GEMA Geschäftsbericht 2001

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1 GEMA Geschäftsbericht 2001

2 Auf einen Blick Mio. Mio. Mio. DM Mio. Erträge 774, , , ,273 Aufwendungen 114, , , ,624 Verteilungssumme 659, , , ,649 Kostensatz 14,8 % 14,6 % 14,5 % 14,5 % Zur Ertragsseite: Gliederung nach Rechten Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte 325, , , ,462 Vervielfältigungsrechte 290, , , ,747 davon aus Tonträgerlizenzen 195, , , ,798 aus anderen Sparten 95,104 98,636 95, ,949 Vergütungsansprüche 22,464 24,263 22,914 44,815 Inkassomandate 106, , , ,772 davon aus der zentralen Lizenzierung von Tonträgern 79,607 89,565 94, ,025 für andere Verwertungsgesellschaften 27,035 29,438 31,570 61,747 Europa I 2,141 2,123 1,554 3,039 Sonstige Erträge 26,648 30,520 34,480 67, , , , ,273 Gliederung nach Sparten Lebende Musik 63,066 65,155 66, ,924 Tonfilm 10,892 10,850 10,062 19,680 Mechanische Musik 82,075 88,958 96, ,497 Vergütungsansprüche nach 27 UrhG 7,310 7,256 7,634 14,931 Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigung 281, , , ,012 Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften 27,035 29,438 31,570 61,748 Vergütungsansprüche nach 54 UrhG 15,154 17,007 15,280 29,884 Rundfunk und Fernsehen 194, , , ,892 Ausland 65,826 66,812 65, ,267 Sonstige Erträge 26,648 30,520 34,480 67, , , , ,273 Zur Aufwandsseite: Persönliche Kosten 61,848 59,228 59, ,166 Sachliche Kosten 53,067 57,686 58, , , , , ,624

3 3 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Erträge nach Rechten Mio , , , , , ,537 Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte 600 Vervielfältigungsrechte aus Tonträgerlizenzen aus anderen Sparten Vergütungsansprüche , , ,923 Inkassomandate aus zentraler Lizenzierung von Tonträgern für andere Verwertungsgesellschaften Europa I , ,642 24, ,003 22, ,172 Sonstige Erträge 0 2,141 26,648 2,123 30,520 1,554 34, Erträge nach Sparten Lebende Musik Tonfilm Mechanische Musik Vergütungsansprüche nach 27 UrhG Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigungen Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften Vergütungsansprüche nach 54 UrhG Mio ,066 10,892 82,075 7, ,643 27,035 15, , ,389 65,155 10,850 88,958 7, ,635 29,438 17, , ,420 66,429 10,062 96,377 7, ,683 31,570 15, , ,537 Rundfunk und Fernsehen Ausland Sonstige Erträge ,826 26,648 66,812 30,520 65,583 34,

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5 5 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Inhalt Vorwort 6 Verstorbene Mitglieder 11 Ehrenmitglieder 12 Ehrenpräsident 12 Vorstand 13 Aufsichtsrat 14 Ausschüsse und Kommissionen 15 GEMA-Sozialkasse 19 Internationale Organisationen 20 Organigramm der GEMA 21 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA 22 Bericht des Vorstands 23 Lagebericht 24 Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur 32 Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte 35 Investitionen 41 Mitarbeiter 42 Jahresabschluss 43 Bilanz 44 Gewinn- und Verlustrechnung 48 Anhang 49 Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk 52 Bericht des Aufsichtsrats 53

6 6 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Vorwort Weiterhin Konjunktur für die musikalische Kultur GEMA bleibt erfolgreich Prof. Dr. Reinhold Kreile Der Geschäftsbericht der GEMA, der den Mitgliedern in jedem Jahr zur Jahreshauptversammlung diesmal in Berlin vorgelegt wird, ist nicht nur die jährliche Leistungsbilanz einer der größten und traditionsreichsten musikalischen Verwertungsgesellschaften der Welt, sondern zugleich aufschlussreicher Indikator für die Vielfalt und den Reichtum der musikalischen Kultur in Deutschland und damit für die schöpferische Kraft der mittlerweile fast in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger, aber auch der internationalen Rechteinhaber, deren Werke durch Gegenseitsverträge mit den Verwertungsgesellschaften der ganzen Welt der GEMA zur Wahrnehmung übertragen worden sind. So ist die GEMA also in Deutschland die Verwertungsgesellschaft für das gesamte musikalische Weltrepertoire. Wenn in diesem Geschäftsbericht für das Jahr 2001 wiederum eine erfreuliche Steigerung der Erträge konstatiert werden kann, so ist dies durchaus nicht selbstverständlich, betrachtet man das gesellschaftliche Umfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen näher. Denn das Jahr 2001 war gekennzeichnet von einer allgemeinen konjunkturellen Schwäche. Die deutliche Abschwächung der Euphorie rund um die neuen Kommunikationstechnologien und ihrer scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten ist hierfür nur ein wenn gleich deutliches Zeichen. Als tief greifender wirtschaftlicher Wandel mit deutlichen Anzeichen einer Rezession ist diese Entwicklung vielfach beschrieben worden, und wir haben gerade in den von Insolvenzen geprägten letzten Monaten des Jahres 2001, aber dann vornehmlich der ersten Monate des Jahres 2002, erfahren müssen, dass dieser Prozess ökonomischer Anpassung, die Korrektur bestimmter Verwerfungen, aber auch der Verlust des für die musikalische Kultur für unabdingbar Gehaltenen noch lange nicht abgeschlossen ist. Dass der Bereich der musikalischen Kultur im Allgemeinen und der Musikindustrie im Besonderen von diesem wirtschaftlichen Beben nicht verschont bleibt, wird immer deutlicher. Aber damit sind wir alle aufgerufen, weiterhin aus wirtschaftlicher und kultureller Verantwortung Gegenkräfte zu entwickeln. Dies gilt auch für den Tonträgermarkt, vornehmlich in Deutschland, wo die vielfach als dramatisch empfundenen Einbußen natürlich auch Auswirkungen auf das Ergebnis der GEMA haben. Denn die Lizenzeinnahmen aus dem Tonträgerbereich gehören mit zu den tragenden Säulen der GEMA-Gesamterträge. Auch wenn die Folgen für die GEMA, wie die Zahlen für das Jahr 2001 ausweisen, weit weniger dramatisch ausgefallen sind als vielfach befürchtet wurde, so ist hier doch große Wachsamkeit angezeigt nicht nur bei der GEMA in ihrer Eigenschaft als vom Markt abhängige Rechtewahrnehmungsgesellschaft, sondern auch bei denjenigen, die die Werke für diesen Markt schaffen, und bei denjenigen, die diese Werke durch ihren industriellen Erfindungsreichtum und das richtige Gespür für die Marktbedürfnisse der Musikliebenden als den Käufern zugänglich machen. Musiknutzung im Wandel Doch das weite Feld der Musikkultur und der Musiknutzung besteht, wie dieser Geschäftsbericht deutlich zeigt, nicht nur aus der die Tonträger herstellenden Musikindustrie, die in aller Welt wenn auch mit gewissen temporären nationalen Ausnahmen mit Phänomenen der Marktsättigung und der Käuferzurückhaltung zu kämpfen hat und die nicht zuletzt auch eine Piraterie beklagen (und natürlich auch bekämpfen) muss, deren nationale und internationale Ächtung und Verfolgung sich auch die Urheber zur Aufgabe gemacht haben. Dieser GEMA-Geschäftsbericht ist vielmehr geradezu ein Beleg dafür, wie vielfältig, fassettenreich und intensiv die Musiknutzung im Jahr 2001 war und weiterhin ist, und er führt eindrucksvoll vor Augen, dass musikalische Kultur trotz mancher Verwerfungen und Verlagerungen

