und allgemeine Bildung
|
|
- Babette Maus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departementfür Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Direktion CH-3003 Bern, DIR ISBFlIwii Adressaten: gemäss Liste im Anhang Referenz: /188 Unser Zeichen: hob Bern, Stellungnahme zum Vorschlag für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) in der Pflege Sehr geehrte Damen und Herren Ziel einer NTE-Regelung in der Pflege ist es, qualifizierten und erfahrenen Pflegefachkräften eine den Kompetenzen entsprechende Titelführung zu ermöglichen, auch mit Blick auf den Zugang zu weiter führenden Studien und den Arbeitsmarkt. Gerne laden wir Sie ein, zum vorliegenden Vorschlag für ei ne NTE-Regelung in der Pflege Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahmen richten Sie bitte bis Ende April 2013 an Brigitte Hofer (brigitte.hofersbfi.admin.ch). Besten Dank für Ihre Rückmeldungen. Freundliche Grüsse berufsbiidung und allgemeine Bildung Beilage erwähnt Josef Widmer Rückfragen: Effingerstrasse 27, 3003 Bern Brigitte Hofer Tel Tel , Fax brigitte.hofersbfi.admin.ch ww w.sbfi.admin.ch 013/2011/03847\ COO
2 Adressatenliste: P. Coppex, Projektleiterin Gesundheitsberufe GDK C. Gaul, Präsidentin SVBG T. Ninck, Präsident SBBK Prof. Dr. C. Qertle, Präsidentin Fachkonferenz Gesundheit, KFH U. Sieber, Geschäftsführer OdASant P. Thraulaz, Präsident SBK
3 Schwerzerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departementfür Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Grundsatzfragen und Politik Nachträglicher Erwerb des Fachhochschulti tels (NTE) in der Pflege 1 Ausgangslage 1.1 Nachträglicher Titelerwerb in den Gesundheitsberufen Grundlage einer NTE-Regelung ist es, den Absolventinnen und Absolventen von Vorgängerschulen bzw. Inhabern und Inhaberinnen von altrechtlichen Abschlüssen eine den Kompetenzen entsprechen de Titelführung zu ermöglichen, die Durchlässigkeit im Bildungssystem, d.h. insbesondere den Zu gang zu weiter gehenden Ausbildungen zu gewährleisten und damit auch weiter gehende berufliche und wissenschaftliche Qualifizierungen zu ermöglichen. Für die altrechtlichen Abschlüsse in Ernährungsberatung, Ergotherapie, Hebammen und Physiothera pie wurde durch das BBT am 1. Mai 2009 das Verfahren des NTE-FH im Fachbereich Gesundheit ge startet. Die Voraussetzungen für einen NTE-FH im Fachbereich Gesundheit sind: ein entsprechendes Diplom einer vom SRK anerkannten Schweizer Schule plus eine anerkannte Berufspraxis von mindes tens 2 Jahren plus ein Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe von mmd. 200 Lektionen oder 10 ECTS im Fachbereich Gesundheit oder eine andere gleichwertige Weiterbildung Nachträglicher Titelerwerb in der Pflege Die Pflegeausbildung wird in der Deutschschweiz und im Tessin weiterhin auf dem Niveau der höhe ren Fachschule (HF) angeboten, während in der Westschweiz die Pflegeausbildung auf der Stufe Fachhochschule (EH) positioniert ist. Pflegende, die ihr Diplom an einer vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannten Schule worben haben, sind gemäss Art. 23 Abs. 4 der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HE) rechtigt, den Titel als dipl. Pflegefachfrau / dipl. Pflegefachmann HF zu Für sie ist weiterhin eine aktuelle Titelführung gewährleistet. 2. tragen Eine weiter gehende bildungsrechtliche und -politische Legitimation für die Integration altrechtlicher Abschlüsse in der Pflege in die geltende NTE-Regelung ist nur dann gegeben, wenn eine Gleichwer tigkeit zwischen einerseits den altrechtlichen Abschlüssen sowie zusätzlicher Praxiserfahrung und Studienleistungen und andererseits dem heutigen Bachelorabschluss in Pflege festgestellt werden er be 1 Da heute im Fachbereich Gesundheit ein breites Weiterbildungsangebot auf Hochschulstufe besteht, wurde auf den 1. Januar 2013 eine Praxisänderung beschlossen. Personen, die den Fachhochschultitel über das NTE-Verfahren erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen die entspre chende Weiterbildung zwingend auf Hochschulstufe absolvieren (Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels / Praxisän derung Weiterbildung, BBT, November 2011). 