Schrödter [Hrsg.] Baugesetzbuch. Nomos

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1 NomosKommentar Schrödter [Hrsg.] Baugesetzbuch 8. Auflage Nomos

2 NomosKommentar Dr. Wolfgang Schrödter [Hrsg.] Baugesetzbuch begründet 1964 von Dr. Hans Schrödter ( ) Präsident des Verwaltungsgerichts Hannover a. D. 8. Auflage Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Professor an der Universität Bonn a.d., Rechtsanwalt, Köln Hans-Georg Fieseler, Justiziar der Stadt Leipzig apl. Prof. Dr. Martin Gellermann, Rechtsanwalt, Westerkappeln Horst Köhler, Regierungsdirektor a.d., Melsdorf Dr. Bernd Köster, Stadtrechtsdirektor, Warendorf Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart Dr. Andreas Möller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am VGH Mannheim Dr. Alfred Scheidler, Regierungsdirektor, Neustadt an der Waldnaab Dr. Wolfgang Schrödter, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a.d., Rechtsanwalt, Wedemark Dr. Jens Wahlhäuser, Regierungsdirektor, Bundesnetzagentur, Bonn Nomos

3 Zitiervorschlag: Schrödter/Breuer BauGB x, Rn. y Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN (Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden) ISBN (Beuth Verlag GmbH, Berlin/Wien/Zürich Die Auflagen 1-7 sind beim Verlag Franz Vahlen, München erschienen. 8. Auflage 2015 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

4 Vorwort zur 8. Auflage Der Verlag und die Autoren freuen sich darüber, dass als Jubiläumsausgabe die 8. Auflage dieses Kommentars vorgelegt werden kann, der im Herbst 1964, also vor 50 Jahren, erstmals im Verlag Franz Vahlen erschienen ist. Die Entwicklung des Städtebaurechts in fünf Jahrzehnten, die durch insgesamt 16 Reformen geprägt ist, spiegelt sich auch darin wider, dass die neue Auflage einen Umfang von fast Seiten hat. Die noch allein von dem Begründer des Werkes, Dr. Hans Schrödter, verfasste 3. Auflage aus dem Jahr 1973 hatte dagegen einen Umfang von nur Seiten. Nachdem das BauGB im Jahr 2004 an zwingende unionsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zur Umweltprüfung, angepasst wurde, hat der Gesetzgeber nach einer Gesetzgebungspause von nur zweieinhalb Jahren bis Ende 2014 immerhin fünf (!) z. T. umfangreiche Änderungsgesetze zum BauGB verabschiedet: die Novellen der Jahre 2007 und 2011 haben die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu einem wichtigen Schutzgut der Bauleitplanung aufgewertet; mit der Klimaschutznovelle 2013 wurden der allgemeine Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel als neue Aufgaben des Städtebaurechts definiert; die beiden Novellen aus dem Jahr 2014 ermächtigen die Länder, Abstände zu Windkraftanlagen festzusetzen (1. ÄndG-BauGB 2014) und erleichtern die Planung und Genehmigung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende (2. ÄndG-BauGB 2014). Wegen dieser Änderungen des BauGB, auch aber wegen einer immer umfangreicheren Rechtsprechung, musste der Kommentar in wesentlichen Teilen grundlegend überarbeitet werden. Dabei ist es dem Verlag und den zuständigen Autoren Wolfgang Rieger, Dr. Wolfgang Schrödter und Dr. Jens Wahlhäuser gelungen, trotz der im Dezember regelmäßig herrschenden Arbeitsbelastung auch die neuen planungsrechtlichen Vorschriften für die Errichtung von Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber, die Ende November 2014 verabschiedet wurden, zu kommentieren. Der Kreis der Autoren wurde mit der 8. Auflage vergrößert: Ass. jur. Hans-Georg Fieseler, Justiziar der Stadt Leipzig, Initiator der 1997 in Leipzig gegründeten Arbeitsgemeinschaft Sanierungsrecht Ost im Deutschen Städtetag und Mitglied in verschiedenen Fachgremien des Bundes für die Stadtsanierung in den ostdeutschen Ländern, hat fast 15 Jahre lang die besonders erfolgreiche Stadtsanierung in Leipzig juristisch betreut und zeichnet zusammen mit Regierungsdirektor a. D. Horst Köhler, der das Sanierungsrecht seit 1980 kommentiert hat, für einen großen Teil der sanierungs- und entwicklungsrechtlichen Regelungen des BauGB verantwortlich; Rechtsanwalt Dr. Andreas Möller, der Gemeinden und Investoren bei Maßnahmen des Sanierungs-, Entwicklungs- und Stadtumbaurechts berät, hat in Zusammenarbeit mit Horst Köhler weitere sanierungsrechtliche Bestimmungen sowie die Vorschriften zum Stadtumbau, zur Sozialen Stadt sowie den zur Steuerung von Vergnügungsstätten neu eingeführten 9 Abs. 2 b BauGB kommentiert; apl. Prof. Dr. Martin Gellermann hat die schwierige Aufgabe übernommen, in der Kommentierung zu 1 a BauGB die Auswirkungen des Habitat- und Artenschutzrechts sowie des Umwelthaftungsrechts auf die Bauleitplanung und die Genehmigungsverfahren zu erläutern; Stadtrechtsdirektor Dr. Bernd Köster, Justiziar der Stadt Warendorf und dort Leiter des Sachgebiets Recht und Liegenschaften, hat die Kommentierung des leider verstorbenen Autors Gerulf Stang zum Umlegungsrecht fortgeführt sowie die Erläuterungen der Vorschriften zur Wertermittlung von Dr. Wolfgang Schrödter übernommen; Regierungsdirektor Dr. Alfred Scheidler, Abteilungsleiter beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab und Justiziar des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord, hat für die aus beruflichen Gründen aus dem Kreis der Autoren ausgeschiedene Frau Regierungsdirektorin Silke Jung die vielfältigen Probleme der bau- und raumordnungsrechtlichen Steuerung von Windkraftanlagen kommentiert und die oft unterschätzten Auswirkungen der europäischen Luftreinhaltevorschriften auf das Städtebaurecht erläutert; Regierungsdirektor Dr. Jens Wahlhäuser, Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover, der nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Aufbaustab Netzausbau der Bundesnetzagentur für die Zulassung von Hochspannungsleitungen und die damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Fragen verantwortlich ist, hat zusammen mit Dr. Wolfgang Schrödter wesentliche Teile von 1 und 2 Abs. 2 kommentiert. V

