RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT LANDKREIS UELZEN

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1 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT LANDKREIS UELZEN Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stadensen zum Landkreis Uelzen Rechnungsprüfungsamt Veerßer Straße Uelzen Telefon: Zentrale (0581) 82-0 Fax: (0581)

2 Landkreis Uelzen RPA Seite 2 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Nr. Inhalt Seite 1 Prüfungsauftrag 3 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 3 3 Grundsätze Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Bewertungsgrundsätze 4 4 Erste Eröffnungsbilanz Aktiva Passiva 5 5 Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz 5 6 Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzvermögen Ausleihungen Öffentlich-rechtliche Forderungen Liquide Mittel Aktive Rechnungsbgrenzungsposten 8 7 Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen Nettoposition Basis-Reinvermögen Sonderposten Schulden Geldschulden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Transferverbindlichkeiten Rückstellungen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Andere Rückstellungen 10 8 Feststellungen zum Anhang 10 9 Bestätigungsvermerk 11 Abkürzungsverzeichnis 11 Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Anlagenübersicht Anlage 3 Forderungsübersicht Anlage 4 Schuldenübersicht Anlage 5 Anhang

3 Landkreis Uelzen RPA Seite 3 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Prüfungsauftrag Ab dem wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Stadensen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppischen Buchführung auf der Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) geführt ( 82 Abs. 3 NGO). Für das Haushaltsjahr, für das die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat das Hauptorgan der Körperschaft gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen. Dieser Beschluss wurde am gemäß 72 Abs. 5 NGO gefasst vom Samtgemeinderat. Die Eröffnungsbilanz unterliegt der Rechnungsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 5 GemHausRNeuOG. Die Rechnungsprüfung und damit auch die Prüfung der Eröffnungsbilanz obliegt dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt ( 119, 120 NGO). Die Unterlagen zur ersten Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stadensen und die dazugehörigen Anlagen wurden vom Rechnungsprüfungsamt am erstmals in den Räumen der Samtgemeinde Aue eingesehen. Die Vollständigkeitserklärung des Gemeindedirektors vom zur Eröffnungsbilanz liegt seit dem vor. 2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung Nach Art. 6 Abs. 8 S. 2, 5 GemHausRNeuOG finden für die Eröffnungsbilanz die Vorschriften für die Bilanz Anwendung. Die Eröffnungsbilanz danach in einem Anhang mit Anlagen-, Forderungsund Schuldenübersicht zu erläutern ( 56 GemHKVO). Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs waren neben den Vorschriften der NGO auch die Vorschriften der GemHKVO zu berücksichtigen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass auf Unrichtigkeiten und Verstößen beruhende falsche Angaben, die das in der Eröffnungsbilanz und im Anhang vermittelte Bild über die Vermögens- und Finanzlage wesentlich beeinflussen, mit hinreichender Sicherheit erkannt und aufgezeigt werden konnten. Alle Prüfungsergebnisse sind vollständig im RPA dokumentiert. Der Beschluss der Vertretung über die Eröffnungsbilanz nach Art. 6 Abs. 8 S. 1 GemHausRNeuOG steht noch aus. 2.2 Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist insbesondere darauf ausgerichtet, dass - die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. - das Vermögen richtig nachgewiesen wurde ( 120 Abs. 1 Nr. 4 NGO). - die überleitenden Buchungsvorgänge vom kameralen Rechnungswesen in das doppische Rechnungswesen sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt wurden ( 120 Abs. 1 Nr. 2 NGO). - die Überleitung der kameralen Haushaltsdaten auf das doppische Buchungsgeschäft ordnungsgemäß durchgeführt wurde Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz und im Anhang auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Art und der Umfang der erforderlichen Prüfhandlungen wird nach pflichtgemäßem Ermessen vom RPA bestimmt.