7 7 weiterhin ihre Konjunktur hat. Dies gilt vor allem für den großen und wachsenden Bereich der Live-Aufführungen und der öffentlichen Wiedergabe von Musik. Im Spannungsfeld von Abschwung in manchen Bereichen der Musikindustrie und Aufschwung in anderen Bereichen, insbesondere dem Aufführungsbereich, hat sich die GEMA als Treuhänderin ihrer Mitglieder und der internationalen Rechteinhaber insgesamt gut behaupten können. Immer wieder aufs Neue muss die GEMA, wenn sie Erfolg für ihre Mitglieder in einem weiterhin zukunftsoffenen Musikmarkt haben will, mit dazu beitragen, dass die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für diesen Markt stimmen. Stets aufs Neue muss deswegen das ordnungspolitische Interesse nicht nur der Kulturpolitiker, sondern auch der Wirtschafts- und Rechtspolitiker geweckt werden. Politik entdeckt Musikwirtschaft So hat die GEMA entscheidend dazu beigetragen, dass alle Parteien und auch die Bundesregierung zunehmend die wirtschaftliche Bedeutung der Musik entdecken. Es geht darum, die richtigen, politisch wirksamen Rahmenbedingungen zu fordern und abzustecken: so unlängst auf dem zweiten Dialogforum Musikwirtschaft der CDU und bei weiteren Gesprächen mit der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie auch mit den kultur- und wirtschaftspolitischen Sprechern der Grünen und der PDS. Immer geht es darum, die europäische und weltweite Chancengleichheit für Musikautoren aus Deutschland zu fordern und diese Forderung umzusetzen. So habe ich den seit geraumer Zeit diskutierten Gedanken, auch in Deutschland ein Musikexportbüro zu gründen, positiv aufgegriffen. Dieses Büro könnte dazu beitragen, regionale Musikkreationen aus Deutschland über unsere Landesgrenzen hinaus überall dort, wo Musik gehört werden kann und will, hörbarer zu machen. Dies haben bereits mit gutem Erfolg Frankreich, Holland, Österreich und Spanien vorgemacht, und es ist auch nicht einzusehen, warum eine solche Förderung sich in Deutschland nur auf die Filmwirtschaft beschränken sollte und nicht auch auf die Musik und die Musikwirtschaft ausgedehnt werden kann. Einer diesbezüglichen Initiative, die aus der Musikwirtschaft kommen muss, wird sich die GEMA keinesfalls verschließen. Die entsprechende staatliche Unterstützung eines solchen Büros durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur wurde auch im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Großen Anfrage der CDU/CSU zur Lage der Rock- und Popmusik in Deutschland im Februar dieses Jahres diskutiert. Diese neu gewonnene politische Aufmerksamkeit für die Musikindustrie ist begrüßenswert, denn sie rückt einen ebenso wirtschaftlich wie kulturell bedeutenden Bereich stärker in den Mittelpunkt politischer Öffentlichkeit und politischen Handels. Dabei wird sich der Blick der Politik und ihr Interesse mit gleicher Intensität auf die Rock- und Popmusik wie generell auf die gesamte Unterhaltungsmusikkultur in allen ihren Ausprägungen richten, aber auch auf Ernste Musik sowie auf die Chormusik. Wichtig ist, dass dieses Interesse der Politik und Politiker für die Musikkultur insgesamt auch über die Bundestagswahl im Herbst hinaus erhalten bleibt, also von Dauer sein möge. In dieser Hinsicht gibt es durchaus Hoffnungen, denn es wurden neben der Errichtung eines Musikbüros auch andere zukunftsträchtige Fragen des Musiklebens und der Musikwirtschaft detaillierter diskutiert: Rahmenbedingungen für die kreativen Menschen, Nachwuchsförderung, Situation des Musikunterrichts und nicht zuletzt auch die für die GEMA-Mitglieder zentrale Frage des urheberrechtlichen Schutzes und der angemessenen Vergütung bei digitaler Musiknutzung. Nicht nur der Staatsminister für Kultur, Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, hat hier in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag durchaus positive Signale gesetzt, sondern die Sprecher aller Parteien.

