VL Besonderes Vertragsrecht WS 2011/12 - Mader

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1 VL Besonderes Vertragsrecht WS 2011/12 - Mader 1. Abschnitt: Vorbemerkungen I. Die Einteilung der ABGB-Schuldverträge II. Atypische Verträge 1. Verträge sui generis (Typenfremde Verträge) 2. Gemischte Verträge a) Typenkombinationsverträge b) Typenverschmelzungsverträge c) Verträge mit anderstypischer Gegenleistung 2. Abschnitt: Verträge auf Veräußerung I. Der Kaufvertrag 1. Begriff und Grundlagen 2. Gefahrtragung 3. Gewährleistung 4. Nebenabreden 5. Besondere Arten des Kaufes (Pränumerationskauf, Spezifikationskauf, Hoffnungskauf, Erbschaftskauf, Handelskauf, Kauf im Fernabsatz, drittfinanzierter Kauf) 6. Das UN-Kaufrechtsabkommen 7. Der Bauträgervertrag II. III. Der Tausch Die Schenkung 1. Begriff und Grundlagen 2. Sonderfragen 3. Besondere Arten der Schenkung 3. Abschnitt: Verträge auf Gebrauchsüberlassung I. Der Bestandvertrag 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 3. Vertragsdauer und -beendigung 4. Der Schutz des Bestandnehmers gegenüber Dritten II. Das Leasing 1. Begriff und wirtschaftliche Bedeutung 2. Überblick über die wichtigsten Formen und Begriffsbestimmungen 3. Zur rechtlichen Einordnung des Leasingvertrages 4. Einzelfragen (Lieferung, Gefahrtragung, Gewährleistung) III. Der Leihvertrag 1. Begriff 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien IV. Der Time-Sharing-Vertrag V. Darlehen und Kredit I. Der Dienstvertrag 1. Begriff und Grundlagen 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 4. Abschnitt: Verträge über Tätigkeiten II. Der Werkvertrag 1. Begriff und Grundlagen

2 III. IV. 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 3. Gefahrtragung 4. Gewährleistung und Schadenersatz Der Reisevertrag 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Abweichungen vom allgemeinen Werkvertragsrecht Der Auftragsvertrag 1. Begriff und Anwendungsbereich 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 3. Der Verkaufsauftrag V. Das Factoring 1. Begriff und wirtschaftliche Bedeutung 2. Erscheinungsform des Factoring 3. Rahmenvertrag und Einzelverträge 4. Sonderfragen VI. VII. Der Verwahrungsvertrag 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 3. Sonderformen des Verwahrungsvertrages Exkurs: Einbringung von Sachen bei Gastwirten Der Maklervertrag 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 5. Abschnitt: Gesellschaftsverträge (Überblick) 1. Allgemeines 2. Einteilung 3. Definitionsmerkmale des Gesellschaftsbegriffes 4. Abgrenzungen I. Glücksverträge II. Der Versicherungsvertrag III. Sicherungsgeschäfte (Überblick und Hinweise) IV. Moderne Vertragstypen 6. Abschnitt: Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

3 Überblick über die wichtigsten Schuldvertragstypen Kauf ( 1053 ff ABGB) Tausch ( 1045ff ABGB) Schenkung ( 938ff ABGB) Veräußerungsverträge Gebrauchsüberlassungsverträge Bestandverträge (Miete und Pacht, 1090 ff ABGB) Leasing Time-Sharing (TeilzeitnutzungsG) Leihe ( 971 ff ABGB) Darlehen bzw Kredit ( 983 ff ABGB) Franchising Verträge über die Erbringung bestimmter Tätigkeiten Arbeitsvertrag ( Dienstvertrag ; 1152 ABGB) Werkvertrag ( 1165 ff ABGB) Reisevertrag ( 31a ff KSchG) Auftrag ( Bevollmächtigungsvertrag ; 1002 ff ABGB) Verwahrung ( 957 ff ABGB) Maklervertrag (MaklerG) Factoring Consulting-, Know-How-Verträge Gesellschaftsverträge Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse Glücksverträge (Spiel und Wette, Leibrentenvertrag) Versicherungsvertrag Sicherungsgeschäfte (Bürgschaft, Garantie, Pfandbestellung) Verträge über die Feststellung/Umänderung von Forderungen Andere moderne Verträge: Kreditkartenvertrag, Joint-Venture, Poolverträge, Turnkey- Verträge

