13. Sanitärtechnisches Symposium. Die geänderte Trinkwasserverordnung. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der TrinkwV
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- Karlheinz Giese
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1 13. Sanitärtechnisches Symposium Die geänderte Trinkwasserverordnung Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der TrinkwV
2 Thomas Herrig Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kurfürstendamm Berlin Telefon , Fax:
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4 Welche Bedeutung hat die TrinkwV für die Rechtsbeziehungen der, an der Wasserlieferkette Beteiligten? Bauherr/Betreiber, Planer, SHK-Betrieb 1. Bedeutung für den Werkvertrag zwischen AG (Bauherr/Betreiber) und Planer oder SHK Betrieb
5 Zivilrecht/BGB Regelt Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten q Bauherr (AG) q Architekt (AN) q Fachplaner(AN) (z.b. Ingenieur für TGA) q Bauunternehmer(AN) (z.b. Installationsbetrieb) Auftraggeber Werkvertrag Auftragnehmer 1. Gilt die TrinkwV für diesen Vertrag automatisch oder muss die Geltung vereinbart werden? 2. Enthält die TrinkwV Pflichten, die der AN ohne besondere Vereinbarung beachten muss?
6 Welche Bedeutung hat die TrinkwV für die Rechtsbeziehungen der, an der Wasserlieferkette Beteiligten? Bauherr/Betreiber, Planer, SHK-Betrieb 1. Bedeutung für den Werkvertrag zwischen AG (Bauherr/Betreiber) und Planer oder SHK Betrieb 2. Vertrag (Nutzungsvertrag) zwischen Betreiber der TRWI und dem Nutzer
7 Zivilrecht/BGB Regelt Rechtsbeziehungen zwischen dem q Betreiber der TRWI (i.d.r. Gebäudeeigentümer) q Nutzer der TRWI (Hotelgast, Mieter, Patient, Arbeitnehmer o.ä.) Betreiber der TRWI Nutzungsvertrag Nutzer der TRWI 1. Gilt die TrinkwV für diesen Vertrag automatisch oder muss die Geltung vereinbart werden? 2. Enthält die TrinkwV Pflichten, die der AN ohne besondere Vereinbarung beachten muss?
8 Neue TrinkwV 2011 Pflichten aus der TrinkwV die immer einzuhalten sind! 4 Abs. 1 Pflicht zur Reinhaltung und Einhaltung der a.a.r.d.t. 4 Abs. 2 Pflicht zur Einhaltung der allgem. Anforderungen 5 Abs. 1 keine Krankheitserreger 5 Abs. 2 Grenzwerte für mikrobiologische Parameter 5 Abs. 4 Minimierungsgebot für Krankheitserreger 6 Abs. 1 keine chemischen Stoffe 6 Abs. 2 Pflicht zur Einhaltung GW für chemische Parameter 6 Abs. 3 Minimierungsgebot für chemische Stoffe 7 Abs. 1 Plicht zur Einhaltung der Indikatorparameter
9 Warum muss die TrinkwV eingehalten werden? Rechtsfolgen bei Verstößen Straftaten und OWiG Schadenersatz 222 StGB Fahrlässige Tötung 280 BGB 223 StGB Körperverletzung 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung 823 BGB 319 StGB Baugefährdung 24 TrinkwV Straftaten 25 TrinkwV Ordnungswidrigkeiten
10 Haftung der an der Wasserlieferkette Beteiligten (Betreiber, Planer, SHK-Betrieb) 280 BGB 1. Werkvertrag zwischen AG und Planer oder SHK Betrieb 2. Vertrag zwischen Betreiber der TRWI und dem Nutzer Haftungsgrundlage in beiden Verträgen 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
11 Grundkonzeption des vertraglichen Schadenersatzanpruches Pflichtverletzung: - Vertragspflichten - Pflichten a. Gesetz (TrinkwV) - a.r.d.technik Rechtsfolge: Pflichtverletzung + Verschulden 249 BGB Schadensersatz = grob fahrlässig/augen zu und durch = Verstoß gegen Sorgfaltspflichten = Nichtbeachtung der a.r.d.t.
12 Begründet Verstoß gegen DIN-Normen grobe Fahrlässigkeit? Wasserrohrverlegungen generell besonders gefahrenträchtig und erfordern deshalb besondere Sorgfalt. Ein Verstoß gegen die einschlägigen DIN-Normen ist grob fahrlässig. OLG Celle, Urteil vom U 88/11
13 Haftung außerhalb vertraglicher Rechtsbeziehungen 823 BGB 1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet 2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.
