Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

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1 Reihe STEIERMARK 2002/7 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Abwasserverband Mittleres Feistritztal Verwaltungsjahr 2001 Rechnungshof Zl /087-E1/02

2 Bisher erschienen: Reihe Steiermark 2002/1 Reihe Steiermark 2002/2 Reihe Steiermark 2002/3 Reihe Steiermark 2002/4 Reihe Steiermark 2002/5 Reihe Steiermark 2002/6 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf die Stadtgemeinde Leoben Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf den Abfallwirtschaftsverband Leoben Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Stadtgemeinde Leoben und den Abfallwirtschaftsverband Leoben (inhaltsgleich mit 2002/1 und 2002/2) Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf den Sozialhilfeverband Weiz Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf die Stadtgemeinde Kapfenberg Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf den Abwasserverband Knittelfeld Auskünfte Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon ( ) Fax ( ) presse@rechnungshof.gv.at Impressum Herausgeber: Redaktion und Grafik: Druck: Herausgegeben: Wien, im Juli 2002 Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Rechnungshof Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH

3 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf den Abwasserverband Mittleres Feistritztal Verwaltungsjahr 2001

4

5 Inhalt Seite VORBEMERKUNGEN A Vorlage an die Mitgliederversammlung und den Landtag 1 Darstellung des Prüfungsergebnisses 1 Steiermark Wirkungsbereich des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal Gebarung des Abwasserverbandes Kurzfassung 3 Prüfungsablauf und gegenstand 4 Verbandsentwicklung 5 Satzung 5 Personal 5 Wirtschaftliche Lage 6 Standorte der Kläranlagen 7 Anschluss der Marktgemeinde Pischelsdorf Kläranlage Pischelsdorf 7 Kosten 8 Sonstige Feststellungen 10 Schlussbemerkungen 10

6 B Seite

7 Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1 Vorlage an die Mitgliederversammlung und den Landtag Der RH erstattet gemäß Artikel 127a Abs 6 erster Satz und Abs 8 B VG der Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird inhalts und zeitgleich dem Steiermärkischen Landtag gemäß Artikel 127 Abs 6 erster Satz B VG in Verbindung mit den 17 und 18 Abs 8 zweiter Satz des Rechnungshofgesetzes 1948 vorgelegt. Darstellung des Prüfungsergebnisses Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2) sowie die allfällige Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmännische Auf und Abrundungen vorgenommen.

8 2

9 Wirkungsbereich des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal 3 Gebarung des Abwasserverbandes Kurzfassung Der Abwasserverband Mittleres Feistritztal (Verband) wurde im Oktober 1987 als Wasserrechtsverband gegründet und in den Folgejahren durch die Aufnahme weiterer Gemeinden auf acht Mitglieder erweitert. Auf der Grundlage zweier Studien wurde das Verbandsgebiet in zwei große Entsorgungsbereiche sowie einen kleinen Entsorgungsbereich mit je einer Kläranlage (Abwasserreinigungsanlage) unterteilt; der Verband errichtete insgesamt 124 km Kanäle (Verbandssammler und Ortskanäle) sowie 43 Pumpwerke. Der Betrieb der Kläranlagen war durch eine geringe Auslastung sowie eine überdurchschnittlich gute Reinigungsleistung gekennzeichnet. Aus heutiger Sicht wäre es nach Ansicht des RH allerdings günstiger gewesen, die beiden größeren Entsorgungsbereiche durch einen Sammelkanal zu verbinden und am Standort Hainersdorf eine einzige größere Kläranlage zu errichten. Dadurch hätten Kosten von 1,05 Mill EUR eingespart werden können. Der Personaleinsatz des Verbandes war mit nur drei Mitarbeitern sparsam und grundsätzlich zweckmäßig. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls sollte eine zusätzliche Halbtagskraft beschäftigt werden. Die finanzielle Lage des Verbandes erwies sich in den letzten Jahren als stabil. Die gegenüber den Planungsannahmen unerwartet geringe Auslastung der Verbandskläranlage Großsteinbach veranlasste den Verband, die Einleitung der Abwässer aus der Nachbargemeinde Pischelsdorf anzuregen. Mehrere Studien bestätigten in der Folge, dass dies die ökologisch und ökonomisch günstigste Lösung für die Abwasserentsorgung im Einzugsbereich des Römerbaches darstellte. Allerdings konnte sich die Marktgemeinde Pischelsdorf nicht zu dieser Lösung entschließen, obwohl ihr der Verband mehrmals ein kostengünstiges Angebot für die Übernahme der Abwässer unterbreitete. Nach den Berechnungen des Verbandes würde der Region durch den Nichtanschluss ein volkswirtschaftlicher Nachteil bis zum Jahr 2028 von insgesamt 1,77 Mill EUR erwachsen. Der RH beurteilte die Organisation und Arbeitsweise des Verbandes insgesamt als wirtschaftlich und zweckmäßig.

