Schlussbericht. über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen

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1 Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Stand: 27. Oktober 2010 Rechtsgrundlagen: 119, 120 NGO Prüfer/in: Burkhard Baer, Jan-Henning Pantel, Horst Rathjens (LANDKREIS STADE) Heinz Deisenroth (WIKOM) Prüfungszeit: bis (mit Unterbrechungen)

2 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung Grundsätze Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Bewertungsgrundsätze Erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde ApensenFehler! Textmarke nicht definiert. 5. Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen Immaterielles Vermögen Investitionszuweisungen und Zuschüsse Sachvermögen Finanzvermögen Liquide Mittel Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen Nettoposition Schulden Rückstellungen Feststellungen zum Anhang Sonstige Feststellungen Bescheinigung... 15

3 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Prüfungsauftrag Ab dem wird die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Apensen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppischen Buchführung auf der Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Gemeindehaushaltsund -kassenverordnung (GemHKVO) geführt ( 82 Abs. 3 NGO). Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang unterliegen der Rechnungsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 5 GemHausRNeuOG. Die Rechnungsprüfung obliegt nach geltender Rechtslage ( 119, 120 NGO) dem zuständigen RPA. Die erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Apensen und der Anhang wurden dem RPA mit einer Vollständigkeitserklärung zur Prüfung vorgelegt. 2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung Nach Art. 6 Abs. 8 S. 2 GemHausRNeuOG finden für die Eröffnungsbilanz die Vorschriften für die Bilanz Anwendung. Die Eröffnungsbilanz ist gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 5 GemHausRNeuOG in einem Anhang zu erläutern. Dieser Anhang mit den Anlagen ( 56 Abs. 1-4 GemHKVO) - Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Schuldenübersicht - war ebenfalls Gegenstand der Prüfung. Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs waren insoweit neben den Vorschriften der NGO auch die Vorschriften der GemHKVO zu berücksichtigen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass auf Unrichtigkeiten und Verstößen beruhende falsche Angaben, die das in der Eröffnungsbilanz und in dem Anhang vermittelte Bild über die Vermögens- und Finanzlage wesentlich verzerren, mit hinreichender Sicherheit erkannt und aufgezeigt werden konnten. Alle Prüfungsergebnisse sind vollständig im Faktenverfahren dokumentiert. Der Beschluss des Samtgemeinderates über die Eröffnungsbilanz nach Art. 6 Abs. 8 S. 1 GemHausRNeuOG steht noch aus, und soll nach Fertigstellung des Schlussberichtes gefasst werden. 2.2 Art und Umfang der Prüfung Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz gelten die Grundsätze der Prüfung einer Bilanz entsprechend (Art. 6 Abs. 8 S. 2 GemHausRNeuOG). Die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs ist darauf ausgerichtet, dass die Eröffnungsbilanz und der Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Finanzlage der Samtgemeinde Apensen vermitteln. in der Eröffnungsbilanz das Vermögen, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten richtig nachgewiesen wurden und das Basisreinvermögen richtig ermittelt wurde ( 120 Abs. 1 Nr. 4 NGO). Dabei kommt dem korrekten Ausweis der Rückstellungen eine besondere Bedeutung zu, da Rückstellungen Verpflichtungen darstellen, welche in der Vergangenheit eingegangen wurden und die erst in der Zukunft zu Auszahlungen führen werden.

