Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen Tätigkeitsbericht
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- Edwina Keller
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1 Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen Tätigkeitsbericht Kärntner Krankenanstaltenfonds, September 2005
2 Impressum: Herausgeber: Kärntner Krankenanstaltenfonds Arnulfplatz 2 A 9021 Klagenfurt kaerntner.krankenanstaltenfonds@ktn.gv.at Internet: Autoren: Prim. Dr. Manfred Freimüller, Dr. Arnold Gabriel Copyright: Kärntner Krankenanstaltenfonds, Klagenfurt 2005
3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Präambel I. LAE im Kärntner Gesundheitswesen - Kurzbeschreibung II. LAE-Modell - Geschäftsordnung zur Leistungsangebotsentwicklung - Grafische Darstellungen zum LAE-Modell - Sitzungsordnung des Entwicklungsteams - Sitzungsordnung der Expertengruppen - Leistungssegmentkatalog III. Entwicklungsteam - Zusammensetzung - Statusreport IV. Expertengruppen - Anforderungsprofil - Zusammensetzung (Mitglieder und Gastteilnehmer) - Sitzungstermine V. Rechtsträgerforum - Sitzungsordnung - Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte VI. Mentorenkollegium - Beschlüsse (Faksimile) VII. Umsetzung der LAE-Ergebnisse - Beschlüsse der Landeskommission - Umsetzungsempfehlungen des Entwicklungsteams - Versorgungsmatrizen
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5 Vorwort Wer im Gesundheitswesen die Solidarität erhalten und die Qualität sichern und stärken will, muss das Leistungsangebot an die Bedarfslagen von morgen anpassen. Unter-, Ü- ber- oder Fehlversorgungen müssen vermieden werden und die Versorgung muss finanzierbar sein. Diese in Österreich richtungsweisende Leistungsangebotsentwicklung wird das Kärntner Gesundheitswesen zukunftsfähig machen und seine hervorragende Versorgungsqualität garantieren. Kein Geld soll mehr in sinnloser Konkurrenz vergeudet werden. Wie im Regierungsprogramm festgeschrieben, bleibt die Sicherung einer für alle leistbaren, flächendeckenden und hochwertigen Gesundheitsversorgung das zentrale Ziel der Kärntner Gesundheitspolitik. Dabei sind mir zwei Dinge besonders wichtig: Erstens eine optimale Qualität der Versorgung für alle. Zweitens die Ausschöpfung vorhandener und vertretbarer Einsparreserven. Dies sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass unsere Gesundheitsversorgung bezahlbar bleibt. Wir wollen das Gesundheitswesen auch in Zukunft solidarisch finanzieren, um eine Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern. Die Stärkung der regionalen Spitäler und der Neubau des LKH Klagenfurt sind Schwerpunkte unserer Krankenanstaltenpolitik. Alle Krankenhaus-Standorte sollen gesichert werden. Im Gesundheitssystem der Zukunft können kleinere Spitäler jedoch nur durch den Ausbau von Netzwerken, Kooperationen und Allianzen überleben. Diese ermöglichen die Nutzung von Synergieeffekten und somit eine höhere Wirtschaftlichkeit. Die Arbeit im Gesundheitsbereich ist verantwortungsvoll, ausbildungsintensiv sowie psychisch und physisch ungemein belastend. Mein Ziel ist, die Arbeitsbedingungen in allen Gesundheitsbereichen ständig zu verbessern und dafür zu sorgen, dass insgesamt ausreichend Personal und eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kärntner Krankenanstalten im Namen der Kärntner Bevölkerung und ganz persönlich für ihren Einsatz, ihre Pflichtbereitschaft und ihr Engagement zum Wohle der Patienten. Mit freundlichen Grüßen, LHStv. Dr. Peter Ambrozy Krankenanstaltenreferent des Landes Kärnten
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7 Präambel Mit diesem Tätigkeitsbericht wird ein umfassender Überblick über die Aufbau- und Ablauforganisation, die inhaltlichen Ereignisse sowie die getroffenen Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen geboten. Als vor einigen Jahren die Idee geboren wurde, im Land selbst und unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen ein Instrument zur Steuerung der Leistungsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen zu schaffen, gab es nicht wenige skeptische Stimmen. Das bisher Erreichte zeigt jedoch, dass auch mit dem im Lande vorhandenen Know-how herzeigbare Ergebnisse erzielt werden können. Die Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen stellt ein dynamisches Element der Leistungssteuerung dar und soll ergänzend zur bisher vom Bund vorgegebenen Krankenanstaltenplanung in Form von Bettenplänen den Leistungsbezug in den Mittelpunkt stellen. Zwischenzeitig hat sich auch auf Bundesebene dieser Planungsansatz durchgesetzt. Besonders hervorzuheben ist der partizipative Grundgedanke, der der Kärntner Leistungsangebotsentwicklung zugrunde liegt. Durch die Einbeziehung aller Verantwortungsträger wird eine hohe Akzeptanz der Ergebnisse, die aus der Leistungsangebotsentwicklung resultieren, erreicht. Dass die Ergebnisse nicht nur theoretische Erörterung bleiben, wurde durch die Umsetzung im Rahmen der landesspezifischen LKF- Finanzierung in Kärnten mit Beginn des Jahres 2005 dokumentiert. An dieser Stelle sei allen, die die Leistungsangebotsentwicklung zum Erfolg geführt haben, besonderer Dank ausgesprochen. Dies gilt insbesondere für die Mitglieder des Entwicklungsteams, hier vor allem für die beiden Vorsitzenden Prim. Dr. Manfred Freimüller und Mag. Dr. Arnold Gabriel, für die Mitwirkenden im Rechtsträgerforum, vor allem aber auch für die weit über 100 Experten, die in den verschiedensten Expertengruppen in konstruktiver Art und Weise ihr fachliches Know-how eingebracht haben. Im Sinne des dynamischen Planungsansatzes werden laufend weitere Segmente identifiziert und dem Planungsprozess zugeführt werden. Der Leiter der Geschäftsstelle des Kärntner Krankenanstaltenfonds: Dr. Hugo Tschernutter
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9 I. Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen - Kurzbeschreibung
