Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Saarland. Vorsitzender

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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Saarland Vorsitzender An den Landtag des Saarlandes Ausschuss für Inneres, Datenschutz und Sport Vorsitzender Herr Günter Becker Franz-Josef-Röder-Str Saarbrücken Saarbrücken, den Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des saarländischen Besoldungsgesetzes und der Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (Drucksache 13/1933) Sehr geehrter Herr Becker, in o.a. Angelegenheit gibt die GEW Saar nachfolgende Stellungnahme ab: I. Neuregelung der Besoldung durch Absenkung der Eingangsbesoldung und Zahlung einer besonderen Zulage (SBG 3b, 3c) Allgemeines Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen die Neuordnung der Besoldung von Lehrkräften des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A12 zur finanziellen Besserstellung für Lehrerinnen und Lehrer, die an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Berufliche Schulen, dem LPM und am Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur eingesetzt sind. Diese sollen eine ruhegehaltsfähige Zulage von monatlich brutto 200,- Euro erhalten. Darüber hinaus werden für die Studienseminare für das Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) sowie für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen, ebenso für das Studienseminar für das Lehramt an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen sowie für den Bereich der Qualitätssicherung an Schulen und für die Schulformen Grundschule, Erweiterte Realschule/Gesamtschule und Schulen für Behinderte Funktionsstellen neu geschaffen und als Beförderungsstellen in den Besoldungsgruppen A13, A14, A15 ausgewiesen.

2 Grundsätzliche Verbesserungen Grundsätzlich begrüßt die GEW die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen, da diese einerseits ein Stück weit mehr Besoldungsgerechtigkeit schaffen und andererseits den Lehrkräften, die bislang keine Beförderungsmöglichkeiten hatten, obwohl sie höherwertige Tätigkeiten verrichteten, zukünftig Aufstiegsmöglichkeiten bieten und somit stärker als bisher herausgehobene höherwertige Tätigkeiten im saarländischen Besoldungsgesetz verankert werden. Ablehnung der Finanzierung Die GEW kritisiert die Finanzierung des Vorhabens insgesamt, da dies auf Kosten von neu einzustellenden Lehrkräften des gehobenen Dienstes (A13) geht, die durch eine Sonderregelung im 3b, Abs. 2 eine Absenkung des Grundgehaltes um 300,- Euro in Kauf nehmen müssen. Auch die differenzierte Regelung, wonach die Absenkung entweder nach 3 oder nach 5 Jahren wieder aufgehoben werden soll bzw. überhaupt nicht zur Anwendung kommt bei Lehrkräften, die Mangelfächer unterrichten oder bei einem grundsätzlichen Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für eine Schulform, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die finanzielle Besserstellung einer bestimmten Lehrergruppe, inklusive der Schaffung von zusätzlichen Beförderungsämtern, durch eine finanzielle Schlechterstellung von Junglehrkräften erkauft wird. Dies lehnt die GEW kategorisch ab. Der Anspruch der Landesregierung, mehr Besoldungsgerechtigkeit schaffen zu wollen, wird nicht dadurch eingelöst, dass im Bereich der Neueinstellungen in den einzelnen Kollegien neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Zudem spaltet ein solches Vorhaben die Lehrerschaft, und es ist weiter zu befürchten, dass dies der Einstieg in die grundsätzliche Absenkung der Eingangsbesoldung der Lehrer/innen insgesamt ist. Entsprechende Vorstöße hierzu hat es in der Vergangenheit ja schon von anderer Seite her gegeben. Abenteuerliches Verfahren Praktische Probleme ergeben sich zudem hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vor Ort. So stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Schulleiter/innen damit zu beauftragen, nach einer entsprechenden Antragsstellung und einem durchgeführten Überprüfungsverfahren über die Besoldung einzelner Lehrer/innen zu entscheiden. Was die Aufhebung der Absenkung der Besoldung für neu einzustellende Lehrkräfte angeht, stellt sich ebenso diese Frage; hier insbesondere unter dem Aspekt, ob nicht durch das vorgesehene zusätzliche Überprüfungsverfahren nach 3 bzw. 5 Jahren eine heimliche dritte Lehramtsprüfung eingeführt wird. Interessanterweise ist dies im Übrigen nur vorgesehen für Lehrkräfte, die keine Mangelfächer unterrichten. Kurios wird das Verfahren dann, wenn neu einzustellende Lehrkräfte mit dem Lehramt Realschule und Gesamtschule bspw. mit den Fächern Mathematik und Physik trotz mäßiger, zum Teil auch schlechten Noten ohne Besoldungsabsenkung als Beamte neu eingestellt werden, aber Lehrkräfte mit den Fächern Deutsch und Geschichte mit glänzenden Noten sich bedauerlicherweise einer zusätzlichen Überprüfung unterziehen müssen, um frühestens nach 3 Jahren und spätestens nach 5 Jahren endlich das gleiche Besoldungsniveau zu erreichen wie vorgenannte Lehrkräfte, die sog. Mangelfächer unterrichten. Insofern diese Auswahl noch mit dem Grundsatz der Bestenauswahl gemäß Eignung, Leistung und Befähigung vereinbar ist, bleibt zumindest fragwürdig. Angesichts des föderalen Wettbewerbs der Länder um qualifizierte Lehrkräfte sind die Pläne zur Besoldungsabsenkung für bestimmte Lehrer/innen oder Lehrergruppen mitsamt den dazu wiederum vorgesehenen Ausnahmeregelungen mehr als abenteuerlich. 2