5 Vorwort zur 8. Auflage Die Autoren Rechtsanwälte Prof. Dr. Rüdiger Breuer (Köln), Dr. Alexander Kukk, Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L. (beide Stuttgart) und Dr. Wolfgang Schrödter (Wedemark) sowie der Vorsitzende Richter am VGH Mannheim Wolfgang Rieger haben ihre bisherigen Kommentierungen fortgeführt, ergänzt und aktualisiert. Der Verlag und die Autoren haben versucht, auch mit der 8. Auflage einen Kommentar zum Städtebaurecht vorzulegen, der die Erwartungen der Praxis und auch der Wissenschaft erfüllt. Ein gewisse Gewähr dafür, dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, ist darin zu sehen, dass mit Ausnahme von Horst Köhler, der bis zu seiner Pensionierung in einem langen Zeitraum die Stadtsanierung in Schleswig-Holstein und ab 1990 in Mecklenburg-Vorpommern in leitender Funktion erfolgreich betreut hat alle Autoren auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechtes beruflich tätig sind: als Anwälte, Verwaltungsbeamte bei Kommunen oder bei einer staatlichen Behörde oder, wie Wolfgang Rieger, als Vorsitzender Richter eines der für das Baurecht zuständigen Senate am VGH Mannheim. Der Kommentar soll für die Gemeinden als Träger der Planungshoheit, die Genehmigungs- und Fachbehörden, die Gerichte sowie für Investoren und Anwälte eine Grundlage dafür sein, das schwierige Rechtsgebiet des Städtebaurechts in der Praxis rechtssicher anzuwenden. Der Kommentar richtet sich aber auch an Landschafts- und Stadtplaner, Ingenieure sowie Architekten, denen immer häufiger die Aufgabe übertragen wird, auch Rechtsfragen des Städtebaurechtes in ihrer täglichen Arbeit zu entscheiden. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit ca Einträgen eröffnet auch dem mit dem Baurecht nicht umfassend vertrauten Leser die Möglichkeit, kurzfristig Ausführungen zu den baurechtlichen Problemen seiner praktischen Arbeit zu finden. Außerdem haben die Autoren die sog. Nebengebiete, die immer stärker in das Städtebaurecht hineinwirken, ausführlich kommentiert. Beispielhaft zu nennen sind die baurechtlichen Bestimmungen des BNatSchG, das Planungsverbot des WHG, das Kommunalrecht in seinen Auswirkungen auf die Bauleitplanung sowie das Raumordnungsrecht, das gegenwärtig wohl eines der schwierigsten Rechtsgebiete des öffentlichen Planungsrechtes ist. Zu erwähnen ist auch, dass Wolfgang Rieger in der Kommentierung des 10 BauGB einen umfassenden, auf einer langjährigen richterlichen Erfahrung beruhenden Überblick über das Normenkontrollverfahren gegen Bauleitpläne einschließlich der Umweltverbandsklage gibt. Die Autoren danken dem Verlag sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass sie diesen umfangreichen Kommentar engagiert betreut haben und insbesondere auch die Probleme, die mit jedem Wechsel des Verlages, etwa bei der Zitierweise und sonstigen technischen Fragen, verbunden sind, gelöst haben. Ein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Johannes Rux, der das Werk trotz seiner vielfältigen Aufgaben als Programmleiter Wissenschaft beim Nomos-Verlag mit außerordentlichem Einsatz als Lektor begleitet hat. Viele nächtliche Mails belegen, dass Prof. Dr. Rux im wahren Sinne des Wortes rund um die Uhr versucht hat, den Autoren bei ihrer Arbeit zu helfen. Wir danken auch Frau Assessorin Andrea Baronsky-Lauster für die nicht immer einfache Durchführung der umfangreichen Verlagskorrekturen. Dank schulden wir auch den Damen und Herren, die in anderer Weise bei der Kommentierung geholfen haben. Nur beispielhaft zu nennen sind die Rechtsanwältinnen Frau Dr. Diana Coulmas und Frau Marta Kuras, Herr Rechtsanwalt Peter Sachsinger sowie die Referendarinnen Frau Sabrina Lüder und Frau Karina Wojtowicz, die bei der Zusammenstellung des Materials und bei den Korrekturen geholfen haben. Last but not least danken die Autoren ihren Familien und Freunden, die Verständnis dafür aufgebracht haben, dass ein mehr als Seiten umfassender Kommentar nur an Wochenenden, in den Ferien oder in der sonstigen Freizeit bearbeitet werden kann. Der Kommentar berücksichtigt im Wesentlichen die Rechtsprechung und das Schrifttum, die bis Mitte 2014 veröffentlicht wurden. Der Herausgeber und die Autoren bitten ausdrücklich darum, Kritik, Korrekturen, ergänzende Hinweise sowie ausnahmsweise auch ein Lob zeitnah auszusprechen. Diese Hinweise sind zu richten an Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schrödter, Schneermannshof 4 in Wedemark, info@drschroedter.de. Baden-Baden, Berlin, Köln, Leipzig, Melsdorf bei Kiel, Stuttgart, Tirschenreuth, Warendorf, Wedemark, Westerkappeln, Januar 2015 VI