4 Atypische Verträge im BR 1. Ergänzung/Abänderung gesetzlicher Vertragstypen Grenzen: spezielles zwingendes Recht Inhaltskontrolle ( 879/AGB-Kontrolle) 2. Gemischte Verträge aa) Typenkombinationsverträge bb) Typenverschmelzungsverträge cc) Verträge mit anderstypischer Gegenleistung 3. Typenfremde Verträge (Verträge sui generis)

5 SCHWARZ & GÖTZL RECHTSANWÄLTE Durchführung eines Liegenschaftskaufvertrags in der Praxis Inhalt: A.) Ablauf B.) Kaufvertrag C.) Rangordnung D.) Grundbuchseingabe Ad A.) Ablauf: 1) Erstellung des Kaufvertrags 2.) Errichtung eines Treuhandkontos mit Dispokontrolle (Treuhandbestimmungen Rechtsanwaltskammer (RAK)) 3.) Meldung des Kaufvertrages bei RAK 4.) Rangordnungsbeschluss 5.) notarielle Beglaubigung des KV + Rangordnung 6.) Lastenfreistellung (Einholung Löschungsurkunden) 7.) einzuverleibende Pfandrechte (Einholung Schuld- u. Pfandurkunden) 8.) bei Grundstücken oder Wohnungen außerhalb Stadt Salzburg ist bei der Gemeinde eine Amtsbestätigung gem. 2 Abs. 2 lit. b. Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 einzuholen 9.) Selbstberechnung beim zuständigen Finanzamt (Erklärung über die Selbstberechnung) 10) Grundbuchseingabe: Einverleibung (des neuen Eigentumsrechts, allfällig neuer Pfandrechte) u. Löschung alter Pfandrechte

6 SCHWARZ & GÖTZL RECHTSANWÄLTE K A U F V E R T R A G abgeschlossen am unten angesetzten Tage zwischen Herrn Konrad Verkäufer, geb XX, Pharmazeut, Schopperweg 46, 5020 Salzburg, als Verkäufer einerseits, im folgenden kurz Verkäufer genannt, und Frau Roswitha Käufer, geb YY, Angestellte, Neumann Str. 14, 5020 Salzburg, als Käuferin andererseits, im folgenden kurz Käuferin genannt, wie folgt: I. Eigentumsverhältnisse Der Verkäufer ist zu 349/29367 Anteilen grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, BG Salzburg, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an Haus 28 W 23 untrennbar verbunden ist (BLNR 27). Die Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, BG Salzburg, besteht aus den Grundstücken Nr. (die Einzelheiten ergeben sich aus dem nun folgenden Grundbuchsauszug):

7 GRUNDBUCH Morzg EINLAGEZAHL 2283 BEZIRKSGERICHT Salzburg besondere Abschrift ********************************** ABFRAGEDATUM Letzte TZ 575/2005 Wohnungseigentum ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 92/22 GST-Fläche 3498 Baufl.(Gebäude) 1103 Baufl.(befestigt) 2395 Hans-Webersdorfer-Straße 28 Hans-Webersdorfer-Straße 30 Hans-Webersdorfer-Straße 32 Hans-Webersdorfer-Straße 34 ************************************* A2 ************************************** 1 a gelöscht ******************************** B - LNR 27 *********************************** 27 ANTEIL: 349/29367 Verkäufer Konrad GEB: ADR: Hans Webersdorfer-Str a 61/1972 Kaufvertrag Eigentumsrecht b 61/1972 Wohnungseigentum an Haus 28 W 23 ***************************** C ZU B - LNR 27 ********************************* 1 a 9143/1963 DIENSTBARKEIT der Abwasseranlagen gem Pkt 6 Kaufvertrag zugunsten Stadtgemeinde Salzburg b 3930/1969 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ a 7457/ /1969 DIENSTBARKEIT der vorhandenen Abwasseranlagen und des vorhandenen Elektrokabels zugunsten Stadtgemeinde Salzburg b 2779/1970 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ auf Anteil B-LNR 27 a 61/1972 Kaufvertrag PFANDRECHT Höchstbetrag ,-- für Österreichisches Siedlungswerk, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ********************************** HINWEIS ************************************ Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS Die Objektadresse ist Hans Webersdorfer-Str. 28, 5020 Salzburg.

