Erste Eröffnungsbilanz

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1 Erste Eröffnungsbilanz zum

2 Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum INHALTSVERZEICHNIS Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Anhang zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Aktiva 1.1 Immaterielles Vermögen Konzessionen Lizenzen/DV-Software Ähnliche Rechte Geleistete Investitionszuweisungen und zuschüsse Aktivierter Umstellungsaufwand Sonstiges immaterielles Vermögen Sachvermögen Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grundstücke Gebäude und Aufbauten Infrastrukturvermögen Bauten auf fremden Grund Kunstgegenstände/Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere Vorräte Geleistete Anzahlungen/Anlagen im Bau Finanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Ausleihungen Wertpapiere Öffentlich rechtliche Forderungen Forderungen aus Transferleistungen Sonstige privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabrechnung 11

3 Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Passiva 2.1 Nettoposition Basisreinvermögen Reinvermögen Sollfehlbetrag aus kameralen Abschlüssen Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Bewertungsrücklagen Zweckgebundene Rücklagen Jahresergebnis Sonderposten Sonderposten aus Investitionszuweisungen und zuschüssen Sonderposten aus Beiträge und ähnlichen Entgelten Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonderposten für den Bewertungsausgleich Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten Sonstige Sonderposten Schulden Geldschulden Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Liquiditätskredite Sonstige Geldschulden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Transferverbindlichkeiten Finanzausgleichsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen Soziale Leistungsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Steuerverbindlichkeiten Andere Transferverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Durchlaufende Posten Verrechnete Mehrwertsteuer Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer Sonstige durchlaufende Posten Abzuführende Gewerbesteuer Empfangene Anzahlungen Andere sonstige Verbindlichkeiten Rückstellungen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 15

4 Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden und nicht in Anspruch 15 genommenen Urlaub Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften 16 und Gewährleistungen Andere Rückstellungen Passive Rechnungsabgrenzung 17 Anlage I Anlagenübersicht gem. 56 Abs. 1 GemHKVO per Anlage I Anlagenspiegel der Anlagengruppen per Anlage II Forderungsübersicht gem. 56 Abs. 2 GemHKVO per Anlage III Schuldenübersicht gem. 56 Abs. 3 GemHKVO per Anlage IV Haushaltseinnahme- und Ausgabereste Vollständigkeitserklärung zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede 26-27

5 Aktiva Beschreibung Gemeinde Wiefelstede Eröffnungsbilanz zum Vorjahr (Euro) Haushaltsjahr (Euro) Passiva Beschreibung Vorjahr (Euro) Haushaltsjahr (Euro) 1. Immaterielles Vermögen ,85 1. Nettoposition , Konzessionen 0, Basis-Reinvermögen , Lizenzen , Reinvermögen , Ähnliche Rechte 0, Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss 0,00 (Minusbetrag) 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 0, Rücklagen , Aktivierter Umstellungsaufwand 0, Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen 0,00 Ergebnisses 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen 0, Rücklagen aus Überschüssen des 0,00 außerordentlichen Ergebnisses 2. Sachvermögen , Zweckgebundene Rücklagen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , Sonstige Rücklagen 0,00 Rechte 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , Jahresergebnis 0,00 Rechte 2.3 Infrastrukturvermögen , Fehlbeträge aus Vorjahren 0, Bauten auf fremden Grundstücken 0, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag mit Angabe 0,00 des Betrages der Vorbelastungen aus Haushaltsresten für Aufwendungen 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 5.717, Sonderposten , Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , Investitionszuweisungen und -zuschüsse , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und , Beiträge und ähnliche Entgelte ,03 Tiere 2.8 Vorräte 0, Gebührenausgleich , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Bewertungsausgleich 0,00 3. Finanzvermögen , erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten , Anteile an verbundenen Unternehmen 0, Sonstige Sonderposten 0, Beteiligungen ,53 2. Schulden ,94

6 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung , Geldschulden , Ausleihungen , Anleihen 0, Wertpapiere 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , Öffentlich-rechtliche Forderungen , Liquiditätskredite 0, Forderungen aus Transferleistungen , Sonstige Geldschulden 0, Sonstige privatrechtliche Forderungen , Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen ,00 Rechtsgeschäften 3.9 sonstige Vermögensgegenstände , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und ,23 Leistungen 4. Liquide Mittel , Transferverbindlichkeiten ,31 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 0, Finanzausgleichsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und 0,00 Zuschüssen für laufende Zwecke Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0, Soziale Leistungsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und 0,00 Zuschüssen für Investitionen Steuerverbindlichkeiten 0, Andere Transferverbindlichkeiten , Sonstige Verbindlichkeiten , Durchlaufende Posten , Verrechnete Mehrwertsteuer 0, Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 0, Sonstige durchlaufende Posten , Abzuführende Gewerbesteuer 0, Empfangene Anzahlungen 0, Andere sonstige Verbindlichkeiten 0,00 3. Rückstellungen , Pensionsrückstellungen und ähnliche ,00 Verpflichtungen 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche ,89 Maßnahmen 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung , Rückstellungen für die Rekultivierung und 0,00 Nachsorge geschlossener Abfalldeponien 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00

7 3.6 Rückstellungen im Rahmen des ,00 Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen 0,00 aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 3.8 Andere Rückstellungen ,15 4. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 Bilanzsumme Aktiva ,58 Bilanzsumme Passiva ,58 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre a) Im Rahmen des kameralen Jahresabschlusses 2008 wurden Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt in Höhe von ,78 gebildet. Hiervon waren ,00 als Rückstellung in die Eröffnungsbilanz einzustellen, da es sich hierbei um unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen handelt. Somit betragen die Vorbelastungen aus Haushaltsresten insgesamt ,78. b) Aus dem Jahresabschluss 2008 des Stiftungsvermögens sind noch 6.916,71 an die Stiftungsrücklage abzuführen. Dieser Betrag ist derzeit in dem Bestand der liquiden Mittel enthalten und wird 2009 der Stiftungsrücklage zugeführt. c) Im Haushaltsjahr 2008 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 in Anspruch genommen, die voraussichtlich das Haushaltsjahr 2009 belasten. Wiefelstede, 31. Januar 2011 Bürgermeister

