Buchführung und Rechnungslegung

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1 Buchführung und Rechnungslegung Allgemeine Bestimmungen, Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung Markus Helbling, BDO AG, Zürich Partner, Mitglied der Geschäftsleitung Leiter Produktbereich Treuhand Inhaltsübersicht Grundsätze und Grundlagen Milchbüechlirechnung Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung Grundsätze ordnungegemässer Rechnungslegung Sprachen, Währung, Darstellung Schweizer Kontenrahmen KMU Anhang Übergangsbestimmungenb Schlussbestimmungen 2

2 Grundsätze und Grundlagen Alle Unternehmungen und Organisationen Einzelfirmen bis TCHF 500 Umsatz Juristische Personen bis TCHF 100 Umsatz Kleinere Unternehmungen Grössere Unternehmungen Kleinstunternehmungen und Kleinere Grössere Organisationen Unternehmungen Unternehmungen Einfache Buchhaltung möglich Doppelte Buchhaltung erforderlich Erleichterungen Basisanforderungen Zusätzliche Anforderungen 3 Grundsätze und Grundlagen Kleinstunternehmen ohne Abgrenzungen Einzelunternehmungen und Personengesellschaften mit weniger als CHF Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr. Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Stiftungen, die nach Art. 83b Abs. 2 ZGB von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind. Diese Unternehmungen und Organisationen dürfen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung führen. Es darf auf zeitliche und sachliche Abgrenzungen verzichtet werden Darstellung der Vermögenslage. Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung GoB 4

3 Grundsätze und Grundlagen Kleinstunternehmen mit sachlichen Abgrenzungen Juristische Personen und Organisationen mit nicht mehr als CHF Umsatz oder Finanzerträge. Diese Unternehmungen und Organisationen dürfen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung führen. Es darf auf zeitliche, nicht aber auf sachliche Abgrenzungen verzichtet werden. Einhaltung der GoB. 5 Milchbüechlirechnung Wesentlich rationeller zu führen, weniger Fachkenntnisse erforderlich. Keine Berücksichtigung von Debitoren, Kreditoren, Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Warenlager, angefangene Arbeiten. Bei Investitionen ins Anlagevermögen können nur die Abschreibungen geltend gemacht werden. Die Buchführung ist kein Führungsinstrument. Kreditgeber werden einfache Buchhaltungen bei der Kreditvergabe sehr zurückhaltend beurteilen. SSK (Schweizer Steuerkonferenz) und ESTV (MWST) erachten dies als zulässig. 6

4 Milchbüechlirechnung Generelle Anforderungen Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung. Die einfache Buchhaltung ist zeitnahe zu führen. Systematische Führung. Eine Einnahmen- Ausgabenrechnung muss pro Konto der flüssigen Mittel erstellt werden. Die Belege Dritter (z.b. Bankbelege) sind Bestandteil. Buchhaltung kann mittels spezieller Software, einer Excel-Tabelle oder auch handschriftlich geführt werden. Sie muss jedoch unverfälschbar sein. 7 Milchbüechlichrechnung Direkte Steuern Die Umsatzgrenze von CHF bezieht sich auf das Vorjahr. Umsatzerlös bedeutet: Nettoerlös Die Buchführungspflicht ist nicht mehr von der Pflicht eines Handelsregistereintrags abhängig. Freie Berufe sind beispielsweise: Anwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten. Bei der Umstellung von der einfachen auf die doppelte Buchhaltung oder umgekehrt muss die kontinuierliche Besteuerung der Periodenergebnisse sichergestellt sein. Nachweis der Vermögenslage (alle Aktiven und Passiven) zu Beginn und am Ende des Steuerjahres. 8

