Vertragsmuster für das Gastgewerbe
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- Teresa Heintze
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1 Vertragsmuster für das Gastgewerbe Muster Formulare Zeugnisse Hilfen zum Arbeits- und Pachtrecht Lieferanten- und Gästevereinbarungen Benutzungsordnungen Von RA Dr. Frithjof Wahl RA Hans-Christoph Bruß 4. überarbeitete Auflage Juli 2005 INTERHOGA GmbH GASTGEWERBLICHE SCHRIFTENREIHE 70 ISBN-Nr Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Titelbild by U. Grabowsky/photothek.net Telefon 0228 / Telefax 0228 /
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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 7 I. Arbeitsrecht... 9 I.1. Arbeitsverträge I.1.1. Allgemeiner Arbeitsvertrag I Vertragsmuster I Erläuterungen zum Arbeitsvertrag I.1.2. Arbeitsvertrag mit leitendem Angestellten, z.b. Geschäftsführer, Direktor I Vertragsmuster I Erläuterungen zum Arbeitsvertrag mit Geschäftsführer I.1.3. Ehegattenarbeitsvertrag I.1.4. Arbeitsvertrag mit Teilzeitbeschäftigten I Arbeitsrechtliche Definition der Teilzeitarbeit I Checkliste für die Beschäftigung von geringfügig entlohnten Arbeitnehmern I Checkliste für die Beschäftigung von kurzfristigen Aushilfen I Einstellungs-Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte I Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte - Muster I Aushilfslohnquittung I.1.5. Job-Sharing-Arbeitsvertrag I Vertragsmuster I.1.6. Flexibiliät durch befristete Arbeitsverhältnisse I Einstellungs-Fragebogen für kurzfristig Beschäftigte I Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte - Muster I Erläuterungen zum Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte I Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages I.1.7. Ausbildungsvertrag I Vertragsmuster I Erläuterungen zum Vertragsmuster I Muster zu Belehrungen Seite I.2. Vereinbarungen, Erklärungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag I.2.1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses I Ordentliche Kündigung I Außerordentliche Kündigung I Änderungskündigung I Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung I Abmahnung I Muster I Checkliste für die Kündigung I Zustellungsprotokoll für Boten I.2.2. Aufhebungsvertrag
4 I.2.3. Erklärung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses I.2.4. Aufhebungsvertrag I mit Abfindung I ohne Abfindung I.2.5. Abgangsquittung für Arbeitspapiere I.2.6. Quittung des Arbeitgebers über erhaltene Arbeitspapiere I.2.7. Weihnachtsgratifikation I Erläuterungen I.2.8. Zeugnis I Muster I Erläuterungen I Beurteilungsmerkmale I.2.9. Unterrichtung des Betriebsrats über eine beabsichtigte Anstellung eines neuen Arbeitnehmers I Muster I Trinkgeldbesteuerung I.3. Sonstige Verträge I.3.1. Engagementsvertrag für Kapellen und Musiker I Erläuterungen I.3.2. Büffetier-Vertrag I Erläuterungen zum Vertragsmuster I.3.3. Schiedsgerichtsvereinbarung I.3.4. Mankogelder Mankoabrede Muster I.3.5. Catering I Vertrag für Betriebscatering I Vertrag für Liefercatering I.3.6. Automatenaufstellvertrag I Vertragsmuster I Erläuterungen II. Geschäftskauf II.1. Kaufvertrag - Muster II.1.1. Belehrung über das Widerrufsrecht II Zusätzlich (nur) bei Zusage eines Darlehens/einer sonstigen Geldleistung gegenüber dem Käufer III. Gesellschaftsvertrag III.1. Vertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Muster IV. Pacht IV.1. Checkliste vor Abschluss eines Pachtvertrages IV.1.1. Kurz-Checkliste zum Pachtvertrag IV.2. Pachtvertrag - Muster
5 IV.2.1. Erläuterungen zum Pachtvertrag IV.2.2. Merkblatt zum Pachtvertrag IV.2.3. Belehrung über das Widerrufsrecht IV Zusätzlich (nur) bei Zusage eines Darlehens/einer sonstigen Geldleistung gegenüber dem Pächter IV Merkblatt Widerrufsbelehrung IV.2.4. Übernahmeprotokolle IV Übernahmeprotokoll bei Pachtbeginn IV Übernahmeprotokoll bei Pachtende IV.2.5. Erläuterungen zum Muster-Pachtaufhebungsvertrag IV Pachtaufhebungsvertrag (Kurzform) IV Pachtaufhebungsvertrag IV.2.6. Einvernehmliche Auflösung eines Pachtvertrages mit Nachpächterregelung V. Vereinbarungen mit dem Gast V.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen V.1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bankette und andere Sonderveranstaltungen V.1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen im Hotel V.2. Bankettvereinbarung V.3. Saalmietvertrag V.4. Kegelbahn-Vereinbarung V.5. Kegelbahnordnung V.6. Benutzungsordnung für Schwimmbad, Sauna und Solarium V.7. Garagenordnung V.8. Beherbergungs- (Gastaufnahme-)vertrag - Erläuterungen V.9. Der Hotelkontingentierungsvertrag Erläuterungen
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7 Vorwort Verträge bilden die Grundlage allen gewerblichen Handelns. Sie gehören ebenso zum unternehmerischen Alltag wie die vielen rechtsverbindlichen Erklärungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und anderen geschäftlichen Vereinbarungen. Manches ist zur Selbstverständlichkeit und Routine geworden. Oft nicht zu vermeidende Auseinandersetzungen zeigen aber auch, dass juristische Feinheiten übersehen werden, deren Nichtbeachtung Kosten und Ärger verursachen kann. Die Broschüre will helfen, auf wesentliche Kriterien und leicht übersehbare Punkte, insbesondere bei der Vertragsabfassung, zu achten. So werden die einzelnen Tatbestände, die derartigen Verträgen und Erklärungen zugrunde zu liegen haben, benannt und mit Kurzhinweisen kommentiert. Vollständigkeit ist weder gewollt noch wegen der Fülle des Materials, so insbesondere im Arbeitsrecht, möglich. Die verschiedenen Muster bilden einen Grundrahmen, der vom Unternehmer nach eigenem Belieben und nach den Notwendigkeiten seines Betriebes ergänzt oder auch eingeschränkt werden kann, soweit dies rechtlich zulässig ist. Eine ergänzende fachliche und rechtliche Beratung durch den Hotel- und Gaststättenverband wird vor allem bei hohen finanziellen Risiken dringend empfohlen. Die Broschüre hat sich in der Praxis bewährt und wurde im Juli 2005 in 4. Auflage überarbeitet und ergänzt. Dipl.-Vw. Frank Schreiner INTERHOGA GmbH 7