8 II. Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft und übergibt und die Käuferin kauft und übernimmt die unter I. beschriebenen Liegenschaftsanteile der EZ 2283, Grundbuch Morzg, BG Salzburg, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an Haus 28 W 23 untrennbar verbunden ist, mit allen Rechten und Befugnissen, mit denen der Verkäufer den Kaufgegenstand bisher besessen und benützt hat oder zu besitzen und benützen berechtigt war zu den Bestimmungen dieses Vertrages. Mit dem Kaufgegenstand ist ein Kellerabteil verbunden. III. Kaufpreis Die Vertragsparteien vereinbaren für den Kaufgegenstand einen Kaufpreis von ,-- (Euro achtundvierzigtausend). Der Kaufpreis von ,-- ist innerhalb von 14 Tagen nach beiderseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages, auf das Treuhandkonto lautend auf Anderkonto Dr. Götzl, AK KV Käufer-Verläufer, Nr bei der Salzburger Sparkasse Bank AG (BL: 20404) bar und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Weiters ist die Käuferin verpflichtet, innerhalb derselben Frist den Betrag von 1.680,-- ( 3,5 % Grunderwerbssteuer ) auf das Konto Nr des Vertragsverfassers Dr. Philipp Götzl, bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, BLZ 20404, einlangend zu überweisen, plus 1 % Eintragungsgebühr in Höhe von 480,--, insgesamt sohin 2.160,--. Mit dem genannten Kaufpreis sind auch etwaige, mit dem Kaufgegenstand zusammenhängende Rücklagen, wie insbesondere solche nach dem Wohnungseigentumsgesetz abgefunden und gehen auch diese auf die Käuferin über. IV. Treuhandbestimmungen Einvernehmlich bestellen die Vertragsparteien zum Treuhänder Rechtsanwalt Dr. Philipp Götzl, 5020 Salzburg, Ernest-Thun-Str. 12. Der Treuhänder ist einseitig unwiderruflich angewiesen, sobald ihm dieser Kaufvertrag von allen Vertragsparteien beglaubigt unterfertigt und der Beschluss über die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, dem keine die Eigentumseinverlei-

9 bung zugunsten der Käuferin hindernde Eintragung vorgehen darf, sowie die Löschungserklärung zu CLNR 27 vorliegt, den Kaufpreis zuzüglich der angereiften Erlagszinsen (abzüglich der Kapitalertragssteuer und der Kontoführungsspesen) an den Verkäufer zur Auszahlung zu bringen. Der Treuhänder haftet den Vertragsparteien für die Erfüllung dieser Treuhandbedingungen. V. Gewährleistung Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die kaufgegenständliche Eigentumswohnung geldlastenfrei und bestandsfrei an die Käuferin übergeht und dass auch sonst keine außerbücherlichen Lasten und Rechte, insbesondere Mietrechte auf dem Kaufgegenstand haften. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft, Beschaffenheit oder Flächenausmaß des Kaufobjektes, er leistet jedoch Gewähr dafür, dass diese wie besichtigt an die Käuferin übergeben wird. VI. Übergabe Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes erfolgt nach erfolgtem Nachweis der Zahlung des Kaufpreises an den Treuhänder und gehen mit diesem Tag alle mit dem Kaufgegenstand verbundenen Rechte und Pflichten wie auch Last und Gefahr auf die Käuferin über. Die Käuferin ist in Kenntnis des aktuellen Grundbuchsauszuges. Dieser Tag gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle mit dem Besitz und Eigentum dieser Wohnung verbundenen öffentlichen Abgaben und Steuern sowie Betriebskosten. VII. Erklärung nach dem Sbg. Grundverkehrsgesetz 2001 Die Käuferin erklärt an Eides statt, österreichische Staatsbürgerin zu sein. VIII. Gerichtsstandsvereinbarung Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes für Salzburg und die inländische (österreichische)