4 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz die überleitenden Buchungsvorgänge vom kameralen Rechnungswesen in das doppische Rechnungswesen sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt wurden ( 120 Abs. 1 Nr. 2 NGO). die Posten der Bilanz im Anhang hinreichend und richtig erläutert sind und die sonstigen Anhangsangaben vollständig und richtig sind. Die Prüfung ist risikoorientiert geplant und durchgeführt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz und im Anhang auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Datenbasis für die Prüfungsarbeiten waren die Inventare zu dem immateriellen Vermögen, dem Sachvermögen, dem Finanzvermögen und den liquiden Mitteln sowie zu den Sonderposten, den Rückstellungen und den Schulden. Die Prüfungshandlungen für die Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten die Prüfung des internen Kontrollsystems (Vorhandensein einer Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie, deren Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften und ihre sachgerechte Anwendung) Systembeurteilungen (Verlässlichkeit des Verfahrens z. B. bei der Bewertung), Plausibilitätsprüfungen sowie Einzelfallprüfungen. Die erforderlichen Dienst- und Arbeitsanweisungen sowie die Inventarlisten lagen vollständig vor. Die Prüfungszeit ist auf den vereinbarten Prüfungsablauf zurückzuführen. Die während der Prüfung gegebenen Hinweise und Feststellungen wurden von der Verwaltung der Samtgemeinde zeitnah abgearbeitet und in die endgültige Bilanz bzw. deren Anhang eingearbeitet. U.a. wurde festgestellt, dass IST-Buchungen (Zahlungsabwicklung durch die Kasse) ohne eine SOLL-Buchung (erteilte freigegebene Anordnung) vorgenommen wurden (vgl. hierzu Bericht über die Prüfung der Samtgemeinde Apensen für das Haushaltsjahr 2009 Ziff ). Dies ist mittlerweile nach Angabe der Verwaltung abgestellt. Die übrigen Hinweise und Feststellungen waren nicht von wesentlicher Bedeutung, so dass nachfolgend keine weitere Ausführungen hierzu im Prüfungsbericht erfolgen. 3. Grundsätze 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Eine kommunale Körperschaft, die ihre Haushaltwirtschaft im doppischen Rechnungsstil führt, soll den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) folgen ( 34 Abs. 2 GemHKVO und 100 Abs. 1 NGO). Die bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz in erster Linie relevanten Grundsätze sind: Wahrheit, Glaubwürdigkeit ( 120 Abs. 1 NGO, 35 Abs. 2 GemHKVO): Sind alle Informationen über die Werte der Einzelposten mit Belegen, Buchungen, Verträgen bestätigt? Ist der Gegenstand vorhanden? Ordnungsmäßigkeit ( 82 Abs. 3 NGO): Wurden nur im Gesetz zugelassene Erfassungsund Bewertungsverfahren (inklusive Wahlrechte) bei der Bewertung der Einzelposten angewandt? Richtigkeit, Willkürfreiheit bzw. subjektive Wahrhaftigkeit ( 100 Abs. 1 NGO; 35 GemHKVO): Sind alle Werte sachlich richtig begründet und geben damit ein den

5 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die Vermögenslage der Samtgemeinde wieder? Klarheit, Verständlichkeit ( 100 Abs. 1 NGO): Kann jeder sachverständige bemühte Dritte die Anwendung der Verfahren im Einzelfall nachvollziehen? Wirtschaftlichkeit ( 82 Abs. 2 NGO): Stehen Aktivierungs- und Wertermittlungsaufwände sowie auch der Prüfaufwand in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Wert der Bilanzposition? Bilanzierungsfähigkeit: Befand sich der Vermögensgegenstand im wirtschaftlichen Eigentum der Samtgemeinde? Einzelne Bewertung ( 44 Abs. 3 GemHKVO): Waren alle bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden einzeln bewertet? Ausnahmeregelungen für kommunale Körperschaften sind in 45 Abs. 6, 46 Abs. 1 und 2, 60 Abs. 2 GemHKVO ausgeführt, sie betreffen Bewertungsvereinfachungen für bewegliche Vermögensgegenstände (Wertaufgriffsgrenze) und die Bildung von Gruppen gleichartiger Vermögensgegenstände. Vorsichtsprinzip und Wertaufhellungsprinzip ( 44 Abs. 4 GemHKVO): Wurden im Zweifel für Vermögen niedrigere und für Schulden höhere Werte angesetzt (Imparitätsprinzip)? Wurden zum Bilanzstichtag auch die wertaufhellenden Tatsachen (vorhersehbare Risiken und erkannte Wertminderungen) bei der Bewertung berücksichtigt? Grundsatz der Periodenabgrenzung: Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen zu berücksichtigen (siehe Veranschlagungsgrundsätze 85 Abs. 1 NGO, 10 Abs.2 GemHKVO sowie Rechnungsabgrenzung 49 GemHKVO). Vollständigkeit der Bilanz ( 100 Abs. 1 NGO, 35 Abs. 2 und 42 Abs. 1 GemHKVO): Ist eine vollständige Erfassung von Vermögen und Schulden erfolgt? Verrechnungs- oder Saldierungsverbot ( 42 Abs. 2 GemHKVO): Forderungen dürfen nicht mit Verbindlichkeiten verrechnet werden. 3.2 Bewertungsgrundsätze Das Prinzip der Einzelbewertung nach 44 Abs. 3 GemHKVO besagt, dass Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu erfassen und zu bewerten sind, so dass sich die Bewertung jedes einzelnen Vermögensgegenstands und jeder einzelnen Schuldenposition an den individuellen Gegebenheiten ausrichtet. Die Ausnahmen vom Prinzip der Einzelbewertung bilden die Fest- bzw. Gruppenbewertung. Die Bildung von Festwerten ist nach 46 GemHKVO für Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, möglich. Der Bestand des Vermögensgegenstands sollte in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegen. Die Gruppenbewertung gilt für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände. Diese können nach 46 Abs. 2 GemHKVO zu jeweils einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. In der ersten Eröffnungsbilanz kann nach 60 Abs. 2 GemHKVO bei der Inventur auf die Erfassung von beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Anschaffungswert unter EUR inkl. USt verzichtet werden. Dadurch wird bei der Erfassung geringwertigen Vermögens das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachtet. Gruppenbewertung wurde, soweit zulässig, angewandt. Festwerte wurden nicht angewandt, da die Voraussetzungen hierfür fehlen.