10 4 Kenndaten des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal Rechtsform Rechtsgrundlage Verbandsmitglieder Wasserrechtsverband Wasserrechtsgesetz 1959 idgf Satzung gemäß Bescheid vom 13. Oktober 1987 Gemeinden Blaindorf, Gersdorf, Großsteinbach, Hainersdorf, Hirnsdorf, Kaibing, St Johann bei Herberstein, Siegersdorf bei Herberstein Verbandsgebiet Gemeindegebiet aller Mitgliedsgemeinden: rd 85 km 2 Einwohner: (laut Volkszählung 1991) Einrichtungen Kläranlage Großsteinbach mit EW Kläranlage Riegersdorf (Gemeinde Hainersdorf) mit EW Kläranlage Waldhof (Gemeinde Siegersdorf) mit 80 EW 124 km Kanalnetz (Verbandssammler und Ortskanäle) 43 Pumpwerke Gebarungsentwicklung in Mill EUR Umsatzerlöse 0,39 1,04 0,89 0,44 0,64 Betriebsergebnis 0,36 0,42 0,09 0,39 0,12 Jahresüberschuss/ fehlbetrag 0,19 0,40 0,08 0,39 0,13 Bilanzsumme 13,21 14,86 15,36 14,95 14,84 Anzahl Mitarbeiter zum Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte von Juni bis Juli 2001 die Gebarung des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal (Verband). Der Verband verzichtete auf eine Stellungnahme zu den im September 2001 zugeleiteten Prüfungsmitteilungen. Schwerpunkte der Gebarungsüberprüfung durch den RH waren neben der Verbandskonzeption und organisation die wirtschaftliche Betriebsführung des Verbandes sowie die Übernahme der Abwässer der Marktgemeinde Pischelsdorf.

11 Abwasserverband Mittleres Feistritztal Verbandsentwicklung 2 Der Abwasserverband Mittleres Feistritztal wurde im Oktober 1987 als Verband nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 mit vorerst drei Gemeinden gegründet und in den Folgejahren auf acht Verbandsgemeinden erweitert. Aufgrund von in den Jahren 1986 und 1990 in Auftrag gegebenen Studien erfolgte die Unterteilung des Verbandsgebiets in zwei große Entsorgungsbereiche und einen kleinen Entsorgungsbereich. Der Verband errichtete in der Folge drei Kläranlagen (Abwasserreinigungsanlagen). Es waren dies eine größere Kläranlage (6 800 EW) am Standort Großsteinbach, eine kleinere (2 000 EW) in Riegersdorf (Gemeinde Hainersdorf) sowie eine Kleinkläranlage (80 EW) bei der Pension Waldhof am Stubenbergsee (Gemeinde Siegersdorf bei Herberstein). 5 Weiters errichtete der Verband insgesamt 111,5 km Freispiegelkanäle, 12,9 km Pumpdruckleitungen sowie 43 Pumpwerke. Die Fertigstellung der Kanalanlagen erfolgte im Wesentlichen bis Ende 1998, die der Kläranlagen in den Jahren 1996 und Die Gesamtkosten * der Anlagen betrugen 16,93 Mill EUR (ohne USt). * im Bericht sind die Kostenbereiche im Sinne der ÖNORM B angeführt Satzung 3.1 Die Satzung wies Mängel bei Gesetzeshinweisen, der Wahl des Vorstandes, der Möglichkeit zur Bestellung mehrerer Geschäftsführer, beim Aufgabenbereich des Kassiers sowie beim Zeitpunkt der Genehmigung des Voranschlages auf. 3.2 Der RH empfahl, die Satzung bei nächster Gelegenheit zu überarbeiten. Personal 4.1 Der Verband hatte drei Mitarbeiter. Der hohe Arbeitsanfall sowie die fehlenden Personalreserven führten jedoch zu Überstundenanhäufungen und Urlaubsüberhängen. Aufgrund der hohen Qualifikation der Mitarbeiter wurden vielfach Verbesserungs und Rationalisierungsmöglichkeiten erkannt und umgesetzt. 4.2 Der Personaleinsatz des Verbandes war mit nur drei Bediensteten sparsam und grundsätzlich zweckmäßig. Der RH regte allerdings an, zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs im Urlaubs oder Krankheitsfall eine zusätzliche Halbtagskraft zu beschäftigen.