8 4 Anhang zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum 01. Januar 2009 Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede bildet die Vermögenslage per 01. Januar 2009 ab. In der Bilanz wird die Mittelverwendung auf der Aktivseite der Bilanz und die Mittelherkunft auf der Passivseite dargestellt. Die Gemeinde hat die Bewertung des Vermögens grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungswerten vorgenommen. Dargestellt sind somit die historischen Werte vermindert um die Abschreibungen. Sofern tatsächliche Werte nicht vorhanden waren, sind Hilfsgrößen für die Bewertung herangezogen worden. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (Abschreibungszeiträume) entspricht grundsätzlich der vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nach 47 Abs. 2 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) herausgegebenen Abschreibungstabelle. Im Folgenden sind alle Bilanzpositionen erläutert, die in der Eröffnungsbilanz mit Werten belegt sind. Nicht bilanzierte Werte wurden ebenfalls kurz erläutert. Aktiva , Immaterielles Vermögen , Konzessionen 0,00 Die Gemeinde Wiefelstede ist nicht Eigentümerin von Konzessionen. Im Rahmen der Nutzung von Wegenetzen vergibt sie entsprechende Konzessionen Lizenzen/DV-Software ,85 Hierin sind die Softwarelizenzen für die Zeiterfassung der Verwaltung der Gemeinde Wiefelstede sowie die Softwarelizenzen für die Finanzrechnungssoftware enthalten. Abgeschriebene Software wurde nicht erfasst.

9 Ähnliche Rechte 0,00 Zu den ähnlichen Rechten gehören zum Beispiel Patente. Entsprechende Rechte befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 0,00 Gem. 60 V GemHKVO kann auf die Aktivierung von geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüssen verzichtet werden. Von diesem Wahlrecht hat die Gemeinde Wiefelstede Gebrauch gemacht. Bei der Aufstellung der Bilanz haben die Verantwortlichen immer großes Augenmerk auf die künftigen Ergebnishaushalte gelegt. Ziel war es stets, die Belastungen der Ergebnishaushalte so gering wie möglich zu halten. Sofern die Gemeinde die Investitionszuweisungen und -zuschüsse aktiviert hätte, wären diese Werte ergebniswirksam abzuschreiben, was zu einer noch deutlicheren Belastung im Ergebnishaushalt führen würde Aktivierter Umstellungsaufwand 0,00 Bei der Aktivierung des Umstellungsaufwandes handelt es sich ebenfalls um ein Wahl-recht der Gemeinde bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz. Auf die Bilanzierung kann verzichtet werden. Die Gemeinde Wiefelstede hat den Aufwand für die Um-stellung auf das neue Rechnungssystem nicht gesondert ausgewiesen und ermittelt. Der Aufwand liegt sicherlich jenseits eines Betrages in Höhe von Auf eine Aktivierung wurde dennoch verzichtet, da die Aufwendungen bereits kameral im Verwaltungshaushalt und doppisch im Ergebnishaushalt abgebildet wurden Sonstiges immaterielles Vermögen 0,00 Sonstiges immaterielles Vermögen ist in der Gemeinde Wiefelstede nicht vorhanden. 1.2 Sachvermögen , Unbebaute Grundstücke ,77 Unter dieser Position sind die nicht bebauten Grund- stücke der Gemeinde Wiefelstede abgebildet. Hierunter fallen die Grundstücke für Grünflächen mit ,34 die Wohnbauflächen mit ,61 und die Gewerbeflächen mit , Bebaute Grundstücke , Grundstücke ,07 In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke der Gemeinde Wiefelstede dargestellt. Sofern die Anschaffungswerte vorhanden waren, wurden diese bei der Bewertung der Grundstücke in Ansatz gebracht. Sofern diese nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu ermitteln waren, wurde bei den Grundstücken für

10 6 Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden und Sportanlagen (sogenannte kommunalnutzungsorientierte Grundstücke) die von der AG Doppik im Rahmen der Inventurvereinfachungsrichtlinien zugelassene Bewertung mit 25 % des jeweils gültigen Bodenrichtwertes des Jahres 2000 zugrunde gelegt. Grund und Boden für Wohnbauten ,06 Kindertageseinrichtungen ,85 Spielplätze ,09 Schulen ,75 Sportplätze ,70 Bäder ,76 Sonstige Kultur und Freizeiteinrichtungen ,13 Brandschutz ,75 Sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude (z. B. Rathaus) , Gebäude und Aufbauten ,15 Bei der Bewertung der Gebäude wurden grundsätzlich die Anschaffungs- und Herstellungswerte vermindert um die Abschreibungen in Ansatz gebracht. Bei der Ermittlung der Werte wurde die alte Vermögensbuchführung intensiv daraufhin untersucht, ob die dort abgebildeten Werte auch tatsächlich aktivierungsfähig sind. Kameral im Vermögenshaushalt gebuchte Auszahlungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mussten unberücksichtigt bleiben, da sie nach doppischen Vorschriften als Aufwand zu buchen sind und somit nicht zu einer Aktivierung führten. Ferner mussten in der Vergangenheit als einzelne Vermögensgegenstände dargestellte Bauabschnitte zusammengefasst und bewertet werden. Etwaige durch einen Neu- oder Anbau vernichtete alte Flächen mussten herausgefiltert werden. Insgesamt musste die Vorgehensweise bei jedem einzelnen Gebäude genau dokumentiert werden. Betriebsvorrichtungen waren ebenfalls einzeln und getrennt vom Gebäude zu ermitteln und darzustellen. Gebäude für Wohnbauten ,41 - Hausmeisterwohnungen ,71 - Vierfamilienhaus Mollberg ,70 Kindertageseinrichtungen ,01 Spielplatzeinrichtungen ,46 Schulen ,83 Aufbau Sportplätze ,85

