Deutschland hat Zukunft Altersvorsorge mit Sicherheit ins Alter

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1 Deutschland hat Zukunft Altersvorsorge mit Sicherheit ins Alter Mittwoch, um 10:00 Uhr Novotel München City, Raum Tegernsee Hochstraße 11, München Gestaltungsoptionen für eine zukunftsfähige Alterssicherung Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Es gilt das gesprochene Wort.

2 1 Sehr geehrter Herr Dobrindt, sehr geehrter Herr Dr. Schwark, sehr geehrter Herr Dr. Beyer, sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserem heutigen Deutschland hat Zukunft-Kongress: Altersvorsorge mit Sicherheit ins Alter. Heute mit Sicherheit ins Alter dank früherer Rentenreformen Dieser Titel erinnert an den berühmten Satz des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm, den er 1986 im Wahlkampf geprägt hat: Die Rente ist sicher. Bezeichnend ist, dass Norbert Blüm diesen Satz in seiner langjährigen Amtszeit mehrfach in prominenter Weise öffentlich wiederholt hat zuletzt 1997 im Deutschen Bundestag bei der Debatte zu einer der ersten demografiebedingten Rentenreformen 1. 1 Damals wurde der demografische Faktor in der Rentenformel eingeführt. Dieser wurde von der rot grünen Bundesregierung 1998 wieder zurückgenommen wurde jedoch ersatzweise der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel berücksichtigt.

3 2 Den dort beschlossenen demografischen Faktor nahm die rot-grüne Nachfolgeregierung zwar vor in Kraft treten zurück. Sie konnte sich jedoch den Realitäten des demografischen Wandels nicht dauerhaft verschließen und führte 2004 den Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel ein. Weitere wichtige Weichenstellungen in der Altersvorsorge in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass Norbert Blüms Satz weiter gilt. Im Jahr 2013 kann man mit Sicherheit ins Alter gehen. Gerade einmal 2,5 Prozent der Rentner leben derzeit von der Grundsicherung. Laut EU liegen wir damit deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Die Rentenreformen der jüngeren Vergangenheit, das heißt die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre bis 2031, die Einführung von Riester- und Rürup- Rente als staatlich geförderte, kapitalgedeckte Formen privater Altersvorsorge und

4 3 grundlegend verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung, erweisen sich als tragfähig nicht nur für die Rentenempfänger, sondern auch für die Beitragszahler. Sie zeigen in Kombination mit der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt Wirkung: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung konnte Anfang dieses Jahres von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Er liegt damit klar unter der gesetzlichen Begrenzung von maximal 20 Prozent, die bis 2020 gilt. Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer hat deutlich angezogen: So hat sich die Erwerbstätigenquote der 55- bis 65-Jährigen seit dem Jahr 2000 in Deutschland mehr als verdoppelt. Zudem sorgen die Menschen neben der gesetzlichen Rente inzwischen über die kapitaldeckten Säulen der Alterssicherung wesentlich stärker fürs Alter vor. Besonders

5 4 erfolgreich hat sich dabei die betriebliche Altersversorgung entwickelt. Heute verfügen bereits zwei von drei Arbeitnehmern über eine Betriebsrentenanwartschaft. Mit Sicherheit ins Alter auch in Zukunft All dies zeigt: Wir sind in Deutschland beim notwendigen Umbau der Alterssicherung auf dem richtigen Weg. Aber wir müssen diesen Weg konsequent weiter gehen, damit die Menschen auch in den kommenden Jahrzehnten mit Sicherheit ins Alter gehen können und damit die Alterssicherung auch für die Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung tragfähig bleibt. Denn die Unternehmen in unserem Land müssen ein internationales wettbewerbsfähiges Arbeitskostenniveau sicherstellen können. Das setzt Stabilität bei den Beiträgen zu den sozialen Sicherungssystemen voraus.

