Tierversicherung Angebotsanfrage S. 36 GHV DARMSTADT

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1 Tierversicherung Angebotsanfrage S. 36 GHV DARMSTADT Befristete Versicherungen gegen Einmalbeitrag Mastschweine S. 5 Hausschlachtversicherung S. 7 Weidetierversicherung (Rinder) S. 8 Ansprechpartner: Jagdhunde (Veranstaltungen) S. 10 Andreas Müller Am Judenkirchhof Hannover Tel.: Fax: info [at] haftpflichtversicherung-mueller [Punkt] de Auktionsversicherungen S. 12 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde S. 13 Kameliden S. 21 Rassehunde S. 22 Zuchtbullen S. 23 Zuchteber S. 24 Zuchtböcke (Schafe und Ziegen) S. 25 Weidezaungeräte S. 26 Bestandsversicherungen Rinder S. 27 Schweine S. 31 Schafe und Ziegen S. 34 Gewerbliche Schlachtung S. 35

2 Allgemeine Informationen Was ist eine Tierlebensversicherung? Mit unserer Tierlebensversicherung können Sie den Wert von Tieren absichern. Grundsätzlich ist der Todesfall versichert. Darüber hinaus gibt es tierartbezogene Deckungen, z. B. für Operationen von Pferden oder bei Diebstahl. Die Schlachtversicherung ersetzt den Wertverlust des Schlachtkörpers infolge einer amtlichen Beanstandung, auch hier gibt es Zusatzdeckungen. Die Versicherung für Weidezaungeräte bezieht sich auf Diebstahl. Anhand der Versicherungsdauer wird unterschieden in kurzfristige Versicherungen gegen Einmalbeitrag und in laufende Versicherungen für Einzeltiere oder Tierbestände. Im Regelfall werden Tierbestände stichtagsbezogen halbjährlich, bei Mastschweinen monatlich, abgerechnet. Versichern Sie auch...? Wir bieten ein breites Spektrum an Tierversicherungen an. Dieser Tarif deckt die häufigsten Fälle ab. Darüber hinaus prüfen wir gern eine passende Lösung. Wann ist Versicherungsteuer fällig? Steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu Mehrere Versicherungen desselben Versicherungsnehmers werden hierbei zusammengezählt. Bei Mischformen zwischen Schlachttier- und steuerbefreiter Tierlebensversicherung werden die entsprechenden Beitrags- und Steueranteile anteilig ausgewiesen. Die Beiträge zu folgenden Risiken sind immer steuerpflichtig: - Pferde - Hunde - Kameliden - sonstige Freizeittiere - Schlachtungen - Weidezaungeräte Die Versicherungsteuer beträgt derzeit 19 % (Stand: Januar 2014). Wie berechne ich den Beitrag? Der Beitrag ist entweder fest angegeben oder stellt sich als Versicherungsumme x Beitragssatz dar. Neben der Versicherungsteuer sind bei Pferden noch Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise zu berücksichtigen. Eine Ratenzahlung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: - Mindestvertragsdauer drei Monate, - Mindestrate 25 ohne Versicherungsteuer, - wir erhalten eine Einzugsermächtigung, - die erste Rate muss sich einlösen lassen, bevor der vereinbarte Vertragsbeginn erreicht ist. 2

3 Beispiel 1 Reitpferd, 8 Jahre alt, Wert Grunddeckung und dauernde Unbrauchbarkeit, Zahlungsweise halbjährlich S. 5 Jahresbeitrag x 8,5 % = 425,00 Zuschlag für Zahlungsweise / x 1,03 = 437,75 Halbjährliche Zahlungsweise / : 2 = 218,88 Versicherungsteuer 19% / x 0,19 = 45, zu zahlen 260,47 Allgemeine Informationen Beispiel 2 Weidetiere: 12 Weiderinder (Wert jeweils 500 ), 2 davon trächtig; 1 Weidezaungerät Deckung für Tierleben, Diebstahl, Trächtigkeit und Gerätediebstahl S. 18 und 24 Tierleben 12 x 500 x 2,2 % = 132,00 Trächtigkeit 2 x 500 x 2,0 % = 20, ,00 Versicherungsteuer 19 % / x 0,19 = 28,88 (da Viehbestand über ) ,88 Weidezaungerät = 20, zu zahlen 201,38 Wann sind unterjährige Vertragslaufzeiten möglich? Grundsätzlich ist eine ein- oder mehrjährige Vertragsdauer zu vereinbaren, soweit keine kurzfristige Versicherungen gegen Einmalbeitrag vorliegt. Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über den Beitrag zu einer unterjährigen Vertragsdauer. Voraussetzung ist, dass uns der Gesamtbeitrag vor dem vereinbarten Vertragsbeginn zugeht. Der Beitrag richtet sich nach der Vertragsdauer, er beträgt mindestens 25% und maximal 100% des Jahresbeitrags.. 3

4 Wo erhalte ich weitere Informationen? Tierversicherung: Herr Andreas Müller, Hannover Kontaktdaten siehe Vorseite 4

5 Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag Mastschweine-Stückversicherung Annahmerichtlinien Versicherungspflicht besteht für alle versicherungsfähigen Mastschweine eines Bestandes. Nicht versicherungsfähig sind Ferkel im Alter von weniger als sechs Wochen sowie kranke und krankheitsverdächtige Tiere. Versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass - Schweine infolge einer Krankheit oder eines Unfalles verenden oder notgeschlachtet werden müssen, ausgenommen Schäden infolge Schweinepest oder anderer Seuchen, für die seitens der Tierseuchenkasse oder anderer Seite Entschädigung gezahlt wird oder gezahlt würde, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre; - für den eigenen Bedarf ordnungsmäßig geschlachtete Schweine oder Teile davon bei der amtlichen Fleischbeschau beanstandet werden, wenn der Zusatzbeitrag für Hausschlachtversicherung entrichtet ist; - zum Schlachten verkaufte Schweine oder Teile davon nach ordnungsmäßiger Schlachtung bei der amtlichen Fleischbeschau beanstandet werden; - zum Schlachten verkaufte Schweine während oder infolge des Transportes verenden oder notgeschlachtet werden müssen. Mit dem Übergang der Gefahr auf den Käufer erlischt der Versicherungsschutz für Transportschäden. Die Entschädigung beträgt - bei Tod oder Nottötung 80 % - bei amtlicher Beanstandung des Fleisches - nach ordnungsgemäßer Schlachtung für den eigenen Bedarf des Versicherungsnehmers 100 % - zum Schlachten verkaufter Tiere bei Schlachtkörpermängeln oder Transportschäden 100 % des Wertes, der aufgrund des amtlich festgestellten Gewichtes und des für die fragliche Qualitätsund Gewichtsklasse geltenden Tagespreises für Schlachtschweine berechnet wird bzw. des Wertes der verworfenen Teilstücke, abzüglich eines erzielten Erlöses. Mit dieser Versicherung erübrigt sich auch die Notwendigkeit bzw. die Geltendmachung gleichartiger Versicherungen durch Dritte, z. B. durch Händler. 5