4 Landkreis Uelzen RPA Seite 4 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Die Prüfungshandlungen für die Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Plausibilitäts-, sowie Einzelfallprüfungen. Die Prüfung wurde dadurch erleichtert, dass die Vorgehensweise der Gemeinde überwiegend durch eigene Bilanzierungsregeln, die über die Inventarisierungsrichtlinie des Landkreises hinausgehen, dokumentiert wurde. Es haben sich im Verlauf der Prüfung Rückfragen ergeben, deren Beantwortung einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert hat. Zudem waren generelle Fragestellungen hinsichtlich der Bilanzierung von Sachvermögen, insbesondere der Regenwasserkanäle, zu klären. Es lag im Interesse der Gemeinde, die im Rahmen der Prüfung festgestellten Bewertungs- und Bilanzierungsfehler zeitnah und umfassend zu korrigieren, damit die Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Gemeinde zutreffend darstellt. Hierdurch kann erreicht werden, dass in der Zukunft auftretende Korrekturen der im Rahmen der Eröffnungsbilanz erfassten Vermögenslage nur unwesentliche Auswirkungen auf künftige Jahresabschlüsse haben. Die Datenbasis für die Prüfungsarbeiten waren insbesondere Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, die Aufstellungen über das vorhandene Sach- und Anlagevermögen, den Forderungen, den erhaltenen Sonderposten, sowie den Kreditverbindlichkeiten, die sich aus Prüfberichten zu den letzten kameralen Jahresabschlüssen und den Bankbestätigungen der Kreditinstitute ergeben haben. 3. Grundsätze 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Die Gemeinde Stadensen führt ihre Haushaltwirtschaft im doppischen Rechnungsstil und folgt dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ( 34 Abs. 2 GemHKVO und 100 Abs. 1 NGO). 3.2 Bewertungsgrundsätze Auf die in Ziff. 2 des Anhangs zur Eröffnungsbilanz dargestellten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen für die Gemeinde Stadensen wird verwiesen. In der ersten Eröffnungsbilanz wurde nach 60 Abs. 2 GemHKVO auf die Erfassung von beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Anschaffungswert unter verzichtet. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln erfasst und bewertet ( 44 Abs. 3 GemHK- VO). Im Rahmen der Aufnahme des Sachvermögens wurden überwiegend nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Grunde gelegt, sondern ein Ersatzwertverfahren angewendet. Hierzu hat sich die Gemeinde zu wesentlichen Bereichen des Sachvermögens (Straßen, Brücken, Regenwasserkanäle) eigene Bewertungsregeln gegeben. 4. Erste Eröffnungsbilanz 4.1 Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen der Gemeinde ausgewiesen. Die Gliederung entspricht den Regelungen des 54 GemHKVO. Bilanzpositionen, die keinen Wert beinhalten, wurden von der Gemeinde nicht erfasst. Daher wird in diesem Prüfbericht darauf verzichtet, allgemeine Erläuterungen zu Bilanzpositionen zu geben, die nicht betroffen sind.

5 Landkreis Uelzen RPA Seite 5 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stadensen zum Sachvermögen ,94 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,94 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,39 Infrastrukturvermögen ,54 Bauten auf fremdem Grund und Boden 602,44 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 3,00 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,63 Finanzvermögen 3.509,99 Ausleihungen 1.693,88 Öffentlich-rechtliche Forderungen 1.816,11 Bilanzsumme Aktiva , Passiva Die Passivseite der Bilanz repräsentiert die Mittelherkunft. Sie weist das Reinvermögen, die Sonderposten, die Geldschulden, die Verbindlichkeiten, sowie die Rückstellungen der Gemeinde Stadensen aus. Netto-Position ,80 Basis-Reinvermögen ,64 Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag) ,82 Sonderposten ,16 Investitionszuweisungen und -zuschüsse ,21 Beiträge und ähnliche Entgelte ,44 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten ,51 Schulden ,13 Geldschulden ,08 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ,92 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.069,13 Transferverbindlichkeiten 9.269,00 Rückstellungen ,00 Bilanzsumme Passiva ,93 5. Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stadensen hat zum ein Bilanzvolumen von ,94. Der Aufbau der Eröffnungsbilanz basiert auf den Vorgaben des 96 NGO und des 54 GemHKVO, sowie der aufgrund Art. 6 Abs. 8 S. 3 5 GemHausRNeuOG geltenden Sonderregelungen. Die geprüften Unterlagen entsprachen diesen Vorschriften. Die Bilanz wurde in Kontoform aufgestellt und die Anlagen zum Anhang entsprachen den Anforderungen des 56 GemHKVO.

