Allgemeine Angaben. Definition der wichtigsten Begriffe im NKF

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1 Allgemeine Angaben Definition der wichtigsten Begriffe im NKF

2 Definition der wichtigsten Begriffe im NKF Abschreibung Betrag, der bei zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens die eingetretenen Wertminderungen periodengerecht erfassen soll und der dementsprechend als Aufwand angesetzt wird. Aktiva Summe des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden. Die Aktiva zeigen die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel. Das buchhalterische Verfahren zur Erfassung der Aktiva wird als Aktivierung bezeichnet. Gegensatz: Passiva (vgl. Definition) Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen sind Gegenpositionen zu Aufwendungen der Kommune zur Erstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen Herstellungskosten darstellen. (z.b. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude, Straßen, Maschinen usw.). Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage ist Teil des Eigenkapitals (vgl. Definition Eigenkapital). Sie hat nichts mit der allgemeinen Rücklage im kameralen Sinne zu tun: die allgemeine Rücklage in der Bilanz ist nur eine rechnerische Größe, d.h. der Betrag ist nicht in Form von Liquidität vorhanden. Der Wert der allgemeinen Rücklage ergibt sich, indem man vom Eigenkapital die Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und evtl. Jahresüberschüsse/-fehlbeträge abzieht. Aufwand Als Aufwand bezeichnet man den bewerteten Ressourcenverbrauch einer Rechnungsperiode (Ressourcen = Güter, Arbeitsleistungen, Dienstleistungen) Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage ist eine Rücklage eigener Art und muss als Bestandteil des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz als gesonderter Posten angesetzt werden. Sie ist somit nicht Teil der Allgemeinen Rücklage, die ebenfalls auf der Passivseite der Bilanz in Eigenkapital dargestellt wird. Die Ausgleichsrücklage dient dazu, im Bedarfsfall den Fehlbedarf im Ergebnisplan oder einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung zu decken, um den gesetzlichen geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Ausgleichsrücklage kann bis zur Höhe eines Drittels des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals gebildet werden höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels des Durchschnitts der jährlichen Kreisumlage und der allgemeinen Zuweisungen der dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehenden drei Haushaltsjahre. Auszahlung Auszahlungen sind Verminderungen des Bargeldbestandes bzw. Belastungen von Girokonten (= Abfluss von Liquidität). - A 49 -

3 Bilanz Die Bilanz kennzeichnet den Abschluss des Rechnungswesens für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag). Vermögen ( Aktiva ) sowie Eigenkapital und Schulden (Passiva) sowie Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden einander gegenübergestellt. Die Bilanz ist immer ausgeglichen (Aktiva = Passiva). Budgetierung Budgetierung bezeichnet im Neuen Kommunalen Finanzmanagement das Verbinden mehrerer Ergebnis- oder Finanzpositionen mit der Maßgabe, dass - die Summe der Ansätze der budgetierten Auszahlungs- bzw. Aufwandsermächtigungen nicht überschritten wird und - die Bewirtschaftung der Budgets nicht zu einer Minderung des Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit führt. Weiterhin kann bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte Aufwendungsermächtigungen erhöhen, bzw. Mindererträge bestimmte Aufwandsermächtigungen vermindern. Eigenkapital Unter Eigenkapital wird in der Doppik die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten verstanden. Jahresüberschüsse erhöhen und Jahresfehlbeträge mindern das Eigenkapital. Das Eigenkapital wird in der Bilanz der Kommune wie folgt untergliedert: I. Allgemeine Rücklage II. Sonderrücklage III. Ausgleichsrücklage IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Einzahlungen Einzahlungen sind Erhöhungen des Bargeldbestandes und Gutschriften auf Girokonten (= Zufluss von Liquidität). Ergebnisplan Der Ergebnisplan enthält alle Aufwendungen und Erträge und entspricht im Prinzip der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Der Ergebnisplan bildet das gesamte Ressourcenaufkommen und den gesamten Ressourcenverbrauch einer Periode vollständig ab. Das in der Ergebnisrechnung ermittelte Jahresergebnis geht in die Bilanz ein und vermindert oder erhöht das dort ausgewiesene Eigenkapital. Neben einen Gesamtergebnisplan, der sämtliche Aufwendungen und Erträge enthält, gibt es darüber hinaus Teilergebnispläne für die jeweiligen Produktbereiche und für jedes einzelne Produkt. - A 50 -