11 7 Bäder ,83 Sonstige Kultur- und Freizeitanlagen (Mehrzweckgebäude) ,90 Feuerwehrhäuser ,90 Löschteiche und Brunnen ,09 Rathäuser, Bauhof , Infrastrukturvermögen ,83 Die Straßengrundstücke wurden überwiegend mit einem Bilanzwert von 1,25 /m² aufgenommen. Der Wert stellt den durchschnittlichen Bodenwert für Grünflächen in der Gemeinde Wiefelstede für das Jahr 2000 (2,50 DM : 1,95583 = 1,27822 ) dar und wurde dann noch entsprechend abgerundet. Hintergrund ist der, dass die historischen Werte nicht mehr zu ermitteln waren. Die Gemeinde hätte hier die Möglichkeit gehabt, die Straßengrundstücke bis zur Maximalgröße von 25 % des jeweils geltenden Bodenrichtwertes zu bewerten. Hierauf wurde bewusst verzichtet, da die Straßengrundstücke aufgrund ihrer öffentlichen Widmung im Prinzip dauerhaft völlig wertlos sind und eine Überbewertung vermieden werden sollte. Die gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze wurden grundsätzlich auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungswerte vermindert um die Abschreibungen bewertet. In Ausnahmefällen, in denen keine Anschaffungs- und Herstellungswerte vorlagen, wurden rückindizierte Zeitwerte zugrunde gelegt. Je nach Ausbau und Zustand wurden Teilstücke gebildet, die als einzelne Vermögensgegenstände in die Bilanz aufgenommen worden sind. Sofern Straßenschäden bei der körperlichen Bestandsaufnahme festgestellt wurden, wurden Abschläge berechnet und in die Bewertung aufgenommen. Die Gemeinde Wiefelstede hat alle Straßen, Wege und Plätze, Beleuchtungsanlagen und die Regenwasserkanalisation bewertet. Das bedeutet, dass auch bereits abgeschriebene Vermögensgegenstände mit ihren historischen Werten bewertet wurden und die Gemeinde somit ein umfassendes Bild aller im Eigentum der Gemeinde stehenden Vermögensgegenstände hat. Die Arbeitsgruppe Inventurvereinfachung auf Landesebene hatte in der Vergangenheit auch diese Anforderung gestellt, ist hiervon jedoch in der Hinsicht abgewichen, als dass abgeschriebene Vermögensgegenstände nicht mehr bewertet werden müssen. Dadurch wird ein Vergleich der Gemeinden untereinander unmöglich gemacht. Auch können verschiedene Analysen der Bilanz nicht mehr gemacht werden bzw. verzerren diese wesentlich. Bei der Regenwasserkanalisation war aufgrund der AfA-Tabelle Niedersachsen grundsätzlich von einer Nurzungsdauer von 75 Jahren auszugehen. Da die Qualität der verlegten Kanalisation vor 1975 nicht den heutigen Standarts entsprach und die Nutzungsdauer nicht 75 Jahre betragen wird, wurde für die vor 1975 erstellten Anlagen von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,04 Grund und Boden Regenrückhaltung ,22 Regenwasserkanalanlagen ,01 Regenrückhaltebecken (Aufbau) ,72

12 8 Straßen, Wege, Plätze (Aufbau) ,67 Straßenbeleuchtung ,98 Verkehrslenkungsanlagen 7.908,82 Andere wasserbauliche Anlagen ,64 Unterstellplätze (Aufbauten) ,59 Buswartehäuschen , Bauten auf Fremden Grund 0, Kunstgegenstände/Kulturdenkmäler 5.717,47 Im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede stehen insgesamt 6 Gemälde, die nach historischen Werten bzw. mit einem Schätzwert bewertet wurden Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge ,67 Die Maschinen und technischen Anlagen sowie die Fahrzeuge im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungswerten vermindert um die Abschreibung bewertet. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die des Bauhofes sowie 12 Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr. Fahrzeuge ,12 technische Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere ,66 Die Betriebsvorrichtungen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen aktiviert. Hierunter fallen Sporthallenfachböden, Schwimmbadbecken und -technik, Abgasabsaugeinrichtungen, Rutschen, Sprunganlagen, usw. Zu über 50 % handelt es sich um Betriebsvorrichtungen in den Schwimmbädern. Betriebsvorrichtungen ,91 Bei der Aktivierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde unter Aufwandsgesichtspunkten von der Wertaufgriffsgrenze gem. 60 II GemHKVO für die Eröffnungsbilanz Gebrauch gemacht. Nach dieser Regelung besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, auf eine Erfassung und Bewertung von beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Anschaffungswert von bis zu einschließlich Mehrwertsteuer zu verzichten. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass das bewegliche Vermögen ca. 2 3 % der Bilanzsumme ausmachen und daher von untergeordneter Bedeutung ist, jedoch die Erfassung und Bewertung einen sehr großen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Im Ergebnis wurde im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung nur ein sehr kleiner Teil erfasst und bewertet. Aus diesem Grunde werden in den künftigen Jahren die Aufwendungen für Abschreibungen steigen. Betriebs- und Geschäftsausstattung ,53

13 9 Die Spielgeräte gelten als bewegliches Vermögen, so dass hier grundsätzlich auch die Wertaufgriffsgrenze von zugrunde gelegt werden könnte. In diesem Bereich wurde die Aufgriffsgrenze jedoch bei festgelegt. Spielgeräte , Vorräte 0,00 Die Gemeinde Wiefelstede verfügt zum Bilanzstichtag nicht über zu bilanzierende Vorräte. Die Vorräte an Streusalz wurden Ende 2008 verbraucht. Andere Vorratshaltungen werden nicht vorgenommen. Erforderliche Materialien werden in der Regel nur angeschafft, wenn diese unmittelbar auch verbraucht werden Geleistete Anzahlungen/Anlagen im Bau ,91 Zum Bilanzstichtag werden an dieser Stelle Auszahlungen für Investitionen ausgewiesen, die bereits begonnen wurden, jedoch noch nicht betriebsfertig hergestellt werden konnten. Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen ,45 Anlagen im Bau Tiefbaumaßnahmen ,80 sonstige Anlagen im Bau , Finanzvermögen , Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 Zu bilanzieren wären hier Anteile an Unternehmen, bei denen die Gemeinde Wiefelstede einen Anteil von mehr als 50 % hält. Hierüber verfügt die Gemeinde Wiefelstede nicht Beteiligungen ,53 Bei den Beteiligungen handelt es sich um Anteile der Gemeinde Wiefelstede an der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft Genossenschaftanteile an der Raiffeisenwarengenossenschaft Ammerland-Friesland und der Raiffeisenbank Oldenburg Sondervermögen ,50 Zu aktivieren ist hier das Vermögen der nichtselbständigen Johann-Hollmann- Stiftung. Das Vermögen besteht aus dem Grund und Boden, den Gebäuden, Forderungen aus Ausleihungen sowie das vorhandene Barvermögen. Die Bewertung ist nach Anschaffungs- und Herstellungswerten erfolgt. Grund und Boden ,75 Gebäude ,34 Forderungen ,04 Barvermögen ,37

