WINDKRAFTSTUDIE Nandlstadt. Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Gebiet des Marktes Nandlstadt

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1 WINDKRAFTSTUDIE Nandlstadt Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Gebiet des Marktes Nandlstadt

2 WINDKRAFTSTUDIE Nandlstadt STAND: ÄNDERUNG: AUFTRAGGEBER MARKT: NANDLSTADT LANDKREIS: FREISING REG.-BEZIRK: OBERBAYERN RATHAUSPLATZ NANDLSTADT AUFTAGNEHMER: ULRICH VOERKELIUS & STEFAN LÄNGST DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landschaftsplanung - Bauleitplanung - Erneuerbare Energien - Geografische - Informationssysteme NIKOLAUS-ALEXANDER-MAIR STR. 18 D LANDSHUT Telefon Fax info@voerkelius.de www. voerkelius.de

3 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel der Studie Anlass Ziel Vorgehensweise Kriterien und Varianten Darstellung der Kriterien für harte Tabuzonen im besiedelten Bereich Darstellung der Kriterien für weiche Tabuzonen im besiedelten Bereich Darstellung der weiteren Kriterien für harte Tabuzonen im nicht besiedelten Bereich Ergebnis Abkürzungen Quellen Änderungen Änderung vom LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 3

4 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT 1 Anlass und Ziel der Studie 1.1 Anlass Die Bayerische Staatsregierung hat ein klares Interesse bekundet einen sinnvollen Ausbau der regenerativen Energien zu fördern. Im Energiekonzept "Energie innovativ" vom Mai 2011 wird die Steigerung des Anteils regenerativer Energien an der Stromversorgung innerhalb der nächsten Jahre auf 50% formuliert. Die Energiewende führt zu einer zunehmenden Dezentralisierung der Energieversorgung, womit mehr oder weniger alle Kommunen von diesem Thema berührt werden. Dies geschieht beispielsweise in Form der Neuerrichtung von Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen (WKA). Insbesondere die Windkraft hat einen enormen Aufschwung erfahren. Ein Fokus auf Windkraftanlagen wird auch durch den Bayerischen Windenergieerlass vom unterstrichen. Mit den Möglichkeiten eines positiven und steuernden Umgangs der Kommune mit der Errichtung von Windenergieanlagen setzt sich die vorliegende Studie auseinander. Windenergieanlagen sind nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Anlagen im Außenbereich (DIRNBERGER, F. 2010). Dabei erfolgt die Genehmigung bei Anlagen über 50 m Höhe als emissionsschutzrechtliche Erlaubnis. Zwar ist eine Anlage nur genehmigungsfähig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, jedoch ist die Gemeinde bei der Planung nicht direkt beteiligt. Wichtigste Steuerungsmöglichkeit für die Gemeinde stellt der Flächennutzungsplan dar. Gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat es die Gemeinde in der Hand, durch Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan, diese an bestimmten Standorten zu bündeln und damit den übrigen Außenbereich freizuhalten. 1.2 Ziel Die vorliegende Studie wurde von der Marktgemeinde Nandlstadt in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten der Nutzung der Windenergie durch Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu untersuchen und möglicherweise im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zu steuern. Damit stellt die Studie auch die Grundlage für die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Konzentrationszonen für Windkraftanlagen dar. Es soll eine aus gemeindlicher Sicht optimierte Ausweisung von Flächen zur Nutzung von WKA erfolgen. Im Vordergrund steht, die möglichen negativen Wirkungen von WKA für bewohnte Bereiche zu minimieren. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die in dieser Studie festgelegten Eignungsflächen für WKA keine Garantie für die Genehmigungsfähigkeit einer WKA darstellen. Dies ist immer im Rahmen einer Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 4