6 5 Dieser Herausforderung müssen wir uns heute stellen. Denn der demografische Alterungsprozess schreitet weiter voran: Während heute auf jeden Rentner 1,5 Beitragszahler kommen und im Jahr 2030 dem Horizont der erfolgten Reformen nur noch 1,3 Beitragszahler, dürfte dieses Verhältnis bis 2050 vollends kippen: Auf einen Rentner käme dann laut Prognose sogar weniger als ein Beitragszahler 2. Reformbedarf in der GRV Angesichts dieser Entwicklung besteht weiterer Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung, besonders an folgenden Stellen: Erstens dürfen wir bei der Rente mit 67 nicht stehen bleiben. Denn die Lebenserwartung in Deutschland steigt erfreulicherweise weiter. Dem müssen wir mit Blick auf die Regelaltersgrenze Rechnung tragen. Wir brauchen einen Mechanismus, bei dem das kämen laut Schätzungen auf 100 Rentner 114 potentiell erwerbstätige Personen und 90 tatsächliche Beitragszahler.

7 6 Renteneintrittsalter regelmäßig an die allgemeine Lebenserwartung angepasst wird, wie dies die OECD empfiehlt. Zweitens müssen wir die Lebenserwerbsarbeitszeiten insgesamt erhöhen. Dazu gehört, dass wir endlich die teuren Frühverrentungsprivilegien abschaffen. Insbesondere sollten wir auf den vorzeitigen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beschäftigungsjahren verzichten. Drittens brauchen wir mehr Flexibilität beim Übergang von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase. Dieser Übergang sollte so individuell wie möglich gestaltet werden können. Niemand sollte zwangsverrentet werden. Die Regelaltersgrenze sollte als Bemessungsgrundlage für Zu- und Abschläge dienen, die versicherungsmathematisch festgelegt werden. Wer früher in Rente geht, muss entsprechende Abschläge hinnehmen. Wer später in Rente geht, kann höhere Versorgungsansprüche erwerben.

8 7 Viertens müssen wir Effizienz und Nachhaltigkeit in der Rentenversicherung vorantreiben. Hier denke ich an besonders an zwei Punkte: Zum einen müssen die unterbliebenen Rentendämpfungen und verhinderten Rentenkürzungen der Jahre 2005, 2006 und 2010 endlich nachgeholt werden und zwar in vollem Umfang. Zum anderen müssen wir die Hinterbliebenenversorgung auf ihre ursprüngliche Aufgabe einer angemessenen Absicherung von Personen ohne ausreichendes Einkommen zurückführen. Die derzeitigen Ausgaben für diesen Posten machen allein nahezu ein Fünftel der Gesamtausgaben der GRV aus. Das entspricht etwa 4 Beitragssatzpunkten oder knapp 40 Milliarden Euro. Fünftens dürfen Defizite der gesetzlichen Rente nicht auf dem Rücken der Betriebe ausgetragen werden. Auch dazu zwei Punkte:

9 8 Zum einen muss die Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen in der Gestaltungsfreiheit der Unternehmen bleiben. Sie vertragen keine gesetzlichen Regelungen. Zum anderen wenden wir uns strikt gegen eine tarifvertragliche Kofinanzierung von Entgeltpunkten, wie sie als Option im Entwurf des Alterssicherungsstärkungsgesetzes vorgesehen ist. Tarifverträge dürfen nicht mit Alterssicherungsleistungen überfrachtet werden. Nur wenn wir die gesetzliche Rentenversicherung fit für die Zukunft machen, wird sie weiterhin die tragende Säule in der Alterssicherung bleiben. Reformbedarf in der kapitalgedeckten Vorsorge Klar ist aber auch: Die gesetzliche Rente allein wird im Alter in Zukunft für viele nicht mehr reichen. Laut Prognosen wird sie im Jahr 2050 nur noch rund 60 Prozent der Alterssicherung abdecken.

10 9 Meine Rente ist sicher werden in Zukunft die sagen können, die die Lücke fürs Alter schließen, sei es über die betriebliche Altersversorgung, sei es durch eine private, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Nur so, auf der Basis von drei Säulen, wird eine solide Alterssicherung aufgebaut sein. Dazu müssen betriebliche und private Vorsorge im Rahmen eines Gesamtversorgungsansatzes gestärkt werden. Betriebliche Altersvorsorge Die betriebliche Altersversorgung hat sich als zweite Säule sehr bewährt. Sie ist und bleibt die effizienteste Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Deswegen wird sie von immer mehr Menschen genutzt: So ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten von 2001 bis 2011 von 9,5 Millionen auf 12 Millionen gestiegen.