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9 I. Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist das besondere Recht der abhängigen Arbeit, das heißt der Arbeit, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet. Quellen des Arbeitsrechts sind das EU-Recht, das Grundgesetz (Art. 3, 9, 11, 12), die Bundesgesetze (z.b. Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, BGB, Arbeitszeitordnung, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz usw.), Landesgesetze, soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat; autonome Rechtsnormen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Dienstordnung, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften); Gewohnheitsrecht und Rechtsprechung. 9
10 I.1. Arbeitsverträge Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, schuldrechtlicher, gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Arbeitsvergütung verpflichtet. Er enthält zahlreiche Nebenpflichten, die über die gegenseitigen Pflichten (Arbeit gegen Entgelt) hinausgehen. Hierzu gehören insbesondere Treue- und Fürsorgepflichten. Der Arbeitsvertrag wird nach den Regeln des BGB abgeschlossen. Gemäß dem seit 1995 geltenden Nachweisgesetz hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm die wesentlichen Bedingungen schriftlich ausgehändigt werden. Davon hängt jedoch nicht die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses ab. Es wird dem Arbeitgeber daher dringend angeraten, die Anstellung von der Unterzeichnung des im Anschluss abgedruckten Arbeitsvertrages (I ) abhängig zu machen. Das sollte nicht zuletzt aus Gründen der Beweiserleichterung bei möglichen späteren Auseinandersetzungen erfolgen. Soll das Arbeitsverhältnis befristet werden, muss der Vertrag unbedingt vor Beginn der ersten Arbeitsaufnahme unterzeichnet werden, da die Befristung sonst unwirksam ist. 10
11 I.1.1. I Allgemeiner Arbeitsvertrag Vertragsmuster Arbeitsvertrag 1) Von (Vor- und Zuname des Betriebsinhabers, Stempel/Name des Betriebs, Telefon, Straße, Ort) 2) wird Herr / Frau geb. Straße, Ort Telefon (Vor- und Zuname) als gem. Tarifposition eingestellt. Der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers umfasst: 1 Aufgabenbereich Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen. 3) Die Arbeitsleistung ist auf Weisung in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers, auch an einem anderen Ort und/oder zu wechselnden Arbeitszeiten, zu erbringen. Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist, finden die Bestimmungen des jeweils geltenden bzw. neuesten Manteltarifvertrages (MTV) für das Hotel- und Gaststättengewerbe in dem Bundesland Anwendung, in dem sich der Betriebssitz befindet. Die genannten Tarifverträge können jederzeit beim Arbeitgeber eingesehen werden. 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am. Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 11
12 3 Befristung Zutreffendes ankreuzen, Unzutreffendes streichen!! a) Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit *) Das Arbeitsverhältnis wird zur Probe befristet zum abgeschlossen. Wird das Arbeitsverhältnis danach fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit geschlossen. 4) b) Befristetes Arbeitsverhältnis *) Das Arbeitsverhältnis wird auf Zeit bis längstens zum abgeschlossen. Der Arbeitnehmer versichert, dass eine Vorbeschäftigung beim oben genannten Arbeitgeber und/oder dessen Rechtsvorgänger nicht bestand. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als 3 Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. Auch während einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis mit tariflicher Frist gekündigt werden. Dies gilt auch für ein befristetes Probearbeitsverhältnis. 5) 4 Probezeit Wird bei Angestellten nichts Abweichendes vereinbart, so beträgt die Probezeit 6 Monate. Während dieser Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, soweit der geltende Tarif keine andere Frist vorsieht. Der Betrieb ist Jahresbetrieb/Saisonbetrieb. *) 5 Betriebsart 6 Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich/monatlich/jährlich *) Stunden. Der Arbeitgeber ist befugt, Überstunden innerhalb der Grenzen des MTV anzuordnen. 7 Vergütung *) a) Festbesoldetes Personal: Das Gehalt bzw. der Lohn beträgt monatlich brutto. b) Umsatzbeteiligte: Der Arbeitnehmer erhält eine Umsatzbeteiligung von % brutto aus dem von ihm erzielten Umsatz an Speisen und Getränken, unter täglicher Ablieferung der Gesamteinnahmen und Abrechnung am Monatsende. Zum Umsatz gehören nicht der im Endpreis enthaltene Bedienungsgeldanteil und die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Der monatliche Garantielohn beträgt brutto. c) Nach dem Troncverfahren *) Nichtzutreffendes streichen 12
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