Betreuerpersönlichkeit ( 72 SGB VIII) Ein kleiner Ausflug in das zukünftige europäische Bildungswesen
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- Klaus Ackermann
- vor 8 Jahren
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1 Betreuerpersönlichkeit ( 72 SGB VIII) Was zeichnet eine Fachkraft im Sinne des europäischen Kompetenzrahmens (EQF) aus? CHRISTIANE THIESEN Freie Supervisorin und Weiterbildungsreferentin, Lindau Ein kleiner Ausflug in das zukünftige europäische Bildungswesen Worauf werden Schwerpunkte gelegt? Was bedeuten diese für Menschen, die heute und zukünftig intensivpädagogische Begleitung von Jugendlichen europaweit anbieten? Inwieweit sollten wir dies hier und heute in der Fachkräftediskussion berücksichtigen? EQF, der europäische Kompetenzrahmen wird ein Meta-Rahmen sein, der es ermöglich soll, die unterschiedlichen Qualifikationsrahmen und -systeme in Bezug zueinander zu setzen, soll die Übertragung und Anerkennung von Qualifikationen einzelner Bürger erleichtern. Jedes Land müsste sich einen eigenen, einzigen Qualifikationsrahmen erstellen und diesen in Bezug zu EQF setzen. So bleibt die Vielfalt der Ausbildungsberufe und Berufsausbildungen erhalten, lässt sich aber in Europa vergleichen. Dieser Prozess beginnt und ist zum Teil auch schon gelungen. Lernergebnisse im EQF-Sinne werden aufgeteilt in: Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen im weiteren Sinne (persönliche und fachliche). Dies soll in den nächsten 10 Jahren in der europäischen Union umgesetzt sein. Es soll ein EU-Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung geben (ECVET), dessen Ziele sind: Mobilität von Lernenden in Europa erhöhen, Flexibilität der Lernenden erhöhen, Seite 1
2 Vergleichbarkeit von Aus- und Weiterbildungen, Transferierbarkeit von Aus- und Weiterbildung, wechselseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen. Dies hat es in bestimmten Berufszweigen bereits gegeben. In den formalen Berufsausbildungsgängen (EAB Erstausbildung) hat man bereits damit begonnen, zum Beispiel beim Mechatroniker. In großen Betrieben wird es so gehandhabt, dass der Auszubildende an verschiedenen Standorten in Europa Teile der Berufsausbildung oder Praktika absolviert. Sie bekommen dabei Punkte für die Mobilität, zeigen eine gewisse Flexibilität, sie haben sich eine Sprachkompetenz angeeignet usw. Dies soll künftig in einem Leistungspunktesystem erfasst werden. Dabei wird es Kompetenzdimensionen geben, die die nicht formalen Fähigkeiten wertschätzen sollen. Nicht nur der Schulabschluss und die berufliche Ausbildung sollen berücksichtigt werden, sondern weitere Kompetenzen, wie zum Beispiel Arbeiten im Ausland. Was ist zu tun? Dieser Rahmen eignet sich dafür, dies in einen Vergleich zu setzen, wenn man über Fachkräfte diskutiert, die pädagogische Dienstleistungen auch im Ausland anbieten. Um die Fähigkeiten der pädagogischen Dienstleister überhaupt eingliedern zu können, brauchte man bestimmte Einigungsprozesse darüber, was eine formale Fachkraft für intensivpädagogische Maßnahmen ist, zunächst auf nationaler Ebene. Wenn wir in Deutschland noch nicht definiert haben, wer eine intensivpädagogische Maßnahme pädagogisch betreuen darf und das ist allein in den einzelnen Bundesländern noch sehr unterschiedlich -, wird es schwierig, das auf Europaebene zu diskutieren. Es müsste zusätzlich ein nationaler Einigungsprozess auf Seiten der Träger und Jugendämtern in Kombination mit den pädagogischen Dienstleistern darüber stattfinden, welche weiteren Kompetenzen für die Betreuung notwendig sind (persönliche, nicht-formale Kompetenzen). Eine (authentische) Betreuerpersönlichkeit hat eine gewisse Qualität und diese Qualität müsste beschrieben werden. Gleichzeitig müssten Lernbiografien der betreuenden Personen erstellt werden und auch Berücksichtigung finden, die eine Transparenz darüber schaffen, welche Kompetenzen aus ihrer beruflichen Biografie sie dazu befähigt, Jugendliche zu betreuen. Seite 2
3 Diese Betreuung ist sehr anspruchsvoll, viele Hilfen sind meist bereits gescheitert und viele Fachkräfte haben schon versucht, unterstützend einzugreifen. Daher brauchen die Betreuer eine bestimmte fachliche Kompetenz, um mit diesen Jugendlichen zu arbeiten. Wichtig sind auch Absprachen und Einigung in den Verbänden darüber, wie welche Kompetenzen zu bewerten sind. Kann man diese überhaupt bewerten? Die europäischen Tendenzen könnten ein Rahmenkonzept dafür anbieten. Es werden sicher in diesem Zusammenhang Modellprojekte entwickelt, in denen auch solche Kompetenzen bewertet werden müssen. Einen Mechatroniker kann man sicher leichter fachlich bewerten, aber wenn es auch um Haltungen und Pädagogik geht, ist das weitaus schwieriger. Die Zielsetzung der pädagogischen Prozesse muss in die Personalentscheidung