Merkblatt Eintragung von Elektrotechnikern

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1 Verband der Elektrizitätswirtschaft e.v. Landesgruppen Schleswig-Holstein/ Hansestadt Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg Merkblatt Eintragung von Elektrotechnikern in die Elektro-Installateurverzeichnisse der Verteilungsnetzbetreiber VNB

2 Merkblatt Eintragung von Elektrotechnikern in die Elektro-Installateurverzeichnisse der Verteilungsnetzbetreiber Stand 1. April 2006 Herausgegeben von den VDEW-Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg VWEW Energieverlag GmbH Frankfurt am Main Berlin Heidelberg

3 Herausgeber VDEW-Landesgruppe Schleswig-Holstein/ Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern c/o E.ON Hanse AG Kieler Str Rendsburg VDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg Robert-Koch-Platz Berlin Stand Copyright VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt vor allem für Vervielfältigungen in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrokopie oder ein anderes Verfahren), Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Verlag und Vertrieb VWEW Energieverlag GmbH Rebstöcker Str. 59 D Frankfurt am Main Telefon 0 69 / Telefax 0 69 / vertrieb@vwew.de Internet ISBN-10: ISBN-13:

4 Vorwort In diesem Merkblatt werden die Grundlagen für die Eintragung von Elektrotechnikern in die Elektro-Installateurverzeichnisse der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) beschrieben. Zweck dieses Merkblattes ist eine möglichst gleichartige Verfahrensweise für die Installateureintragung im Bereich der VDEW-Landesgruppen Schleswig- Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg. Inhalt 1 Eintragung 2 Installateurverzeichnis 3 Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis 4 Installateurausweis 5 Änderung der Eintragung 6 Gasteintragungen 7 Errichtung von Anlagen größer 1000 Volt 8 Matrix zur fachlichen Voraussetzung für die Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis 5

5 1 Eintragung Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV 12 Abs. 2) dürfen Elektro-Installationsarbeiten an Kundenanlagen außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), nachfolgend Verteilungsnetzbetreiber (VNB) genannt, nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur ausgeführt werden. In der Handwerksordnung (HwO) werden seit dem 1. April 1998 die Handwerke Elektroinstallateur, Elektromechaniker und Fernmeldeanlagenelektroniker zu einem Handwerk mit der Bezeichnung Elektrotechniker zusammengefasst. Im nachfolgenden Text wird weiterhin die Bezeichnung Elektroinstallateur verwendet, soweit die Hinweise sich auf die AVBEltV, die Grundsätze für die Zusammenarbeit von EVU und Elektro-Installateuren... und die Richtlinie und Hinweise für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks beziehen, in denen der Begriff Elektroinstallateur Anwendung findet. 2 Installateurverzeichnis 2.1 Verzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt von dem VNB, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Elektro-Installationsbetriebes befindet. Anmeldeformulare sind bei diesem zu erhalten. Grundlage für die Eintragung sind die Grundsätze für die Zusammenarbeit von EVU und Elektro-Installateuren. Eingetragen werden im Sinne der Handwerksordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe. Unternehmen, die Elektro- Installationen ausschließlich in betriebseigenen Anlagen durchführen, werden als interne Hilfsbetriebe bzw. Betriebselektriker eingetragen und sind nicht berechtigt, in Anlagen Dritter zu arbeiten. Diese Eintragungsform berührt die zuvor erwähnten Grundsätze nicht. 2.2 Verzeichnis der VDEW Landesgruppe Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern Die VDEW Landesgruppe führt ein gemeinsames Installateurverzeichnis der einzelnen VNB für alle eingetragenen Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe. Die Eintragung der in diesem Verzeichnis aufgeführten Betriebe wird von allen Mitgliedswerken (siehe Rückseite) der Landesgruppe anerkannt. Betriebselektriker werden in ein internes Verzeichnis beim jeweiligen VNB eingetragen. 7