8 8 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Vorwort Kampf mit BITKOM um Vergütung für digitales Kopieren Dass der technologische Fortschritt und der damit einhergehende Wandel der Nutzungsformen von Musik auch dazu genutzt wird, gesetzliche Ansprüche der Urheber auf eine angemessene Vergütung zu unterlaufen, das zeigt die im abgelaufenen Geschäftsjahr mit unverminderter Schärfe geführte Auseinandersetzung um die pauschalen Vergütungen für das private Kopieren. Offenbar will die in BITKOM zusammengeschlossene Geräteindustrie nicht wahrhaben, was der Gesetzgeber 1965 aus verfassungsrechtlichen Gründen und mit ausdrücklicher verfassungsgerichtlicher Billigung beschlossen hat, dass das private Kopieren, nämlich das Vervielfältigen einzelner Vervielfältigungsstücke eines Werkes, und zwar nur zum privaten Gebrauch, nur dann und insoweit zulässig ist, als hierfür seitens der Gerätehersteller, die solche Vervielfältigungen erst ermöglichen, die vom Gesetzgeber vorgesehene angemessene Vergütung bezahlt wird. Die BITKOM-Geräteindustrie will zwar das private Vervielfältigen natürlich belassen, denn nur derentwegen bauen und verkaufen sie ihre Geräte wie insbesondere CD- Brenner; sie wollen aber die damit zwangsnotwendig verbundene Vergütung beseitigen. Der Streit um diese Vergütung kulminierte in diesem Frühjahr in einem Eklat. Die auf Wunsch des Industrieverbandes BITKOM im vergangenen Jahr eingeleiteten Vermittlungsgespräche mit der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte unter Federführung der GEMA) über die Vergütung von Urheberrechten beim privaten Kopieren sind Ende Februar gescheitert. Die einseitige Absage von Seiten der BITKOM war eine beispielslose Brüskierung der Bundesjustizministerin, Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin, deren engagierte Mediation in einem unterschriftsreifen Kompromissvorschlag mündete. Nicht einmal zur Diskussion dieses Kompromissvorschlags war BITKOM bereit und brach das Gespräch ab. Angesichts dieser Rechtsfeindlichkeit der in der BITKOM zusammengefassten Geräteindustrie muss und wird die GEMA dem gültigen Recht durch Rechtsverfolgung vor den ordentlichen Gerichten erneut Geltung verschaffen die erhebliche Zeitverzögerung bis zu einem letztinstanzlichen Urteil ist von der Gegenseite wohl durchaus kalkuliert. Das immer wieder von der Geräteindustrie/BITKOM vorgebrachte Argument, unter die bestehende gesetzliche Regelung einer Pauschalvergütung für privates Kopieren könnten nicht digitale Aufzeichnungsgeräte fallen, hat die jüngste Rechtssprechung mit großer Klarheit zurückgewiesen und die Auffassung der GEMA bestätigt, dass digitale und analoge Geräte in gleicher Weise unter die Vergütungspflicht fallen, so der Bundesgerichtshof im so genannten Scannerfall und sowie das Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart im CD-Brenner-Fall. Die GEMA hat deswegen erneut an das Bundesjustizministerium und die Bundesregierung appelliert, das bevorstehende Urheberrechtsänderungsgesetz, mit welchem die urheberrechtliche Richtlinie der EG-Kommission in Deutschland umgesetzt werden soll, dazu zu benutzen, mit einer gesetzlichen Klarstellung den Urherbern zu ihrem Recht zu verhelfen gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass die urheberrechtliche Vergütung der Arbeitslohn für die Arbeit der Urheber ist und der gesetzliche Schutz für die Urheber mindestens den gleichen Rang in der Politik genießen muss wie der gesetzliche Schutz des Arbeitnehmers. Dringend erforderliche gesetzliche Regelungen Es ist mit Dank festzustellen, dass die Urheber bei ihrem Kampf um die angemessene Vergütung vom Bundesjustizministerium und der Bundesregierung, gerade im zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung, eine bemerkenswerte Unterstützung erhalten haben. Nun appellieren die Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit den Phonoverbänden an den Gesetzgeber, d. h. an das Parla-

9 9 ment und an die dort vertretenen Parteien, die bereits angekündigte Klarstellung des Urheberrechtsgesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode vorzunehmen und damit die rasche Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben durchzuführen. Das zur Umsetzung der EU-Richtline ins Leben gerufene Forum der Urheber, das neben der GEMA aus weiteren 13 Organisationen der Buch-, Musik- und Filmbranche besteht, hat rechtzeitig zielführende Vorschläge für die praxisgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft und für die Novellierung des deutschen Urheberrechts erarbeitet. Eine zentrale Forderung zielt hierbei auf die angemessene pauschale Vergütung der privaten Kopie ab. So sieht auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Klarstellung vor, dass die Vergütungspflicht für Geräte und Trägermaterialien, die das private Kopieren ermöglichen, unabhängig davon besteht, ob dies mit analoger oder digitaler Kopie vorgenommen wird. Nach wie vor nämlich entspricht die seit 1965 geltende und für beinahe alle europäische Staaten richtungsweisende gesetzliche Regelung der Kopierfreiheit einzelner Werke zum privaten Gebrauch gegen Pauschalvergütung dem Interesse der Komponisten und Textdichter (wie auch den Interessen anderer Urheber und Leistungsschutzberechtigter). Es geht letztlich darum, diese Vergütung nicht wie die in BITKOM zusammengefasste Geräteherstellerindustrie dies will abzuschaffen, sondern im Gegenteil darum, die Vergütung zu erhöhen. Dies hat der bereits genannte zweite Vergütungsbericht der Bundesregierung in Aussicht gestellt. Jetzt muss das deutsche Parlament diese urhebergerechte Forderung des Bundesjustizministeriums und der Bundesregierung also auch in gesetzlicher Form durchsetzen. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung muss jetzt beim Wort genommen werden, um sicherzustellen, dass das deutsche Urheberrechtsgesetz wirklich ein Gesetz ist, welches das Recht des geistigen Eigentums respektiert und fördert. Zu begrüßen ist, dass im neuen Gesetzentwurf auch eine ausdrückliche Regelung von Online-Rechten für Urheber sowie für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller vorgesehen ist. Auf diese Weise kann ein zutreffender Rechtsrahmen für funktionierende Geschäftsmodelle im Internet geschaffen werden. Erfreuliche Ertragssteigerung Das Geschäftsjahr 2001 brachte für die GEMA-Mitglieder und die Rechteinhaber in aller Welt eine Steigerung des Inkassos: Die Gesamterträge erhöhten sich von 2000 auf 2001 insgesamt um 9,117 Mio (1,14 %). Die Gesamtertragssumme für das 68. Geschäftsjahr 2001 beläuft sich auf 810,537 Mio. gegenüber 801,420 Mio. im Jahre Die Eckdaten der Bilanz machen deutlich, dass die GEMA vor allem im Kerngeschäft der Lizenzierung von öffentlichen Aufführungen und Wiedergaben weitere Steigerungen verzeichnen kann. So stieg das Aufkommen aus den Aufführungs- und Senderechten auf 351,494 Mio. im Jahre 2001 gegenüber 341,870 Mio. in Dies bedeutet eine Erhöhung von 9,624 Mio. bzw. um 2,82 %. Entsprechend der Marktentwicklung wurde im Bereich Tonträger-Vervielfältigungsrechte gegenüber dem Ergebnis des Vorjahrs (2000: 283,641 Mio.) ein Rückgang um 3,43 % auf 273,923 Mio. verzeichnet. Ursache waren rückläufige Erträge aus der Tonträgerlizenzierung insbesondere im Inlandsmarkt. Gleichwohl hat sich in Folge der Zuwächse bei Inkassomandaten und sonstigen Erträgen die Verteilungssumme, die an die Rechteinhaber in aller Welt ausgeschüttet wird, erhöht: Sie liegt um 8,115 Mio., also um 1,19 %, über dem Vorjahr und erreicht damit den Ausschüttungsbetrag von 692,621 Mio. Zu diesem guten Verteilungsergebnis hat auch eine stabile Entwicklung der Kosten bei der GEMA beigetragen, die sich in der leichten Reduzierung des Kostensatzes auf 14,5 % (Vorjahr: 14,6 %) widerspiegelt. Insgesamt also ist es der GEMA in diesem schwierigen Geschäftsjahr gelungen, das