5 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT klären. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Genehmigungsfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der ausgewiesenen Flächen gegeben ist. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Anlagen innerhalb der ausgewiesenen harten Tabuzonen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen genehmigungsfähig sind. Der Grund dafür liegt darin, dass bei der Einzelfalluntersuchung im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliertere Untersuchungen erfolgen, die dann zu abschließenden Ergebnissen führen, wie sie in der Übergeordneten Planung auf Gemeindeebene nicht sinnvoll durchzuführen sind. 2 Vorgehensweise Wie auch im Windenergieerlass gefordert, erfolgt die Darstellung harter und weicher Tabuzonen. Die harten Tabuzonen sind die Bereiche, in denen WKA aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind. Das sind beispielsweise Flächen wie Naturschutzgebiete in denen die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist, oder auch Standorte die so dicht an die Wohnbebauung heranrücken, das z. B. aus lärmschutzrechtlichen Gründen WKA nicht genehmigungsfähig sind. Weiche Tabuzonen sind jene Bereiche, wo zwar tatsächlich und rechtlich die Aufstellung von WKA möglich sind, aber aufgrund von städtebaulichen Zielen der Marktgemeinde, auf Basis eigener Kriterien, eine Nutzung durch WKA ausgeschlossen werden. Die Bestimmung der Tabuzonen erfolgt durch die Darstellung von Ausschlussflächen für die Bereiche Besiedlung Schutzgebiete Infrastruktur Rohstoffabbau. Für die einzelnen Flächen im Gemeindegebiet wird bestimmt, ob sie für die Nutzung durch WKA geeignet sind und wenn nicht, ob gegebenenfalls Schutzabstände einzuhalten sind. Diese Eignungswerte und die eventuellen Schutzabstände stellen die Kriterien dar, die einheitlich auf das gesamte Gemeindegebiet angewendet werden. Für die technische Durchführung dieser Analysen kam ein Geoinformationssystem (GIS) zum Einsatz. Hierin wurden alle notwendigen Datenebenen erfasst. Die Prozessierung der Daten, entsprechend der gewählten Kriterien, erfolgte durch die Erstellung eines Modells, das automatisiert die entsprechenden Ausschlussflächen berechnet und als deren Gegenbild die Eignungsflächen darstellt. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse und die Möglichkeit mit geringem Aufwand Varianten zu berechnen. Durch die Darstellung aller Zwischenergebnisse ist es möglich, für jeden Bereich der Ausschlussflächen das zum Tragen kommende Kriterium zu benennen. Damit ist die größtmögliche Transparenz gegeben. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 5

6 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT 3 Kriterien und Varianten Neben der Darstellung der harten Tabuzonen wurden verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Schutzabständen zur Wohnbebauung betrachtet, um sich dem Ziel eines weitestgehenden Schutzes des bewohnten Bereiches vor möglichen negativen Auswirkungen der WKA anzunähern. Als Ergebnis wurden Eignungsbereiche für WKA ausgewiesen, die außerhalb dieser weichen Tabuzonen liegen. Die harten Tabuzonen stellen Bereiche dar, bei denen die Genehmigung von WKA aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Dies sind Bereiche wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Nationalparke und militärische Schutzbereiche. Darüber hinaus fließen für den besiedelten Bereich auch die Kriterien des Schallschutzes ein. Nachdem nicht für alle möglichen Standorte Lärmberechnungen möglich sind (hoher zeitlicher Aufwand und hoher Kostenaufwand) werden hierfür Entfernungswerte aus anderen Untersuchungen und der Literatur abgeleitet. Diese Abstandswerte machen ein Lärmgutachten im Genehmigungsverfahren einer einzelnen Anlage, nicht grundsätzlich überflüssig. In Folge wird davon ausgegangen, dass die von Windkraftanlagen ausgehenden unmittelbaren optischen Störungen wie Schattenwurf und nächtliche Beleuchtung durch die Schutzabstände im wesentlichen abgedeckt werden. Um dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit der WKA Rechnung zu tragen, wurden nur solche Standorte in Betracht gezogen, die eine rentable Nutzung erwarten lassen (siehe Ende dieses Kapitels). Bei dieser Untersuchung wird von den heute gängigen größten Anlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 150 m und einem Rotordurchmesser von bis zu 60 m ausgegangen. Für die verschiedenen Gebietskategorien wurden differenzierte Kriterien angewendet (Eignung für WKA und Abstandsflächen), die im Folgenden aufgezählt sind. Siedlungsflächen Bei den Siedlungsflächen wurden folgende Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan herangezogen: Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiete (MI) Dorfgebiet (MD) Flächen für Gemeinbedarf (GB) Außenbereich Gewerbegebiet (GE) Industriegebiet (GI) Sondergebiet (SO) Grünflächen (Erholung, Sport...) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 6