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11 I. Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen - Kurzbeschreibung Zweck der Leistungsangebotsentwicklung Die vom Land Kärnten und dem Kärntner Krankenanstaltenfonds betriebene Leistungsangebotsentwicklung soll die bis dato statische Krankenanstaltenplanung dynamisieren und vor allem auch konkretisieren, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen zu entsprechen. Zielsetzung der Leistungsangebotsentwicklung Zielsetzung der Leistungsangebotsentwicklung Die Zielsetzung der Leistungsangebotsentwicklung ist: Erweiterung und Dynamisierung der Bettenplanung, um - eine flächendeckende Versorgungsstruktur aufrechtzuerhalten und - eine hohe Versorgungsqualität unter der Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze zu wahren Konkretisierung der Versorgungsstruktur innerhalb der jeweiligen Leistungssegmente Harmonisierung der einzelnen medizinischen Leistungssegmente innerhalb der Kärntner Krankenanstalten Verbesserte Abstimmung zwischen dem Spitalsbereich und dem niedergelassenen Bereich Schaffung von mehr Transparenz im Kärntner Gesundheitswesen Bedarfsgerechte Versorgung (Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung, siehe folgende Tabelle) Zur Definition von Über-, Unter- und Fehlversorgung 1 Bedarf Leistung a) wird fachgerecht erbracht wird nicht fachgerecht erbracht wird nicht erbracht b) nur objektiver kein subjektiver Bedarf (latenter Bedarf) bedarfsgerechte Versorgung Fehlversorgung (latente) Unterversorgung subjektiver und objektiver Bedarf bedarfsgerechte Versorgung Fehlversorgung Unterversorgung (ggf. Fehlversorgung) nur subjektiver kein objektiver Bedarf Überversorgung (ggf. Fehlversorgung) Überversorgung und Fehlversorgung bedarfsgerechte Versorgung a) Annahme: Leistung mit gesichertem gesundheitlichen Netto-Nutzen und angemessener Kosten-/Nutzen-Relation b) Annahme: es wird auch keine alternative Leistung erbracht 1 Quelle: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (Deutschland) - Gutachten 2000/2001: Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit, Band III, S. 33. LAE-Kurzbeschreibung Seite 1 von 4
12 Systematik der Versorgungsplanung im Gesundheitswesen Systematik der Versorgungsplanung Die Versorgungsplanung in Kärnten folgt im Prinzip einem Stufenaufbau. Als genereller Rahmen dient der Österreichische Krankenanstalten/Großgeräteplan (Ö- KAP/GGP), der im Kern die Bettenobergrenze sowie die Anzahl an Großgeräten je Krankenanstalt regelt. In rechtlicher Hinsicht wird dieser Rahmenplan als Verordnung auf Landesebene im Sinne des Kärntner Krankenanstaltenplan KKAP für die Krankenanstalten bindend. Auf dieser Grundlage sind Errichtungs- und Betriebsbewilligungen zu erteilen bzw. zu versagen. Im Unterschied zum ÖKAP/GGP konkretisiert der KKAP jedoch die Bettenobergrenze je Krankenanstalt insoweit, als eine Vorgabe der Bettenobergrenzen je Kärntner Fondskrankenanstalt auf Ebene der einzelnen Abteilungen erfolgt sowie punktuelle Ergänzungen (wie etwa Kooperationsverpflichtungen zwischen Standorten in bestimmten Fachbereichen) festgelegt werden. Demnach legen sowohl der ÖKAP/GGP und als auch der KKAP im Rahmen der Krankenanstaltenplanung den Planungsparameter Bettenzahl zugrunde, während die Leistungsangebotsentwicklung auf Basis von Leistungssegmenten (z.b. Onkologie, Kardiologie usw.) die Erbringung von medizinischen Leistungen strukturiert. Damit ist der Planungsansatz der LAE innerhalb der einzelnen Fachbereiche im Gegensatz zur Bettenplanung weitaus differenzierter und berücksichtigt vor allem auch die Bedarfsnotwendigkeit sowie die strukturellen Voraussetzungen (Strukturqualitätskriterien) innerhalb der Versorgungsregionen bzw. Leistungsstandorte. Darüber hinaus versucht dieser Planungsansatz auch die Versorgungsmöglichkeiten im extramuralen Bereich zu berücksichtigen. Im Ergebnis wird für ausgewählte Fachgebiete eine sog. Versorgungsmatrix entwickelt, die die zu erbringenden Leistungsspektren je Leistungsstandort definiert. Damit die Einhaltung dieser festgelegten Leistungsrahmen sichergestellt ist, greifen im Falle von Über- bzw. Unterschreitungen Sanktionsmechanismen (wie z.b. Punkteabschläge im Rahmen der LKF-Finanzierung). ÖKAP/GGP Bettenzahl pro Krankenanstalt Anzahl Großgeräte KKAP Bettenzahl pro Krankenanstalt u. Fachgebiet Anzahl Großgeräte LAE z.b. Leistungskatalog Leistungsspektren ausgewählter Fachgebiete extra - und intramural LAE-Kurzbeschreibung Seite 2 von 4
13 Der Methodische Rahmen Methodischer Rahmen Der Methodische Rahmen der Leistungsangebotsentwicklung Die Leistungsangebotsentwicklung basiert auf einem multifokalen Entwicklungsansatz, der sich auf vorhandene Daten, Expertenwissen und Entwicklungsprognosen stützt. Beispiele zu den Indikatoren: Strukturdaten in regionaler sowie überregionaler Hinsicht wie etwa Bettenzahlen, Auslastung, Personaldichte etc. Medizinische Daten in quantitativer Hinsicht wie etwa Anzahl und Häufigkeit von Medizinischen Einzelleistungen, Diagnosen etc. Qualitätsindikatoren wie etwa Patientenzufriedenheit, Mindestfallzahlen etc. Wirtschaftliche Daten wie etwa Endkosten je Belagstag, stationäre Endkosten je LKF-Punkt etc. Demographische Daten wie etwa Altersstruktur, korrigierte Krankenhaushäufigkeit etc. Ein hoher Partizipationsgrad in den drei Ebenen des Prozessmodells sichert die Umsetzbarkeit der Ergebnisse ab. Das Prozessmodell der LAE Das Prozessmodell der Leistungsangebotsentwicklung Das Prozessmodell ist dreigeteilt (siehe nachfolgende Abbildung). In der strategischen Ebene erfolgt die Auftragserteilung sowie die Ergebnisbeurteilung und der Beschluss über die Umsetzung der Lösungskonzepte. Die operative Ebene nimmt diese Aufträge entgegen, formuliert gezielte Fragen, die von einer Expertengruppe in weiterer Folge bearbeitet werden. Dafür werden Daten und detailliertes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, um der Expertengruppe die Beantwortung der Fragestellungen aus mehreren Blickwinkeln zu ermöglichen ( multifokaler Entwicklungsansatz ). In der Partizipationsebene wird die Mitgestaltung der einzelnen Rechtsträger und wesentlichen Institutionen des Kärntner Gesundheitswesens ermöglicht, wie etwa bei der Priorisierung der Themen und der Auswahl der Mitglieder aller Expertengruppen. Im Besonderen werden im Rechtsträgerforum die eingebrachten Umsetzungsvorschläge auf ihre Machbarkeit überprüft. Nach Ablauf dieses gesamten Prozesses erfolgt die für die Leistungserbringer verbindliche Beschlussfassung auf Antrag des Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten. LAE-Kurzbeschreibung Seite 3 von 4
14 Ziele und Ergebnisse der Leistungsangebotsentwicklung Hohe Versorgungsqualität Flächendeckende bedarfsgerechte Versorgungsstruktur Bedarfsgerechte, patientenorientierte, abgestufte Versorgungsstrukturen Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze Umsetzung Teilergebnisse wurden schrittweise umgesetzt und sind in den jeweils gültigen KKAP eingeflossen. Darüber hinaus sind mit umfassende Strukturierungsmaßnahmen per Beschluss der Landeskommission in Kraft getreten. Diese sollen eine hohe Versorgungsqualität und eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung unter der Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze gewährleisten. Zur Absicherung dieser patientenorientierten, abgestuften Versorgungsstrukturen wurde ein Umsetzungscontrolling eingerichtet. LAE-Kurzbeschreibung Seite 4 von 4