6 Einmalbeitrag Wagnis Einmalbeitrag je Schwein Aufteilung bzgl. ges. Versicherungsteuer (19 %) Schlachtrisiko, VersSt. zwingend: Tod / Nottötung, VerSt. frei* : - Der Versicherungsschutz endet mit der Schlachtung des Tieres, spätestens jedoch ein Jahr nach Vertragsabschluss. - Neuzugänge sind sofort zur Versicherung anzumelden. Zusatzversicherung eigene Schlachtung Wagnis Einmalbeitrag je Schwein zzgl. ges. Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) Schlacht- und Transportversicherung (ohne Tod / Nottötung während der Mast) Einmalbeitrag je Schwein: Aufteilung bzgl. ges. Versicherungsteuer (19 %) Schlachtrisiko, VersSt zwingend: Tod / Nottötung, VerSt frei*: - Tod / Nottötung ist bezüglich des Transports zur Schlachtstätte eingeschlossen 6

7 Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag Hausschlachtversicherung Die Versicherung erstreckt sich auf den Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass versicherungsfähige Schlachttiere nach ordnungsmäßiger Schlachtung durch amtliche Beanstandung anlässlich der Fleischbeschau ganz oder teilweise zum Genuss für Menschen untauglich, bedingt tauglich oder minderwertig erklärt werden. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, werden auch die Verluste ersetzt, die dadurch entstehen, dass zur Versicherung angemeldete Tiere noch vor der Schlachtung auf dem Weg zur Schlachtstätte oder in der Schlachtstätte verenden. Entschädigungsleistung 100 % der Versicherungssumme Ausgeschlossen von der Versicherung sind Tiere, die - vor der Schlachtung als krank befunden wurden, - als krankheitsverdächtig der tierärztlichen Beobachtung unterstellt sind, für die Dauer dieser Beobachtung oder - derart abgemagert sind, dass ihr Fleisch keinen dem Marktpreis entsprechenden Wert hat. Die Versicherung bezieht sich nicht auf Schäden, die entstehen durch - Seuchen, - Beanstandungen, die darauf zurückzuführen sind, dass den Tieren vor der Schlachtung Arzneimittel verabfolgt wurden, - Beanstandungen wegen fischigen, tranigen oder öligen Geruchs oder Geschmacks, - mangelhaften Zustand des Transportmittels sowie durch Verstöße gegen die Transport- und Verladevorschriften. Einmalbeitrag Eigene Schlachtung / Hausschlachtung Zuschlag für Tod / Nottötung beim Transport zur Schlachtstätte Wagnis je Rind je Schwein

8 Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag Weidetierversicherung (Rinder) Der Versicherungsschutz umfasst die Risiken Tod oder Nottötung (infolge von Krankheit oder Unfall) sowie Diebstahl während der Weideperiode vom Auftrieb bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Mitversichert sind unter anderem auch Schäden infolge von Holsteinischer Euterseuche, Kriebelmücken- oder Parasitenbefall, Unfällen beim Auf- und Abtrieb der Tiere und deren Abhandenkommen von der Weide. Entschädigung - bei Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall 80 % - bei Diebstahl, Blitzschlag, Entlaufen, Abschlachten in diebischer Absicht 100 % der Versicherungssumme. Schäden infolge von Trächtigkeit und Geburt können gegen Zusatzbeitrag mitversichert werden. Einmalbeitrag Versicherungssumme Weidetierversicherung einschließlich Diebstahl und Blitzversicherung Wagnis Zusatzversicherung Trächtigkeit und Geburt nur Weidetierdiebstahl- und Blitzversicherung Wagnis bis % % % zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu 4.000, höhere Versicherungssummen auf Anfrage Weitere Zusatzversicherungen (jeweils zwingend zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %)) Flurschaden-Haftpflichtversicherung je Tier entsprechend Allgemeiner Haftpflichtversicherung Diebstahlversicherung elektr. Weidezaungerät 8

9 Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag 9

10 Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag Jagdhunde (Veranstaltungen) Annahmerichtlinien Versicherungsfähig sind gesunde Jagdhunde bzw. Jagdgebrauchshunde im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, deren Halter an der Jagdveranstaltung teilnehmen. Sämtliche versicherungsfähigen Hunde sind zur Versicherung anzumelden. Erforderliche Angaben: - Name und Anschrift des Jagdveranstalters / Versicherungsnehmers - Anzahl der versicherungsfähigen Hunde - Datum der Jagd - Bezeichnung des Jagdreviers Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Jagdveranstaltung des Versicherungsnehmers am vereinbarten Tag innerhalb des benannten Jagdreviers. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schadenereignisse in Deutschland, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Versicherung bezieht sich auf - den Verlust eines Hundes, der während der Jagdveranstaltung einen tödlichen Unfall erleidet bzw. der aufgrund eines Unfalls während der Jagdveranstaltung notgetötet werden muss; - den Ersatz von Tierarztkosten für den Hund, die aufgrund eines Jagdunfalls entstehen; - das Abhandenkommen des Hundes, sofern der Hundehalter bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits drei Monate im Besitz des Hundes war. Die Höchstentschädigung je Hund beträgt für Jagdrassehunde, die eine allgemein anerkannte jagdliche Ausbilddung erfolgreich absolviert haben (z. B. Jagdeignungs- oder Brauchbarkeitsprüfung der Länder nach LVO, Leistungsprüfung des JGHV) Jagdrassehunde, die sich in der Jagdausbildung befinden oder die eine sonstige jagdliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben, bzw. sonstige Hunde, die eine allgemein anerkannte jagdliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben Tod oder Nottötung Abhandenkommen Tierarztkosten Selbstbehalt Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse beträgt Versichert sind der Wert des Hundes bzw. die entstandenen Tierarztkosten bis zu den genannten Höchstentschädigungsgrenzen. Nicht versichert sind Schäden infolge von Krankheiten und Vergiftungen. 10

