Die Oberbürgermeisterin. Wohnen in Köln. Wohnen in Köln. Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2017 Ausblick 2018

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1 Die Oberbürgermeisterin Wohnen in Köln Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2017 Ausblick 2018

2 Wohnen in Köln Seite 2 Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) Indikatoren Einwohnerinnen und Einwohner Haushalte Bevölkerung in Haushalten Durchschnittliche Haushaltsgröße 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1) Wohnungen ) WE in Ein-/Zwei - familienhäusern ) Wohnfläche/ Einwohner in m² 37,07 37,55 37,75 39,54 39,45 39,40 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 1) Durchschnittliche Wohnfläche/WE in m² 71,31 71,48 71,63 75,25 75,42 75,57 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 Baugenehmigungen (Wohnungen) Fertigstellungen (Wohnungen) Abgeschlossenheitsbescheinigung Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) Anteil geförderte Mietwohnungen am Wohnungsbestand in % Sozialwohnungen 1. För derweg (einschließlich Eigentumsmaßnahmen) Anteil der Sozialwohnungen in % 8,9 8,5 8,0 7,8 7,7 7,5 7,4 7,1 6,8 6,8 6, ,2 8,7 8,0 7,8 7,4 7,1 6,9 6,5 6,1 6,0 6,0 Bewilligung von Mietwohnungen Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen Investive Bestandsförderung Vermittlungsanträge (jährlich) Vermittlungsanträge (Stichtag) bezogene WE 1. Förderweg WE = Wohneinheiten Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Wohnungswesen 1) Die Datengrundlage für den Kölner Wohnungsbestand wurde aktualisiert. Berechnung und Fortschreibung basieren auf die Gebäude- und Wohnungszählung Die Ergebnisse wurden rückwirkend bis 2010 angepasst.

3 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2017 Ausblick 2018

4 Wohnen in Köln Seite 4 Liebe Leserin, lieber Leser, mit diesem Bericht stellt Ihnen die Stadt Köln einen aktualisierten Überblick über relevante Zahlen zum Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung und informiert über die vielfältigen Fachaufgaben des Amtes für Wohnungswesen bei der Wohnversorgung. Ich habe Köln im letzten Bericht zum Wohnen in Köln als attraktive Metropole mit dynamischem Wachstum beschrieben. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum unserer Stadt bis 2040 (um mindestens Menschen) lässt mich dies heute nochmals unterstreichen. Mit mehr Menschen, die in Köln leben werden, wird sich auch das Zusammenleben in Köln verändern. Der demografische Wandel, die Zuwanderung, veränderte Lebensstile abseits klassischer Familienbilder sowie die höhere Mobilität in Beruf und Freizeit sorgen für gesellschaftliche Veränderungen. Veränderungen, die sich im Alltag der Kölnerinnen und Kölner und in ihrem Miteinander, in der Nachbarschaft, im Veedel und in der Stadt auswirken. Köln wird sich anstrengen müssen, um in der gesamten städtischen Infrastruktur mit adäquaten Standards attraktiv zu bleiben und seine Anziehungskraft zu bewahren das Wohnen hat dabei zentrale Bedeutung. Mit den Kölner Perspektiven 2030 habe ich 2017 einen breit angelegten Strategieprozess für die Entwicklung Kölns angestoßen basierend auf der Leitfrage: Wie wollen wir Kölnerinnen und Kölner am Ende des nächsten Jahrzehnts hier leben? Ein gemeinsames Zukunftsbild der Stadtgesellschaft zu entwickeln und Erkenntnisse von heute für unser Köln von morgen zu nutzen ist das Ziel. Alle Kölnerinnen und Kölner sind herzlich eingeladen, sich hieran zu beteiligen und ihre reichhaltigen Alltagserfahrungen einzubringen. Öffentliche Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es schon im Rahmen meiner Stadtgespräche in den Stadtbezirken. Politik, Verwaltung und die Wohnungswirtschaft in Köln sind daher gefordert, darauf hinzuwirken, dass genügend Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen verfügbar ist. Entscheidend ist dabei auch, welche Flächen für den Wohnungsbau verfügbar und realisierbar sind. Im gesamten Stadtgebiet wurde daher intensiv und erfolgreich nach geeigneten Flächen gesucht, die nun sukzessive für den Wohnungsbau zu entwickeln sind. Beispielhaft für große Wohnbaupotentiale stehen die Plangebiete Mülheim- Süd, Deutzer Hafen, Parkstadt Süd und Rondorf-West. Doch das wird dauerhaft alles nicht reichen. Daher werde ich in diesem Jahr den Startschuss geben für die Entwicklung eines neuen Stadtteils im Kölner Norden unter dem bekannten Arbeitstitel Kreuzfeld. Für den Zugewinn von mehr preiswertem Wohnraum wurde das Kooperative Baulandmodell zwischenzeitlich in seiner Handhabung präzisiert: Laut Ratsbeschluss muss nun grundsätzlich bei allen Bauvorhaben, für die neues Baurecht geschaffen wird, 30 % der Wohnfläche gefördert gebaut werden. Mit dem Kölner Wohnbündnis vom 27. November 2017 haben sich Wohnungswirtschaft, Verbände und Stadtverwaltung gemeinsam dem verbindlichen Ziel verpflichtet, die Bauleistung stufenweise auf jährlich Wohneinheiten zu steigern. Im Berichtsjahr wurden Wohnungen in Köln fertiggestellt. Parallel gehört dem Bestandsschutz von Wohnraum durch intensivierte Handhabung der Wohnraumschutzsatzung erhöhte Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen nun eine anregende Lektüre dieses neuen Geschäftsberichts zum Wohnen in Köln. Qualitativer Wohnraum zu angemessenen Preisen ist ein entscheidendes Merkmal für eine lebenswerte Großstadt. Für den Zeitraum 2015 bis 2029 wird weiterhin ein Bedarf von zusätzlichen Wohnungen für Köln notiert. Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, September 2018

5 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Seite 5 Liebe Leserin, lieber Leser, die Frage nach verfügbarem Wohnraum war auch 2017 für die Bürgerinnen und Bürger, die Politik, Verwaltung und die Wohnungswirtschaft Kölns von zentraler Bedeutung. Mehrere Blickwinkel erlauben ein durchaus positives Echo auf die Ergebnisse des vergangenen Jahres. Wenig positiv indes fällt der Rückblick der Wohnungssuchenden aus, die auch 2017 keine adäquate Wohnung in Köln finden konnten. In besonderem Maße gilt dies für Haushalte mit geringem Einkommen aufgrund der extremen Anspannung in dem Segment der preiswerten Wohnungen. So liegen auch die Fluktuationsmöglichkeiten innerhalb des geförderten Wohnungsbestandes auf kritischem Tiefstand. Dieser Geschäftsbericht stellt neben Zahlen und Fakten, auf denen Aussagen und Abbildungen zur Stadtentwicklung basieren, traditionell ausgerichtet an den Aufgaben des Amtes für Wohnungswesen, besonders die Bedingungen zur Wohnversorgung vorgenannter Haushalte sowie von geflüchteten Menschen dar. In dieser Neuauflage von Wohnen in Köln werden auch wieder die Aufgaben der Wohnungsaufsicht zum Schutz und Erhalt von Wohnraum dargestellt. Sie stehen im Lichte der boomenden Vermietung von Wohnungen an Touristen zunehmend im Fokus von Medien, Bevölkerung und städtischen Gremien. Tausendfach werden Wohnungen besonders über einschlägige Online-Portale angeboten und fehlen damit für die Wohnversorgung. Die Maß nahmen zur Zurückgewinnung von Wohnraum aus vielfach uner laub ten Kurzzeitvermietungen fußen auf der Wohn raum schutzsatzung, die der Rat zum in Kraft gesetzt hat. Ziel ist die Verhinderung und Ahndung unerlaubter Wohnraumzweckentfremdung. Aufgrund der Aufgabenentwicklung wird die Wohnungsaufsicht nun um zusätzliche Kräfte verstärkt. Auch der zuständige Ausschuss des Landtags NRW hat sich über eine Expertenanhörung am dieses Themas, das die Metropolen Europas in einer Vielzahl betrifft, bereits angenommen. Insgesamt müssen für die funktionierende Wohnversorgung in Köln die Instrumente Schaffung und Erhalt von Wohnraum gleichsam Wirkung entfalten. Für die Schaffung von preiswertem Wohnraum standen im Berichtsjahr mit dem Globalbudget von 75 Millionen Euro für Köln genügend Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung. Zudem hat der Rat mit Beschluss vom das kommunale Förderprogramm mit subsidiären Mitteln der Stadt Köln in Höhe von jährlich 33 Millionen bis 2021 fortgeführt. Bei der Flüchtlingsunterbringung wurde 2017 ein Rückgang der Zahl Unterzubringender verzeichnet. Bis Jahresmitte konnten die zwischenzeitlich für Unterbringungszwecke umfunktionierten Turnhallen wieder freigesetzt werden wurden diverse neue Ressourcen mit besserem Standard und mehr Privatsphäre sowie auch spezielle Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf verwirklicht. Zudem wurde die Verstetigung des Auszugsmanagements zu einer unbefristeten Aufgabe erreicht sowie den städtischen Gremien das Ressourcenmanagement vorgestellt. Die Wohnversorgung in Köln wird auch die nächsten Jahre für alle Akteure eine große Herausforderung bleiben. Ne ben der Objektförderung im Wohnungsbau liegt das Augenmerk des Amtes für Wohnungswesen nicht minder auf der Subjektförderung. Individuelle Wohnbedürfnisse, beispielsweise der Menschen mit Behinderung, sollen bestmögliche Berücksichtigung finden und anspruchsberechtigte Haushalte mit Wohngeld versorgt werden. An dieser Stelle danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Wohnungswesen sehr herzlich für ihre engagierte Arbeit und ihre Ergebnisse im Berichtsjahr. Meinen Dank richte ich auch an unsere Kooperationspartner für die weiterhin gute Zusammenarbeit. Sie haben auch für diesen Bericht wieder eigene interessante Beiträge beigesteuert. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Integration und Umwelt Köln, September 2018

6 Wohnen in Köln Seite 6 Inhaltsverzeichnis Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln...2 Vorworte...4 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen...9 Gesetzeslage... 9 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag... 9 Kooperatives Baulandmodell Köln...10 Wohnraumförderung unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen...10 Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms Fördergegenstände und Förderkonditionen des Landes NRW Ausblick für Soziale Wohnraumförderung...16 Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern...16 Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge...18 Förderung selbstgenutzten Wohnraums...18 Blickwinkel Demografischer Wandel...19 Wohnungsangebot...20 Wohnungsbestand in Köln...20 Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus zum Gesamtwohnungsbestand...20 Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand...22 Kaum Leerstände und geringe Fluktuation...23 Wohnungsnachfrage...25 Einwohner und Haushalte in Köln...25 Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln...25 Wohnkosten...27 Kölner Mietspiegel...27 Mieten im geförderten Wohnungsbau...27 Nettokaltmieten nach Kölner Mietspiegel Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus...29 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum Förderung von Mietwohnungen...30 Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge Städtisches Wohnungsbauförderungsprogramm...31 Eingesetzte Mittel Land / Stadt Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen...31 Energieeffizienz im Wohnungsbestand...31

7 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 7 Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand...31 Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand...31 Passivhausstandard...32 Baukosten bei Bewilligung sowie Kostenobergrenze...37 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit...34 Kölner Immobilienmesse Expo Real...37 Stadtinformationskampagnen...41 Ausblick Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz...42 Wohnungsaufsicht...42 Verfahren der Wohnungsaufsicht Enquete-Kommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren...43 Mietpreiskontrolle...45 Mietpreisüberhöhung...45 Mietwucher...46 Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung)...46 Anwendung der Wohnraumschutzsatzung in Köln...47 Wohnungsbestandsverwaltung...48 Bestands- und Besetzungskontrolle...48 Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen...48 Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte...48 Freistellungen...49 Fallzahlen der Bestandsverwaltung Wohnraum-Zweckentfremdungen...50 Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen...50 Mietpreisüberprüfungen...50 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen...50 Abgeschlossenheitsbescheinigungen...51 Umgewandelte geförderte Wohnungen...51 Verzicht auf Zinserhöhung NRW.BANK...52 Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau...53 Wohnraumversorgung...54 Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen...54 Beispiele für Einkommensgrenzen...54 Dringlichkeitskatalog...56 Erteilte WBS nach Dringlichkeit...56 Belegungsvereinbarung/Ausblick...58 Wohnungsvermittlung...59 Besondere Wohnformen...61 Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln...61 Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen...62 Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen...63 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz...63

8 Wohnen in Köln Seite 8 Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und oder geistiger Behinderung...64 Ambulante Wohngruppen für Jugendliche...65 Wohngeld...66 Bedeutung des Wohngeldes...66 Organisation der Kölner Wohngeldstelle...66 Beratungen zum Wohngeld Wohngeldzahlungen Ausblick...68 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen...69 Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtungen...69 Mit Wohnraum zu versorgende Obdachlose und dringend Wohnungssuchende...70 Objektverwaltung...70 Bestandsverwaltung...71 Ökologische Projekte Wohnumfeldprojekte...72 Bewachung...73 Rückbau der zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Turnhallen...74 Sonderwohnformen...76 Unterbringung und Betreuung Geflüchteter...77 Entwicklung der Anzahl Geflüchteter...77 Unterbringung von Geflüchteten in Köln Januar bis Dezember Ausblick für Übersichtskarte der Unterkünfte für Geflüchtete in Köln...79 Neubau und Sanierung...80 Abriss von ehemaligen Sozialhäusern und Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau...81 Instandsetzung und Umbau...82 Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete...82 Auszugsmanagement...84 Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen...85 Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter...87 Kooperationspartner und Vernetzung...88 Willkommensinitiativen...90 Ehrenamt...91 Kirchengemeinden...92 Ombudsstelle für Geflüchtete...96 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen...96 Öffentlichkeitsarbeit...97 Beschwerdemanagement...98 Katastrophenschutz...98 Beiträge der Kooperationspartner GAG Immobilien AG Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.v Mieterverein Köln e.v Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.v Medienberichte Servicerufnummern...122

9 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Seite 9 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Gesetzeslage Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW) hatte der Landesgesetzgeber die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das WFNG NRW trat an die Stelle des früheren Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes und wird den landesspezifischen Gegebenheiten mit unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen besser gerecht. Für die tägliche Praxis waren 2017 das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP ), die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), die Richtlinie Bestands- Invest sowie die Bestimmungen zur Förderung von Wohn raum für Menschen mit Behinderung (BWB) relevant. Die Bestimmungen regeln allgemeine Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge, Verfahrensgrundsätze und mehr. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestimmungen im Rahmen einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Die 2014 zwischen dem damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (inzwischen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln abgestimmte Zielvereinbarung zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnungsbauförderung galt auch für Danach erhielt die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde anstelle programmteilbezogener Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro. Mit der Zuteilung des Globalbudgets wird die kommunale wohnungspolitische Verantwortung gestärkt. Die nachhaltige Absicherung und ein flexibler Mitteleinsatz in der sozialen Wohnraumförderung über mehrere Jahre waren damit für die Neubauförderung und für Maßnahmen im Bestand gewährleistet. Stadt und Investoren hatten somit die gewünschte Planungssicherheit. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Der Rat der Stadt Köln hatte bereits 2010 das Handlungskonzept preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich finanziert und errichtet werden können. Damalige Berechnungen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik ergaben, das etwa 45 % der Kölner Haushalte aufgrund ihrer Einkommenssituation einen Wohnberechtigungsschein erhalten könnten. Grundlage der Berechnungen war die Studie Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland (Pestel Institut). Eine Analyse des Institutes für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass vor allem die Beschäftigten in den unteren und mittleren Ein kommensgruppen reale Einbußen hinnehmen mussten. Schon durchschnittlich Verdienende müssen für die Wohnkosten einer Standard-Wohnung einen hohen Anteil ihres Einkommens einsetzen, was ihre Kaufkraft mindert. Dabei lag 2017 das Mieten niveau in Köln weiterhin über dem bundesweiten Durchschnitt; die Mietpreise steigen weiter. Auch die Baulandpreise und vor allen Dingen die Baukosten im Geschosswohnungsbau steigen seit mehreren Jahren an. Eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik hatte bereits im Stadtentwicklungskonzept Wohnen stattgefunden und zu Handlungsempfehlungen geführt, die der Rat in seiner Sitzung am beschlossen hat. Trotz der Berücksichtigung der Kölner Interessen durch das damalige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war in den vergangenen Jahren zunächst davon auszugehen, dass dauerhaft Fördermittel für maximal 650 Wohnungen jährlich zur Neuschaffung von preisgebundenem Wohnraum bereitgestellt werden können. Um die Zielzahl von geförderten Mietwohnungen jährlich sicherzustellen, hat der Rat der Stadt Köln daher am die Fortführung des 2011 aufgelegten kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis beschlossen.

10 Wohnen in Köln Seite 10 Hiermit soll bei nicht ausreichender Landesförderung die kommunale Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand durch Darlehen und Zuschussgewährung für Tilgungsnachlässe entsprechend den Konditionen der Landesförderung gesichert werden wurden wieder genügend Fördermittel durch das Land bereitgestellt. Daher mussten aus dem kommunalen Programm keine Gelder in Anspruch genommen werden. Das Zuschussprogramm Bezahlbaren Wohnraum sichern Investoren motivieren Sonderprogramm auflegen ist zum ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Kooperatives Baulandmodell Köln Mit dem Ratsbeschluss vom (Abschluss städte baulicher Verträge bei Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage einer standardisierten Verfahrensweise; hier: Beschluss über das Kooperative Baulandmodell Köln ) und der Bekanntmachung im Amtsblatt am wurde das Kooperative Baulandmodell in Köln eingeführt. Als Maßnahmenbestandteil des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen dient es der Erreichung der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Köln. Neben der Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die Verpflichtung zur Errichtung eines Anteils von 30 % sind Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens zudem an der Übernahme der planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze etc.) zu beteiligen. Nach einer ersten Anwendungsphase wurde das Modell 2016 in einem Erfahrungsbericht auf den Prüfstand gestellt und notwendige Anpassungserfordernisse des Modells aufgezeigt. Die Notwendigkeit der Vereinfachung und Konkretisierung sowie eine Überarbeitung der Anwendungskriterien wurden von allen Beteiligten erkannt. Die Ergebnisse des Erfahrungsberichts mündeten in die Fortschreibung der Richtlinie, die seit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt am gilt. Grundlegende Änderungen der Fortschreibung betreffen das Vorgehen zur Darlegung der Angemessenheit der einzugehenden Verpflichtungen des Planbegünstigten. Zukünftig wird davon ausgegangen, dass die Angemessenheit zur Anwendung des Modells, begründet durch 11 Baugesetzbuch (BauGB), gegeben ist. Damit entfällt die aufwendige Angemessenheitsprüfung durch eine Bodenwertermittlung. Hiermit wird eine Vereinfachung der Anwendungsprüfung erzielt. Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Reduzierung der Bagatellgrenze für die Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 20 Wohneinheiten beziehungsweise ergänzend m² Geschossfläche Wohnen. Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass die Novellierung des Kooperativen Baulandmodells der richtige Weg ist, mehr preisgünstigen Wohnraum in Köln zu gewinnen und diesen räumlich besser zu verteilen. Wohnraumförderung unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen Die soziale Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit staatlicher Förderung. Die Zielsetzungen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute auf die jeweiligen gesellschaftlichen Bedürfnisse abgestellt. Der geförderte Wohnungsbau hat sich über die Jahre zu einer modernen Wohnraumförderung weiterentwickelt. Sie reagiert auf veränderte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, ist praxisfreundlich, sozial ausgewogen und marktorientiert. Stets sichert die staatliche Förderung limitierte Mieten für Haushalte mit Einkommen innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen. Für die Wohnversorgung dieser Haushalte ist sie unverzichtbar. Die permanente Weiterentwicklung der Wohnraumförderung sichert ihren Bestand. Sie war zudem Vorreiterin für viele Innovationen, die heute zum Standard gehören. Möglich war dies durch gut austarierte Förderkonditionen des Landes. Das Amt für Wohnungswesen war auch 2017 wieder sehr aktiv, um Image und Akzeptanz der Wohnraumförderung zu verbessern. In dem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im Kapitel Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam gemacht (ab Seite 34).

11 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Seite 11 Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Auch das Wohnraumförderungsprogramm 2017 legte Schwerpunkte und Ziele für das Programmjahr fest, bestimmte den finanziellen Umfang, die Art der Finanzierung sowie die Verteilung der Fördermittel auf einzelne Programmpunkte, machte grundlegende Vorgaben für einzelne Förderinstrumente. Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2017 Die Wohnpolitik insgesamt und die soziale Wohnraumförderung im Besonderen stehen heute und in Zukunft vor großen Herausforderungen: In den Wachstumsregionen und in den Universitätsstädten Nordrhein-Westfalens führt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu Versorgungsengpässen und teilweise zu Verdrängungsprozessen (Segregation). Gleichzeitig gibt es in anderen Wohnungsmarktregionen Stadtquartiere mit massiven Leerständen und vernachlässigten Wohnungsbeständen. Ziel ist die Schaffung eines nachfragegerechten, breit gefächerten Wohnungsangebots in allen Preissegmenten mit attraktivem Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Die demografische Entwicklung erfordert neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im Wohnbereich und im Wohnumfeld müssen verstärkt abgebaut und generationsgerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen beziehungsweise erhalten werden. Der Wohnversorgung von Menschen mit Behinderung muss besondere Beachtung zukommen. Die Folgen des Klimawandels und steigende Mietnebenkosten erfordern auch in Zukunft viele Anstrengungen zur energetischen Erneuerung und Optimierung des Wohnungsbestandes. Um diese Herausforderungen zu meistern, sind auch in den kommenden Jahren erhebliche wohnungswirtschaftliche Investitionen erforderlich. Das Land NRW hatte daher auch 2017 ein Mittelvolumen von 800 Millionen Euro bereitgestellt. Durch eine zusätzliche Bud get - aufstockung auf über 106 Millionen Euro konnten landesweit insgesamt Wohneinheiten gefördert werden. Das noch für das Berichtsjahr 2017 geltende Mehrjahresprogramm gab Investoren und Kommunen gleichermaßen ein Signal der Verlässlichkeit der Wohnraumförderung. Die verbesserte Planbarkeit hat die Ausfinanzierung auch größerer Fördermaßnahmen über mehrere Jahre hinweg gesichert und Maßnahmen zur abschnittsweisen Umsetzung von Quartierskonzepten erleichtert. Die Landesregierung hatte für das Wohnraumförderungsprogramm folgende Leitziele beschlossen: die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitativem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen, maßnahmenorientierte und kooperativ entwickelte Handlungskonzepte für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung zu nutzen, die Quartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung), für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum zu schaffen und ihnen die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen, den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen durch Ausweitung des Angebots an studentischem Wohnraum zu stärken, die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes zu forcieren, um Wohnnebenkosten einzusparen und den CO 2 -Ausstoß zu verringern, die Umstrukturierung im Wohnungsbestand aufgrund von veränderten Haushaltsstrukturen und Nutzungsanforderungen durch entsprechende Förderangebote zu unterstützen und die Entwicklung innovativer Qualitätsvorgaben mittels des experimentellen Wohnungsbaus als Teil der sozialen Wohnraumförderung zu nutzen.

