Haftpflichtversicherung im Wandel
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- Johannes Winter
- vor 8 Jahren
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1 Haftpflichtversicherung im Wandel 53. Generalversammlung der SGHVR vom 6. September 2013 in Freiburg René Beck Agenda 1. Die Haftpflichtversicherung als Wucherpflanze? 2. Der Zweck der Haftpflichtversicherung 3. Entwicklungen in den Betriebshaftpflicht-AVB 4. Die Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich 5. Pflichtversicherungen 6. Emerging Risks SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 2 1
2 Die Haftpflichtversicherung als Wucherpflanze? Die Haftpflichtversicherung sei unmoralisch, da nur unverschuldetes Unglück versichert sein dürfe begünstige leichtfertiges Verhalten böte Anreiz, dort zu prozessieren, wo früher gütliche Einigung g bestand Sei die schwierigste und gefährlichste Branche, die man betreiben könne (1914) Allergieauslösende Ambrosia SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 3 Zweck der Haftpflichtversicherung Schutz zu Gunsten des Versicherten Schutz zu Gunsten des Geschädigten Zahlung berechtigter Forderungen Abwehr unberechtigter Ansprüche Garant für die Zahlungsfähigkeit SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 4 2
3 Entwicklungen in den Betriebshaftpflicht-AVB Örtl. und zeitl. GB All-Risk- Konzept AVB- Entwicklung Schadenbegriff Ausschlüsse Umwelt SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 5 Das All Risk Konzept der Haftpflichtversicherung Versichert ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht aus den in der Police bezeichneten Eigenschaften und Tätigkeiten (Generalklausel) Vom Versicherungsschutz erfasst sind das Anlagerisiko Betriebsrisiko Produktehaftpflichtrisiko Der Wandel im Versicherungsschutz vollzieht sich vielfach durch die Hintertüre SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 6 3
4 Vom Haftpflicht-Versicherungsschutz erfasste Schadensarten Personenschaden Sachschaden (inkl. Tierschäden) Reiner Vermögensschaden Vermögensfolgeschaden der gleichen Person (versichert) Vermögensfolgeschaden einer anderen Person (versichert) Mit Substanzbeeinträchtigung (versichert) Ohne Substanzbeeinträchtigung (nicht versichert) Nicht versichert Vermögensfolgeschaden der gleichen Person (versichert) Vermögensfolgeschaden einer anderen Person (nicht versichert) SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 7 Versicherungsschutz im Umweltbereich (Deckung gemäss den Grund-AVB) Nullstellung beim Versicherungsschutz im Umweltbereich durch den generellen Ausschluss von Art. 7f AVB. Kanalisierung des Versicherungsschutzes für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen in Art. 6 AVB. Versichert sind - bei Einhaltung der Obliegenheiten - Personen- und Sachschäden aus einer Umweltbeeinträchtigung, die auf ein einzelnes, plötzlich eingetretenes, unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist. Schäden als Folge des Austretens von boden- oder gewässerschädigenden Stoffen aus festen Anlagen infolge des Durchrostens oder Leckwerdens sind mitversichert, sofern die Anlage ordnungs- und vorschriftsgemäss erstellt, gewartet oder stillgelegt wurde SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 8 4
5 Versicherungsschutz im Umweltbereich (Ausschlüsse gemäss den Grund-AVB) Tropf-, Klecker- und ähnliche Schäden, bei welchen erst mehrere Ereignisse zu einer Umweltbeeinträchtigung führen, sowie Schäden durch Dauerimmissionen i i (vorbehältlich h Schäden infolge Durchrostens oder Leckwerdens von festen Anlagen). Eigentliche Umweltschaden (Ökoschaden) (vorbehalten bleiben Massnahmen zur Verhütung eines unmittelbar drohenden, versicherten Personen- und Sachschadens). Ansprüche im Zusammenhang mit bei Vertragsbeginn bereits bestehenden Altlasten. Ansprüche im Zusammenhang mit dem Eigentum oder Betrieb von Abfall- und Recyclinganlagen mit Ausnahme von betriebseigenen Anlagen zur kurzfristigen Zwischenlagerung von Abfallprodukten und zur Abwasserbehandlung SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 9 Konzept der erweiterten Umweltschadendeckung Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen Versicherungsschutz analog zu den Grund-AVB Öffentlich-rechtliche Kostenauflage im Zusammenhang mit Umweltschäden In Anlehnung an EG-Umwelthaftungs- RL sind folgende Kosten versichert: Sanierungsmassnahmen (z.b. nach USG 59) Ergänzende Sanierungsmassnahmen (z.b. nach NHG 24e) Ausgleichssanierungen Deckungsvoraussetzungen analog Personen- und Sachschadendeckung Sublimiten und spez. Selbstbehalt SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 10 5