11 10 Im Jahr 2011 beliefen sich die Betriebsrentenzahlungen privater Unternehmen auf 23,3 Milliarden Euro. Wir wollen, dass diese Säule in Zukunft noch stärker werden kann. Sie ist nicht nur besonders wirtschaftlich, da sie bestmögliche Leistungen zu geringstmöglichen Kosten bietet, und Sie ist für Unternehmen nicht nur ein attraktives Instrument der Mitarbeitergewinnung und bindung ist. Uns muss klar sein: Nur, wenn wir die bav auf einer breitere Erfolgsspur setzen, wird der Gesamtversorgungsansatz für die Menschen in unserem Land funktionieren. Dafür brauchen wir jedoch die richtigen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist: Die bav muss freiwillig bleiben und dem bewährten Prinzip Der Arbeitgeber organisiert der Arbeitnehmer finanziert folgen. Eine verpflichtende bav lehnen wir ab. Sie löst keine Probleme. Sie schafft nur neue.

12 11 Die Betriebsrente wird dadurch als personalpolitisches Instrument entwertet. Zudem werden die Arbeitskosten weiter in die Höhe getrieben, gerade wenn sie zur Verhandlungsmasse in der Tarifpolitik werden sollen. Ebenso lehnen wir Vorhaben ab, die die bav nur unnötig verteuern und mit überflüssiger Bürokratie überziehen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag der EU- Kommission geht klar in diese Richtung. Er sieht umfassende Standards für die bav vor, etwa zur Dynamisierung von Anwartschaften oder der Absenkung von Unverfallbarkeitsfristen auf 2 oder 3 Jahre. Und die Informationspflichten werden deutlich erweitert in einer Weise, die der bav nicht entspricht. Denn während die Richtlinie hier verbraucherschutzrechtlich tickt, beruht die bav auf dem Beschäftigungsverhältnis zwischen

13 12 Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist daher vor allem arbeitsrechtlicher Natur. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die aus der Richtlinie folgenden Belastungen zu einem Rückzug der Arbeitgeber aus der freiwilligen bav führen zum Schaden der Alterssicherung vieler Menschen in unserem Land. Das kann keiner wollen. Im Gegenteil: Wer mehr bav will, muss sie unbürokratischer, finanziell attraktiver und weniger risikobehaftet für den Arbeitgeber machen. Wir müssen deswegen die Kosten- und Risikoteilung in der bav zwischen Staat, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und externen Versorgungsträgern neu austarieren.

14 13 Es ist einfach nicht vermittelbar, wenn die Arbeitgeber im Wege einer Rentenversicherung II im Betrieb für die Lebensstandardsicherung der Beschäftigten im Alter haften müssten. Private Zusatzvorsorge Zum Schluss noch ein Wort zur privaten Zusatzvorsorge, zu der wir heute noch mehr hören werden. Wenn wir diese Form der Alterssicherung stärken wollen, müssen wir vor allem drei Themen angehen: Wir müssen riestern attraktiver machen durch die Ausweitung der Förderhöchstgrenzen und des förderberechtigten Personenkreises. Wir müssen Wohneigentum als Baustein der privaten Altersvorsorge noch stärker fördern. Und wir müssen die Menschen noch besser aufklären und sensibilisieren, damit sie das Ihre tun, um mit Sicherheit ins Alter gehen zu können.

15 14 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Sicherheit ins Alter gehen das wollen wir alle. Und das wollen auch die Menschen in zehn, zwanzig oder vierzig Jahren. Damit dies auch in Zukunft möglich ist, müssen wir heute die richtigen Weichen stellen. Was hier zu tun ist, werden wir heute miteinander diskutieren. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine ertragreiche Veranstaltung.

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