12 Wohnen in Köln Seite 12 Die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen unterliegen einer immer stärkeren regionalen und sektoralen Ausdifferenzierung. Für die soziale Wohnraumförderung gilt es, der jeweiligen regionalen Wohnungsmarktsituation angemessen Rechnung zu tragen. Auf den regionalen und lokalen Wohnungsmärkten schlagen sich die wohnungswirtschaftlichen Veränderungsprozesse unterschiedlich nieder, es gibt keine einheitlichen Bedarfs- und Angebotsstrukturen. Wachsende Standorte sind in unmittelbarer Nähe stagnierender und schrumpfender Märkte anzutreffen. Die Wohnraumförderung kann daher nur zu einer ausgewogenen Entwicklung der Wohnungsmärkte beitragen, wenn sie diese Prozesse berücksichtigt. Um transparente und verlässliche Informationen über aktuelle Entwicklungen und künftige Veränderungen auf den regionalen Wohnungsmärkten zu erhalten, hat das seinerzeit für den Wohnungsbau zuständige Ministerium ein Gutachten zur Entwicklung der Neubaunachfrage bis 2030 (empirica 2010) erstellen lassen. Das Wohnraumförderungsprogramm trug mit seinen Förderangeboten den Verschiedenheiten der Wohnungsmärkte Rechnung. Die spezifischen örtlichen Verhältnisse werden darüber hinaus berücksichtigt bei der Zuteilung der Förderbudgets entsprechend der jeweiligen örtlichen Bedarfslage und bei der Differenzierung der Förderintensität entsprechend den jeweiligen örtlichen Kostenstrukturen. Die Wohnraumförderung in NRW wurde seit 2009 auf der Basis des Gutachtens des Instituts F+B Hamburg Optimierung der Gebietskulissen für die Regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW aus dem Jahr 2008 neu strukturiert. Im Rahmen des Gutachtens erfolgte eine empirische Bestimmung der Kosten- und Bedarfsniveaus in den Gemeinden Nordrhein- Westfalens auf der Basis flächendeckend verfügbarer statistischer Daten. Die Ergebnisse dieses zweiten Gutachtens wurden den Wohnungsbauförderungsprogrammen seit 2012 zu Grunde gelegt. Ab dem Programmjahr 2015 wurden die Ergebnisse des inzwischen vorliegenden dritten Gutachtens aus dem Jahr 2014 zugrunde gelegt. Köln war und ist weiterhin Schwerpunkt des Förderbedarfs in Nordrhein-Westfalen. Geförderter Wohnungsbau Köln-Nippes

13 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Seite 13 Auch die Wohnversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt eine große Herausforderung dar. Zur Integration dieser Menschen ist geeigneter, bezahlbarer Wohnraum schnell und flexibel bereitzustellen. Näheres hierzu enthält auch das Kapitel Wohnraumversorgung für besondere Gruppen ab Seite 69. Im Frühjahr 2015 hat das damalige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine Richtlinie ent - wickelt, die in Erweiterung des bestehenden Programms der NRW.BANK vor allem die Wohnungswirtschaft und kommunale Wohnungsunternehmen bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Diese war am in Kraft getreten. Sie wurde im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms umgesetzt und fördert die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes. Die Bedingungen sind eng an die Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt. Das Programm wurde aus den nicht beanspruchten Mitteln des Wohnraumförderprogramms finanziert und stand somit finanziell und inhaltlich in Konkurrenz zur klassischen Mietwohnraumförderung. Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung ist das Eigenkapital der NRW.BANK, das im Wesentlichen aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauvermögen besteht. Die Landesregierung hat entschieden, im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms Mittel der NRW.BANK in Höhe von jährlich 703 Millionen Euro für die Wohnraumförderung und die Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren zur Verfügung zu stellen. Mit der Föderalismusreform 2006 war die soziale Wohn raumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Zum Ausgleich für die damit entfallenen Bundesfinanzhilfen stehen den Ländern bis 2019 jährliche Kompensationszahlungen zu. Die auf Nordrhein-Westfalen entfallenden rund 97 Millionen Euro jährlich unterliegen seit 2014 bundesgesetzlich einer investiven Zweckbindung und sind landesrechtlich nach dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz (EMZG NRW) einer Zweckbindung zugunsten der sozialen Wohnraumförderung unterworfen. Im Landeshaushalt waren daher bereits 2014 die Geförderter Wohnungsbau Köln-Nippes

14 Wohnen in Köln Seite 14 Geförderter Wohnungsbau Köln-Ostheim Möglichkeiten für den Einsatz der bis 2019 feststehenden, für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen, Entflechtungsmittel für Tilgungsnachlässe im Rahmen von Darlehensförderprogrammen erweitert worden. Aufgrund der Erhöhung der den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel des Bundes in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro hatte das Land die Tilgungsnachlässe der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge zwischenzeitlich erhöht, für das Förderjahr 2017 aber wieder den Wohnraumförderbestimmungen angeglichen. Mit einem jährlichen Finanzvolumen von insgesamt 800 Millionen Euro stand damit ein bedarfs- und nachfragegerechter Mittelrahmen für das Förderprogramm zur Verfügung. Das jährliche Programmvolumen verteilte sich auf folgen de Förderschwerpunkte: Für die Förderung von Neubau- und Bestandsinvestitionen: Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen 450 Mio. Euro Förderung von investiven Bestandsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt auf energetischer Sanierung, einschließlich der Förderung von Maßnahmen an und in denkmalgeschütztem, selbst genutztem Wohnraum mit gutem energetischen Standard 150 Mio. Euro Förderung von Neuschaffung und Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Für die Förderung von quartiersbezogenen und quartiersstabilisierenden Maßnahmen Förderung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung Förderung von studentischem Wohnraum (Wohnungen und studentische Wohnheimplätze) 80 Mio. Euro 70 Mio. Euro 50 Mio. Euro Für die Finanzierung stehen die erwähnten Kompensationszahlungen des Bundes in Höhe von 97 Millionen Euro sowie 703 Millionen Euro der NRW.BANK, damit insgesamt 800 Millionen Euro, zur Verfügung.

15 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Seite 15 Fördergegenstände und Förderkonditionen des Landes NRW 2017 Sowohl die Fördergegenstände als auch die Förderkonditionen ergeben sich in Kurzform aus dem nachfolgenden Kapitel. Es handelt sich um die Konditionen für die Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern sowie die Förderung von Wohnraum für Geflüchtete und Asylsuchende. Ausblick für 2018 Aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen wurden zunächst für 2017 die Tilgungsnachlässe abgesenkt. Ab dem Jahr 2018 hat das Land NRW diese besondere Förderungsart ganz gestrichen. Anerkannte Geflüchtete mit Bleiberecht haben nun die Möglichkeit, mit einem Wohnberechtigungsschein in öffentliche geförderte Wohnungen zu wechseln. Mit dem neuen Wohnraumförderungsprogramm für die Jahre wurden für den Bereich Mietwohnungsbau die Bewilligungsmieten und Förderpauschalen angehoben. Um die Eigentumsquote landesweit zu steigern, sieht dieses Programm eine deutliche verbesserte Eigentumsförderung vor, unter anderem durch die Senkung der Einstiegshürde Eigenkapital und die erstmalige Gewährung von Tilgungsnachlässen in diesem Fördersegment. Für den Bau von Mietwohnungen wird auf den folgenden Renditevergleich von Maßnahmen mit und ohne Förderung aufmerksam gemacht. Beispielhafte Berechnung der zu erwartenden Rendite in Abhängigkeit von den Gesamtkosten % EK *4 Darlehen Land je m² *1+2 Gesamtkosten Bankdarlehen 3,00 % Kosten m²/jährl. Erträge m²/jährl. *3 Verw. Kosten Mietausfallwagnis EK- Rendite in % zum Vergleich: EK-Rendite in % ohne Förderung bei 9 Miete bei 10 Miete bei 11 Miete 2.300,00 460, ,00 75,00 6,62 2,25 12,00 20,87 75, ,00 480, ,00 155,00 6,62 4,65 12,00 23,27 75, ,00 500, ,00 235,00 6,62 7,05 12,00 25,67 75, ,00 520, ,00 315,00 6,62 9,45 12,00 28,07 75, ,00 540, ,00 395,00 6,62 11,85 12,00 30,47 75, ,00 560, ,00 475,00 6,62 14,25 12,00 32,87 75, ,00 580, ,00 555,00 6,62 16,65 12,00 35,27 75, ,00 600, ,00 635,00 6,62 19,05 12,00 37,67 75, ,00 620, ,00 715,00 6,62 21,45 12,00 40,07 75,00 11,7 7 8, 87 11, ,0 9 10,78 8,0 0 10,50 13,0 0 9, 87 7, 2 0 9,60 12,0 0 9,03 6, 4 6 8,7 7 11,0 8 8, 25 5,78 8,0 0 10,22 7, 52 5,14 7, 2 9 9, 43 6, 85 4, 55 6,62 8,69 6, 2 2 4,0 0 6,0 0 8,0 0 5,63 3, 4 8 5, 42 7, 35 1) Quelle: Amt für Wohnungswesen, Konditionen der ersten 10 Jahre nach Förderung mit Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % berücksichtigt 2) 3) 4) Tilgung sowie Zusatzdarlehen für kleine WE, Aufzug u.a. unberücksichtigt Keine Einnahmen für Garagen angesetzt EK = Eigenkapital

16 Wohnen in Köln Seite 16 Soziale Wohnraumförderung Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern Ziel Schaffung von Wohnraum in der sozialen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie für am Wohnungsmarkt Benachteiligte: Seniorinnen und Senioren, Behinderte, kinderreiche Haushalte und Alleinerziehende Antragsberechtigt Investoren/Bauherren mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Gefördert werden Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem selbständigen Gebäude neu geschaffen werden Art und Höhe der Förderung Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A (Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag zusätzliches Darlehen Mindestens 35 Quadratmeter je Quadratmeter maximal je Wohnung bis 62/67 m² Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe B (Haushalte mit einem Einkommen von maximal 40 % über den Grenzen des 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag zusätzliches Darlehen Mindestens 35 Quadratmeter je Quadratmeter maximal je Wohnung bis 62/67 m² Zusatzdarlehen für Aufzüge: Euro je Wohnung (maximal Euro je Aufzug) für Passivhausstandard 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für Mieteinfamilienhäuser Euro je Haus Zusatzdarlehen für weitere Besonderheiten wie die Standortaufbereitung und wohnungswirtschaftliche Quartiersmaßnahmen sind möglich. Darlehenskonditionen 0,0 % Zinsen (für die ersten zehn Jahre der Bindung, danach 0,5 % für die Dauer der Bindung) Nach Ablauf der Bindung: marktübliche Verzinsung 1,0 % Tilgung (auf Wunsch: 2 %) 0,5 % laufender Verwaltungskostenbeitrag zuzüglich 0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag 0,4 % Bearbeitungsgebühr Es kann ein Tilgungsnachlass von 25 % auf die Grundpauschale und von 50 % auf die Zusatzdarlehen beantragt werden.

17 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Soziale Wohnraumförderung Seite 17 Wesentliche Bedingungen Bau- oder Erbbaugrundstück; 20 % Eigenleistung; Standortqualität; bis zu sieben Vollgeschosse und Staffel- oder Dachgeschoss, Barrierefreiheit, Bonität; kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben vor Bewilligung, mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche. Vorbehalt für Wohnberechtigte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG NRW für die Einkommensgruppe A und für die Einkommensgruppe B (bis 40 % über der Einkommensgrenze); Zweckbindung: 20 oder 25 Jahre. Die vorzeitige Darlehensrückzahlung verkürzt nicht die Bindungsdauer. Kaltmiete Einkommensgruppe A: 6,25 Euro je Quadratmeter monatlich Einkommensgruppe B: 7,15 Euro je Quadratmeter monatlich Bei Erreichen des Passivhausstandards Erhöhung um jeweils 0,30 Euro je Quadratmeter monatlich Zulässige Mieterhöhung: 1,5 % jährlich von der Bewilligungsmiete Belegungsrechte Einkommensgruppe A und B: 20 oder 25 Jahre grundsätzlich Besetzungsrecht Zuletzt bestand allerdings eine Vereinbarung aus dem Jahre 2009 mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach der Investor die berechtigten Mieter grundsätzlich selbst auswählen kann. Eine entsprechende Folgevereinbarung wurde im März 2016 von Stadt und Wohnungswirtschaft unterzeichnet. Rechtliche Grundlagen WFNG NRW, Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen, WFB NRW, Wohnraumförderungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen, WoFIV, Wohnflächenverordnung. Information und Beratung Amt für Wohnungswesen, Willy-Brandt-Platz 2, Köln Ansprechpartner Verwaltung: Herr Niederstein, Telefon / Ansprechpartnerin Technik: Frau Bartels, Telefon / Weitere Informationsquellen NRW.BANK; Bereich Wohnraumförderung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, MHKBG NRW Förderkonditionen Mietwohnungsbau Förderpauschale je m² Wohnfläche Neubau A/B / / Tilgungsnachlass auf die Förderpauschale 25 % 25 % Zusatzdarlehen für Aufzug: je geförderte WE/ je Aufzug / / Tilgungsnachlass auf alle Zusatzdarlehen 50 % 50 % Netto-Kaltmiete je m² Wohnfläche A/B 6,25 / 7,15 6,25 / 7,15 Orientierungswert GFZ 1,2 1,2 Zinssatz in den ersten 10 Jahren 0 % 0 % Bindungsdauer 20 oder 25 Jahre 20 oder 25 Jahre Mindestgröße für Appartements für Studierende 24 m² 24 m² Reduzierung der Mindesteigenleistung für Studierendenwerke als AöR 10 % 10 % Quelle: Amt für Wohnungswesen

18 Wohnen in Köln Seite 18 Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge Im Juni 2015 hatte das zuständige Ministerium die Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge veröffentlicht, die eng an die schon bestehenden Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt sind. Alle baulichen und städtebaulichen Qualitäten des klassisch geförderten Geschosswohnungsbaus sind einzuhalten. Der Wohnraum kann später problemlos für allgemein Wohnberechtigte umgewidmet werden. Zu beachten sind im Vergleich zur bisherigen Förderung von Mietwohnungen die folgenden Ausnahmen: Freisitze müssen nicht ausgeführt werden, es genügt die Möglichkeit der Nachrüstung Der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale beträgt 25 % Neben der Kaltmiete von 6,25 Euro kann mit der zuständigen Stelle ein Zuschlag für deutlich erhöhte Fluktuation oder Möblierung vereinbart werden Mit dem Bauvorhaben muss innerhalb von sechs Monaten begonnen werden. Förderung selbstgenutzten Wohnraums Ziel Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit einer Behinderung von 50 % oder mehr. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des 13 des WFNG NRW mit mindestens einem Kind, das die Voraussetzungen gemäß 32 Abs. 1 bis 5 Einkommen Steuergesetz (EStG) erfüllt, oder nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird, mit mindestens einer schwerbehinderten Person. Gefördert werden Gefördert werden der Neubau, Ersterwerb oder Erwerb bestehenden Wohnraums in Form von Eigenheim oder Eigentumswohnung. Die nachfolgend genannten Beträge beziehen sich auf neue Objekte. Das Starterdarlehen wird jeweils in voller Höhe gewährt. Für Bestandsimmobilien reduziert sich der Betrag auf 70 %, wenn das Gebäude folgende Kriterien erfüllt: der Bauantrag wurde nach dem gestellt oder die Bauanzeige getätigt, das Förderobjekt erfüllt mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 oder der Endenergiebedarf des Förderobjektes laut Energieausweis überschreitet nicht den Wert von 150 kwh/(m²a). Art und Höhe der Förderung Grundbetrag Euro Kinderbonus je Kind Euro Stadtbonus Euro Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit Euro (nur Neubau, Ersterwerb, Aufstockung, Anbau) Starterdarlehen Euro Ein zusätzliches Darlehen ist für Schwerbehinderte bis höchstens Euro möglich. Ein Schwerbehindertendarlehen kann auch dann gewährt werden, wenn die Einkommensgrenze gemäß 13 WFNG NRW um bis zu 40 % überschritten wird. Darlehenskonditionen bei Neubau oder Ersterwerb Zinssatz: 0,5 % Verwaltungskosten: 0,5 % Tilgung: 1 % Darlehenskonditionen bei Erwerb vorhandenen Wohnraums Zinssatz: 0,5 % Verwaltungskosten: 0,5 % Tilgung: 2 % Für das Starterdarlehen gelten die obigen Konditionen mit Ausnahme der Tilgung; diese beträgt 5 %. Wesentliche Bedingungen Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen, Tragbarkeit der Belastung, Eigenleistung von 15 %, davon mindestens die Hälfte als Eigenkapital. Bankdarlehen mit mindestens zehnjähriger Zinsfestschreibung und mindestens 1 % Tilgung. Wenn der Zinssatz für diese Bankdarlehen unter 4 % liegt, erhöht sich die Mindesttilgung für Bankdarlehen auf 2 %. Einhaltung der Energieeinsparverordnung in der aktuellen Fassung für Neubau und Ersterwerb, familiengerechtes und

19 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Soziale Wohnraumförderung Seite 19 gesundes Wohnen mit ausreichenden Zimmergrößen, immissionsfrei bezüglich Lärm- oder Baustoffbelastung. Baugenehmigter Wohnraum, wie auch angemessene Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche gemäß Anlage 1 der Wohnraumförderungsbestimmungen. Rechtliche Grundlagen WFNG NRW, Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen WFB NRW, Wohnraumförderungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen WoFIV, Wohnflächenverordnung Einkommensermittlungserlass Information und Beratung Amt für Wohnungswesen, Willy-Brandt-Platz 2, Köln Ansprechpartner Verwaltung: Herr Niederstein, Telefon / Ansprechpartnerin Technik: Frau Bartels, Telefon / Weitere Informationsquellen NRW.BANK, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, MHKBG NRW, Klimaschutz und Einsparung von Wohnnebenkosten Im Rahmen der Klimaoffensive besteht die Möglichkeit für den Neubau von Mietwohnungen, die den Standard von Passivhäusern erreichen, ein Zusatzdarlehen von 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und einem Tilgungsnachlass bis maximal 50 % zu erhalten. Wegen der möglichen Einsparungen im Energieverbrauch für die Mieter wurde den Investoren zusätzlich eine um 0,30 Euro/m² Wohnfläche erhöhte Bewilligungsmiete, das heißt Netto-Kaltmiete, genehmigt. So wird ein Teil des Einsparpotenzials zum Anschub von Investitionen genutzt. gewährt. Zur Erreichung klimapolitischer Ziele werden auch außerhalb der Wohnraumförderung des Landes vielfältige Programme angeboten, zum Beispiel durch Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Blickwinkel Demografischer Wandel Im geförderten Mietwohnungsneubau bevorzugen die Investoren die Universalwohnung, die von unterschiedlichsten Nutzerinnen und Nutzern bewohnt werden kann. Barrierefreiheit ermöglicht auch älteren Menschen eine weitestgehend selbständige Lebensführung. Haushalten mit Kindern wird die Nutzung der Wohnung durch Barrierefreiheit wesentlich erleichtert. Wenn auch den Standort betreffend unterschiedliche Präferenzen der Nutzergruppen zu beobachten sind, ist doch eine gemeinschaftliche Nutzung der geförderten Wohnungen durch mehrere Generationen der Regelfall, wenn sich dies aus den unterschiedlichen Grundrissen der Wohnungen ergibt. Bei Bedarf können für ältere Menschen ambulante Betreuungsleistungen organisiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn sogenannte Gruppenwohnungen für gemeinschaftliches Wohnen älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen gefördert werden. Ebenso kann eine in Mietwohnungsbestände eingebettete stationäre Pflegeeinrichtung gefördert werden. Nähere Informationen zu Wohngruppen enthält das Kapitel Mehrgenerationenwohnen/Gemeinschaftliches Wohnen (ab Seite 62). Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens stellt die Eigentumsförderung sowie die Förderung von Mieteinfamilienhäusern dar. Auch mit diesen Angeboten ist Köln für Haushalte mit Kindern attraktiv. Gemäß Förderbaustein V der Richtlinie konnten auch 2017 zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand bis zu 80 % der förderfähigen Kosten oder maximal Euro je Wohneinheit für die energetische Nachrüstung von Altbeständen gewährt werden. Auf dieses Darlehen wird ein Tilgungsnachlass von 20 %

20 Wohnen in Köln Seite 20 Wohnungsangebot Wohnungsbestand in Köln Zum verfügte Köln über Wohnungen. Gegenüber 2016 ist der Wohnungsbestand um Einheiten (Fertigstellungen minus Ab gänge) gewachsen. Wie das folgende Schaubild zeigt, ist der Bestand an preisgünstigen geförderten Wohnungen (1. Förderweg/Einkommensgruppe A) nicht noch weiter zurückgegangen, sondern beträgt weiterhin 6,8 % sind 543 Wohnungen planmäßig bzw. vorzeitig aus der Wohnungsbindung ge fallen. Diese Zahl wird sich aufgrund der bereits absehbaren Bindungsausläufe ab 2018 wieder erhöhen. Wohl nicht zuletzt aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen ist ein deutlicher Anstieg der vorzeitigen Darlehensrückzahlungen zu verzeichnen; dies wird in etwa zehn Jahren zu einem überdurchschnitt lichen Einbruch der Bestandszahlen führen. Nur wenn die Zielzahl von neuen, geförderten Wohnungen jährlich erreicht wird, kann der Bindungswegfall in den kommenden Jahren kompensiert werden. Neu geförderte Wohnungen stehen den Wohnungssuchenden aufgrund der Bauzeiten in der Regel erst nach etwa zwei Jahren fertiggestellt zur Verfügung wurden 476 (2016: 553) der in den letzten Jahren geförderten Wohnungen bezugsfertig. Aus dem Schaubild Verteilung der Wohnungen auf die Stadtbezirke wird deutlich, dass die preisgünstigen geförderten Wohnungen ungleich über das Stadtgebiet verteilt sind, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach dem Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk. Nach wie vor werden geförderte Wohnungen praktisch nur in den Stadtteilen neu geschaffen, in denen der Unterschied zwischen Bewilligungsmiete und Marktmiete relativ gering ist, sich der Bau von gefördertem Wohnraum also wirtschaftlich besser darstellen lässt. In stärker nachgefragten Stadtteilen ist dagegen überwiegend hochpreisiger neuer Wohnraum entstanden. Quelle: Amt für Wohnungswesen/Amt für Stadtentwicklung und Statistik

21 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsangebot Seite 21 Dieser wohnungspolitisch unerwünschten ungleichen Verteilung soll mit der gezielten Ausrichtung bestehender und neuer Förderprogramme entgegengewirkt werden. Zur besseren und genaueren Darstellung des Ungleichgewichtes hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Vorbereitung des Ratsbeschlusses Bezahlbaren Wohnraum sichern Investoren motivieren Sonderprogramm auflegen zunächst ein objektiv messbares Kriterium entwickelt. Der Status-Index Preiswerten Wohnraum schaffen wurde kleinräumig für alle 86 Stadtteile Kölns ermittelt. Der Index wurde gebildet aus dem Anteil geförderter Mietwohnungen (1. Förderweg / Typ A) mit einer Gewichtung von 30 % und den durchschnittlichen Angebotsmieten mit einer Gewichtung von 70 %.