15 II. LAE -Modell
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17 Geschäftsordnung, grafische Darstellungen zum LAE-Modell und Sitzungsordnungen
18 GESCHÄFTSORDNUNG zur LEISTUNGSANGEBOTSENTWICKLUNG 2. Landeshauptmann-Stellvertreter Gesundheits- und Krankenanstaltenreferent Dr. Peter Ambrozy Version 1.1 Vom LAE-Geschäftsordnung Seite 1 von 9
19 INHALTSVERZEICHNIS Geschäftsordnung zur Leistungsangebotsentwicklung 1 PRÄAMBEL ZWECK UND GRUNDWERTE AUFTRAG AUFBAUORGANISATION ROLLEN UND GREMIEN STRATEGISCHE EBENE Auftraggeber Mentorenkollegium PARTIZIPATIONSEBENE Rechtsträgerforum OPERATIVE EBENE Entwicklungsteam Expertengruppen ZUSAMMENARBEIT MIT ASSOZIIERTEN PROJEKTEN ABLÄUFE ÜBERBLICK TEILPROZESSE DES HAUPTPROZESSES LEISTUNGSANGEBOTSENTWICKLUNG Teilprozess Auftragskonkretisierung Teilprozess Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bzw. Empfehlungen Teilprozess Einbindung der Partizipationsebene Teilprozess Entscheidung HILFSPROZESSE Hilfsprozess Berichtslegung Expertengruppe Hilfsprozess Berichtslegung Entwicklungsteam Hilfsprozess: Informationsfluss zwischen Entwicklungsteam und assoziierten Projekten... 9 LAE-Geschäftsordnung Seite 2 von 9
20 1 PRÄAMBEL 1.1 Zweck und Grundwerte Der Zweck der Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen liegt darin, die Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße, bedarfsgerechte und patientenorientierte medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung im Rahmen eines integrierten Gesundheitsversorgungssystems, unter Bedachtnahme auf eine effizienzsteigernde Kostensteuerung und langfristige Sicherung der Ressourcen, zu konzipieren. Somit ist die Leistungsangebotsentwicklung als begleitender Prozess zur Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung zu verstehen, der insbesondere die Umsetzbarkeit von gesetzlichen Rahmenplänen wie ÖKAP bzw. KKAP fördern soll. Das Vorhaben richtet sich nach den expliziten Zielen des Landes Kärntens i.s.d. 4 KAO 1999 in Bezug auf das Gesundheitswesen. Dabei sind die Grundwerte Patientenorientierung Integration Partizipation Transparenz für alle Organisationsebenen und Mitwirkenden verbindlich. 1.2 Auftrag Der konkrete Auftrag für dieses Vorhaben wurde vom Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten (Auftraggeber, AG) an die Leiter des Entwicklungsteams mit erteilt. Der Auftrag umfasst sowohl die Definition und Ausgestaltung der Leistungsangebotsentwicklung, die unmittelbare Implementierung des Prozesses und der Gremien sowie die fortlaufende Entwicklung des Leistungsangebotes. 2 AUFBAUORGANISATION Zum besseren Verständnis ist in diesem Zusammenhang auf die Darstellungen im Anhang zu verweisen. 2.1 Rollen und Gremien Folgende Rollen und Gremien wurden definiert, um einerseits einen gemeinsam getragenen Willensbildungsprozess sicherzustellen und andererseits eine effiziente, strukturierte Vorgehensweise zu ermöglichen. Strategische Ebene: Partizipationsebene: Operative Ebene: Auftraggeber (Gesundheits- und KA-Referent) Mentorenkollegium Rechtsträgerforum Entwicklungsteam Expertengruppen LAE-Geschäftsordnung Seite 3 von 9
21 2.2 Strategische Ebene Auftraggeber Zusammensetzung: Gesundheits- und Krankenanstaltenreferent des Landes Kärnten Aufgaben: Schaffung der generellen Rahmenbedingungen für die Leistungsangebotsentwicklung Auftragserteilungen an das Entwicklungsteam Entscheidung im Rahmen der vom Entwicklungsteam ausgearbeiteten Vorschläge nach der Beratung im Mentorenkollegium Nominierung der Expertengruppenmitglieder auf Vorschlag der Leitung des Entwicklungsteams Beauftragung von externen Beratern und Moderatoren Rechtzeitige Information über geänderte Rahmenbedingungen an das Entwicklungsteam Verantwortung: Gesamtplanungsverantwortung im Kärntner Gesundheitswesen Mentorenkollegium Zusammensetzung: Die Kärntner Landesregierung Aufgaben: Das Mentorenkollegium soll die Erreichung der Ziele auf der Landesregierungsebene fördern und die Bedeutung eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses für Kärnten absichern. Verantwortung: Sicherstellung einer kooperativen Zusammenarbeit im Rahmen der befassten Aufgabenstellungen. 2.3 Partizipationsebene Rechtsträgerforum Zusammensetzung: Das Rechtsträgerforum besteht aus 13 ständigen Mitgliedern (inkl. des Vorsitzenden) sowie 2 außerordentlichen Mitgliedern, die je nach Themenschwerpunkt der Sitzungsagenda eingeladen werden. Ständige Mitglieder als Vertreter der Rechtsträger: - Abt. 14 AKL, Sozial- u. Gesundheitsrecht, Krankenanstalten - Barmherzige Brüder St. Veit - Deutscher Orden Friesach - Evangelische Diakonie Waiern - Konvent der Elisabethinen - KH Spittal/Drau GmbH - Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft LAE-Geschäftsordnung Seite 4 von 9
22 Ständige Mitglieder als Vertreter anderer Einrichtungen - Landeskrankenanstalten-Konferenz - Patientenanwalt - Ärztekammer - Hauptverband der Sozialversicherungsträger - Abt. 12 Amt der Kärntner Landesregierung, Landessanitätsdirektion - Abt. 13 Amt der Kärntner Landesregierung, Soziales Außerordentliche Mitglieder - DIATHER (Privatkliniken) - AUVA (Unfallkrankenhaus) Die Leitung dieses Gremiums übernimmt der Vorstand der Abt. 14 des Amtes der Kärntner Landesregierung. Die Ernennung der einzelnen Mitglieder obliegt den jeweiligen Rechtsträgern bzw. anderen Einrichtungen. Aufgaben: Durch die Integration aller Interessensvertreter soll eine Harmonisierung der Meinungsbilder über die vom Entwicklungsteam vorgeschlagenen Lösungskonzepte erfolgen. Eine Sitzungsordnung, die die Sitzungsabläufe im Rechtsträgerforum regelt, wird vom Vorsitzenden des Rechtsträgerforums verfasst und ist in weiterer Folge vom Auftraggeber zu genehmigen. Verantwortung: Überprüfung der entwickelten Konzepte zu den einzelnen Leistungssegmenten auf ihre Machbarkeit. 2.4 Operative Ebene Entwicklungsteam Zusammensetzung: - Teamleitung - 1 Vertreter des Sachgebietes Medizin - 1 Vertreter des Sachgebietes Informationserschließung/Methoden - Support: 2 Mitglieder aus den Kärntner Krankenanstalten (je einer aus KA- BEG und den anderen Fondsspitälern) - Teamassistenz - fakultativ: externe Beratung Die Entwicklungsteamleitung wird vom Auftraggeber nominiert. Die Teamassistenz wird vom KKF bereitgestellt. Die übrigen Teammitglieder werden auf Vorschlag der Entwicklungsteamleitung vom Auftraggeber eingesetzt. Aufgaben der Teamleitung: Vorschlag zur Priorisierung der einzelnen Leistungssegmente Entscheidung über die Einrichtung von Expertengruppen zu den jeweiligen Leistungssegmenten Vorschlag an den Auftraggeber bezüglich der Nominierung der Expertengruppenmitglieder Zielvereinbarungen mit den Expertengruppen LAE-Geschäftsordnung Seite 5 von 9
