Gemeinde Lindlar Lindlar, Sitzungsvorlage. für die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am
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- Jobst Sommer
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1 Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Bauen Planen Umwelt Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, Lindlar An die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und nachrichtlich an alle Ratsmitglieder Auskunft erteilt: Frau Feldhoff Geschäftszeichen: IV/Fe Zimmer Nr.: 210 Telefondurchwahl: (02266) Telefax: (02266) Telefonzentrale (02266) Homepage: Lindlar, den Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlagen werden die fehlenden Vorlagen zu TOP 6.2 Antrag des BAV vom auf Erweiterung der Müllumschlagsanlage auf der Zentraldeponie Leppe TOP 6.3 Antrag des BAV vom auf Erweiterung des Rostaschelagerplatzes mit Siebanlage um eine Nachsortierung TOP 6.4: Antrag des BAV vom auf Änderungsgenehmigung nach 16 BImSchG zur Erweiterung der Sortieranlage auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe um eine zweite Annahmestelle nachgereicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Feldhoff Anlagen Sprechzeiten: Gemeindekasse und Sozialamt: Montag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr; Dienstag 8.30 Uhr Uhr, Freitag 8.30 Uhr Uhr Übrige Ämter: Montag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr; Dienstag Freitag 8.30 Uhr Uhr Persönliche Terminvereinbarungen sind außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich, mit Dezernenten und Amtsleitern auch montags bis Uhr. Konten der Gemeindekasse: Postbank Köln (BLZ ); Kreissparkasse Lindlar (BLZ ); Volksbank Wipperfürth-Lindlar eg (BLZ ) 03. Sitzung BPUA Anschreiben Nachsendung TOP doc
2 Gemeinde Lindlar Lindlar, Bauen, Planen, Umwelt, Denkmalschutz Ne/Fe Sitzungsvorlage für die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am öffentliche Sitzung - TOP 6.2 Antrag des BAV vom auf Erweiterung der Müllumschlagsanlage auf der Zentraldeponie Leppe Sachverhalt: Der Bergische Abfallwirtschaftsverband beantragt mit Datum vom die Erweiterung der Müllumschlaganlage (Anlagen 1 + 2). Die Errichtung und der Betrieb der vorhandenen Müllumschlagsanlage wurden am genehmigt. Die Erweiterung der Müllumschlaganlage beschränkt sich auf bauliche Veränderungen. Die genehmigte Umschlagkapazität mit t/a sowie die Art und Weise der Vorbehandlung und Zwischenlagerung sollen unverändert erhalten bleiben. Bestandteile der Hallenerweiterung sind: - die Ausbildung eines weiteren Bunkerbereiches, - die Schaffung einer abgesenkten Hallendurchfahrt zur besseren Belademöglichkeit, - Anpassung des Außenbereiches an die neuen Hallenzu- und Ausfahrten. Alle sonstigen genehmigten betrieblichen Belange, insbesondere die in Bezug auf den Betriebsablauf, auf Einatzstoffe, Produktionsverfahren, Produkte und Abfälle sowie auf die Emissions- und Immissionsverhältnisse bleiben von der baulichen Änderung unberührt. Der vom BAV vorgelegte Antrag auf Änderungsgenehmigung umfasst somit nur die bauliche Änderung (Erweiterung) der Umschlaghalle. Da sowohl der geplante Bunkerbereich als auch die Zu- und Ausfahrt mit Sektional-, bzw. Falttoren ausgestattet werden, ist mit keinen zusätzlichen Immissionen und Emissionen zu rechnen. Auch ist nicht mit einem zusätzlichen LKW-Verkehr zu rechnen, da die genehmigte Gesamtumschlagkapazität nicht erhöht wird. 03. Sitzung BPUA TOP 06.2 Antrag BAV Erw. Müllumschlagsanlage.doc
3 2 Der Standort der Erweiterung der Müllumschlaganlage auf dem Deponiegelände korrespondiert mit dem in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den an dieser Stelle vorgesehenen Flächen für eine gewerbliche Nutzung (Anlage 3). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Müllumschlaganlage. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung folgende Stellungnahme zu dem Antrag abzugeben: Seitens der Gemeinde Lindlar bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Müllumschlaganlage. Petric Newrzella Fachleiter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister 03. Sitzung BPUA TOP 06.2 Antrag BAV Erw. Müllumschlagsanlage.doc
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7 Gemeinde Lindlar Lindlar, Bauen, Planen, Umwelt, Denkmalschutz Ne/Fe Sitzungsvorlage für die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am öffentliche Sitzung - TOP 6.3 Antrag des BAV vom auf Erweiterung des Rostaschelagerplatzes mit Siebanlage um eine Nachsortierung Sachverhalt: Der Bergische Abfallwirtschaftsverband beantragt mit Datum vom die Erweiterung des Rostaschenlagerplatzes mit Siebanlage um eine Nachsortierung für die Siebfraktion > 70 mm auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe (Anlagen 1 + 2). Die Erweiterung der Siebanlage soll auf der Fläche des genehmigten Rostaschelagerplatzes erfolgen. Zur Integration der neuen Anlagenteile müssen am Standort keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden, da die neue Anlagentechnik mobil/semimobil auf der vorhandenen Schwarzdecke aufgestellt werden soll. Durch das Verbot der Ablagerung von Organikabfällen müssen nach dem Organikabfälle vor einer endgültigen Ablagerung einer Vorbehandlung unterzogen werden. Daher werden diese Abfälle im Müllheizkraftwerk Leverkusen verbrannt. Die derart vorbehandelten Abfälle sollen entsprechend dem Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln auf der Zentraldeponie Leppe abgelagert werden. Vor einer Ablagerung sind die Rostaschen