Produkt- und Markenpiraterie. Impressum. Kreisgruppe xyz. Einleitung Negativpreis für besonders dreiste Fälschungen Plagiarius

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1 VD P Kreisgruppe yz Impressum Verantwortlich für den redaktionellen Teil: pressto gmbh agentur für medienkommunikation, Köln; Sylvia Bösch, Walter Liedtke, Kristina Limbach, Simone Wroblewski Produkt- und Markenpiraterie Foto Innentitel: N-Media-Images/Fotolia.com Nachdruck des redaktionellen Teils nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Sämtliche hier veröffentlichte Anzeigen, die im Kundenauftrag für die Drucklegung vom Verlag gestaltet wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische Speicherung ist nur mit Zustimmung des Anzeigenkunden und des Verlages erlaubt. Verstöße hiergegen werden vom Verlag, auch im Auftrag des Anzeigenkunden, unnachsichtig verfolgt. Forststraße 3 a Hilden Telefon Telefa av@vdpolizei.de Geschäftsführer: Bodo Andrae, Joachim Kranz Anzeigenleiterin: Antje Kleuker Gestaltung und Layout: Jana Kolfhaus Anzeigensatz und Druck: Wölfer Druck + Media, Haan /2015/ Einleitung Negativpreis für besonders dreiste Fälschungen Plagiarius Produkt- und Markenpiraterie Urheberrecht schützt geistiges Eigentum Marken schützen kreative Ideen Verschärfte Strafen für gewerbsmäßige Markenpiraterie Medikamenten-Plagiate Teure Markenware zum Schnäppchenpreis Urheberrechtlich geschützte Musik und Filme Massenabmahnungen durch Anwaltskanzleien Software-Piraterie ist kein Kavaliersdelikt Günstige Autoersatzteile: Vorsicht vor Fälschungen China führend in Fälschungsstatistik Kronjuwelen angemessen schützen Wie kann man sich am besten vor Plagiaten schützen?

2 Produkt- und Markenpiraterie Wolfilser/Fotolia.com Liebe Leserin, lieber Leser, gefälschte Arzneimittel, Babyartikel mit gefährlichen Inhaltsstoffen, minderwertige Ersatzteile für Autos, Flugzeuge oder Aufzüge, Rauchmelder, die bei Feuer keinen Alarm auslösen, eplodierende Akkus für Mobiltelefone, Tetilien, die mit toischen Färbemitteln bearbeitet wurden die Liste der Fälschungen mit verheerenden Auswirkungen ist schier unendlich. Und immer mehr sind mittlerweile im Umlauf. Entsprechend gestiegen ist auch die Anzahl der Verletzungen von Urheber-, Marken-, Patent- sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Insgesamt Fälschungen hat der Deutsche Zoll alleine im Jahr 2013 aufgegriffen und damit mehr als doppelt so viel wie noch im Jahr Mehr als zwei Drittel aller vom Zoll aufgegriffenen Waren stammen aus China und Hongkong. Der Zoll hat 2013 insgesamt Artikel mit einem Marktwert von 134 Millionen Euro beschlagnahmt. Wie viele gefälschte Produkte wirklich im Umlauf sind, ist jedoch schwer einzuschätzen. Denn sehr viele Internetseiten bieten gefälschte Produkte an. Waren es früher vor allem Luusgüter, wird heute alles nachgeahmt, wonach die entsprechende Nachfrage besteht. Oft hat der Verbraucher gar keine Kenntnis darüber, ob er wirklich ein günstiges Angebot oder ein Plagiat in den Händen hält. Dazu kommt, dass es sich bei der Produkt- und Markenpiraterie zunehmend um ein länderübergreifendes Phänomen handelt, was bei der Fahndung nach den Tätern eine internationale Koordination notwendig macht. 70 Prozent der Unternehmen sind mittlerweile von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Auf 20 bis 30 Milliarden Euro jährlich schätzt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) alleine den Fälschung volkswirtschaftlichen Schaden für Deutschland. Für die betroffenen Unternehmen können die Folgen eistenzbedrohend sein: Im schlimmsten Fall müssen sie Insolvenz anmelden und Tausende von Arbeitsplätzen fallen weg. Entsprechend wichtig ist es, dass Unternehmer ihr wertvolles Know-how durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Mitarbeiter-Schulungen gut schützen. Neben den Unternehmen erleiden auch Verbraucher große Schäden. Diese reichen von schnell verschleißenden Produkten über das Zahlen von Zoll- und Bußgeldern bis hin zu gesundheitlichen Risiken bei gefälschten Medikamenten. Insbesondere bei Autoersatzteilen können minderwertige Materialien und fehlende Sicherheitstests sogar lebensbedrohliche Folgen haben. Ein weiteres Problem ist die illegale Weitergabe und das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Kopien von Musik, Filmen und Fernsehserien im Internet, die immer wieder Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen für Verbraucher mit sich bringen. In diesem Themenheft haben wir für Sie aktuelle praisgerechte Informationen zusammengestellt, die auf sämtliche Aspekte der Produkt- und Markenpiraterie eingehen. In vielen Artikeln erhalten Sie nützliche Hinweise, die Ihnen den Umgang mit gefälschten Produkten erheblich erleichtern sollen. Am Ende des Heftes haben wir für Sie darüber hinaus die wichtigsten Tipps in Form von Service-Listen zusammengefasst. 2

