Gentechnik Nachrichten 52
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- Guido Peters
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1 Gentechnik Nachrichten 52 April 2004 unterstützt durch Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Triodos-Stichting und Greenpeace INHALT Rechtliche und politische Entwicklungen... 1 Aktuelles aus Wissenschaft & Forschung... 5 Business News... 7 Aktuelles vom Öko-Landbau... 7 RECHTLICHE UND POLITISCHE ENTWICKLUNGEN Europa Schwellenwerte in Saatgut erneut auf der Tagesordnung In diesem Frühjahr wird ein neuer Entwurf für eine Richtlinie zu Schwellenwerten für gentechnische Verunreinigungen in Saatgut erwartet. Der neue Entwurf soll allerdings die gleichen Schwellenwerte enthalten wie derjenige, der im Oktober 2003 aufgrund massiver Proteste der Bevölkerung und einzelner Mitgliedstaaten zurückgezogen wurde. In dem neuen Entwurf sollen Schwellenwerte für die Nutzpflanzen Mais, Raps, Rüben, Soja, Tomaten, Kartoffeln, Chicoree und Baumwolle festgelegt werden. Zur Erhaltung der Saatgutreinheit werden Distanzen zwischen GV-Kulturen und nicht GV-Kulturen vorgeschlagen, und zwar für Rüben Meter, für Basissaatgut von Raps Meter und für zertifiziertes Raps-Saatgut Meter (Eamonn Bates Europe Public Affairs, Issue Tracker März 2004; siehe Gentechnik-Nachrichten 47 und Gentechnik-Nachrichten Spezial 14 zu Saatgutreinheit). Die Gentechnik-Nachrichten sind unter folgenden URL-Adressen im Internet zu finden: Sie können auch per abonniert werden (mail an listserver@oeko.de, OHNE Betreff, Text: subscribe gennews@oeko.de). 1
2 2004 kein GV-Maisanbau in Großbritannien Am 31. März 2004 hat Bayer CropScience bekannt gegeben, die Aktivitäten zur Markteinführung der herbizidresistenten GV-Maissorte Chardon LL einzustellen. Grund dafür sei, dass die Markteinführung der fünf Jahre alten Maissorte durch die bedingte Zulassung der britischen Regierung nicht mehr rentabel ist. Die Zulassung war an Auflagen geknüpft, deren Details aber noch nicht feststanden (Bayer CropScience Pressemitteilung ; nsf/id/07c5d0a2815cf284c1256e670061b79f?open&ccm= &l=de). Die britische Regierung hatte am 9. März die Zulassung ausgesprochen. Allerdings gab es in den walisischen und schottischen Parlamenten großen Protest gegen die Aufnahme von Chardon LL in das Nationale Sortenregister (British Broadcasting Corporation , The Western Mail , beide zitiert nach GENET ). Auch das nordirische Parlament hatte sich in dem Zusammenhang für eine vorsichtige Anwendung von GVO ausgesprochen (Government of North Ireland Pressemitteilung , zitiert nach GENET ). EU-Register zu Informationen über GVO Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2004 darüber entschieden, welche Informationen das in der Richtlinie 2001/18/EG vorgesehene Register über genetische Veränderungen bei GVO enthalten soll. Das Register soll öffentlich zugänglich sein. Informationen, die zum Schutz geschäftlicher Interessen nicht veröffentlicht werden sollen, sind allerdings ausschließlich den Mitgliedstaaten und der Kommission zugänglich. Neu ist, dass die Anmelder Angaben über Nachweisverfahren des jeweiligen GVO und gegebenenfalls Angaben über Bezugsmöglichkeiten von Vergleichsproben liefern müssen (Entscheidung der Kommission zur Regelung der Modalitäten der Funktionsweise der in der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Register für die Erfassung von Informationen über genetische Veränderungen bei GVO, 2004/204/EG; Deutschland: Bundessortenamt genehmigt 30,5 Tonnen GV-Maissaatgut Das Bundessortenamt hat für die Frühjahrsaussaat ,5 Tonnen