14 Ausleihungen ,26 Bei den Ausleihungen handelt es sich um Darlehen, die die Gemeinde Wiefelstede Dritten zur Verfügung gestellt hat. Hierunter fallen Arbeitgeberdarlehen und vergebene Darlehen im Rahmen familienpolitischer Leistungen und die Beiträge, die die Gemeinde Wiefelstede an die Kreisschulbaukasse gezahlt hat. Diese werden nicht wie vom Land empfohlen als Investitionszuschuss dargestellt. Im Landkreis Ammerland wurden aus der Kreisschulbaukasse ausschließlich Darlehen und keine Investitionszuschüsse gezahlt. Aufgrund der getroffenen Vereinbarungen bei der Gründung der neuen Kreisschulbaukasse ist davon auszugehen, dass die eingezahlten Beiträge auch an die Einzahler zurückfließen werden. Diese Vereinbarung wird nunmehr aufgrund der Neuordnung der Schulfinanzierung auch schriftlich fixiert. Somit ist die Darstellung als Ausleihung systemgerecht. Darlehen ,04 Beiträge zur Kreisschulbaukasse , Wertpapiere 0,00 Die Gemeinde Wiefelstede besaß zum Bilanzstichtag keine Wertpapiere Öffentlich rechtliche Forderungen ,86 In diesem Betrag sind Forderungen der Gemeinde Wiefelstede für den Bereich der Steuern und Beiträge sowie Gebühren enthalten Forderungen aus Tranferleistungen ,52 Diese Forderungen beinhalten Beträge, die die Gemeinde Wiefelstede im Rahmen der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeit und den Leistungen nach dem SGB XII von Zahlungspflichtigen erhebt. Die realisierten Erträge stellen gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis Ammerland dar, da die tatsächlich eingezogenen Forderungen an diesen abzuführen sind. Letztlich hat der Landkreis diese Forderung zu bilanzieren. Der Betrag ist daher auch auf der passivseite der Bilanz unter andere Transferverbindlichkeiten eingestellt sonstige privatrechtliche Forderungen ,83 In dieser Position sind hauptsächlich die Forderungen der Gemeinde gegenüber Grundstückskäufern dargestellt, mit denen der Kaufvertrag und die Grundstücksübereignung vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen wurde und die Zahlung des Kaufpreises erst nach dem Bilanzstichtag erfolgt sonstige Vermögensgegenstände ,40 Für die Absicherung der zukünftigen Auszahlungen für Pensionen ab 2015 haben die Versorgungskassen gem. 14 A Bundesbesoldungsgesetz seit dem eine Versorgungsrücklage zu bilden. Die Versorgungskasse Oldenburg verwaltet diese Rücklage für alle Mitglieder, die dieser Gemeinschaft angehören. Die Versorgungsrücklage ist bei den Mitgliedern der Versorgungskasse zu bilanzieren, da sie

15 11 ein Guthaben der Mitglieder bei der Versorgungskasse darstellt. Per weist die Rücklage den og. Bestand aus. 1.4 Liquide Mittel ,30 Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um den Bestand an Geldmitteln der Gemeinde zum Bilanzstichtag, die sich in der Kasse als Bargeld oder als Buchgeld auf den Konten der Gemeinde Wiefelstede befinden. 1.5 Aktive Rechnungsabrechnung 0,00 Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung handelt es sich um am Bilanzstichtag geleistete Zahlungen, die erst im Folgejahr ergebniswirksamen Aufwand darstellen. Die Verwaltung hat für den Übergang zum doppischen Buchungssystem zum Teil infrage kommenden Aufwendungen erst im Folgejahr tatsächlich zur Auszahlung gebracht, so dass eine aktive Rechnungsabgrenzung nicht erforderlich war. So wurden auch die Beamtengehälter als klassischer Fall der Rechnungsabgrenzung erst Anfang Januar 2009 ausgezahlt. Des weiteren wurden beispielsweise Versicherungsbeiträge kameral korrekt im Jahr 2008 verbucht. Tatsächlich ist ein Teil dieser Aufwendungen jedoch dem Jahr 2009 zuzuordnen und würde doppisch zu einer aktiven Rechnungsabgrenzung führen müssen. Die Aufwendungen sind jedoch bereits insgesamt im Jahr 2008 ergebniswirksam (kameraler Sollabschluss) gebucht worden, so dass eine Abgrenzung dieser Beträge und die Verbuchung als Aufwand 2009 nochmals zu einer Belastung des Ergebnisses geführt hätte und insofern doppelt berücksichtigt worden wäre. Passiva , Nettoposition ,60 Die Nettoposition stellt die Differenz zwischen der Bilanzsumme auf der Aktivseite der Bilanz und allen anderen auf der Passivseite der Bilanz befindlichen Positionen dar. Inhaltlich sind das Basisreinvermögen, die Rücklagen und die Sonderposten der Nettoposition zuzurechnen Basisreinvermögen ,45 Das Basisreinvermögen stellt die Differenz zwischen der Nettoposition abzüglich der zweckgebundenen Rücklagen und den Sonderposten dar und ist somit für die Eröffnungsbilanz ein rechnerischer Wert. Das Basisreinvermögen umfasst das Reinvermögen und vorzutragende Soll-Fehlbeträge aus den kameralen Abschlüssen der Vorjahre. Da kameral am kein Sollfehlbetrag auszuweisen war, ist das Reinvermögen gleichzeitig das Basisreinvermögen Reinvermögen , Sollfehlbetrag aus kameralen Abschlüssen 0,00 Ein Sollfehlbetrag aus kameralen Abschlüssen ist nicht vorzutragen, da der Abschluss 2008 positiv war Rücklagen ,29