23 Laufende Berichte hinsichtlich der Entwicklungsschritte sowie der geplanten Maßnahmen an den Auftraggeber in Form eines Statusreports Vorschlag bezüglich der Auswahl externer Berater und Moderatoren an den Auftraggeber Erstellung einer Sitzungsordnung, welche die Sitzungsabläufe im Entwicklungsteam selbst sowie in den Expertengruppen regelt. Diese Sitzungsordnungen sind in weiterer Folge vom Auftraggeber zu genehmigen. Aufgaben der Entwicklungsteams: Strukturierung des Versorgungsangebotes im Gesundheitswesen Mitwirkung bei der Entscheidung über die Einrichtung von Expertengruppen zu den jeweiligen Leistungssegmenten Mitwirkung im Auswahlverfahren der Expertengruppenmitglieder Koordination der Expertengruppen innerhalb des gesamten Entwicklungsprozesses Aufbau eines prozessbegleitenden Controlling Aufbau von Kontakten mit externen Experten und Erschließung relevanter Informationsquellen Unterstützung der Teamleitung zur Erreichung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Ziele. Verantwortung: - Prozessverantwortung Sicherstellung, dass die Grundwerte in allen Ebenen eingehalten werden. Gewährleistung, dass der Prozess definiert, implementiert und ausgeführt wird. - Ergebnisverantwortung Sicherstellung termingerechter und qualitativ entsprechender Ergebnisse im Sinne von Empfehlungen an den Auftraggeber Expertengruppen Zusammensetzung: - Fachleute zum jeweiligen Leistungssegment bzw. Thema der Expertengruppe - externer Moderator Aufgaben: Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für das Angebot in den befassten Leistungssegmenten Berichterstattung an das Entwicklungsteam Die prinzipielle Aufgabenverteilung innerhalb der Expertengruppen ist in der zugehörenden Sitzungsordnung geregelt. Verantwortung: - Für qualitative und gemeinsam getragene inhaltliche Ergebnisse - Inhaltliche Berichtspflicht an die Leitung des Entwicklungsteams - Sicherstellung, dass der vereinbarte Prozess und die vereinbarte Methodik zur Ergebnisfindung eingehalten und dokumentiert werden. LAE-Geschäftsordnung Seite 6 von 9
24 2.5 Zusammenarbeit mit assoziierten Projekten Assoziierte Projekte sind Vorhaben, die zwar das Leistungsangebot betreffen, deren Inhalt jedoch noch zu wenig spezifiziert bzw. deren Umfang über ein Leistungssegment hinausgeht und die eine eigenständige Organisation rechtfertigen. Derartige Projekte können vom Krankenanstaltenreferenten als solche getrennt beauftragt werden. Ein erstes Beispiel dafür ist das Projekt Telemedizin. Bei der Definition derartiger Projekte ist sicherzustellen, dass ein geregelter Informationsaustausch zwischen Entwicklungs- und Projektteam installiert wird. 3 ABLÄUFE 3.1 Überblick Der Ablauf Leistungsangebotsentwicklung ist prinzipiell als fortlaufender Prozess zu verstehen. Dieser Hauptprozess lässt sich in die Teilprozesse Auftragskonkretisierung, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bzw. Empfehlungen, Einbindung der Partizipationsebene sowie Entscheidung unterteilen. Unterstützt werden diese Teilprozesse von den beiden Hilfsprozessen Berichtslegung Expertengruppe und Berichtslegung Entwicklungsteam. Fakultativ wird schließlich auf den Hilfsprozess Informationsfluss zwischen Entwicklungsteam und Assoziierten Projekten zurückgegriffen. 3.2 Teilprozesse des Hauptprozesses Leistungsangebotsentwicklung Teilprozess Auftragskonkretisierung Der Auftraggeber befasst das Entwicklungsteam mit der Leistungsangebotsentwicklung in einem ausgewählten Segment. Das Entwicklungsteam schlägt eine Auftragskonkretisierung vor, die der Auftraggeber freigibt Teilprozess Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bzw. Empfehlungen Grundsätzlich nominiert der Auftraggeber auf Vorschlag des Entwicklungsteams eine Expertengruppe, die Lösungsvorschläge erarbeitet und dem Entwicklungsteam in Form von Sitzungsprotokollen bzw. einem Endbericht übermittelt. Das Entwicklungsteam überprüft, ob die in der Auftragskonkretisierung formulierten Ziele durch die vorhandenen Lösungsvorschläge erreichbar sind. Sofern die notwendige Qualität erreicht ist, werden die Lösungsvorschläge vom Entwicklungsteam an den Auftraggeber weitergegeben. Anderenfalls ist vom Entwicklungsteam der Entwicklungsprozess auch mit alternativen Planungsmitteln weiterzuführen, bis eine Empfehlung an den Auftraggeber vorgelegt werden kann. LAE-Geschäftsordnung Seite 7 von 9
25 3.2.3 Teilprozess Einbindung der Partizipationsebene Lösungsvorschläge bzw. Empfehlungen des Entwicklungsteams und der Projektfortschritt werden regelmäßig vom Entwicklungsteam an den Auftraggeber berichtet. Der Auftraggeber bringt diese zur Diskussion in das Rechtsträgerforum ein. Die Mitglieder dieses Gremiums geben Ergänzungen und konstruktive Vorschläge bekannt, mit denen bei Zustimmung des Auftraggebers das Entwicklungsteam befasst werden kann. Sobald dieser Partizipationsprozess abgeschlossen ist, entscheidet der Auftraggeber, welche konkreten Entwicklungsschritte und Maßnahmen dem Mentorenkollegium präsentiert werden Teilprozess Entscheidung Der Auftraggeber nimmt die Empfehlungen vom Entwicklungsteam entgegen, trifft eine Entscheidung und gibt diese bekannt. Damit ist das Ergebnis vom Entwicklungsteam abgenommen. Die Arbeit der Expertengruppe gilt dadurch jedenfalls als beendet. 3.3 Hilfsprozesse Hilfsprozess Berichtslegung Expertengruppe Die Expertengruppe erstattet regelmäßig Bericht an das Entwicklungsteam in Form von Sitzungsprotokollen. Zu dem mit der Entwicklungsteamleitung vereinbarten Zeitpunkt ist eine Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse in folgender Struktur vorzulegen: Nach Freigabe der Sitzungsprotokolle durch die Expertengruppe erfolgt eine Weitergabe an das Entwicklungsteam Ergebnisbericht (wird vom Moderator erstellt) und enthält sowohl Prozess- als auch inhaltliche Ergebnisse. Der Bericht wird grundsätzlich mit Hilfe eines EDV-gestützten Informationsmediums dokumentiert. Ziel ist es, einerseits den Administrationsaufwand möglichst gering zu halten sowie andererseits die Nachvollziehbarkeit und die Systematik sicherzustellen. Der Bericht wird vom Entwicklungsteam freigegeben und wird damit auch für den Auftraggeber zugänglich gemacht (= Formalisierter Statusbericht) Hilfsprozess Berichtslegung Entwicklungsteam Die Berichterstattung des Entwicklungsteams an den Auftraggeber erfolgt zweifach: Dem Auftraggeber steht über ein einzurichtendes, prozessbegleitendes Controlling ein aktueller Status über den Fortschritt in den laufenden Tätigkeiten zur Verfügung. LAE-Geschäftsordnung Seite 8 von 9