Saatgut von insgesamt sieben GV-Maissorten genehmigt. Bei den GV-Maissorten handelt es sich um insektenresistenten Bt-Mais. Nach dem Saatgutverkehrsgesetz kann das Bundessortenamt Saatgut von noch nicht zugelassenen, aber im Zulassungsverfahren stehenden Sorten in begrenztem Umfang genehmigen. GV-Sorten müssen eine positive Risikobewertung, also eine Genehmigung zum Inverkehrbringen nach Gentechnikgesetz erhalten haben. Dem Bundessortenamt liegen neun Zulassungsanträge für GV-Maissorten vor, und zwar acht Sorten mit Insektenresistenz und eine Sorte mit Herbizidresistenz (Bundessortenamt Pressemitteilung März 2004; Veroeffentlichungen/presse/Verfahren_gentechn_Maerz2004.htm). Wenn Sie die Gentechnik-Nachrichten unterstützen möchten, freuen wir uns über steuerabzugsfähige Spenden an das Öko-Institut bei der Sparkasse Freiburg, Konto , BLZ , Stichwort Gentechnik-Nachrichten 2
3 Deutschland: Bundesrat äußerte sich zu Gentechnikgesetzen Am 2. April 2004 erfolgte im Bundesrat Beratungen und Abstimmungen im Bereich der Gentechnik, die vor allem die entsprechenden Regelungen zu verzögern und zu verwässern drohen. Bei dem Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen zu GV-Lebens- und Futtermitteln hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss soll vor allem klären, wie die Lebensmittelüberwachung erfolgen soll und wie dabei Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeiten werden (Bundesrat Pressemitteilung 55/2004, ). Mit der Überweisung in den Vermittlungsausschuss wird das Gentechnik-Durchführungsgesetz frühestens Mitte Juni in Kraft sein. Sanktionen bei Verstößen gegen die GVO-Kennzeichnungspflicht, die am 18. April 2004 als unmittelbar geltendes EU-Recht in Kraft tritt, werden in dem deutschen Gentechnik- Durchführungsgesetz geregelt. Das bedeutet, dass die Kennzeichnungspflicht so lange nicht ü- berwacht wird (BMVEL Pressemitteilung Nr. 79, ). Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht sollen Bußgelder bis zu Euro verhängt werden. Dem Verbraucherschutzministerium zufolge sollen auch auf Speisekarten in Restaurants, Kantinen oder Krankenhäusern GV-Lebensmittel oder GV-Zutaten gekennzeichnet werden (BMVEL Pressemitteilung Nr ). In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren, dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts hat der Bundesrat eine fast 100 Punkte umfassende Stellungnahme beschlossen. Besonders kritisch zu beurteilen ist der Punkt, dass eine Haftung der Landwirte, die GV-Pflanzen anbauen, auf Fälle beschränkt werden soll, in denen die "gute fachliche Praxis" nicht eingehalten wird, aber gleichzeitig diese fachliche Praxis durch die Saatguthersteller bestimmt werden soll. Zum Ausgleich für wirtschaftliche Schäden, die aus Auskreuzung und technischen Verunreinigungen resultieren, soll ein Ausgleichsfonds geschaffen werden. In diesen Fonds sollen alle Wirtschaftsbeteiligten einzahlen, die einen Nutzen aus dem Anbau von GVO haben. Es entspricht jedoch nicht dem Verursacherprinzip und ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb zur Finanzierung des Fonds neben den Wirtschaftsbeteiligten der Bund und damit der Steuerzahler herangezogen werden soll. Des weiteren soll lediglich ein zentrales Bundesregister über GVO-Flächen geführt werden. Auch generell soll die Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten in zahlreichen Bereichen verringert werden (Bundesrat Pressemitteilung 56/2004, ). Nach dem "Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeit im Gentechnikrecht", das seit Monatbeginn in Kraft ist, werden Aufgaben, die bisher das Umweltbundesamt inne hatte, künftig vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) wahrgenommen. Das BfN wird zudem Einvernehmensbehörde bei Genehmigungen von Anträgen auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von GVO sein (BMU Pressemitteilung Nr. 95/04, ). Der Bundesrat fordert eine Verlagerung zurück zum Umweltbundesamt, als Benehmensbehörde, wie es ursprünglich war. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) hat die Bundesregierung in einem Kommentar aufgefordert, das Gentechnikgesetz in einigen Punkten zu überarbeiten. U.a. soll die Bundesregierung schnellstmöglich nationale materielle Kriterien zur Risikobewertung festlegen, z. B. Die Gentechnik-Nachrichten sind unter folgenden URL-Adressen im Internet zu finden: Sie können auch per abonniert werden (mail an OHNE Betreff, Text: subscribe 3
4 Schädlichkeits- und Abbruchschwellen zu definieren. Die Forderung des SRU, dass in dem Anbauregister auch die geplanten konventionellen Kulturen in der Nähe von GVO-Feldern frühzeitig dokumentiert werden sollen, muss mit Vorsicht betrachtet werden. Solche Informationen sollten nicht öffentlich sondern nur Behörden und GVO-Anwendern zugänglich sein (SRU (2004): Koexistenz sichern: Zur Novellierung des Gentechnikgesetzes, Kommentar Nr. 4, März 2004; Nordamerika USA: Vermont verabschiedet Gesetz zur Haftung bei GVO-Kontamination Der Senat des US-amerikanischen Bundesstaates Vermont hat ein Gesetz, den Farmers Protection Act, erlassen, nach dem Biotechnologie-Unternehmen in Verantwortung gezogen werden, wenn konventionelles oder ökologisches Erntegut mit GV-Pflanzenmaterial verunreinigt wurde. Der Farmers Protection Act stellt das erste US-amerikanische Haftungsgesetz bei GVO-Kontamination dar (GE Free Vermont , zitiert nach GENET ). Afrika Sudan und Angola lehnen Lebensmittellieferungen mit GVO ab Der Minister für Landwirtschaft and ländliche Entwicklung in Angola, Gilberto Buta Lutucuta, gab am 17. März 2004 bekannt, dass GV-Lebensmittel wegen ihrer unbekannten Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zugelassen werden (Angola Press Agency , zitiert nach GENET ). Die Maislieferung aus den USA wird danach nicht oder gegebenenfalls nur gemahlen angenommen, damit der Mais nicht ausgesät werden kann (Voice of America , zitiert nach GENET ). Seit dem 7. März haben die USA Lebensmittellieferungen in den Sudan eingestellt, weil die sudanesische Regierung gefordert hatte, dass diese als GVO-frei gekennzeichnet sein sollen (USAID , zitiert nach GENET ). Andere Australische Bundesstaaten verlängern Moratorien In Australien habe fast alle Bundesstaaten Moratorien beschlossen, die den Anbau von GV-Raps ausschließen. Lediglich in Northern Territory und Queensland gelten keine entsprechenden Moratorien. In dem dortigen Klima ist allerdings kein Rapsanbau möglich. Der australische Bundesstaat Viktoria hat das Moratorium auf GV-Raps auf vier Jahre und damit bis 2008 erneuert. Kleinere Feldversuche sollen allerdings erlaubt werden (AAP , zitiert nach GENET ). Der Bundesstaat New South Wales hat grundsätzlich den kommerziellen Anbau von GVO verboten. Bei einem zunächst geplanten großflächigen Testanbau mit GV-Raps auf Hektar hatte der Landwirtschaftsminister Ian Mcdonald sein Veto eingelegt. Stattdessen werden nun drei Versuchsflächen mit insgesamt 420 Hektar mit GV-Raps kultiviert, um u.a. Möglichkei- Wenn Sie die Gentechnik-Nachrichten unterstützen möchten, freuen wir uns über steuerabzugsfähige Spenden an das Öko-Institut bei der Sparkasse Freiburg, Konto , BLZ , Stichwort Gentechnik-Nachrichten 4