5 Milchbüechlirechnung Mehrwertsteuer Die für die Feststellung der Steuerpflicht massgeblichen Sachverhalte müssen aufgrund der Buchhaltung jederzeit leicht und zuverlässig ermittelt werden können: Umsätze, Bezugssteuer, Vorsteuern, Eigenverbrauch etc. Unterteilung der Umsätze in: Steuerbare, steuerbefreite, ausgenommene Umsätze, Verkäufe von Betriebsmittel, Nicht- Entgelte, Eigenverbrauch und Privatanteile. Unterteilung der steuerbaren Umsätze nach Steuersätzen. Die Finalisierung muss möglich sein. 9 Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung (GoB) Vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge Klarheit Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens Nachprüfbarkeit Diese Grundsätze gelten für alle Buchführungspflichtigen (einfache und doppelte Buchhaltung). Einige Stichworte zum Inhalt dieser Grundsätze auf der nächsten Folie. 10

6 Sachliche und zeitliche Abgrenzungen Sachliche Abgrenzungen: Aufwendungen, welche dazu dienen bestimmte Erträge zu erzielen, müssen zeitgleich verbucht sein (matching of cost and revenue) Zeitliche Abgrenzungen: Aufwand und Ertrag, welche zeitraumbezogen anfallen, müssen periodengerecht verbucht werden 11 Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung (GoR) Die Rechnungslegung muss klar und verständlich sein (z.b. Kontobezeichnung) Sie muss vollständig sein Sie muss verlässlich sein Sie muss das Wesentliche enthalten Sie muss vorsichtig sein Es sind bei der Darstellung und der Bewertung stets die gleichen Massstäbe zu verwenden (Stetigkeit) Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Verrechnungsverbot) Betrifft alle Unternehmungen und Organisationen, welche keine einfache Buchhaltung führen dürfen. Die GoB sind in jedem Fall zusätzlich einzuhalten. 12

7 Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung (GoR) Was bedeutet Wesentlichkeit? Gemäss Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vom 21. Dezember 2007 sind Informationen... dann wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung die aufgrund der Jahresrechnung zu treffenden Entscheidungen beeinflussen könnten. Um zu bestimmen, ob ein Geschäftsvorfall oder Sachverhalt wesentlich ist, gibt es keine generellen Vorgaben; es handelt sich um eine Beurteilung im Einzelfall. Das Unternehmen hat das damit verbundene Ermessen pflichtgemäss und mit Blick auf die Zielsetzung der Rechnungslegung auszuüben. 13 Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung (GoR) Was bedeutet Wesentlichkeit? Es kommt nicht auf die absolute Genauigkeit an. Unwesentliche Posten dürfen ausser Acht gelassen werden. Es gibt keine generelle Vorgaben, was Wesentlichkeit bedeutet, es ist immer eine Beurteilung im Einzelfall (die Beurteilung ist subjektiv). Die Unternehmung hat die Wesentlichkeit «pflichtgemäss» und mit Blick auf die Rechnungslegung auszuüben. Aus diesem Grunde muss die Wesentlichkeit auch vom Rechnungsersteller berechnet und dokumentiert werden. Neben der quantitativen Wesentlichkeit ist die qualitative Wesentlichkeit zu beachten. 14

8 Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung (GoR) Was bedeutet Vorsicht? Bei der Bewertung und bei Unsicherheit ist vorsichtig zu verfahren (Schätzung der Nutzungsdauer, Verkäuflichkeit etc.). Es muss jedoch i.d.r. nicht vom Worst-Case-Szenario ausgegangen werden. Oft wird man von einem gewichteten Risiko ausgehen (z.b. bei Prozessrisiken). Niederstwertprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Eine willkürliche, übermässige Auslegung des Vorsichtsprinzips kann zu einer Abweichung vom Prinzip der Stetigkeit in Darstellung und Bewertung führen. 15 Sprachen, Währung, Darstellung Landessprache oder Englisch Buchführung und Rechnungslegung in Landeswährung oder einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen, frei konvertierbaren Währung Wird in der Rechnungslegung nicht die Landeswährung verwendet, muss der Abschluss in Landeswährung umgerechnet werden Die verwendeten der Umrechnungskurse sind im Anhang offenzulegen und allenfalls zu erläutern Konto- oder Staffelform erlaubt Vorjahresangaben (ausser bei erstmaliger Anwendung der neuen Vorschriften) 16