6 Umgang mit der erweiterten Umweltschadendeckung Die EG-Umwelthaftungs-RL kann auch für schweizerische Unternehmen haftpflichtrechtliche Relevanz haben Das Deckungskonzept lehnt stark an die EG-Richtlinie an. Der erweiterte Versicherungsschutz kommt im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kostenauflage auch für Risiken ohne Auslandsbezug zum tragen Individuelle Risikoeinschätzung zur Bestimmung des Gefahrenpotenzials und des Gefährdungspotenzials Ausarbeitung von Störfallszenarien SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 11 Deckungseinschränkungen Ausschlüsse vor 1960 Zusätzliche Ausschlüsse heute Umfeld VN Vergehen/Verbrechen übergesetzliche Haftung Fahrzeuge Nuklearschäden Obhut und Tätigkeit Gewährleistung reine Vermögensschäden Umwelt Gentechnik Rückrufkosten Bauherrenrisiko Anschlussgleise Softwareschäden Abgabe immaterieller Rechtsgüter Asbest Entschädigungen mit Strafcharakter ausgemietete Arbeitnehmer In Kauf genommene Schäden Schäden an Abfallanlagen Deckungserweiterung oder spezielles Deckungskonzept SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 12 6
7 Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich Standardmässige Ausdehnung des örtlichen Geltungsbereichs auf die ganze Welt ohne USA/Kanada. Weltdeckung aufgrund individueller Vereinbarung. Umstellung des zeitlichen Geltungsbereichs auf das Schadeneintrittsprinzip. Anpassung des "Triggers" im claims-made-prinzip. Schriftliche Erhebung eines Vorwurfs oder einer Forderung Schriftliche Einforderungen von Unterlagen oder Informationen Kenntnis über die Einleitung eines Strafverfahrens Schriftliche Meldung von konkreten Umständen eines Schadens durch den Versicherungsnehmer SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 13 Die Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 14 7
8 Die Haftpflichtversicherung im Medizinalbereich Weltweit schwierige Marktsituation Veränderung des rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfelds Höhere Schadenersatzzahlungen im Einzelfall Mehr Transparenz bei den Schadenursachen erforderlich (Schadenreporting-Tool) Verstärkte Riskmanagement-Massnahmen (entscheidende Frage: "wie konnte es dazu kommen?" und nicht "wie konntest du das tun?") Prämiengestaltung in der Softmarket-Phase (Untertarifierung) Früher zu wenig differenziertes Underwriting Spätschadenproblematik SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 15 Spätschadenproblematik SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 16 8
9 Überlegungen zur Patientenversicherung Versichert wird nicht das Haftungsrisiko des Arztes bzw. des Spitals, sondern das Behandlungsrisiko des Patienten. Ausbau des Patientenschutzes und Verbesserung des Arzt- Patienten-Verhältnisses. Abgrenzung der versicherten Risiken (Kausalität)? Art der Leistungserbringung? Verhältnis gegenüber anderen Leistungserbringern? Ausrichtung von Genugtuungsleistungen? g g Eliminierung der Präventivfunktion? Legitimation für eine Sonderbehandlung? Finanzierung? SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 17 Pflichtversicherungen SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 18 9
10 Pflichtversicherungen weiterhin auf Irrwegen Einführung neuer Pflicht- versicherung vielfach zufällig Unsystematischer Einsatz der Instrumente des Geschädigtenschutzes Fehlende Ausfallschutz und Auffangeinrichtung Ungenügender Einbezug der Haftpflichtversicherer fli i h Kantonaler Wildwuchs Dringender Handlungsbedarf aufgrund von Rechtunsicherheiten und Rechtsungleichheiten! SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 19 Emerging Risks SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 20 10
11 Emerging Risks als besondere Herausforderung Nanotechnologie Technische und wirtschaftliche h Entwicklungen Globalisierung Rechtliche Entwicklungen Emerging Risks = Änderungsrisiko Gesellschaftliche Entwicklungen Risikowahrnehmung SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 21 Umgang des Haftpflichtversicherers mit Emerging Risks Umsetzung Identifikation Analyse Füh Frühwarnsystem Klassifizierung i mittels Balance zwischen zur Erfassung neuartiger "Risiko-Codierung" und Verweigerung der Gefahren- Beurteilung der haftpflicht- Risikoübernahme potenziale rechtlichen Relevanz und zu riskanter Risikozeichnung SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 22 11
12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit ENDE SGHVR Haftpflichtversicherung im Wandel 23 12
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