der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

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1 Klaus Wiesehügel Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt anlässlich des Symposiums Integration des Wohnens in die staatlich geförderte Altervorsorge am 21. September 2006 in der Tagungsstätte Manzini, Berlin Referat: Die doppelte Perspektive der Arbeitnehmer: Wohnungsbauförderung als Element der Arbeitsplatzsicherung und Beitrag zur Altersvorsorge Achtung Sperrfrist: , Uhr Änderungen vorbehalten. Es gilt das gesprochene Wort.

2 2 Lassen sie mich zunächst Dank sagen für die Möglichkeit, bei dieser Tagung das Thema Wohneigentum und staatlich geförderter Altersvorsorge aus der Sicht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt darstellen zu können. Die so genannte Riester-Rente wurde unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossen, um verstärkte Anreize für die notwendig gewordene private Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge zu schaffen. An der Diskussion und Beschlussfassung im Bundestag habe ich selbst mitgewirkt. Allen Beteiligten war bereits damals klar, dass eine Integration des Wohnens in die Riesterrente notwendig ist, aber mit diesem Gesetzestext gänzlich unbefriedigend geregelt worden war. Meine Organisation hat sich im Rahmen des Strategiedialogs Bau schon in der letzten Legislaturperiode für eine diskriminierungsfreie Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Rente eingesetzt und hierzu die Einsetzung einer Arbeitsgruppe erreicht. Inzwischen ist durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD endlich Bewegung in die Sache gekommen. Ich freue mich, dass die Bemühungen der Sozialpartner im Strategiedialog hierzu einen zentralen Anstoß liefern konnten. In meinem Vortrag wurde ich gebeten, die doppelte Perspektive der Arbeitnehmer zum Thema Wohneigentum und Altersvorsorge darzustellen. Genau diese doppelte Perspektive war für uns der besondere Anlass, uns von Beginn an für eine diskriminierungsfreie Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Rente einzusetzen.

3 3 Denn natürlich geht es bei der Einbeziehung des Wohneigentums auch fast immer um die Sicherung von Arbeitsplätzen sei es im Neubau oder bei grundlegenden Baumaßnahmen nach dem Erwerb aus dem Bestand. Anrede! Zuvor möchte ich allerdings auf den zentralen fundamentalen Zusammenhang zwischen Bau- und Gesamtwirtschaft hinweisen: Es ist aus volkswirtschaftlicher Sicht alles andere als ein Zufall, dass das erstmals seit vielen Jahren wieder aufkeimende Pflänzchen einer konjunkturellen Belebung in der Gesamtwirtschaft zusammenfällt mit dem Ende einer seit 11 Jahren anhaltenden Baurezession, die mit der Halbierung der Zahl der Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe auf mittlerweile unter verbunden war. Das Bauvolumen in Deutschland betrug im vergangenen Jahr 230 Milliarden Euro. Das waren zwar 70 Milliarden weniger als 10 Jahre zuvor. Aber immerhin mehr als ein Zehntel des Bruttoinlandsprodukts, also aller im vergangenen Jahr in Deutschland produzierten Güter und Dienstleistungen. Vor wenigen Jahren hat das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Eigenheimbaus untersucht. Als zentrales Ergebnis wurde festgestellt, dass bei einer Veränderung des Wohnungsbauvolumens um 1 Milliarde Euro sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage um knapp 2,2 Milliarden ändert. Dieser so genannte Multiplikator von fast 2,2 gilt leider nicht nur bei der Erhöhung der Bautätigkeit. Die Multiplikatorwirkung hat sich im vergangenen Jahrzehnt zwangläufig negativ ausgewirkt.

4 4 Der Rückgang des gesamten Bauvolumens um 70 Milliarden Euro seit 1995 hat demzufolge zu einem gesamtwirtschaftlichen Nachfrageausfall von fast 160 Milliarden Euro geführt! Für die Beschäftigungsseite hat die gleiche Studie errechnet, dass eine Veränderung des Wohnungsbauvolumens um 1 Milliarde Euro zu einem Beschäftigungseffekt von insgesamt Arbeitsplätzen führt, davon im Baubereich. Diese beeindruckenden Zahlen, die außerdem auch erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben, sollten bei der Diskussion um die Einbeziehung des Wohneigentums in die geförderte Altersvorsorge nicht unberücksichtigt bleiben. Es geht mir bei diesem Hinweis weniger darum, die Auswirkungen auf die Beschäftigung der Bauwirtschaft zu demonstrieren. Vielmehr möchte ich damit deutlich machen, welche negativen Auswirkungen die Streichung der Eigenheimzulage für Produktion und Beschäftigung auch in der Gesamtwirtschaft hätte, wenn gleichzeitig die Wohneigentumsbildung bei der Riester- Rente nur unzureichend gefördert würde. Nach wie vor ist der Wohnungsbau mit seinem Anteil von 55 % die mit Abstand wichtigste Bausparte und zugleich die letzte stabile Säule der Bauwirtschaft. Denn in den vergangenen Jahren war der Wirtschaftsbau zwangsläufig Opfer der schwachen Konjunkturentwicklung. Der öffentliche Bau litt unter den massiven Problemen der öffentlichen und insbesondere der kommunalen Finanzen. Eine weitere zentrale Rahmenbedingung für die Schaffung von Wohneigentum ist die Angst vor möglicher Arbeitslosigkeit. Sie bremst den Erwerb von Wohneigentum. Zudem sind die Arbeitnehmerverdienste seit Jahren nur unterdurchschnittlich angestiegen, zuletzt stagnierten sie.