16 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Sollüberschüsse aus den ordentlichen Ergebnisssen des Vorjahres können bei der Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegen Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 Sollüberschüsse aus den ordentlichen Ergebnisssen des Vorjahres können bei der Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegen Bewertungsrücklagen 0,00 Bewertungsrücklagen werden nur bei der Trennung zwischen Verwaltungsvermögen und dem realisierbaren Vermögen gebildet. Die Gemeinde Wiefelstede hat von der Möglichkeit der Vermögenstrennung, wie der weit überwiegende Teil der Kommunen, keinen Gebrauch gemacht, so dass eine Passivierung entfällt Zweckgebundene Rücklagen ,29 Bei der zweckgebundenen Rücklage handelt es sich um die Differenz zwischen den Aktivposten der Johann-Hollmann-Stiftung und den für die Stiftung generierten Sonderposten. Da das Stiftungsvermögen letztlich nicht im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede steht, ist eine entsprechende Rücklage auf der Passivseite zu bilden Jahresergebnis 0,00 Ein Ergebnis aus Vorjahren kann bei der Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegen Sonderposten ,86 Bei den Sonderposten handelt es sich allgemein um Beträge, die die Gemeinde für die Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhalten hat. Diese sind in der Bilanz auf der Passivseite darzustellen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufzulösen. Die investiven Anteile an den Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre stellen eine Ausnahme dar, da diese pauschal über einen Zeitraum von 30 Jahren ohne die Bindung an einen Vermögensgegenstand aufgelöst werden. Die im Rahmen der Vermarktung gemeindeeigener Wohnbauflächen erhobenen Infrastrukturzuschläge wurden entgegen den eigentlichen Anforderungen ebenfalls pauschal über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgelöst. Grundsätzlich hätten die erhobenen Beträge auch für die Vergangenheit einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet werden müssen. Dieses wäre nach Auffassung der Gemeinde nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich gewesen und wäre zudem rein willkürlich. Die Auflösung über einen Zeitraum von 30 Jahre ist sachgerecht, da die Finanzierung von Vermögen in der Regel auch über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren erfolgt. Ab dem werden die Infrastrukturzuschläge im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet. In der Schlüsselzuweisung ist zurzeit kein investiver Anteil enthalten und wird daher in voller Höhe als Ertrag gebucht.

17 Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -zuschüsse ,69 Die Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -zuschüsse hat die Gemeinde Wiefelstede von folgenden Stellen erhalten. Dargestellt ist jeweils die Summe der Sonderposten vermindert um die bereits in der Vergangenheit aufgelösten Beträge. Bund ,15 Land ,45 Gemeinde/ Gemeindeverbände ,52 Zweckverbände ,60 Sondervermögen ,21 private Unternehmen ,90 Übrige Bereiche , Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ,03 Bei diesen Beträgen handelt es sich um Erschließungsbeiträge und Niederschlagswasserkanalbeiträge die die Gemeinde zur Finanzierung der Straßen und des Regenwasserkanalnetzes erhoben hat. Die Schmutzwasserkanalbeiträge werden von der Gemeinde erhoben und direkt an den Betreiber der Zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage weitergeleitet Sonderposten für den Gebührenausgleich ,42 Beim Sonderposten für den Gebührenausgleich handelt es sich um Überschüsse aus den Gebührenhaushalten für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung, die diesen bei einem auftretenden Defizit wieder zugeführt werden. Der Sonderposten stellt insofern eine Schuld der Gemeinde Wiefelstede gegenüber den Gebührenzahlern dar Sonderposten für den Bewertungsausgleich 0, Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten ,72 Investitionszuweisungen für Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag noch nicht betriebsfertig hergestellt wurden, werden zunächst als Anzahlungen auf Sonderposten dargestellt. In der Regel steht hier eine Anlage im Bau oder eine Anzahlung auf einen Investitionszuschuss auf der Aktivseite gegenüber. Die Auflösung des Sonderposten erfolgt ab der Aktivierung der im Bau befindlichen Anlage nach deren Fertigstellung Sonstige Sonderposten 0,00 Andere Sonderposten hat die Gemeinde nicht erhalten 2.2 Schulden ,94

18 14 Bei den Schulden werden alle lang- und kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten in Höhe ihrer zum Bilanzstichtag bestehenden Rückzahlungsverpflichtung dargestellt Geldschulden , Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,28 Für die Finanzierung von Investitionen hat die Gemeinde Wiefelstede Kredite aufgenommen, die noch in vorstehnder Höhe am Bilanzstichtag valutieren. In der Regel handelt es sich bei den Verträgen um langfristige Verträge, so dass die Zinsbelastung nominal über die Laufzeit gleich bleibend sein wird. Im og. Betrag sind Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von ,63 enthalten, die zinslos gewährt wurden und jährlich mit 5 % zu tilgen sind Liquiditätsdkredite 0,00 Zum Bilanzstichtag hat die Gemeinde Wiefelstede keine Liquiditätskredite zur Kassenverstärkung aufgenommen Sonstige Geldschulden 0, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ,00 Bei den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verbindlichkeiten der Gemeinde Wiefelstede aus drei Leibrentenverträgen. Die Höhe der Verbindlichkeit wurde von einem Fachbüro mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt und in gleicher Höhe in die Bilanz eingestellt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,23 Darzustellen sind hier alle Verbindlichkeiten, die die Gemeinde unabhängig von der Fälligkeit der Gegenleistung, zum Bilanzstichtag eingegangen ist. Enthalten in dieser Position ist insbesondere die Verbindlichkeit aus dem Ankauf eines Wohnbaugeländes, die aufgrund der geschlossenen Verträge bereits am Bilanzstichtag bestand. Die Zahlungen hieraus sind erst im Verlauf des Jahres 2009 und 2010 erfolgt Transferverbindlichkeiten , Finanzausgleichsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0, Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0, Soziale Leistungsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0, Steuerverbindlichkeiten 0, Andere Tranferverbindlichkeiten ,31 Bei den anderen Transferverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis Ammerland als Träger der Grundsicherung für Arbeit und als Träger der Leistungen nach dem SGB XII. An dieser Stelle werden die