6 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXXIII Autorenverzeichnis... XLIX Bearbeiterverzeichnis... LI Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz Aufstellung der Bauleitpläne a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht Beteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der Behörden a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung b Einschaltung eines Dritten c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) 5 Inhalt des Flächennutzungsplans Genehmigung des Flächennutzungsplans Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) 8 Zweck des Bebauungsplans Inhalt des Bebauungsplans a Verordnungsermächtigung Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren 11 Städtebaulicher Vertrag Vorhaben- und Erschließungsplan Vereinfachtes Verfahren a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen 14 Veränderungssperre Zurückstellung von Baugesuchen Beschluss über die Veränderungssperre VII

7 Inhaltsverzeichnis 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen 19 Teilung von Grundstücken (weggefallen) Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde 24 Allgemeines Vorkaufsrecht Besonderes Vorkaufsrecht Ausschluss des Vorkaufsrechts Abwendung des Vorkaufsrechts a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Ausnahmen und Befreiungen Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungsund Grünflächen Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bauen im Außenbereich Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung 39 Vertrauensschaden Entschädigung in Geld oder durch Übernahme Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung Entschädigung und Verfahren Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche VIII

8 Inhaltsverzeichnis Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung 45 Zweck und Anwendungsbereich Zuständigkeit und Voraussetzungen Umlegungsbeschluss Beteiligte Rechtsnachfolge Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses Verfügungs- und Veränderungssperre Umlegungsgebiet Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk Umlegungsmasse und Verteilungsmasse Verteilungsmaßstab Verteilung nach Werten Verteilung nach Flächen Zuteilung und Abfindung Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung Geldleistungen Hinterlegung und Verteilungsverfahren Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans Umlegungskarte Umlegungsverzeichnis Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme Zustellung des Umlegungsplans Inkrafttreten des Umlegungsplans Wirkungen der Bekanntmachung Änderung des Umlegungsplans Berichtigung der öffentlichen Bücher Einsichtnahme in den Umlegungsplan Vorwegnahme der Entscheidung Vorzeitige Besitzeinweisung Verfahrens- und Sachkosten Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten Geldleistungen Beschluss über die vereinfachte Umlegung Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung Berichtigung der öffentlichen Bücher IX