22 Wohnen in Köln Seite 22 Die Stadtteile wurden mit Werten zwischen 55 und 354 belegt, wobei für den Stadtteil mit dem Status-Index 55 der größte Bedarf an neuem preisgünstigem Wohnraum gesehen wird. Ab einem Status-Index von rund 100 wird in der Regel kein weiterer Bedarf gesehen. In seinem Beschluss zum Investitionskostenzuschuss als Sonderprogramm zum kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm hat der Rat der Stadt Köln neben den rechnerisch ermittelten Bedarfen noch andere Gesichtspunkte bei der Festlegung des Fördergebietes berücksichtigt (geringe Eignung für Geschosswohnungsbau, Innenstadtnähe). Rund 80 % der Wohnungen Kölns liegen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- und Zweifamilienhäusern. Etwa 31 % der Wohnungen Kölns sind Eigentumswohnungen, rund 44 % der Wohnungen gehören Privatpersonen und etwa 10 % der Wohnungen befinden sich im Eigentum privatwirtschaftlicher Unternehmen. Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barriere frei gebaut werden. Demnach müssen der Hauseingang sowie die Erdgeschosswohnungen stufenlos von der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. Schließlich verlangen die Förderrichtlinien seit 2006, dass eine Aufzugsanlage in dem Wohnobjekt nachgerüstet werden kann. Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen, gilt die DIN Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefreien sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Zum Ende des Berichtsjahres waren im Bestand der geförderten Wohnungen als barrierefrei registriert (26,14 %) wurden 770 barrierefreie Wohnungen gefördert. Hiervon werden 593 Wohnungen über einen Aufzug erschlossen sein und 435 der geförderten Wohnungen zusätzlich über eine Badewanne verfügen. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen - Geschäftsbereich Statistik (Zensusergebnisse 2011) Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem (Grafik)

23 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsangebot Seite 23 Ende 2017 wurden nach einer Zahlenbereinigung 291 Wohnungen verzeichnet, die die Rollstuhleignung haben. Im Berichtsjahr wurde der Bau von 30 weiteren Wohnungen dieser Qualität mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Verpflichtung, geförderte Wohnungen über die Eigenschaft der Barrierefreiheit hinaus rollstuhlgerecht zu bauen. Allerdings wirbt die Fachabteilung des Amtes für Wohnungswesen in ausnahmslos allen Beratungsgesprächen mit Investorinnen und Investoren für die Errichtung solcher Wohnungen. Es wird angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, die uneingeschränkt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet sind. Leider befinden sich unter den aus der Wohnungsbindung fallenden Wohnungen immer wieder auch solche Rollstuhl-Wohnungen. Diese verlieren zwar nicht ihre besondere Ausstattung und Eignung, jedoch sind ihre Eigentümer nach Wegfall der Wohnungsbindung nicht mehr zur Vermietung an wohnberechtigte Rollstuhlfahrer verpflichtet. Weiterhin bestehen noch 287 sogenannte behindertenfreundliche Wohnungen aus früheren Förderjahren. Eine uneingeschränkte Eignung für die Rollstuhlnutzung kann diesen Wohnungen allerdings nicht zugeschrieben werden. Hierzu müssten die Wohnungen weitere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel niedrig angebrachte Türklinken und andere Bedienelemente. Auch ein schwellen freier Zugang zum Balkon wäre hierfür erforderlich. Die neue Landesbauordnung (BauO NRW 2018) regelt unter anderem, dass bei Neubauten mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ein Aufzug von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar sein muss. So könnte der geförderte Wohnungsbau auch abseits der Förderrichtlinien barrierefrei erreichbare Wohneinheiten dazu gewinnen, weil nur baugenehmigte Wohnungsbauvorhaben auch förderwürdig sind. Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann das Amt für Wohnungswesen nur aus der Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes zurückgreifen. Quelle: Amt für Wohnungswesen

24 Wohnen in Köln Seite 24 Geförderter Wohnungsbau Köln-Ossendorf Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des freifinanzierten Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. Im geförderten Wohnungsbestand ist die Leerstandsquote auf einen sehr geringen Wert von 0,38 % zurückgegangen (2016: 1,61 %). Nach dem Zensus 2011 lag die Leerstandsquote für den gesamten Kölner Wohnungsmarkt im Mai 2011 bei 2,5 %. Sie lag damit um 1,2 Prozentpunkte unter der für das Land NRW ermittelten Quote von 3,7 %. Um eine angemessene Menge von Wohnungswechseln überhaupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von zwei bis drei Prozent auf weisen. Mit 2,5 % lag der Kölner Wert noch eben in diesem Fluktuationskorridor. Die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt dürfte aufgrund des hohen Einwohnerzuwachses in Köln weiter deutlich steigen und die Fluktuationsreserve noch geringer werden. Hierfür spricht auch die weiter gesunkene Fluktuations quote im geförderten Wohnungsbestand (2015: 5,66 %; 2016: 4,93 %; 2017: 4,48 %). Vom Höhepunkt der Marktentspannung im Jahre 1997 mit einer Fluktuationsquote von 9,62 % hat sich der Abwärtstrend somit fortgesetzt. Der enorme Druck im geförderten Wohnungsbestand wird ganz deutlich an der zuvor erwähnten geringen Leerstandsquote von 0,38 %. Wer eine preisgünstige Wohnung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus dringenden Gründen wieder auf. Dem geringen Angebot an frei werdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Segments steht die hohe und steigende Nachfrage verschiedener Gruppen (zum Beispiel Familien, Studierende, Personen mit besonderem Wohnbedarf) gegenüber. Er schwerend wirken die auslaufenden Wohnungs bindungen im geförderten Wohnungsbestand.

25 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Seite 25 Wohnungsnachfrage Einwohner und Haushalte in Köln Am lebten in Köln Einwohnerinnen und Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnung. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über Haushalte, in denen durchschnittlich 1,88 Personen lebten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße der letzten Jahre blieb somit konstant. Die Hälfte der Kölner Haushalte sind Ein-Personenhaushalte, ihr Anteil ist gegenüber dem Vorjahr von 50,5 % auf 50,4 % leicht gesunken. Die Entwicklung der Einwohnerzahl, die Haushaltsgrößen sowie Ergebnisse der Bevölkerungsprognosen sind in den nachfolgenden Schaubildern dargestellt. Die neueste städtische Einwohnerprognose ist im Vergleich zu der aktuellen Berechnungsmethode des IT.NRW ab 2017 abgebildet. Beide bestätigen ein Wachstum. Bei der städtischen Prognose beträgt der Bevölkerungszuwachs von 2015 bis 2040 rund Einwohnerinnen und Einwohner. Noch höheres Wachstum prognostizierte das IT.NRW in Höhe von rund Einwohnerinnen und Einwohner im Zeitraum von 2014 bis Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Nach städtischer Prognose wird Köln im Jahr 2040 etwa Haushalte haben, die angemessen mit Wohnraum zu versorgen sind. Der hohe Einwohnerzuwachs erstreckt sich auf alle Haushaltsgrößen. Den stärksten relativen Zuwachs gibt es bei den Zwei-Personen-Haushalten (+18 %). Ein- Personen-Haushalte nehmen um beziehungsweise 12 % zu. Hoffnungsvoll: Die Haushalte mit Kindern nehmen von derzeit bis 2025 um rund (+11 %) und von 2025 bis 2040 nochmals um etwa zu. Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin schrumpfende Segment des preisgünstigen Wohnungsbestands weiter verstärken. Nach dem F+B-Mietspiegelindex liegt das Mietenniveau 2017 in Köln 25 Indexpunkte über dem Bundesdurchschnitt, die Mietpreise steigen weiter an, die Baulandpreise für den Geschosswohnungsbau steigen seit 2010 stark an.

26 Wohnen in Köln Seite 26 Mit dem durch den Rat im Februar 2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen stellt sich die Stadt der großen Herausforderung, für die zuziehenden und die bereits in Köln wohnenden Menschen ausreichend neue Wohnungen zu bauen sowie den Bestand zu sichern und zu verbessern. Insbesondere den Haushalten, die am Markt immer schwerer eine Wohnung finden, will die Kölner Wohnungspolitik bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen.

27 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Seite 27 Wohnkosten Kölner Mietspiegel Im freifinanzierten Wohnungsbestand Kölns dient der Kölner Mietspiegel (KMSP) als Richtlinie zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Öffentlich geförderte Wohnungen sowie Einfamilienhäuser und Kleinappartements werden hierin nicht erfasst. Der KMSP bietet Wohnungsgebern und Mietinteressenten eine anerkannte Orientierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer angemessenen Miete. Maßgebend hierfür sind die Lage, die Ausstattung und der Zustand des Grundstücks beziehungsweise der Wohnung. Dabei stellen die nach Baualtersgruppen dargestellten Spannenwerte den Schwerpunkt des Kölner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert sind jeweils höhere und niedrigere Mieten jedoch nicht ausgeschlossen. Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen wird der KMSP vor Gericht als Instrument für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit herangezogen. Dem Amt für Wohnungswesen dient der KMSP als Grundlage für die Überprüfung der Mieten nach 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhungen) und weiteren Vorschriften. Auf die Ausführungen im Kapitel Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz wird hingewiesen (Seite 42). Generell wird unterschieden zwischen qualifizierten und einfachen Mietspiegeln. Qualifizierte Mietspiegel besitzen gegenüber einfachen Mietspiegeln den Vorteil, dass im gerichtlichen Verfahren widerlegbar vermutet wird, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Dieser Vorteil ist für Köln aber nicht relevant, weil der einfache KMSP auch vor Gericht einen hohen Stellenwert genießt und in Mieterhöhungsverfahren sowie im Ordnungsrecht anerkannt ist. Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch darauf zurückgeführt werden, dass er von unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immobilienbörse e.v. (RIB) in Köln, erstellt wird. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel im 2-Jahres- Rhythmus. Im Zusammenwirken mit verschiedenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung werden jene Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erhebung der Daten neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) wurden. Mit diesem Hintergrund benötigt Köln bis heute keinen in der Erstellung und Fortschreibung kostenintensiven qualifizierten Mietspiegel. Im Januar 2017 ist der derzeit aktuelle Mietspiegel erschienen. Über kann der aktuelle Kölner Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr erworben werden. Darin sind auch genauere Informationen, etwa zu den Wohnlagekategorien und der Ausstattung, zu finden. Eine aktualisierte Ausgabe soll Anfang 2019 zur Verfügung stehen. Die nachfolgende Grafik stellt die Mietpreisentwicklung im freifinanzierten Bestand am Beispiel einer 80 Quadratmeter großen Wohnung mittlerer Ausstattung in mittlerer Wohnlage in verschiedenen Baualtersgruppen dar. Abgebildet sind die Mittelwerte der jeweiligen Mietenspanne des Kölner Mietspiegels. Für den Zeitraum 1994 bis 2017 sind die Nettokaltmieten in allen Baualtersgruppen seit 1994 kontinuierlich angestiegen. Seit dem Mietspiegel 2013 sind die Mieten im Segment der Wohnungen aus den Baujahren von 1976 bis 1989 und auch für neuere Wohnungen ab 2005 relativ stark gestiegen. Die Mittelwerte liegen nun zwischen 7,25 Euro und 9,90 Euro. Relativ gering gestiegen sind die Mieten der Baualtersgruppe mit bereits deutlich höherer Anfangsmiete gegenüber den anderen Baualtersgruppen. Mieten im geförderten Wohnungsbau Im Gegensatz zum freifinanzierten Wohnungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen der Mietpreisspannen grundsätzlich frei vereinbart werden kann, gilt im geförderten Wohnungsbau für die bis zum geförderten Wohnungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Der Vermieter kann hier lediglich die Miete verlangen, die sich aus den Aufwendungen ergibt, die er für das Objekt hat.

28 Wohnen in Köln Seite 28 Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich erhobenen preisgebundenen Mieten (bis Kostenmiete, ab Bewilligungsmiete) im geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg bzw. Einkommensgruppe A) sind weitaus günstiger als die vergleichbaren Mittelwerte des Kölner Mietspiegels für freifinanzierten Wohnraum. In beiden Fällen ist die Nettokaltmiete gemeint. Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach dem Kölner Mietspiegel beträgt 8,49 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, der aller preisgebundenen Mieten 5,53 Euro. Die durchschnittlichen Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen also um 2,95 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich unter denen im freifinanzierten Wohnungsbestand. Bei den jüngeren Objekten, die ab 1990 bezugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 3,50 Euro beziehungsweise 3,39 Euro noch größer. Während die preisgebundenen Mieten bei nahezu unveränderten Zinsen konstant bleiben, steigen die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau kontinuierlich an. Seit 2009 wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungswesen eine Mieten-Datenbank geführt, in der Angaben der Vermieterinnen und Vermieter zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen (unter anderem bei Wohnungsfreimeldungen oder Zinskappungsanträgen). Die Mietdaten zu den durchschnittlichen preisgebundenen Mieten basieren auf dieser Datenbank.

29 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnkosten Seite 29 Bei den Objekten, die ab 1990 bezugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 3,50 Euro bzw. 3,39 Euro noch größer. Während die preisgebundenen Mieten bei nahezu unveränderten Zinsen konstant bleiben, steigen die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau kontinuierlich an. Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus Geförderte Wohnungen sind von frei finanzierten Mietwohnungen längst nicht mehr zu unterscheiden. Hervorragende Qualität, Barrierefreiheit, gute Architek tur, Belegungsmanagement sind nur einige, aber wesentliche Beispiele für das gelungene Nachziehen im geförderten Wohnungsbau. Des Weiteren wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Einsparung von Wohnnebenkosten die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) endgültig eingeführt. Dieser Standard ist Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung, sowohl im geförderten als auch im freifinanzierten Woh nungsbau. Unverändert besteht das Ziel, weitere Standorte für die Wohnraumförderung zu gewinnen, denn auch an den besseren Standorten Kölns wohnen Haushalte mit kleineren Einkommen, die nicht wegziehen möchten. Ihre sozialen Kontakte und die ihnen im Stadtteil zur Verfügung stehenden Einrichtungen fördern den Wunsch dort zu verbleiben. Nachdem Bausünden vor allem der 1970er Jahre den geförderten Wohnungsbau in Verruf gebracht haben, ist es weiterhin wichtig, die Vorzüge der heutigen Wohnraumförderung verstärkt bekannt zu machen und für sie zu werben. Die im Berichtsjahr durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung von Image und Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus sind in dem Kapitel Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit beschrieben (siehe Seite 34).

30 Wohnen in Köln Seite 30 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse 2017 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum Damit das eigene Haus oder die eigene Wohnung auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen erschwinglich wird, hat das Land NRW auch 2017 wieder zinsgünstige Darlehen angeboten. Die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums umfasst den Neubau oder den erstmaligen Erwerb einer Immobilie sowie den Erwerb eines vorhandenen Objektes. Für die Darlehen wird ein Zinssatz von jährlich 0,5 % zuzüglich Verwaltungskosten in gleicher Höhe erhoben. Voraussetzung für eine Bewilligung war unter anderem die Einhaltung der Einkommensgrenze und ein ausreichendes Einkommen, um die entstehende wirtschaftliche Belastung auf Dauer tragen zu können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Wohnraumförderungsprogramm wie zuvor erwähnt insgesamt jährlich 80 Millionen Euro für die Eigentumsförderung vorgesehen. Für Köln sind die Fördermittel in dem zuvor beschriebenen Globalbudget enthalten. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt wurden 2017 sechs neue Anträge gestellt, von denen fünf Anträge zurückgenommen wurden. Mit einer Darlehnssumme von knapp Euro wurde 2017 in der Eigentumsförderung lediglich eine Förderzusage erteilt. Der Schwerpunkt der Landesförderung 2017 lag in der Schaffung von Mietwohnraum. Das wird auch daran deutlich, dass im geförderten Mietwohnungsbau in den ersten zehn Jahren Zinsdarlehenslaufzeit keine Zinsen mehr verlangt werden, vielmehr sogar Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % gewährt werden können. Bei der Eigentumsförderung blieb es weiterhin bei einem Zinssatz von 0,5 %. Förderung von Mietwohnungen Im Jahr 2017 bestand ein starkes Interesse der Investorinnen und Investoren an der Förderung von Mietwohnungen. Die Zahl der Beratungen lag bei rund 300. Es ging um ein Potenzial von rund Wohnungen. Aufgrund baurechtlicher Probleme oder wegen fehlender Unterlagen mussten drei Anträge in das Folgejahr verschoben werden. Mit den verausgabten Landesmitteln in Höhe von rund 103 Millionen Euro wurden im Berichtsjahr insgesamt 842 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert (2016: 106 Millionen Euro für 871). Alle Wohnungen sind barrierefrei, teilweise zusätzlich mit einer Badewanne ausgestattet. Durch die Gewährung eines Tilgungsnachlasses auf das Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzugs werden bis zu 50 % der Kosten durch das Land übernommen. Die Zahl neu geförderter Wohnungen, die durch einen Aufzug erschlossen sein werden, beträgt 593 Wohneinheiten. Die örtlichen Schwerpunkte der Wohnraumförderung lagen 2017 in den Stadtbezirken Kalk mit 416 Wohnungen, Ehrenfeld mit 220 Wohnungen und Chorweiler mit 173 Wohneinheiten. Stadtweit wurden über 98 % der Wohnungen für Haushalte der Einkommensgruppe A finanziert. Trotz weiterhin niedriger Zinsen auf dem Kapitalmarkt, Mieterwartungen der Investoren, steigenden Baukosten und steigenden Grundstückspreisen konnte die Vorjahres-Förderzahl annähernd wieder erreicht werden. Der weiterhin günstige Darlehenszins auf dem freien Kapitalmarkt sorgte dafür, dass viele Investoren ihre Renditeerwartungen eher im freifinanzierten Wohnungsbau erfüllt sehen. Die in den letzten Jahren gestiegenen Baukosten lassen sich durch höhere Mieten auffangen vor dem Hintergrund, dass es in Köln kaum Wohnungsleerstand gibt und deutlich höhere Mieten als im geförderten Wohnungsbau erzielt werden können. Der gewährte Tilgungsnachlass von inzwischen 25 % auf die Grundpauschale und 50 % auf alle Zusatzdarlehen bewirkte, dass die Renditeaussicht im geförderten Wohnungsbau wieder konkurrenzfähiger wurde. Problematisch bleibt die Verknappung geeigneter baureifer Flächen in der Hand der Investorinnen und Investoren, die geförderten neuen Wohnraum errichten wollen. Es ist schwierig geworden, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreisforderungen für diese Flächen in Anbetracht der hohen Nachfrage weiter gestiegen sind. Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge 126 Wohnungen mit einer Fördersumme von über 16 Millionen Euro wurden 2017 errichtet.

31 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse 2017 Seite 31 Städtisches Wohnungsbauförderungsprogramm Der Rat der Stadt Köln hat die Weiterführung des zum ausgelaufenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm bis zum beschlossen. Mit den veranschlagten städtischen Mitteln in Höhe von 33 Millionen Euro könnten jährlich etwa 260 neue Mietwohnungen mit Darlehen zusätzlich gefördert werden. Wie schon erwähnt, hat das Land NRW auch 2017 wieder alle benötigten Fördermittel bereitgestellt. Daher brauchte das städtische Programm (Darlehen) nicht in Anspruch genommen werden. Die städtischen Förderkonzepte Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer Grundstücke durch Investoren und der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen liefen zum aus und wurden 2017 nicht mehr fortgeführt. Eingesetzte Mittel Land / Stadt Neben der Anzahl von Wohnungen ist im übernächsten Schaubild der Einsatz der Landesmittel und der städtischen Mittel in den einzelnen Förderwegen ab 2006 dargestellt. Selbst in Zeiten geringen Fördervolumens ist die Höhe der Fördermittel schon in diesem Segment ein nicht zu unterschätzender, positiver Faktor für die Bauwirtschaft, das Handwerk und den Arbeitsmarkt. Die 2017 geförderten Wohnungen verteilen sich entsprechend nachfolgendem Schaubild auf die Kölner Stadtbezirke. Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen Benötigt werden in Köln besonders Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte sowie größere Wohnungen für Familien mit Kindern. Diese Haushalte warten am längsten auf eine angemessene Wohnung. In den Beratungsgesprächen mit den Investorinnen und Investoren wird daher verstärkt für den Bau solcher sowie für den Bau behindertengerechter Wohnungen geworben. Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand Die zur Bewilligung von investiven Maßnahmen im Bestand benötigten Fördermittel sind in dem der Stadt Köln zugeteilten Globalbudget enthalten und werden nicht mehr gesondert ausgewiesen. Erneuerung von selbstgenutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden Aus diesem Förderbaustein wurden Euro für sechs Wohnungen bewilligt (2016: Euro für eine Wohneinheit). Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand 72 Mietwohnungen wurden durch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen umgebaut und unterliegen damit der Mietpreis- und Belegungsbindung für Haushalte der Einkommensgruppe A der sozialen Wohnraumförderung. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von Euro eingesetzt. Geförderte Wohnungen nach Stadtbezirken 2017 Stadtbezirk Fördertyp A Fördertyp B Flüchtlingswohnungen Wohnheimplätze 1 - Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Quelle: Amt für Wohnungswesen

32 Wohnen in Köln Seite 32 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Landesmittel ( ) Städtische Mittel ( ) 2006 Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Gesamt Quelle: Amt für Wohnungswesen Passivhausstandard Bei der Förderung von Mietwohnungen im Passivhausstandard kann aufgrund höherer Einsparpotenziale bei den Heizkosten monatlich eine um 0,30 Euro/m² höhere Bewilligungsmiete festgelegt werden, also 6,55 Euro für die Einkommensgruppe A und 7,45 Euro für die Einkommensgruppe B. Im Berichtsjahr wurden keine Fördermittel bewilligt. Landesförderung Die Eckwerte des Wohnraumförderungsprogramms galten noch bis Änderungen der Eckwerte im Programmerlass waren daher im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. Geförderter Mietwohnungsbau 2016 und 2017 Mit 785 und 770 geförderten Mietwohnungen sind die beiden Förderjahre vergleichbar. Von Interesse ist dabei auch, welcher Wohnungstyp gefördert wurde. Benötigt werden in Köln, bedingt durch erhebliche Engpässe auf dem Wohnungsmarkt, grundsätzlich alle Wohnungen. Besondere Bedarfe bestehen aber an 2-Raum-Wohnungen sowie größeren Wohnungen für Familien mit Kindern und auch an Kleinwohnungen für Singlehaushalte. In Be ratungsgesprächen wird verstärkt dafür geworben, Wohnungen für Familien mit Kindern anzubieten, da diese Haushalte bisher am längsten warten müssen, bis sie eine angemessene Wohnung gefunden haben. Die drei am häufigsten geförderten Wohnungstypen in den beiden Förderjahren waren 2-Raum-Wohnungen, gefolgt von 3-Raum- und Kleinwohnungen für Singlehaushalte.

33 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse 2017 Seite 33 Förderung 2016 und 2017 nach Wohnungsgröße Anzahl der Zimmer bzw. der Plätze Anzahl der Wohnungen/Plätze geförderte m 2 durchschnittliche Wohnungsgröße m , ,15 44,02 42, , ,58 60,67 57, , ,97 78,64 78, , ,50 94,63 92, , ,85 115,43 108, ,00 659,00 0,00 131,80 6*) 0 6 0,00 286,83 0,00 47,81 8*) ,45 563,53 33,18 35,22 9*) , ,84 0,00 15**) ,00 590,16 0,00 39,34 Total: ,00 590,16 *) Gruppenwohnung **) Wohnheim Quelle: Amt für Wohnungswesen Baukostenentwicklung Baukostenentwicklung Veränderung Anzahl Wohneinheiten Anzahl der Wohnheim- und Gruppenwohnung-Plätze Kosten je m 2 Wohnfläche für +/-% z u m Vo r j a h r Grundstück 689,86 493,50-28,46 Baukosten 1.984, ,92 5,00 Nebenkosten 447,42 524,41 17,21 Baukosten + Nebenkosten 2.509, ,33 3,95 Gesamtkosten 3.199, ,83-3,04 Vergleich Preisindexsteigerung Index: Index: Jahresdurchschnitt Wohngebäude NRW 110,1 112,6 +2,27 Quelle Index: Landesbetrieb Information und Technik NRW, Basisjahr 2010 = 100 Quelle: Amt für Wohnungswesen Baukosten bei Bewilligung sowie Kostenobergrenze Das Schaubild Baukostenentwicklung im geförderten Wohnungsbau zeigt die Entwicklung der Gesamtkosten mit den Teilbereichen Grundstückskosten, Baukosten und Baunebenkosten. Grundlage sind jeweils die durchschnittlichen Kosten aus den gesamten jährlichen Bewilligungen. Errechnet wurden die Kosten je Quadratmeter Wohnfläche. Die Veränderungen der Kosten von Jahr zu Jahr sind prozentual angegeben. Neben der Erfassung der Kosten änderungen wird auch die Entwicklung des Baukostenindex bezogen auf das Basisjahr 2010 (gleich 100 %) für den zuvor genannten Zeitraum in Prozenten ausgewiesen. Bei der Betrachtung der Kostenentwicklung zwischen 2016 und 2017 ist zu berücksichtigen, dass diese nicht repräsentativ für eine Gesamtentwicklung im Bausektor sein muss, da hier ausschließlich die geförderten Objekte im Bereich Köln betrachtet werden. Besonders im Bereich der Grundstückskosten sind hohe Abweichungen von der allgemeinen Entwicklung möglich. Die rasante Entwicklung der Baukosten entspricht jedoch dem allgemeinen Trend.