26 Darüber hinaus wird in regelmäßigen Auftraggebersitzungen der Auftraggeber mit Hilfe des formalisierten Statusberichtes informiert Hilfsprozess: Informationsfluss zwischen Entwicklungsteam und assoziierten Projekten Bei Start derartiger Projekte ist ein entsprechender Informationsfluß festzulegen und einzurichten. Dafür können die Informationssysteme des Entwicklungsteams genutzt werden. Grafische Darstellungen zum LAE-Modell 1. Das Prozessmodell der Leistungsangebotsentwicklung 2. Die Partizipative Ebene Das Rechtsträgerforum 3. Die operative Ebene Das Entwicklungsteam und die Expertengruppen LAE-Geschäftsordnung Seite 9 von 9
27 Das Prozessmodell der Leistungsangebotsentwicklung Berichtsfluss durch die Leitung des Entwicklungsteams an den Auftraggeber Ziele Ergebnisse Experten-- gruppen Kärntner Krankenanstaltenfonds Strategische Zielvorgaben des Auftraggebers an die Leitung des Entwicklungsteams Strategische Ebene Partizipationsebene Operative Ebene Mentorenkollegium Gesundheitsund KA-Referent Entwicklungsteam Rechtsträgerforum Grafische Darstellungen zum LAE-Modell Seite 1 von 3
28 Die partizipative Ebene - Das Rechtsträgerforum Kärntner Krankenanstaltenfonds Barmherzige Barmherzige Brüder Brüder St. St. Veit Veit Abt. 14 Abt. 14 Sozial- u. Gesundheitsrecht, Sozial- u. Gesundheitsrecht, Krankenanstalten Krankenanstalten Patientenanwalt Patientenanwalt Deutscher Deutscher Orden Orden Friesach Friesach Ärztekammer Ärztekammer Evangelische Evangelische Diakonie Diakonie Waiern Waiern Konvent Konvent der der Elisabethinen Elisabethinen KH KH Spittal/Drau Spittal/Drau GmbH GmbH Krankenanstalten- Krankenanstalten- Betriebsgesellschaft Betriebsgesellschaft Landeskrankenanstalten Konferenz Landeskrankenanstalten Konferenz Diather Diather (Privatkliniken) (Privatkliniken) AUVA AUVA (Unfallkrankenhaus) (Unfallkrankenhaus) HV HV der der SV-Träger SV-Träger Abt. Abt Sanitätswesen Sanitätswesen Abt. Abt Soziales Soziales ständige Mitglieder als Vertreter der Rechtsträger Gastteilnehmer ständige Mitglieder als Vertreter anderer Einrichtungen Grafische Darstellungen zum LAE-Modell Seite 2 von 3
29 Berichtsfluss an das Entwicklungsteam durch die Moderatoren der Expertengruppen Kärntner Krankenanstaltenfonds Die operative Ebene Das Entwicklungsteam und die Expertengruppen operative Ebene operationalisierte Ziele des Entwicklungsteams abgeleitet aus den strategischen Zielvorgaben Entwicklungsteam Teamleitung Expertengruppe n Expertengruppe 2 Expertengruppe 1 Beratung Experte 1 Experte 2 Sachgebiet Medizin Moderator Teamassistenz Sachgebiet Informationserschließung/Methoden Gastteilnehmer Support Methoden Support Med. Bereich Experte 3 Experte n Grafische Darstellungen zum LAE-Modell Seite 3 von 3
30 Sitzungsordnung des ENTWICKLUNGSTEAMS der Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen Das Entwicklungsteam für die Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen hat nachstehende Ordnung in seiner Sitzung beschlossen: 1 - Zweck der Sitzungsordnung Die Sitzungsordnung regelt den Ablauf der Sitzungen im Entwicklungsteam der Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen, im folgenden kurz Entwicklungsteam. 2 - Mitgliedschaft des Entwicklungsteams (1) Das Entwicklungsteam besteht aus der Teamleitung und je einem Fachexperten aus dem Kärntner Krankenanstaltenfonds zu den Bereichen Medizin und Informationserschließung/betriebswirtschaftliche Methoden. Diese Fachgebiete werden flankierend durch je einen Fachexperten aus dem Kärntner Gesundheitswesen unterstützt. Mit der Leitung des Entwicklungsteams kann eine Person oder können zwei Personen beauftragt werden. Für alle administrativen und organisatorischen Belange ist der Teamleitung eine nicht stimmberechtigte Teamassistenz beigestellt. (2) Die Mitglieder des Entwicklungsteams werden auf unbestimmte Zeit vom Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten bestellt. Die Teammitgliedschaft endet durch Verzicht, Tod oder Abberufung durch den Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten. 3 - Die Aufgaben und Verantwortungen des Entwicklungsteams (1) Die Aufgaben und Verantwortungen des Entwicklungsteams sind in der Geschäftsordnung zur Leistungsangebotsentwicklung geregelt. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Teamleitung die Möglichkeit, externe Fachexperten (z.b. Fachärzte, Personen aus dem Sozialversicherungsbereich,...) oder externe Berater zur Unterstützung beizuziehen. Die Tätigkeit dieser Personen bzw. Firmen wird entgeltlich inklusive allfälliger Spesen über Auftrag des Kärntner Krankenanstaltenfonds abgegolten. Sitzungsordnung Entwicklungsteam Seite 1 von 3
31 (3) Der Teamleitung obliegt eine Berichtspflicht gegenüber dem Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten, die prinzipiell in den Auftraggebersitzungen wahrzunehmen ist. 4 - Aufgaben der Teamleitung (1) Der Teamleitung obliegt die Geschäftsführung des Entwicklungsteams. Sie beruft die Entwicklungsteamsitzungen ein und führt dabei den Vorsitz. (2) Die weiteren Aufgaben der Teamleitung sind in der Geschäftsordnung zur Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen geregelt. 5 - Tagesordnung (1) Mit der Einberufung zu einer Sitzung des Entwicklungsteams, ist die geplante Tagesordnung anzugeben. (2) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Entwicklungsteams ist berechtigt, bis Sitzungsbeginn zusätzliche Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Während der Sitzung kann die Tagesordnung einvernehmlich um weitere Tagesordnungspunkte erweitert werden. 6 - Sitzungen (1) Das Entwicklungsteam hat seine Sitzungen nach Bedarf abzuhalten. Die Sitzung wird von der Teamleitung einberufen. Jedes stimmberechtigte Entwicklungsteammitglied kann bei der Teamleitung eine Sitzung, unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Themenschwerpunktes, anregen. (2) Zu den Sitzungen des Entwicklungsteams können auch externe Fachexperten eingeladen werden. Diese werden von der Teamleitung schriftlich eingeladen und haben kein Stimmrecht. 7 - Beschlüsse (1) Das Entwicklungsteam ist beschlußfähig, wenn neben einem Mitglied der Teamleitung mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Entwicklungsteams bei der Sitzung anwesend sind. Bis auf die Teamassistenz verfügen alle Mitglieder über je eine Stimme. Dies gilt auch für die Teamleitung, auch wenn sie von zwei Personen wahrgenommen wird. (2) Bei einer Beschlußfassung ist auf Einstimmigkeit hinzuwirken. Erforderlich ist jedenfalls die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Entwicklungsteammitglieder. Falls die Sitzungsordnung Entwicklungsteam Seite 2 von 3