3 Marken schützen kreative Ideen jaguardo/fotolia.com Ob Namen von Firmen oder Produkten, technische Erfindungen oder Produktdesigns um nicht Opfer von Nachahmungen und Plagiaten zu werden, sollten Unternehmen ihre Ideen und Produkte schützen. Dies geschieht mit der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Anmelden lassen dort sich neben Marken und Patenten auch Gebrauchsmuster und Designs. Eine Marke ist ein Schutzrecht, das bei dem Amt angemeldet und eingetragen wird. Der Schutz einer Marke beträgt in Deutschland zehn Jahre, er kann aber beliebig oft verlängert werden, solange dies fristgerecht geschieht. Der Markeninhaber muss sich zunächst entscheiden, für welche Warenklassen oder Dienstleistungen er die Marke anmelden will insgesamt gibt es 45 Kategorien. Drei Warenklassen sind in der Standardanmeldegebühr von 290 Euro enthalten. Das reicht für die meisten, die eine Marke anmelden wollen, auch aus, erklärt Michael Horak, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheberrecht aus Hannover. Eine Marke in vielen verschiedenen Kategorien anzumelden mache in der Regel wenig Sinn, da man die Marke innerhalb von fünf Jahren in der angemeldeten Kategorie auch aktiv nutzen müsse. Wird eine Marke eingetragen, aber nicht verwendet, kann man bei Verletzungen keinen Anspruch auf Markenschutz erheben, betont Horak. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Antragsteller dann eine Urkunde. Wird innerhalb von drei Monaten kein Widerspruch von Dritten eingelegt, ist er außerdem berechtigt, der Marke das -Zeichen hinzuzufügen. Manches lässt sich nicht schützen Generell gilt: Je kreativer ein Begriff ist, den man als Marke eintragen lassen will, desto wahrscheinlicher ist die Zulassung des Begriffs als Marke. Nicht eintragen lassen kann man jedoch Begriffe, die beschreibend und freihaltebedürftig sind. Ich kann in Deutschland zum Bei- Deutsches Patent- und Markenamt Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz. Das DPMA ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet. Hauptsitz der Behörde ist München, weitere Dienststellen gibt es in Jena und Berlin. Gesetzlicher Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamts ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren. Mehr Infos gibt es auf der Webseite des DPMA: spiel nicht die Marke Apfel für eine Apfelsorte anmelden. Je klarer und unmittelbar beschreibend ein Begriff ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er als Marke eingetragen wird, erklärt der Fachanwalt. Auch so genannte Hoheitszeichen können nicht als Marke geschützt werden, das sind zum Beispiel Zeichen und Symbole, die für Flaggen, Wappen oder für Dienstabzeichen verwendet werden. Auch gängige Begriffe, die jedem als Vokabular zur Verfügung stehen müssen, kann man nicht als Marke schützen lassen. Das gleiche gilt für gängige Abkürzungen aller Art, wie etwa BRD für Bundesrepublik Deutschland, betont Horak. Gründliche Recherche nötig Bevor man einen Begriff markenrechtlich schützen lassen kann, sollte man eine so genannte Markenähnlichkeitsrecherche durchführen, um keine bereits bestehenden Rechte zu verletzen. Denn das Patent- und Markenamt prüft selbst nicht nach, ob ein Begriff bereits als Marke eingetragen ist. In Deutschland muss man selbst dafür Sorge tragen, dass es eine Marke nicht schon gibt. Sonst kann es sein, dass man vom rechtmäßigen Markeninhaber mit den älteren Rechten später abgemahnt wird, erklärt der Fachanwalt. Um dies zu prüfen, müssen sorgfältige Recherchen sowohl im deutschen, aber auch in europäischen und internationalen Markenregistern durchgeführt werden. Recherchieren kann man in diesem Bereich gar nicht genug auch eine allgemeine Internetrecherche, am besten von einem professionellen Recherchedienst, ist hier sicher angebracht, so Horak. Denn in Deutschland gilt nicht nur Kraft durch Eintragung, sondern auch Kraft durch Benutzung: Ist eine Marke also bereits längere Zeit auf dem Markt etabliert, ist sie geschützt, auch ganz ohne Eintragung ins Markenregister. Anders ist es in den USA oder im asiatischen Raum: Hier wird vorab durch das jeweilige Amt geprüft, ob eine Marke eventuell schon eingetragen ist bzw. ob Ähnlichkeitsrechte verletzt werden. Hier sollte man sich aber nicht in falscher Sicherheit wiegen. Denn die Personen, die dies in den Ämtern überprüfen, haben in der Regel keine juristische 6