14 Grundkonzeption des gesetzlichen Schadenersatzanpruches 823 BGB Verletzung Rechtsgut: - Leben, Körper, Gesundheit - Freiheit, Eigentum Rechtsfolge: Verletzung Rechtsgut + Verschulden 249 BGB Schadensersatz
15 BGH VI ZR 24/82 Leitsatz: (Trinkwasserverordnung als Schutzgesetz - zu den Pflichten des Inhabers einer Wasserversorgungsanlage) Die TrinkwV sind Schutzgesetze is des BGB 823 Abs 2.
16 Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften = Gewährleistung? Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ergibt sich aus (Planer und ausführende Firmen betreffend) 633 Abs. 2 Ziff. 2 BGB (Sachmangel). Geht es um die Planung und die Errichtung einer TRWI, fehlt es an deren Funktionstauglichkeit dann, wenn die einschlägig geltenden Vorschriften der TrinkwV oder der AVBWasserV unbeachtet geblieben sind. In diesem Fall ist dann von der Mangelhaftigkeit der TRWI auszugehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom , Az.: 4 U 319/10). Achtung: Gewährleistungshaftung ist verschuldensunabhängig!
17 Trinkwasserverordnung
18 TrinkwV Neue Trinkwasserverordnung 2011 ist in Kraft Begründung des Gesetzgebers: Sie berücksichtigt neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse und wird den Gesundheits- und Verbraucherschutz weiter verbessern. Gesetzeszweck: Die Trinkwasserverordnung ist gesetzliche Grundlage zur Sicherung der hohen Qualität des Trinkwassers in Deutschland Die Wahrung und nach Möglichkeit Steigerung des hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland bleibt oberste Zielsetzung.
19 4 Allgemeine Anforderungen (1) Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der 5 bis 7 entspricht.
20 21 Anerkannte Regeln der Technik - Kurzdefinition Von der Mehrheit der Fachleute anerkannte, wissenschaftlich begründete, praktisch erprobte und ausreichend bewährte Regeln zum Lösen praktischer Aufgaben Merksatz: Zur a.r.d.t. wird ein Baustoff oder eine Verfahrensweise, wenn sie überwältigende technische Anerkennung genießt und sich in der Praxis hinreichend bewährt hat und nicht durch Aufnahme in ein technisches Regelwerk. (Ingenstau-Korbion, VOB, 17.Aufl., VOB/B 4 Nr. 2 Rz. 43)
21 Das Gesundheitsamt als Trinkwasserpolizei
22 16 IfSG Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können,, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind die Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen berechtigt, Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel aller Art zu betreten. Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist verpflichtet, den Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes Grundstücke, Räume, Anlagen, Einrichtungen und Verkehrsmittel sowie sonstige Gegenstände zugänglich zu machen
23 Rechtsgrundlage 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt 2) Soweit es im Rahmen der Überwachung nach Absatz 1 erforderlich ist, sind Personen, die die Überwachung durchführen, befugt, 1. die Grundstücke, Räume und Einrichtungen sowie Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, in denen sich Wasserversorgungsanlagen befinden, während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeit zu betreten, 2. Proben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entnehmen, 3. vom Unternehmer und vom sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen, 4. zur Verhütung drohender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Räume und Einrichtungen und Fahrzeuge auch außerhalb der dort genannten Zeiten und auch dann, wenn sie zugleich Wohnzwecken dienen, zu betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
24 Maßnahmen des GA bezüglich TRWI 9 Abs. 1 Ist die Ursache der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung auf eine Wasserversorgungsanlage nach 3 Nummer 2 Buchstabe e zurückzuführen, gilt Absatz 7. (7) Werden Tatsachen bekannt, wonach eine Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der in den 5 bis 7 festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen auf die Trinkwasser-Installation oder deren unzulängliche Instandhaltung zurückzuführen ist, so ordnet das Gesundheitsamt an, dass
25 Maßnahmen des GA bezüglich TRWI 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um die aus der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung möglicherweise resultierenden gesundheitlichen Gefahren zu beseitigen oder zu verringern, und geeignete Maßnahmen können sein: bautechnische Maßnahmen betriebstechnische Maßnahmen verfahrenstechnische Maßnahmen Adressat der Maßnahmen: Der Betreiber der TRWI 2. die betroffenen Verbraucher über mögliche, in ihrer eigenen Verantwortung liegende zusätzliche Maßnahmen oder Verwendungseinschränkungen des Trinkwassers, die sie vornehmen sollten, angemessen zu informieren und zu beraten sind.