10 10 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Vorwort auch im internationalen Vergleich hohe Ertragsniveau zu erhalten und teilweise auszubauen und damit die Ausschüttungssumme erneut zu steigern. Die GEMA wird alle Anstrengungen unternehmen, auch im Geschäftsjahr 2002 trotz des nicht einfacher werdenden Umfelds wiederum ein zufrieden stellendes Ergebnis für die Rechteinhaber zu erarbeiten. Intensivierung internationaler Zusammenarbeit Voraussetzung hierfür ist die immer stärker werdende internationale Zusammenarbeit der Verwertungsgesellschaften auf dem Feld der Datenverarbeitung und des Datenaustausches. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war in dieser Hinsicht der Start der globalen Repertoire-Datenbank in der technischen Allianz Fast Track die sich den neuen Namen The Digital Copyright Network gegeben hat ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung bei den beteiligten Partnergesellschaften. Fast Track wurde unter maßgeblicher Beteiligung der GEMA von führenden Verwertungsgesellschaften, BMI (USA), GEMA (Deutschland), SACEM (Frankreich), SGAE (Spanien), SIAE (Italien), ins Leben gerufen und hat im vergangenen Jahr als neue Mitglieder die AKM und Austro- Mechana (Österreich), SUISA (Schweiz) sowie SABAM (Belgien) gewinnen können. Das dezentrale Fast-Track-System soll den Zugriff auf die Dokumentations-Datenbanken der beteiligten Gesellschaften ermöglichen. Ein dezentrales System wird also gleichsam zur virtuellen Zentraldatenbank, ein wesentlicher Fortschritt für Lizenzierung und für rationelle Abrechnung. Und weiterhin verfolgt die GEMA im Rahmen der CISAC, der weltweiten Dachorganisation der Urheber, die für die Rechtewahrnehmung unerlässliche technische Zusammenarbeit. Diesen Weg mit seinen Investitionen in moderne Technologien in Hard- und Software, aber auch in Manpower, wird die GEMA in den kommenden Jahren fortsetzen und damit die zukunftsweisenden Projekte Online-Lizenzierung, Online-Werkregistrierung und Dokumentation weiter voranzutreiben. Vor dem 100. Geburtstag der GEMA im Jahr 2003 Im Vorjahr ihres 100-jährigen Bestehens im Jahr 2003 präsentiert sich die traditionsreiche musikalische Verwertungsgesellschaft GEMA mit diesem Geschäftsbericht also nicht nur als erfolgreiche Treuhänderin der in ihr zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger, sondern in gleichem Maße als entschlossene Kämpferin für Weiterentwicklung und Anpassung der technischen und administratorischen, der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein hohes urheberrechtliches Schutzniveau. Denn nur durch unermüdliches Eintreten für den umfassenden Schutz urheberrechtlicher Leistungen wird sich auch in Zukunft der wirtschaftliche Erfolg der GEMA einstellen, der seine Grundlage im Erfolg der kreativen Musikurheber im Musikmarkt hat. Lassen Sie uns auf der diesjährigen Mitgliederversammlung in Berlin gemeinsam den Weg in die zweiten 100 Jahre des erfolgreichen musikalischen Urheberschutzes in Deutschland bereiten, einen Weg, der die GEMA im europäischen Binnenmarkt in weit stärkerem Maß, als das bisher der Fall war, über die nationalen Grenzen hinaus führen wird. Dann hege ich keinen Zweifel, dass die GEMA auch im weiteren Verlauf des 21. Jahrhunderts auf nationaler wie internationaler Ebene ihre erfolgreiche Rolle als Anwältin des Urheberschutzes und dessen wirtschaftlicher Durchsetzung spielen wird. Ihr

11 11 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Wir gedenken unserer verstorbenen Mitglieder Gerda Arends Herbert Frank Heinrich Knoche Oskar Sala Heinz Arenz Michael-Uwe Franke Willi Korek Ulrich Salm Karl-Heinz Bachmann Hans Franken Kay Korten Alfred Sammüller Walter Barth Walter Franz Günther Kraus Francesco Paolo Saputo Temel Selcuk Basar Gunther Frick Helmut-Peter Krieg Hans-Gerd Schäfer- Ernst Ulrich Bauer Florian Fricke Gerd Krohse Bauer Harald Bender Wilfried Frohne Felicitas Kukuck Werner Scharfenberger Herman Berlinski Ulrike Gehrold Hans Hermann Kurig Marcel Schmidt- Anton Betzler Endrick Gerber Kurt Lagodny Buchen Franz Biebl Werner Gilles Harry Lenzner Lothar Schönrock Gerd Böhm Heinz Glock Günther Leyk Heinz Schwappacher Josef Böhm Gerhard Graul Robert A. Lienau Hans Schwarz Klaus-Hendrik Bölke Paul Grund Heinz Lohmann Christoph Seil Willy Bössl Wolfgang Gruner Markus E. Löhr Regnauld Seyfarth Armin Bolender Emil Hachfeld Kornelia Lorson Martin Simon Helmut Brand Werner Haentjes Hans-Georg Lotz Guenter Sonneborn (-Olsen) Hans-Georg Hahn Fritz Mertz Rudi Strahl Else Bree Lutz Hahn Kurt Merz Manfred Stumpf- Heinz Bröcker Alfred Paul Harz Alexander Meyer Grünsch Hermann Brucker Günther J. H. von Bremen James Helme Sutcliffe Kurt Brüggemann Hauptmann Ludwig Mohrbacher Witold Szalonek Christine Büttner Helmuth Herold Karl-Josef Müller Erik Tass Paul Cadow Friedrich Hönsch Franz Mundi Kerstin Anja Thieme Edmondo Campisi Eduard Hornischer Florian Mutschler Melanie Thornton Suzanne Conner Fini Huber-Busch Gabriel Abdoun Nahas Peter Tiefenthaler Ion Cristinoiu Herbert Jagst Frank Netz Klaus Tippenhauer Franz Derigs Heinz Jahr Roland Neubauer Manfred Ullmann Erich Dölz Christiana Jary Jörg Niessner Marcel Valmy Wilhelm Drinkow Oskar Jensen Manfred Nitschke Norbert Varenholz Thomas Dunker Alexander Jessen Walter Ott Gertrud Venter Manfred Erfurt Richard Kamp Rudolf A. Peeters Hans Werz Joachim Ewen Ingrid Karber Dennis Pickett Joachim Werzlau Günter Faber Carlo Karges Gerhard Quaas Lorenz Westphal Jörg Fabig Godehard Kirscht Hermann Rappel Esther Wiebusch Adolf Fecker Peter Klein Franz Rasch Jakob Wittmann Manfred Fensterer Stefan Klinkhammer Eugen Reimann Gerhard Wohlgemuth Hans-Waldemar Feuker Erich Kludas Arno Reinfrank Helmut Zacharias Harry Fey Alfred Kluten Samuel Rodriguez Grete von Zieritz Friedrich Finkel Rudi Knabl Paul Röllig Albert Fischer-Netz Hildegard Knef Harald Röser Peter Förster Hanns Knerr jr. Günter Rudin Nando Franchi Günter Knippel Günter Rzehula

12 12 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Ehrenmitglieder Prof. Harald Banter Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Bruno Balz Richard Bars Prof. Werner Egk Dr. Hans Gerig Prof. Dr. Dr. h. c. Joseph Haas Heinz Korn Peter Jona Korn Eduard Künneke Dr. Willy Richartz Prof. Dr. Georg Schumann Günther Schwenn Dr. Hans Sikorski Dr. Dr. h. c. Ludwig Strecker Ehrenpräsident Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze

13 13 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Vorstand Vorsitzender des Vorstands und Generaldirektor: Prof. Dr. Reinhold Kreile Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Chefsyndikus: Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Vorstands Finanzen und Wirtschaft: Rainer Hilpert Prof. Dr. Reinhold Kreile (Mitte), Prof. Dr. Jürgen Becker (li.) und Rainer Hilpert (re.)