4 Ergebnisrechnung Ertrag Die Ergebnisrechnung ist die dem Ergebnisplan entsprechende Komponente des Jahresabschlusses. Als Ertrag bezeichnet man das bewertete Ressourcenaufkommen einer Rechnungsperiode. Ertrag ist jeder Vorgang, der das Eigenkapital erhöht. Finanzplan Der Finanzplan beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen, und zwar sowohl aus der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzrechnung geht in die Aktivseite der Bilanz ein und erhöht oder vermindert den Bestand an liquiden Mitteln. Der Finanzplan dient unter anderem der Liquiditätsplanung der Gemeinde. Neben einem Gesamtfinanzplan, der sämtliche Ein- und Auszahlungen enthält, gibt es darüber hinaus Teilfinanzpläne für die jeweiligen Produktbereiche und für jedes einzelne Produkt. In den Teilfinanzplänen werden neben den produktbezogenen Ein- und Auszahlungen auch die jeweils geplanten Investitionen ausgewiesen. Die Teilfinanzpläne stellen insofern auch die Ermächtigungsgrundlage für alle investiven Auszahlungen dar. Finanzrechnung Die Finanzrechnung ist die dem Finanzplan entsprechende Komponente im Jahresabschluss. Sie dient dem Nachweis der empfangenen Einzahlungen und der geleisteten Auszahlungen eines Jahres sowie der Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln. Forderungen Bei der Bilanzposition Forderungen (Aktivseite) wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden. Es handelt sich dabei um am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach feststehende aber noch nicht eingegangene Beträge. Fremdkapital Bezeichnung für die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitencharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Fremdkapital dient der Finanzierung des Vermögens und ist somit eine Passivposition in der Bilanz. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen (GoB-K) Die GoB-K bilden die allgemeine Grundlage für das Neue Kommunale Finanzmanagement. Folgende Grundsätze sind zu beachten: - Vollständigkeit, - Richtigkeit und Willkürfreiheit; - Verständlichkeit, - Öffentlichkeit, - Aktualität, - Relevanz, - Stetigkeit, - Nachweis der Recht- und Ordnungsmäßigkeit und - Dokumentation der intergenerativen Gerechtigkeit. - A 51 -

5 Haushaltsausgleich Ein ausgeglichener Haushalt liegt vor, wenn die Summe aller Erträge mindestens die Summe aller Aufwendungen erreicht, d.h. wenn das Jahresergebnis nicht negativ ist. Passiva Summe des Eigenkapitals (einschließlich Rücklagen), der Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden. Die Passivseite einer Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Produkt Rechnungsabgrenzungs- Posten (RAP) Die jeweiligen Fachausschüsse beraten den Haushalt auf der Ebene der Produkte. Jedes Produkt verkörpert eine Bündelung von Leistungen und wird im Haushalt entsprechend erläutert. Die nunmehr auf Produktebene in Zeilen zusammengefassten Erträge und Aufwendungen sind deutlich komprimierter angelegt als die feingliedrige und sehr detaillierte Ausweisung in Form der kameralen Haushaltsstellen. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ressourcenverbrauch Verbrauch von Gütern, Arbeitsleistungen und Dienstleistungen Ressourcenverbrauchskonzept Das dem veralteten Haushaltsrecht zugrunde liegende Konzept der kameralistischen Einnahme und Ausgaberechnung wurde im Rahmen der Haushaltsrechtsreform durch das Ressourcenverbrauchskonzept abgelöst, um eine periodengerechte Ausweisung des vollständigen Ressourcenverbrauchs darzustellen. Rücklagen Rücklagen sind Teile des Eigenkapitals. Änderungen der Rücklagen ergeben sich durch die mögliche Zuführung von Ergebnisvorträgen und durch die Entnahme zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen. Der hier definierte Begriff Rücklage hat eine andere Bedeutung als der kamerale Rücklagenbegriff. Rücklagen im Sinne des NKF stellen keine Finanzmittel oder Liquiditätsreserven dar. Rückstellung Rückstellungen sind Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihres Grundes oder ihrer Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Auszahlungen den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Typische Beispiele für Rückstellungen sind Pensionsrückstellungen, Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen, Rückstellungen für Prozessrisiken, etc. Rückstellungen sind Teil des Fremdkapitals (Passiva). - A 52 -

6 Schulden Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten. Sie sind in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Im bilanziellen Sinne umfassen Schulden auch Rückstellungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehende Schulden. Verbindlichkeiten sind in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Sie sind dem Fremdkapital zuzuordnen. Vermögen Als Vermögen bezeichnet man im Rechnungswesen den Teil der Aktivseite der Bilanz. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre. - A 53 -

7 Allgemeine Angaben Statistische Angaben und Abkürzungsverzeichnis

8 Essen-Mülheim Mülheim a. d. Ruhr Essen Duisburg HEILIGENHAUS VELBERT 52 RATINGEN (geplant) 535 Düsseldorf 44 WÜLFRATH 46 METTMANN Düsseldorf Wuppertal B A H N ERKRATH 46 HAAN 1 HILDEN Solingen Remscheid 3 Rhein-Kreis Neuss LANGENFELD (RHLD.) Rheinisch-Bergischer Kreis 1 57 MONHEIM A. RHEIN Leverkusen Köln Köln-Bonn 23 km Kreis Mettmann, Vermessungs- und Katasteramt - A 54 -

9 Kommunalwahl 2009 Im Rahmen der Kommunalwahlen im Jahr 2009, wurde am auch der Kreistag des Kreises Mettmann neu gewählt. Ergebnis der Kreistagswahl 2009 Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung 53,3% Ungültige Stimmen Gültige Stimmen Von den gültigen Stimmen entfielen auf Stimmen Prozent CDU ,5 SPD ,3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ,4 FDP ,6 UWG-ME ,4 DIE LINKE ,3 VELBERT anders ,4 Durch dieses Ergebnis hat der Kreistag aktuell - bedingt durch Ausgleichsmandate nach 33 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes vom Sitze. - A 55 -