6 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Bei der Inventur für die Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Apensen wurde von der Regelung der Wertaufgriffsgrenze von EUR (inkl. USt) gemäß 60 Abs. 2 GemHKVO kein Gebrauch gemacht. 4. Erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Apensen Aktiva Wert 1. Immaterielles Vermögen ,87 EUR 1.1 Konzessionen 0,00 EUR 1.2 Lizenzen ,60 EUR 1.3 Ähnliche Rechte 0,00 EUR 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse ,27 EUR 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand 0,00 EUR 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen 0,00 EUR 2. Sachvermögen ,83 EUR 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,35 EUR 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,36 EUR 2.3 Infrastrukturvermögen ,80 EUR 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ,41 EUR 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 EUR 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge ,03 EUR 2.7 Betriebs und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere ,90 EUR 2.8 Vorräte 0,00 EUR 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,98 EUR 3. Finanzvermögen ,09 EUR 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ,35 EUR 3.2 Beteiligungen 2.000,00 EUR 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 0,00 EUR 3.4 Ausleihungen 0,00 EUR 3.5 Wertpapiere 0,00 EUR 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 4.228,52 EUR 3.7 Forderungen aus Transferleistungen 0,00 EUR 3.8 Sonstige privatrechtliche Forderungen 316,08 EUR 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände 8.399,14EUR 4. Liquide Mittel ,39 EUR 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 EUR Bilanzsumme Aktiva ,18 EUR Aktiva Sachvermögen 89,6% Finanzvermögen 0,3% Immatrielles Vermögen 7,6% Liquide Mittel 2,5%

7 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Passiva 1. Netto-Position ,07 EUR 1.1 Basis-Reinvermögen ,97 EUR Reinvermögen ,88 EUR Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag) ,91 EUR 1.2 Rücklagen 0,00 EUR Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 EUR Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 EUR Zweckgebundene Rücklagen 0,00 EUR Sonstige Rücklagen 0,00 EUR 1.4 Sonderposten ,10 EUR Investitionszuweisungen und -zuschüsse ,10 EUR Beiträge und ähnliche Entgelte 0,00 EUR Gebührenausgleich 0,00 EUR Bewertungsausgleich 0,00 EUR Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten ,00 EUR Sonstige Sonderposten 0,00 EUR 2. Schulden ,42 EUR 2.1 Geldschulden ,16 EUR Anleihen 0,00 EUR Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,16 EUR Liquiditätskredite ,00 EUR Sonstige Geldschulden 0,00 EUR 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 EUR 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,90 EUR 2.4 Transferverbindlichkeiten 0,00 EUR Finanzausgleichsverbindlichkeiten 0,00 EUR Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke 0,00 EUR Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0,00 EUR Soziale Leistungsverbindlichkeiten 0,00 EUR Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 0,00 EUR Steuerverbindlichkeiten 0,00 EUR Andere Transferverbindlichkeiten 0,00 EUR 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten 6.913,36 EUR Durchlaufende Posten 6.913,36 EUR Verrechnete Mehrwertsteuer 0,00 EUR Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 0,00 EUR Sonstige durchlaufende Posten 6.913,36 EUR Abzuführende Gewerbesteuer 0,00 EUR Empfangene Anzahlungen 0,00 EUR Andere sonstige Verbindlichkeiten 0,00 EUR 3. Rückstellungen ,69 EUR 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen ,00 EUR 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen ,91 EUR 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 EUR 3.4 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien 0,00 EUR 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 EUR 3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 0,00 EUR 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren ,78 EUR 3.8 Andere Rückstellungen ,00 EUR 4. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 EUR Bilanzsumme Passiva ,18 EUR Wert