32 Teamleitung aus zwei Personen besteht, müssen diese ihrerseits eine Übereinstimmung finden, da sie gemeinsam nur über eine Stimme verfügen. (3) Die Abstimmung zu einem Beschluß erfolgt mündlich während der Sitzung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Teamleitung. Eine Stimmenthaltung ist nicht möglich. 8 - Protokoll (1) Über den Verlauf jeder Sitzung des Entwicklungsteams ist eine Niederschrift in Form eines Protokolls anzufertigen, welches den Tag und Ort der Sitzung, die Namen der Anwesenden, den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen und die gefaßten Beschlüsse zu enthalten hat. (2) Für die Protokollführung ist die Teamassistenz zuständig. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Teamleitung. (3) Das Protokoll ist nach Möglichkeit vor Beginn der nächsten Sitzung in Reinschrift zu übertragen und fertigzustellen und allen Mitgliedern des Entwicklungsteams zu übermitteln. (4) Jedes Mitglied des Entwicklungsteams hat das Recht, Änderungen und Ergänzungen des Protokolls zu beantragen. Die Genehmigung der Niederschrift - einschließlich allfälliger Richtigstellungen - erfolgt durch die Mitglieder des Entwicklungsteams bei der darauffolgenden Entwicklungsteamsitzung. 9 - Wirksamkeitsbeginn und Abänderung der Sitzungsordnung Diese Sitzungsordnung tritt mit der Genehmigung des Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten in Kraft. Eine Änderung dieser Sitzungsordnung des Entwicklungsteams bedarf der neuerlichen Genehmigung des Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten. Sitzungsordnung Entwicklungsteam Seite 3 von 3
33 Sitzungsordnung für die EXPERTENGRUPPEN der Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen 1 Zweck der Sitzungsordnung (1) Die Sitzungsordnung regelt die Rahmenbedingungen der Arbeitssitzungen der einzelnen Expertengruppen der Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen, im folgenden kurz Expertengruppen genannt. 2 Mitgliedschaft einer Expertengruppe (1) Eine Expertengruppe wird grundsätzlich zu einem Leistungssegment/Thema vom Entwicklungsteam eingerichtet. Deren Mitglieder werden vom Auftraggeber, über Vorschlag des Entwicklungsteams, nominiert. (2) Eine Expertengruppe besteht aus maximal sechs Experten zum jeweiligen Leistungssegment. Die Ernennung eines Gruppensprechers ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich wird jede Expertengruppe von einem externen Moderator in ihrer Arbeit betreut und unterstützt. Im Einzelfall können weitere fachkundige Personen als Gäste herangezogen werden. (3) Die Mitgliedschaft in den Expertengruppen endet durch Verzicht des jeweiligen Expertengruppen-Mitgliedes oder durch Aberkennung durch den Auftraggeber, jedenfalls mit Abnahme des Arbeitsergebnisses durch das Entwicklungsteam. 3 Aufgaben der Expertengruppen (1) Die Aufgabe der Expertengruppe ist es, Lösungsvorschläge für das Angebot in den befassten Leistungssegmenten/Themen zu erarbeiten. (2) Im Zuge der Ausarbeitung der Lösungsvorschläge sind folgende Perspektiven und Fragestellungen zu berücksichtigen: a) Patientenperspektive: Wie können wir die Erwartungen und die Bedürfnisse der Kärntner Patientinnen und Patienten bestens erfüllen? b) Wirtschaftlichkeitsperspektive: Wie können wir den Versorgungsauftrag, unter Berücksichtigung begrenzter finanzieller Mittel, am effizientesten erfüllen? c) Diagnose- und Therapieprozesse: Wie können wir mit kontinuierlicher Prozessverbesserung höchste medizinische Qualität erreichen? Sitzungsordnung Expertengruppen Seite 1 von 3
34 d) Ressourcenperspektive: Welche Ressourcen müssen wo und wie eingesetzt werden, um die strategische Zielsetzung optimal zu erreichen? e) Innovationsperspektive: Wie innovativ und dynamisch muss das Kärntner Gesundheitswesen sein, um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern? 4 Vorsitz der Expertengruppe Eine Vorsitzführung innerhalb der Expertengruppe ist nicht vorgesehen. 5 Sitzungen (1) Die Expertengruppe hält seine Sitzungen nach Bedarf ab. Die Sitzung wird über das Entwicklungsteam einberufen. Die Anzahl der Sitzungen und die Meilensteine im Rahmen des Entwicklungsprozesses sind mit der Teamleitung zu vereinbaren. (2) Die Arbeitssitzungen werden grundsätzlich durch externe Berater moderiert. (3) Zu Sitzungen der Expertengruppen können seitens der Teamleitung auch zusätzliche Fachexperten zur Beratung und Informationserschließung eingeladen bzw. beigezogen werden. Ihnen wird innerhalb der Expertengruppe der Status eines Gastteilnehmers eingeräumt. 6 Arbeitsfähigkeit (1) Die Expertengruppe ist arbeitsfähig, wenn neben dem Moderator mindestens die Hälfte der eingeladenen Sitzungsteilnehmer anwesend ist. Sitzungsordnung Expertengruppen Seite 2 von 3
35 7 Protokoll (1) Über den Verlauf jeder Sitzung der Expertengruppe ist eine Niederschrift in Form eines Protokolls zu verfassen, welches den Tag der Sitzung, die Namen der Anwesenden, die wesentlichen Inhalte bzw. Ergebnisse der Arbeitsgespräche und die Lösungsvorschläge zu enthalten hat. (2) Die Protokollführung obliegt dem Moderator. (3) Das Protokoll ist nach Möglichkeit vor Beginn der nächsten Sitzung in Reinschrift zu übertragen und fertig zu stellen sowie allen Mitgliedern der Expertengruppe zuzustellen. Wurden Gastteilnehmer eingeladen, so sind ihnen jene Protokolle auszuhändigen, die Sitzungen betreffen, an denen sie teilgenommen haben. (4) Jedes Mitglied der Expertengruppe hat das Recht, Änderungen und Ergänzungen des Protokolls zu beantragen. Die Genehmigung der Niederschrift einschließlich allfälliger Richtigstellungen erfolgt durch die Mitglieder der Expertengruppe bei der darauffolgenden Sitzung. 8 Berichtslegung (1) Die Expertengruppe berichtet regelmäßig an das Entwicklungsteam in Form der Sitzungsprotokolle. Zu dem mit dem Entwicklungsteam vereinbarten Zeitpunkt ist eine Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse in folgender Struktur vorzulegen: Nach Freigabe der Sitzungsprotokolle durch die Expertengruppe erfolgt eine Weitergabe an das Entwicklungsteam Ergebnisbericht (wird vom Moderator erstellt) enthält sowohl Prozess- als auch inhaltliche Ergebnisse. (2) Der Ergebnisbericht wird vom Entwicklungsteam freigegeben und wird damit auch für den Auftraggeber zugänglich gemacht (= Formalisierter Statusbericht). Diese Sitzungsordnung für die Expertengruppen wurde vom Entwicklungsteam für die Leistungsangebotsentwicklung im Kärntner Gesundheitswesen erstellt. Sie wurde vom Auftraggeber freigegeben. Sitzungsordnung Expertengruppen Seite 3 von 3