so aufzubereiten, dass die Ablagerungskriterien eingehalten werden. Hierzu werden die Rostaschen nach Grobaussortierung von Eisenmetallen mittels an einem Bagger montierten Elektromagneten oder einer Siebschaufel in einer Siebanlage klassiert. Restliche Eisenmetalle, die sich noch in der Rost- und Kesselasche befinden, werden über den in der Siebanlage installierten Magnetabscheider ausgeschieden. Die Nichteisenmetallabscheidung für den Siebdurchgang < 70 mm ist der Siebanlage nachgeschaltet. Zur weiteren Optimierung der Rostaschenaufbereitung wurde ein Planungskonzept erarbeitet, das unter optimaler Ausnutzung der noch zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche und vorhandener Aufbereitungstechnik eine zweckmäßige und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit zur ortsnahen Nachaufbereitung der Siebfraktion > 70 mm ermöglicht. Zurzeit wird diese Fraktion verladen, zur Sortieranlage der Zentraldeponie Leppe gefahren und dort weiter aufbereitet. Dieser zusätzliche Transportaufwand kann durch die Einrichtung und den Betrieb der Nachsortierung entfallen. 03. Sitzung BPUA TOP 06.3 Antrag BAV Erw. Rostaschelagerplatz.doc
8 2 Das Ziel der Nachaufbereitung der Siebfraktion > 70 mm liegt neben der Reduzierung von Transportbewegungen auf dem Gelände der Zentraldeponie in der weitergehenden Separation von Eisen- und Nichteisenmetallen. Der vorliegende Antrag auf Änderungsgenehmigung umfasst somit die maschinentechnische Erweiterung der Siebanlage um eine Nachsortierung. Alle sonstigen genehmigten Belange, wie Betriebsablauf, Abfallarten, sowie die Emissions- und Immissionsverhältnisse bleiben von der maschinentechnischen Erweiterung unberührt. Der Standort der Rostascheaufbereitung auf dem Deponiegelände korrespondiert mit dem in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den an dieser Stelle vorgesehenen Flächen für eine gewerbliche Nutzung (Anlage 3). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung um eine Nachsortierung, sofern gewährleistet ist, dass mit dem Betrieb der Anlage keine zusätzlichen Lärmimmissionen entstehen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirkregierung folgende Stellungnahme zu dem Antrag abzugeben: Seitens der Gemeinde Lindlar bestehen dem Grunde nach keine Bedenken gegen die Erweiterung des Rostaschelagerplatzes mit Siebanlage um eine Nachsortierung. In die Nebenbestimmungen sollte aufgenommen werden, dass mit dem Betrieb der Nachsortierungsanlage keine über die genehmigten Lärmimmissionen hinausgehenden Lärmimmissionen auftreten dürfen. Petric Newrzella Fachleiter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister 03. Sitzung BPUA TOP 06.3 Antrag BAV Erw. Rostaschelagerplatz.doc
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12 Gemeinde Lindlar Lindlar, Bauen, Planen, Umwelt, Denkmalschutz Ne/Fe Sitzungsvorlage für die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am öffentliche Sitzung - TOP 6.4 Antrag des BAV vom auf Änderungsgenehmigung nach 16 BImSchG zur Erweiterung der Sortieranlage auf dem Gelände der Zentraldeponie Leppe um eine zweite Annahmehalle Sachverhalt: Die AVEA Aufbereitungs- und Deponierungsgesellschaft mbh & Co.KG (nicht der BAV, wie in der Tagesordnung angegeben) beantragt mit Datum vom die Erweiterung der Sortieranlage auf der Zentraldeponie Leppe um eine zweiteilige Annahmehalle (Anlagen 1 + 2). Die Errichtung und der Betrieb der vorhandenen Sortieranlage wurden am genehmigt. Die genehmigte Anlage besteht aus einem maschinentechnischen Teil (Siebtrommel, Magnetabscheidung und Sortierkabine) und einer Vorsortierung mittels Sortierbagger sowie Flächen (Bunker) zur Annahme von Abfällen und zur Bereitstellung der Abfälle zum Abtransport. Zur witterungsgeschützen Annahme und Behandlung von Abfällen ist nunmehr die Errichtung einer Leichtbauhalle, bestehend aus zwei Hallensegmenten, geplant. Die Erweiterung der Sortieranlage beschränkt sich auf bauliche Veränderungen. Die genehmigte Behandlungskapazität mit t/a soll unverändert erhalten bleiben. Durch die Überdachung der Annahmebereiche wird die Möglichkeit geschaffen, die angelieferten Abfälle und bereitgestellte Abfall-/Wertstoffe vor Durchnässung zu schützen, um somit die weitere Behandlung am Standort zu vereinfachen. Gleichzeitig wird der Windflug von flugfähigen Abfallbestandteilen unterbunden. Mit der Überdachung des Annahmebereichs verbessern sich auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in diesem Bereich. Der Standort der Erweiterung der Sortieranlage korrespondiert mit dem in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den an dieser Stelle vorgesehenen Flächen für eine gewerbliche Nutzung (Anlage 3). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Sortieranlage um eine zweiteilige Annahmehalle, da die genehmigte jährliche Annahmekapazi- 03. Sitzung BPUA TOP 06.4 Antrag BAV Erw. Sortieranlage.doc
13 2 tät von t/a nicht verändert wird. Somit ist nicht mit zusätzlichen Emissionen, Immissionen und LKW-Verkehr zu rechnen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung folgende Stellungnahme zu dem Antrag abzugeben: Seitens der Gemeinde Lindlar bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung der Sortieranlage um eine zweiteilige Annahmehalle. Petric Newrzella Fachleiter Dr. Hermann-Josef Tebroke Bürgermeister 03. Sitzung BPUA TOP 06.4 Antrag BAV Erw. Sortieranlage.doc
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung
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