6 2.3 Installateurverzeichnis Berlin/Brandenburg Die VNB in Berlin und Brandenburg führen jeweils ein eigenes Installateurverzeichnis. Die monatlich ausgetauschten Daten umfassen alle Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe. Eintragungen in den Verzeichnissen werden gegenseitig ohne weiteren Nachweis anerkannt. 3 Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis 3.1 Haupt- und Nebenbetriebe Fachkraftbefähigung, siehe Matrix Voraussetzungen für die Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis Anstellungsvertrag für die verantwortliche Fachkraft (nur erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst nicht die Fachkraftbefähigung hat) Handwerksrolleneintragung Kopie des Handelsregisterauszuges (für Kapitalgesellschaften als Nebenbetrieb) Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Behörde (Gewerbeanmeldung) Werkstattausrüstung gemäß der VDEW-Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in ausreichender Höhe 3.2 Hilfsbetriebe und Betriebselektriker Fachkraftbefähigung, siehe Matrix Voraussetzungen für die Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis Anstellungsvertrag für die verantwortliche Fachkraft (nur erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst nicht die Fachkraftbefähigung hat) Werkstattausrüstung gemäß der Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks der VDEW-Landesgruppen SH/HH/MV und B/B. 3.3 Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Sofern die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Elektrotechniker-Handwerk vorliegt, ist damit formal auch die Voraussetzung für eine Eintragung in das Installateurverzeichnis erfüllt. Bei der Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer lediglich die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Weitere Anforderungen, die sich einerseits aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und andererseits aus Vorschriften der Berufsgenossenschaften und DIN VDE-Normen ergeben, bleiben dabei unberücksichtigt. 8

7 Aus diesen Gründen hat der Bundesinstallateurausschuss nach Abstimmung mit dem Verband der Netzbetreiber (VDN) und dem Zentralverband des deutschen Elektrohandwerks (ZVEH) die Eintragungsbedingungen zur Eintragung in die Installateurverzeichnisse neu geordnet. Diese Neuregelungen sind in der Matrix Voraussetzungen für die Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis zusammengefasst. 3.4 Werkstattausrüstung Die Mindestanforderung für die Werkstattausrüstung des Betriebes entspricht den Anforderungen nach Ziffer 2.3 der o. g. Grundsätze und der jeweils gültigen Richtlinie Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks der VDEW-Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg- Vorpommern und Berlin/Brandenburg. Eine Überprüfung der Werkstattausrüstung kann durch Beauftragte des Bezirksinstallateurausschusses durchgeführt werden. Der Bezirksinstallateurausschuss legt fest, ob und in welcher Höhe vom Antragssteller hierfür eine Aufwandsentschädigung zu zahlen ist. 4 Installateurausweis Alle im Verzeichnis eingetragenen Elektro-Installationsfirmen erhalten von dem jeweiligen VNB einen Ausweis, der sie als eingetragener Elektro-Installateur legitimiert. Gasteintragungen sind hiervon ausgenommen. 5 Änderung der Eintragung Folgende Änderungen sind dem zuständigen VNB unverzüglich schriftlich mitzuteilen: Löschung in der Handwerksrolle Erlöschen des Gewerbebetriebes / Insolvenz Wechsel des Inhabers Wechsel der verantwortlichen Fachkraft Änderung der Firmenbezeichnung (Rechtsform, Name) Änderung der Anschrift Änderung der Telefon- bzw. Telefaxnummer, -Adresse 9

8 6 Gasteintragungen Haupt- und Nebenbetriebe, die ihre gewerbliche Niederlassung außerhalb des Gebietes der VDEW Landesgruppe Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern oder der Bundesländer Berlin und Brandenburg haben, beantragen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen VNB eine Gasteintragung. Ein Eintrag im Bundesinstallateurverzeichnis beschleunigt dieses Verfahren. Der VNB kann in diesem Fall auf einen weiteren Nachweis der Eintragung, z. B. in Form einer Kopie des gültigen Installateurausweises, verzichten. Elektrotechniker aus anderen EU-Ländern haben eine EU-Bescheinigung zur grenzüberschreitenden Tätigkeit bei der Handwerkskammer vorzulegen, in deren Zuständigkeitsgebiet sie arbeiten möchten. Nach erfolgter Eintragung in die Handwerksrolle wird daraufhin von dem VNB eine Gasteintragung vorgenommen. Der VNB stattet den als Gast eingetragenen Elektrotechniker mit den jeweils gültigen Installateurinformationen, wie z.b. Technischen Anschlussbedingungen (TAB) aus. 7 Errichtung von Anlagen größer 1000 Volt Für die Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen größer 1000 Volt gelten die Bedingungen des jeweiligen VNB. 10

