kommenden drei Jahre. Nach der Evaluation in ca. 2,5 Jahren soll über die weitere Anschaffung entschieden werden. Antrag zur fassung Direktvergabe an das Unternehmen Speedcom AG und der Offertsumme von CHF für 40 ipads (inkl. Software) für dieses Jahr Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig. Kinderspielplatz Langacker: Vergabeantrag Spielgeräte u. Holzpodeste Antrag Hochbau Am 19. Januar 2016 hat der Gemeinderat das Projekt und den Kredit des Kinderspielplatzes Langacker genehmigt. Die Ausschreibung für die Gärtnerarbeiten wurde am 28. Januar 2016 an fünf Gartenbauunternehmer für das versetzen der Spielgeräte und Holzpodeste wie auch für die Ausführung der Umgebung versandt. Der Offerteingang bei der Gemeinde wird am 15. Februar 2016 erfolgen. Für die Lieferung der Spielgeräte und Holzpodeste des Kinderspielplatzes Langacker soll die gleiche Firma den Auftrag erhalten, wie dies beim Kinderspielplatz der Turnhalle und beim Neubau Kindergarten erfolgt ist. Die Ausführung des Kinderspielplatzes Langacker wurde mit dem Architektenteam der Primarschule abgestimmt. Es macht durchaus Sinn, wenn mit dem gleichen Stil der Spielgeräte weitergefahren werden kann, um eine Einheitlichkeit der Kinderspielplätze auf dem Schulareal herzustellen. Die Kosten für die Lieferung der Spielgeräte und Holzpodeste (Montage durch Gartenbaufirma) belaufen sich auf (inkl. Lieferung unverzollt) und soll der Firma Spielart GmbH, Hörsel (D) vergeben werden. Antrag zur fassung Direktvergabe für die Lieferung der Spielgeräte und Holzpodeste des Kinderspielplatzes Langacker an die Firma Spielart GmbH, Hörsel (D) mit einem Betrag von (inkl. Lieferung, unverzollt). Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig. Freizeitpark Widau: Kreditgenehmigung und Vergabeantrag Unterhalt Rasenspielfelder inkl. Kunstrasenplatz Antrag Hochbau Seit dem Jahr 2007 arbeitet die Liegenschaftsverwaltung im Bereich der Spielfeldbewirtschaftung mit der Firma Otto Keller AG, Zihlschlacht, zusammen. Um die Kosten für die Unterhaltarbeiten zu optimieren bzw. zu senken, hat die Liegenschaftsverwaltung für die Bewirtschaftung der gesamten Sportfelder für die Saison 2011 drei Unternehmer in Konkurrenz gestellt. Die Firma Otto Keller AG, Zihlschlacht, hatte damals den Zuschlag für die Unterhaltsarbeiten im Freizeitpark Widau bekommen. Ausschlaggebend waren dazumal der Preis, die gute Leistung des Unternehmens und die stets angenehme Zusammenarbeit während den letzten Jahren. Öffentliches Protokoll 02/

4 Die Firma Otto Keller AG, Zihlschlacht, unterhält mehrere Sportplätze in Liechtenstein und ist damit vor Ort präsent. So können auch Synergien genutzt werden. Mit der mehrjährigen Vergabe der Spielfelder an den oben erwähnten Unternehmer konnte die Gemeinde pro Jahr einen Betrag von ca. CHF 15'000 einsparen. Die langjährige Zusammenarbeit hat sich in verschiedener Hinsicht bewährt: So konnten auch verschiedene Arbeiten, die je nach Saison und Witterungsumstände anfallen, in den Unterhaltsplan ohne zusätzliche Kosten integriert werden. Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Bauverwaltung, die gesamte Spielfeldbewirtschaftung für die nächsten zwei Jahre ( ) erneut an den Unternehmer Otto Keller AG, Zihlschlacht, zu vergeben. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf CHF Bei gegenseitiger Zufriedenheit kann der Auftrag um zwei weitere Jahre ( ) zu den gleichen Konditionen verlängert werden. Antrag zur fassung 1. Kreditgenehmigung der jährlichen Kosten (2016 und 2017) von CHF für die Spielfeldbewirtschaftung im Freizeitpark Widau. 2. Auftragsvergabe für die Spielfeldbewirtschaftung im Freizeitpark Widau, an die Firma Otto Keller AG, Zihlschlacht, für die nächsten zwei Jahre zu den gleichen Konditionen. Der Gemeinderat genehmigt beide Anträge einstimmig. Baustatistik 2015: Baubewilligungsverfahren und Anzeigeverfahren Antrag Hochbau Die Baugesuchsstatistik wird seit dem Jahr 1979 geführt. Um einen effizienteren, einfacheren und schnelleren Ablauf bei Bewilligungen von kleineren Bauvorhaben zu ermöglichen, wurde Im Jahr 1985 das Anzeigeverfahren (früher Vereinfachtes Verfahren ) eingeführt. Welche Bauvorhaben der Baubewilligungspflicht oder der Anzeigepflicht unterliegen, wird im Baugesetz Art. 72 und 73 erläutert. Die Baugesuchstatistik zeigt die Anzahl der Baugesuche im Baubewilligungs- und Anzeigeverfahren, die bei der Gemeinde eingegangen sind. Wie in der Statistik feststellbar ist, ist mit total 25 