9 Schweizer Kontenrahmen KMU Inhaltsübericht Geschichte Beirat Ziele Mindestgliederung Die gesetzlichen Begriffe Ausgewählte Stichworte Vierstufensystem für Verbindlichkeiten Grundsätze Anhang Erleichterungen Obligatorische Punkte Angaben, falls nicht aus der Jahresrechnung ersichtlich 17 Schweizer Kontenrahmen KMU Geschichte Eugen Schmalenbach Kontenrahmen, 1927 Prof. Karl Käfer Kontenrahmen für Gewerbe- Industrie- und Handelsbetriebe, 1947 Walter Sterchi Kontenrahmen KMU, 1996 Walter Sterchi, Herbert Mattle, Markus Helbling «Schweizer Kontenrahmen KMU», 2013 Karl Käfer Schweizerischer Gewerbeverband VEB 18

10 Schweizer Kontenrahmen KMU Beirat Dr. Stephan Glanz, Dr. Glanz und Partner Ursula Beutter, ABACUS Research AG Markus Bischof, ABACUS Research AG Marc Hagmann, Hagmann Treuhand AG, Bern Rudolf Schumacher, Schuhmacher Swisstax Prof. Dr. Dieter Pfaff, Universität Zürich 19 Schweizer Kontenrahmen KMU Ziele Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Möglichst geringe Anpassungen am bestehenden Kontenrahmen KMU Beibehaltung der Begriffe des neuen Gesetzes Verschlankung Was nicht zwingend in den Anhang muss, soll im Kontenrahmen abgebildet werden Nur Produktionserfolgsrechnung Grundlage für Ausbildung 20

11 Schweizer Kontenrahmen KMU Zweck der Bilanz, Bilanzierungspflicht und Bilanzierungsfähigkeit, OR Art. 959 Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzierungslage dar und gliedert sich in Aktiven und Passiven. Als Aktiven müssen Vermögenswerte bilanziert werden, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann. Andere Vermögenswerte dürfen nicht bilanziert werden. Als Umlaufvermögen müssen die flüssigen Mittel bilanziert werden sowie andere Aktiven, die voraussichtlich h innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zu flüssigen Mitteln werden oder anderweitig realisiert werden. Als Anlagevermögen müssen alle übrigen Aktiven bilanziert werden. 21 Schweizer Kontenrahmen KMU Zweck der Bilanz, Bilanzierungspflicht und Bilanzierungsfähigkeit, OR Art. 959 Als Passiven müssen das Fremd- und das Eigenkapital bilanziert i werden. Verbindlichkeiten müssen als Fremdkapital bilanziert werden, wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Als kurzfristig müssen die Verbindlichkeiten bilanziert werden, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur Zahlung fällig werden. Als langfristig müssen alle übrigen Verbindlichkeiten bilanziert werden. Das Eigenkapital ist der Rechtsform entsprechend auszuweisen und zu gliedern. 22

12 Schweizer Kontenrahmen KMU Mindestgliederung, OR Art. 959 a Unter den Aktiven müssen ihrem Liquiditätsgrad entsprechend mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden. Unter den Passiven müssen ihrer Fälligkeit entsprechend mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden. Weitere Positionen müssen in der Bilanz oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Vermögens- oder Finanzierungslage g durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber beteiligten Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, müssen jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden. 23 Schweizer Kontenrahmen KMU Mindestgliederung, OR Art. 959 b Die Erfolgsrechnung stellt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres dar. Sie kann als Produktionserfolgsrechnung oder als Absatzerfolgsrechnung dargestellt werden. In der Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) müssen mindestens folgende Positionen je einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden. Weitere Positionen müssen in der Erfolgsrechnung oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist. 24

