Sonderkonditionen Vermögensschaden-Haftpflicht BDÜ e.v.
|
|
- Volker Kopp
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Überblick Zielgruppen Dolmetscher und Übersetzer, Übersetzungsbüros, Übersetzungsdienstleister, Sprachlehrer Hinweise Anfragepflichtige Risiken Erweiterte Auslandsdeckung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Technischer Redakteur Fragebogen für Sonderrisiken (F1) Dolmetscher und Übersetzer Versichert werden Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Im Regelfall sind dies Interessenten mit abgeschlossener und staatlich anerkannter Ausbildung als Dolmetscher, Übersetzer, Sprachlehrer. Soweit der BDÜ e.v. allerdings Mitglieder aufnimmt, deren Qualifikationen nicht den vorstehenden Voraussetzungen entsprechen, können diese ebenfalls versichert werden. Die Mitglieds-Nr. ist bei Beantragung anzugeben. Mitglieder des BDÜ, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, können grundsätzlich nicht versichert werden. Ausnahme: Wohnsitz in den Benelux-Staaten und Österreich. Absicherung weiterer Haftpflichtrisiken D&O-Versicherung Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften (GmbH, Genossenschaft, Aktiengesellschaft) sowie von Vereinen, Verbänden, Kammern, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können sich gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer organschaftlichen Tätigkeit im Rahmen einer D&O-Versicherung absichern.
2 Beiträge Versicherungssumme EUR Jahresumsatz Beitrag bis EUR 108,00 EUR bis EUR 157,00 EUR bis EUR 189,00 EUR bis EUR 216,00 EUR bis EUR 234,00 EUR bis EUR 249,00 EUR bis EUR 299,00 EUR bis EUR 417,50 EUR über EUR Anfrage Existenzgründung Nachlässe Existenzgründungsnachlass, sofern innerhalb eines Jahres nach Existenzgründung eine Vermögensschaden-Haftpflicht abgeschlossen wird und der Jahresumsatz EUR ,- nicht übersteigt. 50 % für ein Jahr Erhöhung der Versicherungssumme Zuschläge Höhere Versicherungssummen auf Anfrage Versicherungsumfang Erläuterungen Dolmetscher und Übersetzer Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Dolmetscher und Übersetzer, Übersetzungsbüro, Übersetzungsdienstleister, Sprachlehrer. Die Beitragsberechnung ist gültig bis zu einer Unternehmensgröße von bis zu insgesamt 100 Arbeitnehmern / freien Mitarbeitern. Selbstbehalt Keine Selbstbeteiligung. Versicherungsbedingungen Maklerklausel Besonderheit Soweit die Schadenaufwendungen (Zahlungen und Reserven) aller Verträge, die über die Konditionen dieses Rahmenvertrages zustande gekommen sind, nicht 30 % der von den Versicherungsnehmern insgesamt gezahlten Nettobeiträgen übersteigen (Schadenquote kleiner-gleich 30 % [Meldejahrbetrachtung]), wird zwischen den Rahmenvertragsparteien vereinbart, dass der Versicherer auf sein Recht zur schadenfallbedingten Kündigung gem. 6 II 3a) AVB im Einzelfall verzichtet. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Dolmetscher und Übersetzer (Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v.) (DOLM BDÜ) Besondere Vereinbarungen für Existenzgründer Seite 2 von 6
3 Schadenbeispiele Dolmetscher, Übersetzer Fehler bei der Übersetzung, der zur Folge hat, dass ein Werk (Broschüre, Buch etc.) neu gedruckt werden muss Verlust der zu übersetzenden Schriftstücke oder Tonträger Fehler bei der Simultanübersetzung in Vertragsverhandlungen, der dazu führt, dass ein erneuter Termin mit Folgekosten stattfinden muss. Seite 3 von 6
4 Versicherungsbedingungen Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Dolmetscher und Übersetzer (Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v.) DOLM BDÜ - Ausgabe August 2010 I. Risikobeschreibung und versicherte Tätigkeiten Der Versicherungsschutz erstreckt sich soweit aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ersichtlich auf nachfolgend genannte Tätigkeiten (siehe Wagnisbeschreibung): 1. Dolmetscher und Übersetzer / Übersetzungsbüro / Übersetzungsdienstleister / Sprachlehrer Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Fehlern aus der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer, Übersetzungsbüro, Übersetzungsdienstleister, Sprachlehrer. Der Versicherungsschutz umfasst Übersetzungs- und Übertragungsfehler. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Rahmen der folgenden Tätigkeiten: a) Erledigung von Schreib- und Rechenarbeiten sowie Führung der Korrespondenz; b) Weiterleitung von Informationen im Rahmen von Telefonkontakten und Publikumsverkehr sowie Post-, Fax- und -Service; c) Terminplanung und Überwachung; d) Datenerfassung und Verwaltung; e) Organisation von Besprechungen, Konferenzen, Tagungen und Dienstreisen; f) Angebots- und Rechnungserstellung sowie Zahlungsverkehrskontrolle und Mahnwesen. 2. Lektor Versicherungsschutz besteht für die freiberuflich ausgeübte Tätigkeit als Lektor. Mitversichert ist die Veröffentlichung in audiovisuellen und elektronischen Medien einschließlich des Internets. Der Versicherungsschutz umfasst a) Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts sind mitversichert. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Organe und Angestellten des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten ist in gleichem Umfang mitversichert. b) In Erweiterung des 3 III Ziffer 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung (AVB) ersetzt der Versicherer aa) Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung handelt. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass der Versicherer von dem Beginn des Verfahrens unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Zustellung der Antragsschrift oder eines Gerichtsbeschlusses, vollständig unterrichtet wird; bb) Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem eine Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird, mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Haftpflichtanspruchs gemäß 3 III 1a) und b) AVB der Streitwert tritt. c) Soweit ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassen gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird, ersetzt der Versicherer außergerichtliche Anwaltskosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass ein schriftlich begründetes Widerrufsverlangen oder Unterlassungsbegehren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Widerrufsverlangens oder des Unterlassungsbegehrens, schriftlich angezeigt wird. II. Versicherungsumfang Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die persönliche gesetzliche Haftpflicht a) der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat; b) sämtlicher übriger Betriebsangehörigen und durch Vertrag in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Arbeitnehmer fremder Unternehmen sowie freien Mitarbeiter für Schäden, die sie in Ausführung versicherter Tätigkeiten für den Betrieb des Versicherungsnehmers verursachen. Seite 4 von 6
5 Eine eventuell anderweitig bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität). III. Erweiterung des Versicherungsschutzes In teilweiser Ergänzung zu 1 I AVB sind mitversichert a) Aufwendungen Dritter für die Wiederbeschaffung gelöschter / blockierter Daten (Kosten der Erarbeitung, Wiedererfassung auf Datenträger und maschinellen Aufarbeitung der Daten) durch Programmfehler, Fehlbedienung oder fehlerhafte Anleitung / Einweisung seitens des Versicherungsnehmers. e.v. Falls diese Mitgliedschaft endet, hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in welchem die Mitgliedschaft endet, hat der Versicherer das Recht, durch schriftliche Aufforderung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt anstelle des vereinbarten Versicherungsbeitrages den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifbeitrag zu erheben. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu dem Zeitpunkt der Beitragsanhebung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass vor Beginn der Arbeiten eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung (z. B. "Back-up", "RAID" etc.) durchgeführt wurde. Soweit nicht besonders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung des Versicherers im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf EURO (Sublimit). b) Ansprüche wegen Schäden, die durch "Software- Viren", "Trojanische Pferde" und dergleichen sowie dadurch entstanden sind, dass Dritte von Außen auf Daten oder deren Übertragung in Datennetzen Einfluss nehmen, Datenmanipulationen durchführen oder unbefugt Einsicht in den Datenbestand nehmen (z. B. "Computer- Hacker"). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass weitergegebene Software sowie das eigene System standardmäßig nach dem neuesten Stand der Technik (z. B. durch "Firewalls", "Virenscanner" etc.) auf Viren und ähnliche Sabotageprogramme hin überprüft, bzw. mittels solcher Techniken Vorkehrungen gegen unberechtigte Eingriffe Dritter getroffen werden. Soweit nicht besonders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung des Versicherers im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf EURO (Sublimit). IV. Vertragslaufzeit / Fälligkeit / Kündigung 1. Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist II. Ziff. 4 AVB findet für die Staaten der EU keine Anwendung. V. Betreuung und Ausscheiden aus dem BDÜ Der vereinbarte Versicherungsbeitrag gilt für die Zeit der Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers im BDÜ Seite 5 von 6
6 Versicherungsbedingungen Besondere Vereinbarungen für Existenzgründer Der im Versicherungsschein ausgewiesene Nachlass in Höhe von 50 % wird ab Vertragsbeginn für die Dauer von einem Versicherungsjahr gewährt. Eine Existenzgründung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer a) die berufliche Tätigkeit erstmalig aufgenommen hat und b) binnen Jahresfrist erstmalig Versicherungsschutz beantragt wurde und c) sein Jahresumsatz EUR ,- nicht übersteigt. Kopplung der Sonderkonditionen mit dem Maklermandat Die Besonderen Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Dolmetscher und Übersetzer (Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v.) werden diesem Vertrag nur zugrunde gelegt, sofern und solange die BOSS-Assekuranz das Maklermandat innehat. Die Mandatsbeendigung mit der BOSS-Assekuranz hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in welchem diese endet, hat der Versicherer das Recht, durch schriftliche Aufforderung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt anstelle der vereinbarten Sonderkonditionen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifbeitrag zu erheben. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu dem Zeitpunkt der Beitragsanhebung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Seite 6 von 6
7 Seite 7 von 6
Vermögensschaden-Haftpflicht
Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen
MehrBerufshaftpflicht für Steuerberater
Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073
MehrBerufliche und existenzwichtige Versicherungen
Berufliche und existenzwichtige Versicherungen Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrBesondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern
Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen
MehrHaftpflichtversicherungsvertrag
Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung
MehrBerufliche und existenzwichtige Versicherungen
Berufliche und existenzwichtige Versicherungen Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung Wer einen Schaden verursacht, muss dem Geschädigten Ersatz leisten. Diese Verpflichtung zur Haftung
MehrD i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g
D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und
MehrAn unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.
Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
Mehr1991 gegründet Als Versicherungsmakler nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden Aufgrund der Interessenwahrnehmungspflicht als
1991 gegründet Als Versicherungsmakler nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden Aufgrund der Interessenwahrnehmungspflicht als treuhänderähnlicher Sachwalter auf der Seite der von ihr
MehrAnlage zum Versicherungsschein Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Besondere Vereinbarungen für die von Versicherungsvertretern/Ausschließlichkeitsvertretern Stand 1.1.2013 I. Versicherte Tätigkeit Versicherungsschutz besteht für folgende Berufstätigkeiten im Sinne von
MehrFehler sind menschlich. Aber mit uns ganz sicher kein Problem.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Fehler sind menschlich. Aber mit uns ganz sicher kein Problem. Sicherheit für Freiberufler von A bis Z Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde speziell
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrRahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung
Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungsnehmer und Versicherer: Aufgrund des folgenden Rahmenvertrages werden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen zwischen den Mitgliedsorganisationen
MehrKundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für
Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:
MehrAngebot für eine Privat-Haftpflichtversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung 117992330 23.04.2014 Singletarif Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei
MehrDas Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?
Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter
MehrVersicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I
MehrProduktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung
Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen
MehrVSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern
OFFERTE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG KOLLEKTIV- UND VERGÜNSTIGUNGSVERTRAG für VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern nachfolgend VSG genannt als Beitritt zum
MehrKompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich
Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller
MehrAls Versicherungsmakler nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden
1991 gegründet Als Versicherungsmakler nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden Aufgrund der Interessenwahrnehmungspflicht als treuhänderähnlicher Sachwalter stehen wir auf der Seite
MehrG r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g
G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100
MehrAnlage zum Versicherungsschein
I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrBesondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Unternehmen der Informations-Technologie
Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Unternehmen der Informations-Technologie Ausgabe Januar 2008 (IT-TECH) I. Risikobeschreibung und versicherte Tätigkeiten Der Versicherungsschutz erstreckt
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrVersicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrHaftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen
Betriebs-Haftpflichtversicherung 1 Stand: 09.12.2014 Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen Zuständige Niederlassung: Niederlassung Mainz Hegelstraße
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
Mehr8. Pantaenius-Immobilientagung in München. 01. Juli 2010
8. Pantaenius-Immobilientagung in München 01. Juli 2010 8. Pantaenius-Immobilientagung Wie kann man sich als Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Wohnungseigentümer vor Hausgeld- und Mietausfällen schützen?
MehrNeu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!
Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrVersicherungsvorschlag vom 8. April 2010
Haftpflichtversicherung sonstige Risiken Betriebsart: Beitrag pauschal: (Netto jährlich) Photovoltaik 75 EUR Versicherungsort:, Versicherungssummen Betriebshaftpflicht - inkl. Umwelt-Kompaktversicherung
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrMit Sicherheit für Sie da. Versicherungsschutz für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Waldbauernverband NRW e.v.
Immer da, immer nah. Mit Sicherheit für Sie da. Versicherungsschutz für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Waldbauernverband NRW e.v. Haftpflichtversicherung Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung.
MehrDie zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1. I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1
VII Abkürzungsverzeichnis XIII Teil 1 Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1 I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 A Umfang der zivilrechtlichen
MehrBerfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge
Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.
MehrVERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN
1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten
MehrVersicherungsschutz für Energieberater. Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015
Versicherungsschutz für Energieberater Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015 Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 1.3.1 Energieberatung
MehrJAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen
JAN HÖNLE Checkliste Tierversicherungen Auf diese Insider Tipps müssen Sie achten, um Ihr Haustier richtig, gut und günstig zu versichern Die Checkliste für Ihre Tierversicherungen Auf diese Insider-Tipps
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrRechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht
Folie 1 von 10 PFIFF Projekt Für Inklusive Freizeit Freiburg Fortbildungsmodul Nr. 4 am 20.04.2015 Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Referent: Ingo Pezina, Jurist beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrSchadensanzeige - Haftpflichtversicherung
Marscheider Telefon: 0 91 91 / 1 59 40 Schadensanzeige - Haftpflichtversicherung Versicherer: Versicherungs-Nr.: Schaden-Nr.: Vers.-Nehmer: Schadentag: Uhrzeit: Schadenort: Bankverbindung des VN: Kto.-Nr.