8 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Passiva Nettoposition 54,1% Rückstellungen 8,3% Schulden 37,6% Während auf der Aktivseite das Vermögen der Samtgemeinde ausgewiesen ist, wird auf der Passivseite die Finanzierung des Vermögens dargelegt. Das Vermögen der Samtgemeinde ist lediglich in Höhe von ,97 EUR = 0,5 % durch das Basisreinvermögen finanziert. Dieser Betrag ist wesentlich beeinflusst durch den Sollfehlbetrag, der aus dem letzten kameralen Abschluss zu übernehmen war. 53,6 % des Vermögens ( ,10 EUR) sind durch Investitionszuschüsse und -zuweisungen finanziert. Der Schuldenstand beträgt zum Bilanzstichtag ,42 EUR (37,6 % des Vermögens). Für Verpflichtungen die die Samtgemeinde in der Vergangenheit eingegangen ist, die aber erst in künfitgen Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen, wurden Rückstellungen in Höhe von ,69 EUR gebildet. Sie belasten das Vermögen mit 8,3 %. 5. Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz Das Grundschema der Eröffnungsbilanz basiert auf den Vorgaben der NGO ( 96 Abs. 4 NGO), der GemHKVO ( u. 54, 60 i.v.m. 37, 38 u. 61 GemHKVO) und der aufgrund Art. 6 Abs. 8 S. 3-5 und Abs. 11 GemHausRNeuOG geltenden Sonderregelungen. Die vom RPA geprüften Unterlagen entsprachen diesen Vorschriften. Die Bilanz wurde in Kontoform entsprechend dem verbindlichen Muster 15 aufgestellt. Die Anlagen zum Anhang entsprachen den Anforderungen des 56 GemHVKO. Die Bewertung des immobilen und infrastrukturellen Vermögens ist in der Eröffnungsbilanz von herausragender Bedeutung, da in der Regel zwischen 80 und 90 Prozent des kommunalen Vermögens der Kategorie Immobilien zuzurechnen sind. Die Bewertung erfolgt im Grundsatz zu Herstellungs- oder Anschaffungswerten, vermindert um die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen ( 96 Abs. 4 Satz 2 NGO). Kann der Anschaffungs- oder Herstellungswert nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden, so gilt der auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- oder Herstellungswert ( 96 Abs. 4 Satz 3 NGO). Die Ermittlung der rückindizierten Zeitwerte erfolgt bei den Gebäuden nach dem Sachwertverfahren und den daraus abzuleitenden Vorschriften des 197 BauGB in Verbindung mit der WertV 1997 und der WertR 2006 (Normalherstellungskosten NHK 2000). Die Gebäude der Samtgemeinde wurden überwiegend zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der GS Beckdorf erfolgte im Sachwertverfahren nach NHK Der Wert von Grund und Boden erfolgt getrennt von der Wertermittlung der Gebäude und Bauten sowie des Infrastrukturvermögens. Grundsätzlich sind bei Grund und Boden ebenfalls

9 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen die Anschaffungswerte maßgeblich. Für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, kann gemäß 60 Abs. 6 GemHVKO ein Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwendig wäre. Die gemeinsamen Arbeitsgruppen Inventurvereinfachung und Umsetzung Doppik des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben umfangreiche Hinweise zur Bewertung der unterschiedlichen kommunal genutzten Flächen gegeben. 2 Als Besonderheit im Samtgemeindeverbund sind häufig nicht geklärte Eigentumsverhältnisse vorzufinden. Dies gilt insbesondere für Gebäude und Infrastrukturvermögen, die sich auf Grundstücken befinden, an denen die Gemeinden das zivilrechtliche Eigentum haben. Maßgeblich für die Bilanzierung ist das wirtschaftliche Eigentum. Wenn die Samtgemeinde wirtschaftlicher Nutzer ist, sind diese Grundstücke gem 37 Abs 1 Ziff.1 GemHKVO vollständig bei der Samtgemeinde bilanziert. Die Klarstellung der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums zur Samtgemeinde muss noch erfolgen. Hierzu sind noch Vereinbarungen (bereits in Vorbereitung) zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden abzuschließen. Bei der z.zt. im Bau befindlichen Kindertagesstätte Arche Noah der Gemeinde Apensen richtet die Samtgemeinde im Obergeschoss Klassenräume und im Erdgeschoss eine Heizzentrale für die sich auf dem Nebengrundstück befindliche Grundschule ein. Das Grundstück für das gemeinsam genutzte Gebäude gehört grundbuchrechtlich der Gemeinde Apensen. Zur bilanziellen Darstellung der Eigentumsverhältnisse soll als wirtschaftliches Eigentum der Samtgemeinde ein Grundstücksanteil entsprechend des Nutzungsanteils der Samtgemeinde am Gebäude bilanziert werden. Das Gebäude wird ebenfalls nach Nutzungsanteil bilanziert. Zur Klarstellug ist ebenfalls eine Vereinbarung zu treffen. In dieser Vereinbarungen sind auch Regelungen zu den Unterhaltungs-, Verbrauchs- sonstigen Bewirtschaftungskosten zu treffen. 6. Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen 6.1 Immaterielles Vermögen Investitionszuweisungen und Zuschüsse Immaterielle Vermögensgegenstände sind durch Entgelt erworbene Rechte, die zu Anschaffungskosten zu bewerten sind. Immaterielles Vermögen, das nicht entgeltlich erworben wurde, darf nicht aktiviert werden ( 42 Abs. 3 GemHKVO). Bei der Samtgemeinde gab es immaterielles Vermögen, das zu aktivieren war. Der ausgewiesene Gesamtbetrag belief sich auf ,87 EUR. Er setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Software (30.417,60 EUR), die unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen für die bisherige Nutzung mit dem Restbuchwert angesetzt ist, sowie aus geleisteten Investitionszuschüssen ( ,27 EUR), die mit den tatsächlich gezahlten Beträgen unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen entsprechend den Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände bewertet wurde. Der Ausweis und die Bewertung der immateriellen Vermögensgefenstände entspricht den Rechtsvorschriften. 6.2 Sachvermögen Die Sachanlagen stehen der Samtgemeinde dauerhaft zur Verfügung und stellen den wesentlichen Teil des Anlagevermögens dar. Aus dem Bereich des Sachvermögens wurden im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz die unbebauten Grundstücke, die bebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen einer ausführlichen Betrachtung unterzogen. Die 2 Vgl. Hinweise zu Fragen der Inventur, zur Inventurvereinfachungen im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz und zu Bewertungsfragen