11 Die Entschädigung wird nur gegen Vorlage des Ausbildungs- und ggf. Abstammungsnachweises und einer tierärztlichen Bescheinigung geleistet, die die Behandlung (Unfalldatum, Grund, Höhe), die Todesursache oder den Grund der Nottötung attestiert. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann oder ein Dritter zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Einmalbeitrag Wagnis je Jagd pro Jagdhund Mindestbeitrag zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) 11

12 Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag Auktionen und Veranstaltungen (1) Mastkälber- und Absetzer-Auktionen Versichert werden Kälber und Absetzer (sonstige Tiere auf Anfrage). Versichert ist das Risiko - Tod oder Nottötung (ToN) infolge von Krankheit oder Unfall - Diebstahl oder Raub während der Auktion sowie der Transporte vom Verkäuferstall zum Auktionsplatz und vom Auktionsplatz bis zum Käuferstall. Für einwandfrei tierärztlich nachgewiesene Transportschäden, die innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Transportende angemeldet werden, besteht eine Nachhaftung von 3 Tagen. Versicherungssumme ist - ab Verladung im Heimatstall bis zum Zuschlag: das Gewicht, multipliziert mit der jeweiligen Preisklasse der betreffenden Auktion, - ab Zuschlag: der Steigpreis plus Mehrwertsteuer. Entschädigungsleistung - Tod / Nottötung 80 % - Diebstahl oder Raub 100 % aus der Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Erlöses. Einmalbeitrag je Kalb je Absetzer jeweils zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) (2) Veranstaltungen Beispiele sind Viehschau, Schauwettbewerb, Richtwettbewerb. Versichert ist das Risiko - Tod oder Nottötung (ToN) infolge von Krankheit oder Unfall - Diebstahl oder Raub während der Teilnahme an Veranstaltungen inklusive Hin- und Rücktransport. Für einwandfrei tierärztlich nachgewiesene Transportschäden, die innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Transportende angemeldet werden, besteht eine Nachhaftung von 3 Tagen. Entschädigungsleistung wie Auktionen Einmalbeitrag auf Anfrage 12

13 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde Allgemeine Annahmerichtlinien Höchstversicherungssumme und tierärztliches Gutachten Versicherbar sind Pferde bis zu einer Versicherungssumme von Ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Pferdes ist grundsätzlich erforderlich. Aufnahmealter/Endalter Mindestaufnahmealter: vollendeter 7. Lebenstag Höchstaufnahmealter (abhängig vom Deckungskonzept) bei: Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten/Fahren infolge Unfall oder Krankheit: Tod oder Nottötung infolge Unfall oder Krankheit: Tod oder Nottötung (+ dauernder Unbrauchbarkeit) nur infolge Unfall: 10-jährig 13-jährig 18-jährig Wenn die dauernde Zuchtuntauglichkeit (siehe: Zusatzdeckungen) mitversichert ist, gilt, dass diese Zusatzversicherung mit dem Ablauf des Versicherungsjahres endet, in dem das Pferd sein 18. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Beitragsnachlässe Mitgliedschaft in einem Reitverein bzw. FN oder Bezieher einer Pferdefachzeitschrift oder Privathaftpflichtversicherung bei der GHV DARMSTADT - Nachweis erforderlich Kleinpferde und Ponys Vertragslaufzeit 5 Jahre Insgesamt maximal: 15 % Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise halbjährlich: vierteljährlich: monatlich: nicht erwünscht Es gelten die Voraussetzungen zur Ratenzahlung (siehe Abschnitt Allgemeine Informationen, Wie berechne ich den Beitrag? ). Verkauf Bei Verkauf des bereits versicherten Pferdes kann die Versicherung vom Käufer weitergeführt werden, wenn dieser das wünscht und in den bestehenden Vertrag eintritt. Vorteile für den Käufer: Voraussetzungen: - geringeres Risiko beim Pferdekauf für den Käufer - keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes - kein neues Tierarztgutachten - Höchstalter des Pferdes bei Besitzwechsel: 13 Jahre - gleiche Versicherungssumme (jedoch maximal der Kaufpreis) 13

14 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde (1) Tod, Nottötung + dauernde Unbrauchbarkeit infolge Unfall oder Krankheit Tod, Nottötung oder Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren infolge von Krankheit oder Unfall, sowie - Trächtigkeit und Geburt (bei Stuten), - Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr (bei Hengsten), - Brand, Blitzschlag, Explosion - Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht oder - Transporten Entschädungssatz: 80 % der Versicherungssumme Mögliche Zusatzdeckungen (siehe S ): - Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung - Operationen - Vielseitigkeitsprüfungen, Distanzritte und Fahrprüfungen - Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall (80 % Entschädigung) Jahresbeitragssätze (in Prozent der Versicherungssumme) Der Jahresbeitragssatz richtet sich nach dem Eintrittsalter bzw. der Einstufung des Pferdes bei der Aufnahme in die Versicherung. Er steigt nicht mit zunehmendem Alter. Fohlen Aufzucht Ausbildung Reitpferd Zuchtpferde Wagnis Versicherungssumme 7. Lebenstag des Geburtsjahres 1-2 jährig 3-5 jährig 6-10 jährig Hengst 2-13 jährig Stute 3-13 jährig % % % % % % bis bis bis Beitragszuschläge für Zusatzdeckungen: siehe Seite zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) und ggf. Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise 14

15 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde (2) Tod oder Nottötung infolge Unfall oder Krankheit Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall, sowie - Trächtigkeit und Geburt (bei Stuten), - Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr (bei Hengsten), - Brand, Blitzschlag, Explosion - Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht oder - Transporten Entschädungssatz: 100 % der Versicherungssumme Mögliche Zusatzdeckungen (siehe S ): - Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung - Operationen - Vielseitigkeitsprüfungen, Distanzritte und Fahrprüfungen - Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall (80 % Entschädigung) Jahresbeitragssätze (in Prozent der Versicherungssumme) Der Jahresbeitragssatz richtet sich nach dem Eintrittsalter bzw. der Einstufung des Pferdes bei der Aufnahme in die Versicherung. Er steigt nicht mit zunehmendem Alter. Fohlen Aufzucht Ausbildung Reitpferd Zuchtpferde Wagnis Versicherungssumme bis bis Lebenstag des Geburtsjahres 1-2 jährig 3-5 jährig 6-13 jährig Hengst 2-13 jährig Stute 3-13 jährig % % % % % % Beitragszuschläge für Zusatzdeckungen: siehe Seite zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) und ggf. Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise 15