19 15 Forderungen der Gemeinde Wiefelstede gegenüber Zahlungspflichtigen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeit und der Leistungen nach dem SGB XII dargestellt, die sie im Rahmen der geschlossenen Verträge als eigene Forderungen generiert. Durch die Passivierung der Gesamthöhe der werthaltigen Forderungen, wird diese in der Bilanz der Gemeinde Wiefelstede neutralisiert. Die endgültige Darstellung der Forderung erfolgt in der Bilanz des Landkreises Ammerland Sonstige Verbindlichkeiten , Durchlaufende Posten ,12 Bei den durchlaufenden Posten handelt es sich um Geldbeträge, auf die die Gemeinde Wiefelstede grundsätzlich keinen Anspruch hat. Da diese Gelder in den liquiden Mitteln der Gemeinde auf der Aktivseite der Bilanz enthalten sind, ist der gleiche Betrag als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz als Verbindlichkeit auszuweisen ( frühere Verwahrgelder, z. B. Sicherheitsleistungen, Abfallgebühren) Verrechnete Mehrwertsteuer 0, Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 0, Sonstige durchlaufende Posten , Abzuführende Gewerbesteuer 0, Empfangene Anzahlungen 0, Andere sonstige Verbindlichkeiten 0, Rückstellungen , Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen ,00 Die Gemeinde hat gem. 43 I Nr. 1 GemHKVO Rückstellungen für die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber den aktiven und passiven Beamten zu bilden. Grund für diese Rückstellungen ist, dass letztlich die Verpflichtung zur Zahlung der Pension und Beihilfen an die Beamten, die Gemeinde Wiefelstede trifft, sofern die Versorgungskasse aufgelöst werden würde. Die Höhe der Rückstellungen ist erheblich. Diese wird von der Versorgungskasse beim Bezirksverband Oldenburg mit Hilfe eines versicherungsmathemathischen Verfahrens für die Beamten ihrer Mitglieder ermittelt und der Gemeinde jährlich mitgeteilt Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden und nicht in Anspruch genommenen Urlaub ,89 Die Gemeinde Wiefelstede hat gem. 43 I Nr. 2 GemHKVO Rückstellungen für Lohnund Gehaltszahlungen an tariflich Beschäftigte für die Freistellungsphase der vereinbarten Altersteilzeit zu bilden. Diese werden von der Personalverwaltung vor Beginn des Altersteilzeitvertrages berechnet. Zu diesen Rückstellungen gehören auch die Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub sowie geleistete Überstunden. Diese wurden anhand der Urlaubskartei sowie den Zeitkonten vom Personalamt ermittelt und entsprechend passiviert.

20 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Bewertet wurden hier die bereits im Jahr 2008 vorliegenden Fassaden- und Deckenschäden an der Turnhalle der Grundschule in Wiefelstede mit Ferner wurden hier Haushaltsreste des kameralen Vermögenshaushaltes abgebildet, die nach doppischen Grundsätzen dem Ergebnishaushalt zuzurechnen sind Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge 0,00 Die Gemeinde Wiefelstede verfügt über keine Deponie, die möglicherweise noch rekultiviert werden muss Rückstellung für die Sanierung von Altlasten 0,00 Der Gemeinde Wiefelstede sind derzeit keine Fälle bekannt, in denen sie eine Verpflichtung zur Sanierung von Altlasten treffen könnte Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs ,00 Für die Verpflichtung zur Leistung der Kreisumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ist eine Rückstellung zu bilden. Derzeit ist nicht klar, ob die Bildung dieser Rückstellung, die ergebniswirksam aufgelöst werden könnte, Bestand haben wird. Der hier ausgewiesene Betrag stellt die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Kreisumlage der Jahre 2007 und 2008 und der tatsächlich zu zahlenden Kreisumlage 2009 dar. Möglicherweise muss hier auch die insgesamt zu zahlende Kreisumlage als Rückstellung eingestellt werden, sofern die derzeitige Rechtsauffassung aufrecht erhalten wird, obwohl die herangezogenen Größen lediglich die Berechnungsgrundlage für die Zahlung der Kreisumlage darstellen und keinen Aufwand. Dieser entsteht tatsächlich erst im Folgejahr im Ergebnishaushalt der Gemeinde. Insgesamt soll erreicht werden, dass die Belastungen aus dem Finanzausgleichssystem über die Jahre verteilt werden Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 Die Gemeinde gewährt grundsätzlich keine Bürgschaften. Leistungen, aus denen sich ein Gewährleistungsanspruch ergeben könnte, werden von der Gemeinde Wiefelstede nicht erbracht Andere Rückstellungen ,15 Andere Rückstellungen mussten gebildet werden aufgrund einer Rückauflassungsvormerkung für das Heimatmuseum Wiefelstede, welches der Gemeinde vererbt wurde. Im Falle der Nichterfüllung der im Testament gemachten Auflagen müssten eine Rückübertragung des Eigentums an die Erbengemeinschaft erfolgen. Sobald die Rückauflassungsvormerkung aus dem Grundbuch gelöscht wird, wird die Rückstellung aufgelöst und für den Grundstückswert in das Reinvermögen und den Gebäudewert als Sonderposten gebucht Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 Einzahlungen die die Gemeinde Wiefelstede noch im Haushaltsjahr 2008 erhalten hat, wurden kamaral nach dem Kassenwirksamkeitsprinzig ordnungsgemäß gebucht und

21 17 vereinnamt, unabhändig davon, ob es möglicherweise Erträge des Haushaltsjahres 2009 darstellen würden. Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden aus diesem Grund nicht gebildet.