10 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Wertermittlung für bebaute Grundstücke geht immer von einer getrennten Wertermittlung für die Bauten und den zugehörigen Grund und Boden aus. Hinsichtlich der Unterlagen über die Bewertung von Grund und Boden sowie Infrastrukturvermögen ist z. Zt. keine Ablagestruktur vorhanden. Zur besseren Übersichtlichkeit wird für die Fortschreibung empfohlen, diese Akten nach einem erkennbaren System zu ordnen. Hier bietet sich eine Ordnung nach Grundstück / Lagebezeichnung an Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der Gesamtwert aller unbebauten Grundstücke belief sich auf ,35 EUR. Die Bewertung erfolgte zu den tatsächlichen Anschaffungswerten und steht im Einklang mit den Bewertungsvorschriften Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der Gesamtwert der Bilanzposition Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte belief sich auf ,36 EUR. Hierin enthalten sind bebaute Grundstücke mit einem Bilanzwert von rd. 630 TEUR die grundbuchrechtlich den Mitgliedsgemeinden zugeordnet sind, wirtschaftlich aber von der Samtgemeinde genutzt werden. Diese Grundstücke sind gem 37 Abs 1 Ziff.1 GemHKVO von der Samtgemeinde zu bilanzieren. Die Klarstellung der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums zur Samtgemeinde muss noch erfolgen. Hierzu werden noch Vereinbarungen zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden abgeschlossen. Die Bewertung der Gebäude erfolgte überwiegend nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK). In diesem Zusammenhang wurden der Dokumentation die historischen Kostenaufstellungen beigefügt. Baubestandspläne sowie die Flächenberechnungen waren in den Unterlagen nicht immer vollständig vorhanden. Für das künftige Gebäudemanagement ist es erforderlich vollständige Grunddaten, Lagepläne sowie Baubestandspläne der Objekte vorzuhalten. Die Ermittlung der bilanzierten Werte erfolgte in Übereinstimmung mit den Bewertungsvorschriften. Ein Abgleich der Gebäudedaten mit dem Bestand der abgeschlossenen Brandversicherungen wurde nicht durchgeführt Infrastrukturvermögen Die baulichen Anlagen des Infrastrukturvermögens umfassen generell Aufbauten wie Straßenkörper, sonstige Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Das Infrastrukturvermögen war mit ,80 EUR bilanziert. Ein Anteil von 124 TEUR entfällt auf Grund und Boden sowie Gebäude und Aufbauten im Bereich Friedhofswesen. Die Samtgemeinde Apensen hat die Abwasserentsorgung komplett an die Stadtwerke Buxtehude übertragen, so dass keine Bilanzierung der Anlage in der Bilanz der Samtgemeinde erfolgt. Die Ermittlung der bilanzierten Werte des gesamten Infrastrukturvermögens erfolgte in Übereinstimmung mit den Bewertungsvorschriften Bauten auf fremdem Grund und Boden Es gab bauliche Anlagen auf fremden Grundstücken. Sie waren vollständig mit ,41 EUR bilanziert Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Schwerpunkt der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ist der Fuhrpark der Samtgemeinde. Der Fuhrpark bestand aus elf Fahrzeugen. Alle relevanten Gegenstände waren vollständig bilanziert. Der Wert der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge in Höhe von ,03 EUR war ordnungsgemäß ermittelt.