7 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT 3.1 Darstellung der Kriterien für harte Tabuzonen im besiedelten Bereich Flächenart Schutzabstand Begründung WR 800 m Schallschutz Windenergieerlass WA 800 m Schallschutz Windenergieerlass (WE) MD, MI 500 m Schallschutz WE Außenbereich 350 m Schallschutz WE GE 300 m Schallschutz GI 300 m Schallschutz GB 500 m Schallschutz Die Pufferung dieser Flächen fällt nicht ins Gewicht, da sie regelmäßig von den Puffern der bewohnten Flächen überragt werden. Daher wurde von einer weiteren Differenzierung mit gegebenenfalls geringeren Werten abgesehen. SO 300 m Sondergebiet GR 300 m Schallschutz Die Pufferung dieser Flächen fällt nicht ins Gewicht, da sie regelmäßig von den Puffern der bewohnten Flächen überragt werden. Die verwendeten Entfernungen stellen primär die notwendigen Abstände dar um den notwendigen Schallschutz zu gewähren. Dabei erfolgte eine starke Orientierung am Windenergieerlass Bayerns. 3.2 Darstellung der Kriterien für weiche Tabuzonen im besiedelten Bereich Flächenart Schutzabstand Begründung WA, WR 800 m Schallschutz nach WE MD, MI 500 m Schallschutz nach WE Außenbereich 500 m Schallschutz nach WE GE 500 m Schallschutz, Gleichsetzung mit MI, da Wohnbauten möglich GI 300 m GI GB 500 m Gleichbehandlung mit WA; Gewährleistung der Erholungsfunktion Die Pufferung dieser Flächen fällt nicht ins Gewicht, da sie regelmäßig von den Puffern der bewohnten Flächen überragt werden. Daher wurde von einer weiteren Differenzierung mit LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 7

8 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT gegebenenfalls geringeren Werten abgesehen. SO 300 m Sondergebiet GR 300 m Gewährleistung der Erholungsfunktion Die Pufferung dieser Flächen fällt nicht ins Gewicht, da sie regelmäßig von den Puffern der bewohnten Flächen überragt werden. Es war von Beginn an das Ziel der Marktgemeinde Nandlstadt, die negativen Auswirkungen von WKA für Bereiche mit Wohnnutzung, zu minimieren 3.3 Darstellung der weiteren Kriterien für harte Tabuzonen im nicht besiedelten Bereich Schutzgebietskategorien Naturschutzgebiete - nicht vorkommend FFH-Gebiete - nicht vorkommend Schutzwürdige Biotope - nicht geeignet mit 50 m Schutzabstand Die Biotopkartierung liefert wichtige Grundlagen für den Naturschutz und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile für die nachfolgende Generation bei. Von den in der Biotopkartierung ausgewiesenen Biotopen, sind die meisten unter gesetzlichem Schutz ( 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Insoweit sie nicht unter Schutz stehen, sollen kartierte Biotope aufgrund des geringen Flächenanteils im Untersuchungsgebiet freigehalten werden. Sie werden als Standorte für WKA ausgeschlossen und erhalten einen Schutzabstand von 50 m. Naturdenkmale - nicht vorkommend Naturdenkmale sind in 28 BNatSchG geschützt. Sie sind nicht als Standorte für WKA geeignet und erhalten einen Schutzabstand von 100 m. Geschützte Landschaftsbestandteile - nicht vorkommend Landschaftsschutzgebiete - nicht vorkommend Bodendenkmäler - nicht geeignet Bodendenkmäler schließen nicht grundsätzlich den Bau von WKA aus, bedürfen aber der vorherigen Prüfung und Erlaubnis. In dieser Studie werden die Bodendenkmäler als Standorte für WKA ausgenommen. Die vorhandenen Bodendenkmäler fallen bereits durch die Anwendung anderer Kriterien raus, sodass dieses Kriterium im vorliegenden Gebiet nicht greift. Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) - keine Darstellungen Das ABSP zeigt im Bereich der dargestellten Eignungsflächen für WKA bei der gewählten Variante (weiche Tabuzonen) keine Darstellungen auf. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 8

