Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

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1 Reihe TIROL 1999/2 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land Verwaltungsjahr 1998 Rechnungshof Zl /035-Pr/6/99

2 Bisher erschienen: Reihe Tirol 1999/1 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in bezug auf den Abwasserverband Brixlegg und Umgebung Auskünfte Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon ( ) Fax ( ) Impressum Herausgeber: Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Rechnungshof Österreichische Staatsdruckerei AG Redaktion und Grafik: Druck: Herausgegeben: Wien, im Mai 1999

3 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in bezug auf den Abfallbeseitigungsverband Innsbruck-Land Verwaltungsjahr 1998

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5 Inhalt Seite VORBEMERKUNGEN A Vorlage an die Verbandsversammlungen und den Landtag 1 Darstellung des Prüfungsergebnisses 1 Tirol Wirkungsbereich des Abfallbeseitigungsverbandes Innsbruck Land und des Abfallwirtschaftsverbandes Unterland Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH Kurzfassung 3 Prüfungsablauf und gegenstand 4 Gründung und Gesellschaftszweck 4 Deponiesituation 5 Finanzielle Lage 6 Deponieerrichtungen Graslboden I 7 Graslboden II Planung 8 Entsorgungskonzeptänderung 8 Serviceleistungen für Verbandsgemeinden 9 Weitere Feststellungen 10 Schlußbemerkung 10

6 B

7 Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1 Vorlage an die Verbandsversammlungen und den Landtag Der RH erstattet gemäß Artikel 127a Abs 6 erster Satz und Abs 8 B VG den Verbandsversammlungen des Abfallbeseitigungsverbandes Innsbruck Land und des Abfallwirtschaftsverbandes Unterland über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird inhalts und zeitgleich dem Tiroler Landtag gemäß Artikel 127 Abs 6 zweiter Satz B VG in Verbindung mit 17 und 18 Abs 8 zweiter Satz des Rechnungshofgesetzes 1948 vorgelegt. Darstellung des Prüfungsergebnisses Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2) sowie die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmännische Auf und Abrundungen vorgenommen.

8 2

9 Wirkungsbereich des Abfallbeseitigungsverbandes Innsbruck Land und des Abfallwirtschaftsverbandes Unterland 3 Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH Kurzfassung Die vom Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land in der Gemeinde Schönberg errichtete Deponie Graslboden I wird seit Sommer 1994 von der gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsverband Unterland (Bezirk Schwaz) im Jahr 1992 gegründeten Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH betrieben. Die Errichtung dieser Deponie wurde erforderlich, weil die Landeshauptstadt Innsbruck bis dahin nicht bereit gewesen war, ihre Deponie Ahrental auch anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Durch Anlaufverluste wies die Gesellschaft im Jahresabschluß 1997 eine buchmäßige Überschuldung aus, die jedoch durch zukünftige Gewinne abgedeckt werden soll. Seit dem Jahr 1995 werden positive Betriebsergebnisse erwirtschaftet. Die Finanzplanung und Buchhaltung waren zweckmäßig organisiert. Die Ziele der Gesellschaft, den Restmüll der Gemeinden in der Deponie Graslboden I zu einem günstigen Tarif zu entsorgen sowie eine Reihe von Serviceleistungen zu erbringen, konnten erreicht werden. Der Beginn der Planungen für den Ausbau des zweiten Abschnitts der Deponie Graslboden im Jahr 1995 schien zwar damals notwendig, aus heutiger Sicht wäre die Weiterführung der Planung allerdings nicht unbedingt erforderlich, weil nunmehr eine Kooperation mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG zur gemeinsamen Führung des dritten Abschnitts der Deponie Ahrental möglich geworden ist. Der RH anerkannte aber die Planungsfortführung bis zur Baureife als vertretbare Strategie, um im Interesse der Verbandsgemeinden erhebliche Kostenvorteile zu erzielen. In einer Gesamtbeurteilung bewertete der RH die Entscheidung der beiden Verbände, die Gesellschaft zu gründen, als zweckmäßig und ihre bisherige ziel und serviceorientierte, aber auch innovative Tätigkeit als positiv.