11 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung sind Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft eines Unternehmens oder einer Körperschaft dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, beispielsweise PCs, Drucker oder Werkstatteinrichtungen. Für die Betriebs und Geschäftsausstattungwurde ein Wert von ,90 EUR ausgewiesen.. Die Erfassung erfolgte vollständig. Der ausgewiesene Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung war ordnungsgemäß ermittelt Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau In der Bilanzposition Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden alle Zahlungen für Vermögenswerte aktiviert, die unfertige Anlagen bzw. unfertige Gebäude betreffen. Darüber hinaus werden in dieser Bilanzposition Anzahlungen für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen aktiviert. Es lagen geleistete Anzahlungen bzw. Anlagen im Bau in Höhe von rd. 512 T EUR vor. 6.3 Finanzvermögen Das Finanzvermögen der Samtgemeinde belief sich zum Bilanzstichtag auf ,09 EUR Anteile an verbundenen Unternehmen Verbundene Unternehmen ( 59 Nr. 50 Gem HKVO) sind die nach 100 Abs. 4 NGO konsolidierungspflichtigen Einrichtungen unter beherrschendem Einfluss der Gemeinde, d. h. mit mehr als 50% Beteiligung. Die Samtgemeinde war an der Abwasserentsorgung Apensen (AEA) mit mehr als 50 % beteiligt (Anteil: ,35 EUR). Der Wert für die Bilanzposton Anteile an verbundenen Unternehmen war ordnungsgemäß ermittelt Beteiligungen Es gab Beteiligungen, die unter der Position Beteiligungen zu bilanzieren waren (Anteile Volksbank und Wirtschaftsförderung EUR). Die Ermittlung der bilanzierten Werte der Beteiligungen erfolgte in Übereinstimmung entsprechend den Bewertungsvorschriften Öffentlich-rechtliche Forderungen Die öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden aus dem kameralen Abschluss (bereinigte Kasseneinnahmereste) übernommen. Die öffentlich-rechtliche Forderungen wurden in Höhe von 4.228,52 EUR ausgewiesen und waren vollständig bilanziert Sonstige privatrechtliche Forderungen Eine privatrechtliche Forderung basiert auf einem Schuldverhältnis nach 241 BGB, z. B. Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Zu diesen Forderungen zählen: Forderungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die noch nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden, aufgelaufene Gebäudemieten, Zahlungsrückstände auf Waren oder Dienstleistungen, sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen u.ä. Es waren sonstige privatrechtliche Forderungen vorhanden, die in Höhe von 316,08 EUR ausgewiesen waren. Sie waren vollständig bilanziert. Die Bewertung der sonstigen privatrechtlichen Forderungen erfolgte unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen ordnungsgemäß.