9 Inhaltsverzeichnis Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung 85 Enteignungszweck Gegenstand der Enteignung Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen Veräußerungspflicht Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land Ersatz für entzogene Rechte Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung 93 Entschädigungsgrundsätze Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter Entschädigung für den Rechtsverlust Entschädigung für andere Vermögensnachteile Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten Schuldübergang Entschädigung in Geld Entschädigung in Land Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte Rückenteignung Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren 104 Enteignungsbehörde Enteignungsantrag Beteiligte Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk Genehmigungspflicht Einigung Teileinigung Entscheidung der Enteignungsbehörde Enteignungsbeschluss Lauf der Verwendungsfrist Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte Vorzeitige Besitzeinweisung Ausführung des Enteignungsbeschlusses Hinterlegung Verteilungsverfahren Aufhebung des Enteignungsbeschlusses Kosten Vollstreckbarer Titel X

10 Inhaltsverzeichnis Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 123 Erschließungslast Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot Bindung an den Bebauungsplan Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags Umfang des Erschließungsaufwands Beitragsfähiger Erschließungsaufwand Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands Regelung durch Satzung Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht Beitragspflichtiger Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz 135 a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen Auskunftspflicht Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung 140 Vorbereitung Vorbereitende Untersuchungen Sanierungssatzung Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge Genehmigung Durchführung Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen XI

11 Inhaltsverzeichnis 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften 152 Anwendungsbereich Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung Ausgleichsbetrag des Eigentümers Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger Treuhandvermögen Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung 162 Aufhebung der Sanierungssatzung Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung 164 a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Zuständigkeit und Aufgaben Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger Übernahmeverlangen Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich Sonderregelung für Anpassungsgebiete Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau 171 a Stadtumbaumaßnahmen b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept c Stadtumbauvertrag d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen XII

12 Inhaltsverzeichnis Vierter Teil Soziale Stadt 171 e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen 171 f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) Genehmigung, Übernahmeanspruch Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote 175 Allgemeines Baugebot Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot Pflanzgebot Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich 180 Sozialplan Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur Bauleitplanung und Flurbereinigung Ersatzlandbeschaffung Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken XIII

13 Inhaltsverzeichnis Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung 192 Gutachterausschuss Aufgaben des Gutachterausschusses Verkehrswert Kaufpreissammlung Bodenrichtwerte Befugnisse des Gutachterausschusses Oberer Gutachterausschuss Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster a Ersatzmaßnahmen Begriff der Landwirtschaft Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung Planungsverbände Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts Vorarbeiten auf Grundstücken Wiedereinsetzung Belehrung über Rechtsbehelfe Vorverfahren a Entfall der aufschiebenden Wirkung Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften a (weggefallen) Aufgaben im Genehmigungsverfahren XIV

14 Inhaltsverzeichnis Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen Allgemeine Verfahrensvorschriften Beteiligte Anfechtung von Ermessensentscheidungen Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung Vorzeitige Ausführungsanordnung Urteil Säumnis eines Beteiligten Kosten des Verfahrens Berufung, Beschwerde Revision Einigung Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen (weggefallen) Überleitungsvorschrift für Entschädigungen Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung (weggefallen) Überleitungsvorschriften für die Erschließung Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich c (weggefallen) Zweiter Teil Schlussvorschriften 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland XV

15 Inhaltsverzeichnis 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie Sonderregelungen zur Windenergie Stichwortverzeichnis XVI

16 Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). (3) 1 Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. 2 Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. (4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. (5) 1 Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. 2 Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. 3 Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, 4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, 5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, 6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge, 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Schrödter/Wahlhäuser 1

17 1 1. Kapitel 1. Teil Bauleitplanung e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d, 8. die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, b) der Land- und Forstwirtschaft, c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, d) des Post- und Telekommunikationswesens, e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, einschließlich der Versorgungssicherheit, f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen, 9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung, 10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften, 11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung, 12. die Belange des Hochwasserschutzes, 13. die Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung. (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. (8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. I. Allgemeines (Absatz 1) Baufreiheit und Eigentum Städtebaurecht als Bodenrecht Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke a) Die bauliche Nutzung b) Die sonstige Nutzung c) Bauleitplanung nach Maßgabe dieses Gesetzbuches II. Arten und Rechtsformen der Bauleitpläne (Absatz 2) Allgemeines Der Flächennutzungsplan a) Allgemeines b) Rechtswirkungen; Rechtsschutz c) Der Teilflächennutzungsplan ( 5 Absatz 2 b) Der Bebauungsplan III. Planungsrecht und Planungspflicht der Gemeinde (Absatz 3) Die Planungshoheit der Gemeinde a) Rechtliche Grundlagen b) Einschränkungen der Planungshoheit Planungshoheit und überörtliche Planungen a) Allgemeines b) Recht der Gemeinde auf formelle Beteiligung bei überörtlichen Planungen und Genehmigungen c) Rechtsschutz der Gemeinden gegen Eingriffe in die Planungshoheit Übersicht Erforderlichkeit der Bauleitplanung (Absatz 3 Satz 1) a) Allgemeines b) Die städtebauliche Erforderlichkeit im eigentlichen Sinn (Absatz 3 Satz 1) c) Keine Erforderlichkeit von Plänen, die städtebaufremde Ziele verfolgen d) Fehlende Erforderlichkeit wegen mangelnder Vollzugsfähigkeit des Planes Schrödter/Wahlhäuser