12 6 Wirtschaftliche Lage 5.1 Die Finanzierung der in elf Bauabschnitten errichteten Verbandsanlagen (Gesamtkosten 16,93 Mill EUR ohne USt) erfolgte durch Anschlussgebühren (3,05 Mill EUR), Landesbeiträge (2,62 Mill EUR) und Darlehen (11,26 Mill EUR). Letztere wurden vom Umwelt und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt (5,66 Mill EUR) bzw gemäß dem Umweltförderungsgesetz 1993 durch Annuitätenzuschüsse unterstützt (5,60 Mill EUR). Das Rechnungswesen des Verbandes erfolgte nach doppischen Grundsätzen. Das Anlagevermögen betrug durchschnittlich 95 % der Aktiva und wurde überwiegend mit Darlehen finanziert; dies schlug sich im Jahr 2000 in einem Verschuldungsgrad von rd 68 % nieder. Die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die Jahresergebnisse sowie der Cash flow betrugen im Überprüfungszeitraum: in EUR * Summe Erträge Summe Aufwand Betriebsergebnis Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss/ fehlbetrag Cash flow * Rundungsdifferenzen 5.2 Der RH beurteilte die finanzielle Lage des Verbandes in den letzten Jahren als stabil.

13 Abwasserverband Mittleres Feistritztal Standorte der Kläranlagen 6.1 Eine Vorstudie aus dem Jahr 1986 sowie eine weitere überörtliche wasserwirtschaftliche Untersuchung des mittleren Feistritztales vom Oktober 1990 schlugen eine Trennung des Verbandsgebietes in zwei Entsorgungsbereiche (ohne Berücksichtigung der Kleinkläranlage Waldhof am Stubenbergsee) vor; damit sollten Kostennachteile durch einen zusätzlichen Verbindungskanal und durch größere Rohrdurchmesser der weiterführenden Sammler vermieden werden. 7 Wie schon erwähnt, errichtete der Verband in der Folge die beiden Kläranlagen samt den zugehörigen Kanälen. 6.2 Die Auslastung der Kläranlagen war gering und blieb weit unter den Planungsannahmen, weil der Planer die ländliche Siedlungsstruktur und die zahlreichen Auspendler unberücksichtigt gelassen hatte. Aus heutiger Sicht wäre es günstiger gewesen, die beiden größeren Entsorgungsbereiche durch einen Sammelkanal zu verbinden und am Standort Hainersdorf eine einzige größere Kläranlage mit einer ähnlich hohen Leistungsfähigkeit wie in der Kläranlage Großsteinbach zu errichten. Damit hätten die Baukosten der jetzigen Kläranlage Hainersdorf von 1,23 Mill EUR, die Grundstückskosten für die Kläranlage Großsteinbach von 0,04 Mill EUR sowie der 0,5 km lange Zulaufkanal zur Kläranlage Großsteinbach eingespart werden können. Da der für den Bau einer einzigen Kläranlage erforderliche zusätzliche Sammelkanal Zusatzkosten von 0,22 Mill EUR erfordert hätte, wären damit Kosteneinsparungen von 1,05 Mill EUR zu erzielen gewesen. Als weiterer Vorteil dieser Entsorgungslösung wären darüber hinaus auch noch Kosteneinsparungen im Ortsnetz von Großsteinbach möglich gewesen. Anschluss der Marktgemeinde Pischelsdorf Kläranlage Pischelsdorf 7 Die benachbarte, dem Verband nicht angehörende Marktgemeinde Pischelsdorf begann bereits in den siebziger Jahren mit dem Bau der Ortskanalisation samt Kläranlage. Diese wurde im Dezember 1978 von der Wasserrechtsbehörde für eine Ausbaugröße von EW bewilligt. Für den Kläranlagenablauf wurden zum Schutz des als Vorfluter dienenden Römerbaches strengere Grenzwerte als damals üblich vorgeschrieben. Die Kläranlage wurde im Dezember 1985 in Betrieb genommen. Es bestand daher kein Erfordernis für die Marktgemeinde, dem zu dieser Zeit in Planung begriffenen Verband beizutreten. Ende der neunziger Jahre wurde der Bauabschnitt 03 der Ortskanalisation Pischelsdorf mit Gesamtkosten von rd 1,02 Mill EUR abgeschlossen. Im zugehörigen Förderungsantrag bestätigte damals die zuständige Fachabteilung der Landesregierung diese Variante als eine ökonomisch und ökologisch günstige Abwasserentsorgungslösung. Der Förderungsantrag wurde jedoch in der Folge von der jeweils zuständigen Förderungsstelle (zuletzt die Kommunalkredit Austria AG) nicht behandelt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind ältere Kläranlagen bis zum 1. Jänner 2005 an den Stand der Technik anzupassen.