12 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Eine Zuordnung auf das Wertberichtigungskonto für Niederschlagungen muss noch zusammen mit der endgültigen Erfassung der übrigen Bestände erfolgen Sonstige Vermögensgegenstände Unter sonstigen Vermögensgegenständen wurde die Versorgungsrücklage bei der Nds. Versorgungskasse in Höhe von 8.399,14 EUR bilanziert. 6.4 Liquide Mittel Die Höhe der liquiden Mittel belief sich zum Stichtag auf ,39 EUR. Die ausgewiesenen liquiden Mittel stimmten mit dem Kassenbestand der kameralen Haushaltsrechnung überein. Die Samtgemeindekasse wird als Einheitskasse für die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden geführt. Entsprechend den Landesvorgaben werden die liquiden Mittel und Schulden für jede Kommune einzeln nachgewiesen und entsprechend in den einzelnen Bilanzen dargestellt. Soweit der Anteil einer Kommune an den Geschäftskonten (Girokonten) negativ ist erfolgt eine entsprechende Absetzung auf der Aktivseite (negativer Liquiditätsbetrag). Eine Darstellung unter Schulden auf der Passivseite ist nicht möglich. 7. Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen 7.1 Nettoposition In der kommunalen Bilanz wird die Nettoposition auf der Passiv-Seite als Differenz zwischen Vermögen und Schulden ausgewiesen. Zur Nettoposition gehören nach 54 Abs. 4 GemHKVO die Bilanzposten Basis-Reinvermögen, Rücklagen, Jahresergebnis und Sonderposten. Eine Besonderheit der ersten Eröffnungsbilanz (Art. 6 Abs. 8 S. 3 GemHausRNeuOG) ist der Ausweis der um Haushaltsreste bereinigten, noch nicht abgedeckten Sollfehlbeträge des Verwaltungshaushaltes aus Vorjahren als Minusbetrag, ohne sie mit dem Basisreinvermögen zu verrechnen. Damit die Bilanz im Gleichgewicht bleibt, erfordert dies eine entsprechende Erhöhung der gesondert ausgewiesenen Bilanzposition Reinvermögen Basis-Reinvermögen Das Basis-Reinvermögen war zutreffend als Differenz zwischen Vermögen und Schulden abzüglich Sonderposten und Rückstellungen berechnet. Die Samtgemeinde hatte noch nicht abgedeckte Sollfehlbeträge aus Vorjahren in der Bilanz auszuweisen. Die nicht abgedeckten Sollfehlbeträge des Verwaltungshaushalts aus Vorjahren waren zutreffend als Minusbetrag im Basisreinvermögen ausgewiesen. Innerhalb der Position Basis-Reinvermögen wurde die Position Reinvermögen als auf den Sollfehlbetrag erhöhtes Basis-Reinvermögen zutreffend berechnet und ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Sollfehlbetrages ergibt sich ein Basisreinvermögen von ,97 EUR Sonderposten Unter der Nettoposition müssen als Sonderposten u.a. Investitionszuwendungen ausgewiesen werden. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer des finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst; für pauschale Investitionszuweisungen gilt nach den Inventurhinweisen des Landes ein Auflösungszeitraum von 30 Jahren. Die Auflösungserträge fließen ebenso wie die Abschreibungen des finanzierten Vermögensgegenstandes in die Ergebnisrechnung ein. Für die erste Eröffnungsbilanz sollen nach den Inventurhinweisen des Landes die Investitionszuweisungen und -zuschüsse für einen Zeitraum ab 1974 aufgenommen werden. Bei der Samtgemeinde Apensen wurden Sonderposten im Gesamtwert von ,10 EUR ausgewiesen. Davon entfällt ein Betrag von ,00 EUR auf erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten.

13 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Die Aufnahme der Investitionszuwendungen wurde nachvollziehbar anhand von Zuwendungsbescheiden bzw. Auszügen aus kameralen Jahresrechnungen nachgewiesen. Die Auflösung bis zum Bilanzstichtag erfolgte ordnungsgemäß. 7.2 Schulden Die Bilanzposition Schulden besteht entsprechend den Vorgaben der GemHKVO aus Geldschulden, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferverbindlichkeiten sowie auch sonstigen Verbindlichkeiten. Die Samtgemeinde Apensen stellte insgesamt ,42 EUR als Schulden in die Bilanz ein. Die Werte der Bilanz waren mit den Angaben der Schuldenübersicht (Muster 17) in Übereinstimmung Geldschulden Geldschulden sind Geldbeträge, die der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten wurden, mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kapital mit Zinsen zurückzuzahlen. Gemäß Niedersächsischem Kontenrahmen bestehen Geldschulden aus Anleihen, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung. Die Samtgemeinde Apensen hatte aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von ,16 EUR und Liquiditätskredite in Höhe von ,00 EUR bilanziert. Der Betrag der gesamten Geldschulden war richtig berechnet und ausgewiesen. Der Liquiditätskredit über 1,5 Mio EUR war fest (jährliche Laufzeit) aufgenommen und wurde zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht vollständig zur Sicherung der Liquidität benötigt, so dass ,55 EUR als Festgeld angelegt waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen in Höhe von ,90 EUR entsprechen den kameralen Kassenausgaberesten in Höhe von 8.479,51 EUR Und den einbehaltenen Sicherheitsleistungen in Höhe von 7.849,39 EUR Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten betehen in Höhe von 6.913,36 EUR. Dies sind weiterzuleitende Spendengelder und durchlaufende Posten. 7.3 Rückstellungen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Unter der Bilanzposition Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen werden Mittel für künftige Aufwendungen zur Altersversorgung der Beamte und deren Angehörige, geregelt nach dem Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG, sowie die Rückstellungen für Beihilfen, die nach der Beihilfenverordnung (BVO) geregelt sind, bilanziert. Beihilfen sind eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte und Berufsrichter sowie deren Ehepartner und Kinder, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Zur Abdeckung dieser künftigen Zahlungsverpflichtungen sind ,00 EUR bilanziert Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Die Rückstellungen wurden gebildet zur Abdeckung künftiger Verpflichtungen aus dem Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen ,49 EUR noch nicht genommenem Urlaub, aus Überstunden ,42 EUR.