Baugesuchen im Baubewilligungsverfahren ein enormer Rückgang gegenüber dem Höhepunkt im 2014 mit 42 Baugesuchen zu verzeichnen. Die Baugesuche im Anzeigeverfahren hingegen sind gegenüber dem letzten Jahr mit 27 Gesuchen gleich geblieben. Somit beträgt das Gesamttotal der Baugesuche 52. Der Gemeinderat nimmt die Baustatistik zur Kenntnis. Vernehmlassung: Regelung der Gemeindepolizei Antrag Gemeindekanzlei Mit der gegenständlichen Vorlage soll eine klare gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Gemeindepolizei geschaffen werden, indem das Gemeindegesetz sowie weitere Gesetze wie das Polizeigesetz und Landesverwaltungspflegegesetz entsprechend angepasst werden. Bei den Gemeindepolizisten handelt es sich um Gemeindebedienstete, weshalb die Bestimmungen zur Regelung der Gemeindepolizei in das entsprechende Kapitel im Gemeindegesetz aufgenommen werden sollen. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindepolizisten werden dabei klar definiert und im Detail aufgeführt, so dass insbesondere auch die Abgrenzung zur Tätigkeit der Landespolizei ersichtlich wird. Explizit geregelt werden sollen auch die in der Praxis teilweise bereits bestehenden und bewährten Kooperationen zwischen den Gemeinden. Auch soll es den Gemeinden möglich sein, private Sicherheitsfirmen mit Tätigkeiten nach Massgabe des Gewerberechts zu beauftragen. Die Gemeindepolizisten können zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, wenn die jeweilige Gemeinde dies aufgrund einer entsprechenden Gefahrenanalyse zur Aufgabenerfüllung als notwendig erachtet. Antrag zur fassung Stellungnahme des Gemeinderats über diese Vernehmlassung. Öffentliches Protokoll 02/

5 Erörterung Der Gemeinderat lobt die Zusammenarbeit des Ruggeller und Eschner Gemeindepolizisten, welche auf gleicher Grundbasis gemeinsam auf Patrouille gehen. Die Uniform dient als Merkmal der Erkennung, welche für die Einstätze getragen werden muss. Jedoch sollte auch ein Eingreifen in Zivil möglich sein, z.b. bei einer Veranstaltung. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, folgende Stellungnahme abzugeben: Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung Nr. 02/16 vom 3. Februar 2016 mit dem gegenständlichen Vernehmlassungsbericht befasst. Der Gemeinderat wurde diesbezüglich bereits am 17. Dezember 2014 eingehend über die Thematik von Michael Beyrer, u.a. Ausbildungsbeauftragter der Liecht. Landespolizei informiert. Aus Ruggeller Sicht steht auch die gute und effektive Zusammenarbeit unseres Gemeindepolizisten mit dem Gemeindepolizisten der Gemeinde Eschen im Vordergrund. Die Gemeinde Ruggell begrüsst die Abänderung des Gemeindegesetzes und die vorgeschlagenen Regelungen. Für das polizeiliche Handeln ist es unabdingbar, dass die Rechte und Pflichten auf Gesetzesebene verankert sind. Andernfalls sind Grundrechtseingriffe (Personenkontrollen und Durchsuchungen, Fahrzeugkontrollen, Sanktionen etc.) nicht möglich. Polizeiliches Handeln benötigt eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage ist das Werkzeug eines Polizisten. Die Uniform dient als Merkmal der Erkennung, welche für die Einstätze getragen werden muss. Jedoch sollte auch ein Eingreifen in Zivil möglich sein, z.b. bei einer Veranstaltung in der Gemeinde. Entsprechend soll der Artikel 64a (Stellung, Uniform und Ausweis) damit ergänzt werden, dass der Gemeindepolizist für bestimmte Aufgaben oder in bestimmten Situationen auch in Zivil agieren kann. Dazu wird die inhaltliche Übernahme des Artikels 19 aus dem Polizeigesetz vorgeschlagen, welcher die Ausweispflicht wie folgt definiert: 1) Der Polizeibeamte in Zivil weist sich vor jeder Amtshandlung aus, sofern es die Umstände zulassen. 2) Die Uniform gilt als Ausweis. Der Polizeibeamte in Uniform weist sich aus, wenn er bei einer Amtshandlung darum ersucht wird und es die Umstände zulassen. Wir bitten Sie um Berücksichtigung und Einbezug in das Gemeindegesetz unter Artikel 64a. Die restlichen Artikel werden von uns vollumfänglich unterstützt. Pendenzenliste des Gemeinderats per 3. Februar 2016 Der Gemeinderat erhält vierteljährlich eine Pendenzenliste. Die Pendenzenliste dient als ein Führungs- und Kontrollinstrument für den Gemeinderat. Darin sind die vakanten Geschäfte aus der Gemeinderatsarbeit übersichtlich aufgelistet. Der Gemeinderat geht die Liste gemeinsam durch und verständigt sich über die pendenten Geschäfte wie folgt: Die aktuelle Liste ist neu auf der Online-Plattform unter den allgemeinen