Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele
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- Hannah Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele
2 - Uebereignungsverträge (Kauf; Schenkung) - Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete; Pacht; Leihe; Darlehen) - Dienstleistungsverträge (Werkvertrag; Auftrag; Arbeitsvertrag)
3 Warum Verträge abgrenzen? - Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Mängel etc.) - Rückabwicklung ( Rücktritt ) - Verjährung
4 Kauf (Art. 184 ff. OR) - Übergabe des Kaufgegenstandes (Eigentumsverschaffung) gegen Entgelt; Kausalitätsprinzip: Grundgeschäft muss gültig sein; zudem muss Gegenstand übertragen werden bzw. Grundstücke ins Grundbuch eingetragen werden Schenkung (Art. 239 ff. OR) - Zuwendung des Schenkers an den Beschenkten ohne Gegenleistung
5 Miete und Pacht Miete - Gebrauch einer Sache gegen Entgelt Pacht - Gebrauch und Nutzniessung (Fruchtziehung) an einer Sache gegen Entgelt
6 Leihe - Gebrauch einer Sache ohne Entgelt Darlehen - Übereignung einer vertretbaren Sache mit Pflicht zur Rückübertragung mit/ohne Entgelt Verwahrung - Rückgabe der verwahrten Sache gegen - Ersatz von Aufwendungen und Schäden
7 Werkvertrag (OR ) Pflichten des Unternehmers - Pflicht zur Herstellung eines Werks (OR 363) - Pflicht zur Lieferung des Werks (OR 367) - keine besonderen Treuepflichten Pflichten des Bestellers - Pflicht zur Annahme und Abnahme des Werks (OR 370) - Pflicht zur Leistung einer Vergütung (OR 363)
8 Fall 1 Buyer (Käufer) und Seller (Verkäufer) schliessen einen Kaufvertrag über ein Motorboot ab. Sowohl Buyer als auch Seller gehen davon aus, es handle sich dabei um ein Boot mit Baujahr So war das Baujahr auch im Vertrag aufgeführt. Im Vertrag wird jegliche Gewährleistung wegbedungen (sog. Freizeichnungsklausel). Nach verschiedenen Problemen mit dem Motor und darauf folgenden Reparaturen stellte sich nach über einem Jahr seit Vertragsschluss heraus, dass das Schiff im Jahre 1971 gebaut worden war. Was kann Buyer unternehmen und worauf kann er sich stützen?
9 Variante: Was kann Buyer unternehmen, wenn das Boot zwar aus dem Jahre 1982 stammt, er aber nach der Übernahme feststellen muss, dass der Rumpf des Schiffes morsch und leck ist bzw. bereits Wasser eindringt?
10 Anspruchsmethode (1) Formel: Wer verlangt was von wem woraus?
11 Woraus; Anspruchsgrundlagen sind: Anspruchsmethode (2) 1. Ansprüche aus Vertrag 2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung 3. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung 4. Ansprüche aus vertragsähnlichen Beziehungen (wie culpa in contrahendo oder Geschäftsführung ohne Auftrag) 5. Sachenrechtliche Ansprüche
12 Anspruchsmethode (3) Ansprüche aus Vertrag Nominatverträge (gesetzlich geregelt) Innominatverträge (nicht gesetzlich geregelt)
13 Anspruchsmethode (4) Darauf folgt die Subsumtion des Sachverhalts unter den gesetzlichen Tatbestand, die aus drei Schritten besteht: Sachverhalt (1) Rechtliches (2) Subsumtion (3) Conclusio (Schlussfolgerung)
14 Anspruchsmethode (5) Unter der Subsumtion versteht man die Unterordnung eines Sachverhalts unter eine Rechtsnorm. Bei der Anspruchsmethode beinhaltet dies die Vergewisserung, welche rechtlichen Voraussetzungen für diese Anspruchsgrundlage gegeben sein müssen (Schritt 1), und anschliessend die Prüfung, wie sich der Sachverhalt darstellt (Schritt 2) und dann der Schluss, ob der Sachverhalt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Conclusio; Schritt 3).
15 Anspruchsmethode (6) Nichtigkeitsgründe: Handlungsunfähigkeit (ZGB 17) Dissens (OR 1 und 18) Formmangel (OR 11) Widerrechtlichkeit, Sittenwidrigkeit oder anfängliche Unmöglichkeit (OR 20).
16 Anspruchsmethode (7) Untergang des Anspruchs bei - Erfüllung (OR 68 ff.) - Hinterlegung (OR 96) - Erlass (OR 115) - zufälliger Untergang (OR 109)
17 Anspruchsmethode (8) Untergang des Anspruchs infolge entsprechender Gestaltungsrechte wie - Anfechtung wegen Übervorteilung und Willensmängeln (OR 23 - ff.; Einordnung hier, berühren aber Vertragsentstehung) - Rücktritt (OR 107) - Wandlung (OR 208) - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.b. Art. 404 OR) - Verrechnung (OR 120 ff.).
18 Anspruchsmethode (9) Ist der Anspruch noch durchsetzbar? - Verjährung (OR 127 ff.) - Stundung - Nichterfüllung des Vertrags (OR 82; bei Vorleistungspflicht).
19 Fall 2 Buyer kauft von Seller einen gebrauchten Hubstapler des Typs TCM, welcher in zwei Wochen geliefert werden soll. Der Hubstapler soll gemäss Vertrag ein Automatikgetriebe aufweisen. Bei der Lieferung bemerkt Buyer, dass der Hubstapler ein Handschaltgetriebe aufweist. Aus diesem Grunde verweigert Buyer die Annahme des Hubstaplers. Was kann Buyer unternehmen und wie hat er vorzugehen?
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