18 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung 1 aa) Fehlende Vollzugsfähigkeit aus öffentlich-rechtlichen Gründen bb) Fehlende Vollzugsfähigkeit aus tatsächlichen Gründen cc) Fehlende Vollzugsfähigkeit aus zivilrechtlichen Gründen e) Beschränkte Prüfung des erforderlichen Bedarfes der Bauleitplanung nach 1 Absatz 3 Satz f) Planungspflicht Kein Anspruch auf eine bestimmte Bauleitplanung (Absatz 3 Satz 2) a) Allgemeines b) Haftungsfragen IV. Bindung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung (Absatz 4) Allgemeines Übersicht über die Rechtsgrundlagen zur Bestimmung von Zielen der Raumordnung a) Das Raumordnungsgesetz b) Abweichendes, ergänzendes, wiederholendes und fortgeltendes Landesrecht c) Abweichungsfester Kern des ROG Die Voraussetzungen einer Festlegung von Zielen der Raumordnung.. 67 a) Allgemeines b) Verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes ( 3 Absatz 1 Nr. 1 ROG, Alternative 1) c) Hinreichende sachliche und räumliche Bestimmtheit bzw Bestimmbarkeit ( 3 Absatz 1 Nr. 2 ROG, Alternative 2) aa) Abgrenzung von Zielen bzw Grundsätzen der Raumordnung.. 81 bb) Ausnahmen und Soll-Ziele Auswirkungen auf die gemeindliche Planungshoheit a) Beispiele für die kommunale Planungshoheit einschränkende Festlegungen b) Insbesondere: Steuerung des Einzelhandels durch die Raumordnung c) Insbesondere: Konzentrationsflächen für die Windenergie d) Insbesondere: Festlegung eines Siedlungsbeschränkungsbereichs nach dem FlugLärmG e) Insbesondere: Abstandsregelungen und Repowering Die Pflicht zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung a) Allgemeines b) Anpassung an bestehende Ziele der Raumordnung c) Aufstellung oder Änderung von Zielen der Raumordnung nach Inkrafttreten eines Bauleitplanes aa) Die Position der herrschenden Meinung bb) Die abweichende Auffassung von Waechter d) Die Durchsetzung der Anpassungspflichten an nachträglich festgesetzte Ziele der Raumordnung; Handlungsvarianten der Gemeinde aa) Erlass eines Planungsgebotes bb) Entschädigungsrechtliche und haftungsrechtliche Risiken einer Anpassung von Bebaungsplänen an nachträglich festgesetzte Ziele der Raumordnung cc) Entschädigungsrechtliche und haftungsrechtliche Risiken einer Anpassung von Flächennutzungsplänen an nachträglich festgesetzte Ziele der Raumordnung e) Auswirkung von nachträglich festgelegten Zielen der Raumordnung auf Genehmigungen nach den 30 ff aa) Auswirkungen von nachträglich festgesetzten Zielen der Raumordnung auf Vorhaben nach bb) Auswirkungen von nachträglich festgelegten Zielen der Raumordnung auf den Flächennutzungsplan Keine Verwerfungskompetenz hinsichtlich rechtswidriger Ziele der Raumordnung; Funktionslosigkeit von Zielen der Raumordnung a) Allgemeines b) Auswirkungen rechtswidriger Ziele der Raumordnung auf die Wirksamkeit der angepassten Bauleitpläne Abwehrrechte gegen Raumordnungspläne und Rügepflichten a) Gemeinden aa) Gerichtliche Kontrolle bb) Rügepflichten und Planerhaltung b) Bürger Ausnahme von Zielen der Raumordnung; Zielabweichungsverfahren a) Allgemeines b) Ausnahme von Zielen der Raumordnung ( 6 Absatz 1 ROG) aa) Allgemeines bb) Verfahren; Rechtsschutz der Gemeinde c) Das Zielabweichungsverfahren ( 6 Absatz 2 ROG) aa) Raumordnerische Vertretbarkeit einer Zielabweichung bb) Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Planung cc) Verfahren dd) Rechtsschutz Schrödter/Wahlhäuser 3