14 Anschluss der Marktgemeinde Pischelsdorf 8 8 Da die Verbandskläranlage Großsteinbach nur zu einem Drittel ausgelastet war, regte der Verband im Dezember 1996 bei der zuständigen Fachabteilung der Landesregierung an, die Abwässer der Marktgemeinde Pischelsdorf zur Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach abzuleiten, weil diese über eine Leistungsreserve von mindestens EW verfüge. Eine Neubewertung der Abwasserentsorgung durch die zuständige Fachabteilung zeigte die gemeinsame Ableitung der Abwässer aus Pischelsdorf und der Nachbargemeinde Kulm zur Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach als ökologisch und ökonomisch günstigste Lösung auf. Mitentscheidend dafür war eine gewässerökologische Untersuchung des Römerbaches vom März In der Folge legte der Verband der Marktgemeinde Pischelsdorf ein Angebot vor, das die Errichtung eines Verbindungskanals samt einer Mengenmesseinrichtung vorsah. Die Marktgemeinde hätte einen einmaligen Anschlusskostenbeitrag zu leisten sowie die anteiligen Betriebskosten zu übernehmen gehabt. Von den Rückzahlungen für die Darlehen der Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach wäre die Marktgemeinde Pischelsdorf bis zum Zeitpunkt der Tilgung ihres eigenen Darlehens befreit gewesen. Weiters hätte der Verband einen Nachlass von 25 % auf die laufenden Betriebskosten gewährt. Die zuständige Fachabteilung der Landesregierung wies die Marktgemeinde Pischelsdorf darauf hin, dass im Fall der Nichtableitung der Abwässer zur Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach als ökonomisch und ökologisch günstigste Variante sowohl für den Bauabschnitt 03 als auch für künftige Bauabschnitte keine Förderungsmittel mehr gewährt werden könnten. Dennoch beschloss die Marktgemeinde Pischelsdorf, die eigene Kläranlage an den Stand der Technik anzupassen, weil dies unter Berücksichtigung des Projektkostenbarwertes um insgesamt 0,19 Mill EUR billiger als die Abwasserableitung zum Verband käme. Kosten 10 Ein Mandatar der Marktgemeinde Pischelsdorf wandte sich im Juni 2000 mit einer diesbezüglichen Sachverhaltsdarstellung unter anderem an den RH. Dieser sah sich außerstande, auf der Grundlage der übermittelten Unterlagen eine abschließende Beurteilung abzugeben. Er verwies jedoch auf die Überkapazitäten der Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach, auf den bereits hoch belasteten Vorfluter Römerbach sowie auf die Betriebsvorteile einer größeren Gemeinschaftskläranlage. Er hielt ferner fest, dass die Gemeinde Pischelsdorf nicht gezwungen werden könne, ihre Abwässer zur Verbandskläranlage abzuleiten.