9 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Ver- und Entsorgung Hochspannungsfreileitungen m Schutzzone Ein Schutz zu Freileitungen über 45 KV ist laut DIN EN einzuhalten um Schutz vor Schwingungen durch Luftverwirbelungen zu Gewährleisten. Gefordert ist der 3-fache Rotordurchmesser und damit bei heutigen Anlagen 300 m unterirdische Leitungen - Einzelfallprüfung Die Betroffenheit von unterirdischen Leitungen ist im Einzelfall (Genehmigungsverfahren) zu prüfen. Wasserwirtschaft Wasserschutzgebietszonen I und II - frei zu halten Wasserschutzgebietszone III - prinzipiell geeignet In den Schutzgebietszonen I und II sind gemäß Art. 52 BayWHG jegliche Bautätigkeiten verboten, in Zone III ist die Zulässigkeit im Einzelfall (Genehmigungsverfahren) zu prüfen. Überschwemmungsgebiete - frei zu halten Nach 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten "die Errichtung... baulicher Anlagen nach 30, 33, 34 und 35 BauGB..." untersagt. Stillgewässer - Schutzabstand 50 m Aufgrund des generellen naturschutzfachlichen Potenzials werden Stillgewässer mit einem Schutzabstand von 50 m versehen. Fließgewässer - Schutzabstand 50 m Aufgrund des generellen naturschutzfachlichen Potenzials werden Fließgewässer mit einem Schutzabstand von 50 m versehen. Verkehr Klassifizierte Strassen m Schutzabstand Die größten Abstände von WKA zu übergeordneten Straßen ergeben sich aus der Berechnung von Eislasten nach der DIN für Schneelasten. (DIN : ) Mit der 1,5-fachen Anlagenhöhe berechnen sich Abstände von über 300 m (Burkhardt 2011). Es wird unterstellt, dass neu gebaute WKA mit betrieblichen bzw. technischen Vorkehrungen gegen Eiswurf wie z. B. Eiserkennungssystemen Ausgestattet sind. Somit sind geringere Abstände zu Straßen möglich. Aus der BayBO Art. 6(5) ergeben sich Abstandsflächen je nach Anlagenhöhe und Standort von bis zu 200 m. Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erlaubt keine Hochbauten in einer Entfernung von 40m zu Bundesautobahnen (BAB) und bis zu 20 m zu Bundesstraßen (gemessen ab äußerer Fahrbahnrand). In einer Entfernung von 100 m bei BAB und 40 m bei Bundesstraßen ist die Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 9

10 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Art. 23 Abs. 1 fordert 40 m Abstand zu Staatstrassen und 30 m zu Kreisstraßen. Für die Klassifizierten Straßen wurde in dieser Studie ein Abstand von 150 m zur Straßenmittellinie gewählt. Flugverkehr - Abstimmung Die Vereinbarkeit der WKA-Eignungsflächen ist im Laufe des Bauleitplanverfahrens abzustimmen. Rohstoffsicherung Vorrangflächen für Abbau aus der Regionalplanung - nicht geeignet Die im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangflächen für die Rohstoffsicherung sind für WKA nicht verfügbar. Im Flächennutzungsplan dargestellte Abbauflächen - nicht geeignet Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Abbauflächen sind für WKA nicht verfügbar. Nach Beendigung der Abbautätigkeit können WKA jedoch eine Folgenutzung darstellen. Forstwirtschaft Schutzwälder nach Waldfunktionsplan - nicht geeignet Wälder die im Waldfunktionsplan mit besonderen Schutzbedeutungen ausgewiesen sind, wurden als nicht geeignet behandelt. Waldflächen - geeignet Insoweit der Wald keinen Schutzfunktionen unterliegt, ist er als Standort für WKA prinzipiell geeignet. Es ist jedoch zu gewährleisten, dass der Waldrand nicht aufgebrochen wird. Flächen für die Landwirtschaft Ackerflächen - geeignet Grünland - geeignet Die landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen wurden als grundsätzlich geeignete Standorte gewertet. Um der Wirtschaftlichkeit der Anlagen in Bezug auf Windgeschwindigkeiten Rechnung zu tragen, wurden von den aus obigem Verfahren resultierenden Eignungsflächen nur die Bereiche dargestellt, die nach dem Bayerischen Windatlas bei 140 m Höhe Windgeschwindigkeiten von >= 5 m/s aufweisen bzw. oberhalb der 480 m Höhenlinie liegen. Bei der Auswahl der Konzentrationszonen wurde einen Mindestgröße von einem Hektar zugrunde gelegt. Wegen der geringeren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurden nur Flächen auf Waldstandorten dargestellt. LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 10