Dokumenten vorhanden und wird regelmässig nach einer Sitzung aktualisiert. Diverses Grundverkehrskommission Gemeindevorsteherin Maria Kaiser-Eberle informiert den Gemeinderat, dass aufgrund der Anpassungen im Grundverkehrsgesetz ab dem 1. März 2016 das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch, für alle Grundverkehrsgeschäfte zuständig sein wird und damit die Gemeindegrundverkehrskommissionen aufgelöst werden. Die Gemeindegrundverkehrskommission kommt somit am 29. Februar 2016 zum letzten Mal zum Einsatz. Die Gemeinde hat ab dem 1. März 2016 keinerlei Kompetenzen oder Aufgaben mehr für die Beurteilung von Grundverkehrsgeschäften. Einzig die Beglaubigung von Unterschriften kann weiterhin bei der Gemeinde erfolgen. Öffentliches Protokoll 02/

6 Hunde im Griff behalten Bei der letzten Gemeinderatssitzung Nr. 01 vom 19. Januar 2016 kam folgende Anfrage: Ein am Kanaldamm nahe wohnender Bürger stört sich an frei laufenden Hunden und stellte die Frage, wie das Hundeleinengebot in Ruggell bzw. auf dem Kanaldamm geregelt ist. Darüber soll Gemeindepolizist Magnus Büchel Auskunft erteilen. Gemäss Art. 5 des Hundegesetzes gilt folgendes: 1) In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, in Fussgängerzonen, auf Rad- und Waldwegen, in Naturschutzgebieten sowie auf Skipisten und Loipen sind Hunde an der Leine zu führen. 2) Der Halter sorgt dafür, dass sein Hund ohne Einwilligung des Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen und Äcker während des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt. 3) Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen. 4) Die Gemeinden können für weitere Orte und Anlässe Anleingebote oder Betretungsverbote erlassen. Solche Orte sind mit Verbots- oder Hinweistafeln zu bezeichnen. Gemäss Gemeindepolizist Magnus Büchel besteht auf dem Kanaldamm kein Anleingebot für Hunde, es wurden auch keine entsprechenden Tafeln aufgestellt. Jedoch muss der Halter seinen Hund zu jeder Zeit im Griff haben. Diese entsprechende neutrale Meldung wird in der kommenden Ausgabe des Gemeindemagazins Underloft veröffentlicht. Agglomeration WFL Anlass für Gemeinderäte Zwischen dem Alvier und den Liechtensteiner Alpen erstreckt sich im Rheintal auf einer Länge von rund 30 Kilometern die Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein. Im grenzüberschreitenden Raum leben EinwohnerInnen und arbeiten Beschäftigte. Um den stetig wachsenden Herausforderungen in dieser stark vernetzten Region auch zukünftig aktiv begegnen zu können, wurde im November 2009 der Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein gegründet. Mitglieder sind die sechs Werdenberger und elf Liechtensteiner Gemeinden, die Gemeinde Sargans sowie der Kanton St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein. Die Stadt Feldkirch ist als Beobachter in die Entscheide eingebunden. Zweck des Vereins ist eine verstärkte Zusammenarbeit, die gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven und deren Umsetzung für die Agglomeration sowie eine effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Zudem ist der Verein Trägerin des im Dezember 2007 vom Kanton St.Gallen beim Bund angemeldeten Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein. Er erarbeitet das Agglomerationsprogrammm, bereitet seine Umsetzung vor und fördert seine stete Weiterentwicklung. Das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein mit dem Zukunftsbild und den vorgeschlagenen Massnahmen ermöglicht die Koordination bereichsübergreifender Verkehrs-, Siedlungs- und Landschaftsthemen innerhalb des funktionalen Raumes Werdenberg-Liechtenstein und wird Ende 2011 zur Prüfung beim Bundesamt für Raumentwicklung ARE eingereicht. Weitere Informationen sind unter der Webseite abrufbar. Am Donnerstag, 28. April 2016, wird von bis Uhr den Gemeinderäten die Vernehmlassung Schlussbericht Programmgeneration III vorgestellt. Dank an die Sport- und Freizeitkommission Am 2. Februar 2016 führte der diesjährige Ruggeller Wintersporttag nach Damüls. Bei schönstem (und viel zu warmen Wetter) wurde viel Ski gefahren und auch mit oder ohne Skischuhe gewandert. Ein feines Mittagessen erwartete die 102 Teilnehmenden in der Elsenalpstube. Der Ausflug war sehr erfolgreich und so bedankte sich Vorsteherin Maria Kaiser-Eberle bei GR Jürgen Hasler und allen Mitgliedern der Sportund Freizeitkommission für die tolle Organisation. Öffentliches Protokoll 02/

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