5 5 Bei einer solchen Einkommensentwicklung ist klar, dass für die private Altersvorsorge nicht Spargelder sowohl für Versicherungsverträge in Riester-Renten als auch in das Ansparen für den Erwerb von Wohneigentum fließen können. Bei der derzeitigen Förderung kommt es daher zu einer Diskriminierung der Altersvorsorge über Wohneigentum! Aus diesem Grund haben wir in der Diskussion um die Ausgestaltung der Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Rente von Anfang an drei Eckpunkte in den Vordergrund gerückt: Erstens, dass ihre Ausgestaltung für die Bürger auch tatsächlich Anreize für die Altersvorsorge durch Bildung von Wohneigentum gibt. Zweitens, dass der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, also auch für die Arbeitnehmer, möglichst gering ausfällt und drittens, dass die Diskriminierung der Bildung von Wohneigentum im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge auch in der Praxis beseitigt wird. Im Klartext: Die langfristig milliardenschwere staatliche Förderung der Altersvorsorge darf nicht mehr ausschließlich in die Anlageformen von Versicherungen und Banken fließen. Das wichtigste Ziel der Rentenreform 2001 war eine Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die gleichzeitige Riester-Förderung greift der Staat bewusst in die individuelle Entscheidung über die Altersvorsorge ein. Auch künftig kann bei der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung nicht mit einer Ausweitung der Spartätigkeit gerechnet werden. Deshalb ist in der Vergangenheit durch die Beschränkung der Objekte der Förderung der privaten Altersvorsorge eine Marktverzerrung zu Lasten der Bildung von Wohneigentum zur Altersvorsorge entstanden. Diese Diskriminierung gilt es, mit der Neuregelung ab dem nächsten Jahr zu beseitigen!

6 6 Lassen sie mich nun zur Diskussion über die aktuell vorliegenden Vorschläge in dieser keineswegs einfachen Materie kommen. Die IG BAU hat sich frühzeitig und das wird Sie vielleicht wundern - für das Modell entschieden, das auch von den Wirtschaftsverbänden getragen wird, und an dessen Entwicklung mitgewirkt. Ich will hier in aller Deutlichkeit offen darlegen, warum unsere Entscheidung so ausfiel. Das Modell der Bausparkassen, mit dem auch die CDU/CSU-Fraktion zu sympathisieren scheint, hat den großen Charme der einfacheren Regelungen, indem insbesondere die nachgelagerte Besteuerung durch eine geringere Förderungshöhe abgegolten werden soll. Meine Organisation glaubt jedoch gemeinsam mit einer großen Zahl von Wirtschaftsverbänden, dass diese Lösung steuersystematisch problematisch ist. Zugleich würde damit in der jahrzehntelangen Förderphase der Anreiz, Wohneigentum zu erwerben, durch geringere Förderbeträge gravierend gemindert. Mit Blick auf den dritten Vorschlag, den Referentenentwurf des Finanzministeriums zum Wohn-Riester-Gesetz, lassen Sie mich an dieser Stelle also vor der anschließenden politischen Diskussionsrunde nur einige wenige Anmerkungen machen: Dieser Vorschlag vermeidet die Probleme, die ich soeben hinsichtlich der Vorstellungen der Bausparkassen dargestellt habe. Allerdings tauchen dafür zwei andere Probleme auf: Die Bürger sollten im Prinzip frei entscheiden können, in welcher Höhe sie das geförderte Altersvorsorgekapital für Wohneigentum verwenden.

7 7 Eine Beschränkung der Kapitalentnahme auf die Hälfte des angesparten Kapitals zum Erwerb oder zur Entschuldung von Wohneigentum stellt aber keine echte Wahlfreiheit dar. Hierdurch würde den Förderberechtigten gerade ein wesentlicher Teil der Mittel entzogen, die sie für den Erwerb von Wohneigentum benötigen. Der zweite Kritikpunkt richtet sich darauf, dass die Verwendung der Riester-Zulagen auf die Bildung von Riester-Geldrenten beschränkt wird. Dies ist mit einer echten Wahlfreiheit unvereinbar. Als Folge kann lediglich der Teil der Förderung für die Bildung von Wohneigentum verwandt werden, um den die steuerlichen Sonderausgaben die Zulage überschreitet. Für den Großteil der Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen kommt es aber gar nicht erst zu einem Sonderausgabenabzug, der die Zulage übersteigt. Damit würde den Familien mit Durchschnittseinkommen und Kindern eine Förderung von Wohneigentum praktisch versagt. An diesen beiden Stellen bedarf es meines Erachtens einer Überarbeitung des Referentenentwurfs. Ansonsten befürchte ich, dass es lediglich zu einer formalen Verbesserung der Situation, aber nicht zu einer in der Praxis auch tatsächlich in Anspruch genommenen Riester-Förderung im Wohneigentumsbereich kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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