einbezogen werden, damit dem Jugendlichen ein Mensch mit den erforderlichen Kompetenzen gegenüber gestellt werden kann. Das erfordert die Erstellung eines Kompetenzprofils für den einzelnen Jugendlichen. Wenn zum Beispiel das pädagogische Ziel Heranführung an die Arbeitswelt lautet, muss nicht unbedingt ein formal qualifizierter Psychologe mit x therapeutischen Zusatzausbildungen herangezogen werden. Das Kompetenzprofil schlägt eventuell einen Handwerker in EAB vor, der diverse pädagogischen Fort- und Weiterbildungen absolviert hab, über Meta- Skills verfügt, die die handwerkliche Facharbeit mit der Vermittlung dieser und einer ressourcenorientierten, annehmenden Lebenshaltung verknüpft. Meiner Einschätzung nach geschieht das bereits in den intensivpädagogischen Maßnahmen, weil die Angebote am Bedarf der Jugendlichen entwickelt werden. Dies wird jedoch nicht immer als positiv bewertet, da oft die formale pädagogische Kompetenz im Vordergrund steht und die Erstausbildung Handwerker keine Rolle spielt. Fort- und Weiterbildungen werden derzeit meines Wissens dabei nicht wesentlich berücksichtigt. Was bedeutet das für die Fachkräfte/Betreuer? Die Fachkräfte und Beteuerpersönlichkeiten müssen sich ihrer eigenen Lernlaufbahn bewusst werden und sich darüber ein individuelles Profil schaffen und eine Transparenz herstellen. Nicht-formale Kompetenzen erhalten einen höheren Stellenwert als im gegenwärtigen System. Seite 3
4 ECVET-Punkte beziehen sich auf formale Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, Mobilität, Flexibilität, Sprachkompetenz und interkulturelle Kompetenz. Interkulturelle Kompetenz wird neben dem notwendigen Fachwissen zukünftig auf EU-Ebene die wichtigste Rolle spielen, um auf dem europäischen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Daher liegen in den Maßnahmen sowohl für die Fachkräfte/Betreuer als auch für die Jugendlichen große Chancen. Die Halbwertzeit von Bildung nimmt weiter ab, somit wird Fort- und Weiterbildung ein wichtiger zusätzlicher Bewertungsfaktor. Dies ist gerade für Fachkräfte/Betreuer in den intensivpädagogischen Maßnahmen aus zeitlichen Gründen sehr schwierig, weil sie rund um die Uhr für die Jugendlichen da sein müssen. Was können Träger und Jugendämter konkret tun? Träger und Jugendämter sollten die Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung für pädagogisch Betreuende einführen. Denkbar wäre außerdem die Entwicklung eines Weiterbildungs-Punktesystems, das direkt auf EU-Ebene ausgelegt und kompatibel ist, angelehnt an die Psychotherapie und Medizin. Fort- und Weiterbildungen im Ausland lassen sich hier ebenfalls integrieren und anerkennen. Beispiel eines Punktesystems (angelehnt an die Bayerische Landesärztekammer): Innerhalb von drei Jahren müssen zum Beispiel insg. 150 Punkte nachgewiesen werden. Die Intensität einer Fortbildung ist ausschlaggebend für die Anzahl der Punkte: - Supervision pro 60 Minuten = 2 Punkte, - Fortbildung mit eigener Beteiligung (Arbeitsgruppen, Workshops), mit maximal 18 Teilnehmern, pro 60 Minuten = 1 Punkt (maximal 12 pro Tag) - Fachvorträge (frontal ohne Beteiligung) pro 60 Minuten = 1 Punkt (maximal 8 pro Tag) - Zusatzpunkte für Interaktivität pro Veranstaltung = 1 Punkt - Zusatzpunkte für Lernerfolgskontrolle pro Tag = 1 Punkt - Hospitationen, Autoren, Referenten je 1 Punkt pro Beitrag, pro Hospitationsstunde. Seite 4
5 Folgen für die pädagogisch Tätigen wären: Nicht nur der formale Bildungsabschluss zählt, sondern die Kompetenzen der ganzen Person. Es muss eine Transparenz im Bereich nicht-formaler Bildung geschaffen werden und dieser muss sich der pädagogisch Tätige stellen: Erkennen, dass eine formale Ausbildung vor 10 bis 20 Jahren in der heutigen Beschäftigungswelt nicht mehr ausreicht. Eine persönliche Entwicklung eines klaren Kompetenzprofils ist wichtig, das Klarheit darüber gibt, ob sich ein Jugendlicher unter seiner Obhut möglichst gut entwickeln kann. Auseinandersetzung mit der Frage: Womit habe ich mich als Betreuungsperson in den letzten Jahren fachlich befasst? Resümee und Fragestellung Zukünftig wird die ganze Person mit ihrer beruflichen, auch nicht-formalen Biografie einen höheren Stellenwert erhalten. Es erscheint mir an der Zeit, den Begriff Fachkraft für diesen speziellen Bereich neu zu definieren, zunächst auf nationaler Ebene. Ist die Fachkräftediskussion wie wir sie führen, die Zukunft weisende, wenn wir wissen, was zumindest für unsere Kinder und Jugendlichen künftig auf EU- Ebene auf uns zukommt? Vortrag im Rahmen im Rahmen der Fachtagung Weder Abenteuerland noch Verbannung... am in Berlin. Veranstalter: Verein für Kommunalwissenschaften e.v. Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe Str. des 17. Juni Berlin Seite 5
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