14 14 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Aufsichtsrat Vorsitzender: Stellvertretende Vorsitzende: Christian Bruhn Hans Hee Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Christian Bruhn Prof. Gottfried Böttger Frank Dostal Peter Ende Jörg Evers Dr. Peter Hanser-Strecker Karl-Heinz Klempnow Rudolf-Günter Loose Prof. Siegfried Matthus Joachim Neubauer Prof. Wolfgang Rihm Stefan Waggershausen Karl Heinz Wahren Hans Hee und Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski (v. li.) Stellvertreter: Rechtsberater: Klaus Doldinger Egon L. Frauenberger Fini Huber-Busch ( ) Prof. Klaus-Michael Karnstedt Prof. Wilfried Krätzschmar Peter F. Schulz Prof. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker

15 15 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Ausschüsse und Kommissionen Wirtschaftsausschuss Christian Bruhn Dr. Peter Hanser-Strecker Hans Hee Rudolf-Günter Loose Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Karl Heinz Wahren Tarifausschuss Christian Bruhn Sachverständiger: Frank Dostal Hans-Jürgen Radecke Karl-Heinz Klempnow Joachim Neubauer Stefan Waggershausen Karl Heinz Wahren Programmausschuss Unterausschuss E-Musik: Stellvertreter: Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Wilfried Krätzschmar Prof. Wolfgang Rihm Sachverständige: Peter F. Schulz Prof. Georg Katzer Karl Heinz Wahren Peter Tonger Unterausschuss U-Musik: Christian Bruhn Peter Ende Jörg Evers Hans Hee Prof. Klaus-Michael Karnstedt Stefan Waggershausen Sachverständige: Prof. Harald Banter Dr. Gerhard Jussenhoven Satzungskommission Christian Bruhn Rechtsberater: Frank Dostal Prof. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker Peter F. Schulz Verteilungsplankommission Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Prof. Harald Banter Jörg Evers Karl Heinz Wahren Prof. Siegfried Matthus Textdichter: Hans Hee Verleger: Dr. Peter Hanser-Strecker Karl-Heinz Klempnow Stellvertreter Textdichter: Egon L. Frauenberger Stellvertreter Verleger: Peter Ende Joachim Neubauer Sachverständiger: Klaus Doldinger

16 16 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 AUSSCHÜSSE UND KOMMISSIONEN Wertungsausschuss für das Prof. Jürg Baur Stellvertreter: Wertungsverfahren der Prof. Robert M. Helmschrott Prof. Frank Michael Beyer Komponisten in der Sparte E Prof. Bertold Hummel Werner Heider Für Fälle von Chormusik: Prof. Karl Haus Gerhard Rabe (ab ) Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Johannes K. Hildebrandt Stellvertreter für Fälle von Chormusik: Wolfgang Lüderitz Dr. Rudolf Lukowsky Delegierter des Aufsichtsrats: Karl Heinz Wahren Wertungsausschuss für das Michael Holm Stellvertreter: Wertungsverfahren der Erich Offierowski Robert Jung Textdichter in der Sparte E Carl J. Schäuble Werner Raschek Hans-Ulrich Weigel Delegierter des Aufsichtsrats: Rudolf-Günter Loose Wertungsausschuss für das Karl Rarichs Stellvertreter: Wertungsverfahren der Horst Schubert Dr. Reinhold Quandt Verleger in der Sparte E Delegierter des Aufsichtsrats: Dr. Peter Hanser-Strecker Wertungsausschuss für das Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Wertungsverfahren in der Hans Blum Heinz Ehme Unterhaltungs- und Martin Böttcher Peter Finger Tanzmusik Dr. Rainer Fabich Ladislav Geisler Textdichter: Michael Holm Erich Offierowski Carl J. Schäuble Verleger: Günter Ilgner Pamela Michel (ab ) Michael Wewiasinski Stellvertreter Textdichter: Robert Jung Werner Raschek Hans-Ulrich Weigel Stellvertreter Verleger: Wolfgang Borchard-Jacoby Rudolf Slezak Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Komponisten: Ole Seelenmeyer Textdichter: Peter Schmiedel Verleger: Karin Wirthmann Delegierte des Aufsichtsrats: Komponisten: Karl Heinz Wahren Textdichter: Rudolf-Günter Loose Verleger: Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski

17 17 Schätzungskommission Friedel Berlipp Stellvertreter: der Bearbeiter Wilfried Grünberg Raimond Erbe Jo Plée Bertram Gebauer Werner Theisen Ladislav Geisler Prof. Bernd Wefelmeyer Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Gottfried Böttger Werkausschuss Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Ernst-August Quelle Prof. Theo Brandmüller Dieter Reith Siegfried Mai Lothar Voigtländer Prof. Martin Christoph Redel Prof. Bernd Wefelmeyer Alexander von Schlippenbach Textdichter: Erich Offierowski Carl J. Schäuble Verleger: Karl Rarichs Stellvertreter Textdichter: Robert Jung Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Wolfgang Borchard-Jacoby Delegierter des Aufsichtsrats: Karl Heinz Wahren Aufnahmeausschüsse Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Prof. Dietrich Erdmann Heinrich Riethmüller Prof. Bernd Wefelmeyer Textdichter: Robert Jung Erich Offierowski Verleger: Andreas Meurer Michael Wewiasinski Stellvertreter Textdichter: Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Peter Tonger Ausschuss Kirchenmusik Prof. Helmut Barbe Sachverständiger: Prof. Bertold Hummel Friedemann Strube Wolfgang Matthei Dieter Spahn

18 18 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 AUSSCHÜSSE UND KOMMISSIONEN Beschwerdeausschuss Vorsitzender: Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. D. Prof. Dr. Fritz Traub Vertreter der Berufsgruppen: Komponisten: Hartmut Westphal Textdichter: Norbert Hammerschmidt Verleger: Gabriele Schulze-Spahr Stellvertreter Komponisten: Martin Böttcher Stellvertreter Textdichter: Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Volker Landtag Sachverständiger: Wolfgang Brandenstein

19 19 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 GEMA-Sozialkasse Abteilung Komponisten: Hartmut Westphal Ralf Hoyer Wilhelm Dieter Siebert Geschäftsführender Kurator Abteilung Textdichter: Erich Offierowski Wolfgang Brandenstein Werner Raschek Geschäftsführender Kurator Abteilung Verleger: Andreas Meurer Günter Ilgner Gabriele Schulze-Spahr Geschäftsführender Kurator