2 Konkret handelt es sich um die vom SRK ausgestellten Diplome Pflegefachfrau / Pflegefachmann DN II, allgemeine Kranken pflege (AKP), psychiatrischer Krankenpflege (PsyKP), Kinderkrankenpflege, Wochen- und Säuglingspflege (KWS) oder inte grierter Krankenpflege (IKP). Forschung und lnnovation SBFI Brigitte Hofer Effingerstrasse 27, 3003 Bern Tel , Fax brigitte.hofersbfi.admin.ch 013/2011/03847 \ COO
4 kann. In diesen Fällen erweist sich die Sicherstellung einer den Kompetenzen entsprechende Titelfüh rung über den Erwerb eines Bachelorabschlusses als bildungsrechtlich und ökonomisch nicht ange bracht. 2 Aktuelle Entwicklungen 2.1 Argumente für die Aufnahme der Pflege in die NTE-Regelung In den Institutionen des Gesundheitswesens arbeiten qualifizierte und erfahrene Pflegefachkräfte. Vie le dieser Fachkräfte haben ihren Berufsabschluss zu einer Zeit gemacht, in welcher es noch keine Möglichkeit gab, einen FH-Abschluss zu erlangen Sie haben jedoch, teilweise zusammen mit anre chenbaren zusätzlichen Praxis- bzw. Studienleistungen, Kompetenzen erworben, die einem FH Abschluss auf Bachelorstufe gleichwertig sind. Deshalb soll Inhabern und Inhaberinnen von altrechtli chen Abschlüssen in der Pflege auch eine den Kompetenzen entsprechende Titelführung ermöglicht werden. 3. In der Arbeitswelt nimmt der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften aufgrund der demografischen Entwicklungen und der damit verbundenen Umstrukturierung der Gesundheitsversorgung stetig zu. Entsprechend wurden durch das EVD 2010 den öffentlichen-rechtlichen Fachhochschulen zwei Mas terstudiengänge in Pflege bewilligt, die inzwischen programmakkreditiert wurden. Mit diesen Angebo ten wird qualifizierten Pflegenden eine weiter gehende berufliche und wissenschaftliche Qualifizierung ermöglicht und damit die Attraktivität des gesamten Berufsfeldes sowie die Nachwuchsrekrutierung verstärkt. Exzellenten Masterabsolvierenden soll damit auch die Zulassung in entsprechende Dokto ratsprogramme der universitären Hochschulen ermöglicht werden. Der Zugang zu einem konsekutiven Masterstudiengang setzt einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschlusses voraus. Der NTE in Pflege ermöglicht Inhaberinnen und Inha bern der erwähnten altrechtlichen Abschlüsse den Zugang zur Masterstufe der Fachhochschulen und trägt damit dazu bei, den betreffenden Fachkräften weiter gehende berufliche und wissenschaftliche Qualifizierungen zu eröffnen (Durchlässigkeit). 2.2 Erarbeitung der nachgehenden Rechtserlasse zum HFKG Im Hinblick auf die Ablösung des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 durch das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizeri schen Hochschulbereich (HFKG) vom 30. September 2011 bereitet das SBFI zurzeit die nachgehen den Rechtserlasse zum HFKG vor. Zu diesen Arbeiten gehört auch die Übernahme der Verordnung des WBF über den NTE-FH vom 4. Juli Auch deshalb ist der Zeitpunkt geeignet, um die Frage des NTE Pflege abschliessend zu klären. 3 Vorschlag für eine NTE-Regelung in der Pflege Gestützt auf die obgenannten Ausführungen lässt sich festhalten: Ziel einer NTE-Regelung in der Pflege ist es, eine den Kompetenzen entsprechende Titelfüh rung zu ermöglichen, die Durchlässigkeit im Bildungssystem, d.h. insbesondere den Zugang zu weiter gehenden Ausbildungen zu gewährleisten und damit auch weiter gehende berufliche und wissenschaftliche Qualifizierungen zu ermöglichen. Bachelorstudiengänge in Pflege wurden gesamtschweizerisch ab Herbstsemester 2006 angeboten. 013/2011/03847 \ COO /3