11 WINDKRAFTSTUDIE MARKT NANDLSTADT 4 Ergebnis Die Berechnung der im folgenden dargestellten Ergebnisse erfolgte im Zusammenhang mit den Gemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen, Mauern, Wang, Rudelzhausen und dem Markt Nandlstadt. Somit sind die angewendeten Kriterien im Ergebnis interkommunal. Das heißt, dass die gleichen Schutzabstände, beispielsweise für Wohnbereiche der Nachbargemeinden auch durch die dargestellten Ergebnisse berücksichtigt sind. Für die Nachbargemeinden, die nicht an der Studie beteiligt waren, wurden Wohnbereiche im Grenzbereich durch entsprechende Abstandsflächen gleich behandelt. Die Karte 1 zeigt die in die Studie mit einbezogenen Gemeinden. In den Karten 2-5 werden die Ausschlussflächen die aus den verschiedenen Bereichen herrühren dargestellt. In Karte 5 und 6 werden die harten und weichen Tabuzonen (alle Themenbereiche verschnitten) dargestellt. Aus der Darstellung der harten Tabuzonen errechnet sich im Gegenschritt eine Fläche von 303,8 ha als Eignungsflächen für WKA. Bei der Variante weiche Tabuzone ergeben sich 85,5 ha als Eignungsflächen. Damit werden mit der gewählten Variante 28,7 %, der bei Anwendung der harten Tabuzone möglichen Fläche als Eignungsflächen ausgewiesen. In Karte 7 werden die in der gewählten Variante für WKA geeigneten Flächen dargestellt (Einzelflächengröße >= 0,5 ha mit einer Ausnahme) LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 11

12 Karte 1 - Ausschlusskriterium Infrastruktur LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 12

13 Karte 2 - Ausschlusskriterium Schutzgüter LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 13

14 Karte 3 - Ausschlusskriterium Siedlung - harte Tabuzone LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 14

15 Karte 4 - Ausschlusskriterium Siedlung - weiche Tabuzone LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 15

16 Karte 5 - Harte Tabuzone LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 16

17 Karte 6 - Weiche Tabuzone LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 17

18 0,7 ha 18,6 ha 20,8 ha 21,1 ha 0,3 ha 9,6 ha 2,5 ha 1,1 ha2,7 ha 0,6 ha 7,5 ha Karte 7 - Eignungsflächen für WKA LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 18

19 WINDKRAFTSTUDIE MARKTGEMEINDE NANDLSTADT 5 Abkürzungen WA WR MI MD GE GI GB SO GR Allgemeines Wohngebiet Reines Wohngebiet Mischgebiet Dorfgebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Flächen für den Gemeinbedarf Sondergebiet Grünflächen 6 Quellen BURKHARDT, I. (2011). Gutachten zur Standorteignung von Windkraftanlagen im Landkreis Dachau. DIRNBERGER, F. (2010), Windenergieanlagen und Planungsrecht. In: Biomasse, Photovoltaik, Windenergie. Bayerische Akademie Ländlicher Raum e. V. (Hrsg.). BaySTMI, BayStMWFK, BayStF, BayStMWIVT, BayStMUGV, BayStMLF :Windenergieerlass - Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (2011). Bayrischer Windatlas. Download am U. Voerkelius, S. Längst (2012): Regenerative Energien in der Kommunalen Planung. In A. Koch, T. Kutzner, T. Eder (2012) "Geoinforamionssysteme, Beiträge zum 17. Münchener Fortbildungsseminar 2012"; Wichmannverlag LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 19

20 WINDKRAFTSTUDIE MARKTGEMEINDE NANDLSTADT 7 Änderungen 7.1 Änderung vom Alle Karten liegen nun in verbesserter Qualität vor. Veränderungen beinhalten folgende Karten: Karte 2: In der ursprünglichen Karte fehlten die Darstellungen für Flächen mit Schutzfunktion nach Waldfunktionsplan, die nun enthalten sind und in das Ergebnis der Karte 6 und 7 eingehen. Karte 4 und 6: Die Abgrenzung des Außenbereichs bei Flurnummer 1078 wurde der tatsächlichen Nutzung entsprechend etwas zurückgenommen (siehe folgende Abbildung). Entsprechend hat sich in diesem Bereich die weiche Tabuzone verändert. Für die Berechnung der harten Tabuzonen wurde mit der ursprünglichen Abgrenzung gerechnet. Karte 7: Veränderte Beschriftung Die beiden südöstlichen Flächen wurden je mit "8,1 ha" beschriftet, was die Summe beider Fläche ist. Es erfolgte die Berechnung der Einzelflächen und die entsprechende Beschriftung mit "0,6 ha" und "7,6 ha" LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Landshut Tel / Seite 20

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