MehrBerufshaftpflichtversicherung
Nummer 0-0 Seite 1 / 6 Berufshaftpflichtversicherung Die Folgen kleiner und großer Fehler können Haftpflichtansprüche sein. Deshalb ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen, um im Schadenfall gegen
Mehr5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrDeckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrKeinen Mut zur Lücke.
Betriebshaftpflichtversicherung Keinen Mut zur Lücke. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Betriebshaftpflicht ohne Lücken. Ihre Lücke durch unterschiedliche Versicherungssummen im Vertrag nicht bei
MehrAirbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung
Willis GmbH & Co. KG Nymphenburger Str. 5 80335 München Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Sie erhalten diese Information als Zulieferer von Materialien,
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrMaik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
MehrPräambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrPrämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt:
Versicherungsnehmer/in IIIDI GERLING HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Firmen Postfach 21 27, 30021 Hannover Sachverständigenbüro Erik Schneider Gerhart-Hauptmann-Str. 15
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrElektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.
Geschäftskunden Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Lösungen für elektronische Geräte und Anlagen Elektronik-, Daten-, Software- und
Mehr1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000
Mehrh) Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres;
Seite 1 von 5 Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwaltsbereiches bei Anwaltsnotaren) und Patentanwälten
MehrSchutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.
Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser
MehrAVB für Unfallversicherung gemäss UVG
AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung
MehrKfz Rahmenvereinbarung für Mitglieder des ÖVI (Österr. Verband der Immobilientreuhänder)
Kfz Rahmenvereinbarung für Mitglieder des ÖVI (Österr. Verband der Immobilientreuhänder) gültig ab 1.7.2010 Seite 1 von 6 Seite(n) INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines... 3 2 Annahmebestimmungen für den gesamten
MehrBedingungstexte zur Mitversicherung von Phishingschäden in der Hausratversicherung, Stand 05.2012
Bedingungstexte zur Mitversicherung von Phishingschäden in der Hausratversicherung, Stand 05.2012 Ammerländer (Excellent, Stand 01.2012): bis 1% der Versicherungssumme 24. Schäden durch Phishing 1. Im
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrVERSICHERUNGSANTRAG EINER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ARCHITEKTEN, INGENIEURBÜROS UND BERATENDE INGENIEURE
VERSICHERUNGSANTRAG EINER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ARCHITEKTEN, INGENIEURBÜROS UND BERATENDE INGENIEURE 1. VERSICHERUNGSNEHMER a) Name oder Bezeichnung... Adresse... Geburtsdatum oder Gründungsdatum...
Mehr1 Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung - WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl.
MehrDas Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT
Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT Ich vertrau der DKV KombiMed Option Tarif KOPT Das Ticket in die private Krankenversicherung Inhalte Zielgruppen und Bedarf Tarif
MehrAssekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.
Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer
MehrAnrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift:
Kundenbasisdaten: Kunde (Ehe-) Partner Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: privat: privat: dienstlich: dienstlich: mobil: mobil: Telefax: Fax: Fax: E-Mail: Bitte angeben!!!!!
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrVergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl)
Vergleich der Deckungskonzepte für die Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl) - freiberuflich therapeutisch und/ gutachterlich tätige Psychologen und - Risikoträger Gothaer BDP Konzept - Barmenia (Standarddeckung)
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrMuster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrDie Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private
MehrBoss-Assekuranz Versicherungsmakler Tauentzienstraße 1 10789 Berlin
Boss-Assekuranz Versicherungsmakler Tauentzienstraße 1 10789 Berlin Telefon: 030-885 685-0 Telefax: 030-885 685-88 info@boss-assekuranz.com www.boss-assekuranz.com Referent: André Sassenberg Die Präsentation
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrWiderrufsrecht & Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder
MehrWie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?
Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrZusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125
Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Mehr3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind
Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrWenn die Schulzeit in Aschau zu Ende geht. Welche Versicherungen braucht ein behinderter Erwachsener?
Wenn die Schulzeit in Aschau zu Ende geht Welche Versicherungen braucht ein behinderter Erwachsener? Kranken- und Pflegeversicherung Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der behinderte Mensch
MehrRegulierung von Versicherungsschäden. Referentin
Regulierung von Versicherungsschäden Unterschiede in der Regulierung von Gemeinschafts-oder Sondereigentum Konflikte für den Verwalter Referentin Sabine Leipziger VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Versicherungsmakler
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
Mehr