Tourismus-Arbeitsmarkt in Tirol. Anton Kern AMS Tirol

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1 Tourismus-Arbeitsmarkt in Tirol Anton Kern AMS Tirol 1

2 Wichtige Eckdaten des Tiroler Tourismus Anzahl der Nächtigungen 2014: 44,3 Mio. (Ö: 131,9 Mio.) Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 4,3 Tage Nächtigungen im Sommer steigen, im Winter leichter Rückgang Bettenkapazität: im Winter, im Sommer Tiroler Bruttowertschöpfung Beherbergung/Gastronomie 2012: Mio. (25% vom Österreichwert) Beschäftigungswachstum Tourismus : Tirol: (+10,2%) auf Ö: (+11,4%) auf

3 Bedeutung des Tourismus am Tiroler Arbeitsmarkt Die Tourismuswirtschaft in Tirol hatte 2014: 11,0% Anteil an der Beschäftigung 36,9% Anteil an den Zugängen in die Arbeitslosigkeit 40,6% Anteil an den gemeldeten offenen Stellen 3

4 AusländerInnenanteil Beschäftigung Tirol Ausländeranteil an der Gesamtbeschäftigung liegt in Tirol 2014 bei 18,8% Ausländeranteil im Tourismus liegt in Tirol 2014 bei 50,3% ArbeitnehmerInnen im Tourismusmonat Feber: Deutschland: 2011: : : Ungarn: 2011: : :

5 Dauer der Arbeitslosigkeit Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit liegt in Tirol zwischen 2008 und 2014 im Tourismus zwischen 54 (2008) und 63 (2014) Tagen: [Alle Branchen: 66 (2008) 79 (2014) Tage] kürzer in den Bezirken Reutte, Kitzbühel, Imst und Schwaz 5

6 Dynamik am Arbeitsmarkt Hohe Dynamik des Tourismusarbeitsmarktes zeigt sich an der unterjährigen Veränderung der Arbeitslosenquote im Jahr 2014: ALQ-Tourismus im Jahresdurchschnitt 16,4% (gesamt: 6,9%) im Feber 5,2% im November 36,9% 6

7 Besonderheiten des Tourismus-Arbeitsmarktes Steigende Beschäftigung Hohe Dynamik Hohe Arbeitslosigkeit (Saisonarbeitslosigkeit) Hoher AusländerInnenanteil Neue EU 2004 Staaten Unterdurchschnittliche (offizielle) Bezahlung Beschäftigung im ländlichen Raum 7

8 Entwicklung Beschäftigung im Tourismus seit Inländer Beschäftigung der InländerInnen geht von (2008) auf (2014) leicht zurück. (-6,3 %) EU 15 o. AUT Beitrittsländer 05/2004 Beitrittsländer 01/2007 Beitrittsländer 07/2013 Türkei Starker Anstieg von Personen aus den neuen 2004-EU-Beitrittsländern (+293 %) Rückgang Personen aus Deutschland (-15,6 %) Drittstaatangehörige Deutschland Relativ gemessen starker Rückgang bei den Drittstaatsangehörigen inkl. Personen aus der Türkei (-15,1 % bzw. -14,5 %) 8

9 Entwicklung Arbeitslosigkeit im Tourismus seit Inländer Arbeitslosigkeit der InländerInnen steigt um 10,0 % von (2008) auf (2014). Insgesamt stieg die Arbeitslosigkeit um 28,5 % EU 15 o. AUT Beitrittsländer 05/2004 Beitrittsländer 01/2007 Beitrittsländer 07/2013 Anstieg bei den AusländerInnen um 81,6 % Starker Anstieg von Personen aus den neuen 2004-EU-Beitrittsländern (+515,0 %) Türkei Drittstaatangehörige Deutschland Anstieg bei Personen aus Deutschland (+50,2 %) Bei den Personen aus Drittstaaten (23,4 %) und aus der Türkei (+36,0 %) relativ moderater Anstieg) 9

10 Entwicklung Arbeitslosigkeit November und Feber Tourismus /Nov 2014/Nov 2014/Feb 2015/Feb mit Einstellzusage ohne Einstellzusage Tourismus: Bestand mit EZ nimmt im November um +1,1%, im Feber nimmt dieser um -7,6% ab, steigt aber ohne EZ um 5,3% an. 10