34 Wohnen in Köln Seite 34 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom zum Stadtentwicklungskonzept (StEK) Wohnen wurde im Handlungsfeld Förderanreizsystem /Investorenkooperation /Imageverbesserung auch der Aufbau und die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung beschlossen. Weitere Beschlüsse wie das Kooperative Baulandmodell untermauern den hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Köln. Durch die Mietpreisbindung liegt ein besonderer Fokus auf dem öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau. Das Amt für Wohnungswesen nimmt die Öffentlichkeitsarbeit zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus kontinuierlich über wiederkehrende Aktionen und Maßnahmen wahr. Besonders durch Bausünden der 1970er Jahre mit den von Hochhäusern geprägten Wohnanlagen hatte der geförderte Wohnungsbau in Köln Imageeinbußen. Er wurde zunehmend negativ wahrgenommen und stand teilweise sogar in Verruf. Sein optisches Erscheinungsbild blieb meist weit hinter dem des frei finanzierten Wohnungsbaus zurück. Auch qualitativ war der geförderte Wohnungsbau lange Zeit nicht auf Augenhöhe. Dies hat sich gewandelt. Die jüngeren Bauten im geförderten Wohnungsbestand sind konkurrenzfähig, optisch und zum Beispiel auch energetisch. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit sollen Investoren zugunsten des inzwischen attraktiven geförderten Wohnungsbaus erreicht werden. Durch verstärkten Neubau geförderter Wohnungen soll der seit Jahren anhaltende Verlust der preisgebundenen Wohnungen in Köln kompensiert und besten falls wieder eine Erhöhung der Gesamtzahl erreicht werden. Der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Arbeitsbereich Projektentwicklung in der Abteilung Wohnraumförderung/Wohnungsaufsicht hat die über die letzten Jahre etablierten Maßnahmen zur Imageverbesserung auch im Berichtsjahr fortgeführt. Zu diesen zählen im Wesentlichen auch die Stadtinformationskampagnen zu den Themenbereichen Geförderter Wohnungsbau und Wohnen für Hilfe. Die Öffentlichkeitsarbeit dieses Bereichs korrespondiert in der Zielsetzung mit den Beratungen für Investorinnen und Investoren, die durch den Bereich der Wohnungsbauförderung erfolgen. Ziel ist der deutliche Zugewinn von preiswerten geförderten Wohnungen. Auch 2017 ließen sich wieder interessierte Investorinnen und Investoren über die lukrativen Förderkonditionen, insbesondere für den Geschosswohnungsbau in NRW, informieren auch bei den Teilnahmen an der Kölner Immobilienmesse und der Expo Real in München. Nachfolgend werden die 2017 durchgeführten Maßnahmen erläutert. Stadtinformationskampagne Wohnen für Hilfe

35 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Seite 35 Kölner Immobilienmesse Zum fünften Mal in Folge hat das Amt für Wohnungswesen 2017 als Aussteller an der Kölner Immobilienmesse teilgenommen. Die 8. Kölner Immobilienmesse fand am im Kölner Gürzenich statt. Das Amt für Wohnungswesen nutzt diese beliebte Publikumsmesse vorrangig, um auf die Möglichkeiten der Förderung von Eigentumsmaßnahmen aufmerksam zu machen, also den Erwerb von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern. Bei dieser Publikumsmesse bieten die Fachkräfte der Förderabteilung persönliche Beratungen mit umfangreichen Informationen rund um die Eigentumsförderung an. Haushalte und Lebensgemeinschaften mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen können innerhalb gesetzlicher Einkommensgrenzen im Rahmen der Landesförderung zinsgünstige Darlehen erhalten für den Bau oder Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Auch für den Kauf gebrauchter Immobilien sind Förderungen möglich. Wie bei den vorherigen Messeteilnahmen im Gürzenich war auch 2017 wieder reges Besucherinteresse an den Fördermöglichkeiten zu verzeichnen, verstärkt seitens junger Familien. Neben den Nachfragen zu den Fördermöglichkeiten beim Kauf von Immobilien waren vereinzelt auch Beratungen zur Förderung der Verbesserung des Wohnungsbestands gefragt. Erfreulich war ebenfalls, dass es auch Interesse an der Neubauförderung von Mietwohnungen gab. Wie bei den Immobilienmessen in den Vorjahren wurde auch mehrfach nach Baugrundstücken zum Kauf gefragt. Stadtinformationskampagne mein-zuhause-in-koeln.de Informationsveranstaltung auf der Kölner Immobilienmesse 2017

36 Wohnen in Köln Seite 36 Kölner Immobilienmesse am Samstag, dem 06. Mai 2017 Das Medienhaus DuMont Rheinland veranstaltet auch in diesem Jahr die beliebte und erfolgreiche Kölner Immobilienmesse. Zum achten Mal findet die Kölner Immobilienmesse unter dem Motto Wohnen und Leben in der Region statt. Am Samstag, dem 06. Mai 2017, sind die Türen des Kölner Gürzenich von 10 bis 17 Uhr für alle Besucher geöffnet. Der Eintritt ist frei! Im letzten Jahr interessierten sich wieder einmal mehr als Menschen für die Messe. Mit zahlreichen Fachausstellern und deren Objekten aus der Region fanden alle Besucher ein umfangreiches Angebot über Wohnungen und Häuser. Wie auch im vergangenen Jahr stehen wieder kompetente Berater den Messebesuchern zu den Themen Kaufen, Mieten, Bauen an den Messeständen zur Verfügung. Auch private Verkäufer, welche ihre Immobilie verkaufen möchten, können sich hinreichend informieren, Preise vergleichen und sich einen Überblick über das Leistungsportfolio der Makler, Verwalter und Bauträger verschaffen. Der Markt für Wohnraum in Köln und Umgebung ist angespannt, weil die Nachfrage das Angebot übersteigt. Wer sich für Wohneigentum interessiert, hat es zunehmend schwerer, in guten Lagen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Möglichkeiten bietet hier die 8. Kölner Immobilienmesse, die auch in diesem Jahr wieder neue Wohnprojekte präsentiert. äußert Gudrun Reichl, Mediaverkaufsleiterin der MVR Media Vermarktung Rheinland GmbH Die Messe ist aber auch Plattform für private Verkäufer. Sie finden hier passende und zertifizierte Makler, die eine individuelle Verkaufsstrategie erstellen und beim geplanten Immobilienverkauf unterstützen. Die laufenden Experten-Vorträge in unserer Vortragslounge bieten viele wertvolle Informationen rund um das Thema Immobilien. Bei freiem Eintritt und geschulter, abwechslungsreicher Kinderbetreuung freuen wir uns auf zahlreiche Besucher. Unternehmenskommunikation der Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. Quelle: Messestand Amt für Wohnungswesen auf der Kölner Immobilienmesse 2017

37 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Seite 37 Expo Real Diese Messe fand vom wieder in München statt. Die EXPO REAL ist die Internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen, ist die Messe für Networking bei branchen- und länderübergreifenden Projekten, Investitionen und Finanzierungen. Sie bildet das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab und bietet eine internationale Networking-Plattform für die bedeutenden Märkte von Europa über Russland, den Nahen Osten bis in die USA. Das Konferenzprogramm mit rund 400 Referentinnen und Referenten bietet einen fundierten Überblick über aktuelle Trends und Innovationen des Immobilien-, Investitions- und Finanzierungsmarktes. Die Immobilienprofis nutzten auf der Expo Real 2017 wieder die Möglichkeiten, ihre Netzwerke auszubauen, auch branchenübergreifend. Neben vielen anderen Themen waren auch Investitionen und Finanzierungen wieder sehr nachgefragt. Das Amt für Wohnungswesen machte als Mitaussteller wieder von der Gelegenheit Gebrauch, die Entwicklungen im geförderten Wohnungsbau sowie die lukrativen Förderkonditionen und somit die Finanzierungsmöglichkeiten zu präsentieren. Der Auftritt war erneut eingebunden in den attraktiven Messestand der Metropolregion Rheinland. Hauptaussteller der Stadt Köln war auch 2017 wieder das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln. Auf den auf Seite 39 abgebildeten Programm-Flyer wird aufmerksam gemacht. Die Standeröffnung am fand mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik sowie Frau Oberbürgermeisterin Reker und Herrn Oberbürgermeister Sridharan (Bonn) statt. Die Stadt Köln mit zahlreichen Partnern, auch aus der Immobilienbranche, präsentierten den stark nachgefragten Immobilienstandort Köln wie im Vorjahr auf einem attraktiven Gemeinschaftstand. Die einzelnen Teilnehmer bzw. Aussteller dieses Messestandes sind der Logotafel auf Seite 40 zu entnehmen. Mit der nachfolgend abgedruckten Pressemitteilung berichtete die Stadt Köln über die Teilnahme an der Expo Real Expo Real 2017 Messe-Terminal Amt für Wohnungswesen

38 Wohnen in Köln Seite 38 Der Speckgürtel von Köln präsentiert attraktive Immobilienprojekte auf der EXPO REAL 2017 in München Freitag, 5. Oktober 2017 Die Region Köln/Bonn präsentiert sich seit dem 04. Oktober 2017 auf der Expo Real, dem wichtigsten Branchentreff der Europäischen Immobilienwirtschaft mit einem der grössten Gemeinschaftsstände in München. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion eröffneten Christoph Dammermann, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Jochen Hagt, Landrat des Oberbergischen Kreises, Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn den Gemeinschaftsstand der Region Köln/Bonn und zeigten, dass das Rheinland hervorragende Perspektiven für Investitionen und hochkarätige Projektentwicklungen zu bieten hat. Zum Hintergrundgespräch Der Speckgürtel von Köln war zudem Staatssekretär Dr. Jan Heinisch (Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) zu Gast auf dem Stand, um mit regionalen Vertretern Themen wie die Optimierung der Verkehrsanbindung im Rheinisch-Bergischen Kreis oder auch Wohnraumbeschaffung im Oberbergischen Kreis zu thematisieren. Rund nationale und internationale Immobilienunternehmen aus mehr als 70 Ländern stellen auf der Messe ihre aktuelle Projekte, Gewerbeflächen und Konzepte vor. Präsentiert werden Flächen für jeden Bedarf, Gewerbeflächen für Unternehmensansiedlungen und -verlagerungen oder moderne Gewerbe- und Einzelhandelsimmobilien. Mit hochwertigen Projekten bietet die Region Köln/Bonn ausgezeichnete Perspektiven. Der breite Branchenmix des Standorts sorgt für Stabilität und eine kontinuierliche Marktentwicklung. Eine perfekte Infrastruktur und eine optimale Anbindung ermöglichen schnelle Verbindungen weltweit. Die attraktive Lage mit hoher Lebensqualität, eine starke Wirtschaft, vielfältige Netzwerke und der Zugang zu hochqualifizierten Arbeitskräften sprechen für die Region Köln/Bonn. Innerhalb der Region Köln/Bonn schließen sich der Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Leverkusen, der Rheinisch- Bergische Kreis sowie der Oberbergische Kreis partnerschaftlich unter dem Motto Der Speckgürtel von Köln zusammen. Der Speckgürtel von Köln bietet durch eine optimale Infrastruktur alle Vorteile, die auch Köln zu bieten hat, ergänzt durch den unmittelbaren Freizeitwert, den der Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Leverkusen, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Oberbergische Kreis bieten. Der Speckgürtel von Köln präsentiert auf der diesjährigen EXPO REAL den Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Leverkusen, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den Oberbergischen Kreis mit folgenden Partnern: ALHO Systembau GmbH, Bergischer Abfallwirtschaftsverband (Projekt :metabolon), Stadt Bedburg, Stadt Bergheim, Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach AöR, Stadt Brühl, Cube Real Estate GmbH, Entwicklungsgesellschaft Gummersbach mbh, Stadt Elsdorf, Stadt Erftstadt, Stadt Frechen, Hahn Gruppe, Heinz P. Hinterecker Immobilien GmbH & Co. KG, Stadt Hürth, Industrie- und Handelskammer zu Köln, Kreissparkasse Köln, Stadt Leverkusen, WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH, neue bahnstadt opladen GmbH, Wirtschaftsstandort Oberberg, Oberbergische Aufbau-Gesellschaft mbh, OSMAB Holding AG, Planungsverbund Rheinisches Sixpack, Stadt Pulheim, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh, Rhein-Erft-Kreis, RWE Power AG, Sparkasse Leverkusen, Stadtentwicklungsgesellschaft Frechen mbh (SEG), Stadt Wesseling, Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln

39 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Seite 39 Expo Real 2017 Logotafel Stadt Köln & Partner Expo Real 2017 Programmflyer Metropolregion Rheinland Expo Real 2017 Messe-Terminal Amt für Wohnungswesen

40 Wohnen in Köln Seite 40 Köln präsentiert sich selbstbewusst Montag, 9. Oktober 2017 Die EXPO REAL 2017, die vom 4. bis 6. Oktober 2017 in München stattfand, toppte alle bisherigen Rekorde Unternehmen, Städte und Regionen aus 35 Ländern stellten aus 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch am Stand der Stadt Köln herrschte an allen Messe tagen großer Andrang. Ein Höhepunkt des Messeauftritts der Stadt Köln auf der EXPO REAL 2017 war die Präsentation des Immobilienstandorts durch Henriette Reker. Köln ist gefragt wie nie, stellte die Oberbürgermeisterin eingangs ihrer vielbeachteten Rede fest. Sie untermauerte diese Aussage mit aktuellen Marktzahlen. So verwies Reker darauf, dass Köln im ersten Halbjahr 2017 mit rund 1,2 Milliarden Euro am Investmentmarkt ein neues Rekordergebnis erzielt hat. Großdeals wie der Verkauf des Gerling- und Friesen-Quartiers trugen unter anderem dazu bei. Wichtige Großprojekte In einer guten halben Stunde führte Reker die zahlreichen Zuhörer am Stand einmal quer durch die Stadt und stellte die wichtigsten aktuellen Immobilienprojekte vor. Da es sich dabei naturgemäß um Bauvorhaben handelt, die gerade gestartet sind oder sich erst im Planungsstadium befinden, unterstützten eindrucksvolle Visualisierungen die Worte der Oberbürgermeisterin. Ganz besonders freute sie sich über die Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem Mischquartier für Gewerbe und Wohnungen. Dieses Lieblingsprojekt liege ihr ganz besonders am Herzen, so Reker. Mit dem Erwerb des Geländes durch die städtische Entwicklungsgesellschaft moderne stadt Anfang dieses Jahres kam der Stein an dieser besonderen rechtsrheinischen Lage endgültig ins Rollen. Natürlich ließ die Oberbürgermeisterin auch andere Großprojekte auf der rechten Rheinseite wie MesseCity, Mülheim-Süd und I/D Cologne nicht unerwähnt. EXPO REAL 2017 in Zahlen Mehr als Teilnehmer aus 75 Ländern (2016: / 77) kamen nach Angaben des Veranstalters zur 20. Ausgabe der Internationalen Fachmesse für Immobilien und Investitionen, ein Plus von etwa 6,1 Prozent. Die insgesamt Aussteller der EXPO REAL (plus 13 Prozent gegenüber in 2016) kamen aus 35 Ländern. Die EXPO REAL 2017 bestätigt mit einer Rekordbeteiligung ihre Position als führender Branchentreffpunkt in Europa: Aussteller bedeuten ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr, mehr als Teilnehmer ein Plus von etwa 6,1 Prozent, sagte Klaus Dittrich, Vorsitzender der Geschäftsführung der Messe München. Die Rekordbeteiligung spiegelt die starke Entwicklung der Immobilienwirtschaft wider. Die Messeteilnehmer sind sich zugleich der vielfältigen Einflussfaktoren auf den bisherigen Boom bewusst. Autor: mar Quelle: koelnmagazin.net

41 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Seite 41 Stadtinformationskampagne Geförderter Wohnungsbau Stadtinformationskampagnen Das Amt für Wohnungswesen hat auch 2017 wieder mit thematischen Motiven an den städtischen Informationskampagnen teilgenommen. Mittels City-, Mega- oder Miniposter wird auf diesem Wege die Öffentlichkeit gezielt informiert. Im Straßenland Kölns stehen mehrere hundert Werbeflächen für die städtischen Informationskampagnen zur Verfügung. Jeweils für eine oder zwei Wochen werden die Themen im öffentlichen Raum plakatiert hat das Amt für Wohnungswesen drei verschiedene Werbemaßnahmen initiiert. Über die Megaposter wurde erneut das Gemeinschaftsprojekt Wohnen für Hilfe von der Universität zu Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt Köln sowie auch erneut die Förderung des Mietwohnungsbaus beworben. Das Projekt Wohnen für Hilfe wird ab Seite 61 näher erläutert. Zudem wird auf die nachfolgenden Abbildungen von Megapostern im Stadtgebiet aufmerksam gemacht. Hinzu genommen wurde im Berichtsjahr die Plakatierung des Projekts mein-zuhause-in-köln des Kölner Studierendenwerks. Ziel ist, über die Plakatierung potentielle Anbieter von Wohnraum zu erreichen, die mit einem Wohnangebot den Studierenden in Köln helfen können. Durch die angespannte Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt sind viele Studierende auch noch unmittelbar vor Semesterbeginn auf dringender Wohnungs- oder Zimmersuche. Ausblick 2018 soll die Öffentlichkeitsarbeit für den geförderten Wohnungsbau in Köln fortgesetzt werden. Daher wird die Projektentwicklung des Amtes insbesondere für die bürgernahe Kölner Immobilienmesse am im Kölner Gürzenich wieder einen Messestand vorbereiten sowie die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Expo Real in München vom realisieren. Eine Neugestaltung des Messeauftritts ist geplant. Auch dieser Geschäftsbericht Wohnen in Köln ist seit Jahren Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Wohnungswesen und kann Wohnungswirtschaft und Lokalpolitik als Nachschlagewerk zu den Entwicklungen des Kölner Wohnungsmarktes dienen. Die Realisierung dieses Berichts über das Geschäftsjahr 2017 war ebenfalls Bestandteil der Planung für 2018.

42 Wohnen in Köln Seite 42 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Wohnungsaufsicht Das Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung einer wohnraumrechtlichen Vorschrift vom enthält in Artikel 2 das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW). Dieses trat an die Stelle von Teil 8 (Wohnungsaufsicht) des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Zu den Hintergründen sei auch auf die Hinweise zu der Enquete-Kommission ab Seite 43 hingewiesen. Es dient ebenfalls dem Bestandsschutz von Wohngebäuden und bietet den Kommunen die Ermächtigungsgrundlage, auf den Erhalt und die Pflege von Wohnraum einzuwirken und gegen Wohnungsmissstände vorzugehen. Es ist nicht darauf angelegt, Modernisierungen einzufordern, die über das Maß der Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse hinausgehen. Sinn und Zweck der wohnungsrechtlichen Bestimmungen ist, Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung nicht nachkommen, hierzu veranlassen zu können. Ziel ist dabei zunächst die freiwillige Beseitigung der Mängel durch die Eigentümerin beziehungsweise den Eigentümer. Mit den Möglichkeiten des Verwaltungszwangs, in der Regel Zwangsgeld, kann im Bedarfsfall den wohnungsrechtlichen Anordnungen zur Mängelbeseitigung Nachdruck verliehen werden. Das Wohnungsaufsichtsgesetz stellt eine zulässige Einschränkung der Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grundgesetz dar. Die Anforderungen an die Mindestausstattung von Wohnraum sind insbesondere dann nicht erfüllt, wenn die Bausubstanz keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit bietet, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen oder auch ein Anschluss für eine Kochküche fehlen. Vorgenannte Umstände stellen erhebliche Mängel dar, die ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht rechtfertigen. Mängel, die auf fehlerhaftem Nutzungsverhalten von Mieterinnen oder Mietern beruhen, können wohnungsrechtlich nicht verfolgt werden.

43 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Seite 43 Zur Beurteilung der Schadensursache erfolgt vor Ort die technische Prüfung durch einen Techniker des Amtes für Wohnungswesen. In der Praxis stellen wohnungsrechtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Wasser- und Feuchtigkeitsschäden sowie die hiermit oftmals einhergehende Schimmelpilzbildung stellen den Schwerpunkt dar. Informationen über derartige Zustände werden der Wohnungsaufsicht durch Mieterinnen und Mieter, aber auch über andere Verwaltungsstellen, zum Beispiel das Gesundheitsamt oder das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln, bekannt erhielt die Wohnungsaufsicht insgesamt 261 Mängelanzeigen. 189 Verfahren wurden im Berichtsjahr abgeschlossen. Wie die Verfahren im Einzelnen abgeschlossen wurden, ist dem obenstehenden Schaubild zu entnehmen. In der Mehrzahl dieser Fälle führte die technische Begutachtung durch einen städtischen Techniker oder die förmliche Anhörung der Eigentümer bereits zu einer freiwilligen Mängelbeseitigung. Jedoch wurden in insgesamt 8 Mängelfällen wohnungsaufsichtliche Anordnungen beziehungsweise auch Zwangsgeldfestsetzungen notwendig. In 74 Verfahren ergab die technische Überprüfung, dass die Mängel nicht in dem Verantwortungsbereich der Eigentümer lagen. Fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungsverhalten der Mieterinnnen und Mieter war hier oft für die Bildung von Innenkondensat und Schimmelpilz ursächlich. In diesen Fällen erfolgt eine umfassende Beratung der Wohnungsnutzer über richtiges Heizen und Lüften. Im Rahmen der Beratung wird der durch das Amt für Wohnungswesen erstellte Flyer Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen ausgehändigt, der auch wie folgt im Internet zu finden ist. Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen Die verbleibenden Verfahren wurden nicht weiterverfolgt, da entweder die wohnungsrechtliche Handhabe zur Beseitigung der Mängel letztlich nicht gegeben (keine oder keine wesentlichen Mängel) oder die Fortführung der Verfahren aus anderen Gründen (Auszug der Mieter oder Verweigerung des Zutritts zur Wohnung) nicht möglich war. Enquete-Kommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW Die durch den Landtag Nordrhein-Westfalen Ende 2010 eingesetzte Enquete-Kommission beendete ihre Tätigkeit Anfang 2013 nach Unterbrechung aufgrund der Landtagsauflösung am In der Plenarsitzung am legte die Kommission ihren Abschluss-

44 Wohnen in Köln Seite 44 bericht dem Landtag vor. Der Landtag beschloss einen Entschließungsantrag mit zahlreichen Handlungsempfehlungen für das Land sowie für die Bundesebene und bat die Landesregierung, die Empfehlungen im Dialog mit den Akteuren zeitnah umzusetzen. Ziel des Untersuchungsauftrages war auch eine umfassende Bestandaufnahme sogenannter Problemimmobilien (vernachlässigte Immobilienbestände) für das Land NRW, die Analyse der kommunalen Anwendungsprobleme bei dem bestehenden Rechtsinstrumentarium sowie hieraus die Ableitung von Lösungsansätzen. Intensiv analysiert und bewertet hat die Enquete-Kommission die sozialen, wohnungspolitischen und stadtentwicklungspolitischen Folgen des Engagements von so genannten Neuen Finanzinvestoren. Im Laufe ihrer Tätigkeit hat die Kommission drei Forschungsaufträge vergeben und eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Nach Analyse der Geschäftsmodelle Neuer Finanz investoren, mehrerer Fallstudien in den Städten des Landes NRW und einer Kommunalbefragung zu den Erfahrungen mit Problemimmo bilien hat die Kommission festgestellt, dass unterschiedliche politische Handlungsebenen an der Lösung der Situation zu beteiligen sind. Ziel bleibt letztlich, eine nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen von Mieterinnen und Mietern sowie eine Stabilisierung betroffener Stadtteile zu erreichen. Aus dem umfangreichen Maßnahmenpaket hat die Landesregierung im ersten Umsetzungsschritt Ende 2013 den Entwurf eines eigenständigen Wohnungsaufsichtsgesetzes eingebracht. Das vom Landtag am beschlossene Gesetz ist seit in Kraft. Als große Chance für die Aufwertung von Wohngebieten sieht das Bauministerium ferner die Gesetzesinitiative zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde im Juni 2014 beschlossen. In Umsetzung einer weiteren Empfehlung der Kommission hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung erlassen, die die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in besonders schutzwürdigen Gebieten mit einer Erhaltungssatzung nach 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verbesserung der Steuerungsmöglichkeit der Kommunen unter Genehmi- Geförderter Wohnungsbau Köln-Porz

45 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Seite 45 Geförderter Wohnungsbau Köln-Ossendorf gungspflicht stellt (sogenannte Milieuschutzsatzung ). Die Verordnung ist am in Kraft getreten und gilt bis zum Mietpreiskontrolle Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instrument zur Wahrung des Preisgefüges im freifinanzierten Wohnungsbestand, der in Köln rund 93 % des Gesamtbestandes ausmacht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Mietpreiskontrolle nicht das Ziel, den Marktpreis an sich außer Kraft zu setzen, indem ein staatlich verordnetes Höchstmietenniveau eingeführt wird. Vielmehr geht es um die Verfolgung unangemessen hoher Entgelte für die Vermietung von Wohnräumen. So hat er mit der Mietpreiskontrolle auf der Grundlage des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) den Verfolgungsbehörden eine Möglichkeit gegeben, preistreiberischer Ausnutzung einer gesteigerten Wohnraumnachfrage geeignet zu begegnen. Die Mietpreiskontrolle wird als Pflichtaufgabe wahrgenommen. Dabei muss zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher unterschieden werden. Mietpreisüberhöhung Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des 5 WiStG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Unterhalb des Straftatbestandes des sprachgebräuchlichen Mietwuchers werden mit den Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhung unangemessen hohe Mietforderungen ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenenfalls geahndet. Zusätzlich sind gesetzliche Ermächtigungen vorhanden, die Rückerstattung von auf diese Weise zu Unrecht entstandenen Mehrerlösen anzuordnen. Die Verfahren werden mit dem Ziel betrieben, eine Absenkung des Mietzinses auf das zulässige Maß nach dem Kölner Mietspiegel zu erreichen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des 5 WiStG ist auszugehen, soweit die Entgelte infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbarem Wohnraum die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigen. Im Rahmen der Bearbeitung begründeter Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung wird aufgrund detaillierter Erhebungen über die Lage und Ausstattung der Wohnung die ortsübliche