9 8 Matrix zur fachlichen Voraussetzung für die Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis Qualifikation Erforderliche Nachweise Eintragung in die Handwerksrolle im Elektrotechniker-Handwerk Meisterprüfungszeugnis Bescheinigung nach 7 Abs. 6 ElektroTechMstrV bzw. 6 Abs. 6 InformationsTechMstrV bzw. ElektroMbMstrV (Sicherheitsschein) Pos. 1 Meisterprüfung bis Elektroinstallateur X X 1.2 Elektromechaniker X X X 1.3 Fernmeldeanlagenelektroniker bzw. Fernmeldemechaniker X X X 1.4 Radio- und Fernsehtechniker X X X 1.5 Büroinformationselektroniker bzw. Büromaschinenmechaniker X X X 1.6 Elektromaschinenbauer X X X 2 Meisterprüfung 1998 bis 9/ Elektrotechniker / Elektroinstallateur X X 1) Elektrotechniker / Elektromechaniker X X 1) X Elektrotechniker / Fernmeldeanlagenelektroniker X X 1) X 2.2 Elektromaschinenbauer X X X 2.3 Informationstechniker / Radio- und Fernsehtechniker X X X 2.4 Informationstechnik / Büroinformationselektroniker X X X 3 Meisterprüfung ab 10/ Elektrotechniker - Energie- und Gebäudetechnik X X X X 2) Kommunikations- und Sicherheitstechnik X X X X 2) - Systemelektronik X X X X 2) 3.2 Elektromaschinenbauer X X X X 2) 3.3 Informationstechniker X X X X 2) 4 Sonstige Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle 4.1 Meisterprüfung zum Installateur- und Heizungsbauer X X X (Ausübungsberechtigung) nach 7a HwO (z.b. auf Grund ZVEH / ZVSHK- Vereinbarung vom ) 4.2 Sonstige Ausübungsberechtigungen nach 7a HwO X X 3) X 4.3 Ausübungsberechtigungen nach 7 / 7b HwO X X 3) X (z.b. Ingenieur; Techniker; Industriemeister; Geselle) 4.4 Ausnahmebewilligung nach 8 oder 9 HwO; unbeschränkt und X X 3) X unbefristet; 4.5 Ausnahmebewilligung nach 8 oder 9 HwO; beschränkt oder X X 3) X befristet; Inbetriebsetzung möglich; Eintragung in Abteilung Ausnahmebewilligung nach 8 oder 9 HwO; beschränkt oder X X 3) befristet; Inbetriebsetzung nicht möglich; Eintragung in Abteilung 2 Sachkundenachweis für Netzanschlüsse (Technische Regeln Elektro-Installation; TREI) X 1) X 2) X 3) Anhang zum Meisterprüfungszeugnis Erforderlich, wenn im Sicherheitsschein weniger als 50 % der erzielbaren Punkte erreicht wurden Qualifikationsnachweis in Form der Ausübungsberechtigung/ -bewilligung 11