3 Keine Absenkung der Eingangsbesoldung! Die GEW fordert den Landtag des Saarlandes dazu auf, die Absenkungsregelungen im Bereich der Lehrerbesoldung nicht vorzunehmen, damit das Saarland keine weiteren Wettbewerbsnachteile am Lehrerarbeitsmarkt erleidet. Darüber hinaus ist eine solche Absenkungsregelung ebenso abzulehnen aus Gründen der besoldungsmäßigen Gleichbehandlung der Lehrkräfte vor Ort. Die GEW weist weiter darauf hin, dass die beabsichtigte Zulagenregelung für die genannte Lehrergruppe nicht damit begründet werden kann, dass die Arbeit dieser Lehrkräfte in vielen Bereichen ähnlich ist, sondern absolut gleich ist. Im Gesetzentwurf wird nicht nach dem Grundsatz verfahren gleicher Lohn für gleiche Arbeit, sondern nach dem Prinzip: Den einen wird gegeben, den anderen wird genommen. Fachlehrer/innen und angestellte Lehrkräfte berücksichtigen Der GEW ist die Haushaltslage des Saarlandes durchaus bekannt, allerdings darf diese nicht ständig als Begründung dafür herangezogen werden, dass nicht alles, was wünschbar ist, auch machbar ist. Es geht beim Herstellen von Besoldungsgerechtigkeit nicht um die Realisierung von Wünschen, sondern um eine angemessene und gerechte Bezahlung von gleicher Arbeit. Dies gilt im Übrigen auch für Fachlehrer/innen der Besoldungsgruppe A10, die an den Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen, zum Teil auch an anderen Schulformen, ebenso die gleiche Arbeit verrichten wie die nach A13 besoldeten Realschullehrkräfte. Die GEW weist ausdrücklich darauf hin, dass es in der Logik des Gesetzentwurfs auch für diese Besoldungsgruppe eine Neuregelung geben muss. Des Weiteren ist ebenso darauf hinzuweisen, dass für vergleichbare angestellte Lehrkräfte eine entsprechende Rechtsregelung geschaffen werden muss. Da die geplante Zulagenregelung nur eine Teilverbesserung für die betroffenen Lehrkräfte darstellt und die Inanspruchnahme über einen zeitlichen Stufenplan unter Berücksichtigung des Alters der Betroffenen geregelt ist, fordert die GEW: 1. Erhöhung der Zulage als Ausgleich zur Besoldungsdifferenz zwischen A12 und A13 in voller Höhe, 2. Erstellung eines neuen zeitlichen Stufenplans zur Finanzierung der Zulage, 3. Verzicht auf ein besonderes Auswahl- bzw. Überprüfungsverfahrens, das heißt, alle in Frage kommenden Lehrkräfte müssen diese Zulage erhalten können. II. Änderung der Anlage des SBG, Besoldungsordnung A Hier: Schaffung von neuen Beförderungsämtern Die Schaffung von neuen zusätzlichen Beförderungsämtern gemäß der Änderung der Anlage A wird von der GEW grundsätzlich begrüßt. Es handelt sich dabei um Beförderungsämter für Fachleiter/innen in den Studienseminaren für GHS-Lehrer/innen sowie Realschul- und Gesamtschullehrer/innen. Zusätzlich werden Beförderungsämter für Landesfachberater/innen für die Grundschulen, für Erweiterte Realschulen/Gesamtschulen und für die Förderschulen eingerichtet. Des Weiteren sind Beförderungsämter als Landesfachberater im Bereich der Qualitätssicherung für Grundschulen, sowie für Rektoren/innen, Realschulrektoren/innen und Studiendirektoren/innen vorgesehen. Die Leitung und stellvertretende Leitung des Studienseminars für das GHS-Lehramt erfahren eine Aufwertung ihrer Tätigkeit durch Anhebung der bisherigen Besoldungsgruppen (A14/A13) auf die jeweils nächsthöhere Besoldungsgruppe (A15/A14). 3