46 Wohnen in Köln Seite 46 Vergleichsmiete ermittelt. Die Berechnung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Werten des Kölner Mietspiegels, zu dem im Kapitel Wohnkosten nähere Angaben gemacht wurden (Seite 27). Neben den an das Amt für Wohnungswesen gerichteten Anzeigen betroffener Mieterinnen und Mieter werden die Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung zum Beispiel auch durch Hinweise des Amtes für Soziales und Senioren sowie des Jobcenters bekannt. Teilweise macht auch der Mieterverein Köln auf Verdachtsfälle aufmerksam wurden insgesamt 9 Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung aufgegriffenen und alle Verfahren zum Abschluss gebracht. Es wurden keine Bußgelder verhängt. Mietwucher Im Unterschied zu dem oben beschriebenen Tatbestand der Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um einen Straftatbestand ( 291 Strafgesetzbuch). Von Mietwucher wird dann gesprochen, wenn die Mietforderung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters steht und der Vermieter eine individuelle Zwangssituation des Mieters ausbeutet. Hier sind persönliche Zwangslagen, die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche zu nennen. Fehlt es am Merkmal der individuellen Zwangslage wird der Fall von der Staatsanwaltschaft Köln an das Amt für Wohnungswesen zur Weiterverfolgung als Ordnungswidrigkeit in dem oben beschriebenen Sinne abgegeben. In Verdachtsfällen von Mietwucher wird das Amt für Wohnungswesen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der Amtshilfe tätig und bewertet die Wohnung für die Weiterverfolgung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft. Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung) Mit Beschluss der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) hat der Rat der Stadt Köln entschieden, dass in Köln auch für frei finanzierten Wohnraum wieder das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gilt. Die Satzung ist zum in Kraft getreten. Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Satzung ist 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW). Grund für den neuerlichen Schutz von Wohnraum vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand und Umwandlung ist der angespannte Kölner Wohnungsmarkt. Seit einigen Jahren besteht in Köln erhöhter Wohnungsbedarf mit der Folge, dass in Köln die Kündigungssperrfristverordnung und die verschärfte Kappungsgrenze gemäß 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt. Der neue Genehmigungsvorbehalt für die anderweitige Nutzung von Wohnraum (Zweckentfremdung) betrifft alle freifinanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Wohnraum waren oder danach wurden. Im Berichtsjahr wurden 146 Anträge auf Zweckent fremdung oder Negativbescheinigung gestellt. Mit einer Negativbescheinigung wird von Seiten des Amtes für Wohnungswesen bestätigt, dass eine geplante anderweitige Nutzung von Wohnraum keiner wohnungsrechtlichen Erlaubnis bedarf. Es wurden 125 Genehmigungen bzw. Negativbeschei nigungen erteilt, in deren Folge neue Wohnungen errichtet werden. Hier handelt es sich um Ersatzwohnraum für den wegfallenden Wohnraum wurden 154 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung aufgegriffen. In 24 Fällen bestätigte sich der Verdacht, in 17 Fällen wurden die davon betroffenen Wohnungen wieder zu Wohnzwecken vermietet. In 58 Fällen wurde keine Zweckentfremdung festgestellt. In den rest li chen Fällen dauern die Ermittlungen oder die Verfahren noch an. Die Tabelle auf der Folgeseite gibt Aufschluss über die Arbeitsergebnisse der ersten vier Jahre seit in Krafttreten der Wohnraumschutzsatzung. Näheres zur Zweckentfremdung von öffentlich geförderten Wohnungen ist den Ausführungen im folgenden Kapitel Wohnungsbestandsverwaltung zu entnehmen. Zunehmend breitet sich auch in Köln die auf Dauer angelegte Überlassung von Wohnungen für die touristische Nutzung aus. Dieses Geschäftsmodell basiert häufig auf unerlaubten Kurz zeitvermietungen. Neben vielfach fehlenden woh - nungsrechtlichen Genehmigungen werden oft auch die Nutzer schützende, vornehmlich baurechtliche Bestimmungen ignoriert. Zudem lösen die touristischen Aufenthalte, ungeachtet wohnungs- oder baurechtlicher Bestimmungen, im Allgemeinen auch die Zahlungspflicht für die Kulturförderabgabe aus (Zuständigkeit des Steueramtes).

47 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Seite 47 Anwendung der Wohnraumschutzsatzung in Köln ( ) Zweckentfremdung von frei finanziertem Wohnraum Fälle Anzahl Wohneinheiten Menge Betrag Euro Verfahren eingeleitet Antragsverfahren Anträge Abbruch Anträge Umwandlung Verstoßverfahren Verstoß Leerstand Verstoß Umwandlung Verfahrensergebnisse * Genehmigungen Genehmigungen Umwandlung Genehmigungen Abbrüche Ablehnungen/Antragsrücknahmen Ersatzwohnraum Auflagen * Gewinn für den Wohnungsmarkt * Keine Zweckentfremdung (auch Negativatteste) Verstoßverfahren abgeschlossen 359 Verstoß beseitigt/wohnnutzung erreicht Kein Verstoß (z.b. Nutzungsbeginn vor ) Bußgelder festgesetzt * Bußgelder vereinnahmt Vereinnahmte Abstandsummen Genehmigungsgebühren durchschnittlich 350 Hinweise: *1 = nach Verfahrensabschluss mit Bußgeld sind teils noch Verfahren zur Wiederzuführung zu Wohnzwecken anhängig, *2 = m 2, *3 = m 2, *4 = zum Teil sind noch Verfahren vor dem AG Köln anhängig, * allgemeiner Hinweis: nicht aufgenommen sind anzahlmäßig untergeordnete Verfahren (z.b. Anträge auf Mitnutzung oder auf Negativattest) Quelle: Amt für Wohnungswesen Das größte Problem für den Wohnungsmarkt jedoch ist der Verlust von Wohnungen für die breite Wohnversorgung. Diese werden stattdessen Touristen, insbesondere über einschlägige Internet-Plattformen, angeboten. Köln wird der unerlaubten Überlassung von Wohnungen zu touristischen Zwecken besonders durch die intensivierte Verfolgung von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung begegnen. Zu der Thematik fand auch eine Expertenanhörung in dem zuständigen Ausschuss des Landtages NRW statt. Auch die Stadt Köln hat hieran teilgenommen und eine Stellung nahme dazu eingereicht. Das hier be schriebene Geschäfts modell betrifft auch viele andere Metropolen Europas. Alle Stellungnahmen zu der Expertenanhörung sind über den folgenden QR-Code erreichbar:

48 Wohnen in Köln Seite 48 Wohnungsbestandsverwaltung Bestands- und Besetzungskontrolle Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbindungen sichergestellt. Der Kontrolle unterliegt der seit dem 30. Juni 1948 mit Fördermitteln des Sozialen Wohnungsbaus 01. Januar 2002 im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung oder 01. Januar 2010 nach dem WFNG NRW geförderter oder als gefördert geltender Wohnraum. Seit Januar 2015 obliegt die Kontrolle geförderter Heimplätze der NRW.BANK. Auf diesem Wege werden die Zielgruppen der Wohnungsbauförderung dauerhaft erreicht. Es wird dafür gesorgt, dass die zulässigen Mieten im geförderten Wohnungsbestand nicht überschritten werden. Das Amt für Wohnungswesen hat im Berichtsjahr örtliche Kontrollen von Wohnungen der Einkommensgruppen A und B durchgeführt, die der Gesetzgeber mit 25 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Verbindung mit Nr. 15 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) fordert. Insbesondere durch Ortsbesichtigungen, durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, sowie bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Neubelegung von Wohnungen, erhält das Amt für Wohnungswesen Informationen über mögliche Belegungs- und Mietpreisverstöße. Bei festgestelltem Verstoß gegen die Bestimmungen des WFNG NRW wird der Verfügungsberechtigte aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträglichen Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen oder mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieterinnen und Mieter möglich. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann, werden Geldleistungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen Sanktionen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen. Geldleistungen werden als öffentlich-rechtliche Abgaben anstelle eines individuellen zivilrechtlichen Schadenersatzes zum Ausgleich des Schadens der öffentlichen Hand erhoben, der ihr durch einen Verstoß gegen geltendes Recht entsteht. Die Leistungen werden im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land und Stadt aufgeteilt. Der Schaden besteht hier in dem Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung, die anstelle der bestimmungswidrig verwendeten Wohnung der wohnberechtigten Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden muss. Bußgelder sollen die Verfügungsberechtigten auch dazu anhalten, künftig ihre Verpflichtungen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die festgestellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahnden. Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbestand für die Einleitung und Festsetzung von Sanktionen in den Verdachtsfällen erfüllt war, mussten auch 2017 umfangreiche Recherchen durchgeführt werden. Von den durch Ortsbesichtigungen und andere Maßnahmen zunächst festgestellten Verdachtsfällen wurde die weit überwiegende Anzahl in verschiedenen Bearbeitungsstufen (beispielsweise Datenbereinigung oder Feststellung der Wohnberechtigung) ausgeräumt. Im Berichtsjahr wurden zehn Geldleistungsbescheide erlassen. Daraus resultierten Forderungen in Höhe von circa Euro. Aufgrund der fast ausschließlichen Landesförderung sind die Zahlungen nahezu vollständig an die NRW.BANK abzuführen. Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte Im Rahmen der Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes erfolgt neben der Bestands- und Besetzungskontrolle die Kontrolle und Durchführung von bestimm-

49 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsbestandsverwaltung Seite 49 ten Vorschriften des Gesetzes für Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes NRW (WFNG NRW). Gleichzeitig wird die Sicherung und Überwachung städtischer Rechte im Zusammenhang mit den Darlehensund Zuschussverträgen im geförderten Wohnungsbau beziehungsweise im Bereich der städtischen Bedienstetendarlehen durchgeführt. Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf Freistellungen, Leerstände und Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen, zudem Anträge auf bauliche Änderungen oder auf Bestätigung des Endtermins der Zweckbindung bei vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der Fördermittel. Weiterhin werden Grundbuchangelegenheiten bearbeitet, wie die Erteilung von Löschungsbewilligungen oder Abtretungen und Neuvalutierungen von vorrangigen Rechten. Zudem erfolgen Überprüfungen der zulässigen Kostenmiete. Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist auch die Zustimmung zur Modernisierung im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Für die Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes in Köln ergeben sich die Fallzahlen 2017 aus dem folgenden Schaubild. Freistellungen Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten geförderter Wohnungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch im Berichtsjahr aus dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraumnutzungsbestimmungen. Mit sinkendem Wohnungsbestand gewinnt das Instrument der Freistellung wohnungswirtschaftlich an Bedeutung. Aus diesem Grund wurde die Zuständigkeit für alle Fallgruppen dem Bereich Bestandsverwaltung übertragen. Freistellungen von der Einhaltung der angemessenen Wohnungsgröße und einer Personenkreisbindung werden nicht mehr mit der Entscheidung über die Wohnberechtigung verbunden, sondern separat geprüft. Hieraus resultiert auch die gestiegene Gesamtzahl der ausgesprochenen Freistellungen. Die überwiegende Zahl der Freistellungen ist den beiden vorgenannten Kriterien zuzuordnen. Nur 35 Freistellungen wurden aufgrund der wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse oder aus der besonderen Interessenlage des Verfügungsberechtigten oder des Wohnungsuchenden erteilt. Fallzahlen der Bestandsverwaltung Bestandsverwaltung Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 6 18 Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 3 6 Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung Bearbeitung baulicher Änderungen (zum Beispiel Ausbau von Zubehörraum) und Mietgenehmigungen 3 1 Mietüberprüfungen Bearbeitung von Eigentümerwechseln Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vorrangseinräumungen und anderes) Überwachung des Feuerversicherungsschutzes Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren (Ausschluss bzw. Bestätigung einer Wohnungsbindung) Zustimmung zu Modernisierungen 2 5 Sonstige Verfahren (Aufhebungs-, Kürzungs- und Änderungsbescheide) Quelle: Amt für Wohnungswesen

50 Wohnen in Köln Seite 50 Eine Freistellung aufgrund der wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse wird ausgesprochen, wenn es weder dem Vermieter noch der Wohnungsvermittlungsstelle des Amtes für Wohnungswesen zum Beispiel aufgrund einer hohen Miete, der schlechteren Lage oder eines ungünstigen Zuschnitts der Wohnung möglich ist, berechtigte Mieter zu finden. Freistellungen können auch aufgrund eines berechtigten Interesses des Verfügungsberechtigten oder eines Dritten, in diesen Fällen in der Regel mit der Auflage einer Ausgleichszahlung, oder zur Schaffung beziehungsweise für den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen erteilt werden. Auch ein öffentliches Interesse kann eine Freistellung rechtfertigen. Gemessen an dem gesunkenen Gesamtbestand der geförderten Wohnungen in Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde, bei circa 0,5 %. Die Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt für Wohnungswesen auch künftig beobachtet. Wohnraum-Zweckentfremdungen Geförderte Wohnungen unterliegen bei Zweckentfremdung nach wie vor dem Genehmigungsvorbehalt ( 21 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, WFNG NRW). Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Vermieters an der Zweckentfremdung besteht. Wird eine nicht genehmigte Zweckentfremdung festgestellt, kann diese nach den Vorschriften des WFNG NRW beanstandet und mit Sanktionen belegt werden. Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen Nicht geförderte Modernisierungen bedürfen nach 11 Abs. 7 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) der Zustimmung des Amtes für Wohnungswesen, wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter die Kosten mietwirksam umlegen möchte. Der größte Anteil der beantragten Modernisierungen bezieht sich auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt sich aus der oben genannten Rechtsgrundlage in Verbindung mit deren Verwaltungsvorschrift (VV II. BV). Wichtigster Aspekt bei der Prüfung, ob es sich um eine Modernisierung handelt, ist die Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung der Einsparung muss von einem Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für eine Modernisierung können nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um die Miete auch nach einer Modernisierung für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten, wurden für die Objekte je nach Baujahr Tragbarkeitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entsprechende Tragbarkeitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen, die keine Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeitsgrenzen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Mietpreisüberprüfungen Auch 2017 wurden im Bereich der Kostenmieten Mietpreisüberprüfungen durchgeführt. Anlass dieser Überprüfungen waren entweder Hinweise von Mieterinnen und Mietern, die sich hilfesuchend an das Amt für Wohnungswesen gewandt haben, oder offensichtlich zu hohe Mietpreisangaben von Vermieterinnen und Vermietern bei der Freimeldung geförderter Wohnungen bzw. bei Zinskappungsanträgen. In einigen Fällen führten die Überprüfungen zu Erstattungen zu viel erhobener Mieten an die Mieterinnen und Mieter oder zur Erhebung von Geldleistungen nach dem WFNG NRW in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG). Bei den durchgeführten Mietpreisüberprüfungen sind auch 2017 wieder Mietpreisverstöße festgestellt worden. Die Verfahren sind noch nicht alle abgeschlossen. Die Verfolgung von Mietpreisverstößen ist sehr zeitund arbeitsaufwendig. Von der Ermittlung der zulässigen Kostenmiete bis zur Erstattung überhöhter Mieten beziehungsweise Festsetzung von Geldleistungen vergeht meist ein recht langer Zeitraum. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System der Kostenmiete früherer Förderfälle an das derzeitige System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre. Nach der Einführung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab das bisherige Kostenmietenprinzip für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert wurden, bestehen. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.

51 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsbestandsverwaltung Seite 51 Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrichtungen vorhanden sind, um einen Haushalt führen zu können. Erst danach kann die eigentliche Umwandlung in eine Eigentumswohnung mittels notarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Gebiet der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, werden die nach Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen statistisch erfasst. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist insgesamt weiter zurückgegangen. Der geförderte Wohnungsbestand war im letzten Jahr nur in geringem Umfang (29 Wohnungen) betroffen. Die Gründe hierfür dürften neben der 2012 in Kraft getretenen neuen Kündigungssperrfristverordnung, welche die Kündigungsfrist wieder von drei auf acht Jahre verlängert hat, in der Zweckbindung der geförderten Wohnungen liegen. Innerhalb dieser Zweckbindung gelten engere gesetzliche Vor gaben für Eigenbedarfskündigungen sowie für die Mietpreisgestaltung. Umgewandelte geförderte Wohnungen Nicht alle Wohnungen, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungserklärung in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft. In den vergangenen Jahren wurden laut der vorgelegten Teilungserklärungen auch geförderte Mietwohnungen in unterschiedlichem Umfang in Eigentumswohnungen umgewandelt. Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Umwandlungen im geförderten Wohnungsbau gemessen am Gesamtbestand gleichbleibend gering. Eine wohnungswirtschaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang nicht mehr beizumessen. Die von den Umwandlungswellen der Vergangenheit betroffenen großen Wohnungsbestände (etwa die im Zuge von Neustrukturierungen ausgelagerten Werkswohnungsbestände) sind in dieser Form nicht mehr vorhanden. Die Geschäftsmodelle der Finanzinvestoren, die auf geförderte Wohnungsbestände auch in Köln zugegriffen haben, sind nicht aufgegangen. Jedenfalls ist es nicht zu der befürchteten Verwertung von geförderten Mietwohnungen durch Umwandlung gekommen. Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken Wohneinheiten 2016 und 2017 Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt: Quelle: Amt für Wohnungswesen

52 Wohnen in Köln Seite 52 Die Umwandlung einer geförderten Mietwohnung sowie die Veräußerung der Wohnung haben die Verfügungsberechtigten unverzüglich dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen. Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeitsberechnungen zu ermittelnden Einzelmieten bedürfen der Genehmigung der Bewilligungsbehörde. Beim ersten Verkauf nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung haben betroffene Mieterinnen und Mieter grundsätzlich ein gesetz liches Vorkaufsrecht gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Verzicht auf Zinserhöhung NRW.BANK Nach geltendem Landesrecht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau des alten ersten Förderweges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsanhebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht (WoFG, WFNG NRW) bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen nach der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien ein Überdenken der Praxis für die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des Landes NRW gefordert. Gründe sind die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die teils geringe Nachfrage der Fördermittel, die steigende Zahl vorzeitiger Darlehensrückzahlungen sowie die Anspannung des Wohnungsmarktes im preisgünstigen Segment. Die NRW.BANK hat im Juli 2015 die Entscheidung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mögliche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. Somit führen die Zinsen nicht zu Kostenmietenerhöhungen. Die Förderungen nach neuem Recht mit Bewilligungsmiete und festen Steigerungssätzen sind nicht betroffen. Im April 2017 hat die NRW.BANK entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwohnungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW.BANK verzichtet auf eine Höherverzinsung dieser Darlehen und reagiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entscheidung wird das bestehende Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2022 verlängert und eine langfristige und belastbare Entscheidungsgrundlage für Investoren geschaffen. In der Folge werden dadurch auch die Mieten der betroffenen Wohnungen stabilisiert.

53 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnungsbestandsverwaltung Seite 53 Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen in NRW ausgegebenen Bestandsdarlehen der Mietwohnraumförderung. Insbesondere in Fällen der Förderung durch Land und Kommune wird aber seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinserhöhung für die städtischen Darlehen unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Landes und der Stadt Köln, Mietpreisund Belegungsbindungen für die einkommensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpassungsdaten 2015 kämen bei einer Zinserhöhung ab dem nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt für eine Erhöhung in Betracht. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag läge bei rund Euro jährlich. Dem gegenüber stünde aufgrund des komplizierten Kappungssystems ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Absprache mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Diese Entscheidung wurde den zuständigen Ratsausschüssen zur Kenntnis gegeben. Da die betroffenen Baudarlehen als Tilgungsdarlehen (gleichbleibende Jahresleistung, Tilgung unter Anrechnung ersparter Zinsen) ausgegeben wurden, tritt als Nebeneffekt eine wenn auch geringfügige Verlängerung der Tilgungsdauer und damit der planmäßigen Zweckbindung ein. Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 2017 wurden Fördermittel für insgesamt Mietwohnungen zurückgezahlt. Die Zweckbindungen für 53 Wohnungen sind planmäßig ausgelaufen, für Wohnungen wurden die Mittel vorzeitig zurückgezahlt. Diese unterliegen in der Regel der zehnjährigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. Die Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen ist gegenüber 2014 (3.636), 2015 (4.823) und 2016 (2.841) zurückgegangen. Dennoch werden ab 2024 erhebliche Mietwohnungsbestände aus der Zweckbindung fallen. Geförderter Wohnungsbau Köln-Dellbrück

54 Wohnen in Köln Seite 54 Wohnraumversorgung Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen Auf der Suche nach adäquatem Wohnraum ist die Antragsannahme für Wohnberechtigungsscheine des Amtes für Wohnungswesen eine zentrale Servicestelle für Bürgerinnen und Bürger. Hier erhalten sie im Rahmen der Erstberatung Informationen zu den verschiedenen Wohnberechtigungsbescheinigungen, den Möglichkeiten selbständig Wohnraum zu finden und über Unterstützungsangebote von verschiedenen Beratungsstellen und des Amtes für Wohnungswesen. Beispiele für Einkommensgrenzen Anzahl Familienmitglieder im Haushalt Kind/er bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ein-Personen-Haushalt Zwei-Personen-Haushalt (ohne Kind) Alleinerziehende mit 1 Kind Ehepaar mit 1 Kind Alleinerziehende mit 2 Kindern Ehepaar mit 2 Kindern Ehepaar mit 3 Kindern Einkommensarten Einkommensgrenzen in Jahres-Bruttoeinkommen maximal (circa) in EK*-Beispiele: Abzüge in : Beamte: 1.000,00 und 22 % Angestellte: 1.000,00 und 34 % Rentner: 102,00 und 10 % Erwerbslose: keine Abzüge (EK=Einkommen) WFNG NRW E i n h a l t u n g d e r E K- G r e n z e A -Bescheinigung Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose WFNG NRW Überschreitung der EK- Grenze bis max. 40 % B -Bescheinigung Weitere Frei-/Abzugsbeträge: Für jede weitere zum Familienhaushalt (mehr als drei Personen) rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um Euro; zuzüglich für jedes Kind um 660 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens ein Betrag von 12 % (bei Steuern vom Einkommen und Pflichbeiträgen zur Rentenversicherung) sowie 10 % (bei Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung) abgezogen. Es gibt Freibeträge für junge Ehepaare und/oder Zwei-Personen-Haushalte sowie Schwerbehinderung und/ oder Pflegebedürftigkeit. Quelle: Amt für Wohnungswesen

55 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung Seite 55 Voraussetzung zur Erteilung einer der Bescheinigungen ist stets die Prüfung, ob die gesetzliche Einkommensgrenze eingehalten wird (siehe Schaubild zuvor). Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der Bescheinigung zur Zinssenkung, enthalten die rechtlich zulässige Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt, ausgewiesen durch Zimmer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungsgröße um ein Zimmer und 15 Quadratmeter. WBS-Wohnungsgrößen Haushaltsgröße Zimmer Quadratmeter 1 Person Personen Personen Personen Personen Personen Quelle: Amt für Wohnungswesen WBS-Voraussetzungen WBS-A-Bescheinigung Unterschreitung/Einhaltung der Einkommensgrenze WBS-B-Bescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 0,01 bis 40,00 % Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 40,01 bis 60,00 % Tauschbescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze und gleichzeitiges Bewohnen einer geförderten Wohnung. Quelle: Amt für Wohnungswesen Wohnberechtigungsscheine (WBS) aus anderen Bundesländern können hier nicht anerkannt werden. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden. WBS aus anderen nordrhein-westfälischen Gemeinden werden registriert. Für Haushalte, die zur Erstellung oder zum Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum öffentliche Darlehen in Anspruch genommen haben, wird in Kooperation mit der NRW.Bank und der Kämmerei festgestellt, welche prozentuale Unter- bzw. Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze vorliegt. Diese Bescheinigung zur Zinssenkung ist Voraussetzung zur Berechnung der Verzinsung von Darlehen der NRW.Bank oder der Kämmerei. Zahlen WBS-Bereich Art der Bescheinigung WBS Registrierung auswärtiger WBS II. Förderweg B-Bescheinigung Tauschbescheinigung Zinssenkung Quelle: Amt für Wohnungswesen