15 Anschluss der Marktgemeinde Pischelsdorf Abwasserverband Mittleres Feistritztal Die Verzögerung der Entscheidung über die künftige Abwasserentsorgung bedingte, dass die Kommunalkredit Austria AG dem Verband mitteilte, das Förderungsansuchen für einen weiteren Bauabschnitt erst nach der Klärung des Verschuldens am Nichtzustandekommen der vom Land als ökonomisch und ökologisch günstigsten Lösung der Abwasserentsorgung der Gemeinde Pischelsdorf weiter zu behandeln. Der Verband wandte sich daraufhin an das Land mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts, um weitere Nachteile abzuwenden. Im April 2001 fand eine abschließende Besprechung in dieser Angelegenheit zwischen dem Verband, der Marktgemeinde Pischelsdorf, Vertretern der zuständigen Fachabteilung des Landes sowie der Kommunalkredit Austria AG statt. Die Marktgemeinde wurde dabei neuerlich auf den Umstand hingewiesen, dass sie bei Nichtverwirklichung der Anschlusslösung die noch immer nicht zugesicherte Förderung für den Bauabschnitt 03 sowie für alle folgenden Baumaßnahmen verlieren würde. Der Verband übermittelte der Marktgemeinde Pischelsdorf in der Folge neuerlich sein Angebot mit minimalen Abweichungen, welches der Gemeinderat jedoch erneut ablehnte. Aufgrund des Scheiterns der Verhandlungen nahm die Kommunalkredit Austria AG daraufhin die Förderungsanträge der Markgemeinde außer Evidenz. Der Verband errechnete einen volkswirtschaftlichen Nachteil für die Marktgemeinde Pischelsdorf von 0,43 Mill EUR durch entgangene Förderungen sowie von 1999 bis 2028 aufsummierte entgangene Kostenvorteile von 0,95 Mill EUR für den Verband und 0,39 Mill EUR für die Marktgemeinde. Sollte die Marktgemeinde Pischelsdorf ihre Haltung zur Abwasserentsorgung nicht ändern, würde der Region demnach bis 2028 ein volkswirtschaftlicher Kostennachteil von rd 1,77 Mill EUR erwachsen. Der RH empfahl, für den Fall der Nichteinigung die höchstzulässige Belastung der Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach wasserrechtlich auf eine Leistungsfähigkeit von unter EW beschränken zu lassen, um durch die dann verringerten Anforderungen an die Eigenüberwachung Betriebskosten einsparen zu können. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Pischelsdorf bestätigte jedoch die Absicht der Gemeinde, die eigene Kläranlage bis zum Ende der Nachrüstfrist (31. Dezember 2004) unverändert in Betrieb zu lassen. Danach wäre für ihn die Reinigung der Abwässer in der Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach durchaus vorstellbar. 9

16 10 Sonstige Feststellungen 12 Sonstige Feststellungen und Empfehlungen des RH lauteten im Einzelnen: (1) Die Reinigungsleistung der Verbandskläranlagen war überdurchschnittlich gut. (2) Die dem Verband behördlich auferlegte jährliche Untersuchung des Betriebszustands sowie des Wirkungsgrads der beiden Kläranlagen durch externe Sachverständige (Fremdüberwachung) wurde mehrfach nicht veranlasst. (3) Zur Überwachung des Betriebs der Abwasserableitung und reinigung sollte auch ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet werden. (4) Es wäre ein Grundsatzbeschluss der Mitgliederversammlung über die Anwendung des Steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetzes hinsichtlich der Entlohnung der Verbandsbediensteten notwendig. Schlussbemerkungen 13 Zusammenfassend beurteilte der RH die Organisation und Arbeitsweise des Verbandes insgesamt als wirtschaftlich und zweckmäßig. Ungeachtet dessen hob er die nachfolgenden Empfehlungen hervor: (1) Sollte in absehbarer Zeit keine Entscheidung über die künftige Abwasserentsorgung in der Marktgemeinde Pischelsdorf getroffen werden, wäre die höchstzulässige Belastung der Abwasserreinigungsanlage Großsteinbach zu verringern. (2) Die Fremdüberwachung der Kläranlagen sollte vorschriftsgemäß jährlich erfolgen. (3) Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs sollte eine zusätzliche Halbtagskraft beschäftigt werden. Wien, im Juli 2002 Der Präsident: Dr Franz Fiedler

17 Abkürzungsverzeichnis A-Z Abkürzungsverzeichnis A-Z Abs AG Absatz Aktiengesellschaft Abs AG Absatz Aktiengesellschaft B VG bzw Bundes Verfassungsgesetz beziehungsweise B VG bzw Bundes Verfassungsgesetz beziehungsweise EUR EW Euro Einwohnerwerte EUR EW Euro Einwohnerwerte idgf in der geltenden Fassung idgf in der geltenden Fassung km km 2 Kilometer Quadratkilometer km km 2 Kilometer Quadratkilometer Mill Million(en) Mill Million(en) rd RH rund Rechnungshof rd RH rund Rechnungshof USt Umsatzsteuer USt Umsatzsteuer Verband Abwasserverband Mittleres Feistritztal Verband Abwasserverband Mittleres Feistritztal Reihe STEIERMARK 2002/7 Reihe STEIERMARK 2002/7

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