14 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Die Bilanzposition Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen beinhaltet die Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden. Hierfür wurden Rückstellungen in Höhe von ,91 EUR gebildet. Auf die Rückstellungen für Altersteilzeit entfällt ein Betrag von ,49 EUR. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres können Beschäftigte mit der Samtgemeinde vereinbaren, in einem Altersteilzeitverhältnis mit im Regelfall halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt zu werden. Das Altersteilzeitentgelt der Beschäftigten wird von der Kommune für die Laufzeit der Vereinbarung aufgestockt (meist von 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens um 33 Prozentpunkte auf insgesamt 83 Prozent). Darüber hinaus ist durch den Arbeitgeber in der Regel der Beitrag zur Rentenversicherung auf 90 Prozent aufzustocken sowie ggf. eine Abfindung zu zahlen. Rechtliche Grundlage für die Altersteilzeitverhältnisse sind individuelle oder Betriebsvereinbarungen (z. B. TV ATZ zum TVöD) auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes. Ebenfalls sind für nicht genommenen Urlaub und nicht vergütete Mehrarbeitszeit Rückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen umfassen sowohl die von der Samtgemeinde Apensen zu übernehmenden Aufstockungsbeträge als auch den Erfüllungsrückstand aus der Zeit der Vollbeschäftigung, der in der Zeit der Freistellung verrechnet wird. Die Rückstellungen wurden zutreffend für die einzelnen Mitarbeiter ermittelt, die eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben. Außerdem war ein Betrag. von ,42 EUR für nicht genommenen Urlaub und Überstunden zu berücksichtigen. Der Rückstellungsbetrag wurde zutreffend für den einzelnemitarbeiter auf der Grundlage der tatsächlichen Vergütung unter Berücksichtigung der Produktivstunden ermittelt Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren Die Samtgemeinde Apensen hat unter diesem Posten Rückstellungen zur Abdeckung der Zahlungsverpdlichten aus der Abrechnung mit dem Kirchengemeinde für die Kindertagesstätte ArcheNoah gebildet. Die Höhe der vorläufigen Zahlungsverpflichtungen ergibt sich aus den Abrechnungsunterlagen Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen für die Prüfung des Jahresabschlusses gebildet. Weitere Rückstellungen, u.a. für die Erstellung der Eröffnungsbilanz und die Archivierung von Unterlagen waren nicht zu bilden. 8. Feststellungen zum Anhang Die erste Eröffnungsbilanz ist gemäß Art. 6 Abs. 8 des GemHausRNeuOG in einem Anhang zu erläutern. Der Anhang soll durch notwendige und vorgeschriebene Angaben dazu beitragen, dass mit der Eröffnungsbilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird ( 60 Abs. 1 i.v.m. 55 Abs. 1 GemHKVO). Zu prüfen ist also, ob der Anhang diesem Anspruch gerecht wird. Im Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Die Prüfung des Anhanges bezog sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der 55 und 56 GemHKVO. Im Wesentlichen geht es hierbei darum, folgende Sachverhalte zu erläuten bzw. zu begründen: Bewertungsmethoden und Wertansätze in der Bilanz, Haftungsverhältnisse, die auch anzugeben sind, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen,

15 der Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können (alle vorhandenen Bürgschaften, Gewährleistungen), noch nicht abgedeckte Fehlbeträge, die nach den einzelnen Jahren getrennt anzugeben waren. Der Anhang enthält alle wichtigen Auskünfte über Angaben in der Eröffnungsbilanz. Dem mit dem Anhang beabsichtigten Zweck, die Eröffnungsbilanz zu erläutern, wurde in ausreichendem Maß nachgekommen. Dem Anhang sind eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Forderungsübersicht beigefügt; sie enthalten die nach 56 Abs. 1 bis 3 GemHKVO erforderlichen Angaben. 9. Sonstige Feststellungen Nach der vorgelegten Vollständigkeitserklärung sind die im Rechnungswesen eingesetzten Programme bisher nicht freigegeben (vgl. 35 Abs.5 GemHKVO). Es wird aber bescheinigt, dass nach den Erkenntnissen im laufenden Betrieb die Funktionalität der Programme gegeben ist und das die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) eingehalten werden. Gegenteilige Prüfungsfeststellungen haben sich nicht ergeben. 10. Bescheinigung Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Eröffnungsbilanz zum der Samtgemeinde Apensen geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz überwiegend auf der Basis umfangreicher Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze. In die Prüfung wurden das Inventar sowie die Belege und die Angaben über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Sie vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Samtgemeinde. Die erste Eröffnungsbilanz ist nach Art. 6 Abs. 8 S. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften von der Samtgemeinde zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Stade, den Baer

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