20 20 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Internationale Organisationen CISAC Vizepräsident des Verwaltungsrats: Christian Bruhn Confédération Internationale des Sociétés d Auteurs Deutsches Mitglied des Verwaltungsrats: Prof. Dr. Reinhold Kreile et Compositeurs, Paris Deutsches Mitglied des Exekutivbüros: Prof. Dr. Reinhold Kreile Deutsche Mitglieder des Internationalen Rates der Autoren und Komponisten und des Internationalen Rates der Autoren dramatischer, literarischer und audiovisueller Werke: Deutsches Mitglied der Juristischen Kommission: Christian Bruhn Hans Hee Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Common Information System Supervisory Board (CSB): Prof. Dr. Michael Karbaum Vorsitzender der Technischen Kommission Radio/TV: Hermann von Bülow BIEM Ehrenpräsidenten: Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze Bureau International des Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Sociétés gérant les Droits d Enregistrement et de Mitglied des Vorstands: Prof. Dr. Reinhold Kreile Reproduction Mécanique, Paris Deutsche Delegierte für die Generalversammlung: Christian Bruhn Hans Hee GESAC Präsident: Prof. Dr. Reinhold Kreile Groupement Européen des Sociétés d Auteurs et Deutsches Mitglied der Groupe de Madrid: Prof. Dr. Jürgen Becker Compositeurs, Brüssel

21 21 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Organigramm der GEMA Stand: Aufsichtsrat Vorstand GEMA-Sozialkasse Kuratorium Mitgliederversammlung Mitgliederausschüsse Stellvertreter des Generaldirektors Direktion Organisation und Informatik Chefsyndikus Beauftragter des Vorstands für europäische Tarifharmonisierung im Aufführungsrecht Personaldirektion München Berlin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Revision Unternehmensplanung Datenschutzbeauftragter Geschäftsbereich Lizenzen und Inkasso Geschäftsbereich Verteilung Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft Geschäftsbereich Mitglieder und Dokumentation

22 22 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA Hamburg Hannover Berlin Dortmund Dresden Wiesbaden Nürnberg Stuttgart Augsburg München Generaldirektion in Berlin Bayreuther Straße Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Internet: gema@gema.de Generaldirektion in München Rosenheimer Straße München Tel.: (0 89) Fax: (0 89) Internet: gema@gema.de Direktion Musikprogramme in Köln Im Mediapark Köln Tel.: (02 21) Fax: (02 21) musikprogramme@gema.de Bezirksdirektion Augsburg Stettenstraße 6/ Augsburg Tel.: (08 21) Fax: (08 21) bd-a@gema.de Bezirksdirektion Berlin Keithstraße Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) bd-b@gema.de Bezirksdirektion Dresden Zittauer Straße Dresden Tel.: (03 51) Fax: (03 51) bd-dd@gema.de Bezirksdirektion Hamburg Schierenberg Hamburg Tel.: (0 40) Fax: (0 40) bd-hh@gema.de Bezirksdirektion Hannover Blücherstraße Hannover Tel.: (05 11) Fax: (05 11) bd-h@gema.de Bezirksdirektion München Rosenheimer Straße München Tel.: (0 89) Fax: (0 89) bd-m@gema.de Bezirksdirektion Nordrhein-Westfalen Südwall Dortmund Tel.: (02 31) Fax: (02 31) bd-nrw@gema.de Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstraße Nürnberg Tel.: (09 11) Fax: (09 11) bd-n@gema.de Bezirksdirektion Stuttgart Herdweg Stuttgart Tel.: (07 11) Fax: (07 11) bd-s@gema.de Bezirksdirektion Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) bd-wi@gema.de

23 Bericht des Vorstands Lagebericht Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte Investitionen Mitarbeiter

24 24 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Bericht des Vorstands Lagebericht 1. Geschäftsverlauf in Im 1. Halbjahr 2001 waren die Erträge in den Bereichen Industrie sowie Rundfunk und Fernsehen durch unerwartete gute Endabrechnungen aus dem Geschäftsjahr 2000 begünstigt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2001 konnten sich auch die Erträge der GEMA nicht den Marktentwicklungen im rückläufigen Tonträgerbereich Inland sowie bei den von den Werbeerlösen der Rundfunkanstalten abhängigen Einnahmen entziehen. Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2001 die Erträge um 9,1 Mio., entsprechend 1,14 %, gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Die Aufwendungen wuchsen um 1,0 Mio., entsprechend 0,86 %, im Vergleich zum Geschäftsjahr Damit wuchs die Verteilungssumme im Geschäftsjahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um 8,1 Mio., entsprechend 1,19 % Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Die Gesamterträge aus der Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und aus Vergütungsansprüchen haben im Berichtsjahr 776,057 Mio. betragen, worin 6,654 Mio. lizenzersetzender Schadensersatz enthalten ist. Der kostenersetzende Teil des Schadensersatzes in Höhe von 6,654 Mio. ist unter den Sonstigen Erträgen ausgewiesen. Die Erträge 2001 mit 776,057 Mio. sind gegenüber dem Vorjahresbetrag von 770,900 Mio. (davon 6,261 Mio. lizenzersetzender Schadensersatz) um 5,157 Mio. höher. Die Erträge im Einzelnen: Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Veränderung Mio. Mio. Mio. a) Erträge aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten 341, , ,624 darin enthaltener lizenzersetzender Schadensersatz 6,261 6, ,393 b) Erträge aus der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten 283, ,923-9,718 c) Erträge aus Vergütungsansprüchen 24,263 22,914-1,349 davon nach 27 UrhG (Vermietungs- und Verleihrechte) 7,256 7, ,378 nach 54 UrhG (Private Vervielfältigung) 17,007 15,280-1,727 d) Erträge aus der Wahrnehmung von Inkassomandaten 119, , ,169 davon für andere Verwertungsgesellschaften 29,438 31, ,132 aus der zentralen Lizenzierung von Tonträgern (Verkaufsgebiet Ausland) 89,565 94, ,037 e) Erträge Europa I 2,123 1,554-0, , , ,157