19 1 1. Kapitel 1. Teil Bauleitplanung 9. Die raumordnungsrechtliche Untersagung von Bauleitplänen, die Zielen der Raumordnung widersprechen ( 14 ROG) a) Allgemeines b) Die unbefristete Untersagung einer Bauleitplanung ( 14 Absatz 1 ROG) c) Die befristete Untersagung einer raumordnungswidrigen Bauleitplanung ( 14 Absatz 2 ROG) d) Verfahren; Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Untersagung der raumordnungswidrigen Bauleitplanung e) Untersagung von Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen V. Grundsätze und Ziele der Bauleitplanung (Absatz 5) Planungsgrundsätze, Planungsziele Belange und Optimierungsgebote Die einzelnen Planungsgrundsätze a) Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung b) Sozialgerechte Bodennutzung c) Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen d) Stärkung der Innenentwicklung e) Nachhaltige Stadtentwicklung f) Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als Grundsatz der Bauleitplanung aa) Hintergrund der gesetzlichen Regelung bb) Völkerrechtliche Verpflichtungen zum Klimaschutz cc) Die beiden Varianten des städtebaulichen Klimaschutzes dd) Verfassungsrechtliche Aspekte eines globalen Klimaschutzes als Aufgabe der Bauleitplanung ee) Umsetzung des Grundsatzes des Klimaschutzes im BauGB g) Baukultur, städtebauliche Gestalt, Ort- und Landschaftsbild VI. Die abzuwägenden Belange (Absatz 6) Allgemeines; Änderungen seit Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse; Sicherheit der Bevölkerung (Nr. 1) a) Allgemeines b) Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen; Trennungsgebot aa) Luftverunreinigungen und chemische Gerüche bb) Gerüche (1) VDI-Richtlinien a (2) Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) cc) 39. BImSchV dd) Bioaerosole ee) Geräusche c) Vorsorge gegen Verkehrslärm; Verkehrslärmschutzverordnung aa) Allgemeines bb) Anwendung der 16. BImSchV auf den Bau und die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen cc) Entsprechende Anwendung bei der Festsetzung von Baugebieten in der Nähe von Straßen dd) Erschütterungen, Schadstoffimmissionen durch den Verkehr ee) Lärmschutz an Schienenwegen d) Lärmschutz im Umweltbericht e) Sportanlagen; Lärmschutz f) Sonstige Freizeitanlagen; Lärmschutz g) Spielplätze h) Atypische Geräusche i) Elektrosmog sowie elektrische und magnetische Strahlung j) Erschütterungen k) Bioaerosole l) Lichtimmissionen m) Der Umgang mit Altlasten in der Bauleitplanung aa) Allgemeines bb) Auswirkungen des Bundes- Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung auf die Überplanung von Altlasten (1) Begriff der Altlast (2) Prüfwerte, Maßnahmenwerte und Vorsorgewerte in der Bauleitplanung cc) Die Bedeutung der Listen, insbesondere der Holland-Liste, und anderer Regelwerke zur Bewertung von Bodenbelastungen dd) Bauleitplanung in Gebieten nach 21 Abs. 3 BBodSchG ee) Behandlung von Altlasten im Umweltbericht; Bedeutung der Altlastenkataster ff) Auswirkungen einer fehlerhaften Überplanung von Altlasten auf die Wirksamkeit des Planes gg) Aufschiebend bedingte Festsetzungen aus Gründen des Bodenschutzes hh) Keine Sanierungsverantwortung der Gemeinde bei einer Überplanung fremder Grundstücke ii) Überplanung von Grundstücken, die mit Kampfmitteln belastet sein können jj) Die Behandlung von Altlasten im Baugenehmigungsverfahren (1) Allgemeines (2) Handlungsoptionen der Gemeinde Schrödter/Wahlhäuser