6 Landkreis Uelzen RPA Seite 6 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Ergänzungen zur Bilanz und den Erläuterungen im Anhang sind, soweit erforderlich, in diesem Prüfbericht dargestellt. Die Bewertung des beweglichen und des Infrastrukturvermögens ist in der Eröffnungsbilanz von übergeordneter Bedeutung, da diesem der überwiegende Anteil des kommunalen Vermögens zuzurechnen sind. Die Bewertung erfolgt im Grundsatz zu Herstellungs- und Anschaffungswerten vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen ( 96 Abs. 4 NGO). Kann der Anschaffungs- und Herstellungswert nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden, so gilt der auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- oder Herstellungswert Die Ermittlung der rückindizierten Zeitwerte erfolgt nach dem Sachwertverfahren. 6. Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen 6.1 Sachvermögen Die Sachanlagen stehen der Gemeinde dauerhaft zur Verfügung und stellen den wesentlichen Teil des Anlagevermögens dar. Aus dem Bereich des Sachvermögens wurden im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz die bebauten bzw. unbebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen einer ausführlichen Betrachtung unterzogen. Die Wertermittlung für bebaute Grundstücke geht immer von einer getrennten Wertermittlung für die Bauten und dem zugehörigen Grund und Boden aus. Das Sachvermögen hat einen Bilanzwert von , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der Gesamtwert aller unbebauten Grundstücke belief sich auf ,94. Die Bewertung von unbebauten Grundstücken erfolgte nach den geltenden Bewertungsvorschriften. Den überwiegenden Anteil an diesem Bilanzwert macht das Baugebiet Merzerfeld in Stadensen aus. Hier wurde im Jahr 2001 Ackerland zu einem Preis von 13 /m² erworben. Der Kaufpreis wird jedoch erst nach und nach an den Verkäufer der Ackergrundstücke weitergeleitet, wenn Grundstücke an Bauinteressenten weiterverkauft wurden. Daher kann die Gemeinde diese Kaufpreise zukünftig nicht selbst vereinnahmen, sondern muss sie in voller Höhe durchleiten. Der Gesamtwert der Baugrundstücke ( ) ist daher ebenfalls unter den Rückstellungen ( 95 Abs. 2 NGO) auf der Passivseite ausgewiesen (s ), um darzustellen, dass die Gemeinde eine Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer der Ackergrundstücke hat, deren Fälligkeit aber noch ungewiss ist Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Zu den bebauten Grundstücken zählen alle Grundstücke, die mit Gebäuden bebaut sind. Der Gesamtwert dieser Bilanzposition beträgt ,39. Bei der stichprobenweisen Auswertung des Automatischen Liegenschaftskatasters (ALKIS) und dem Abgleich mit den bilanzierten Flurstücken ist festzustellen, dass Grundstücksflächen und werte nachvollziehbar sind und eine Vollprüfung daher entbehrlich war. Die Erfassungsunterlagen waren detailliert zusammengestellt, wodurch die Prüfungsarbeiten erleichtert wurden. Beim Gebäude des Jugendzentrums, das bei dieser Bilanzposition den wesentlichstem Betrag darstellt (54.320,64 ) ist festzustellen, dass dieses auf dem Grundstück der Samtgemeinde errichtet wurde, sich somit auf einem Grundstück befindet, das nicht der Gemeinde zuzurechnen ist. Nach den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen sind solche Bauten gesondert unter der Bilanzposition Bauten auf fremdem Grund und Boden (s. Ziff ) auszuweisen.