4 Im Einzelnen macht die GEW hierzu nachfolgende Anmerkungen: 1. Grundsätzlich zu kritisieren ist die nach wie vor vorhandene Hierarchisierung der Lehrämter, die sich auch in der Besoldungsstruktur widerspiegelt ebenso in den jeweiligen Amtsbezeichnungen. Einerseits wird die Besoldung der Leitung des Studienseminars für das GHS-Lehramt der der Leitung des Studienseminars für Real- und Gesamtschullehrer/innen gleich gestellt, andererseits werden bei den Landesfachberatern/innen für Qualitätssicherung besoldungsmäßig klare Unterschiede zwischen den Grundschulen und Förderschulen (Schulen für Behinderte) sowie den anderen Schulformen gemacht. Unlogisch erscheint es zudem hier im Bereich der Besoldungsgruppe A15 auf die Namenszusätze der einzelnen Schulformen zu verzichten. Sollte beabsichtigt sein, die Landesfachberater/innen für Qualitätssicherung (außer an Grundschulen) schulformübergreifend einzusetzen, schlägt dazu die GEW den Funktionszusatz Landesfachberater/in Qualitätssicherung für die Sekundarstufe (A15) vor. Im Zusammenhang mit der Hierarchisierungskritik wird im Übrigen noch darauf hingewiesen, dass die Funktionsstellenpriviligierung und die damit verbundene bessere Besoldungsstruktur (A14, A15, A16) für die Gymnasien gegenüber den anderen Schulformen heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen ist. 2. Im Bereich der A14-Stellen soll es künftig Landesfachberater/innen für die Erweiterten Realschulen/Gesamtschulen und für die Förderschulen geben. Hier ist nicht einzusehen, dass es für zwei unterschiedliche Schulformen (Erweiterte Realschule und Gesamtschule) eine gemeinsame Landesfachberaterstelle gibt, wohingegen die Förderschulen, ebenso auch die Gymnasien, jeweils als Schulform eigene Landesfachberaterstellen haben. Die GEW fordert bei der Einrichtung der neuen Landesfachberater/innen-Stellen aus Gerechtigkeitsgründen dem Schulformprinzip zu folgen und jeder Schulform, ERS und GeS, entsprechende Landesfachberater/innen-Stellen zuzuweisen. 3. Die Einrichtung von zusätzlichen Stellen für Landesfachberater/innen im Referat Qualitätssicherung des Kultusministeriums bläht den Planstellenapparat der Ministeriumsverwaltung unnötig auf und ist hinsichtlich der Funktion der Landesfachberater/innen, die eigentlich nicht zur Schulaufsicht zählen (sollten), äußerst problematisch. Die GEW ist der Auffassung, dass der Bereich der Qualitätssicherung und der der Qualitätsentwicklung der Schulen in enger Verzahnung und Kooperation mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) besser stellenplanmäßig und räumlich angesiedelt ist als in der Verwaltung des Kultusministeriums. In dem Zusammenhang weist die GEW ausdrücklich darauf hin, dass das LPM, das in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet hat, dringend eine Funktionsstellenstruktur benötigt, um den künftigen Herausforderungen und Aufgaben eines modernen Fortbildungsinstitutes gerecht zu werden und den an das LPM abgeordneten qualifizierten Lehrkräften ebenso Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten. Durch die Verzahnung der Planstellen der Landesfachberater/innen-Stellen für Qualitätssicherung mit einer aufgabengerechten neuen Funktionsstellenstruktur des LPM böten sich hier zukunftsträchtige Möglichkeiten, die systemische Schulberatung mit der 4

5 Lehrerfortbildung zu verbinden. Ganz sicher würde auch die Akzeptanz der Qualitätsberater/innen an den Schulen dadurch gesteigert werden. III. Schlussbemerkung: Es sollte den Verfassern des Gesetzentwurfes nicht entgangen sein, dass mittlerweile die Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Kultur dafür Sorge trägt, in allen Rechtsgrundlagen die grammatisch korrekten weiblich Sprachformen zu verwenden. Dies ist auch für den vorliegenden Gesetzentwurf zu reklamieren. Weiterhin sollte es den Verfassern des Gesetzentwurfes bekannt sein, dass mittlerweile die Bezeichnung Schulen für Behinderte durch die Bezeichnung Förderschulen ersetzt worden ist, immerhin hat dies der Landtag im Zusammenhang mit der letzten Verfassungsänderung vor kurzem so beschlossen. Mit freundlichen Grüßen (Klaus Kessler) 5

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