22 Gemeinde Wiefelstede Anlagenübersicht gem. 56 Abs. 1 GemHKVO Stichtag Anlagevermögen Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungswerte Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte Stand am Zugänge im Abgänge Stand am Stand am Abschreibung Auflösungen des Haus- Haushalts- Stand am am des des Haushaltsjahhaltsjahhaltsjahres Vorjahres Haushaltsjahr haltsjahres in Haus des Haus des im Vorjahres jahres Umbuchungen im Haushaltsjahr Zuschreibungen im Haushaltsjahr am des Vorjahres 1.1 Lizenzen 0,00 0,00 0,00 0, ,45 0,00 0,00 0, , ,85 0, Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0, ,98 0,00 0,00 0, , ,77 0, Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0, ,98 0,00 0,00 0, , ,22 0, Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0, ,88 0,00 0,00 0, , ,83 0, Kunstgegenstände, Kuturdenkmäler 0,00 0,00 0,00 0, ,47 0,00 0,00 0,00 0, ,47 0, Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0, ,21 0,00 0,00 0, , ,67 0, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 0,00 0,00 0,00 0, ,35 0,00 0,00 0, , ,66 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0, ,91 0,00 0,00 0,00 0, ,91 0, Sondervermögen (Sachvermögen) 0,00 0,00 0,00 0, ,58 0,00 0,00 0, , ,09 0, Sondervermögen (Finanzvermögen) 0,00 0,00 0,00 0, ,41 0,00 0,00 0,00 0, ,41 0, Finanzvermögen (Barvermögen, sowie Ausleihungen, Beteiligungen und Versorgungsrücklage; ohne Forderungen) 0,00 0,00 0,00 0, ,49 0,00 0,00 0,00 0, ,49 0,00 insgesamt 0,00 0,00 0,00 0, ,71 0,00 0,00 0, , ,37 0,00 18 Hinweis I: Stand ohne Forderungen sowie Vorschussbestände in Höhe von insgesamt ,21 Hinweis II: Als Bestand für das Sondervermögen (Finanzvermögen) und das Finanzvermögen wurden die Bestände eingetragen. Anlage I

23 Gemeinde Wiefelstede Anlagenspiegel der Anlagengruppen Stichtag Anschaffungskosten * Zugang in Periode Abgang in Periode Anschaffungskosten Normal AfA * Normal AfA in Periode Abgang Normal AfA in Periode Normal AfA Buchwert Buchwert Gruppensumme: 1.2 Lizenzen 6.608, ,70 0, ,45 0, ,60 0, , , ,85 Gruppensumme: 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , ,98 0, ,21 0, , , ,77 Gruppensumme: 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,12 0, ,98 0, ,76 0, , , ,22 Gruppensumme: 2.3 Infrastrukturvermögen , ,65 0, ,88 0, ,05 0, , , ,83 Gruppensumme: 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.480, ,42 0, ,47 0,00 0,00 0,00 0, , ,47 Gruppensumme: 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , ,00 0, ,21 0, ,54 0, , , ,67 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Gruppensumme: 2.7 Sammelposten , ,24 0, ,35 0, ,69 0, , , ,66 Gruppensumme: 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , ,23 0, ,91 0,00 0,00 0,00 0, , ,91 Gruppensumme: 3.0 Sondervermögen ,58 0,00 0, ,58 0, ,49 0, , , ,09 Gesamt , , , ,81 0, ,34 0, , , ,47 19 Anlage I

24 Gemeinde Wiefelstede Forderungsübersicht gem. 56 Abs. 2 GemHKVO Stichtag mit einer Restlaufzeit von Gesamt - Mehr (+)/ Gesamtbetrag am betrag am weniger (-) Art der Forderungen des über 1 bis 5 mehr als des Haushaltsjahres - Euro - bis zu 1 Jahr - Euro - Jahre - Euro - Jahre - Euro - Vorjahres - Euro - - Euro * 7 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 2. Forderungen aus , ,86 0,00 0,00 0,00 0,00 Transferleistungen , ,52 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige privatrechtliche Forderungen , , ,43 0,00 0,00 0,00 Summe aller Forderungen , , ,43 0,00 0,00 0,00 * Wegen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum sind noch keine Vorjahreswerte vorhanden. 20 Anlage II

25 davon mit einer Restlaufzeit über 1 bis 5 Jahre - Euro - Art der Schulden - Euro - bis zu 1 Jahr - Euro - mehr als 5 Jahre - Euro - - Euro - - Euro Geldschulden ,28 0,00 0, , , , Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Gemeinde Wiefelstede Schuldenübersicht gem. 56 Abs. 3 GemHKVO Stichtag Gesamtbetrag am des Haushaltsjahres Gesamtbetrag am des Vorjahres ,28 0,00 0, , ,77 Mehr(+) /weniger (-) , Liquiditätskredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Geldschulden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ,00 0,00 0, , ,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , ,15 0,00 0, ,23 4. Transferverbindlichkeiten , ,31 0,00 0,00 0, ,31 5. Sonstige Verbindlichkeiten , ,12 0,00 0,00 0, ,12 Schulden insgesamt , , , , , ,17 21 Anlage III