5 ten der Warentrennung zu untersuchen (Sydney Morning Herald , zitiert nach GENET ; The Australian News , zitiert nach GM WATCH daily ). Western Australia, der größte australische Bundesstaat, und Tasmanien wollen ebenfalls grundlegende GVO- Verbote einführen. Bisher hatten beide Bundesstaaten ein fünf-jähriges Moratorium beschlossen (New Zealand Herald , zitiert nach GENET ). South Australia, wo bisher kein Moratorium galt, hat ein Gesetz beschlossen, wonach GV-Nutzpflanzen nur unter strengen Auflagen angebaut werden dürfen (Australien Broadcasting Corporation , zitiert nach GENET ) (siehe auch Gentechnik Nachrichten 45 und 43). Brasilien: GV-Nutzpflanzenverbot im Bundesstaat Parana Der Gouverneur des brasilianischen Bundesstaates Parana, Roberto Requiao, hat den Anbau von GV-Soja untersagt. Darüberhinaus darf auch kein GV-Soja mehr über Paranagua, Brasiliens größten Hafen, exportiert werden. Zudem sollen alle Pflanzenschutzmittel des Unternehmens Monsanto zurückgerufen werden (Bloomberg , zitiert nach GM WATCH daily ). Anfang Februar hatte das Parlament über ein Gesetz zu Biosicherheit und damit zur Regelung von GVO abgestimmt, das nun allerdings noch vom Senat verabschiedet werden muss ( Mexiko: Bericht zu Auswirkungen von transgenem Mais für Kommentare frei gegeben Der Bericht, der von der Nordamerikanischen Kommission zur Umweltzusammenarbeit in Auftrag gegeben worden war, um die Auswirkungen des Anbaus von GV-Mais in Mexiko zu bewerten, wurde Anfang März auf einer Tagung in Oaxaca vorgestellt und ist im Internet zur Kommentierung veröffentlicht: In dem Bericht heißt es, dass Transgene aus importiertem GV-Mais die Wildarten kontaminieren und auch im ihrem Bestand bedrohen können (Associated Press , zitiert nach GENET ; siehe auch Gentechnik- Nachrichten 49). AKTUELLES AUS WISSENSCHAFT & FORSCHUNG Bt-Toxin im Boden erhöht Persistenz der Pflanzenschutzmittel Glyphosat und Glufosinat Italienische Wissenschaftler haben untersucht, ob die Anwesenheit von Bt-Toxin im Boden einen Einfluss auf den Abbau der Pflanzenschutzmittel Glyphosat und Glufosinat haben. Der Abbau von Glyphosat bzw. Glufosinat erfolgt vor allem durch Bodenmikroorganismen. Zur Persistenz von beiden Pflanzenschutzmitteln gibt es Untersuchungen, ebenso zu Bt-Toxinen, die von GV-Pflanzen über die Wurzeln ausgeschieden oder aus verrottenden Pflanzenteilen in den Boden eingebracht werden. Ein kumulativer Effekt der verschiedenen Substanzen wurde aber bisher nicht untersucht. In den Untersuchungen von Accinnelli et al. (2004) betrug die Halbwertzeit (Zeitraum, in dem die Hälfte der eingesetzten Substanz abgebaut wird) in Proben von Lehm- und Sandböden bei Glyphosat 14,4 Tage und bei Glufosinat 8,0 Tage. Die Halbwertzeit erhöhte sich, wenn in den Bodenproben eine Mischung aus verschiedenen Bt-Toxinen in relativ hoher Dosis (10µg pro g trockenem Bo- Die Gentechnik-Nachrichten sind unter folgenden URL-Adressen im Internet zu finden: Sie können auch per abonniert werden (mail an listserver@oeko.de, OHNE Betreff, Text: subscribe gennews@oeko.de). 5