7 Landkreis Uelzen RPA Seite 7 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Da die fehlerhafte Zuordnung hinsichtlich der Bilanzsumme und des damit verbundenen Reinvermögens keine Auswirkungen hat, wurde vereinbart, dass diese Korrekturen in den folgenden Jahresabschlüssen vorgenommen werden. Seitens der Gemeinde ist hierzu noch ein Zeitrahmen zu benennen Infrastrukturvermögen Die baulichen Anlagen des Infrastrukturvermögens umfassen generell Aufbauten wie Straßenkörper, sonstige Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bilanzwert von ,54 stellt bei der Gemeinde Stadensen rd. 88% des Gesamtvermögens dar. Anhand der für die Samtgemeinde Wrestedt festgelegten Vermögensbewertungsregeln für Brücken, Regenwasserkanäle und Straßenaufbauten konnten die jeweiligen Bilanzwerte nachvollzogen werden. Erforderliche Umbuchungen von Baustraßen (s ) und Regenwasserkanälen in Kreisstraßen, welche beim Landkreis zu bilanzieren waren, wurden vorgenommen Bauten auf fremdem Grund und Boden Unter dieser Bilanzposition sind alle baulichen Anlagen zu erfassen, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden. Zu den baulichen Anlagen zählen neben den Gebäuden auch technische Betriebsvorrichtungen (Trafo- und Pumpstationen). Kennzeichnend ist bei diesen Aufbauten, dass die Nutzung des fremden Grund und Bodens nicht durch grundbuchliche Sicherung, sondern durch privatrechtlichen Vertrag geregelt wird. Die vertragliche Nutzungsdauer entspricht in diesen Fällen regelmäßig auch der Abschreibungsdauer, die somit von der Nutungsdauer nach der Abschreibungstabelle für die Niedersächsischen Kommunalverwaltungen abweichen kann. Der bisher bilanzierte Wert von 602,44 ist nicht vollständig, da hier nur das Buswartehaus in der Lindenallee bilanziert wurde. Ob neben dem Jugendzentrum weitere Bauten auf fremdem Grund und Boden stehen, ist von der Gemeinde zu prüfen und bei den Korrekturbuchungen zu berücksichtigen (s ). Es ist festzustellen, dass für die unter genannten bauliche Anlage bisher keine vertragliche Regelung zur Nutzung fremden Grund und Bodens getroffen wurde. Hier wäre zu überlegen, ob solche noch abgeschlossen werden, da ansonsten die Regelungen nach 94, 946 BGB gelten und die Grundeigentümer auch Eigentümer der Bauten werden. Falls dabei die vertragliche Nutzungsdauer von der bisher festgelegten unterscheiden, wäre eine Anpassung in der Anlagenbuchhaltung vorzunehmen Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Unter dieser Bilanzposition wurden drei Ehrenmäler in der Gemeinde bilanziert, die aber aufgrund der Nutzungsdauer als abgeschrieben gelten und nur mit dem jeweiligen Erinnerungswert aufgenommen wurden Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Aufnahme beweglichen Vermögens auf den Sportanlagen und Spielplätzen in der Gemeinde am hat ergeben, dass die dort vorhandenen Gegenstände offenkundig die betriebsgewöhnliche Abschreibungsdauer überschritten haben. Daher wurde auf die Bilanzierung verzichtet. Hinweise auf das Vorhandensein von Maschinen, technischen Anlagen, Fahrzeugen und Büro- und Geschäftsausstattung, welche einen Anschaffungs- und Herstellungswert von über haben, waren nicht gegeben. Daher konnte aufgrund der Wertgrenze gem. 60 Abs. 2 GemHKVO auf die Bilanzierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung verzichtet werden.