16 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde (3) Tod oder Nottötung (+ dauernde Unbrauchbarkeit) nur infolge Unfall Tod oder Nottötung infolge von Unfall, sowie - Brand, Blitzschlag, Explosion - Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht - Transporten Ataxien und Sehnenverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Entschädungssatz: 100 % der Versicherungssumme Mögliche Zusatzdeckungen (siehe S ): - Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung - Operationen - Vielseitigkeitsprüfungen, Distanzritte und Fahrprüfungen - Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall (80 % Entschädigung) Jahresbeitragssätze Beitragssatz % Wagnis Tod oder Nottötung infolge von Unfall + Dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Unfall Tod oder Nottötung infolge von Unfall Beitragszuschläge für Zusatzdeckungen: siehe Seite zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) und ggf. Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise 16

17 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde (Zusatzdeckungen) (a) Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung Annahmerichtlinien Voraussetzung: Pferdelebensversicherung für die Mutterstute bei der GHV Bei der Aufnahme sind der Name und die Lebensnummer der Mutterstute, der letzte Deck- bzw. Besamungstermin sowie der Name des Deckhengstes anzugeben. Die Versicherungsleistung wird begründet, wenn die Leibesfrucht tot geboren wird sowie bei Tod oder Nottötung des Fohlens infolge angeborener Schäden, Krankheit oder Unfall. Bei Mehrlingsgeburten gilt die Versicherung nur für eine Leibesfrucht bzw. ein Fohlen. Wenn nach der Geburt nur ein Fohlen lebt, gilt die Versicherung nur für das überlebende Fohlen. Ab dem 7. Lebenstag besteht Versicherungsschutz für das Fohlen bei - Tod oder Nottötung (ToN) infolge von Krankheit oder Unfall, - dauernder Unbrauchbarkeit (DU) zum Reiten und Fahren infolge von Krankheit oder Unfall, - Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr, - Brand, Blitzschlag, Explosion, - Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht sowie - Transporten. Versicherungssumme: Entschädigung: maximal 2.500, bei Vereinbarung einer höheren Versicherungssumme gilt diese erst ab dem Beginn der Fohlenversicherung (frühestens ab dem 7. Lebenstag) Versicherungssumme./. Selbstbehalt./. Erlös Selbstbehalt: 20% Vertragsdauer: Anzeigepflichten: Der Versicherungsschutz beginnt 10 Monate nach dem letzten Decktermin der Mutterstute und endet am des Geburtsjahres des Fohlens. Der Vertrag verlängert sich für das versicherte Fohlen bzw. Pferd jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei Geburt ist das Geburtsdatum innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Bei Nottötung wegen angeborener oder erworbener Schäden ist eine Unheilbarkeitserklärung des Tierarztes einzureichen. Jahresbeitrag Beitragssatz: % der Versicherungssumme zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) und ggf. Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise 17

18 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde (Zusatzdeckungen) (b) Operationskostenversicherungen Annahmerichtlinien Dieses Risiko kann nur versichert werden, wenn eine Pferdelebensversicherung für das Pferd bei der GHV DARMSTADT besteht. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. - Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt Versicherungsfall sind sämtliche Operationen, die auf dem selben Krankheits- oder Unfallereignis beruhen. - Erstattungsfähig sind die angemessenen Kosten, höchstens bis zur Versicherungssumme, - der tierärztlichen Operation, - des letzten Untersuchungstages vor einer Operation inklusive der Nebenkosten für Medikamente und Verbandsmaterial, - der Nachbehandlung inklusive der verordneten Arzneimittel bis fünf Tage nach dem Operationstag. - Der Selbstbehalt je Versicherungsfall beträgt Krankheitsbedingte Operationen sind erstattungsfähig, soweit die Krankheit nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten eingetreten ist. Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn bzw. vom Eingang der Anmeldung an. - Der Versicherungsschutz gilt nicht für eine vorläufige Deckung. - Der Versicherungsschutz endet, wenn das Pferd das 13. Lebensjahr vollendet hat. Jahresbeitrag Deckung Beitrag je Pferd Operationen Kolik-Operationen zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend) und ggf. Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise 18

19 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Pferde (Zusatzdeckungen) (c) Teilnahme an Vielseitigkeitsprüfungen, Distanzritten oder Fahrprüfungen Annahmerichtlinien Dieses Risiko kann nur gegen Beitragszuschlag mitversichert werden, wenn bei der GHV DARM- STADT eine Pferdelebensversicherung (Deckungskonzept (1), (2) oder (3)) für das Pferd besteht. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Das Tier ist dann auch gegen die im jeweiligen Deckungskonzept ausgewiesenen Gefahren versichert, wenn es in einem der oben genannten Wettbewerbe oder Prüfungen zu Schaden kommt. Entschädungssatz: entsprechend dem gewählten Deckungskonzept Beitragszuschlag Der Beitragssatz erhöht sich um %, wenn diese Zusatzdeckung gewählt wird. (d) Dauernde Zuchtuntauglichkeit Annahmerichtlinien Zuchtstuten und -hengste können gegen Beitragszuschlag gegen Zuchtuntauglichkeit infolge von Unfall bzw. infolge von Unfall oder Krankheit versichert werden, wenn bei der GHV DARMSTADT eine Pferdelebensversicherung (Deckungskonzept (1), (2) oder (3)) für sie abgeschlossen wird oder wurde. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Voraussetzung für diese Zusatzversicherung ist, dass die Zuchttauglichkeit des Tieres bei der der Aufnahme in die Versicherung offensichtlich vorhanden ist, was anhand einer tierärztlichen Bescheinigung und gegebenenfalls schon lebend geborener, intakter Nachkommen nachzuweisen ist. Wenn die dauernde Zuchtuntauglichkeit mitversichert ist, gilt, dass diese Zusatzversicherung mit dem Ablauf des Versicherungsjahres endet, in dem das Pferd sein 18. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zusätzlich zum gewählten Deckungskonzept (1), (2) oder (3) ist das Tier gegen dauernde Zuchtuntauglichkeit - infolge von Unfall und Krankheit oder - nur infolge von Unfall - versichert. Im Schadenfall ist die dauernde Zuchtuntauglichkeit tierärztlich nachzuweisen. Entschädungssatz: 80 % der Versicherungssumme 19