56 Wohnen in Köln Seite 56 Dringlichkeitskatalog Zur Dokumentation sozialer Notwendigkeit eines Umzuges erhält der Wohnberechtigungsschein einen Dringlichkeitsrang, der durch die Stadt Köln festgelegt wird. Die Einstufung erfolgt in die Ränge Der höchste und somit dringlichste Rang ist Rang 1. Damit wird die höchste Dringlichkeit und die Notwendigkeit einer möglichst sofortigen Wohnversorgung bestätigt. Bürgerinnen und Bürger, die Transferleistungen erhalten und deren Unterkunftskosten als zu hoch angesehen werden, erhalten auf ihrem WBS den Dringlichkeitsrang 6/12. Hier ist ein stetiger Rückgang auf die mehrfachen Anhebungen der Mietobergrenzen im SGB II und XII zurückzuführen. Die Anzahl der Anträge mit hoher Dringlichkeitsstufe 1 6/12 ist zum Vorjahr von um 6,34 % auf gesunken. In Kooperation mit dem Amt für Soziales und Senioren wird versucht Unterstützung bei der weiteren Wohnungssuche zu leisten. Über weitere Details des Dringlichkeitskataloges und der Statistik der Antragsannahme geben die nachfolgenden Tabellen Auskunft. Erteilte WBS nach Dringlichkeit Dringlichkeitsränge Akut unbewohnbare Wohnung Akute oder latente Obdachlosigkeit Familienzusammenführung / Familientrennung Gravierende gesundheitliche Einschränkung Wesentlich zu kleine Wohnung, mindestens drei Personen mehr als Wohnräume Auszug aus einem Sozialhaus / Übergangswohnheim /12 Umzug erforderlich aufgrund zu hoher Unterkunftskosten, dokumentiert durch das Jobcenter oder die Grundsicherungsstelle Schlechte bauliche Wohnbedingungen / Pendler über 50 km Zwei Personen mehr als Wohnräume Gesundheitliche Gründe Eine Person mehr als Wohnräume Miete im Verhältnis zum Nettoeinkommen zu hoch Miete über Mietobergrenze Alle übrigen Wohnungssuchenden Quelle: Amt für Wohnungswesen WBS mit Rang 6/12 Jahr Anzahl % zum Vorjahr Quelle: Amt für Wohnungswesen

57 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung Seite 57 Erteilte WBS für spezielle Personengruppen Gruppe % zum Vorjahr Rang 6 /12 Empfänger/innen von Transferleistungen mit zu hohen Unterkunftskosten ,20 Schwerbehinderte % (Grad der Behinderung) ,87 Schwerbehinderte % (Grad der Behinderung) ,67 Personen über 60 Jahre ,10 Junge Familien ,39 Studierende und Auszubildende ,62 Minderverdienende ab 20 % unter der Einkommensgrenze ,35 Normalverdienende bis 19,99 % unter der Einkommensgrenze ,07 Personen mit Transferleistungen gesamt ,46 Quelle: Amt für Wohnungswesen Erteilte WBS nach Haushaltsgröße Personen im Haushalt und mehr Quelle: Amt für Wohnungswesen

58 Wohnen in Köln Seite 58 Belegungsvereinbarung/Ausblick Der Bericht hat schon ausgeführt, dass die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt, gerade im Segment des preiswerteren, öffentlich geförderten Wohnungsbaus sehr angespannt ist. Hinzu kommen die Wohnbedarfe von Flüchtlingen und Zuzugswilligen aus anderen Städten und Gemeinden sowie dem Europäischen Ausland. Eine befristete Belegungsvereinbarung der Stadt Köln mit der Kölner Wohnungswirtschaft zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen wurde 2016 für die folgenden fünf Jahre neu aufgelegt. Darin verzichtet die Stadt Köln für diese Zeit grundsätzlich auf ihre Belegungsrechte. Die Vermietervorschläge für Neu- und Wiederbelegungen haben Vorrang, soweit diese Haushalte über einen WBS verfügen. Die Wohnungssuche der Bürgerinnen und Bürger in Köln muss daher grundsätzlich auch im geförderten Wohnungsbestand in Eigen regie erfolgen. Ab werden die Dringlichkeitsränge auf zwei reduziert. Dadurch erfolgt eine Gleichstellung aller dringend Wohnungssuchenden. Auch in den nächsten Jahren wird, da eine Entlastung am Wohnungsmarkt nicht zu erwartenden ist, eine starke Beanspruchung dieses Arbeitsbereiches erwartet. Um dieser Situation im Ganzen gerecht zu werden, wird eine Intensivierung der allgemeinen Beratung zur erfolgreichen Wohnungssuche bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines vorgesehen. Geförderter Wohnungsbau Köln-Kalk

59 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung Seite 59 Wohnungsvermittlung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, WFNG NRW, ist die Kommune gehalten, Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht. Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbestimmungen definieren hierzu, dass es sich nicht um eine Maklertätigkeit der zuständigen Stelle, sondern um eine Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums handelt. Auch der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt geschuldet bietet das Amt für Wohnungswesen eine gesonderte Beratung und Unterstützung für Menschen an, die aufgrund einer schweren Erkrankung, einer Behinderung oder aufgrund fortgeschrittenen Alters Probleme bei der Wohnungssuche haben. Wie schon erwähnt, haben die Vermieterinnen und Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen in Köln grundsätzlich die Möglichkeit, sich ihre Mieterinnen und Mieter aus dem Kreis der Wohnberechtigten selbst auszusuchen (Belegungsvereinbarung). Gleichzeitig verpflichten sie sich jedoch, die Stadtverwaltung bei der Versorgung von dringend wohnungs suchenden Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen. Die Unterstützung richtet sich in erster Linie an Kölner Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonders schwierigen Lebenssituationen befinden und dringend Wohnraum benötigen. Eine besondere Dringlichkeit haben einerseits Haushalte, denen der Gesetzgeber Vorrang einräumt, wie beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte oder Wohnungslose. Die unterschiedlichen Lebenssituationen wurden bei der Ausstellung eines WBS bis zum durch 13 Dringlichkeitsränge berücksichtigt. Benötigt ein als dringend wohnungssuchend eingestufter Haushalt Unterstützung, wird er im WBS-Bereich über die Möglichkeiten der Wohnungssuche in Eigeninitiative informiert. Von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen finden Hilfe bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales und Senioren. In der Wohnungsvermittlung werden alle Neu- und Weitervermietungen im öffentlich geförderten Wohnungsbestand geprüft und die Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen erteilt, sofern die Bezugsvoraussetzungen für die jeweilige Wohnung gegeben sind. Vermieterinnen und Vermieter werden in Fragen der Belegung von Neubauten und auch sonst bei der Suche nach geeigneten Mietern auf Wunsch beraten und unterstützt. Auch dies ist Inhalt der oben erwähnten Belegungsvereinbarung konnten (2016: 2.914) Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein eine öffentlich geförderte Wohnung in Köln beziehen. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen aufgrund fertiggestellter Neubauten von Wohnungen im Vorjahr auf Wohnungen Ende Vermittlung rollstuhlgerechter / barrierefreier Wohnungen Ziel der Stadt Köln ist, die Bürgerinnen und Bürger mit besonderem Wohnraumbedarf zu unterstützen. Viele sind auf die Nutzung von Rollstuhl oder Rollator angewiesen. Zum umfangreichen Serviceangebot der Stadt gehört daher seit Jahren ein spezielles Angebot beim Amt für Wohnungswesen für wohnberechtigte Haushalte, die eine rollstuhlgerechte oder zumindest barrierefrei zugängliche Wohnung benötigen. Die Beratung und Wohnraumvermittlung für behinderte Menschen ist in der Zentralen Beratungsstelle für behindertengerechtes Wohnen angesiedelt. Die ratsuchenden behinderten Menschen werden dort zunächst darüber informiert, dass sie zur Vermittlung in eine geförderte barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Hierfür wird Hilfestellung bei der Antragstellung angeboten. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bereich Wohnberechtigungsscheine und der Beratungsstelle behindertengerechtes Wohnen. Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung in Köln, zu Vermietern, Bauträgern und Investoren, der Informationsaustausch mit diesen und deren Beratung zum behindertengerechten Wohnen sind Aufgaben der Beratungsstelle.

60 Wohnen in Köln Seite 60 Weitergehende Informationen bietet der Internetauftritt zu wohn mobil unter folgendem Link: Ein enger Kooperationspartner des Amtes für Wohnungswesen ist die Beratungsstelle für Wohnungswechsel wohn mobil bei der PariSozial ggmbh Köln, durch deren Leistungen das Angebot der Stadt Köln er gänzt wird. Es findet eine Vernetzung hinsichtlich dringend zu versorgender Wohnungssuchender mit der Beratungsstelle für behindertengerechtes Wohnen statt. Die Beratungsstelle bietet unter anderem Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Umzugsmanagement, bei Behördengängen etc. und stellt Verknüpfungen zu dem weiteren Leistungsangebot von wohn mobil, der Beratungsstelle für Wohnraum anpassungen her. Die Beratungsstelle für Wohnungswechsel wird von der Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, finanziert. Leider bestehen teilweise noch Vorbehalte, Wohnungen an behinderte Menschen zu vermieten. Dies und die Vielzahl von individuellen Anforderungen bei der Suche nach geeigneten Wohnungen, die nicht nur die Ausstattung der Wohnung betreffen, erschweren die erfolgreiche Wohungssuche. Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung, sondern auch der Stadtteil und die Lage sind für die Menschen wichtige Kriterien. Die barrierefreie Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Infrastruktur vor Ort sind von großer Bedeutung. Viele der Wohnungssuchenden bevorzugen im Zweifel eher den Verbleib in ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem ihnen vertrauten Dienstleistungsnetz (Ärzte, Pflegedienste und Einrichtungen). Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfestellungen sind oft an das bisherige Wohnviertel gebunden. Diese Anforderungen stellen für die Hilfe bei der Wohnungssuche Herausforderungen dar, die trotz großer Kreativität und intensivem Einsatz nicht immer mit einem passenden Wohnungsangebot abgeschlossen werden können. Trotz der schwierigen Ausgangslage konnten im Berichtsjahr 136 (2016: 124) Haushalte mit einer neuen Wohnung versorgt werden. Wohnungsvermittlung für Seniorinnen und Senioren Eine besondere Unterstützung leistet das Amt für Wohnungswesen bei der Wohnungssuche für Menschen ab 60 Jahren, die einen WBS haben. In Zusammenarbeit mit wohn mobil besteht das Ziel, ältere Menschen bei der Wohnungssuche zu beraten, entsprechenden geförderten Wohnraum anzubieten und Kontakt zu den Kölner Wohnungsanbietern herzustellen. Der Bestand an öffentlich geförderten Seniorenwohnungen war im Berichtsjahr Wohneinheiten (2016: ) groß. Die Zahl wird kontinuierlich zurückgehen, weil es eine spezielle Förderung solcher Wohnungen seit 2007 nicht mehr gibt. Grund ist, dass mittlerweile alle Neubauwohnungen im geförderten Bereich barrierefrei, und viele davon mit Aufzug, gebaut werden. Dadurch sind sie für Wohnberechtigte aller Altersgruppen grundsätzlich geeignet. Aufgrund der hohen Gesamtnachfrage wird es eine weitere Herausforderung sein, auch der wachsenden älteren Generation beratend zur Seite zu stehen und sie altersgerecht mit Wohnraum zu versorgen. Fallzahlen der Zentralen Beratungsstelle für behindertengerechtes Wohnen Wohnungssuchende Haushalte für barrierefreien Wohnraum Anzahl der Umzüge in barrierefreien Wohnraum Quelle: Amt für Wohnungswesen

61 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Seite 61 Besondere Wohnformen Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln Das Projekt Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften Köln wurde 2005 unter Beteiligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit der Universität zu Köln hat die Stadt Köln die Finanzierung des bis dahin aus Landesmitteln geförderten Projektes übernommen. Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssuchenden Studierenden in eine Wohnpartnerschaft mit Kölner Bürgerinnen oder Bürgern, die in einer großen Wohnung oder in einem großen Haus wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen. Anstelle von Mietzahlungen unterstützen die Studierenden ihre Wohnpartnerinnen oder Wohnpartner im Alltag, zum Beispiel durch Einkäufe, Hilfe im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder bei der Gartenarbeit. Ebenso leisten sie ihnen Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die Studierenden etwa so viel Hilfe in Stunden im Monat leisten, wie sie Quadratmeter bewohnen. Pflegeleistungen sind als Ausgleich für das Wohnen ohne Miete ausgeschlossen. Das Projekt Wohnen für Hilfe basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesellschaftliche Entwicklung. Ziel ist, individuelle Wohnformen angepasst an unterschiedliche Bedürfnisse und Altersgruppen zu gestalten und gleichzeitig die Kooperation der Generationen zu fördern. Ein positiver Nebeneffekt einer jeden Wohnpartnerschaft ist, dass die Studierenden für die Dauer der Wohnpartnerschaft keinen anderen Wohnraum in dem ohnehin sehr angespannten Segment der preiswerten Wohnungen in Köln nachfragen. Die Stadt Köln hat hohes Interesse daran, dass sich die Studierenden in der Stadt wohl fühlen und sie ihre persönliche und berufliche Zukunft nach Abschluss ihres Studiums auch in Köln suchen wurde eine Ausweitung des Projektes vorgenommen. Seither können nicht nur Senioren und Seniorinnen, sondern auch Alleinerziehende sowie Familien und Menschen mit Behinderung Studierenden Wohnraum im Rahmen einer Wohnpartnerschaft anbieten. Nach wie vor stellt aber die Gruppe der Seniorinnen und Senioren die Mehrzahl der Wohnraumanbieter dar. Dies lässt sich damit begründen, dass diese Altersgruppe nicht nur Unterstützung im Alltag sucht, sondern auch soziale Kontakte, die sich zum Beispiel durch den Verlust eines Lebenspartners deutlich reduziert haben. Die Sorge vor dem Verlust von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ist zudem ein Grund für die Aufgeschlossenheit älterer Menschen für diese alternative Wohnform. Aber auch die gute Kooperation mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln und den Seniorennetzwerken trägt dazu bei, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Wohnraumanbieter Seniorinnen und Senioren sind. Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln ist deutschlandweit die einzige Kooperation zwischen Stadt und Universität in diesem Segment und wird mit großem Interesse beobachtet. Das Kölner Projekt hat hier eine Vorreiterrolle. Anders als in anderen deutschen Städten findet die individuelle Kontaktvermittlung und Begleitung der Wohnpartnerschaften in Köln durch erfahrene Diplomheilpädagoginnen und -pädagogen statt, ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projektes. Seit 2009 wurden bis Ende des Berichtsjahres 583 Wohnpartnerschaften geschlossen, die durchschnittlich für rund ein Jahr bestehen wurden 81 neue Wohnpartnerschaften neu geschlossen, 26 wurden beendet. Ende 2017 wurden 141 bestehende Wohnpartnerschaften verzeichnet. Das Gemeinschaftsprojekt hat sich in Köln längst etabliert. Das Kölner Projekt gehörte 2013 zu den Preisträgern des PULSUS Award, einem Gesundheitspreis von BILD- Zeitung und Technikerkrankenkasse, und wurde dort geehrt. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verlieh Wohnen für Hilfe die Hochschulperle des Monats Dezember 2013 als innovatives, beispielhaftes, an einer Hochschule realisiertes Projekt.

62 Wohnen in Köln Seite wurde Wohnen für Hilfe Deutschland als Finalist für vorbildliches Engagement in der Kategorie Publikumspreis ausgezeichnet fand in Köln die Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnen für Hilfe statt. Hier kommen Vertreterinnen und Vertreter aller deutschen Wohnenfür-Hilfe -Städte zum Erfahrungs- und Ideenaustausch zusammen. Begrüßt wurden 26 Teilnehmer aus 21 Städten. Die Hauptanliegen waren die Klärung der steuerrechtlichen Position von Wohnen für Hilfe, Sponsoring sowie das gemeinsame Auftreten der Bundesarbeitsgemeinschaft. Zu verzeichnen ist auch ein zunehmendes Interesse von Studierenden verschiedener Universitäten, die sich für ihre Seminar-, Haus- oder Masterarbeiten gerne in dem Kölner Projekt Informationen über Wohnen für Hilfe holen. Auch treten regelmäßig Menschen und Initiativen aus anderen Städten an das Kölner Projekt heran, die sich über das Projekt informieren und diese Wohnform auch in ihrer Stadt etablieren möchten. Im Berichtsjahr erschienen auch wieder mehrere Presseartikel über das Projekt. Als Beispiel wird auf den Artikel im Kapitel Medienberichte aufmerksam gemacht. Zudem wurde 2017 ein kurzer Film über eine Wohnpartnerschaft in Köln produziert, der über folgenden Link auf die Homepage der Universität zu Köln zu sehen ist: Wohnen für Hilfe Köln Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen Die Stadt Köln hat auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2005 ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohnprojekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde ein Fokus auf die Ausweitung innovativer Wohnformen gesetzt. Es besteht das Ziel, den sich durch demografischen Wandel verändernden Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig sollte das Modell als Anreiz für Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren dienen, in Köln weitere geförderte oder freifinanzierte generationenverbindende oder gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen. Langfristiges Ziel ist die Umsetzung solcher Wohnprojekte in allen Kölner Stadtteilen. Mittelfristig ist der Bau von mindestens einem Projekt je Stadtbezirk geplant. Das zur Verfügung gestellte Budget von Euro wurde für fünf Pilotprojekte aufgebraucht. Die Mehrgenerationen-Wohnprojekte befinden sich in den Kölner Stadtteilen Niehl, Nippes, Ehrenfeld, Poll und Höhenberg Euro flossen in den Aufbau und die Begleitung der Projektgruppen durch eine professionelle Gruppenmoderation. Zusätzlich wurde jeweils ein Gemeinschaftsraum auf 20 Jahre vorfinanziert und ein Investitionskostenzuschuss für jede Wohneinheit gewährt. Investor war die GAG Immobilien AG, die in enger Zusammenarbeit mit den Projektgruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung solcher Projekte ganz wesentlich davon abhängig ist, dass ein geeigneter Investor zur Verfügung steht. Sehr wichtig zudem die Unterstützung mit Fördermitteln bzw. der Bereitstellung geeigneter Grundstücke. Die Stadt Köln unterstützt dieses Wohnmodell inzwischen mit Bereitstellung günstiger Grundstücke. Die Nachfrage nach Mehrgenerationenwohnen in Köln ist weiterhin groß. Mehrgenerationenhäuser ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben. Gemeinsam statt einsam! Unter diesem Motto entstand in Köln-Rodenkirchen das Mehrgenerationen -Wohnprojekt Casa Soretha im Sürther Feld; zwei Wohnhäuser mit jeweils 20 Wohnungen zwischen 45 und 95 Quadratmetern für

63 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Besondere Wohnformen Seite 63 Alleinerziehende, Familien, Singles, alte und junge Menschen, teilweise freifinanziert die meisten Wohnungen sind öffentlich gefördert. Als Klimaschutzsiedlung erfüllt dieses Projekt nicht nur alle energetischen, ökologischen und sozialen Vorgaben, sondern bietet langfristig sehr guten Wohn- und Lebensraum. Ebenfalls in Köln-Sürth ist ein weiteres inklusives Wohnprojekt entstanden. Dort leben in zwei Wohngruppen jeweils neun junge Erwachsene mit Behinderung und Studenten zusammen. Die Studenten verpflichten sich, für die Bewohnern zu kochen und Aktivitäten zu gestalten. Die Pflege erbringt ein Pflegedienst. Weiterhin gibt es für alle Bewohner einen großen Gemeinschaftsraum mit Garten. Ebenfalls gibt es weitere geförderte und freifinanzierte Wohnungen in diesem Haus. In Köln-Ostheim im Waldbadviertel verwirklichte die GAG Immobilien AG mit Bezug 2017 gemeinsam mit der Gruppe Lebensräume in Balance e.v. ebenfalls ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit 34 Wohnungen und einem Gemeinschaftsraum und großzügigem Garten. Auf dem Nachbargrundstück entstand das Projekt Soziale Vielfalt. Hier hat die GAG Immobilien AG gemeinsam mit der Lebenshilfe Köln e.v., dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), der Köln Ring GmbH und dem Veedel e.v. ein Projekt für die Vielfalt der Menschen in unserer Gesellschaft entwickelt. Für beide Projekte erfolgte die Grundsteinlegung im Frühjahr Ein gutes Beispiel für ein gelungenes Mehrgenerationen-Projekt ist auch das Ledo in Köln-Niehl mit 64 Wohnungen (Einkommensgruppe A und B) und zwei Gemeinschaftsräumen sowie einem Gemeinschaftsgarten. Dieses Projekt war schon 2009 bezugsfertig. In Planung hat die GAG Immobilien AG zusammen mit dem Verein futur 3 in Köln-Kalk ein weiteres Mehrgenerationen-Projekt. Es soll 24 Wohnungen und einen großzügigen Gemeinschaftsraum haben und 2020 bezogen werden können. Für 2018 wird mit der Grundsteinlegung für den Bau einer genossenschaftlichen Wohnanlage in Köln-Bickendorf gerechnet, die Bewohnerinnen und Bewohnern langfristig angelegte, generationenübergreifende Hausund Wohngemeinschaften bietet. Die Wohnanlage soll über verschiedene Gemeinschaftseinrichtungen verfügen und besonders für Familien mit Kindern sowie Senioren Unterstützung und Hilfestellung verwirklichen. Die Genossenschaft realisiert die Wohnanlage mit über 50 durchweg öffentlich geförderten Wohnungen in verschiedenen Größen in barrierefreier sowie teils rollstuhlgerechter Bauweise. Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen Eine sich wachsender Beliebtheit erfreuende Alternative zu den herkömmlichen Pflegeeinrichtungen ist die ambulante Wohngemeinschaft. Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rahmen mit maximal zehn Wohneinheiten innerhalb einer großen Wohnung mit integrierten Gemeinschaftsflächen. Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, ist eine 24-Stunden-Betreuung gewährleistet und pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen haben in der Wahl des Pflegedienstes Entscheidungsfreiheit. So bleibt trotz körperlicher und psychischer Einschränkungen dem Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Individualität erhalten. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Wohngemeinschaften in Köln für unterschiedliche Zielgruppen deutlich vergrößert. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Die Betreuung ist speziell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Menschen zugeschnitten. Da sie aktiv in die Gestaltung ihres Alltags einbezogen werden, können sie ihre persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten stabilisieren und länger erhalten. Die Wohngruppen für jeweils acht Personen haben eine Größe von rund 360 m 2. Die Bewohnerzimmer haben eine Größe von 14 bis 33 m 2. In jeder Wohngemeinschaft haben alle Mitbewohner und Mitbewohnerinnen ein eigenes Zimmer, das sie sich individuell einrichten können. Die meisten Zimmer haben ein eigenes Bad und einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Gemeinschaftsräume werden gemeinschaftlich eingerichtet. Die Küche wird meist von dem Vermieter vorgehalten. Die Gärten werden als Sinnesgärten angelegt und gefördert.