4 Kapitel 2 Ausbildung. Es wird oft nach Erfahrung entschieden. Kommt es hier zu einer Fehlentscheidung, haftet dafür aber nicht das Amt, sondern derjenige, der die Marke angemeldet hat. Man muss also trotz allem noch einmal selbst sehr genau prüfen, ob eventuell Rechte verletzt werden, betont Horak. Verletzung von Markenrechten Werden Markenrechte verletzt, kann der Inhaber der Marke verlangen, dass die Nutzung unterlassen wird. Außerdem kann Schadenersatz gefordert werden. Es ist außerdem möglich, dass alle Produkte, auf denen die Marke zu sehen ist, auf einen Gerichtsbeschluss hin vernichtet werden müssen, erklärt Michael Horak. (SW) 3 Markengesetz (MarkenG): Als Marke schutzfähige Zeichen Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Patent Gebrauchsmuster Urheberrecht Schutzgegenstand technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind technische Erfindungen, die neu sind; ausgenommen Verfahrenserfindungen und ästhetische Formschöpfung individuelle geistige Leistung, die sich in einem Werk der Literatur, Wissenschaft und Kunst widerspiegelt Art und Weise der individuellen Darstellung Computerprogramme Sammelwerke/Datenbanken a) Patentanmeldung in Deutschland: Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland: keine; automatische Entstehung mit Formale Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt b) Europäisches Patent: Europäisches Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt Schöpfung des Werkes Patentamt a) und Neuheit und erfinderischer Schritt b) Weltneuheit und Erfindungshöhe Inhaltliche Neu = noch keine druckschriftliche Veröffentlichung Neu = keine Bekanntheit in der persönlich geistige Schöpfung mit individueller Prägung erfinderischer Schritt (geringere Öffentlichkeit vor Anmeldetag Sog. Erfindungshöhe muss erreicht sein Erfindungshöhe als beim Patent) (= Größe der erfinderischen Leistung) Schutzdauer a) und b) 20 Jahre 3 Jahre, verlängerbar auf maimal 10 Jahre bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers Rechtstete a) Patentgesetz b) Europäisches Patentübereinkommen Gebrauchsmustergesetz Urheberrechtsgesetz (EPÜ) Romane, Kunstgegenstände (Designermöbel), Beispiele Zeichnungen, Pläne, Tabellen, plasti- Maschinen, Kunstdünger, Arzneimittel, Alltagserfindungen, z.b. Fußballtrikot mit Antiblockiersysteme Sollrissstellen sche Darstellungen, Computerprogramme, Musikwerke, Filme Geschmacksmuster Marke Schutzgegenstand Schutz der äußeren Formgestaltung, des Designs. Schutzgegenstand Schutz der Kennzeichnungsmittel, mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen mehrerer Wettbewerber voneinander unterscheidbar sind. a) eingetragenes Geschmacksmuster in Deutschland: Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patenund Markenamt Formale b) eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Inhaltliche Schutzdauer Rechtstete Überblick über die wichtigsten Schutzrechte Anmeldung und Eintragung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt c) nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: keine: Entstehung durch Benutzung a) bis c) Neuheit und Eigenart Neu = wenn die Gestaltungselemente im Anmeldebzw. Benutzungszeitpunkt nicht bekannt waren Eigenart = besonderer Gesamteindruck, der sich von anderen unterscheidet a) und b) 5 Jahre, bis ma. 25 Jahre verlängerbar c) 3 Jahre a) Geschmacksmustergesetz b) und c) Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 6/2002 a) eingetragene Marke in Deutschland: Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Paten- und Markenamt b) nicht eingetragene Marke in Deutschland: keine: Entstehung durch Benutzung oder Bekanntheit c) eingetragene Gemeinschaftsmarke: Anmeldung und Eintragung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt a) bis c) Verwendung eines graphisch darstellbaren Zeichens zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit Unterscheidungskraft (Herkunftsfunktion). a) und c) 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar b) unbegrenzt Beispiele Einrichtungsgegenstände, Tetilmuster Nivea, adidas, BMW, 4711 a) und b) Markengesetz c) Verordnung über die Gemeinschaftsmarke Nr. 207/2009 Quelle: Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e. V. 7