13 Schweizer Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Bilanz alt Bilanz neu 1. Umlaufvermögen 1. Umlaufvermögen a. Flüssige Mittel und Wertschriften a. Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs b. Forderungen b. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen c. andere kurzfristige Forderungen c. Übrige kurzfristige Forderungen d. Vorräte angefangene Arbeiten d. Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen e. aktive Rechnungsabgrenzung e. Aktive Rechnungsabgrenzungen Flüssige Mittel Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 25 Schweizer Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Bilanz alt Bilanz neu 2. Anlagevermögen 2. Anlagevermögen a. Finanzanlagen a. Finanzanlagen b. Beteiligungen b. Mobile Sachanlagen c. Sachanlagen Mobile Sachanlagen Immobile Sachanlagen c. Immobile Sachanlagen d. Immaterielle Anlagen d. Immaterielle Werte e. Aktivierter Aufwand und aktive Berichtigungsposten e. Nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stammkapital 3. Betriebsfremdes Vermögen 26

14 Schweizer Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Bilanz alt Bilanz neu 1. Fremdkapital kurzfristig 1. Kurzfristiges Fremdkapital a. Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen a. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen b. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten b. Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten c. Andere kurzfristige Verbindlichkeiten d. passive Rechnungsabgrenzung, kurzfristige Rückstellungen c. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten d. Passive Rechnungsabgrenzungen Passive Rechnungsabgrenzungen und kurzfristige Rückstellungen 27 Der neue Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Bilanz alt Bilanz neu 2. Fremdkapital langfristig 2. Langfristiges Fremdkapital a. langfristige Finanzverbindlichkeiten a. Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten b. Andere langfristige b. Übrige langfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten c. Rückstellungen langfristig c. Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen 3. Fremdkapital betriebsfremd Total Fremdkapital 28

15 Der neue Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Bilanz alt 3. Eigenkapital a. Kapital b. Reserven und Bilanzgewinn Bilanz Kontenrahmen KMU 3. Eigenkapital a. Grundkapital b. Reserven und Jahresgewinn oder Jahresverlust Gesetzliche Kapitalreserven Aufwertungsreserven Gesetzliche Gewinnreserven Freiwillige Gewinnreserven Bilanzgewinn oder Bilanzverlust c. Eigene Kapitalanteile Bilanz neu 3. Eigenkapital a. Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital, gegebenenfalls gesondert nach Beteiligungskategorien b. Gesetzliche Kapitalreserve c. Gesetzliche Gewinnreserve d. Freiwillige Gewinnreserve oder kumulierte Verluste als Minusposten e. Eigene Kapitalanteile als Minusposten 29 Der neue Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Bilanz Einzelfirma alt 3. Kapital a. Eigenkapital b. Privatkonto c. Jahresgewinn/Jahresverlust Bilanz Einzelfirma neu 3. Eigenkapital a. Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres b. Kapitaleinlagen und Kapitalrückzüge c. Privat d. Jahresgewinn oder Jahresverlust 30

16 SchweizerKontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Erfolgsrechnung alt Erfolgsrechnung neu 1. Betriebsertrag aus Lieferungen und 1. Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen Leistungen 2. Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen 2. Aufwand für Material, Waren und 3. Materialaufwand Drittleistungen 3. Personalaufwand 4. Personalaufwand Material- und Warenaufwand 4. Sonstiger Betriebsaufwand 5. Übriger betrieblicher Aufwand 5. Finanzerfolg 6. Abschreibungen 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 31 Schweizer Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Erfolgsrechnung alt 7. Betriebliche Nebenerfolge 8. Ausserordentlicher und betriebsfremder Erfolg 9. Minderheitsanteile am Ergebnis 10.Steuern Erfolgsrechnung neu 7. Finanzaufwand und Finanzertrag 8. Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag 9. Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag 10.Direkte Steuern 11.Jahresgewinn oder Jahresverlust 32