64 Wohnen in Köln Seite 64 Solche Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Vingst, Bickendorf, Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Humbold-Gremberg plant die GAG Immobilien AG derzeit eine entsprechende Wohngruppe mit zehn Personen. Ein gutes Beispiel für eine solche Wohngruppe befindet sich in der Moses-Heß-Straße in Köln-Stammheim. Dort gibt es acht Bewohnerzimmer zwischen 23 und 30 m 2, insgesamt beträgt die Wohnfläche 345,62 Quadratmeter für die Einkommensgruppe A. Dort fand der Erstbezug 2012 statt. Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und oder geistiger Behinderung Als weitere Form ambulanter Wohngruppen gibt es jene für Menschen mit Behinderung. Das Raumprogramm ist ähnlich wie bei den Demenzwohngruppen. Die Wohngruppengröße variiert zwischen vier und acht Personen. In der Regel wird auch hier eine 24 Stundenbetreuung vorgesehen. Tagsüber gehen die Bewohnerinnen und Bewohner vielfach in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Die Menschen werden durch einen Träger täglich betreut. Diese Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Niehl, Vingst, Merheim, Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. Weitere Projekte dieser Art plant die GAG Immobilien AG in den Stadtteilen Chorweiler und Porz. Ein gutes Beispiel für eine Wohngruppe für Menschen mit psychischer Behinderung befindet sich in der Bergisch-Gladbacher Straße in Köln-Dellbrück. Dort befinden sich sechs Bewohnerzimmer zwischen 20 und 30 Quadratmetern sowie ein Garten. Der Erstbezug hat im Berichtsjahr stattgefunden, es handelt sich um Wohnungen für die Einkommensgruppe A. Ein gutes Beispiel für eine Wohngruppe von Menschen mit geistiger Behinderung befindet sich in der Wid- Geförderter Wohnungsbau Köln-Buchheim

65 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Besondere Wohnformen Seite 65 dersdorfer Straße in Köln-Braunsfeld. Dort gibt es acht Bewohnerzimmer zwischen 42 und 52 m 2. Die Gesamtwohnfläche beträgt 356,64 Quadratmeter; ein Garten ist vorhanden. Der Erstbezug war 2012, gefördert für die Einkommensgruppe A. Ambulante Wohngruppen für Jugendliche Diese Wohnform, die von der GAG Immobilien AG realisiert wird, entsteht im freifinanzierten Wohnungsbau. Das Raumprogramm ist vergleichbar mit den zuvor genannten Wohngruppen. Zusätzlich gibt es mehrere Mehrzweckräume für Aktivitäten. Der Garten ist mit Spielgräten ausgestattet. Die Kinder und Jugendlichen werden rund um die Uhr durch einen Träger betreut. Tagsüber gehen sie zur Schule, in einen Ausbildungsbetrieb oder zum Studium an die Universität. Diese Wohngruppen gibt es zum Beispiel in Köln-Longerich. Weitere Projekte sind in Köln-Kalk geplant. Ein gutes Beispiel ist die Wohngruppe in der Altonarer Straße in Köln-Longerich mit acht Bewohnerzimmern zwischen 17 und 19 m 2 und einer Gesamtwohnfläche von 306,66 Quadratmetern. Der Bezug wird 2018 stattfinden. Neben den oben genannten drei Schwerpunktbereichen gibt es in Köln ebenfalls Wohngruppen für beispielsweise Menschen, die beatmet werden müssen, für Senioren, für Menschen mit einem geringen Hilfebedarf und für wohnungslose Frauen oder Männer. Geförderter Wohnungsbau Köln-Ehrenfeld

66 Wohnen in Köln Seite 66 Wohngeld Bedeutung des Wohngeldes Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss im Falle von selbst genutztem Wohneigentum gezahlt. Es wird je zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert. Einkommensschwächere Haushalte sind auf das Wohngeld als wichtige Unterstützung bei ihren Wohnkosten angewiesen. Die Auswirkungen der Novellierung des Wohngeldgesetzes zum haben sich im Berichtsjahr weiter fortgesetzt. Die Zahl der Haushalte hat sich moderat weiter erhöht und Ende 2017 ihren Höchststand erreicht. Die allgemeine Einkommens- und Mietenentwicklung führen, bis zu einer erneuten Anpassung der gesetzlichen Regelungen, wieder zu einer Verringerung der Zahl der Anspruchsberechtigten. Organisation der Kölner Wohngeldstelle Die Kölner Wohngeldstelle ist ein Sachgebiet des Amtes für Wohnungswesen. Die zentrale Wohngeldstelle hat ihren Standort im Bezirksrathaus Lindenthal. Hier werden Beratungen und die Bearbeitung der Wohngeldanträge für das gesamte Stadtgebiet vorgenommen. Für ältere und weniger mobile Menschen ist durch die Seniorenberatungen vor Ort eine Anlaufstelle in den Bezirksrathäusern erhalten geblieben wurde erstmals die Möglichkeit eröffnet, über IT-NRW den Wohngeldantrag online zu stellen. Diese Variante der Antragstellung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Zahl der Wohngeldberatungen ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen:

67 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohngeld Seite 67 Nach dem erheblichen Anstieg der Zahl der Wohngeldanträge in 2016 auf rund , wurden 2017 rund Anträge gestellt. Die Zahl der Kölner Haushalte, die Wohngeld beziehen, lag Ende des Jahres 2017 bei (2016: 8.200). Die Wohngeldzahlungen haben sich 2017 auf 22,81 Millionen Euro summiert (2016: 21,03 Millionen Euro). Die Entwicklung des in Köln ausgezahlten Wohngeldes ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Durchschnittlich hat 2017 jeder Empfängerhaushalt monatlich ein Wohngeld von ca. 207,00 Euro (2016: 195,00 Euro) erhalten. Auch durch die Anpassung der Mietobergrenzen, der Einkommensgrenzen und die Zuordnung der Stadt Köln in die Mietenstufe 6 ist die Zahl der Wohngeldhaushalte 2017 wieder angewachsen. Leider wurde trotz intensiver Bemühungen des Deutschen Städtetages keine Dynamisierung der Einkommens- und Mietobergrenzen in der Wohngeld-Novelle berücksichtigt. Dadurch ist zu erwarten, dass die Zahl der Wohngeldhaushalte in den kommenden Jahren wieder sinken wird. Im Berichtsjahr wurden Bescheide (2016: ) erlassen. Die höhere Zahl in 2016 ist auf Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes zurückzuführen. Die hohe Zahl der Bescheide im Verhältnis zu der Anzahl der Wohngeldhaushalte spiegelt die Dynamik in den Wohngeldfällen wider. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen machen Neuentscheidungen notwendig. Die Häufigkeit der Veränderungen ist der allgemeinen Entwicklung in den Beschäftigungsverhältnissen und den gesellschaftlichen Entwicklungen geschuldet. Für den Wohngeldbereich war durch das Bürokratieabbaugesetz II in NRW das Widerspruchsverfahren für den Zeitraum vom bis ausgesetzt. Seit Wiedereinführung des Widerspruchsverfahren zum ist eine stetige Steigerung der Widersprüche festzustellen.

68 Wohnen in Köln Seite wurden insgesamt 636 Widersprüche (2016: 505) erhoben. Die Bezirksregierung Köln hat lediglich in zwei Fällen zu einer teilweise anderen Entscheidung geraten; alle anderen Entscheidungen wurden bestätigt. Der größte Teil der Widersprüche ist unberechtigt und auf fehlende Akzeptanz der gesetzlichen Vorgaben zurück zu führen. Daher liegt bei der Bearbeitung der Widersprüche ein besonderer Schwerpunkt auf einer ausführlichen und verständlichen Information über die gesetzlichen Vorgaben. Nach Erlass der Widerspruchsbescheide wurden im Berichtsjahr 24 Klagen (2016: 34) erhoben. 17 Klageverfahren wurden abgeschlossen, lediglich in 2 Fällen wurde der Klage teilweise stattgegeben. In allen anderen Fällen hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Köln (Wohngeldstelle) bestätigt. Der gesetzlich vorgeschriebene automatisierte Datenabgleich mit den Transferleistungsträgern und dem Bundeszentralamt für Steuern wurde 2017 weiter fortgesetzt. Dies gilt auch für den Datenabgleich bei Empfängerinnen und Empfängern gesetzlicher Renten sowie für die sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen. Hierdurch soll ein gegebenenfalls unrechtmäßiger Bezug von Wohngeld aufgedeckt beziehungsweise verhindert werden. Im Berichtsjahr wurden der Wohngeldstelle insgesamt (2016: 4.529) neue Datensätze zur Überprüfung gemeldet. Aufgrund von Veränderungen im Leistungszeitraum waren 2017 insgesamt (2016: 1.685) Rückforderungen von Wohngeldleistungen notwendig. Eine nachhaltige Veränderung hinsichtlich der Einhaltung der Mitteilungspflichten und der Vollständigkeit der Angaben ist leider nicht festzustellen. Im Berichtsjahr wurden 155 Strafanzeigen (2016: 110) wegen des Verdachts des Betruges durch falsche Antragsangaben erforderlich. Wegen des Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflichten wurden 265 (2016: 244) Bußgelder festgesetzt. Ausblick 2017 wirkte sich die Wohngeldnovelle 2016 noch aus. Ab 2018 ist damit zu rechnen, dass sich die wohngeldberechtigten Haushalte sukzessive verringern werden. Grund hierfür ist die fehlende regelmäßige Anpassung der maßgeblichen Grenzen an die allgemeine Einkommens- und Mietpreisentwicklung. Wesentliche gesetzliche Änderungen sind für 2018 nicht geplant. Die Einführung einer elektronischen Wohngeldakte wird 2018 weiter vorangetrieben. Hierdurch wird erstmals mobiles Arbeiten und eine Optimierung der Bearbeitungszeiten ermöglicht. Geförderter Wohnungsbau Köln-Müngersdorf

69 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Seite 69 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtungen Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Wohnungswesen die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehört auch die Bereitstellung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für insbesondere dringend Wohnungssuchende von Obdachlosigkeit bedrohte und geflüchtete Menschen Der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswesen stellt auch die Betreuung dieser Menschen sicher. Das Ordnungsbehördengesetz (OBG), insbesondere 14 OBG, in Verbindung mit der Satzung über die Er richtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen, Übergangswohnhäuser für Aussiedler und Geflüchtete bildet die Rechtsgrundlage zur Bereitstellung von Unterkünften und Wohnungen. Nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden zur Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Geflüchteten sowie unerlaubt eingereister Personen verpflichtet. Nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist die Stadt Köln seit dem Frühjahr 2009 wieder zur Aufnahmekommune geworden. Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel als Grundlage für die Verteilung von Asylbewerbern werden diese auf die Bundesländer entsprechend der Steuereinnahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3) zugewiesen. Der Schlüssel für Nordrhein-Westfalen beträgt 21,14 %. Hiervon muss Köln derzeit rund 5,5 % aufnehmen. Zusätzliche Verpflichtungen ergeben sich aus der anteiligen Aufnahme von Sonderkontingenten wie iranischen Intellektuellen, irakischen Christen oder syrischen Geflüchteten, die auf die Staaten der Europäischen Union verteilt wurden und werden. Der Personenkreis der unerlaubt eingereisten Geflüchteten begehrt ungesteuert die Aufnahme in die Kommunen. In einem ersten Schritt müssen sie untergebracht werden. Anschließend wird in einem Vertei- Betreuung durch den Sozialen Dienst

70 Wohnen in Köln Seite 70 lungsverfahren, für dessen Dauer sich die Geflüchteten in der von ihnen angesteuerten Kommune befinden, durch die im Falle Kölns Bezirksregierung Arnsberg eine Zuweisungs- bzw. Verteilungsentscheidung getroffen. Im Falle der Zuweisung/Verteilung in eine andere Gemeinde geht die Aufnahmezuständigkeit auf diese über. Diese Verfahren zogen sich oftmals über mehrere Monate hin. Die Unterbringungsverpflichtung für Opfer von Bränden, Hochwasser oder anderen Katastrophen beruht auf dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in Verbindung mit 14 OBG und dem Allgemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln. Mit Wohnraum zu versorgende Obdachlose und dringend Wohnungssuchende Das Amt für Wohnungswesen betreibt und verwaltet Unterbringungsressourcen für unterschiedliche Personengruppen, zu deren wohnungsmäßiger Versorgung die Kommune gesetzlich verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich um Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können, von einem Wohnungsverlust betroffen waren oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltsstatus vorübergehend in einer städtischen Einrichtung aufhalten müssen. Mit der Vermittlung einer Unterkunft oder Wohnung alleine können diese Problematiken oftmals nicht beseitigt werden, sodass innerhalb der Obdachlosenhilfe weitere bedarfsgerechte Hilfsangebote angeboten bzw. vermittelt werden. Mit Wohnraum versorgt werden im Wesentlichen Familien oder Einzelpersonen, die aufgrund persönlicher Lebensumstände ihre Wohnung verloren haben, zum Beispiel durch Mietschulden/Überschuldung oder auch mietvertragswidriges Verhalten. Sie finden eigenständig keinen Zugang zum Wohnungsmarkt, da es für den ohnehin knappen preiswerten Wohnraum ausreichend solvente und unauffällige Mieterinnen und Mieter gibt. Auch für Kölner Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund eines Wohnungsbrandes oder anderen Schadensereignisses vorübergehender Hilfe bei ihrer Wohnungsversorgung benötigen, werden Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten. Diese sind vollständig ausgestattet und zu jeder Zeit bezugsfertig. Daneben gibt es Einzelpersonen oder auch Gruppen, die sich mehr oder weniger bewusst entschieden haben, ein Leben außerhalb gesellschaftlicher Normen zu führen. Sie sind jedoch auf öffentliche Hilfen angewiesen, weil sie nicht aus eigener Kraft das Grundbedürfnis nach Wohnraum sichern können. Ein Beispiel für eine solche Randgruppe sind Punker, deren Unterbringung oft nur in Nischenobjekten möglich ist. Zur Stabilisierung der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch zur Befriedung der unmittelbaren Nachbarschaft ist ein Betreuungs- beziehungsweise Beschäftigungsangebot notwendig. Anderenfalls droht die Verelendung einzelner Bewohner bis hin zu lebensbedrohenden Situationen und die Gefährdung des sozialen Friedens im Umfeld. Der Umgang mit Randgruppen wird dadurch erschwert, dass Hilfeangebote in der Regel von ihnen abgelehnt werden. Versorgte untergebracht neu eingewiesen 926 Parteien Personen 177 Parteien 260 Personen 929 Parteien Personen 94 Parteien 144 Personen Objektverwaltung Die Einrichtungen der Obdachlosenhilfe des Amtes für Wohnungswesen waren im Berichtsjahr weiter ausgelastet. Die Gebäude, technischen Anlagen und Einrichtungen sowie die Außenanlagen werden beim Amt für Wohnungswesen verwaltet und bewirtschaftet. Das Amt nimmt die Betreiberverantwortung für die Standorte wahr und sorgt in dieser Funktion für die Verkehrssicherheit der Gebäude und Gesamtanlagen. Dazu gehören technische, infrastrukturelle und kaufmännische Aufgaben wie das Überwachen der Haustechnik, das Organisieren von Gebäude-Dienstleistungen, die Vergabe von Maßnahmen für Instandhaltung und Umbau der Objekte sowie das Beschaffungsmanagement für Inventar und Gebrauchsgüter. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, die Standorte möglichst störungsfrei in das jeweilige nachbarschaftliche Umfeld zu integrieren. Mit einem eigenen Notdienst wird gewährleistet, dass außerhalb der städtischen Dienstzeiten unaufschiebbare Schadensbeseitigungen veranlasst werden und auf unvorhergesehene Ereignisse sofort bedarfsgerecht reagiert werden kann. Für die Mehrzahl der vom Amt für Wohnungswesen betriebenen Einrichtungen erfolgt eine Einweisung durch die Stadt Köln, für die die Bewohner eine Nutzungsgebühr entrichten.

71 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 71 Die Objektverwaltung der städtischen Unterbringungsressourcen ist nicht mit der einer Wohnungsbaugesellschaft oder eines privaten Immobilienbestandes vergleichbar. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Unterbringungsform obliegt der Stadt Köln auch eine besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht, nicht nur im Rahmen der Verkehrssicherheit und Instandhaltung. Der Umstand, dass hier keine selbst ausgewählte Wohnung bezogen und kein partnerschaftliches Vertragsverhältnis geschlossen wurde, führt oftmals zu einer geringen Identifikation oder sogar Ablehnung der Wohnsituation. Die Folge ist negatives Wohn verhalten, das sich in Beschädigungen, Verschmutzungen und fehlender Bereitschaft zu nachbarschaftlicher Kooperation äußert. Die Bearbeitung der Auswirkungen dieser Gegebenheiten ist permanente Aufgabe der Objektverwaltung. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren als Möglichkeit der Ersatzbeschaffung für entfallene Wohngebäude Objekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten durch die Stadt Köln angemietet und diese insbesondere an obdachlose Haushalte aus Einrichtungen weitervermietet. Verwaltete Wohnungen Bestand Mietverträge Anzahl Mieterinnen und Mieter Im Berichtsjahr wurden fünf neue Wohngebäude mit insgesamt 74 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau fertiggestellt bzw. angemietet. Die sukzessive Belegung der gegen Ende des Berichtsjahres fertig gestellten Wohnungen konnte im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden. In sechs Fällen war das Amt für Wohnungswesen als Vermieter gezwungen, Räumungsklage gegen die Mietparteien zu erheben, nachdem alle Interventionsbemühungen mangels Kooperation gescheitert waren. Die Anschlussversorgung nach dem Räumungstermin wird ebenfalls durch das Amt für Wohnungswesen in eigenen Einrichtungen sichergestellt. Bestandsverwaltung Die Objektverwaltung nimmt die Betreiberverantwortung für die städtischen Unterbringungsressourcen wahr. Im Jahr 2017 waren insgesamt 601 Gebäude mit rund m 2 Wohnfläche in Betrieb, für die permanent Instandhaltung, Instandsetzung, Betriebsfähigkeit, Verkehrssicherheit und störungsfreie Außenwirkung sicherzustellen waren. Der Aufgabe kommt große Bedeutung zu, um den untergebrachten Menschen eine angemessene Wohnungsversorgung anzubieten, Schaden von allen in den Einrichtungen verkehrenden Personengruppen abzuwenden und die Standorte in das jeweilige nachbarschaftliche Umfeld zu integrieren. Eine Mehrzahl der verwalteten Häuser unterliegt erhöhtem Instandsetzungsbedarf, der teilweise auf Baualter und -zustand der Objekte zurückzuführen ist. Auch die intensive Nutzung der Gebäude, dichte Belegung, hohe Fluktuation sowie das Wohnverhalten begründen hier den erhöhten Bedarf wurden Maßnahmen zur Instand setzung bzw. Instandhaltung im Rahmen der freihändigen Vergabe durchgeführt. Weitere 145 Maßnahmen sind über die städtische Gebäudewirtschaft abgewickelt worden. Themen des Umweltschutzes (z.b. Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren), der Hygienevorschriften (Trinkwasserversorgung und Reinigung) und des Brandschutzes (beispielsweise die Ausstattung mit Rauchmeldern) gewannen weiterhin an Bedeutung und waren in die Planungen einzubeziehen. Insgesamt Aufträge wurden von städtischen Handwerkern des Amtes für Wohnungswesen in den Gewerken Schlosser-, Sanitär- und Elektroarbeiten durchgeführt. Neben der Materialbeschaffung für Handwerker werden nach den Vorgaben der VOL weitere Beschaffungen für Inventar, Geräte, Werkzeuge et cetera sowie Dienstleistungen für Reinigung, Transporte, Entrümpelungen, Grünpflege beauftragt. Insgesamt wurden Bestellungen vorgenommen.

72 Wohnen in Köln Seite 72 An zahlreichen Standorten kümmern sich Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlich um die Pflege und Gestaltung der Außenanlagen. Hier werden nur ergänzend Maßnahmen wie Baum- oder Heckenschnitt an Fachfirmen vergeben, für die besondere Qualifikation erforderlich ist. Wo dies aufgrund hoher Fluktuation oder fehlender Identifikation nicht gelingt, werden die Grünpflegemaßnahmen durch städtische Hausmeister durchgeführt. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr 209 Maßnahmen im Bereich der Grünpflege vergeben. Ökologische Projekte Die Stadt Köln ist im Jahr 2017 dem Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.v. beigetreten und setzt damit ihr Engagement für Naturschutz in der Stadt fort. Das Amt für Wohnungswesen trägt diesem Anliegen Rechnung. Bei der Gestaltung von Außenflächen und der laufenden Grünpflege wurden Möglichkeiten genutzt, die zur Erhaltung der Artenvielfalt beitragen. Bei Neuanpflanzungen wird auf Pflanzen geachtet, die für bestimmte Arten, insbesondere Vögel und Insekten, nützlich sind. Folgende, teilweise schon in den Vorjahren begonnene Maßnahmen wurden weitergeführt: Anlage von insektenfreundlichen Wildblumenwiesen Anlage von Vogelschutzhecken mit ökologisch sinnvollen Pflanzen wie zum Beispiel Felsenbirne, Weißdorn, Berberitze und Haselnuss Aufstellung von Insektenhotels Einpflanzen von Beerensträuchern und Obstbäumen anstelle reiner Zierpflanzen und -gehölze Anlage von Hochbeeten zur Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner Aufhängung von Nisthilfen für unterschiedliche Vogelarten und Fledermäuse Anlage von Komposthaufen Das kommunale Bündnis für Biodiversität zählte 2017 bereits 117 Kommunen, die Vorbildliches in Sachen Stadtnatur erreicht und veranschaulicht haben, wie Naturschutz vor Ort gelingen kann. Das Amt für Wohnungswesen wird auch weiterhin mit laufenden und neuen Projekten zu mehr Natur und Artenvielfalt in der Stadt beitragen. Wohnumfeldprojekte Seit vielen Jahren gehören die sogenannten Wohnumfeldprojekte zum festen Handlungsrepertoire der Hausverwaltung. Ausgehend von dem Grundgedanken, dass durch Aktivierung eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation in Gang gesetzt werden kann, wird den Bewohnern mit den Selbsthilfeprojekten die Möglichkeit geboten, neue Erfahrungsräume zu erleben und gleichzeitig die Qualität ihrer direkten Lebenswelt zu verbessern. Beteiligung an Wohnumfeldmaßnahmen fördert die Entwicklung von Verantwortung, schafft Betätigungsmöglichkeiten für die Gestaltung des Alltags und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten. Nicht zuletzt stärkt sie das Selbstbewusstsein der Menschen, die zuvor oftmals scheiterten. Zugleich verbessern die Selbsthilfeaktivitäten die Kommunikation unter den Bewohnern, sie bieten ein Trainingsfeld für konstruktive Konfliktfähigkeit und stärken das Gemeinschaftsleben. Wohnumfeldprojekte sind aus sozialen und wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll. Mit der Beteiligung an Aktivitäten nimmt die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrer derzeitigen Lebenssituation zu. Kosten für Maßnahmen wie Instandsetzung von Vandalismusschäden, Entrümpelungen oder Personalkosten für starke Präsenz vor Ort gehen zurück. Handwerkerkosten für Fachfirmen entfallen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner das notwendige Material gestellt bekommen und die Pflege- und Verschönerungsmaßnahmen unter Anleitung der Hausverwaltung selbst durchführen. Im Berichtszeitraum wurden an 23 Standorten Maßnahmen wie Pflege und Sauberhaltung der Außenanlagen beziehungsweise Grünflächen, Entrümpelungen von wildem Sperrmüll, Renovierung von Treppenhäusern durch die Selbsthilfe von Bewohnenden durchgeführt, die zu erheblichen Kosteneinsparungen führten. Winterdienst 2017/2018 Das Amt für Wohnungswesen ist als Betreiber und oftmals Eigentümer für die Verkehrssicherheit an rund 300 Standorten verantwortlich. Dazu zählt auch der Winterdienst. Es ist zulässig, im Mietvertrag diese Aufgabe an die Bewohnerinnen und Bewohner oder Dritte zu übertragen. Es obliegt dem Eigentümer, die fachgerechte Ausführung regelmäßig zu überprüfen.