11 Zugang in Arbeitslosigkeit Tourismus Alle 11

12 Zugang Arbeitslosigkeit im Tourismus 2013 und mit Einstellzusage ohne Einstellzusage Zugang in Arbeitslosigkeit mit EZ steigt um +0,6% oder 163 Personen, ohne EZ doppelt so stark um +1,2% oder 113 Personen 12

13 Tiroler Arbeitsmarkt Anzahl der SchülerInnen mit Schulpflichtende Demographie 13

14 Beschäftigung von ~ Asylwerbern und Asylberechtigten und Drittstaatsangehörigen ~ Facharbeitskräfte ~ Rot-Weiß-Rot Karte 14

15 AsylwerberInnen AsylwerberInnen können sich durch eine gültige Aufenthaltsberechtigungskarte (nach 51 AsylG) ausweisen Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in zweiter Instanz das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Die Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung ist erst drei Monate nach der Asylantragstellung (der Zeitrahmen, in dem entschieden werden muss, ob der Antrag akzeptiert wird) zulässig. 15

16 AsylwerberInnen Personen über 25 können eine Beschäftigungsbewilligung nur für Saisonarbeit (Landwirtschaft, Tourismus) im Rahmen einer Saisonarbeitskräfte-Verordnung erhalten, Personen unter 25 Jahren darüber hinaus auch für eine Lehre in einem Beruf, in dem das AMS einen Lehrlingsmangel verzeichnet. Der Arbeitgeber/Lehrherr muß eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Die nur bedingte aufenthaltsrechtliche Position des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin wird dadurch nicht berührt. 16

17 AsylwerberInnen vs. Asylberechtigte AsylwerberInnen dürfen nicht mit Asylberechtigten, deren Asylantrag anerkannt wurde ( Konventionsflüchtlinge ), verwechselt werden. Letztere sind vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen. 17

18 Asylberechtigte Asylberechtigte ( Konventionsflüchtlinge ) können einen Konventionsreisepass oder einen positiven Asylbescheid (des Bundesasylamtes bzw. des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl) vorweisen. Sie sind vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und können daher uneingeschränkt vorgemerkt und vermittelt werden. Das gilt allerdings nicht für AusländerInnen, deren Asylrecht in anderen (EU-) Staaten anerkannt wurde. 18

19 Subsidiär Schutzberechtigte Subsidiär Schutzberechtigte sind Ausländer und Ausländerinnen, deren Asylantrag nicht anerkannt oder deren Asylstatus aberkannt wurde, die aber nicht zurückgewiesen oder abgeschoben werden können, weil ihnen andernfalls in ihrem Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht Sie erhalten für die Dauer ihres Aufenthalts eine Karte für subsidiär Schutzberechtigte nach 52 des Asylgesetzes (in Scheckkartenformat mit Lichtbild) und haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. 19

20 Facharbeitskräfte Da in manchen Berufen ein Arbeitskräftemangel verzeichnet wird, dürfen sowohl kroatische Facharbeiter/innen und solche aus Drittstaaten angeworben werden, wobei eine Ausbildung in einem solchen Mangelberuf nachzuweisen ist. Für kroatische Staatsbürger/innen ist eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, für Facharbeiter/innen aus Drittstaaten eine Rot- Weiß-Rot-Karte Welche Berufe als Mangelberufe anzusehen sind, steht (für kroatische Staatsangehörige) in der Fachkräfte-BHZÜV 2008 und (für Drittstaatsangehörige) in der Fachkräfte-VO des jeweiligen Jahres 20

21 Rot-Weiß-Rot-Karte Die RWRK wurde mit Juli 2011 eingeführt. Sie ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die in Österreich ein Studium mit dreijähriger Mindestdauer absolviert haben; die als Fachkäfte in einem Mangelberuf in Österreich arbeiten wollen; die über besonders herausragende berufliche Qualifikationen verfügen; die als sonstige Schlüsselkräfte einen Arbeitsplatz in Österreich gefunden haben; Ersatzkraftverfahren die in Österreich einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. 21

22 Rot-Weiß-Rot-Karte für Facharbeitskräfte Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Aufenthaltsbehörde in der Regel durch den Ausländer Zu den Voraussetzungen, die für die RWRK erforderlich sind, gehört das Erreichen einer bestimmten Punktezahl nach einem Punktesystem, das sich aus den Kriterien: Ausbildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und Alter zusammensetzt. Entlohnung KV Sie ist nicht übertragbar 22