10 4 Kenndaten der Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH Eigentümer Abfallwirtschaftsverband Unterland zu 50 % Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land zu 50 % Unternehmungsgegenstand Besorgung der Abfallwirtschaft Deponiebetrieb Abfallberatung Gebarungsentwicklung in Mill S Umsatzerlöse 4,5 41,0 87,6 81,5 90,4 Betriebserfolg 5,2 3,7 2,7 1,3 0,2 Finanzerfolg 0,1 0,9 0,2 0,4 0,4 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5,3 4,6 2,5 1,7 0,6 Jahresüberschuß/ fehlbetrag 5,6 5,8 1,9 1,6 0,6 Cash flow 5,1 3,6 4,1 10,4 10,3 Anzahl Mitarbeiter Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte im März 1998 die Gebarung der Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH (ATM) seit ihrer Gründung im September Zu dem im Juni 1998 übermittelten Prüfungsergebnis gaben die Obmänner der beiden Verbände im August 1998 eine Stellungnahme ab. Eine Gegenäußerung des RH war nicht erforderlich. Gründung und Gesellschaftszweck 2.1 Die Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. September 1992 vom Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land und dem Abfallwirtschaftsverband Unterland (Bezirk Schwaz) gegründet. Das Stammkapital in Höhe von S wurde zu je 50 % von den beiden Verbänden einbezahlt. Der freiwillige Aufsichtsrat bestand zuletzt aus sechs Mitgliedern. Entsprechend dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Betriebsgegenstand entfaltete die Gesellschaft für 141 Gemeinden* folgende Aktivitäten: * 104 Gemeinden der Bezirke Innsbruck Land und Schwaz (64 davon Mitglieder in den beiden Verbänden) 37 Gemeinden des Bezirks Reutte (ab 1. Jänner 1998 nur mehr der Markt Reutte, alle anderen Bezirksgemeinden entsorgen ihren Hausmüll in die Verbrennungsanlage nach Kempten)

11 Gründung und Gesellschaftszweck Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH (1) Führung der Deponie Graslboden I in der Gemeinde Schönberg auf der Grundlage eines mündlichen Pachtvertrages mit dem Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land als Eigentümer und Bauherr seit Jänner (2) Planung des Deponieausbaues Graslboden II. (3) Auf und Ausbau der Abfallberatung in den Verbandsgebieten. (4) Abwicklung der Abrechnungen mit den Branchenrecyclinggesellschaften für erbrachte Leistungen der einzelnen Verbandsgemeinden. 2.2 Darüber hinaus bewertete der RH jene Erweiterung der Geschäftsfelder der Gesellschaft positiv, wonach den Gemeinden in absehbarer Zeit ein elektronisches Erfassungssystem angeboten werden soll, so daß jeder Entleerungsvorgang mittels einer elektronischen Einrichtung am Müllfahrzeug automatisch registriert werden kann. Dadurch sollten sich Verbesserungen in den gesamten Abläufen ergeben. Deponiesituation 3 Nach Schließung der bis dahin von zahlreichen Gemeinden der Bezirke Innsbruck Land und Schwaz benützten Deponie in Pill im November 1989 verfügten diese Gemeinden vorerst über keine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit. Die Landeshauptstadt Innsbruck war nicht bereit, eine dauernde Einbringung des Restmülls der Verbandsgemeinden in ihre Deponie im Ahrental zu ermöglichen, was infolge des dort verfügbaren Volumens langfristig möglich gewesen wäre. Bereits im Mai 1989 hatte sich daher der Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land mit dem Ziel konstituiert, für das eigene Verbandsgebiet und das des Abfallwirtschaftsverbandes Unterland möglichst rasch eine Deponie zu errichten. Nach im Jahr 1989 begonnenen Vorarbeiten wurde vom Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land die Deponie Graslboden I im Juli 1994 fertiggestellt. Als Zwischenlösung ließ die Stadt Innsbruck zwischen 1990 und 1992 die Einbringung von Restmüllmengen ( t) in ihre Deponie im Ahrental zu. Weitere t wurden am ehemaligen Deponiegelände in Pill in Form gepreßter Ballen zwischengelagert. Ein gemäß 9 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes erforderlicher zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Land und dem Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land als Bauherr der Deponie Graslboden I lag zwar vor, war jedoch vom Verband wegen der strittigen Frage des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung noch nicht unterfertigt worden.