5 Urheberrechtlich geschützte Musik und Filme Bei Abmahnungen nicht den Kopf in den Sand stecken Fritz.Eppele/Fotolia.com Das Internet bietet Nutzern zahlreiche Plattformen, auf denen man Musik herunterladen oder sich zum Teil kostenlos aktuelle Filme und Lieblingsserien anschauen kann. Doch bei der Auswahl der Quelle sollte man vorsichtig sein. Neben einigen seriösen Angeboten lauert eine Vielzahl von Tauschbörsen, die illegale Raubkopien anbieten. Oft sind Nutzer, die dort Audio- und Videodateien herunterladen, ahnungslos und werden anschließend mit hohen Abmahnsummen konfrontiert. Frau Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, wo die Gefahren liegen, wie man sie vermeiden kann und was zu tun ist, wenn man eine Abmahnung im Briefkasten findet. Urheberrechtsverletzungen auf konstant hohem Niveau Der Trend zu Raubkopien bzw. die illegale Weitergabe urheberrechtlich geschützter Kopien von Musik, Filmen und Fernsehserien ist aus Sicht der Verbraucherzentralen seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erreichen monatlich etwa 40 bis 50 Anfragen zu urheberrechtlichen Verletzungen. In anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus, berichtet Steinhöfel. Musik, Filme und TV-Serien werden entweder auf Tauschbörsen den so genannten Filesharing -Portalen oder Streaming-Portalen angeboten, heruntergeladen und verbreitet. Zu den beliebtesten Plattformen zählen derzeit unter anderem utorrent, BitTorrent, Kino. to und KKiste.to. Abmahnindustrie kassiert enorme Summen Man verstößt ab dem Moment gegen das Urheberrechtegesetz, sobald man urheberrechtlich geschützte Musik, Filme oder Serien ohne Einverständnis der Urhebers herunterlädt aber vor allem auch, wenn man sie anschließend weiterhin in den entsprechenden Tauschbörsen anbietet. Es muss für mich zwar erkennbar sein, dass es sich beispielsweise um ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück handelt. Eigentlich sollte jedem Nutzer einer solchen Tauschbörse aber mittlerweile klar sein, dass dort zum großen Teil urheberrechtlich geschützte Musik angeboten wird und dass Chartcontainer das sind Datenpakete mit bis zu 100 aktuellen Hits nicht wirklich kostenfrei sein können., meint Steinhöfel. Wenn man mal erwischt wird und eine Abmahnung erhält, macht man sich allerdings nicht direkt strafbar. In erster Linie werden zivilrechtliche Forderungen gestellt. In der Abmahnung wird man dazu aufgefordert, Schadensersatz zu zahlen, Anwaltskosten zu übernehmen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig geraten Verbraucher aber aus Unkenntnis oder etwa, weil sie ihr W-LAN nicht richtig abgesichert haben, in die Kostenfalle. Da steckt eine regelrechte Abmahnindustrie dahinter, die den Verbraucher mit zum Teil gewaltig hohen Forderungen konfrontiert, berichtet Steinhöfel. Natürlich ist es nicht richtig, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, aber es ist auch nicht in Ordnung, dass der Verbraucher mit derart enormen Summen zur Kasse gebeten wird. In diesem Bereich muss die Politik dringend nachbessern. Aktuell seien die Verbraucherzentralen dabei, die geplanten gesetzlichen Neuregelungen zu evaluieren, um zu sehen, ob sie tatsächlich eine Erleichterung für den Verbraucher bringen. Verbraucherzentralen bieten Erstberatung an Ganz wichtig ist, einen großen Bogen um Tauschbörsen zu machen, insbesondere um dort aktuelle Musikstücke oder Folgen von Fernsehserien herunterzuladen. Da kann ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ich eine Abmahnung bekomme, so die Verbraucherschutzepertin. Es gibt zahlreiche legale Alternativen, wie etwa Plattformen, die Musikvideos legal streamen, Internetradios, wo man Songs für den privaten Gebrauch sogar mitschneiden darf oder Online-Mediatheken von Fernsehsendern, die aktuelle Serienfolgen kostenfrei anbieten. Wenn man tatsächlich eine Abmahnung bekommt, sollte man auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und das Schreiben ignorieren, sondern sich stattdessen Rechtsrat einholen. Die meisten Verbraucherzentralen bieten eine qualifizierte Erstberatung zum Thema Urheberrechtsverletzungen an. Verbraucher können sich bei uns informieren, was überhaupt passiert ist, wie es dazu gekommen ist und was als nächstes zu tun ist. Sollte man die Unterlassungserklärung unterschreiben oder nicht? Soll ich eine Zahlung leisten und wenn ja, in welcher Höhe? Über diese und weitere Fragen geben wir Auskunft, erklärt Steinhöfel. (KL) Wenn Sie sich eine Erstberatung zum Thema Urheberrechtsverletzungen einholen möchten, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland: 13

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