8 Landkreis Uelzen RPA Seite 8 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau In der Bilanzposition Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden alle Zahlungen für Vermögenswerte aktiviert, die unfertige Anlagen bzw. Gebäude betreffen. Die hier bilanzierten Beträge ( ,63 ) umfassen im Wesentlichen Baustraßen in den Orten Stadensen und Nettelkamp (z.b. Merzerfeld, Am Rennberg), sowie die Planungskosten für den Bürgerpfad. Nach Fertigstellung dieser Maßnahmen werden die Anlagen im Bau aufgelöst, ins Anlagevermögen umgebucht und planmäßig im Rahmen der regelmäßigen Nutzungsdauer abgeschrieben. 6.2 Finanzvermögen Das Finanzvermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 3.509,99. Die Erläuterungen hierzu können dem Anhang zur Eröffnungsbilanz entnommen werden Ausleihungen Hier wurden die Anteile an der GWK, Geschäftsanteile bei der Volksbank Uelzen-Salzwedel bilanziert. Hinweise auf weitere Ausleihungen sind nicht ersichtlich Öffentlich-rechtliche Forderungen Unter dieser Position wurden alle zum werthaltigen Kasseneinnahmereste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss bilanziert. Im Hinblick auf das Vorsichtsprinzip bei der Bilanzierung von Forderungen sind hier grds. zum Jahresende Einzel- oder Pauschalwertberichtungen vorzunehmen. Diese sind im Übergang von der Kameralistik auf die Doppik unterblieben, da das Forderungsmanagement unterjährig stattfindet. Aufgrund des geringen Bilanzwertes und der Tatsache, dass die Forderungen nahezu vollständig in 2011 ausgeglichen wurden, ist dieses Verfahren hier zulässig. 6.3 Liquide Mittel Zu den liquiden Mitteln zählen insbesondere die Guthaben bei Kreditinstituten. Der Stand der liquiden Mittel belief sich zum Bilanzstichtag auf 0,00. Zum Jahresabschluss 2010 hatte die Gemeinde einen Kassenfehlbetrag an Zahlungsmitteln in Höhe von ,04 aus dem Abschluss der ehemaligen kameralen Verwaltungs- und Vermögenshaushalte. Dieser Betrag wird unter den kurzfristigen Liquiditätskrediten Ziff auf der Passivseite ausgewiesen. 6.4 Aktive Rechnungsabgrenzung Bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Auszahlungen für Aufwendungen, die bereits vor dem Bilanzstichtag bezahlt wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag anfallen und somit einer anderen Periode zuzurechnen sind. Bei der Gemeinde wurden keine aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Eine Sichtung der Kassenbelege aus 2011 hat ergeben, dass lediglich 3 kleine Versicherungsbeiträge hätten eingebucht werden können, weil die Versicherungsbeiträge immer zum des Jahres fällig werden. Diese Beträge sind aber unwesentlich und wiederkehrend. Daher ist, auch im Hinblick auf die Anwendung der Dienstanweisung für das Kassenwesen bei der Samtgemeinde Aue, eine Buchung dieser Beträge entbehrlich.

9 Landkreis Uelzen RPA Seite 9 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen 7.1 Nettoposition Zur Nettoposition sind nach 54 Abs. 4 GemHKVO die Bilanzposten Basis-Reinvermögen, Rücklagen, Jahresergebnis und Sonderposten zusammenzufassen Basis-Reinvermögen Das Basis-Reinvermögen ( ,64 ) setzt sich zusammen aus dem (echten) Reinvermögen und den noch nicht abgedeckten Sollfehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes des letzten kameralen Abschlusses. Das Reinvermögen ( ,46 ) ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden. Die nicht abgedeckten Sollfehlbeträge des Verwaltungshaushaltes ( ,82 ) waren zutreffend als Minusbetrag im Basis-Reinvermögen, gemindert um die Auflösung der allgemeinen Rücklage, ausgewiesen Sonderposten Bei der Gemeinde Stadensen wurden Sonderposten im Gesamtwert von ,16 ausgewiesen. Die Beträge der empfangenen Investitionszuweisungen und zuschüsse, sowie der erhaltenen Erschließungsbeiträge für konkrete Vermögensgegenstände (vorwiegend für Gemeindestraßen, zudem auch für das Jugendzentrum und Regenwasserkanäle) und wurden über vorhandene Zuschussbescheide und Beitragsabrechnungen als Sonderposten korrekt unter Berücksichtigung der in Anspruch genommenen Nutzungsdauer bewertet und ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Sonderposten betreffen die unter Ziff genannten Anlagen im Bau (Bürgerpfad, Baustraßen) und werden nach Fertigstellung analog zu der Abschreibung der Anlagegüter ertragswirksam über die selbe Nutzungsdauer aufgelöst. 7.2 Schulden Die Bilanzposition Schulden umfasst alle Geldschulden, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferverbindlichkeiten sowie auch sonstigen Verbindlichkeiten der Gemeinde Stadensen. Aus der Schuldenübersicht zur Eröffnungsbilanz kann die Restlaufzeit der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde entnommen werden Geldschulden Bei der Gemeinde Stadensen sind Investitionskredite in Höhe von ,04 bilanziert. Diese haben jeweils eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Der Betrag entspricht der Schuldenübersicht des letzten kameralen Jahresabschlusses Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Unter Verweis auf den Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2010 muss die Gemeinde Stadensen (zusammen mit der Gemeinde Wrestedt) anteilig ein Darlehen, welches das DRK Uelzen für die Finanzierung der Baukosten der Kinderkrippe in Wrestedt aufgenommen hat, tilgen. Es handelt sich hierbei um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, welches der Aufnahme von Krediten gleichkommt. Die Höhe des Darlehens beim DRK beträgt zum Bilanzstichtag ,92. Ein entsprechender Zins- und Tilgungsplan liegt vor.