12 6 Finanzielle Lage 4.1 Das Eigenkapital der Gesellschaft entwickelte sich seit dem Jahr 1993 wie folgt: in Mill S Stammkapital 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Rücklage 0,3 Bilanzverlust 5,7 11,4 9,5 9,5 10,2 Investitionsfreibetrag 0,4 1,5 2,0 3,6 4,5 Eigenkapital 4,8 9,4 7,0 5,4 4,9 Die hohen Anlaufverluste der Jahre 1993 und 1994 ergaben bis Ende 1997 eine buchmäßige Überschuldung, die jedoch durch künftige Gewinne abgedeckt werden soll. Der Überschuldungshöchststand von 9,4 Mill S (1994) konnte mittlerweile auf 4,9 Mill S (1997) gesenkt werden. Das langfristige Fremdkapital (1997: 54,9 Mill S) bestand nahezu zur Gänze aus der durch ein Gutachten untermauerten Rückstellung für die nach der Schließung der Deponie entstehenden Nachsorgeverpflichtungen (1997: 53,2 Mill S). 4.2 Eine vom RH durchgeführte Bilanzanalyse ergab ein positives Unternehmungsbild. Die Liquidität zweiten Grades (Verhältnis zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten) verbesserte sich von 0,8 (1994) auf 1,4 (1997). Eine ebenfalls positive Entwicklung zeigte das Working capital (Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten) als Ausdruck der grundlegenden Unternehmungsliquidität, welches von 4,7 Mill S (1994) auf 26,8 Mill S (1997) stieg. 5 Die Erträge aus der Deponierung entwickelten sich seit dem Jahr 1995 rückläufig bis nahezu gleichbleibend (1995: 74 Mill S, 1996: 70 Mill S, 1997: 71 Mill S). Die Umsätze aus den anderen Geschäftsbereichen wie Abfallberatung und Entgeltzahlungen der Branchenrecyclinggesellschaften stiegen von 14 Mill S (1995) auf 19 Mill S (1997). Diesen Erträgen standen jedoch infolge ihrer Weitergabe an die Gemeinden Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber. Seit dem Jahr 1995 waren die Betriebsergebnisse und der Cash flow jeweils positiv. Da aufgrund der Verhandlungen mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) davon auszugehen war, daß die Ausbaustufe Graslboden II nicht mehr erforderlich sein wird, wurden die bislang dafür getätigten Investitionen von 14 Mill S in den Jahren 1996 und 1997 außerordentlich abgeschrieben.

13 Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH 6 Von Anfang an gelang es der Gesellschaft, den Gemeinden einen günstigen Deponietarif von unter S je Tonne bieten zu können. Zuletzt stellte sie 945 S (ohne Zuschläge) in Rechnung. Im Gegensatz zu anderen privat geführten Deponien war dies deutlich günstiger. Die Finanzplanung und die Buchhaltung waren zweckmäßig organisiert. Eine Gegenüberstellung der Plandaten mit den Istdaten ergab keine nennenswerten Abweichungen. Im Jahr 1996 wurde erstmals eine Kostenrechnung eingeführt, die im wesentlichen alle Erfordernisse abdeckte. 7 Deponieerrichtungen Graslboden I 7 Im Jahr 1989 begannen trotz der zunächst skeptischen bis ablehnenden Haltung der Behörden zu diesem Projekt umfangreiche Bodenuntersuchungen zur Feststellung der Standorteignung. Die Planung erfolgte unter Beachtung der Deponierichtlinien mit Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Deponietechnik. Die erste grobe Kostenschätzung belief sich mit Stand November 1990 auf 43,9 Mill S einschließlich der Kosten für die Abdeckung (ohne Umsatzsteuer). Nach dem Baubeginn im März 1993 konnten trotz einiger unvorhergesehener Schwierigkeiten die wichtigsten Arbeiten noch im Spätherbst 1993 abgeschlossen und der reguläre Betrieb unter der Geschäftsführung der ATM im Juli 1994 aufgenommen werden. Die Gesamtherstellungskosten betrugen letztlich 83,5 Mill S. Diese gegenüber der Kostenschätzung wesentliche Steigerung beruhte auf der nunmehrigen Berücksichtigung der Planungs und Finanzierungskosten und auf den gegenüber der Ausschreibung um 20,1 Mill S höheren Baukosten von 52,1 Mill S, die vor allem durch tatsächlich unvorhersehbare Mehrmassen beim Schotterabtrag sowie durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die Trasse der Brenner Bundesstraße verursacht worden waren Das genehmigte Deponievolumen des Abschnitts Graslboden I betrug m 3, woraus sich bei ausschließlicher Ablagerung gepreßter Müllballen eine Nutzungsdauer von 12 Jahren ergeben sollte. Die im Februar 1993 bewilligte Umstellung des Deponiebetriebs auf die Lagerung auch loser Abfälle, die Abarbeitung der in Pill zwischengelagerten Abfälle und die Übernahme des Abfalls des Bezirks Reutte führten zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer auf fünf Jahre, so daß die Deponie voraussichtlich im Frühjahr 1999 verfüllt sein wird. Ab diesem Zeitpunkt wird der Müll in die Deponie Ahrental III der Stadt Innsbruck verbracht werden. Der RH anerkannte, daß das Bauvorhaben trotz des schwierigen Umfelds (steiles Gelände, Platzmangel ua) termingerecht vollendet werden konnte. Auch werden die Verfüllung sowie die Schließung im Frühjahr 1999 plangemäß erfolgen, womit die Ziele der Gesellschaft, den Restmüll zu vergleichsweise günstigen Kosten geordnet und umweltgerecht zu entsorgen, als erreicht angesehen werden können.