5 Eine NTE-Regelung Pflege kann sich ausschliesslich an Fachkräfte richten, welche ihre Aus bildung zu einem Zeitpunkt gestartet haben, zu dem es (gesamtschweizerisch) noch keine Möglichkeit gab, ein Fachhochschulstudium in Pflege zu starten (Herbstsemester 2006). Sie müssen im Besitz eines entsprechenden vom SRK ausgestellten altrechtlichen Diploms sein, das gemäss der MiVo-HF zur Führung des HF-Titels berechtigt und über zusätzliche Kompetenzen verfügen. Insgesamt müssen damit vergleichbare Kompetenzen zu einem heu tigen Bachelorabschluss vorliegen. Die Regelung ist in zeitlicher Hinsicht, wie für alle anderen Fachbereiche, zu befristen. Der Vorschlag für eine NTE-Reglung in der Pflege orientiert sich deshalb an Pflegeexpertinnen und Pflegexperten HöFa II oder Fachkräften mit einer vergleichbaren Weiterbildung. Voraussetzungen für den Erwerb eines NTE wären folglich: Ein vom SRK ausgestelltes Diplom als Pflegefachfrau / dipl. Pflegefachmann DN II, allgemei ne Krankenpflege (AKP), psychiatrische Krankenpflege (PsyKP), Kinderkrankenpflege, Wo chen- und Säuglingspflege (IcWS) oder integrierte Krankenpflege (IKP), und zusätzliche HöFa II Weiterbildung oder eine vergleichbare Weiterbildung, d.h. Höhere Fachausbildung Stufe 1 (HöFa 1) und Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe im Fachbereich Gesundheit von mindestens 200 Lektio nen oder 10 ECTS und anerkannte Berufspraxis von 5 Jahren Die NTE-Regelung ist bis 2019 zu befristen. 4 Vorgehen Am hat eine Aussprache zwischen dem SBFI und den von einer NTE-Regelung betroffe nen Partnern in Bildung (KFH) und Arbeitswelt (OdASant, Schweizerische Vereinigung der Berufsor ganisationen im Gesundheitswesen SVBG und Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK) stattgefunden. Im Rahmen der Aussprache wurde der unter 3 genannte Vorschlag zu einer NTE-Regelung erarbeitet. Die Prüfung einer NTE-Regelung in der Pflege setzt voraus, dass bereits im Vorfeld eine breite Zu stimmung der KFH und des Berufsfeldes erreicht werden kann. Zu diesem Zweck führt das SBFI eine informelle Anhörung der direkt betroffenen Kreise durch. Die Entscheidung über die Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte für die Aufnahme der Pfle ge in die NTE-Reglung liegt anschliessend bei der Direktion des SBFI in Absprache mit dem Vorste her des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Ziel ist es, bis Ende Mai 2013 die entsprechenden Vorabklärungen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen abschliessen zu können , hob O13/2011/03847\ COO /3
Änderung der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Änderung der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
MehrEntwurf. Bern, Januar 2014. Einleitung
Bern, Januar 2014 Entwurf Stellungnahme des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK zum Vorentwurf des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF für den Nachträglichen
MehrLeitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Grundsatzfragen und Politik Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für
MehrInternational verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung
International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrBerufsbegleitender Studiengang Pflege HF
Dossier für Interessierte Berufsbegleitender Studiengang Pflege HF Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau Brugg. September 2015 Dossier für Interessierte. Berufsbegleitender Studiengang
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrErnährung und Diätetik studieren an der Berner Fachhochschule Gesundheit
Ernährung und Diätetik studieren an der Berner Fachhochschule Gesundheit Geschichtliches Altrechtliche Ausbildungen 1962 bis 2009 Diätassistentinnen dipl. Ernährungsberaterinnen SRK dipl. Ernährungsberaterinnen
MehrAufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission
MehrI. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen
I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen ein wichtiges Instrument, um langfristig Erfolg zu haben.