10 Gerichtsbarkeit vereinbart und ein anderer ordentlicher Gerichtsstand ausdrücklich ausgeschlossen. IX. Bevollmächtigung Sämtliche Vertragsteile ermächtigen und bevollmächtigen den Vertragsverfasser, Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Götzl, 5020 Salzburg, Ernest-Thun-Str. 12, aus rechtlichen Gründen erforderliche Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrages einschließlich der Aufsandungserklärung, des weiteren zur Verbücherung dieses Kaufvertrages und damit zur Einbringung der erforderlichen Grundbuchsgesuche, zur Verbücherung von Schuld- und Pfandbestellungsurkunden im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kaufpreises, zur Vertretung in Grunderwerbssteuer- Gebühren- Gerichtsgebühren und sonstigen Verwaltungsverfahren einschließlich der erforderlichen Verfahren im Hinblick auf das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001, zur Entgegennahme der Grundbuchsbeschlüsse für die Käuferin sowie zur Setzung sämtlicher Schritte einschließlich der Rechtsmittelerhebungen, die zum gegenständlichen Eigentumserwerb erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ermächtigen die Vertragsteile den Vertragserrichter auch, aus rechtlichen Gründen erforderliche Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrages für sie vorzunehmen und erforderlichenfalls auch beglaubigt oder unbeglaubigt zu unterzeichnen. X. Kosten Die mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Anwaltskosten, die Beglaubigungskosten, die Stempel, die Verwaltungsabgaben und die Gerichtsgebühren sowie die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr sind von der Käuferin bei Schad- und Klagloshaltung des Verkäufers zu bezahlen. Die Kosten der Lastenfreistellung werden vom Verkäufer getragen. XI. Ausfertigungen Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, die bis zur grundbücherlichen Durchführung beim Treuhänder zu verbleiben hat und danach für die Käuferin bestimmt ist. Der Verkäufer erhält eine Fotokopie.

11 XII. Nebenabreden Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was auch für das Abgehen vom Schriftformvorbehalt gilt. XIII. AUFSANDUNGSERKLÄRUNG Sohin erteilt der Verkäufer, Konrad Verkäufer, geb XX, seine ausdrückliche Zustimmung, dass aufgrund dieses Vertrages ob den ihm gehörigen 349/29367 Anteilen der Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, BG Salzburg, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an Haus 28 W 23 untrennbar verbunden ist, das Eigentumsrecht für einverleibt wird. Roswitha Käufer, geb YY, XIV. ÜBERWACHUNG DER VERTRAGSERRICHTUNG UND DURCHFÜHRUNG DURCH DIE TREUHANDREVISION DER SALZBURGER RECHTSANWALTSKAMMER Alle Vertragsparteien sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die vom Vertragsverfasser im Zusammenhang mit diesem Vertrag übernommenen Treuhandschaften nach der zwischen diesem und der Salzburger Rechtsanwaltskammer abgeschlossenen Vereinbarung und der daraus folgenden freiwilligen Treuhand-Revision abgewickelt werden, der Treuhänder also seinen Melde- und Informationspflichten nach der genannten Vereinbarung nachkommt (insbesondere die das Anderkonto führenden Kreditunternehmen ermächtigt, nach jeder Buchung ein Duplikat des hierüber ausgefertigten Kontoauszuges der Salzburger Rechtsanwaltskammer zu übermitteln, aber auch den Revisionsbeauftragten der freiwilligen Treuhandrevision der Salzburger Rechtsanwaltskammer Akteneinsicht und Auskünfte über die Vertragsabwicklung gewährt wird). XV. HINWEISE DES VERTRAGSERRICHTERS Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen, dass alle Versicherungsverträge, die sich auf das Kaufobjekt beziehen, trotz dessen Veräußerung aufrecht bleiben, sie aber binnen einem Monat nach Eigentumserwerb von der Käuferin gekündigt werden können. Salzburg, am xxxx Der Käufer: Der Verkäufer:

12 SCHWARZ & GÖTZL RECHTSANWÄLTE An das Bezirksgericht Salzburg Rudolfsplatz SALZBURG GRUNDBUCHSACHE Gebühreneinzug PSK Giro Kto EINSCHREITER: Konrad Verkäufer, geb XX, Pharmazeut, Schopperweg 46, 5020 Salzburg Liegenschaft: 349/29367 Anteilen der Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, BG Salzburg Gegenstand: Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung Es wird beantragt zu erlassen den folgenden./. Dr. Erich Schwarz: ATU: , R-Code: , Sbg.-Hypo-Bank: Kto /55000; VB Sbg.: Kto /45010; Salzburger Sparkasse Bank AG: Kto 21576/20404, BIC: SBGSAT2S, IBAN: AT , DVR: Dr. Philipp Götzl: ATU , R-Code: , Salzburger Sparkasse : Kto /20404, BIC : SBGSAT2S, IBAN: ATS , DVR :

13 B E S C H L U S S : I. Grundbuchsstand: 349/29367 Anteile an der Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, BG Salzburg, (BLNR 27), Wohnungseigentum an Haus 28 W 23 Eigentümer: Konrad Verkäufer, geb XX, Schopperweg 46, 5020 Salzburg II. Eintragungsgrundlage: Gesuch der Liegenschaftseigentümer III. Ob den in Punkt I. genannten Liegenschaftsanteilen wird die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit der Rechtswirksamkeit bis einschließlich... b e w i l l i g t. IV. Zustellung: Die einzige Ausfertigung dieses Beschlusses erhält Herr Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, Ernest-Thun-Straße 12.

14 SCHWARZ & GÖTZL RECHTSANWÄLTE An das Bezirksgericht Salzburg Rudolfsplatz Salzburg GRUNDBUCHSACHE Gebühreneinzug PSK Giro Kto Gesuchsteller: vertreten durch: Roswitha Käufer, geb YY, Angestellte, Neumann Str. 14, 5020 Salzburg (Dr. Götzl) Vollmacht gem. 30 (2) ZPO im Umfang 77 (1) GBG erteilt Gegenstand: Beilagen: Einverleibung des Eigentumsrechtes, von Pfandrechten sowie Löschung eines Pfandrechtes ob Anteilen der Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, Bezirksgericht Salzburg./A: Kaufvertrag in Ur- und Abschrift./B: Rangordnungsbeschluss in Urschrift./C: Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer in Urschrift./D: Löschungserklärung des Österreichischen Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft in Ur- und Gleichschrift./E: Schuld- und Pfandurkunde der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft in Ur- und Gleichschrift./F: Pfandurkunde der Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft in Urund Gleichschrift 1-fach 6 Beilagen Roswitha Käufer beantragt zu erlassen nachstehenden Dr. Erich Schwarz: ATU: , R-Code: , Sbg.-Hypo-Bank: Kto /55000; VB Sbg.: Kto /45010; Salzburger Sparkasse Bank AG: Kto 21576/20404, BIC: SBGSAT2S, IBAN: AT , DVR: Dr. Philipp Götzl: ATU , R-Code: , Salzburger Sparkasse : Kto /20404, BIC : SBGSAT2S, IBAN: ATS , DVR :