25 25 In den Erträgen aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten in Höhe von 351,494 Mio. (Vorjahr: 341,870 Mio.) sind die die GEMA betreffenden Zahlungen der Deutschen Telekom AG und der Regionalgesellschaften für die Abgeltung der Weiterübertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Breitbandverteilnetzen (Kabeleinspeisung) in Höhe von 7,180 Mio. (Vorjahr: 7,198 Mio.) aus der Gesamtzahlung in Höhe von 41,767 Mio. (Vorjahr: 41,872 Mio.) enthalten Zins- und Wertpapiererträge Die Erträge haben sich von 17,046 Mio. um 3,086 Mio. auf 20,132 Mio. erhöht Aufwendungen Der Personal- und Sachaufwand hat sich in den letzten beiden Jahren wie folgt entwickelt: Aufwendungen Mio. Mio. Personalaufwand 59,228 59,906 Sachaufwand 57,686 58,010 Gesamt 116, , In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Mitarbeiter von auf (- 24 %) verringert. Im gleichen Zeitraum konnten die Erträge der GEMA von 581,616 Mio. auf 810,537 Mio. (plus 39 %) gesteigert werden. Die Anzahl ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten ist in diesen zehn Jahren um 83 % gestiegen, nämlich von Mitgliedern und Berechtigten am 31. Dezember 1992 auf Mitglieder und Berechtigte am 31. Dezember Im Kalenderjahr 2001 hat sich die Anzahl der unbefristet beschäftigten Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr von auf 1.051, also um 30, verringert Für die GEMA ist eine effiziente Informationstechnologie Voraussetzung für die Abwicklung ihrer Aufgaben. In den Hauptgeschäftsprozessen Dokumentation, Lizenzierung und Abrechnung müssen Massen von Daten bewältigt werden. Aus diesem Grund sind nach wie vor erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Anwendungssysteme erforderlich. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit sind die Anwendungssysteme in den Bereichen Dokumentation und Abrechnung. Hierbei müssen die vorhandenen Dokumentationsinhalte in eine strukturierte und auf internationale Standards ausgerichtete Form (Common Information System) gebracht werden und das Abrechnungsverfahren erneuert werden. Neben diesem traditionellen Geschäft ist die GEMA an den internationalen Projekten Argos und Fast Track beteiligt. Diese Projekte sollen die Voraussetzung für den internationalen Dokumentationsaustausch, die Lizenzierung und Abrechnung von Nutzungen digital gespeicherter Werke schaffen. Die GEMA richtet sich damit auf den Zukunftsmarkt Internet aus. 2. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung Im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung steht zu erwarten, dass sich Erträge und Aufwendungen so entwickeln werden, dass sich auch für 2002 erneut eine etwa vergleichbare Verteilungssumme wie 2001 ergeben wird. Bei den Erträgen aus Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten zeichnet sich für 2002 eine ansteigende Entwicklung ab. Bei den Erträgen aus Vervielfältigungsrechten wird für 2002 bei einem nach wie vor schwierigen Tonträgermarkt in Deutschland und in den von der Zentrallizenzierung abge-

26 26 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Bericht des Vorstands Lagebericht deckten Gebieten eine gewisse Stabilisierung erwartet. Die Höhe von Erträgen aus Internetlizenzen ist auf Grund der sich entwickelnden Rechtslage und der Unübersichtlichkeit der nationalen wie internationalen Rechtedurchsetzung auf diesem Gebiet nach wie vor nicht einzuschätzen. 3. Rechtsentwicklung Die im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2000 noch als Vorschlag behandelte Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft hat der EU-Ministerrat am erlassen. Des Weiteren hat die Schiedsstelle der World Trade Organization (WTO) im Hinblick auf die so genannte Aiken-Regelung eine Entscheidung getroffen. Sowohl das Urheberrechtsgesetz als auch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wurden im Berichtsjahr nicht geändert. Die Diskussion über die bereits im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2000 aufgeführte Reform des Urhebervertragsrechts wurde im Berichtsjahr 2001 fortgesetzt. Mit der endgültigen Verabschiedung des vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Gesetzes ist nach der Behandlung im Bundesrat im Laufe des 1. Halbjahres 2002 zu rechnen. Weiterhin wurde vom Bundestag am das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (im Folgenden: Urheberrechts-Richtlinie) Mit dieser so genannten Urheberrechts- Richtlinie sollen die europäischen Rechtsvorschriften zum Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst werden. Sie muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum Ende des Jahres 2002 umgesetzt sein. Die Regelungen der Urheberrechts- Richtlinie beziehen sich jedoch nicht wie es der Titel der Richtlinie vermuten lässt ausschließlich auf modernere Kommunikationstechnologien, sondern gleichermaßen auf alte Medien wie z. B. analoge Vervielfältigungen. Die Richtlinie selbst lässt sich im Überblick in die drei folgenden großen Blöcke gliedern: a) Der erste Block (Art. 2 bis 4) bestimmt grundsätzlich die Rechte der Urheber und der Inhaber verwandter Schutzrechte. Er basiert vorwiegend auf den Bestimmungen der beiden WIPO-Verträge WCT (WIPO Copyright Treaty) und WPPT (WIPO Performances and Phonograms Treaty), deren Ratifikation mit Hilfe der Richtlinie vorbereitet werden soll. Trotz des Umstands, dass die Richtlinie in diesem Abschnitt zusätzliche Rechtsprobleme zu lösen versucht, die in den vorgenannten WIPO-Verträgen nicht angesprochen werden, ist dessen Bedeutungsgehalt relativ gering, denn auf Grund der vergleichsweise eindeutig formulierten WIPO-Verträge hätte eine entsprechende Anpassung der nationalen Urheberrechte weitgehend auch ohne die Richtlinie erfolgen müssen. Besonders hervorzuheben in diesem Block ist das neue Recht der Zugänglichmachung als Teil des Rechts der öffentlichen Wiedergabe. Damit werden auch jene wirtschaftlich relevanten Nutzungsvorgänge erfasst, bei denen die Öffentlichkeit nicht an dem Ort anwesend ist, an dem die Wiedergabe ihren Ursprung hat. Der Begriff Öffentlichkeit wird jedoch bisher von keiner der das Urheberrecht betreffenden EU-Richtlinien definiert. Vielmehr bleibt dessen Umsetzung dem jeweils nationalen Gesetzgeber vorbehalten. b) Im zweiten weitaus größere Beachtung verdienenden Regelungsabschnitt (Art. 5 Urheberrechts-Richtlinie) sollen über die WIPO-Verträge hinaus die unterschied-