26 Maßnahmen des GA bezüglich TRWI 9 Abs. 1 Ist die Ursache der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung auf eine Wasserversorgungsanlage nach 3 Nummer 2 Buchstabe e zurückzuführen, gilt Absatz 7. (7) Werden Tatsachen bekannt, wonach eine Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der in den 5 bis 7 festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen auf die Trinkwasser-Installation oder deren unzulängliche Instandhaltung zurückzuführen ist, Bei Wasserversorgungsanlagen nach 3 Nummer 2 Buchstabe e, die nicht im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit betrieben werden, kann das Gesundheitsamt dies anordnen. Hier also Ermessensentscheidung des GA nach Güterabwägung möglich
27 Neue TrinkwV Maßnahmen durch GA im Fall der Nichteinhaltung von technischen Maßnahmewerten (8) Wird dem GA bekannt, dass der nach 7 Abs. 1 in Verb. mit 14 Abs. 3 festgelegte technische Maßnahmewert erreicht oder überschritten wird (> 100 KBE/100 ml)... weist das GA den Betreiber einer Trinkwasser-Installation an, unverzüglich, eine Ortsbegehung durchzuführen eine Gefährdungsanalyse zu veranlassen (a.r.d.t eingehalten?) GA prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zu ergreifen sind und ordnet diese ggf. an z.b. weitere Probenahmestellen
28 Vorgaben der Rechtsprechung
29 OLG Dresden Urteil v AZ: 11 U 878/01 - Der Sanitärinstallateur (auch der Planer ) schuldet dem Bauherrn eine Trinkwasserinstallation, die das Wasser nicht derart nachteilig verändert, dass es nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
30 Achtung: aktuelle Entscheidungen des BGH zu den Aktenzeichen VI ZR 158/06 und VI ZR 118/06. Bundesgerichtshof verschärft die Haftung bei Hygienemängeln. Hygiene zählt nach Auffassung des BGH zu den voll beherrschbaren Risiken, d. h. Hygiene ist grundsätzlich regelbar, sowohl durch schriftliche Vorgaben als auch in ihrer Umsetzung. Merke also: Verstöße gegen Hygiene und Infektionsschutz werden als neuer Bereich einer Pflichtverletzung angesehen.
31 LG Saarbrücken, Urt. v Aktenzeichen: 10 S 26/08 Mangel: Legionellen im Trinkwasser Der Kläger zog sich in der von ihm bewohnten Wohnung eine schwere beidseitige Legionellenpneumonie zu. Das Gesundheitsamt wies eine erhöhte Konzentration von Legionellen im Trinkwasser des Mehrfamilienhauses nach. LG hat den VM zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Der Beklagte/Vermieter habe den Mangel der Mietsache zu vertreten. Die Schadensursache sei im Herrschafts- und Einflussbereich des BeklagtenVermieters gesetzt worden. Er hätte die Trinkwasserinstallation inspizieren und warten müssen.
32 Kammergericht konkretisiert Pflichten des Betreibers der TRWI
33 Legionellenurteil des KG v U 44/09 - Urteilsbegründung Der Beklagte als Betreiber des Pflegeheims hätte (regelmäßige) Untersuchungen vornehmen müssen.
34 Legionellenurteil des KG v U 44/09 - Hätte das Pflegeheim diese Untersuchungen in der Vergangenheit pflichtgemäß durchgeführt und bei entsprechenden Befunden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst, hätte die Kontamination zumindest auf ein gesundheitlich unbedenkliches Mass verringert werden können. Der Senat erachtet es im Sinne der Haftungsbegründung für hinreichend, wenn wie im vorliegenden Fall feststeht, dass bei pflichtgemäßen Kontrollen der Trinkwasseranlage und leitungen die Legionellenkontamination hätte festgestellt und durch zu treffende Maßnahmen auf ein Maß hätte reduziert werden können, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Infektion deutlich geringer ist.