23 Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Aufenthaltsbehörde in der Regel durch den Ausländer Voraussetzungen: Erreichen einer bestimmten Punktezahl nach einem Punktesystem, das sich aus den Kriterien Ausbildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und Alter zusammensetzt. Mindestentlohnung ist festgelegt.(50%-60% HBGL) Sie ist nicht übertragbar 23

24 Verordnung für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus Beschäftigungsbewilligung gemäß 5 Abs. 2 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes: Kontingent in der Höhe von 290, darunter 110 für Gletscherregionen, für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften für den Wirtschaftszweig Wintertourismus Bei Erstbewilligung einhellige Befürwortung des Regionalbeirates 24

25 Vermittlungs- und Unterstützungsangebote des AMS Tirol Abdeckung der Stellenaufträge durch die Regionalen Geschäftsstellen des AMS Tirol Einschränkung der Akzeptanz von Einstellungszusagen Vermittlung von Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten Fachkräftevermittlung aus Kroatien Fachkräftevermittlung über EURES Vermittlung von Lehrlingen aus der überbetrieblichen Lehrausbildung (Projekt mit dem AMS Wien) Projekt Überregionale Lerhstellenvermittlung von Jugendlichen AsylwerberInnen 25

26 Förderungen für Betriebe Ausgewählte Förderinstrumente Eingliederungsbeihilfe (Lohnzuschüsse) Förderung der Lehrausbildung Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (auch im Rahmen von Verbünden) Impulsberatung für Betriebe 26

27 Eingliederungsbeihilfe Ziel: Unterstützung der Personalaufnahme durch die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen Förderbar sind: schlecht qualifizierte Arbeitslose mit gescheiterten Vermittlungsversuchen Langzeitbeschäftigungslose Personen Ältere Arbeitslose Frauen mit Betreuungspflichten und Wiedereinsteigerinnen Personen mit physischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen und Personen mit sozialer Fehlanpassung 27

28 Förderung der Lehrausbildung Ziel: Förderung der Lehrausbildung durch pauschalierte Zuschüsse zur Lehrlingsentschädigung Förderbar sind: Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil Jugendliche mit physischer, psychischer, geistiger Beeinträchtigung bzw. sozialer Fehlanpassung AbgängerInnen von Sonderschulen Lernschwache Pflichtschulabsolventen/-innen Jugendliche in integrativer Berufsausbildung (Teillehre oder verlängerte Lehrzeit) Personen über 18 Jahre ohne berufliche Qualifikation 28

29 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Förderbare Personen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherer Ausbildung als Pflichtschule ab vollendetem 45.Lebensjahr Arbeitnehmerinnen mit max. LAP bzw. BMS wenn: höhere Entlohnung oder höherwertiger Arbeitsplatz nach Schulung Grundvoraussetzung: vollversicherungspflichtiges oder karenziertes Arbeitsverhältnis nicht förderbar sind: Unternehmenseigentümer/innen, Geschäftsführer/innen, Lehrlinge, überlassene Arbeitskräfte 29

30 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Förderbare Maßnahmen: Schulungen die überbetrieblich verwertbar und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind von externen Schulungsveranstaltern durchgeführt werden Auswahl der Maßnahmen durch den Förderungswerber (= Betrieb) - Förderentscheidung durch AMS Nicht förderbar sind: Studien/Lehrgänge an Universitäten/Fachhochschulen, Meetings, Konferenzen, Kurzveranstaltungen (< 24 UE), reine Produktschulungen, reine Anlernkurse, Hobbykurse, Kurse im Ausland, Individualcoachings 30

31 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Höhe der Förderung: 50% der anerkennbaren Kurskosten 50% der Personalkosten ab der 33. Kursstunde (für Kursstunden während der Regelarbeitszeit; nicht für praktische Ausbildungsteile im eigenen Betrieb) Restliche Qualifizierungskosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen Antragstellung beim AMS spätestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme AMS-Zuständigkeit: richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (personaldisponierende Stelle) 31

32 Impulsberatung für Betriebe Beratung in 7 Handlungsfeldern Betriebliche Weiterbildung Alter(n)sgerechtes Arbeiten Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern Sicherung von Arbeitsplätzen bei Kapazitätsschwankungen Gestaltung betrieblicher Vielfalt/Integration arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen Bis zu 15 Beratungstage vom AMS finanziert Ablauf: Erstgespräch Impuls-Check Impuls- Beratung Impuls-Follow-Up 32

33 Danke für die Aufmerksamkeit 33

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