17 Schweizer Kontenrahmen KMU Die Zwischentotale der Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung neu Erfolgsrechnung Kontenrahmen KMU 1. Nettoerlös aus Lieferungen und 1. Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen Leistungen 2. Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen 2. Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen BETRIEBLICHER ERTRAG AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 3. Materialaufwand 3. Material- und Warenaufwand BRUTTOERGEBNIS NACH MATERIAL- UND WARENAUFWAND 4. Personalaufwand 4. Personalaufwand BRUTTOERGEBNIS NACH PERSONALAUFWAND 33 Schweizer Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Erfolgsrechnung neu Erfolgsrechnung Kontenrahmen KMU 5. übriger betrieblicher Aufwand 5. übriger betrieblicher Aufwand 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens BETRIEBLICHES ERGEBNIS VOR ABSCHREIBUNGEN UND WERTBERICHTIGUNGEN, FINANZERFOLG UND STEUERN (EBITDA) 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens BETRIEBLICHES ERGEBNIS VOR FINANZERFOLG UND STEUERN (EBIT) 7. Finanzaufwand und Finanzertrag 7. Finanzaufwand und Finanzertrag 34

18 Schweizer Kontenrahmen KMU Die gesetzlichen Begriffe Erfolgsrechnung neu 8. betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag 9. ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag 10.direkte Steuern 11.Jahresgewinn oder Jahresverlust Erfolgsrechnung Kontenrahmen KMU BETRIEBLICHES ERGEBNIS VOR STEUERN (EBT) 8. Betriebliche Nebenerfolge 9. Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag 10.Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag JAHRESGEWIN ODER JAHRESVERLUST VOR STEUERN 11.Direkte Steuern 12.Jahresgewinn oder Jahresverlust 35 Schweizer Kontenrahmen KMU Ausgewählte Stichworte Postcheck wird zu Bankguthaben Wertberichtigung statt Delkredere Schwankungsreserven (Aktiv oder Passiv) und Wertberichtigungen Aktiven mit beobachtbarem Marktwert Art. 960b Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten und Organen Forderungen und Verbindlichkeiten für Sozialversicherungen Arbeitgeberbeitragsreserve Rückstellungen für die Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens 36

19 Schweizer Kontenrahmen KMU Ausgewählte Stichworte Verzinst und nicht verzinst Was draufsteht muss auch drin sein Produktionserfolgsrechnung oder Gesamtkostenverfahren versus Absatzerfolgsrechnung Material- und Warenaufwand Finanzerfolg nach Abschreibungen Cash flow Kapitalsteuern 37 Anhang Grundsätzliches zum Anhang Einige Positionen im Anhang für Aktiengesellschaften werden nicht mehr verlangt, einige Posten sind neu oder umformuliert worden. Für grössere Unternehmungen sind zusätzliche Angaben im Anhang vorzunehmen. Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (sofern sie nicht den Vorschriften der grösseren Unternehmungen unterliegen und Gesellschaften welche eine einfache Buchhaltung erstellen sind unter Umständen von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs befreit. Eine Negativangabe ist nicht erforderlich. Eine Vollständigkeitsvermerk erübrigt sich. 38

20 Anhang Grundsätzliches zum Anhang Falls die de im Anhang grundsätzlich verlangten Punkte in der Jahresrechnung ersichtlich sind, kann auf die Erwähnung im Anhang verzichtet werden. Folgende Angaben fallen weg Die Risikobeurteilung (bei grösseren Unternehmungen im Lagebericht) Brandversicherungswert e e der Sachanlagena age Der Betrag der genehmigten und der bedingten Kapitalerhöhung 39 Anhang Obligatorische Punkte im Anhang 1. Erstmalige Anwendung des NRLR 2. Angaben über die Bewertungsgrundsätze - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Warenvorräte - Angefangene Arbeiten - Anlagevermögen - Fremdwährungskurse 3. Nettoauflösung der stillen Reserven 4. Erklärung zu Vollzeitstellen Bis 10 Zwischen 11 und 50 Zwischen 51 und 250 Über

21 Anhang Zusätzliche Punkte im Anhang 5. Wesentliche Beteiligungen 6. Eigene Aktien Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Schlussbestand 7. Nicht bilanzierte langfristige Leasingverbindlichkeiten 8. Gesamtbetrag der für Verbindlichkeiten Dritter bestellter Sicherheiten 9. Belastung von Aktiven zur Sicherung eigener Verpflichtungen 41 Anhang Zusätzliche Punkte im Anhang 10. Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen 11. Forderungen und/oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, Aktionären und Organen und Beteiligungsunternehmen 12. Informationen zu ausserordentlichem, einmaligem oder periodenfremden Aufwand und Ertrag 13. Beteiligungsrechte von Verwaltungsräten und Mitarbeitenden, als wesentlicher Teil der variablen Vergütung 14. Anleihensobligationen 15. Angaben über Aufwertungen 16. Eventualverbindlichkeiten 17. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 42