20 Beitragszuschlag Der Beitragssatz erhöht sich um - % bei Versicherung gegen Zuchtuntauglichkeit infolge von Unfall oder Krankheit bzw. - % bei Versicherung gegen Zuchtuntauglichkeit nur infolge von Unfall 20

21 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Kameliden Annahmerichtlinien Versicherbar sind Kamele, Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas als Fohlen, Reit-, Freizeitund Zuchttiere. Mindestaufnahmealter: Höchstaufnahmealter: vollendeter 7. Lebenstag 5-jährig (höhere Eintrittsalter auf Anfrage) Höchstversicherungssumme Grundsätzlich ist ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Tieres erforderlich. Bei Verkauf des bereits versicherten Kameliden kann die Versicherung vom Käufer weitergeführt werden, wenn dieser das wünscht und in den bestehenden Vertrag eintritt. Vorteile für den Käufer: Voraussetzungen: - geringeres Risiko für den Käufer - keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes - kein neues Tierarztgutachten - Höchstalter des Tieres bei Besitzwechsel: 13 Jahre - gleiche Versicherungssumme (jedoch maximal der Kaufpreis) Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall, sowie - Trächtigkeit und Geburt (bei Stuten), - Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr (bei Hengsten), - Brand, Blitzschlag, Explosion - Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht oder - Transporten Entschädungssatz: 100 % der Versicherungssumme Jahresbeitrag Wagnis Beitragssatz: % der Versicherungssumme zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu

22 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Rassehunde Annahmerichtlinien Versicherbar sind gesunde Hunde im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Nicht versicherbar sind Kampfhunde. Alle versicherbaren Hunde sind zur Versicherung anzumelden. Versicherungsschutz besteht bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall. Er bezieht sich auch auf Schäden - durch Staupe, sofern der Hund vor Beginn des Versicherungsschutzes aktiv gegen Staupe schutzgeimpft wurde, sowie durch Räude und Tollwut; - durch Brand und Blitzschlag; - während der Beteiligung an Leistungs- und Gebrauchsprüfungen, Vorführungen bei Ausstellungen, Ausbildung in Dressuranstalten sowie Verwendung zur Jagd; - während der Transporte innerhalb Deutschlands in Begleitung des Versicherungsnehmers. Versichert ist auch der Schaden durch Entwendung und Abhandenkommen versicherter Hunde, sofern sich diese bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits 3 Monate im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. Entschädigung: Vertragsdauer: Die Entschädigung beträgt 80 % des tatsächlichen Wertes bei Eintritt des Versicherungsfalles, jedoch nicht mehr als 80 % der Versicherungssumme. Ab Beginn des 7. Lebensjahres ermäßigt sich die Entschädigungsquote um jährlich 5 %. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ende des Versicherungsjahres, in dem das 11. Lebensjahrvollendet wird. Jahresbeitrag Versicherungssumme bis % Wagnis 500,00 750, , ,00 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) (zwingend), höhere Versicherungssummen auf Anfrage 10 % Beitragsnachlass, Voraussetzung: - Mitgliedschaft in einem Hundesport- oder Hundeverein (Nachweis erforderlich) oder - Privathaftpflichtversicherung bei der GHV DARMSTADT 22

23 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Zuchtbullen Annahmerichtlinien Die Versicherungssumme soll den realen Wert (Kaufpreis) nicht übersteigen. Versicherungsschutz für dauernde Zuchtuntauglichkeit ist eingeschlossen, soweit die Deck- und Befruchtungsfähigkeit bei Antragsstellung nachgewiesen ist. Versichert sind die Risiken Tod und Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall. Die Weidetier- Diebstahlversicherung kann zusätzlich beantragt werden. Entschädigung bei - Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall 80 % - dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall 70 % - Weide-Diebstahlversicherung (Zusatzdeckung) 100 % der Versicherungssumme. Jahresbeitrag Wagnis Versicherungs- Summe Tod / Nottötung Diebstahl bis % % zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu 4.000, höhere Versicherungssummen auf Anfrage Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. 23

24 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Zuchteber Annahmerichtlinien Die Versicherungssumme soll den realen Wert (Kaufpreis) nicht übersteigen. Höchstversicherungsumme 1.000, höhere auf Anfrage Versicherungsschutz für dauernde Zuchtuntauglichkeit ist eingeschlossen, soweit bei Antragstellung von der Deck- und Befruchtungsfähigkeit auszugehen ist (Tierarztgutachten). Entschädigung bei - Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall 80 % - dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall 70 % der Versicherungssumme. Jahresbeitrag Wagnis Beitragssatz: % der Versicherungssumme zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu

25 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Zuchtböcke (Schafe und Ziegen) Versicherungsschutz besteht im Stall und auf der Weide. Versicherbar sind die Risiken Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall sowie Diebstahl. Entschädigung bei - Tod oder Nottötung 80 % - Diebstahl 100 % der Versicherungssumme. Jahresbeitrag Wagnis Beitragssatz: % der Versicherungssumme zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. 25

26 Einzeltiere und sonstige Einzelrisiken Weidezaungeräte Versicherungsschutz besteht gegen Diebstahl. Entschädigung zum Kaufpreis, maximal - Weidezaungerät Solargerät Schreckschussgerät Jahresbeitrag Gegenstand Weidezaungerät Mitversicherung der Batterie Solargerät Schreckschussgerät zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) 26

27 Bestandsversicherungen Rinder (1) Milchvieh (Milchkühe und Färsen) Annahmerichtlinien Dieses Risiko kann im Neugeschäft nur versichert werden, wenn bei der GHV DARMSTADT eine Tierlebensversicherung für den Kuhbestand besteht. Entschädigung - bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall 80 % - bei dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall (falls versichert) 70 % der Versicherungssumme. Jahresbeitrag Wagnis Versicherungssumme Tod oder Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit nur Tod oder Nottötung bis % % zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu 4.000, höhere Versicherungssummen auf Anfrage Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. Zusatzversicherungen siehe S

28 Bestandsversicherungen Rinder (2) Fleischrinder (Mutterkühe und Färsen) Annahmerichtlinien Dieses Risiko kann im Neugeschäft nur versichert werden, wenn bei der GHV DARMSTADT eine Tierlebensversicherung für den Kuhbestand besteht. Entschädigung - bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall 80 % der Versicherungssumme Jahresbeitrag Wagnis Versicherungsumme bis Beitragssatz % Beitrag zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu 4.000, höhere Versicherungssummen auf Anfrage Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. Zusatzversicherungen siehe S