20 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung kk) Schrifttum zur Überplanung von Altlasten ab 2000 (Auswahl) Wohnbedürfnisse der Bevölkerung; Eigentumsbildung (Nr. 2) Soziale und kulturelle Bedürfnisse, Familien, Behinderte, Gleichstellung von Frauen und Männern, Sport und Freizeit (Nr. 3) Erhaltung, Anpassung und Umbau von Ortsteilen; Erhaltung und Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen (Nr. 4) Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (Nr. 5) a) Denkmalschutz und Denkmalpflege b) Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge (Nr. 6) Belange des Umweltschutzes (Nr. 7) a) Allgemeines; Änderungen durch die Novellen seit b) Die Umweltbelange in der Abwägung aa) Kein abstrakter Vorrang der Umweltbelange in der Abwägung bb) Formale Aufwertung der Umweltbelange durch die Umweltprüfung als Regelverfahren cc) Umweltbelange mit der Funktion von Planungsleitsätzen c) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie die biologische Vielfalt (Nr. 7 a) aa) Tiere, Pflanzen bb) Bodenschutz cc) Wasser dd) Klima, Luft ee) Landschaft ff) Biologische Vielfalt d) Europäische Schutzgebiete (Nr. 7 b) e) Artenschutz und Bauleitplanung. 405 f) Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölkerung (Nr. 7 c) g) Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Nr. 7 d) h) Vermeidung von Emissionen; sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (Nr. 7 e) i) Nutzung erneuerbarer Energien (Nr. 7 f) j) Darstellungen von Landschaftsplänen (Nr. 7 g, 1. Alternative) aa) Das System der Landschaftsplanung nach dem BNatSchG bb) Auswirkungen der Landschaftsplanung auf die Bauleitplanung. 412 cc) Keine Verpflichtung zur Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen als Voraussetzung rechtmäßiger Bauleitpläne k) Sonstige Pläne des Umweltschutzes (Nr. 7 g, 2. Alternative) aa) Pläne des Wasserrechts bb) Pläne des Abfallrechts cc) Pläne des Immissionsschutzrechts (1) Luftreinhalteplanung (2) Lärmminderungsplanung l) Sonstige Pläne des Umweltschutzes (Nr. 7 g, 3. Alternative) aa) Forstliche Rahmenpläne bb) Fachplanungen zur Agrarstruktur cc) Fachplanungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel dd) Gemeindliche Entwicklungspläne zum Umweltschutz m) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (Nr. 7 h) aa) Allgemeines bb) Erhaltung der Luftqualität in Gebieten, in denen die Werte nicht überschritten sind cc) Bauleitplanung in Gebieten, in denen die Werte überschritten sind n) Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Belangen nach den Buchstaben a, c und d (Nr. 7 i) Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffe, Arbeitsplätze, Post, Telekommunikation (Nr. 8) a) Wirtschaft (Nr. 8 a) b) Verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung (Nr. 8 a) c) Mittelstandsklausel (Nr. 8 a) d) Land- und Forstwirtschaft (Nr. 8 b) e) Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen (Nr. 8 c) f) Post- und Telekommunikationswesen (Nr. 8 d) g) Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser (Nr. 8 e) h) Sicherung von Rohstoffvorkommen (Nr. 8 f) Belange des Verkehrs und der Mobilität (Nr. 9) Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes (Nr. 10) Schrödter/Wahlhäuser 5

21 1 1. Kapitel 1. Teil Bauleitplanung a) Allgemeines b) Überplanung von Konversionsflächen aa) Allgemeines; Standortkonzept bb) Planungshoheit für Konversionsflächen cc) Konversion in gemeindefreien Gebieten dd) Planungsrechtliche Sicherung der Konversionsflächen ee) Fragen des Bestandsschutzes militärisch genutzter Anlagen ff) Einzelfragen gg) Arbeitshilfen zur Konversion Ergebnisse einer sonstigen städtebaulichen Planung (Nr. 11) Die Belange des Hochwasserschutzes (Nr. 12); Auswirkungen des WHG auf die Bauleitplanung und das Genehmigungsverfahren ( 76 bis 78 WHG) a) Allgemeines; Auswirkungen der Änderungen zum WHG seit b) Der Hochwasserschutz als Belang der Bauleitplanung c) Festgesetzte, vorläufig gesicherte und übergeleitete Überschwemmungsgebiete als Grundlage des Überplanungsverbotes aa) Durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete ( 76 Absatz 2 WHG) bb) Vorläufig gesicherte Gebiete ( 76 Absatz 3 WHG) cc) Übergeleitete Überschwemmungsgebiete ( 106 Absatz 3 WHG) dd) Festsetzung weiterer Überschwemmungsgebiete nach dem Landesrecht ee) Rechtsschutz gegen die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten d) Die vom Überplanungsverbot erfassten Bauleitpläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen ( 78 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WHG) aa) Ausweisung eines neuen Baugebietes in einem Bebauungsplan bb) Änderung eines Bebauungsplanes cc) Ausweisung von neuen Bauflächen und Baugebieten im Flächennutzungsplan dd) Überplanung von Baulücken nach ee) Ausweisung von Baugebieten durch sonstige städtebauliche Satzungen ff) Ausnahme vom Überplanungsverbot für Häfen und Werften e) Ausnahmen vom Überplanungsverbot ( 78 Absatz 2 Nr. 1 bis 9 WHG). 517 aa) Nr. 1: Keine Möglichkeit einer anderen Siedlungsentwicklung (1) Allgemeines (2) Keine alternative Siedlungsentwicklung aus tatsächlichen Gründen (3) Keine alternative Siedlungsentwicklung aus öffentlich-rechtlichen Gründen (4) Keine alternative Siedlungsentwicklung wegen der besonderen städtebaulichen Qualität des Plangebietes (5) Keine alternative Siedlungsentwicklung aus zivilrechtlichen Gründen (6) Standortgebundene Planung im Überschwemmungsgebiet bb) Nr. 2: Beachtung des Arrondierungsgrundsatzes des 78 Absatz 2 Nr. 2 WHG cc) Nr. 3: Ausschluss von Gefahren für Menschen oder Sachen dd) Nr. 4: Keine nachteilige Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses und der Höhe des Wasserstandes ee) Nr. 5: Keine Beeinträchtigung der Hochwasserrückhaltung; Ausgleich des Rückhalteraumes. 529 ff) Nr. 6: Keine Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes gg) Nr. 7: Ausschluss von nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger hh) Nr. 8: Beachtung der Belange der Hochwasservorsorge ii) Nr. 9: Ausschluss baulicher Schäden f) Darlegungslast der Gemeinde; Funktion des Umweltberichtes bei der Überplanung des Überschwemmungsgebietes g) Verfahren der Erteilung einer Ausnahme h) Rechtsschutzfragen aa) Rechtsschutz der Gemeinde (1) Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets (2) Rechtsschutz gegen die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes nach 76 Abs. 3 WHG (3) Rechtsschutz gegen die Überleitung von alten Überschwemmungsgebieten nach 106 Abs. 3 WHG (4) Klage gegen die Versagung der Ausnahmegenehmigung Schrödter/Wahlhäuser