10 Landkreis Uelzen RPA Seite 10 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.069,13 erfasst und umfassen insbesondere eine Erstattung an das Land für den überzahlten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Transferverbindlichkeiten Die Transferverbindlichkeiten in Höhe von sind Nachzahlungen für die Gewerbesteuerumlage 2010 an das Land. Der Beitragsbescheid liegt vor. 7.3 Rückstellungen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Bei der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz kann auf die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung verzichtet werden. Hiervon hat die Gemeinde Stadensen Gebrauch gemacht. Eventuell vorhandener Instandhaltungsstau ist im Bewertungsverfahren zur Wertermittlung (Sachwertverfahren) bei den Sachanlagen berücksichtigt worden Andere Rückstellungen Unter der Bilanzposition Andere Rückstellungen wurde ein Betrag in Höhe von ausgewiesen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rückstellungen für die Verpflichtungen beim Verkauf der Baugrundstücke Merzerfeld (s. Ziff ) und den Gebühren für die Prüfung der Eröffnungsbilanz zusammen. 8. Feststellungen zum Anhang Die erste Eröffnungsbilanz ist gemäß Art. 6 Abs. 8 des GemHausRNeuOG in einem Anhang zu erläutern. Der Anhang soll durch Angaben dazu beitragen, dass mit der Eröffnungsbilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird ( 60 Abs. 1 i.v.m. 55 Abs. 1 GemHKVO). Im Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Die Prüfung des Anhanges bezog sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der 55 und 56 GemHK- VO. Im Anhang werden für die Eröffnungsbilanz insbesondere angegeben oder erläutert, - die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und deren Abweichungen mit Begründungen - Haftungsverhältnisse, die auch anzugeben sind, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, - Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können (wie z.b. Bürgschaften, Gewährleistungen), - noch nicht abgedeckte Fehlbeträge, die nach den einzelnen Jahren getrennt anzugeben sind. Alle Anlagen zum Anhang (Anlagen-, Forderungs- und Schuldenübersichten) waren nach den vorgeschriebenen Mustern vorhanden. Die erforderlichen Aussagen des Anhangs waren teilweise knapp gehalten. Dem mit dem Anhang beabsichtigten Zweck, die Eröffnungsbilanz zu erläutern, wurde dennoch in ausreichendem Maß nachgekommen.

11 Landkreis Uelzen RPA Seite 11 von 11 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Stadensen zum Bestätigungsvermerk Das Rechnungsprüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stadensen zum in der Zeit vom bis mit Unterbrechungen geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz überwiegend auf der Basis umfangreicher Stichproben und insbesondere durch Abgleich mit dem Grundbuch und den vorliegenden Zuschuss- und Beitragsbescheiden beurteilt. Die Prüfung umfasste ebenso die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält. Sie vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Schuldenlage der Gemeinde. Die erste Eröffnungsbilanz ist nach Art. 6 Abs. 8 S. 1,2 GemHausRNeuOG und 101 Abs. 1 NGO nach erfolgter Prüfung durch das RPA mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend ist die beschlossene Eröffnungsbilanz mit den zugehörigen Beschlüssen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Uelzen, den gez. Horn gez. Denecke (Horn, Leiter RPA) (Denecke, Prüfer) Abkürzungsverzeichnis BGB Bürgerliches Gesetzbuch GemHausRNeuOG Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften GemHKVO Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung) NGO Niedersächsische Gemeindeordnung NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

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