29 Bestandsversicherungen Rinder (3) Jung- und Mastrinder Annahmerichtlinien Dieses Risiko kann im Neugeschäft nur versichert werden, wenn bei der GHV DARMSTADT eine Tierlebensversicherung für den Jung- und Mastviehbestand besteht. Die Versicherung erstreckt sich auf - Tod oder Nottötung des versicherten Tieres im Erzeugerbetrieb, - das Transportrisiko auf dem Weg zur Schlachtstätte und - amtliche Beanstandungen von Schlachtkörpern und Schlachtkörperteilen beim Schlachtviehverkauf Bei weiblichen Tieren besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden infolge Trächtigkeit und Geburt. Die Entschädigung beträgt - bei Tod oder Nottötung 80 % - bei zum Schlachten verkauften Tieren mit Schlachtkörpermängeln oder Transportschäden 100 % des Wertes, der aufgrund des amtlich festgestellten Gewichtes und des für die fragliche Qualitätsund Gewichtsklasse geltenden Tagespreises für Schlachtrinder berechnet wird bzw. des Wertes der verworfenen Teilstücke, abzüglich eines erzielten Erlöses. Im Schadenfall ist deshalb das Gewicht des Tieres bzw. der verworfenen Schlachtkörperteile zu ermitteln. Jahresbeitrag Wagnis Muttertierbestand ist mitversichert nicht mitversichert Gesamtbeitrag je Tier Tod / Nottötung, ohne VersSt * Aufteilung bzgl. VersSt Schlachtrisiko, VersSt zwingend gesetzliche Versicherungsteuer: 19 %, * steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. Zusatzversicherungen siehe S

30 Bestandsversicherungen Rinder (Zusatzversicherungen) Folgende Zusatzversicherungen können für Rinderbestände eingeschlossen werden: Weidetier-Diebstahlversicherung 100 % Entschädigung im Falle des Diebstahls von der Weide Beitragssatz % der Versicherungssumme jährlich zzgl. Versicherungsteuer Leibesfruchtversicherung Totgeborene Kälber werden ab dem siebten Monat der Trächtigkeit und lebend geborene bis zum Alter von sechs Wochen mit 5 % der Versicherungssumme des Muttertieres entschädigt. Beitragssatz % der Versicherungssumme jährlich zzgl. Versicherungsteuer Gewerbliche Schlachtung Versichert sind das Transportrisiko sowie das Risiko amtlicher Beanstandungen von Schlachtkörpern und Schlachtkörperteilen beim Verkauf zur gewerblichen Schlachtung. Beitrag je Tier jährlich zzgl. Versicherungsteuer (zwingend) Die Zusatzbeiträge werden mit dem Halbjahresbeitrag erhoben. Folgende Versicherungen für Rinder können gesondert vereinbart werden: Eigene Schlachtung siehe Tarif Hausschlachtversicherung Zuchtbullen siehe Tarif Zuchtbullen 30

31 Bestandsversicherungen Schweine (1) Zuchtsauen Entschädigung - bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall 80 % der Versicherungssumme Tod oder Nottötung infolge Trächtigkeit oder Geburt ist eingeschlossen. Dauernde Unbrauchbarkeit und Zuchtuntauglichkeit sind nicht Gegenstand der Versicherung. Schlachtkörpermängel sowie der Transport zur Schlachtstätte sind ebenfalls nicht versichert. Jahresbeitrag Wagnis Versicherungsumme bis Beitragssatz % Beitrag zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu 4.000, höhere Versicherungssummen auf Anfrage Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. 31

32 Bestandsversicherungen Schweine (2) Mastschweine Versicherungspflicht besteht für alle versicherungsfähigen Mastschweine eines Bestandes. Nicht versicherungsfähig sind Ferkel im Alter von weniger als sechs Wochen sowie kranke und krankheitsverdächtige Tiere. Annahmerichtlinien Versicherungspflicht besteht für alle versicherungsfähigen Mastschweine eines Bestandes. Nicht versicherungsfähig sind Ferkel im Alter von weniger als sechs Wochen sowie kranke und krankheitsverdächtige Tiere. Versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass - Schweine infolge einer Krankheit oder eines Unfalles verenden oder notgeschlachtet werden müssen, ausgenommen Schäden infolge Schweinepest oder anderer Seuchen, für die seitens der Tierseuchenkasse oder anderer Seite Entschädigung gezahlt wird oder gezahlt würde, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre; - für den eigenen Bedarf ordnungsmäßig geschlachtete Schweine oder Teile davon bei der amtlichen Fleischbeschau beanstandet werden, wenn der Zusatzbeitrag für Hausschlachtversicherung entrichtet ist; - zum Schlachten verkaufte Schweine oder Teile davon nach ordnungsmäßiger Schlachtung bei der amtlichen Fleischbeschau beanstandet werden; - zum Schlachten verkaufte Schweine während oder infolge des Transportes verenden oder notgeschlachtet werden müssen. Mit dem Übergang der Gefahr auf den Käufer erlischt der Versicherungsschutz für Transportschäden. Die Entschädigung beträgt - bei Tod oder Nottötung 80 % - bei amtlicher Beanstandung des Fleisches - nach ordnungsgemäßer Schlachtung für den eigenen Bedarf des Versicherungsnehmers 100 % - zum Schlachten verkaufter Tiere bei Schlachtkörpermängeln wegen eines Hauptmangels und bei oder Transportschäden 100 % des Wertes, der aufgrund des amtlich festgestellten Gewichtes und des für die fragliche Qualitätsund Gewichtsklasse geltenden Tagespreises für Schlachtschweine berechnet wird bzw. des Wertes der verworfenen Teilstücke, abzüglich eines erzielten Erlöses. Mit dieser Versicherung erübrigt sich auch die Notwendigkeit bzw. die Geltendmachung gleichartiger Versicherungen durch Dritte, z. B. durch Händler. 32

33 Jahresbeitrag Wagnis Jahresbeitrag je Schwein Aufteilung bzgl. ges. Versicherungsteuer (19 %) Schlachtrisiko, VersSt zwingend: Tod / Nottötung, VerSt frei *: - Für die monatliche Zahlungsweise ist eine Mindestbeitragsrate von 28,00 erforderlich (entspricht zwanzig Schweinen). Die Folgebeiträge können gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Schadenverlauf neu berechnet werden. Die Beiträge werden monatlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. * steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu Zusatzversicherungen Folgende Versicherungen für Schweine können gesondert vereinbart werden: Zusatzversicherung eigene Schlachtung siehe Tarif Mastschweine (befristete Verträge gegen Einmalbeitrag) Schlacht- und Transportversicherung (ohne Tod / Nottötung während der Mast) siehe Tarif Mastschweine (befristete Verträge gegen Einmalbeitrag) 33