15 B E S C H L U S S : Aufgrund des Kaufvertrages vom , des Beschlusses des Bezirksgerichtes Salzburg vom , TZ 1417/05, der Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vom , Erfassungs-Nr /2005, der Löschungserklärung des Österreichischen Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft vom , der Schuld- und Pfandurkunde der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft 10.2./ , und der Pfandurkunde der Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft vom 8.2./ , werden ob den 349/29367 Anteilen der Liegenschaft EZ 2283, Grundbuch Morzg, Bezirksgericht Salzburg, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an Haus 28 W 23 (BLNR 27) untrennbar verbunden ist, Eigentümer Konrad Verkäufer, geb XX, nachstehende Eintragungen bewilligt: I) Im Range TZ 1417/05 die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Roswitha Käufer, geb YY II) Die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes zugunsten der Österreichischen Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft im Höchstbetrag von ,--, CLNR 27, sowie die Löschung der darauf Bezug habenden Eintragungen III) Einverleibung des Pfandrechtes 1) zugunsten der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft im Höchstbetrag von EUR ,-- samt höchstens 8 % Zinsen, höchstens 13 % Verzugszinsen und höchstens 11 % Zinseszinsen sowie einer Nebengebührensicherstellung im Höchstbetrage von EUR 7.930,-- im ungeteilten 1. Geldrang; 2) zugunsten der Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft im Höchstbetrag von EUR ,-- im ungeteilten 2. Geldrang. Hievon werden verständigt: 1) Konrad Verkäufer, Schopperweg 46, 5020 Salzburg 2) Roswitha Käufer, Neumann-Str. 14, 5020 Salzburg 3) RA Dr. Philipp Götzl, Ernest-Thun-Straße 12, 5020 Salzburg, unter Rückschluss der Original-Urkunden, 4) Österreichisches Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft, Feldgasse 6-8, 1080 Wien 5) Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Beatrixgasse 27, 1031 Wien 6) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft, Alter Markt 3, 5020 Salzburg 7) Magistrat Salzburg, Schloss Mirabell, 5020 Salzburg 8) Finanzamt Salzburg-Stadt, 5026 Salzburg, Aignerstraße 10

16 Das Leasing Leasinggeber (finanziert die Einsatzmöglichkeit) Leasingvertrag Leasingnehmer (Unt./Privp., will einsetzen) KV/WLV Hersteller (will veräußern)

17 Übliche Vertragsgestaltung beim Finanzierungsleasing LG hat Gebrauchsüberlassung einzuräumen (an einem Objekt, das er zu beschaffen hat). Ev Nebenpflichten, zb Beratung bei der Auswahl etc. LN hat (idr monatlich) festbestimmte Leasingraten zu zahlen. Die Haftung dafür ist regelmäßig streng (zb ao Kündigung des LG bei Rückstand; sog "Abschlußzahlungen" in Höhe aller noch ausständigen Leasingraten werden dann fällig). LG schließt Risiko des zufälligen Unterganges, Verschlechterung, Beschädigung etc aus (Gefahrenfreizeichnung): Der LN hat die Sache im Regelfall zu versichern und trägt die Instandhaltungspflicht. LG zeichnet sich weiters von der Sachmängelhaftung frei, tritt aber gleichzeitig seine eigenen GWL-Ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten ab oder ermächtigt zur Geltendmachung im eigenen Namen. Vereinbart sind zusätzlich der Ausschluß von Aufrechnung bzw Zurückbehaltungsrechten Vereinbart sind häufig weiters Verlängerungs- oder Kaufoptionen (zugunsten des LN), aber auch Verpflichtungen zu einer Abschlußzahlung (nach dem Grundsatz der Vollamortisation) oder zum Erwerb ("Andienungsrecht" des LG).

18 Factoring Unternehmer (Klient) Factoringvertrag Factor Forderungen Drittschuldner (Debitoren)

19 Auftrag und Vollmacht Innenverhältnis Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer AußenV (Vollmacht) Dritter

20 785 und 951 ABGB E L1: S L2: K1 K2 PflT PflT Pflt-E PflT-E E L1: S L2: K1 K2 PflT PflT Pflt-E PflT-E

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