14 Deponieerrichtungen 8 Graslboden II Planung 9 Der akute Mangel an Deponieraum veranlaßte den Abfallbeseitigungsverband Innsbruck Land, im Zuge der Planung des ersten Abschnitts 1992 bereits eine Erweiterung um einen zweiten Bauabschnitt (Graslboden II) ins Auge zu fassen. Voraussetzung dafür war allerdings die Verlegung der Brenner Bundesstraße auf eine neu zu errichtende Hangbrücke mit dem Mittelpfeiler im Schüttbereich. Da der nachträgliche Einbau dieses Pfeilers undurchführbar erschien, wurden das Fundament sowie der erforderliche Pfeilerabschnitt bereits beim ersten Bauabschnitt miterrichtet. Eine im Auftrag der ATM als Bauherr erstellte Machbarkeitsstudie vom August 1995 bezifferte die voraussichtlichen Gesamtkosten der gewählten Variante mit 228,9 Mill S einschließlich der Entgasung und der Oberflächenabdeckung. Für die Verwirklichung des Projekts wurde ein Zeitraum von 3,5 bis 4 Jahren veranschlagt. Das Gesamtvolumen sollte aus damaliger Sicht im Endausbau 1,2 Mill m 3 erreichen, die Schüttdauer 16 Jahre betragen. Die neue Deponie sollte unmittelbar nach der Verfüllung von Graslboden I im April 1999 in Betrieb genommen werden. Von den für die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitserklärung gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz notwendigen 13 Gutachten lagen im März 1998 bereits 12 vor. Dabei war aufgrund der unerwartet aufwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen, daß die Bauarbeiten für den Graslboden II nicht termingerecht beginnen konnten und somit nach wenigen Jahren erneut ein Deponienotstand für die beiden Gemeindeverbände drohte. Entsorgungskonzeptänderung 10.1 Hatte die Stadt Innsbruck bis 1997 noch jegliche Müllablagerung durch die ATM in der Deponie Ahrental abgelehnt, zeigte sich nunmehr die für die Abfallwirtschaft zuständige IKB an einer Zusammenarbeit mit der Gesellschaft interessiert. Im Februar 1998 erklärten sich beide Gesellschaften zu einer langfristigen Kooperation über die gemeinsame Nutzung des dritten Abschnitts der Deponie Ahrental mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Mill m 3 bereit. Bei einer für diesen Abschnitt noch zu gründenden Gesellschaft würde die ATM dann das Recht haben, 45 % des Volumens ( m 3 ) zu verfüllen. Der Ausbau der Deponie Graslboden war nach Ansicht der Gesellschaft daher gegenstandslos geworden. Die bisherigen Planungskosten für die Deponie Graslboden II beliefen sich bis zum Dezember 1997 auf 14,5 Mill S. Durch weitere Honorare und Zusatzkosten (Brückenprojekt) können sich die Planungskosten auf 17,5 Mill S erhöhen.