10 Muster des Antragsformulars 13

11 Muster des Antragsformulars für Betriebselektriker 15

12 Verteilungsnetzbetr eiber in den VDEW-Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommer n und Berlin/Brandenburg Westerland Niebüll Leck Dänemark Satrup OSTSEE Schleswig Husum Garding Eckernförde Rendsburg Kronshagen Kanal Barth Heikendorf Kiel Stralsund NORDSEE Heide Bordesholm Nortorf Eutin Rostock E.ON Hanse AG, Quickborn Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Stadtwerke Barmstedt Versor gungsbetriebe Bordesholm GmbH Stadtwerke Eckernförde GmbH Stadtwerke Elmshorn Stadtwerke Eutin GmbH Elektrizitätswerk Stadt Garding Stadtwerke Geesthacht GmbH Stadtwerke Glückstadt Gemeindewerke Halstenbek Stadtwerke Heide GmbH Stadtwerke Husum GmbH Stadtwerke Itzehoe GmbH Stadtwerke Lauenburg/Elbe Gemeindewerke Leck GmbH Stadtwerke Neustadt i. H. Stadtwerke Niebüll GmbH Stadtwerke Norderstedt Stadtwerke Nortorf Stadtwerke Pinneberg GmbH Stadtwerke Quickborn Vereinigte Stadtwerke GmbH, Ratzeburg Elektrizitätswerk Reinbek-Wentorf GmbH Stadtwerke Rendsburg GmbH Heinrich N. Clausen GmbH, Satrup Schleswiger Stadtwerke GmbH Gemeindewerke Tornesch GmbH Stadtwerke Wedel GmbH EVS Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland Stadtwerke Wilster Itzehoe E.ON edis AG, Fürstenwalde/Spree Neumünster Stadtwerke Flensburg GmbH SWStadtwerke Kiel Netz GmbH Energie und Wasser Lübeck Netz GmbH SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Gemeindewerke Heikendorf GmbH Versor gungsbetriebe Kronshagen GmbH Vattenfall Eur ope Distribution Hamburg GmbH Vattenfall Eur ope Distribution Berlin GmbH Wilster Glückstadt Elmshor Barmstedt Stromversorgung Angermünde GmbH Stadtwerke Barth GmbH Holstein Bad Oldesloe Quickborn Norderstedt Tornesch Niedersachsen WEMAG AG, Schwerin Bad Bramstedt Hansestadt Hamburg Neustadt i. H. Lübeck Ratzeburg Mölln Reinbek-Wentorf Geesthacht Lauenburg Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH Stadtwerke Güstrow GmbH Stadtwerke Hagenow GmbH Stadtwerke Lübz GmbH Stadtwerke Parchim GmbH Stadtwerke Wittenberge GmbH PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH, Perleberg Stadtwerke Bernau GmbH Städtische Werke Brandenbur g an der Havel GmbH Stadtwerke Eberswalde GmbH Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH Neubrandenburger Stadtwerke GmbH Stadtwerke Neuruppin GmbH Stadtwerke Neustrelitz GmbH Stadtwerke Oranienburg GmbH Stadtwerke Pasewalk GmbH EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH Stadtwerke Rostock AG Stadtwerke Schwedt GmbH SWS Energie GmbH, Stralsund Stadtwerke Waren GmbH Stadtwerke Wismar GmbH Boizenburg Hagenow Wismar Schwerin Parchim Perleberg Wittenberge Mecklenburg- Sachsen- Anhalt Schleswig- Nord- Ostsee- Lübz Güstrow EnviaM Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz (Anwendungsgebiet der TAB der VDEW LG Sachsen) Waren Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Stadtwerke Finsterwalde GmbH Stadtwerke Forst GmbH Stadtwerke Senftenberg GmbH Städtische Werke Spr emberg (Lausitz) GmbH Vorpommer n Neuruppin Brandenburg Brandenburg Potsdam Demmin Neubrandenburg Neustrelitz Oranienburg Berlin Ludwigsfelde Luckenwalde Bernau Pasewalk Angermünde Eberswalde Finsterwalde Schwedt Polen Fürstenwalde/Spree Senftenberg Frankfurt (Oder) Cottbus Spremberg Forst Diese Unternehmen nehmen sind Mitglieder des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft VDEW e.v.. und zusammengeschlossen in den VDEW-L andesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommer g-vorpommer n und Berlin/Brandenburg Stand Herausgeber: Verband der Elektrizitätswirtschaft VDEW e.v.,., Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hambur g/mecklenburg-vorpommer n und Berlin/Brandenburg

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