27 27 lichen nationalen Ausnahmen vom Urheberrecht EU-weit harmonisiert werden. Derzeit gibt es in den Mitgliedsländern mehr als 130 Schrankenbestimmungen, die nicht nur erheblich voneinander abweichen, sondern oftmals auch Ausdruck der nationalen Kulturund Rechtstradition sind. In der Urheberrechts-Richtlinie selbst sind nunmehr insgesamt 21 Ausnahmetatbestände vorgesehen. Diese Ausnahmetatbestände lassen sich in drei Gruppen aufteilen: Die in Art. 5 II aufgeführten Tatbestände ermöglichen Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht; in Art. 5 III sind Sachverhalte geregelt, bei denen sowohl für das Vervielfältigungsrecht als auch für das Wiedergaberecht von den Mitgliedstaaten Ausnahmen vorgesehen werden können; und schließlich ist in Art. 5 IV geregelt, dass die Mitgliedstaaten in Fällen, in denen sie Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht vorsehen, auch Ausnahmen vom Verbreitungsrecht zulassen können. Explizite Ausnahmen vom Verbreitungsrecht des Art. 4 sieht die Urheberrechts-Richtlinie nicht vor. Für wenige ausgewählte Ausnahmetatbestände schreibt die Richtlinie vor, dass bei deren Umsetzung in nationales Recht die Mitgliedstaaten dem Rechtsinhaber im Gegenzug einen Anspruch auf gerechten Ausgleich einräumen müssen. Es sind dies die Ausnahmen des Art. 5 II Buchstabe a) (reprografische Vervielfältigungen), Buchstabe b) (Vervielfältigungen) und Buchstabe e) (Vervielfältigungen von Sendungen durch soziale Einrichtungen). Bei den weiteren Ausnahmetatbeständen können die Mitgliedstaaten im Falle ihrer Umsetzung einen Ausgleichsanspruch gewähren, sind auf Grund der Urheberrechts-Richtlinie hierzu aber nicht verpflichtet. Demzufolge können also im deutschen Recht bereits normierte Vergütungspflichten selbst dann aufrechterhalten werden, wenn die mit den jeweiligen Ausnahmeregelungen korrespondierenden Freistellungsbestimmungen der Urheberrechts-Richtlinie keinen Ausgleichsanspruch vorsehen (z.b. 46 IV, 47 II, 54 a I i.v.m. 53 III UrhG und Art. 5 III Buchst. a) und g) Urheberrechts-Richtlinie). c) In der dritten Gruppe (Art. 6 bis 13) sind zahlreiche ergänzende Bestimmungen enthalten, vor allem solche über den rechtlichen Schutz von technischen Schutzmaßnahmen (Art. 6) und von Informationen für die Rechtswahrnehmung (Art. 7). Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, einen angemessenen Rechtsschutz gegen die Umgehung wirksamer technischer (Verschlüsselungs-) Maßnahmen sowie gegen die Herstellung, die Einfuhr, den Vertrieb und den Besitz von Einrichtungen, die die Umgehung solcher Schutzmaßnahmen auf kommerzieller Basis ermöglichen, vorzusehen. Wie der Widerspruch zwischen einerseits den Schutzmaßnahmen und andererseits den Ausnahmebestimmungen des Art. 5 Urheberrechts- Richtlinie zu lösen ist, wird die Zukunft zeigen müssen. Abschließend bleibt anzumerken, dass auch unter Berücksichtigung der früheren fünf das Urheberrecht betreffenden Richtlinien (Computerprogramme, Vermiet- und Verleihrecht, Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, Schutzdauer, Datenbanken) das europäische Urheberrecht gemäß der eingeschränkten Kompetenzen der Gemeinschaft auf diesem Gebiet bruchstückhaft bleibt. Wesentliche Fragen (z. B. ob ein geschütztes Werk vorliegt, wer Inhaber der Rechte ist, Rechtseinräumung bzw. Lizenzierung, Systeme der Vergütungen für Reprografie und digitales privates Kopieren) verbleiben in der nationalen Regelungshoheit. Zur Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie in deutsches Recht haben die GEMA und die weiteren Verwertungsgesellschaften zusammen mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutschen Landesgruppe der IFPI dem Bundesjustizministerium Vorschläge unterbreitet. In dem Eingang zu diesen Vorschlägen ist ausgeführt:

28 28 GEMA-GESCHÄFTSBERICHT 2001 Bericht des Vorstands Lagebericht 1. Längst haben sich neue Online-Vertriebswege für geschützte Inhalte entwickelt (z. B. Music oder Video on Demand), denen auch das Urheberrecht Rechnung tragen muss. Hier muss umgehend das neue Recht der Zugänglichmachung ( Making Available Right ) ausdrücklich im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert werden. 2. Die EU-Richtlinie legt eine umfassende Neubewertung der Regelungen der Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch ( Privatkopie ) nahe. Das Schützbare schützen, das nicht Schützbare vergüten auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Position der gemeinsamen Stellungnahme bringen. Für den heute dominierenden, technisch nicht kontrollierbaren Bereich und den Bereich der zugelassenen Privatkopie sollte es bei der bisherigen Praxis einer Pauschalvergütung bleiben. Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gewordenen Missbrauchsmöglichkeiten soll allerdings der Kreis der zulässigen Nutzungen eingeschränkt werden. Kopiervorrichtungen sind allgegenwärtig. Es besteht längst kein Grund mehr, eine Vervielfältigung durch Dritte zuzulassen, zumal sich in den letzten Jahren sowohl im physischen Bereich wie im Internet Kopiernetzwerke gebildet haben, die sich auf dieses Privileg berufen und dabei zu einer vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Massennutzung ausgeartet sind. Im neuen Gesetz soll ferner klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals rechtmäßige Privatkopien sein können. Hier geht es um die Durchsetzung des bereits dem gültigen Gesetz zu Grunde liegenden Gedankens, dass das Produkt einer unerlaubten Handlung nicht legalisiert werden kann. Die Justizministerin hat sich selbst bereits in diesem Sinne geäußert. 3. Ein weiterer Schwerpunkt muss auf dem Schutz technischer Systeme gegen Umgehung und den Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung liegen. Künftig soll die Umgehung von Kopierschutzsystemen untersagt werden. Die betroffenen Rechteinhaber müssen in ihren Bemühungen geschützt werden, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Sicherungssysteme selbst zu schützen Entscheidung der Schiedsstelle der WTO zur so genannten Aiken- Regelung Im Jahre 1998 wurde im US-amerikanischen Urheberrecht eine Ausnahmeregelung aufgenommen, nach der eine Vielzahl von Restaurants usw., die ihre Kunden mit Hörfunk- und Fernsehwiedergaben unterhalten, von jeglichen Lizenzgebühren befreit sind (so genannte Aiken-Regelung ). Europäische Rechteinhaber unter der Führung der irischen Verwertungsgesellschaft Irish Music Rights Organization (IMRO) und mit Unterstützung des europäischen Dachverbandes der Verwertungsgesellschaften GESAC sahen in dieser Regelung einen Bruch des Abkommens der WTO für handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS). Auf Grund der Klage der irischen Verwertungsgesellschaft entschied die WTO, dass die Aiken-Regelung mit den Regeln von TRIPS nicht vereinbar sei und die USA ihre Gesetzgebung anpassen müssten. Sowohl die USA als auch die Europäische Kommission riefen im folgenden Streit das Schiedsgericht der WTO an. Dieses sollte über die Höhe der Entschädigung der europäischen Rechteinhaber bis zur Anpassung des US-amerikanischen Gesetzes an das TRIPS-Abkommen urteilen. Ende des Jahres 2001 hat das Schiedsgericht nunmehr entschieden, dass lediglich 1,4 Millionen Dollar jährlich als Schadensersatz für entgangene Tantiemen bis zu einer Gesetzesreform zu zahlen sind. Es bleibt abzuwarten, ob der US-amerikanische Gesetzgeber sich nach dieser für die europäischen Verwertungsgesellschaften nicht nachvollziehbaren Entscheidung veranlasst sieht, das Recht kurzfristig entsprechend zu ändern.

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