15 Deponieerrichtungen Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH Trotz der beabsichtigten Zusammenarbeit mit der IKB vertrat die ATM die Auffassung, daß die Planungsvorbereitungen für die Deponie Graslboden II bis zur Baureife des Projekts weitergeführt werden sollten, um in den Verhandlungen über das kommende Vertragsverhältnis eine günstige und unabhängige Ausgangsposition zu erhalten. Während nämlich der Preis für die Ablagerung auf dem neuen Deponieabschnitt Graslboden II mit S je Tonne errechnet wurde, lag die aktuelle Deponiegebühr der IKB im Ahrental bei S je Tonne Hausmüll. 9 Der Unterschiedsbetrag von 570 S je Tonne würde sich bei einer künftig zu erwartenden jährlichen Abfallmenge von t und einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren auf insgesamt 273,6 Mill S summieren. Es war jedoch davon auszugehen, daß der erst zu verhandelnde Deponiepreis im Ahrental für die Verbandsgemeinden bei einer günstigen Ausgangsposition jedenfalls bedeutend niedriger als die derzeitigen S sein wird In der Beurteilung dieses Sachverhalts wertete der RH die Planungskosten für den Graslboden II, welcher nach der aktuellen Sachlage nicht gebaut werden wird, zwar als verlorenen Aufwand, anerkannte aber diese Handlungsweise als vertretbare Strategie, um im Interesse der Verbandsgemeinden erhebliche Kostenvorteile zu erzielen. Weitere Vorteile waren der Wegfall der Errichtungskosten für diesen Abschnitt und der Eingriffe in die Natur sowie die verbesserte Nutzungsmöglichkeit der Deponiekapazität im Ahrental durch Aufteilung auf eine größere Zahl von Gemeinden. Laut Mitteilung der Gesellschafter sei im Juli 1998 von den Geschäftsleitungen der ATM und der IKB eine Punktation unterzeichnet worden und werde in weiterer Folge, wie vereinbart, ein Kooperationsvertrag und ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Serviceleistungen für Verbandsgemeinden Eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft bestand in der Organisation und Durchführung von Abfallberatungsdiensten sowie in der schon erwähnten Abwicklung der Abrechnungen mit den Branchenrecyclinggesellschaften für die von den Verbandsgemeinden erbrachten Leistungen. Eine gesonderte Abgeltung dieser Abrechnungen war nicht vorgesehen, sondern erfolgte über die Deponietarife. Im Rahmen der Abfallberatung wurden auch noch verschiedene Projekte (zb Altspeisefettaktion, Videoüberwachung für Containerinseln und Recyclinghöfe) abgewickelt, sowie eine Zeitschrift und eine Reihe von Drucksorten herausgegeben. Der RH stellte fest, daß die Gesellschaft ihrem Auftrag zur Abfallberatung voll nachgekommen war. Aufgrund ihrer Vielschichtigkeit konnten die Ergebnisse dieser Tätigkeiten nicht unmittelbar finanziell in ihren Auswirkungen bewertet werden. Dennoch war der Vorteil für die Verbandsgemeinden aufgrund der laufenden Zuwächse bei der getrennten Sammlung sowie aus der zentralen Verrechnung mit den Branchenrecyclinggesellschaften offenkundig.

16 10 Weitere Feststellungen 12 Weitere Feststellungen und Empfehlungen des RH betrafen (1) die nach Ansicht des RH zu hohe Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates (1997: S). Sie wurde mittlerweile um mehr als die Hälfte auf S reduziert; (2) die Steigerung der Personalkosten durch die Anwendung des EVU Kollektivvertrages auf die Dienstverhältnisse ab 1. Juli 1997; (3) die Abdeckung eines zusätzlichen Darlehens für die Investitionen in Graslboden II durch Rückzahlung aus den vorhandenen Barmitteln. Schlußbemerkung 13 In einer Gesamtbeurteilung bewertete der RH die Entscheidung der beiden Verbände, die Gesellschaft zu gründen, als zweckmäßig und ihre bisherige ziel und serviceorientierte, aber auch innovative Tätigkeit als positiv. Wien, im Mai 1999 Der Präsident: Dr Franz Fiedler

17 Abkürzungsverzeichnis A-Z Abkürzungsverzeichnis A-Z Abs AG ATM Absatz Aktiengesellschaft Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH Abs AG ATM Absatz Aktiengesellschaft Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH B VG Bundes Verfassungsgesetz B VG Bundes Verfassungsgesetz EVU Elektrizitätsversorgungsunternehmung EVU Elektrizitätsversorgungsunternehmung GesmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung GesmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung IKB Innsbrucker Kommunalbetriebe AG IKB Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Mill Million(en) Mill Million(en) RH Rechnungshof RH Rechnungshof S Schilling S Schilling t Tonne(n) t Tonne(n) ua und andere(s) ua und andere(s) zb zum Beispiel zb zum Beispiel Reihe TIROL 1999/2 Reihe TIROL 1999/2

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