22 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung 1 bb) Rechtsschutz Dritter Übersicht (1) Normenkontrollverfahren gegen den Bauleitplan (2) Kein Rechtsmittel gegen die Erteilung der Ausnahme vom Überplanungsverbot i) Die Festsetzung von raumordnungsrechtlichen Überschwemmungsgebieten j) Die Überplanung von Rückhalteflächen nach 77 WHG aa) Allgemeines bb) Die Bestimmung der Rückhalteflächen nach 77 Satz 1 WHG cc) Überplanung von Rückhalteflächen durch Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Satzungen dd) Gewährleistung der notwendigen hochwasserschutzbezogenen Ausgleichsmaßnahmen ee) Durchsetzung hochwasserbezogener Anforderungen nach 1 Absatz 6 Nr k) Hochwasserschutzbezogene Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen nach den 30, 33, 34 und 35 in festgesetzten Überschwemmungsgebieten aa) Allgemeines bb) Nr. 1: Zeitgleicher Ausgleich von Rückhalteraum cc) Nr. 2: Keine nachteilige Beeinträchtigung des Wasserstandes und des Abflusses bei Hochwasser dd) Nr. 3: Keine Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes ee) Nr. 4: Hochwasserangepasste Bebauung ff) Ausgleich nachteiliger Auswirkungen durch Nebenbestimmungen gg) Allgemeine Zulassung von Anlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen ( 78 Abs. 3 S. 2 WHG) (1) Allgemeine Zulassung von Vorhaben, die den Vorgaben eines neuen Bebauungsplanes entsprechen (Nr. 1) (2) Hochwasserangepasste Bauart (Nr. 2) l) Hochwasserschutzbezogene Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten m) Schrifttum und Arbeitshilfen zu den Auswirkungen des Hochwasserschutzes auf das Städtebaurecht (Auswahl) a 14. Die Belange der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (Nr. 13) b VII. Die Abwägung der Belange (Absatz 7) Allgemeines Fehler im Abwägungsvorgang a) Abwägungsausfall b) Abwägungsdefizit aa) Fehlende Schutzwürdigkeit bb) Wesentlichkeit der Auswirkungen cc) Wahrscheinlichkeit der Betroffenheit dd) Erkennbarkeit c) Abwägungsfehleinschätzung Fehler im Abwägungsergebnis Einzelfragen a) Gebot der Konfliktbewältigung b) Grundsatz der Lastengleichheit c) Zukünftige Entwicklungen d) Schutz des Eigentums e) Erschließungsbeitragspflicht f) Umweltprüfung g) Alternativenprüfung VIII. Änderung, Aufhebung und Ergänzung von Bauleitplänen (Absatz 8) IX. Haftung der Gemeinde für schuldhaft rechtswidrige Bauleitplanung Allgemeines Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs a) Keine Amtspflichtverletzung der Gemeinde wegen einer schuldhaft rechtswidrigen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften b) Amtshaftung wegen Verletzung von materiellen Rechtsvorschriften c) Mögliche Amtshaftung wegen schuldhaft rechtswidriger Verletzung des Abwägungsgebotes nach 1 Absatz d) Amtshaftung wegen der Vereitelung von Baurechten durch eine rechtswidrige Bauleitplanung aa) Mögliche Grundlage eines Amtshaftungsanspruchs bb) Umfang des normalen Verzögerungsschadens cc) Mögliche Amtshaftung wegen Totalausfalls eines beantragten Projektes Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs Amtshaftung wegen schuldhaft rechtwidriger Veränderungssperre bzw der Zurückstellung von Baugesuchen nach 15 Absatz 1 und Weitere Voraussetzungen einer Haftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung Schrödter/Wahlhäuser 7

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