26 Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Haushaltseinnahme- und ausgabereste 2008 Anlage IV Lfd. Nr. Haushaltsstelle/Bezeichnung/Begründung Übertragungsbetrag I. Haushaltseinnahmereste im Verwaltungshaushalt nicht zulässig II. Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt Gewerbesteuer-Umlage nach dem Gemeindefinanzreform-Gesetz ,00 Die Restzahlung auf die Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2008 ist erst zum fällig. Der Betrag ist daher in das Jahr 2009 zu übertragen. III. Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt Insgesamt: , Errichtung und Ausstattung von Bushaltestellen-Zuw./Zuschüsse von Zweckverbänden u. dergleichen für das Haltestellenprogramm ,00 Die Schlussabrechnung ist noch nicht erfolgt Errichtung und Ausstattung von Bushaltestellen-Zuw./Zuschüsse von Zweckverbänden u. dergleichen für Haltestellen Kirchstraße. Die Schlussabrechnung ist noch nicht erfolgt , Darlehensaufnahme aus der Kreisschulbaukasse ,00 Die Maßnahmen Gesamtkonzept zur Raumnutzung der Grundschule Metjendorf, Sanierung der sanitären Anlagen wurde im Jahr 2008 abgeschlossen und abgerechnet. Das Darlehen aus der Kreisschulbaukasse wurde jedoch noch nicht ausgezahlt. IV. Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt Insgesamt: , Rathaus I, II. BA Bürgerbüro 739,38 Die Haushaltsmittel sind in voller Höhe zu übertragen, da noch eine Trockenverkleidung im Bereich des Damen-WC`s, Erdgeschoss, sowie die Verkleidung des Türauf-Schalters im Bereich des Einganges Bürgerbüro aus Sicherheitsgründen zu erfolgen hat Anlegung von Hydranten und Löschbrunnen 1.654,10 Für die endgültige Herstellung eines Feuerlöschbrunnens in Hassel (Hasseler Weg 10) ist der Auftrag zur Errichtung eines Netzanschlusses an die EWE am erteilt worden. Übertrag: 2.393,48

27 Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Lfd. Nr. Haushaltsstelle/Bezeichnung/Begründung Übertragungsbetrag Übertrag: 2.393, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Grundschule Wiefelstede) ,19 Die Mittel gehören zum Schulbudget und sind nach 2009 zu übertragen, da sie der jeweiligen Schule im Jahr 2008 voll zur Verfügung gestellt worden sind Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Grundschule Metjendorf) ,19 Die Mittel gehören zum Schulbudget und sind nach 2009 zu übertragen, da sie der jeweiligen Schule im Jahr 2008 voll zur Verfügung gestellt worden sind Sanierungsmaßnahmen Großraumsporthalle Metjendorf * ,00 Die Flachdachsanierung der Sporthalle und des Umkleidebereiches sind noch nicht schlussgerechnet worden (rd ,00 ). Des Weiteren wurden die Blitzschutzarbeiten (rd ) noch nicht ausgeführt; diese können erst im Anschluss an die Flachdachsanierung erfolgen. Bei der Maßnahme Flachdachsanierung stehen noch ,55 beim Auftrag Nr.: (Fa. Schneider) zur Verfügung; dieser ist entsprechend zu übertragen Förderschulen, laufender Schulhaushalt Am Voßbarg - Zuschuss für Maßnahme Ganztagsschule 8.000,00 Von der Gemeinde Rastede wurden weder Abschläge angefordert noch eine Abrechnung vorgelegt Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 2.715,65 (Haupt- und Realschule Wiefelstede) Die Mittel gehören zum Schulbudget und sind nach 2009 zu übertragen, da sie der jeweiligen Schule im Jahr 2008 voll zur Verfügung gestellt worden sind Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen für Ausgleichsmaßnahmen nach dem NatSchG Die Forderung nach einer Beteiligung an den Grunderwerbskosten des Ökopools Heidkamp durch Fritz Peters erfolgte bereits , Neueinrichtung Jugendraum Spohle ,00 Übertrag in das Haushaltsjahr 2009 erfolgt gemäß dem Bewilligungsbescheid der Gemeinde Wiefelstede vom Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche ,00 für Umbau Hortgruppe in eine Krippengruppe in Metjendorf Die Maßnahme wurde von der Kirchengemeinde Ofen noch nicht abgerechnet. Übertrag: ,51 Lfd.

28 Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wiefelstede zum Nr. Haushaltsstelle/Bezeichnung/Begründung Übertragungsbetrag Übertrag: , Umbau Hortgruppe Metjendorf in eine Krippengruppe 5.200,00 Mit dem Umbau der Hortgruppe Metjendorf in eine Krippengruppe ist erst in 2009 zu rechnen. Der Betrag wird daher erst im Jahr 2009 kassenwirksam Dachaufstockung und Innenausbau MZG Wiefelstede (Heizanlage) * ,00 Mit der Maßnahme soll erst nach der Dachaufstockung sowie nach den Wintermonaten begonnen werden. Die Ausschreibung wird im Januar 2009 erfolgen, der Auftragsbeginn voraussichtlich im März Anlegung von 2 Jugendfußballplätzen in Metjendorf ,69 Mit der Maßnahme wurde erst Ende 2008 begonnen. Aufgrund der Wetterlage wird mit den Restarbeiten im Frühjahr 2009 begonnen Sportplatz und MZG Neuenkruge, Zuschuss für die Überdachung der Garagen auf dem Sportplatz Neuenkruge Mit der Maßnahme wurde erst Ende 2008 begonnen. Aufgrund der Wetterlage wird mit den Restarbeiten im Frühjahr 2009 begonnen , BPL.131, Heidkamperfelder Weg * 700,00 Die Wallheckensanierungsmaßnahme ist durch den LKA noch nicht abgeschlossen und wurde noch nicht abgerechnet Ofenerfelder Str., BPL.130 * 400,00 Die Wallheckensanierungsmaßnahme ist durch den LKA noch nicht abgeschlossen und wurde noch nicht abgerechnet Änderung BPL.130, Ofenerfelder Str. * 4.000,00 Die Wallheckensanierungsmaßnahme ist durch den LKA noch nicht abgeschlossen und wurde noch nicht abgerechnet Thienkamp, BPL. 108/VI * 3.000,00 Die Wallheckensanierungsmaßnahme ist durch den LKA noch nicht abgeschlossen und wurde noch nicht abgerechnet Zuweis./Zuschüsse für Invest. an wirtschaftliche Unternehmen ,99 Im Rahmen der Endabrechnung mit der EWE (Weiterleitung von Abwasserbeiträgen) gemäß des mit der EWE abgeschlossenen Vertrages ist der nebenstehende. Betrag noch an die EWE abzuführen. Übertrag: ,00

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