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37 Leistungssegmentkatalog
38 Leistungssegmentkatalog LAE Leistungssegmente und Themen FA- Key Facharztbereiche (Haupt- u. Zusatzfächer) Innere Medizin Innere Medizin - allgemein 7 Facharzt für Innere Medizin siehe aktueller KKAP Nephrologie 75 Nephrologie siehe aktueller KKAP Gastroenterologie - Hepatologie 80 Gastroenterologie und Hepatologie siehe aktueller KKAP Rheumatologie 86 Rheumatologie erledigt Angiologie 78 Angiologie erledigt Infektion erledigt Tropenmedizin 90 Tropenmedizin erledigt Endokrinologie 79 Endokrinologie Stoffwechselerkrankungen erledigt Hämatologie 82 Hämato-Onkologie erledigt Kardiologie 74 Kardiologie erledigt Sportheilkunde konservativ 84 Internistische Sportheilkunde kein Entwicklungsgegenstand Intensiv Innere 83 Intensivmedizin Regelung über LKF-Intensivmodell 77 Humangenetik Status Pulmologie Pulmologie - allgemein 9 Facharzt für Lungenkrankheiten siehe aktuellen KKAP Pulmologie - Intensiv 83 Intensivmedizin nicht in Ktn 73 Zytodiagnostik Chirurgie Chirurgie - allgemein 3 Facharzt für Chirurgie siehe aktuellen KKAP bzw. LS Onkologie Sporttraumatologie 88 Sporttraumatologie kein Entwicklungsgegenstand Gefäßchirurgie 72 Gefäßchirurgie erledigt (EG Angiologie) Herzchirurgie 81 Herzchirurgie erledigt (EG Kardiologie) Thorax- und hyperbare Chirurgie89 Thoraxchirurgie siehe aktuellen KKAP Intensiv Chirurgie 83 Intensivmedizin Regelung über LKF-Intensivmodell Unfallchirurgie Unfallchirurgie - allgemein 14 Facharzt für Unfallchirurgie siehe EG Orthopädie Unfallchirurgie - Intensiv 83 Intensivmedizin Regelung über LKF-Intensivmodell Sporttraumatologie 88 Sporttraumatologie kein Entwicklungsgegenstand Leistungssegmentkatalog Seite 1 von 5
39 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frauenhk. & Gebhilfe allgemein 4 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Entwicklung seinerzeit über Arbeitsgruppe aus Fachbeirat, akt. Stand siehe KKAP Zytologie 73 Zytodiagnostik Entwicklung seinerzeit über Arbeitsgruppe aus Fachbeirat, akt. Stand siehe KKAP Leistungssegmentkatalog LAE Leistungssegmente und Themen FA- Key Facharztbereiche (Haupt- u. Zusatzfächer) Orthopädie und orthopädische Chirurgie Orthop. & orth. Chir. - allgemein 11 Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie erledigt (EG Orth.) Sportheilkunde 87 Sportorthopädie kein Entwicklungsgegenstand Status Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie MKG allgemein 44 Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie siehe aktuellen KKAP 69 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Neurochirurgie Neurochirurgie - allgemein 29 Facharzt für Neurochirurgie siehe aktuellen KKAP Neurochirurgie - Intensiv 83 Intensivmedizin Regelung über LKF-Intensivmodell Plastische Chirurgie Plastische Chirurgie - allgemein 30 Facharzt für Plastische Chirurgie siehe aktuellen KKAP 66 Plastische Chirurgie Kinder-Chirurgie Kinder-Chirurgie - allgemein 42 Facharzt für Kinderchirurgie siehe aktuellen KKAP 65 Kinderchirurgie Augenheilkunde Augenheilkunde - allgemein 2 Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie erledigt Leistungssegmentkatalog Seite 2 von 5
40 Leistungssegmentkatalog LAE Leistungssegmente und Themen FA- Key Facharztbereiche (Haupt- u. Zusatzfächer) Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten HNO - allgemein 5 Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten erledigt HNO - Phoniatrie 76 Phoniatrie erledigt Status Urologie Urologie - allgemein 15 Facharzt für Urologie siehe aktuellen KKAP Haut- und Geschlechtskrankheiten Dermatologie - allgemein 6 Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten siehe aktuellen KKAP Dermatologie - Verbrennungen 6 Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Regelung über LKF-Intensivmodell Dermatologie - Angiologie 78 Angiologie erledigt 77 Humangenetik Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ZMK - allgemein 16 Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde kein Entwicklungsgegenstand Kinderheilkunde Kinderheilkunde - allgemein 8 Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde siehe aktuellen KKAP bzw. EG KJNP Neonatologie 8 Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde erledigt 83 Intensivmedizin Kinderheilkunde - Intensiv 83 Intensivmedizin erledigt Psychiatrie Psychiatrie - allgemein 18 Facharzt für Psychiatrie/Neurologie Psychiatrieplan Kärnten 50 Facharzt für Psychiatrie Psychiatrie - Intensiv 83 Intensivmedizin Psychiatrieplan Kärnten 77 Humangenetik Leistungssegmentkatalog Seite 3 von 5
41 Leistungssegmente und Themen FA- Key Leistungssegmentkatalog LAE Facharztbereiche (Haupt- u. Zusatzfächer) Status Neurologie Neurologie - allgemein 10 Facharzt für Neurologie/Psychiatrie erledigt 49 Facharzt für Neurologie Neurologie - Intensiv 83 Intensivmedizin erledigt 77 Humangenetik Stroke-Unit erledigt Neurorehabilitaion 10 Facharzt für Neurologie/Psychiatrie Revision des Rehabilitationsplanes des HV der SV (im Laufen) Neurorehabilitaion 49 Facharzt für Neurologie Revision des Rehabilitationsplanes des HV der SV (im Laufen) Neurorehabilitaion Revision des Rehabilitationsplanes des HV der SV (im Laufen) Neurorehabilitaion Revision des Rehabilitationsplanes des HV der SV (im Laufen) Kinder-Neuropsychiatrie Kinder-Jugendneuropsychiatrie - 68 allgemein Kinder- und Jugendneuropsychiatrie im Laufen Anästhesie Anästhesie - allgemein 1 Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Regelung über LKF-Intensivmodell Anästhesie - Intensiv 1 Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Regelung über LKF-Intensivmodell Radiologie Radiologie - allgemein 13 Facharzt für Radiologie siehe GGP 51 Facharzt für Medizinische Radiologie-Diagnostik Strahlentherapie Strahlentherapie allgemein 47 Facharzt für Strahlentherapie-Radioonkologie erledigt 71 Hochvolt- und Brachytherapie Nuklearmedizin Nuklearmedizin - allgemein 45 Facharzt für Nuklearmedizin erledigt 67 Nuklearmedizin Endokrinologie 79 Endokrinologie Stoffwechselerkrankungen erledigt Leistungssegmentkatalog Seite 4 von 5