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
Mehr13.038 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)
Nationalrat Frühjahrssession 04 e-parl 8.0.04 - - 5:6.08 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen) Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss des Ständerates Beschluss des
Mehr4853 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 391/2009 betreffend Validierung von Bildungsleistungen auf Tertiärstufe B im Gesundheitsbereich
Antrag des Regierungsrates vom 16. November 2011 4853 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 391/2009 betreffend Validierung von Bildungsleistungen auf Tertiärstufe B im Gesundheitsbereich (vom............)
MehrReferat CSL Behring AG Einweihung Logistik- und Service-Center 21. September 2012
Referat CSL Behring AG Einweihung Logistik- und Service-Center 21. September 2012 Grussbotschaft Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern Logistik- und Service-Centren gehören
MehrRichtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen
6.3. Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen vom 5. Dezember 00 Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen
MehrONLINE-BEFRAGUNG DIE ZUKUNFT DER PFLEGE IN BADEN- WÜRTTEMBERG. Ein Projekt der:
ONLINE-BEFRAGUNG DIE ZUKUNFT DER PFLEGE IN BADEN- WÜRTTEMBERG Ein Projekt der: LIEBE ANGEHENDE PFLEGERINNEN UND PFLEGER, die Hochschulen Esslingen und Ravensburg-Weingarten führen im Auftrag der Baden-Württemberg
MehrNationaler Qualifikationsrahmen und Diplomzusätze
Nationaler Qualifikationsrahmen und Diplomzusätze ERFA-Tagung, 4. Mai 2012 Sarah Daepp & Heike Suter-Hoffmann 1. Ausgangslage 2. NQR-CH und Diplomzusatz als Instrument 3. Verordnung 4. Umsetzung in der
MehrAus- und Weiterbildung kompakt Drei Abschlüsse, ein Weg
Aus- und Weiterbildung kompakt Drei Abschlüsse, ein Weg I. Information für Unternehmen Die Zahl der Schulabsolventen * geht dramatisch zurück. Der Wettbewerb um Fachkräfte verschärft sich. Vor allem für
MehrBildungsgang Bank und Finanz HF
Bildungsgang Bank und Finanz HF auf dem Niveau der höheren Fachschule Reglement über die Zulassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Dok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 1.11..2011 Vers 3.11 Status Definitiv
MehrNachträglicher Erwerb des FH-Titels (nachträglicher Titelerwerb NTE), Pflege
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Diplomanerkennung Merkblatt NTE Pflege Nachträglicher Erwerb des FH-Titels
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrAuslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Soziales Gleichstellungsbeauftragte Wirtschaftsförderung Auslobung
MehrEmpfehlung für die Besoldung von Mitarbeitenden der Spitexorganisationen im Kanton St. Gallen
Spitex Verband Kanton St. Gallen Empfehlung für die Besoldung von Mitarbeitenden der Spitexorganisationen im Kanton St. Gallen gültig ab 1. Januar 2012 erstellt 6.11.2006 / rev. 7.08.2008 / rev.22.09.2011
MehrMedbo Bezirksklinikum Regensburg Institut für Bildung und Personalentwicklung (IBP) Pflegewissenschaft trifft Pflegepraxis 25.11.
Medbo Bezirksklinikum Regensburg Institut für Bildung und Personalentwicklung (IBP) Pflegewissenschaft trifft Pflegepraxis 25.11.2014 ANP studieren und dann? Erste Praxiserfahrungen von AbsolventInnen
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrHFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013)
Logo des Berufsbildungsamtes HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013) zwischen Bildungsinstitution und dem Kanton XXX
Mehrvom 16. Januar/15. Februar 1995
4.1.2. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen 1 vom 16.