22 Anhang Weitere vom Gesetz verlangte Angaben im Anhang 18. Weitere beurteilungsrelevante Positionen, sofern wesentlich und branchenüblich 19. Angaben das Aktiven mit beobachtbarem Marktwert bilanziert wurden 20. Angaben zu Schwankungsreserven 21. Abweichung vom Grundsatz der Unternehmungsfortführung 22. Abweichung von der Stetigkeit der Darstellung und Bewertung 23. Abweichung vom Verrechnungsverbot 24. Wesentliche Beteiligungen an einfachen Gesellschaften 25. Vorzeitiger Rücktritt der Revisionsstelle 26. Bei Rechnungslegung in einer anderen Währung: Umrechnung und Erläuterung zu den verwendeten Umrechnungskursen 43 Anhang Angaben für grosse Unternehmungen 27. Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten bis und über fünf Jahre 28. Honorar der Revisionsstelle Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen 29. Angaben für Vergütung und Darlehen an die obersten Organe (Börsenkotiert) 30. Angabe des angewendeten anerkannten Standards 31. Bewertungsregeln der Konzernrechnung Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. 44

23 Übergangsbestimmungen Auszug aus dem Gesetz Erstmals mit dem Geschäftsjahr ab Konzernrechnung Geschäftsjahr ab Bei erstmaliger Anwendung der Vorschriften kann auf die Nennung der Zahlen der Vorjahre verzichtet werden. 45 Übergangsbestimmungen Theoretisch drei Möglichkeiten: Laufendes Jahr (nrlr) und Vorjahr (altes Rechnungslegungsrecht) sind den gesetzlichen Anforderungen entsprechend auszuweisen und die damit zusammenhängende Unstetigkeit ist zu akzeptieren Struktur des Vorjahres ist den Anforderungen des nrlr entsprechend anzupassen, sodass die Stetigkeit gegeben ist *) Bei der erstmaligen Anwendung ist kein Vorjahr aufzuführen 46

24 Schlussbemerkungen Die Anforderungen an die Rechnungslegung gehen nicht sehr weit und sie sind «KMU-freundlich» ausgestaltet. t Das Gesetz schafft eine einheitliche Ordnung für alle Rechtsformen des Privatrechts. Bei den Anforderungen an die Rechnungslegung wird nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmung differenziert. Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung Steuerneutral Die Generalnorm "zuverlässiges Urteil über die wirtschaftliche Lage" wird durch die Zulässigkeit von stillen Reserven relativiert. 47 Schlussbemerkungen Höhere Anforderungen an das Fachwissen der buchführenden Personen. Mehraufwand für die Buchführungspflichtigen, aber höherer Nutzen durch mehr Transparenz. Wichtig ist eine gute Dokumentation im Rahmen des Jahresabschlusses. Anpassung des Kontenplans und der Rechnungslegung in der Jahresrechnung (auch Anhang) sind umfassender als es auf den ersten Blick erscheint. Die Reihenfolge der Konti sind vorgeschrieben. Wichtig ist auch die Unterscheidung nach der Fristigkeit und der Verzinslichkeit beim Fremdkapital. Unterschrift CEO und CFO (für alle Buchführungspflichtigen). 48

25 Schlussbemerkungen Was ist zu tun? Einmalig Entscheid Umstellung mit oder ohne Vorjahr Kontengliederung und Kontenbezeichnungen anpassen Chance zur Umstellung von Käfer auf KMU Bewertungskriterien definieren Vergütungssystem des Kaders überprüfen Jährlich Aufgaben Verzinslich nicht verzinslich Kurzfristig und langfristig Inhalt der Gruppentotale prüfen Anhang anpassen 49

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