34 Bestandsversicherungen Schafe und Ziegen Versicherungsschutz besteht im Stall und auf der Weide. Versicherbar sind die Risiken - Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall sowie Diebstahl oder - nur Diebstahl. Entschädigung bei - Tod oder Nottötung 80 % - Diebstahl 100 % der Versicherungssumme. Jahresbeitrag Tod oder Nottötung und Diebstahl % Wagnis - Versicherungssumme über 100 : Versicherungssumme bis 100 : Diebstahl zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %), steuerbefreit sind landwirtschaftliche Viehbestände mit einem Gesamtversicherungswert von bis zu Die Beiträge werden halbjährlich anhand der Bestandsmeldungen erhoben. 34

35 Bestandsversicherungen Gewerbliche Schlachtung Die Versicherung erstreckt sich auf den Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass versicherungsfähige Schlachttiere nach ordnungsmäßiger Schlachtung durch amtliche Beanstandung anlässlich der Fleischbeschau ganz oder teilweise zum Genuss für Menschen untauglich, bedingt tauglich oder minderwertig erklärt werden. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Tiere, die - vor der Schlachtung als krank befunden wurden; - als krankheitsverdächtig der tierärztlichen Beobachtung unterstellt sind, für die Dauer dieser Beobachtung; - derart abgemagert sind, dass ihr Fleisch keinen dem Markpreis entsprechenden Wert hat. Die Versicherung bezieht sich nicht auf Schäden, die entstehen, - durch Seuchen; - durch Beanstandungen, die darauf zurückzuführen sind, dass den Tieren vor der Schlachtung Arzneimittel verabfolgt wurden; - durch Beanstandungen wegen fischigen, tranigen oder öligen Geruchs oder Geschmacks; - durch mangelhaften Zustand des Transportmittels sowie durch Verstöße gegen die Transportund Verladevorschriften. Entschädigungsleistung 100 % des Versicherungswerts (= Marktwert) Beitrag Gewerbliche Schlachtung / Fleischereibetriebe Wagnis je Rind je Schwein je Schaf oder Kalb jeweils zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer (19 %) Wird eine bestehende Gewährsmängel- und Transportversicherung nachgewiesen, reduziert sich der Beitrag um 50 %. 35

36 Zweck Versicherungsnehmer Zuname, Vorname Ortsteil / Zusatz Straße, Hausnummer Angebotsanfrage Neuantrag Neuordnung Überschreibung Zusatzwagnisse Bitte in Druckschrift. Striche und sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Nur in angekreuzte Risiken gelten als versichert. Herr(en) Frau(en) Firma VS-Nr.: BL-Nr. Agt.Nr. 2302_ Geburtsdatum: Fam.-Stand: Nationalität: Postleitzahl, Ort Postfachadresse Beruf: Kommunikation Telefon* ) : / Fax* ) : / * ) Angabe ist freiwillig Lastschriftmandat Es wird widerruflich ermächtigt, die Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten des angegebenen Kontos einzuziehen. Dies gilt auch für Ersatzverträge. Gläubiger-ID DE95ZZZ Vorversicherung (zwingende Angabe bzw. Voraussetzung für den Vertragsschluss) mobil*): IBAN: BIC: (Name des Geldinstituts) (Ort, Datum und Unterschrift Kontoinhaber) Lastschriftmandat gilt nicht. * ) : Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenz (=Versicherungs-Nr.) wird mir separat mitgeteilt. Abweichender Kontoinhaber (Vor- und Zuname) (Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Ort) Besteht oder bestand für die zu versichernden Risiken bereits anderweitig Versicherungsschutz? ja nein Versicherer (Name / Anschrift) Versicherungsnummer Ablauf Vorschäden der letzten 3 Jahre (auch schwebende Fälle) Vertrag wurde gekündigt vom Versicherungsnehmer Versicherer Grund der Kündigung: A. Befristete Verträge gegen Einmalbeitrag Versicherungsbeginn:..20 (Ablaufdatum, soweit gegeben:..20 ) Deckungsumfang (nur angekreuzte Risiken gelten als gewünscht) 1. Mastschweine-Stückversicherung Der Versicherungsschutz für die aufgenommenen Tiere besteht für längstens 1 Jahr. Schlachtschäden bei gewerblicher Schlachtung sind mitversichert. 2. Hausschlachtversicherung für Schweine für Rinder einschließlich Transportversicherung Für das Schlachttier besteht bereits eine Vorversicherung (Lebensversicherung). 3. Weidetierversicherung (Rinder) bis 31. Dezember 3.1 Weidetierlebens- und Diebstahlversicherung 3.2 Weidetierlebens- und Diebstahlversicherung einschließlich Trächtigkeit und Geburt Elektrische Weidezaungeräte können gesondert gegen Diebstahl versichert werden. 3.3 nur Blitz- und Diebstahlversicherung 3.4 Haftpflicht aus Flurschäden anlässlich Weidebetrieb 4. Abkalbeversicherung 5. Jagdhundeversicherung (Veranstaltungsversicherung) 6. Markt-, Auktions- oder sonstige Veranstaltungsversicherung 7. Sonstiges: Angaben zu den zu versichernden Tieren (weitere Angaben bitte auf gesondertem Blatt) zu Nr. Anzahl Tierart, Rasse, Geschlecht Ohrmarkennummer / Mikrochip-Nummer Alter, Gewicht Einzeltier- Versicherungssumme Beitrag pro Tier Gesamtbeitrag (ggf. inklusive Versicherungsteuer) Bemerkungen:

37 B. Einzeltierversicherungen Laufzeit Versicherungsbeginn:..20 Ablauf: Die Hauptfälligkeit ist jeweils am 01. Januar des Kalenderjahres. Dauer (Rabatt) Zahlungsweise Unterjährige Zahlungsweise nur bei Einzugsermächtigung! 5 Jahre (5%) jährlich ¼-jährlich 1 Jahr ( - ) ½-jährlich monatlich Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er mindestens auf ein Jahr abgeschlossen und die Kündigung der anderen Partei nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen ist. Deckungsumfang (nur angekreuzte Risiken gelten als gewünscht, Schlachtschäden sind generell nicht versichert) 1. Pferde und andere Equiden Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit Tod oder Nottötung nur infolge von Unfall Zusatzdeckungen: Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren infolge von Unfall oder Krankheit (nur in Kombination mit Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit ) nur infolge von Unfall Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge von Unfall oder Krankheit (nur in Kombination mit Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit ) nur infolge von Unfall Leibesfruchtversicherung Operationskostenversicherung alle Operationen nur Kolikoperationen Einschlüsse (gegen Beitragszuschlag): Distanzritte Fahrprüfungen Vielseitigkeitsprüfungen Angaben zum versicherten Pferd (bzw. anderen Equiden) Rasse: Name: Geschlecht: Hengst Stute Wallach Farbe: Geburtsdatum: Brand-Nr.: Lebens-/Chipnummer: Größe (Stm.): cm Vater: Mutter: Anschaffungsdatum: Kaufpreis: Vorbesitzer mit Adresse: Verwendung: Aufzucht Reiten Fahren Zucht Arbeiten im Forstbetrieb Abgelegte Leistungsprüfungen: Bewertungen: Sportliche Erfolge: Zuchtbucheintragungen: Versicherungssumme: Bei Leibesfruchtversicherungen (2.500 Versicherungssumme): Zuchtverband: Name des Deckhengstes: Datum der letzten Bedeckung / Besamung: Beitrag (gemäß Dauer und Zahlungsweise, inkl. Versicherungsteuer): 2. Kameliden (Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit) 3. Rassehunde (Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit) 4. Zuchtbullen (Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit sowie dauernde Zuchtuntauglichkeit) 5. Zuchteber (Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit sowie dauernde Zuchtuntauglichkeit) 6. Schaf- und Ziegenzuchtböcke (Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit sowie dauernde Zuchtuntauglichkeit) 7. Sonstige: Angaben zu den Tieren unter 2. bis 7. (weitere Angaben bitte auf gesondertem Blatt) zu Nr. Name Rasse, Geschlecht Ohrmarkennummer / Mikrochip-Nummer Alter/ Geburtsdatum Versicherungssumme Beitrag Gesamtbeitrag (gemäß Dauer und Zahlungsweise, inkl. Versicherungsteuer) Bemerkungen:

38 Vertragsdauer Beginn:..20 Ablauf: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn die Kündigung der anderen Partei nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen ist. Die Beitragsberechnung und -anforderung erfolgt anhand der vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Bestandmeldungen (bei Mastschweinebeständen monatlich, bei anderen Tierbeständen halbjährlich). Deckungsumfang (nur angekreuzte Risiken gelten als gewünscht) 1. Rinder (Abrechnung halbjährlich) 1.1 Milchkühe und Rinder, nur Tod oder Nottötung, Beitrag und Entschädigung gemäß Versicherungssumme Zusatzdeckung gegen dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Unfall oder Krankheit Zusatzdeckung gegen Beanstandungen von Schlachtkörpern und Schlachtkörperteilen bei gewerblicher Schlachtung Zusatzdeckung gegen Verlust der Leibesfrucht Zusatzdeckung gegen Weidetierdiebstahl 1.2 Mutterkühe und Rinder, nur Tod oder Nottötung, Beitrag und Entschädigung gemäß Versicherungssumme Zusatzdeckung gegen Beanstandungen von Schlachtkörpern und Schlachtkörperteilen bei gewerblicher Schlachtung Zusatzdeckung gegen Verlust der Leibesfrucht Zusatzdeckung gegen Weidetierdiebstahl 1.3 Jung- und Mastrinder mit Pauschalbeitrag und Entschädigung nach Gewicht Versichert sind die Risiken Tod oder Nottötung sowie amtliche Beanstandungen bei gewerblicher Schlachtung. Zusatzdeckung gegen Weidetierdiebstahl Der Muttertierbestand ist auch bei der GHV DARMSTADT lebensversichert (Beitragsermäßigung!). 2. Schweine 2.1 Zuchtsauen, nur Tod oder Nottötung, Beitrag und Entschädigung gemäß Versicherungssumme; Abrechnung halbjährlich 2.2 Mastschweine, Tod oder Nottötung sowie amtl. Beanstandungen bei gewerblicher Schlachtung, Abrechnung monatlich 3. Schafe und Ziegen (Abrechnung halbjährlich) 3.1 Tod oder Nottötung sowie Diebstahl 3.2 nur Diebstahl 4. Sonstiges: Angaben zu den zu versichernden Tieren (weitere Angaben bitte auf gesondertem Blatt) zu Nr. Anzahl Rasse, Geschlecht Ohrmarkennummer / Mikrochip-Nummer Alter, Gewicht Einzeltierversicherungssumme Beitrag pro Tier Gesamtbeitrag (ggf. inklusive Versicherungssteuer) Bemerkungen: Risikoangaben Sämtliche Tiere: Ein tierärztliches Attest wird vom Versicherungsnehmer unverzüglich vorgelegt. Sind die Tiere frei von Fehlern, Mängeln und Untugenden? ja nein, Erklärung: Sind der Futterzustand, die Haltung und die Behandlung einwandfrei? ja nein, Erklärung: Rinder und Weidetiere: Sind die Tiere unverdächtig bezüglich BVD/MD, BHV1, TBC, Leukose und Brucellose? Weidetiere: ja nein Datum des Auftriebs: Privatkunden C. Bestandsversicherungen Schlusserklärungen Ja, ich möchte auch per Informationen rund um meine Versicherung erhalten. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Sofern es sich um einen Antrag handelt, bestätige ich, dass ich die Vertragsgrundlagen (siehe Rückseite) erhalten habe. Ich stimme zu, dass der Versicherungsschutz gegebenenfalls vor Ende der Widerrufsfrist beginnt (siehe Rückseite). Ich habe die vorstehenden Fragen vollständig gelesen und wahrheitsgetreu beantwortet. Mir ist bekannt, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Mir ist bekannt, dass kranke oder krankheitsverdächtige Tiere nicht versichert werden können und dass für Fehler oder Mängel, die bereits bei Versicherungsbeginn vorhanden waren, kein Versicherungsschutz besteht. Ich ermächtige den Tierarzt ohne Rücksicht auf seine Schweigepflicht über das/die versicherte/n Tier/e Auskunft zu erteilen. Bevor Sie unterschreiben: Lesen Sie bitte die Datenschutzerklärung und Vereinbarungen auf der Rückseite. Sie werden mit Ihrer Unterschrift zum Inhalt des Vertrages., den Ort Datum eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers Die Vermittlung erfolgt im Fernabsatz.

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