10 Einwohnerzahl Kreis Mettmann Ständige Bevölkerung am Fortgeschr. Bevölkerung am Erkrath Haan Heiligenhaus Hilden Langenfeld Mettmann Monheim a. R Ratingen Velbert Wülfrath Kreis Mettmann Fortgeschriebene Bevölkerungsentwicklung Kreis Mettmann Wülfrath Velbert Ratingen Monheim a. R. Mettmann Langenfeld Hilden Heiligenhaus Haan Erkrath Fortgeschr. Bevölkerung am Ständige Bevölkerung am A 56 -

11 Abkürzungsverzeichnis A Ausgaben ku künftig umzuwandeln ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen KU Kreisumlage ADV/EDV Allgemeine/ Elektronische Datenverarbeitung KVGM Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann mbh AGZ Arbeitsgruppe Zahngesundheit kw künftig wegfallend AIDS Acquired Immune Deficiency Syndrome L Landstraße ALK Automatisiertes Liegenschaftskataster LAF Lastenausgleichsfond AöR Anstalt des öffentlichen Rechts LAG Lastenausgleichsgesetz ARGE Arbeitsgemeinschaft LDS Landesamt für Datenverarbeitung/Statistik AsylVfG Asylverfahrensgesetz LNA Leitender Notarzt AWO Arbeiterwohlfahrt LPVG Landespersonalvertretungsgesetz B Bundesstraße LR Landrat BA Bauabschnitt LVA Landesversicherungsanstalt BaföG Bundesausbildungsförderungsgesetz LVR Landschaftsverband Rheinland BBesG Bundesbesoldungsgesetz LZ Landeszuweisung BdH Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter ME-BIT Eigenbetrieb für Informationstechnologie des Kreises Mettmann BdV Bund der Vertriebenen MS Multiples Sklerose BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MVA Müllverbrennungsanlage BgA Betrieb gewerblicher Art NKF Neues Kommunales Finanzmanagement BGBl Bundesgesetzblatt OBG Ordnungsbehördengesetz BK Berufskolleg ÖGDG Öffentlicher Gesundheitsdienst BSHG Bundessozialhilfegesetz ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr BVG Bundesversorgungsgesetz PfG Pflegegesetz BVR Busverkehr Rheinland GmbH RE Rechnungsergebnis DKR Deckungskreis RPA Rechnungsprüfungsamt DLRG Deutsche Lebensrettungsgesellschaft RTW Rettungstransportwagen DM Deutsche Mark RVK Rheinische Versorgungskasse DRK Deutsches Rotes Kreuz RW Rettungswache E Einnahme RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke EfoG Versorgungsfondsgesetz SBG Solidarbeitragsgesetz EP Einzelplan SGB Sozialgesetzbuch FSHG Feuerschutzgesetz SK(F)M Sozialdienst kath. (Frauen und ) Männer GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung SN Sammelnachweis (bisherige Abkürzung) GFG Gemeindefinanzierungsgesetz SoPo Sonderposten GO Gemeindeordnung SpD Sozialpsychiatrischer Dienst GPA Gemeindeprüfungsanstalt SPNV Schienenpersonennahverkehr Gr. Gruppierung STD Sexuell Transmitted GUV Gemeindeunfallversicherungsverband StPO Strafprozessordnung GV NRW Gesetz- u. Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen StVO Straßenverkehrsordnung GVV Gemeindeversicherungsverband SV Sozialversicherung GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut SVA Straßenverkehrsamt Hhst. Haushaltsstelle TBA Tierkörperbeseitigungsanstalt HIV Humanes Immundefizienz-Virus TBC Tuberkulose HzL Hilfe zum Lebensunterhalt TUI Technikunterstützte Informationsverarbeitung IfSG Infektionsschutzgesetz TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst IHK Industrie- und Handelskammer Ü Übertragbar JAV Jugendauszubildendenvertretung UA Unterabschnitt JUH Johanniter-Unfall-Hilfe üö überörtlich K Kreisstraße USG Unterhaltssicherungsgesetz ka. kreisangehörig VAK Vollausbau Kreisstraße KAG Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e.v. VdK Verband der Kriegsgeschädigten, -hinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands KatS Katastrophenschutz VE Verpflichtungsermächtigung KBM Kreisbrandmeister VG Verwaltungsgebäude KD Kreisdirektor VKA Verband der Kommunalen Aktionäre KDM Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft für VmH Vermögenshaushalt Stadt Düsseldorf/ Kreis Mettmann mbh VOR Vorschuss KGSt Komm. Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr VWG Verwahrgeld KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz VwH Verwaltungshaushalt KLtS Kreisleitstelle WfB Werkstätten für Behinderte KOF Kriegsopferfürsorge z.a. zur Anstellung KPB Kreispolizeibehörde KrO Kreisordnung KSB Kreissportbund ZV Zweckverband KSK Kreissparkasse ZVK Zusatzversorgungskasse ZE Zweckgebundene Einnahme nach 17(1) GemHVO - A 57 -

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