Fragebogen für Ehe- und Familienrechtssachen 1/7
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- Emil Hermann
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1 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 1/7 Mandant:! Ehefrau! Ehemann! Ehevertrag Antragsteller:! Ehefrau! Ehemann Gegenstandswert: A. Personendaten Ehefrau Ehemann Vorname(n) Name Geburtsname Geburtstag und ort Staatsangehörigkeit Anschrift Telefon Arbeitgeber, Beruf mtl. Nettoeinkommen Güterstand Kinder aus früheren Ehen nichteheliche Kinder B. Gemeinschaftliche minderjährige Kinder (inkl. Adoptivkinder) Name Alter geboren am Aufenthalt C. Trennung Trennungszeitpunkt Tatsachen und Beweismittel Letzter gemeinsamer Aufenthalt in Ehewohnung (Ort):! ja! nein getrennte Wohnung (Ort):! ja! nein Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung! ja! nein
2 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 2/7 C. Trennung Sind andere Familiensachen anhängig?! ja! nein bei (Gericht)! Vollmacht, Mandatsbedingungen, Belehrung! Kostenvorschuss gem. 1360a IV BGB! Vergütungsvereinbarung! anderweitige Kostenteilung! PKHUnterlagen! Antrag auf Vorabentscheidung in der Ehesache! Gerichtskostenvorschuss! Heiratsurkunde! Einstw. Anordnung für! Rentenkontenklärung! Negative Feststellungsklage ( 1353 II BGB)statt! Formulare zum Versorgungsausgleich Scheidung! Eheaufhebungsklage statt Scheidung (EheG) D.! Einverständliche Scheidung gem. 622, 630 II ZPO notwendige Einigung über! Sorgerecht: Mutter / Vater! Umgangsrecht! Kindesunterhalt! Ehegattenunterhalt! Ehewohnung: Frau / Mann! Hausratsteilung gesetzlich nicht notwendige Regelungen:! Versorgungsausgleich! Güterrecht! Kosten Gründe! mindestens 1jährige Trennung! Zustimmung des Ehegatten E.! Streitige Scheidung! Trennung 1 3Jahre Tatsächliche Angaben für Zerrüttung ( 1565 I BGB) Tatsächliche Angaben für die Negativprognose, dass die häusl. Lebensgemeinschaft nicht wieder hergestellt wird! Vor Ablauf des Trennungsjahres, 1565 II BGB Tatsächliche Angaben für Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe (zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen)! Trennung ab 3 Jahre
3 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 3/7 E.! Streitige Scheidung Kein weiterer Sachvortrag nötig, da das Scheitern gem I, 1566 II BGB vermutet wird F. Folgesachen 1. Rechtsverhältnisse bzgl. der / des Kindes :! Sorgerecht! Umgangsrecht! Isoliertes Sorgerechts / UmgangsrechtsVerfahren nach 1672, 1634 BGB in Verbindung mit dem FGG nötig? 2.! Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Verpflichteter mtl. Einkommen, netto brutto Weihnachtsgeld Urlaubsgeld zusätzl. Einkommen Auslöse Spesen Fahrtkosten Krankengeld Steuererstattung Steuerklasse Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate bei Nichtselbstständigen anfordern; Gewinn und Verlustrechnungen, Bilanzen, Steuerbescheide der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen Kapitaleinkünfte Arbeitslosengeld Hartz IV Wohngeld Nutzungswert des eigenen Hauses/ETW (Mietwert abzgl. Zinsen, Tilgung, Steuern, Versicherungen)! Sofern keine Altersvorsorge durch gesetzliche Sozialversicherung Aufwendungen für Altersvorsorge Aufwendungen für Krankenvorsorge Beiträge zu Lebensversicherungen! Tilgung für Darlehen Darlehensvertrag vom Höhe des Darlehens wofür? mtl. Rate getragen von wem? Berechtigter! Berufstätig mtl. Einkommen, netto brutto berufstätig seit Weihnachtsgeld Urlaubsgeld zusätzl. Einkommen Auslöse Spesen Fahrtkosten Krankengeld Steuererstattung Steuerklasse
4 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 4/7 2.! Ehegattenunterhalt nach der Scheidung! Nicht berufstätig erlernter Beruf Arbeitslosengeld Hartz IV Rechtswahrungsanzeige Wohngeld seit Überleitungsanzeige! Schulden Höhe Grund mtl. Rate! Grund des Unterhaltsanspruches! Kinderbetreuung, 1570 BGB! Altersunterhalt, 1571 BGB! Aufstockungsunterhalt, 1573 II BGB! Krankheit, 1572 BGB! keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, 1573 I, 1574 II BGB! Ausbildungsunterhalt, 1575 BGB! Billigkeitsunterhalt 1576 BGB! Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruches! keine Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (Grenze gegenüber Ehegatten, der minderjährige Kinder betreut: Notwendiger Eigenbedarf; sonstiger Ehegatte: Billiger Eigenbedarf, 1581 BGB! fehlende Bedürftigkeit des Berechtigten wegen Eigeneinkommens in Höhe des früheren ehel. Einkommensanteils plus etwaigen trennungsbedingten Mehrbedarfs! Ausschluss, Herabsetzung oder zeitl. Begrenzung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit gem IVII BGB! kurze Ehedauer (< 23 Jahre bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags) Achtung: evtl. sofort Scheidung beantragen! schweres Vergehen gegen Verpflichteten (z.b. schwere Körperverletzung, Betrug)! mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit (= leichtfertiges, unterhaltsbezogenes Verhalten)! mutwilliges Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten (evtl. Verschweigen von Eigeneinkommen, Arbeitsplatzverlust wegen Anschwärzen)! längere Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht! schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten gegen Verpflichteten, das allein die Ehe zerstört hat (z.b. intimes anderweitiges Verhältnis)! sonstige ebenso schwerwiegende Gründe (z.b. sozioökonomische Gemeinschaft mit neuem Partner)! Zeitliche Begrenzung und Herabsetzung des Unterhalts von Basis der ehelichen Lebensverhältnisse auf angemessenen Lebensbedarf nach 1578 I 2 BGB aus Billigkeitsgründen
5 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 5/7 2.! Ehegattenunterhalt nach der Scheidung beachtlich u.a.:! kurze Ehedauer! keine Kinder! keine berufl. Nachteile durch Ehe! hohes Einkommensgefälle! Zeitliche Begrenzung des Unterhalts bei (Teil)Arbeitslosigkeit und Aufstockungsunterhalt gem V BGB aus Billigkeitsgründen! Höhe des Unterhalts richtet sich nach! Differenzmethode! Anrechnungsmethode! Zusätzlich zum Elementarunterhalt bei ausreichender Leistungsfähigkeit fordern: Kosten der! Krankenversicherung, 1578 II BGB! Altersvorsorge, 1578 III BGB 3. Kindesunterhalt Name Höhe Name Höhe Name Höhe Name Höhe 4. Ehewohnung und Hausrat 5. Einstweilige Anordnungen beantragen nach 620 ZPO für:! Sorgerecht! Umgangsrecht! Kindesunterhalt! Ehegattenunterhalt! Hausrat/Wohnung 6. Verfahren für die Regelung des Unterhalts für Ehegatten und Kinder während der Trennung außerhalb des Verbundes! nötig
6 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 6/7 7. Auskunftsanträge auf! Einkommen, 1605, 1580 BGB! Versorgungsausgleich, 1587e BGB! Höhe des Endvermögens per Stichtag, 1379 BGB 8. Eheliches Güterrecht! Gütertrennung! Zugewinnausgleich Endvermögen (Bestand bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages)! Grundbesitz! Lebensversicherung (Rückkaufswerte)! Girokonto! Sparbücher! berufl. genutzter Pkw! Gewerbebetrieb! Verbindlichkeiten Mann Frau Gesamt Anfangsvermögen bei Eheschließung Mann Frau Gesamt Wert Anfangsvermögen x Index bei Eheende / Index Eheschließung bzw. Zuwendungszeitpunkt bei Schenkungen i.s II BGB = Zugewinn (Endvermögen./. Anfangsvermögen) Zugewinnausgleichsanspruch! Mann! Frau Betrag in 9. Versorgungsausgleich (VA)! VA vertraglich ausgeschlossen! kein Ausschluss, daher Ehezeit von bis a. Versorgungsbilanz (ggf. Ausfüllen nach Vorliegen der Auskünfte) Mann! gesetzl. RV! Beamtenversorgung Frau
7 4250 Fragebogen für Ehe und Familienrechtssachen 7/7 9. Versorgungsausgleich (VA)! Zusatzversorgung öffentl. Dienst, Betriebsrenten, soweit unverfallbar dynamisch statisch! Realteilung möglich! Antrag auf Vorbehalt schuldrechtl. VA stellen, wenn bei Gegner noch verfallbare Anwartschaften! Mindestwartezeit erfüllt? ja/nein ja/nein b. Kontrolle des Versorgungsausgleiches Summe der dynamisierten Anwartschaften Differenz zugunsten Ausgleichsberechtigten Hälfte der Differenz (Ausgleichsanspruch) Mann Frau 10. Folgerungen! VA vertraglich ausschließen! Antrag auf Ausschluss bzw. Herabsetzung des VA nach 1587c BGB! wegen grober Unbilligkeit (z.b. Berechtigte ist gesichert, Verpflichteter braucht seine Anwartschaften dringend)! Berechtigter hat Anfall von Anwartschaften vereitelt! Berechtigter hat während Ehe Unterhaltspflichten gröblich verletzt! Antrag auf Ausschluss des VA nach 1587b IV BGB bei Bagatellausgleichsansprüchen! Antrag auf Abfindung des Ausgleichsanspruchs nach 1587 I BGB! Antrag auf anderweitige Regelung des VA nach 1587b IV, V BGB! anderweitige vertragliche Regelung des VA vornehmen, 1587o BGB! Hilfsantrag auf schuldrechtlichen VA stellen insbesondere bei Unwirtschaftlichkeit des VA etwa weil Wartezeit von 60 Monaten nie zu erfüllen oder Berechtigter hat nur Beamtenversorgung; bei Überschreiten des Höchstbetrages; wenn anderweitige Absicherung günstiger zu erreichen ist! bei unverfallbaren Betriebsrenten zu beachten ggf. Anregung an das Gericht! Bagatellregelung, 3c Gesetz über weitere Maßnahmen VA (kein Ausgleich von Minibetriebsrenten)! Maximalregelung, 3b I Ziff. 1 aao (Grenze für Ausgleich sog Supersplittings)! Antrag auf Ausgleich durch Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung, 3b I Ziff. 2 aao
Name Alter geb. am Aufenthalt. Gemeinschaftliche. minderjährige Kinder. (einschl. Adoptivkinder)
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