42 Leistungssegmentkatalog LAE Leistungssegmente und Themen FA- Key Facharztbereiche (Haupt- u. Zusatzfächer) Physikalische Medizin Physikalische Med. - allgemein 12 Facharzt für Physikalische Medizin Sportheilkunde - konservativ 12 Facharzt für Physikalische Medizin siehe aktuellen KKAP 85 Physikalische Sportheilkunde kein Entwicklungsgegenstand Status Pathologie Pathologie - allgemein 24 Facharzt für Pathologie siehe aktuellen KKAP 73 Zytodiagnostik 77 Humangenetik Medizinisch-chemische Labordiagnostik Med.-chem. Labordiagnostik 19 Facharzt für Medizinische und chemische Labordiagnostik erledigt 77 Humangenetik 90 Tropenmedizin erledigt Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik Mikrobioserolog - Labordiagnostik20 Facharzt für Mikrobiologische und seriologische Labordiagnostik erledigt Akutgeriatrie/Remobilisation Akutgeriatrie 7 Facharzt für Innere Medizin erledigt 49 Facharzt für Neurologie 10 Facharzt für Neurologie/Psychiatrie Palliativmedizin Palliativmed erledigt Anmerkungen: Alte Zusatzfächer Neue Zusatzfächer Leistungssegmentkatalog Seite 5 von 5
43 III. Entwicklungsteam
44
45 Zusammensetzung des Entwicklungsteams
46 Zusammensetzung des Entwicklungsteams Teamleitung Funktion Person/Institution Anmerkung Beratung/Moderation Teamassistenz Prim. Dr. Manfred FREIMÜLLER (Fachbeirat), Dr. Arnold GABRIEL, (Landesamtsdirektion) seit Infora bis Ende 2002 ARWIG Gabriele LIPPUSCH (KKF) Michaela BERGER (KKF) Walter STIPPICH (KKF) ab 2003 bis März 2001 ab April 2001 bis Juli 2002 ab September 2003 Sachgebiet Informationserschließung/Methoden Sachgebiet Medizin Support Methoden Support Medizinischer Bereich Mag. Martin POTOCNIK (KKF) Dr. Christof LEITSBERGER (Fachbeirat) DI Herwig WETZLINGER, (KABEG) Mag. Manfred FERCH (KABEG) Dr. Peter GLÄSER (KH Spittal/Drau) Dr. Karin HÖFFERER (KH St. Veit/Glan) bis ab bis Mai 2002 seit Sitzungen des Entwicklungsteams Während des gesamten Entwicklungsprozesses wurden 28 Sitzungen gem. 6 der Sitzungsordnung des Entwicklungsteams abgehalten. Entwicklungsteam Seite 1 von 1
47 Statusreport
48 Statusreport LAE - Teil 1 von 01/2001 bis 06/2003 Jun 02 Jul 02 Aug 02 Sep 02 Okt 02 Nov 02 Dez 02 Jan 03 Feb 03 Nuklearmedizin Kardiologie Mär 03 Apr 03 Kinder- und Jugendneuropsychiatrie (KJNP) Augenheilkunde Hals-Nase-Ohren Schlaflabor Mai 03 Jun 03 Mentorenkollegium Rechtsträgerforum Jan 01 Feb 01 Mrz 01 Apr 01 Mai 01 Jun 01 Jul 01 Aug 01 Sep 01 Okt 01 Konstituierung Rechtsträgerforum Rechtsträgerforum Mentorenkollegium KKAP Rechtsträgerforum Orthopädie/orthop. Chirurgie Palliativmedizin Akutgeriatrie/Med. Geriatrie Neonatologie/Kinderkardiologie Strahlentherapie/Onkologie/Stammzellentherapie Med.Chem. Labor/ Mikrobiol.-Serol. Labor Rheumatologie LAE-Statusreport Seite 1 von 2
49 Statusreport LAE - Teil 2 von 07/2003 bis 03/2005 Jul 03 Aug 03 Sep 03 Okt 03 Nov 03 Dez 03 Jan 04 Feb 04 Mär 04 Apr 04 Mai 04 Jun 04 Jul 04 Aug 04 Sep 04 Okt 04 Nov 04 Dez 04 Jan 05 Feb 05 Mär 05 Mentorenkollegium 1.3. Rechtsträgerforum KKAP Rechtsträgerforum Angiologie/Gefäßchirurgie...Fortsetzung Spez. Infektionskrankheiten/ Tropenmedizin Neurologie inkl. Intensiv und Stroke Unit Kinder- und Jugendneuropsychiatrie (KJNP) Finanzierungsmodelle ambulanter Bereich Augenheilkunde Finanzierungsmodelle stationärer Bereich Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Schlaflabor LAE-Statusreport Seite 2 von 2
50
51 IV. Expertengruppen
52 LAE - Expertengruppen Expertengruppe Orthopädie : Anforderungsprofil: a) Fachliche Qualifikation: Fachärzte für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (konservativen und operativen Tätigkeitsschwerpunkt) Unfallchirurgen, die im Überschneidungsgebiet Orthopädie Unfallchirurgie tätig sind Krankenhausbetriebswirt mit Berufserfahrung im derzeitigen Abrechnungssystem der orthopädischen Leistungen sowie Kooperationsverträgen b) Ergebnisfähigkeit: Zumindest je ein Vertreter aus den orthopädischen Abteilungen Klagenfurt und Villach Zumindest ein Vertreter aus dem niedergelassenen Bereich mit Erfahrung aus den stationären Einrichtungen (inklusive Privatkliniken) Ein Vertreter des Unfallkrankenhauses Ein fachlicher Vertreter aus dem Krankenhaus Elisabethinen, da eine Kooperation mit einer anderen orthopädischen Fachabteilung im Österreichischen Krankenanstaltenplan geplant ist Mitglieder: Dr. Erich DURNIG Villach extramural FA f. Orthopädie OA Dr. Adnan DZINO LKH-Klagenfurt Abteilung für Orthopädie EOA Dr. Rupert JESENKO LKH-Klagenfurt Abteilung für Orthopädie Prim. Univ.Doz. Dr. Johannes SKA Warmbad Villach Abteilung für Orthopädie KIRCHHEIMER Prim. Univ.Prof. Dr. Nikolaus SCHWARZ UKH-Klagenfurt Medizinischer Direktor, FA f. Unfallchirurgie Dr. Werner WECH Spittal/Drau extramural FA f. Orthopädie, Konsiliararzt Mag. Karl WULZ LKH Villach Kaufmännischer Direktor Gastteilnehmer: OA Dr. Wolfgang Achatz KH Friesach Orthopäde an der Unfallchirurgischen Abteilung Sitzungstermine: Expertengruppen Seite 1 von 18
53 Expertengruppe Palliativmedizin : Anforderungsprofil: a) Fachliche Qualifikation: Fachärzte für Anästhesiologie, Neurologie oder Neurochirurgie mit Erfahrung in der Schmerzambulanz Fachärzte mit onkologischem Tätigkeitsschwerpunkt bzw. Zusatzqualifikationen aus der Palliativmedizin Vertreter der Pflege mit Palliativpflege-Erfahrung im stationären Bereich sowie im extramuralen Bereich b) Ergebnisfähigkeit: Neben den Experten aus den großen LKH (Klagenfurt & Villach) zumindest ein Vertreter aus einem Sonderkrankenhaus Einbezug der Nicht-LKH Ein Vertreter der Pflege aus dem extramuralen Bereich Mitglieder: EOA Dr. Walter AMBERGER LKH-Klagenfurt Neurologische Abteilung OA Dr. Manfred GÖTZ LKH Villach Medizinische Abteilung DGKS Elisabeth HUDELIST LKH-Klagenfurt Abt. f. Anästhesiologie u. Intensivmedizin OA DDr. Johann KLOCKER LKH-Klagenfurt 1. Medizinische Abteilung u. onkologisches Versorgungsteam Univ.Doz. Dr. Rudolf LIKAR LKH-Klagenfurt Abt. f. Anästhesiologie u. Intensivmedizin DGKS Christine SANTNER KH St. Veit/Glan Pflegedirektorin OA Dr. Walpurga STAMPFER-LACKNER LKH-Klagenfurt Med. Geriatrische Abteilung Gastteilnehmer: Dr. Astrid HELLER Klagenfurt extramural Ärztin für Allgemein Medizin Soz.Arb. Barbara LKH Klagenfurt Sozialdienst KERNMAYER Mag. Renate KREUZER Verein Hospizbewegung Vorstandsmitglied Kärnten OA Dr. Helga KUKLA KH Friesach Abt. f. Anästhesiologie u. Intensivmedizin DGKS Adelheid PERWEIN Alten-/Pflegeheim De la Tour, Winklern Pflegedienstleiterin Sitzungstermine: Expertengruppen Seite 2 von 18
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