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrEine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener
Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Erstausbildung junger Erwachsener NUTZEN SIE DIE CHANCE FÜR IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT Das Erwerbspersonenpotenzial wird
MehrUmstellungsprozesse Gesundheitsberufe in der Schweiz / NTE Prof. Dr. Cornelia Oertle Leiterin Fachbereich Gesundheit, BFH, Bern
Umstellungsprozesse Gesundheitsberufe in der Schweiz / NTE Prof. Dr. Cornelia Oertle Leiterin Fachbereich Gesundheit, BFH, Bern Übersicht Die Entwicklung der Schweizer Fachhochschulen Gesundheitsberufe
MehrChefin- und Chef-Sein ist lernbar. Mit den Führungsausbildungen der SVF.
Chefin- und Chef-Sein ist lernbar. Mit den Führungsausbildungen der SVF. SVF für Kompetenz im Führungsalltag. Die Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung (SVF) engagiert sich seit ihrer Gründung
MehrIhre Stimme für 7 % für Kinder!
Text des Aufrufs, der an die Politik überreicht wird: Sehr geehrte Damen und Herren, die Mehrwertsteuer ist familienblind. Die Politik hat es bisher über all die Jahre versäumt, die Bedürfnisse von Kindern
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht
MehrFachtag Gesundheit und Pflege 2011 an der Evangelischen Hochschule Nürnberg
1 Fachtag Gesundheit und Pflege 2011 an der Evangelischen Hochschule Nürnberg Der Umgang mit der Weiterbildung im Krankenhaus Ein Tool für den Ländervergleich Schweiz und Deutschland (Zusammenfassung)
MehrFinanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene
Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene Kurzfassung zum Schlussbericht Volkswirtschaftliche Beratung in Kooperation mit Prof. Dr. Markus Maurer von der Pädagogischen Hochschule Zürich
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrSIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben
SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrAntrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):
MehrSchweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK)
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) Gegenstand Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz vom 0. Mai 999 Anerkennungsverordnung
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
Mehr(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrLandkreis Hersfeld-Rotenburg
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Auf den nachfolgenden Seiten lesen Sie eine Rede von Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt anlässlich der Absolventenverabschiedung von Studium Plus, Freitag, 05. Juli 2013, 14:00
MehrDieses Dokument stützt sich auf die folgenden Gesetzes- und Verordnungstexte:
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BACHELORSTUDIENGÄNGE BETRIEBSÖKONOMIE TOURISMUS WIRTSCHAFTSINFORMATIK INFORMATION UND DOKUMENTATION DES BEREICHS WIRTSCHAFT & DIENSTLEISTUNGEN LISTE DER ABSCHLÜSSE, DIE DEN
MehrMathematischer Spaziergang für die 1. Primarstufe
. Lehre Weiterbildung Forschung Studierendenarbeit Florjana Imeri Angela Pfiffner Silvana Zürcher Matheliebe an der PHTG Mathematischer Spaziergang für die 1. Primarstufe Ort Sportplatz PMS sowie Gelände
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrWege an die Uni. Checkliste. Weiterbildungsangebote. Grundlagen. Viele Wege führen an die Uni - und es muss auch nicht immer eine Matura sein!
Weiterbildungsangebote Checkliste Wege an die Grundlagen Checkliste Viele Wege führen an die - und es muss auch nicht immer eine Matura sein! - bzw. Hochschulzugang mit Matura Schweizer Bürger und Bürgerinnen,
MehrDer Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis
Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten
MehrBachelor Was ist das?
Bild: Veer.com Bachelor Was ist das? Dr. Thomas Krusche Studienentscheidung: Vier Fächergruppen Kultur- und Geisteswissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Naturwissenschaften und
MehrInbetriebnahme eines neuen Handys
Inbetriebnahme eines neuen Handys Stellen Sie sich vor, Sie haben sich ein neues Handy gekauft. Nun werden Sie in einem Text aufzeigen, wie Sie dieses neue Handy in Betrieb nehmen. 1) Der untenstehende
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.
Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs
MehrCarl-Orff-Realschule plus
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar
MehrKunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]
Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen
MehrArchitektur UH/FH. Architektur (universitäre Hochschulen)
UH/FH Die Architektinnen und Architekten haben kaum Mühe beim Berufseinstieg, wobei er den Fachhochschulabsolventen noch etwas leichter fällt als den Absolvent/innen universitärer Hochschulen. Darin mag
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrEine Ausbildung für alle? Was Generalistik bedeutet Ulrich Söding, Vivantes Netzwerk für Gesundheit
Eine Ausbildung für alle? Was Generalistik bedeutet, Vivantes Netzwerk für Gesundheit -1- Zu meiner Person Drei Professionen erlernt: Krankenpfleger, Lehrer, Betriebswirt Leiter des Institutes für berufliche
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrIllettrismus (k)ein Thema. Leitfaden zur Durchführung von Sensibilisierungs- Veranstaltungen zum Thema Illettrismus
Illettrismus (k)ein Thema Leitfaden zur Durchführung von Sensibilisierungs- Veranstaltungen zum Thema Illettrismus Entstanden im Projekt «Sensibilisierung der VermittlerInnen» Mit der Unterstützung von:
Mehr1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß
13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrDie Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:
Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen
MehrZulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch
Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung
Mehrfür Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Master- oder Lizentiatsabschlusses in Geschichte
Code Anmeldung zum Studiengang «Sekundarstufe II Lehrdiplom für Maturitätsschulen in Geschichte» für Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Master- oder Lizentiatsabschlusses in Geschichte an einer
MehrBürgenstock-Konferenz, 10./11. Januar 2014 Luzern, 10. Januar 2014
, Luzern, 10. Januar 2014 Durchlässigkeit HF > FH Franziska Lang-Schmid Vizepräsidentin Konferenz Höhere Fachschulen HF: Positionierung und Titel Ausgangslange und Problemstellung I Titel widerspiegelt
MehrSächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrRichtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung
Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines
MehrFragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden
Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden Vor dem eigentlichen Fragebogen muss eine kurze Erläuterung zu den Zielen und zum Ablauf des Projektes
MehrSonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449
MehrFormular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies
Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management
MehrArbeiten Sie gerne für die Ablage?
University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht
Mehrmit großer Freude habe ich die Einladung des Präsidenten der Helmut-Schmidt-Universität, Herrn Professor Seidel, und des Kommandeurs der
Seite 1 von 6 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung DIE SENATORIN Auftaktveranstaltung weiterbildender Masterstudiengang Militärische Führung und Internationale Sicherheit
MehrAnhang 1: Durch die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Kauffrau/Kaufmann EFZ anerkannte Sprachzertifikate
Anhang 1: Durch die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Kauffrau/Kaufmann EFZ anerkannte Sprachzertifikate (Stand am 10. Dezember 2013) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Internationale
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrIB Medizinische Akademie Baden-Baden
IB Medizinische Akademie Baden-Baden Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten Einstieg in die Ausbildung zum Erzieher (m/w) Der Weg zum Ziel? Beginnt genau hier! Einstieg in die Erzieherausbildung.
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrDok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 01.12.2011 Vers 3.0 Status Definitiv Klass öffentlich
Bildungsgang Bank und Finanz HF auf dem Niveau der höheren Fachschule Reglement über die Zulassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Dok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 01.12.2011 Vers 3.0 Status Definitiv
MehrLehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010
Lehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich in Schule, Beruf
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD
1. Sinn Zweck Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrRichtlinien des EHB-Rats über die Konkretisierung der Zulassungsbedingungen für die Ausbildungsstudiengänge des EHB
Richtlinien des EHB-Rats über die Konkretisierung der Zulassungsbedingungen für die Ausbildungsstudiengänge des EHB vom 1. August 2010 (Stand: 30. Oktober 2012) Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts
MehrLeistungsvereinbarung
Anhang III svereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend en der Höheren Fachschule Gesundheit Basel-Stadt Allgemeines Die svereinbarung regelt die en, welche für den Kanton
MehrName der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss
Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrTräger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrGemeinsam für Gute Bildung. Starke Partner, starke Wirkung die Stiftung Bildung und Gesellschaft bündelt und verstärkt Ihr Engagement.
Gemeinsam für Gute Bildung Starke Partner, starke Wirkung die Stiftung Bildung und Gesellschaft bündelt und verstärkt Ihr Engagement. » Die Stiftung Bildung und Gesellschaft ist eine starke Gemeinschaft
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
Mehr