6 den) zugegeben war. Bei Glyphosat verlängerte sich die Halbwertzeit auf 24,3 Tage und bei Glufosinat auf 14,2 Tage. Die von Accinnelli et al. (2004) eingesetzten Bt-Toxine stammen aus Bakterienstämmen von Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki. Deren für das Bt-Toxin codierende Gen wurde in viele insektenresistente GV-Maislinien eingebracht, da es u.a. gegen die Larven des Maiszünslers (Ostrinia nubilalis) wirksam ist (im folgenden Btk-Toxin genannt). Da das Btk- Toxin nach bisherigem Wissensstand keinen direkten Einfluss auf die Bodenbakterien hat, gehen Accinnelli et al. (2004) davon aus, dass durch die Bindung des Btk-Toxins an Bodenpartikel die beiden Pflanzenschutzmittel nicht mehr in gleicher Weise bioverfügbar waren. Die Autoren weisen darauf hin, dass zu höherer Persistenz von Pflanzenschutzmitteln bei GV-Pflanzen, die herbizidresistent und insektenresistent sind, weiterer Forschungsbedarf besteht. Bei der Bewertung der Umweltauswirkung von GV-Pflanzen, die herbizidresistent und insektenresistent sind, muss dies in Zukunft in Betracht gezogen werden. Zu diesen herbizid- und insektenresistenten GV-Pflanzen gehören etwa die GV-Maislinien Bt11 und 1507, deren Zulassung für den kommerziellen Anbau in der EU beantragt ist, sowie vier weitere GV-Maislinien, zu denen noch kein Antrag in der EU vorliegt (CBH-351, DBT418, MON802, MON809; Accinelli et al. (2004): Influence of the insecticidal toxins from Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki on the degradation of glyphosate and glufosinate-ammonium in soil samples. Agriculture, Ecosystems and Environment, 2004, Article in Press). Kurznachrichten Norwegischer Wissenschaftler Terje Traavik nimmt zu Kritik Stellung: Der norwegische Wissenschaftler Terje Traavik zur heftigen Kritik Stellung genommen, dass er am 26. Februar 2004 anlässlich eines Symposiums bei dem Treffen des Cartagena Protokolls für Biosicherheit in Malaysia vorläufige Ergebnisse zu möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bt-Maispollen vorgestellt hat. Traavik weist den Vorwurf zurück, die wissenschaftliche Begutachtung umgangen zu haben und betonte, dass diese Begutachtung ein andauernder Prozess von Begutachtung und Verbesserung sei. Zu inhaltlichen Kritikpunkten weist Traavik darauf hin, dass immunologische Reaktionen auf Bt-Toxine bereits in einigen Untersuchungen an Mäusen und Ratten gezeigt wurden und dass auch Landarbeiter in den USA nach Ausbringung von Bt-Spritzlösungen ähnliche entzündliche Reaktionen gezeigt hätten. Zu der Kritik, dass das Bt-Toxin nicht im Pollen exprimiert wird, stellte Traavik fest, dass dies nicht in allen GV-Pflanzen und in verschiedenen Anbauregionen, d.h. bei unterschiedlichen Umwelteinwirkungen, überprüft worden ist. Traavik ließ allerdings offen, wann seine Untersuchungen veröffentlicht werden ( siehe auch Gentechnik-Nachrichten 51). Bio-Lebensmittel auf gentechnische Verunreinigung getestet: Proben von ökologischen Lebensmitteln, die Soja enthalten, wurden in Großbritannien auf gentechnische Verunreinigungen getestet. Dabei fanden die Wissenschaftler in zehn von 25 Proben Verunreinigungen mit GV-Soja. Die Verunreinigungen lagen alle unter einem Prozent. Die Höhe der Verunreinigung schwankte vor allem je nach Händler und Bezugsdatum. Acht der verunreinigten Proben waren als GM free bzw. als organic gekennzeichnet (Partridge M, Murphy MDJ (2004): Detection of genetically modified soya in a range of organic and health Wenn Sie die Gentechnik-Nachrichten unterstützen möchten, freuen wir uns über steuerabzugsfähige Spenden an das Öko-Institut bei der Sparkasse Freiburg, Konto , BLZ , Stichwort Gentechnik-Nachrichten 6