35 Legionellenurteil des KG v U 44/09 - Aus der Sicht des Verstorbenen formuliert: Wer sich als älterer Mensch in ein Pflegeheim begibt, darf erwarten und sich darauf verlassen, dass das Pflegeheim alle erforderlichen Kontrollen anstellt und Maßnahmen ergreift, um wenigstens die Wahrscheinlichkeit einer drohenden Legionelleninfektion so weit wie möglich zu reduzieren. Der Pflegeheimbewohner muss nicht hinnehmen, dass das Pflegeheim im Sinne eines Alles-oder-Nichts-Denkens jegliche Kontrollen und Vorsorgemaßnahmen unterlässt, nur weil eine Legionnellenkontamination und infektion ohnehin nicht mit allerletzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
36 Infektion mit Legionellen aufgrund eines kontaminierten Rohrsystems führt zum Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeeigentümer Jedem Betreiber muss klar sein, das bei dem Betrieb der TRWI die TrinkwV und die a.r.d.t. einzuhalten sind! LG Dortmund, Urteil vom (4 O 167/09) Die Patientin eines Schlafmedizinischen Zentrums hat gegen die Gebäudeeigentümerin einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass sie sich in der Dusche des Schlaflabors mit einer Legionellen- Pneumonie infiziert hat. Einer 100%-igen wissenschaftlichen Sicherheit bedarf es nicht, wenn bereits im Vorlauf des Wassersystems des Schlaflabors Legionellen in teilweise ganz erheblichem Umfang festgestellt werden, im Rücklauf die Legionellenanzahl noch höher ist und der Duschvorgang im Schlaflabor innerhalb der Inkubationszeit von zehn Tagen liegt
37 Rechtsfolge der Untätigkeit ist Schadenersatz! 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 249 BGB Schadensersatz 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Wiederherstellung durch Geld BGB 249 (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
38 Schadenersatz Euro an behindertes Kind Weil ein Mädchen sich auf Intensivstation der Gießener Uni- Klinik mit Keimen ansteckte, sprach ihm das LG eine hohe Entschädigung zu. Monatliche Schmerzensgeld-Rente von 300 und Schadensersatz-Rente von 500 zu. Ferner muß das Universitätsklinikum sämtliche zukünftigen Schäden, die durch die Behinderung entstehen, ersetzen. Insgesamt kapitalisiert ,- Begründung des Gerichts: In der Klinik ist gegen Hygienevorschriften verstoßen worden. Urteil des Landgerichtes Giessen (Az.: /03) vom zu Hygienefehlern auf der Kinderintensivstation des Universitätsklinikums Giessen.
39 High Court of Justice, Queen's Bench Division London, Urteil vom 20. März 1992, Az: XX SE-ansprüche nach britischem Recht aus Pflichtverletzung: Ersatzansprüche des durch verseuchtes Trinkwasser Geschädigten Der nach britischem Recht für die Trinkwasserversorgung verantwortliche haftet demjenigen, der durch verseuchtes Trinkwasser erkrankt ist, unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht nur auf Ersatz des erlittenen tatsächlichen Schadens (compensatory damages), sondern auch auf Schadenersatz mit Strafcharakter (exemplary damages), wenn der Geschädigte geltend machen kann, der Verantwortliche habe sich arrogant benommen und seine Kunden absichtlich irregeführt und falsch informiert.
40 Bestandsschutz? Abwägung Schutz des Eigentums Art. 14 GG Bestandsschutz sichert das durch Eigentumsausübung Geschaffene Gesundheitsschutz Nachrüstungspflicht wenn neue Anforderungen zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit aufgestellt sind 3 MBO Allgemeine Anforderungen (1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. 13 MBO Schutz gegen schädliche Einflüsse Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
41 Bestandsschutz für Trinkwasserinstallationen besteht nur : - wenn zum Zeitpunkt der Errichtung der TRWI die seinerzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso eingehalten worden sind, wie die Forderungen aus den a. R. d. T. - wenn sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Änderungen der a. R. d. T. nach Errichtungszeitpunkt keine Forderung auf Anpassung an den aktuellen Gesetzesstand oder die a. R. d. T. ergibt. - wenn die Trinkwasserinstallation unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt war, weiterhin betrieben wird. - wenn an der Trinkwasserinstallation keine Mängel bestehen, die eine Gefahr für bedeutende Rechtsgüter (Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit) darstellen.
42 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Skript über:
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