7 food products: Implications for the accurate labelling of foodstuffs derived from potential GM crops. British Food Journal 106 (3): ). Die Soil Association als einer der größten Verbände, die in Großbritannien die Öko-Zertifizierung vornehmen, hat für ökologisch erzeugte Lebensmittel einen Schwellenwert von 0,1% GVO-Gehalt fest gelegt ( Jahrestagung des Öko-Instituts: Unter dem Titel Zwischen Stillstand und Aufbruch, Die Umweltpolitik im neuen Europa veranstaltet das Öko-Institut am 22. und 23. April 2004 eine internationale Jahrestagung in Berlin. Ein Workshop wird die Frage der Koexistenz von GV-Nutzpflanzen und einer gentechnikfreien Landwirtschaft in der EU25 thematisieren ( BUSINESS NEWS Anleger legen auf Gentechnikfreiheit Wert Eine Evaluation der oekom research AG hat ergeben, dass Unternehmen, die gentechnisch veränderte Nahrungsmittel herstellen, für viele nachhaltig orientierte Investoren tabu sind. Das gilt auch dann, wenn sich die Firmen ansonsten ökologische und soziale Standards gesetzt haben. Die Kepler Fonds KAG, die 50 Millionen Euro in ihrem Ethikfonds verwaltet, investiert beispielsweise nicht in Unilever, weil das Unternehmen zwar für Europa den Einsatz von GV-Rohmaterialien ausgeschlossen hat, in asiatischen Produkten des Konzerns jedoch GV-Zutaten enthalten waren. Zudem ist Unilever an einem indischen Unternehmen beteiligt, das GV-Baumwollsaatgut herstellt (punkt.um 4/2004; AKTUELLES VOM ÖKO-LANDBAU Besonders gesundes Rindfleisch durch Weidehaltung In einem EU-finanzierten Forschungsprojekt namens "Healthy Beef" untersuchen Wissenschaftler des Forschungsinstituts für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN), wie ernährungsphysiologische Eigenschaften von Rindfleisch durch verschiedene Haltungsformen verbessert werden können. Ergebnis bei Rindfleisch wie auch bei Schaffleisch war, dass bei Weidehaltung und einer Fütterung mit Gras der Gehalt von mehrfach ungesättigten Fettsäuren bis zu dreifach höher vorliegt. Vor allem liegen verschiedene ungesättigte Fettsäuren in einem ernährungsphysiologisch sehr günstigen Verhältnis vor. Die Haltungsform wirkte sich gleichermaßen bei verschiedenen Rinderrassen aus. Weidehaltung bewirkt zudem ein verstärktes Aroma und eine verbesserte Lagerfähigkeit von Rindfleisch. Dies kann auf den im Gras vorhandenen hohen Gehalt an Vitamin E zurückgeführt werden, das in seiner Eigenschaft als Antioxidationsmittel zur Stabilisierung des Fettes und der im Fleisch enthaltenen Farbpigmente führt (idw Pressemitteilung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere ; Die Gentechnik-Nachrichten sind unter folgenden URL-Adressen im Internet zu finden: Sie können auch per abonniert werden (mail an listserver@oeko.de, OHNE Betreff, Text: subscribe gennews@oeko.de). 7
8 Ökologischer Reisanbau in Spanien leistet Beitrag zum Naturschutz und verbessert Einkommen der Landwirte Das von der spanischen ornithologischen Gesellschaft gegründete Unternehmen Riet Vell vermarktet seit einem Jahr erfolgreich Reis und Weizen aus ökologischem Anbau im Ebrotal in Katalonien, in dem ein Nationalpark liegt. Das Unternehmen entstand aus einem seit 1997 durch die EU geförderten LIFE Projekt, das konventionellen, integrierten und ökologischen Reisanbau auf insgesamt 35 Hektar miteinander verglichen hat. In dem Projekt zeigte sich, dass die Produktion bei ökologisch angebautem Reis zunächst geringe Erträge aufweist. Da allerdings weniger Produktionskosten für Dünger und Pflanzenschutzmittel anfallen, und ökologischer Reis zudem zu einem wesentlich höheren Preis vermarktet werden kann, erzielten die Landwirte, die ökologischen und integrierten Reisanbau betrieben, ein höheres Einkommen ( Hinweise: Die GENET mails sind im Internet unter folgender Adresse recherchierbar: Wenn Sie die Gentechnik-Nachrichten unterstützen möchten, freuen wir uns über steuerabzugsfähige Spenden an das Öko-Institut bei der Sparkasse Freiburg, Konto , BLZ , Stichwort Gentechnik-Nachrichten 8
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