73 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 73 Bei der Unterbringung von Obdachlosen oder Geflüchteten besteht diese Möglichkeit nicht. Da es sich hierbei nicht um vermieteten Wohnraum, sondern eine öffentlich bereitgestellte Unterkunft handelt, obliegt die Verkehrssicherung der Stadt Köln. Das Amt für Wohnungswesen hat zu diesem Zweck auf das Angebot der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) zurückgegriffen und eine einheitliche Lösung geschaffen. Vormals war die Winterreinigung zwischen städtischen Mitarbeitern, Sicherheits- und Hausmeisterdiensten aufgeteilt gewesen. Die Beauftragung der Abfallwirtschaftsbetriebe hat sich als geeignete Maßnahme erwiesen. Soweit nicht die Bewohnerschaft selbst oder, im Fall von Anmietungen (z.b. von der GAG Immobilien AG), der Eigentümer die Winterräumung vornimmt, werden rund laufende Meter an 158 Standorten bei Eis und Schnee von der AWB bestreut bzw. geräumt. Zusätzlich wird für Fälle von Blitzeis auch Streugut in den Objekten vorgehalten, um der Unfallgefahr sofort vorbeugen zu können. Ansonsten steht Bewohnern und Personal bei Mängeln oder Rückfragen eine zentrale Rufnummer der AWB zur Verfügung. Bewachung Im Berichtszeitraum war die Objektverwaltung stark von der Zugangssituation geflüchteter Menschen geprägt. Die Zahl der vorhandenen und zusätzlich akquirierten Wohngebäude reichte nicht aus, um alle unterzubringenden Personen zu versorgen. Ein weiterer Standort mit Leichtbauhallen ging im Mai 2017 in Betrieb. Das Amt für Wohnungswesen hat für Objekte, in denen Geflüchtete oder von Obdachlosigkeit bedrohte Personen untergebracht sind, Sicherheitsfirmen mit ergänzender personeller Präsenz beauftragt. Die Sicherheitsmitarbeiter sind grundsätzlich in den Objekten für die Innen- und Außensicherung sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und eine störungsfreie Außenwirkung der zuständig. Weiterhin gehört neben der Vermittlung zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern im Konfliktfall sowie der Verhinderung des Zugangs zum Objekt durch Unbefugte der Brandschutz zu einer der wichtigsten Aufgaben des Sicherheitsdienstes. Die Mitarbeiter beseitigen z.b. Brandlasten, achten darauf, dass Fluchtwege frei bleiben und bedienen Brandmeldeanlagen. Im Notfall helfen sie, einen Brand zu löschen und, sofern erforderlich, das Objekt zu evakuieren. Außerhalb der Anwesenheitszeiten der Standortleitung sind die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes für das Objekt insgesamt verantwortlich und unterstützen beispielsweise auch neue Bewohnerinnen und Bewohner, sich zurechtzufinden. Weiterhin stehen die Sicherheitsmitarbeiter als Ansprechpartner für Nachbarn und ehrenamtlich tätige Personen in den Einrichtungen zur Verfügung. Der Sicherheitsdienst dient im Not- beziehungsweise Alarmfall als Ansprechpartner für Rettungsdienste sowie Polizei und Ordnungskräfte. Der Sicherheitsdienst kann bei Bedarf Verstärkung herbeirufen. Eine besondere Form stellen sogenannte Notunterkünfte dar. Hier haben Geflüchtete, anders als in Regelunterkünften, nicht die Möglichkeit, sich selber Essen zuzubereiten, sondern nehmen an der zentralen Essensausgabe und Versorgung teil. Notunterkünfte sind vielfach auch durch fehlende Rückzugsmöglichkeiten in einen privaten Bereich gekennzeichnet. Das dadurch relativ hohe Maß an Fremdbestimmung stellt für untergebrachte Personen eine nicht unerhebliche Belastung dar, weshalb die Tätigkeit in Notunterkünften als ein besonders sensibles Aufgabengebiet hervorzuheben ist. Aufgrund der fehlenden räumlichen Abgeschlossenheit bestehen in den Notunterkünften, insbesondere in den 2017 noch in Betrieb befindlichen Turnhallen hohe Brandschutzauflagen, die durch Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern rund um die Uhr zu erfüllen sind. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner besteht in den Notaufnahmen ein generelles Besuchsverbot. Es obliegt dem Sicherheitsdienst, dieses mittels Zugangskontrollen rund um die Uhr zu gewährleisten. In einer weiteren Zahl von Objekten wird der Sicherheitsdienst nicht mit örtlicher Präsenz, sondern regelmäßig oder aus besonderem Anlass mit mobiler Kontrolle in Form von regelmäßigen Anfahrten beauftragt. Das bedeutet, dass die Standorte ein- oder mehrmals täglich/nächtlich das Objekt anfahren und prüfen, ob beispielsweise die Hausordnung eingehalten wird, die Verkehrssicherheit und der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sind und dass keine Störungen von dem Objekt oder von Besuchern ausgehen. Wenn unter Berücksichtigung der Standards, die die Stadt Köln

74 Wohnen in Köln Seite 74 gesetzt hat, eine Nachbesserung notwendig erscheint, veranlasst der Sicherheitsdienst die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Kontrollanfahrten erfolgen mit PKW, welche durch den Schriftzug des jeweiligen Sicherheitsunternehmens und der Stadt Köln gekennzeichnet sind. Dadurch ist deren Präsenz bzw. die der Stadt Köln als Auftraggeberin auch für die Anwohnerschaft im Umfeld der städtischen Einrichtungen erkennbar. Gleichzeitig fungieren die eingesetzten Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Anliegen der Nachbarschaft. Der Stadt Köln obliegt für die in ihren Einrichtungen untergebrachten Menschen eine besondere Fürsorgeverpflichtung. Demzufolge legt das Amt für Wohnungswesen großen Wert darauf, dass die Sicherheitsdienste für die Tätigkeit fachlich und persönlich bestmöglich geeignete Mitarbeiter einsetzen. Entsprechend hoch sind die Kriterien in der öffentlichen Ausschreibung der Leistungen: Sachkundeprüfungen, großes Führungszeugnis, Ersthelfer- und Brandschutzhelferlehrgang, Wächtergenehmigung -also Genehmigung durch das Ordnungsamt und der Erwerb umfangreicher Zusatzqualifikationen zur interkulturellen Kompetenz und allgemeinen Deeskalation. Rückbau der zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Turnhallen Ab Februar 2015 wurden aufgrund des dringenden Bedarfs an Unterbringungsplatzen in Folge sprunghaft angestiegener Zugangszahlen Turnhallen mit Geflüchteten belegt. Sukzessive wurden 27 Turnhallen ausgewählt; in drei davon kam es zu keiner Belegung. 24 Hallen wurden zwischen Februar 2015 und Februar 2016 entsprechend umgebaut und belegt. Insgesamt konnten so knapp Unterbringungsplätze bereitgestellt werden. Im Mai 2017 waren alle Hallen wieder leergezogen. Beginnend am mit der Rückgabe der Turnhalle Herler Ring vom Amt für Wohnungswesen an die städtische Gebäudewirtschaft wurden die Turnhallen wieder für den Schul- und Sportbetrieb hergerichtet und freigegeben. Die notwendigen baulichen Maßnahmen richteten asich nach Größe und Zustand der jeweiligen Halle. Grundsätzlich wurden Sanitär- und Elektroinstallationen komplett überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt. Auch wurden die vom Amt für Wohnungswesen vorgenommenen Veränderungen schwimmend verlegter PVC-Boden, Möblierung, Einrichtung von Essensausgaben, Aufstellung von zusätzlichen Containern, Errichtung von Zäunen et cetera wieder rückgängig gemacht, soweit die Nutzer sich nicht für einen Verbleib aussprachen, wie etwa im Fall zusätzlicher Leuchten im Außenbereich. Schließlich erfolgte in jedem Fall eine abschließende Reinigung. Darüber hinaus wurden nach Bedarf weitere Arbeiten durchgeführt. Gängig waren Renovierungsarbeiten, wie Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, und verschiedene Schlosser, Schreiner- und Glaserarbeiten. Auch der Außenraum wurde jeweils wieder hergerichtet. Beispielsweise wurden durch Anlieferungen beschädigte Gehwegplatten ausgetauscht, Grün- und Baumpflegen veranlasst und Spiel- und Sportgeräte gewartet und nötigenfalls repariert. In 13 von 24 Turnhallen waren Bodenarbeiten erforderlich. Diese rangierten von der Instandsetzung von Teilbereichen über das Abschleifen der kompletten Fläche bis hin zum Aufbringen eines neuen Sportbodens, letzteres an fünf Standorten. In den meisten Fällen handelte es sich um alte Bestandsböden, die in Folge der intensiven Nutzung während der Belegung danach keine ausreichende Qualität mehr für den Sportbetrieb aufwiesen. Hinzu kamen zwei Wasserschäden: In der Dorotheenstraße in Köln-Porz war es durch Wasserund Reinigungsmitteleinwirkung zu Verfärbungen des Sportbodens gekommen, obwohl dieser durch einen zusätzlichen PVC-Boden geschützt war. Der Boden wurde daher vollflächig abgeschliffen, neu markiert und versiegelt. In der Mainstraße in Köln-Rodenkirchen kam es während der Rückbauarbeiten zu einem Wasserschaden, weil Regenwasser in Folge einer Verstopfung nicht ablaufen konnte und sich von außen in den Hallenboden drückte. In diesem Fall reichte es aus, die betroffenen Bauteile abtrocknen zu lassen und Vorkehrungen gegen eine Wiederholung zu treffen, darunter die Verlegung des Ablaufs. 22 der 24 genutzten Hallen konnten 2017 vollständig wieder hergerichtet werden. Bei der oben erwähnten Turnhalle Mainstraße verzögerte sich es wegen des un vorhersehbaren Schadens. Diese wurde am 11. Januar 2018 wieder freigegeben. In der Turnhalle Soldiner Straße in Köln-Lindweiler wurde die Gelegenheit genutzt, den schon zuvor für Sportbetrieb erneuerungs-

75 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 75 bedürftigen Boden samt Unterkonstruktion auszutauschen. Dort dauern die Arbeiten noch an, die Freigabe ist für Novem ber 2018 avisiert. Verkehrssicherungspflicht und Erfassung des Baumbestandes Dem Amt für Wohnungswesen obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den Baumbestand an den jeweiligen Objekten. Im Jahr 2017 umfasste der stadteigene Bestand rund Bäume. Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, findet nach einer Erstkontrolle alle 9 bis 15 Monate eine Kontrolle der Bäume statt. Dabei ist festzustellen, ob ein Baum von einer Krankheit befallen ist oder Teile des Baumes morsch sind. Zur Vermeidung von Unfallgefahren wird in solchen Fällen eine externe Firma mit dem Entfernen einzelner Äste oder sogar der Fällung des gesamten Baumes beauftragt. Teils ergeben sich Maßnahmen wie Pflege, Rückschnitt oder Fällung auch Ersatzbepflanzungen. Weiterhin wird nach den Erstkontrollen der Baumbestand in einem Baumkataster aufgenommen. Dieses wird vom Grünflächenamt geführt. Im Baumkataster ist jeder einzelne Baum nummeriert auf einer Karte eingezeichnet. In der Legende zu dem Kataster ist die Baumart, der Durchmesser des Stammes und der Krone sowie die Baumhöhe des Baumes eingetragen. Spielplätze 2017 war das Amt für Wohnungswesen für 68 Spielplätze verantwortlich, die sich in den Außenanlagen der verwalteten Einrichtungen befinden. Als Standard beinhalten die meisten Spielplätze eine Schaukel, eine Rutsche und einen Sandkasten. Hinzu kommen je nach Bewohnerstruktur oder Größe der Einrichtung weitere Spielgeräte wie zum Beispiel Federtiere, Klettertürme, Fußballtore oder Basketballkörbe. Nach der DIN müssen Spielplätze regelmäßig nach folgenden Modi überprüft werden: Täglich bis wöchentlich (je nach Nutzungsintensität) durch eine Inaugenscheinnahme Alle 3 Monate auf Funktionstüchtigkeit Jährliche Kontrolle auf Verschleiß durch einen Sachverständigen Die tägliche Sichtkontrolle wird durch die städtischen Hausmeister der einzelnen Objekte durchgeführt. Ein Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen wurde vom TÜV Rheinland zum zertifizierten Sachkundigen für Kinderspielplätze und Spielplatzgeräte ausgebildet. Ihm obliegen alle darüber hinausgehenden Kontrollen auf Funktionstüchtigkeit bzw. Verschleiß der Spielgeräte. Die Gesamtgegebenheiten der Spielplätze sind Gegenstand der Kontrollen, wie beispielsweise der Zustand Spielplatz Unterbringungseinrichtung Merlinweg

76 Wohnen in Köln Seite 76 des Sandes, weitere Flächen, die Einfriedung und die Bepflanzung. Alle Kontrollen werden dokumentiert. Die Spielplätze werden laufend gepflegt, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen werden sofort veranlasst, um Gefahren von den Nutzern der Anlagen abzuwenden. Ältere Spielgeräte werden, soweit möglich und angebracht, sukzessive durch neuere Angebote ersetzt. Betreuung und Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern Insbesondere in Einrichtungen, in denen regelmäßig kein sozialarbeiterisches Fachpersonal tätig ist, zeigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausverwaltung Präsenz und üben ihre Aufgaben auch mit Blick auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus. Soziale Betreuung in den Unterbringungsressourcen der Obdachlosenhilfe setzt an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen bzw. an den jeweiligen Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen an. Zielsetzung ist eine dauerhaft adäquate Wohnungsversorgung unter Berücksichtigung des Hilfebedarfs. Wirkungsvolle Einzelfallhilfe entsteht durch enge Verzahnung der Bereiche Sozialer Dienst und Objektverwaltung des Amtes für Wohnungswesen. Die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Objektservice erhalten Kenntnis von Problemlagen einzelner Bewohnerinnen und Bewohner und geben diese an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes weiter. Von dort werden die erforderlichen Hilfen koordiniert. Der Soziale Dienst greift auf bestehende Hilfsangebote zurück und arbeitet vernetzt mit anderen Dienststellen und Hilfeträgern zusammen, wie zum Beispiel: Amt für Kinder, Jugend und Familie; Jugendeinrich tungen, Kindergärten, Schulen Gesundheitsamt; sozialpsychiatrischer Dienst Amt für Soziales und Senioren; Seniorenberater, ambulante und stationäre Hilfen zur Pflege Schuldnerhilfe, Verbraucherzentrale Jobcenter, Energielieferanten Träger von Einrichtungen zum betreuten Wohnen und gesetzliche Betreuer einzelner Bewohnerinnen und Bewohner Wohnungsbaugesellschaften, wohn mobil e.v. kirchliche Träger, Kirchengemeinden Freie Träger/Interessenvertreter, z.b. Agisra e.v., Rom e.v., SSM Polizei, Amt für öffentliche Ordnung Veterinäramt Zudem findet eine Teilnahme an lokalen Arbeitskreisen und Mitarbeit an überörtlichen Arbeitsgemeinschaften zu den Themenbereichen Behinderung, psychische Behinderung, Frauen, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten etc. statt. Andere Hilfeformen, wie zum Beispiel eine Intervention bei Vermüllung der Wohnung, setzen die freiwillige Mitarbeit der Bewohnerin oder des Bewohners voraus. Sofern keine anderen Gefährdungslagen erkennbar sind, besteht keine rechtliche Handhabe, eine Entrümpelung gegen ihren Willen durchzuführen. Der Soziale Dienst entwickelt darüber hinaus Konzepte zu Projekten mit besonderem Betreuungsbedarf oder objektübergreifenden Problemstellungen. Sonderwohnformen Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Soziales und Senioren wurde das Konzept Geschützte Wohnsegmente umgesetzt. Geschützte Wohnsegmente sind Sozialhäuser mit einfach ausgestatteten Wohnungen und einem niederschwelligen sozialarbeiterischen Betreuungsangebot vor Ort. Die Bewohner sind in der Regel Menschen, die aufgrund ihrer langjährigen Wohnungslosigkeit auch dauerhaft nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung organisierter Hilfeträger ihre besonderen Lebensverhältnisse und sozialen Schwierigkeiten zu verändern oder zu überwinden. Das Wohn- und Betreuungsangebot richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Zielgruppe. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungsgeber und Betreuungsträger. In regelmäßigen Abständen findet zwischen den Kooperationspartnern ein Austausch statt, um auf Veränderungen zeitnah zu reagieren. Durch die Verbindung von Wohnen und niederschwelliger Betreuung hat sich die Unterbringungsform der geschützten Wohnsegmente in der Praxis bewährt und wird in dieser Form fortgeführt beziehungsweise erweitert. Daneben besteht ein Wohn- und Arbeitsprojekt für Punker sowie eine Hausgemeinschaft, deren Bewohner sich ebenfalls aus dieser Zielgruppe rekrutieren.

77 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 77 Unterbringung und Betreuung Geflüchteter Durch das Amt für Wohnungswesen waren am insgesamt (2016: ) Geflüchtete in Köln untergebracht. Im August 2016 wurde das aufgebaute Zuweisungsdefizit vollständig abgebaut. Seitdem ist die Anzahl der Personen, die durch die Stadt untergebracht werden, rückläufig. Für die Unterbringung der insgesamt zugewiesenen Geflüchteten und Aussiedler standen dem Amt für Wohnungswesen 98 Wohngebäude mit Stand zur Verfügung. Da diese Unterbringungskapazitäten nicht ausreichten, musste das Amt für Wohnungswesen auch im letzten Jahr Angebote von Beherbergungsbetrieben annehmen. Entwicklung der Anzahl Geflüchteter Mit Erfüllung der der Zuweisungsquote erfolgten 2017 lediglich Zuweisungen im Rahmen der Familien zusammenführung. Herkunftsländer dieses Personenkreises waren überwiegend Syrien, Irak und Iran (35,9 %), das ehemalige Jugoslawien (19,1 %), Afghanistan (9,6 %) und Albanien (6,9 %). Asylsuchende kamen auch aus afrikanischen Staaten wie Nigeria, Ghana, Guinea, Eritrea und Somalia sowie den Maghreb-Staaten. Aus weiteren Staaten mit politisch instabiler Lage, darunter Armenien, Tschetschenien, Aserbaidschan, Georgien und Pakistan, kamen ebenfalls unterzubringende Asylsuchende wurden insgesamt 1688 (2016: 1.515) unerlaubt eingereiste Geflüchtete aufgenommen und, bis zur Entscheidung über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorübergehend in Köln untergebracht. Herkunftsländer dieser Personen waren überwiegend Serbien, Mazedonien, Bosnien und der Kosovo. In geringerer Anzahl reisten Personen aus Marokko, Iran und Irak ein. Die rückläufigen Zahlen Geflüchteter seit Beginn des Jahres 2017 unterstützte die Verwaltung bei dem Ziel der sukzessiven Räumung belegter Turnhallen. Im Juli 2017 konnte die Belegung in der zuletzt genutzten Turnhalle beendet werden. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde im November 2017 den politischen Gremien vorgestellt. Es wurde entwickelt, um einerseits die durch weltpolitische Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits um die Unterbringungsqualität in den städtischen Unterkünften gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre stetig zu verbessern. Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei die mittelfristige Rückkehr zu den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im Fokus. Versorgung Geflüchteter Hintergrundinformation Die Türkei hat seit Ausbruch der Kämpfe in Syrien 2011 mehr als zwei Millionen Flüchtlinge aus dem Nachbarland aufgenommen. Da ein Ende des Krieges nicht zu erwarten und die Lebensbedingungen für Geflüchtete in der Türkei lange Zeit sehr schlecht waren, versuchten seit 2015 viele Menschen nach Europa weiterzureisen. Die meisten kamen über die Ägäis nach Griechenland, ein Teil auch über die Landgrenze nach Bulgarien. Auch für Geflüchtete aus dem Irak, Afghanistan und nordafrikanischen Ländern wurde die Türkei ein wichtiges Transitland bei ihrem Versuch, nach Europa zu kommen. EU kommen und sie auf ihrer Flucht über die Ägäis von der Türkei nach Griechenland nicht mehr ihr Leben riskieren. Die Vereinbarung sah unter Anderem feste Mechanismen zur Rückführung, zur Verteilung von Flüchtlingen, zur Visafreiheit für Türken und die EU Beitrittsverhandlungen vor. Seit Abschluss der Vereinbarung kommen deutlich weniger Geflüchtete in Griechenland an. Während im Januar 2016 laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR noch Flüchtlinge nach Griechenland gelangten, waren es Anfang 2017 nur noch Am 18. März 2016 hatten sich die EU-Länder und die Türkei in einem Abkommen geeinigt, die Balkanroute zu schließen. Ziel war, dass weniger Flüchtlinge in die Zum UNHCR-Bericht über Fluchtbewegungen nach Europa

78 Wohnen in Köln Seite 78 Ausblick für 2018 Die sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen Qualitätsstandards wird weiter fortgeführt. So werden rund 300 Plätze in Beherbergungsbetrieben abgebaut. Gleichzeit soll eine Reserve von etwa Plätzen vorgehalten werden. Neue Unterkunftsplätze werden durch Neubau und Anmietung von Objekten geschaffen. Um dies zu erreichen, wurden für die im Ressourcenkonzept genannten Handlungsfelder Maßnahmen zur Standortentwicklung definiert. Mit der Standortentwicklung wird eine Strategie zur nachhaltigen Nutzung leergezogener Unterkünfte verfolgt. Die Strategie beinhaltet die Beobachtung aktueller Entwicklungen und ermöglicht die Anpassung der einzelnen Entwicklungsmaßnahmen je Standort. Diese sind: I. Prüfung der weiteren Standortnutzung durch Abriss und Neubau mit öffentlich geförderten Mitteln (nach Fertigstellung keine Unterkunft für Geflüchtete mehr, sondern Drittelbelegung mit Wohnberechtigungsschein) II. Ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchtete (ggf. Nutzung durch Amt für Soziales und Senioren (Winterhilfe), Amt für Kinder, Jugend und Familie (Kita) oder Amt für Schulentwicklung (Schulbau) III. Aufbau Unterbringungsreserve zur schnellen Reaktivierung bei steigenden Flüchtlingszahlen (Gebäude bzw. Gebäudeteile) IV. Konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich gefördert, Projektierung und Durchführung durch das Amt für Wohnungswesen, nach Fertigstellung Zuweisung Geflüchteter gemäß Satzung V. Umbau oder Sanierung von maroden Unterkünften zur Verbesserung der Unterbringungsqualität VI. Akquise von Vorhaltefläche zur kurzfristigen Aktivierung bei steigenden Flüchtlingszahlen Verteildichte Die Verteildichte gibt basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag das Verhältnis von Einwohnern zu untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte et cetera sind diese Prozentzahlen in ständiger dynamischer Entwicklung.

79 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 79 Übersichtskarte der Unterkünfte für Geflüchtete in Köln Quelle: Amt für Wohnungswesen

80 Wohnen in Köln Seite 80 Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Fallzahlentwicklung Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Fallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Zum Stand lag der Anteil Geflüchteter an der Gesamteinwohnerzahl Kölns bei 0,94 %. Akquise von Grundstücken und Bestandsimmobilien Insbesondere aufgrund des Zustroms Geflüchteter akquiriert das Amt für Wohnungswesen aktuell Grundstücke und Objekte im Stadtgebiet, die sich zur temporären oder dauerhaften Unterbringung von Geflüchteten eignen. Des Weiteren werden Flächen, die sich zur konventionellen Bebauung eignen, sowie Bestandsgebäude, die angemietet oder angekauft werden können, recherchiert wurden rund 86 Grundstücksflächen einer bau-, boden-, landschaftsschutz- und umweltschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Dadurch konnten weitere Flächen zur Aufstellung von temporären Unterbringungsmöglichkeiten wie Systembauten, mobile Wohneinheiten und Leichtbauhallen zur Verfügung gestellt werden. Die Akquirierung von Neubauten und Bestandsobjekten, sowohl zum Kauf als auch zur Miete zur Schaffung von Wohnraum ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit wurden 74 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau bezogen. Mit der evangelischen und der katholischen Kirche besteht weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit. Mit Hilfe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben können aller Voraussicht nach zum kommenden Jahr weitere Ressourcen geschaffen werden. Neubau und Sanierung Das Amt für Wohnungswesen ist unter anderem für Neubau, Umbau und Sanierung von Wohnraum zur Unterbringung von Wohnungssuchenden, insbe sondere obdachlos gewordenen Personen, Spätaussiedlern und Geflüchteten im gesamten Kölner Stadtgebiet zuständig. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln wurde 2006 ein Sanierungsund Umbauprogramm für die städtischen Sozialhäuser aufgestellt und die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Ausgangslage war der äußerst schlechte und nicht mehr tragbare bauliche Zustand von stadteigenen Wohngebäuden. Seit 2013 liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Unterbringung von Geflüchteten durch Errichtung von temporären Gebäuden in modularer Bauweise sowie konventionellen Gebäuden. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Bauherrenvertretung bei Baumaßnahmen im Rahmen der Projektleitung und Projektsteuerung gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure Errichtung einer Not unterkunft

81 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 81 und Architekten für die Honorarordnung e.v.) über alle Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Folgende Aufgaben fallen grundsätzlich im Aufgabenbereich Neubau, Umbau und Sanierung an: Sanierung und Umbau von Bestandsobjekten Neubau und Herrichtung temporärer Unterkünfte für Geflüchtete Neubau von Wohnhäusern im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus Die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen ermöglicht es, Menschen, die keinen Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt mehr haben, sowie auch neu zugezogene Geflüchtete angemessen und bedarfsgerecht unterzubringen. Die Aufgabenerledigung erstreckt sich insbesondere auf folgende Leistungen: Projektvorbereitung im Hinblick auf die Koordination der Abstimmungsprozesse und Einbindung aller erforderlichen Prozessbeteiligten Verantwortliche Begleitung und Prüfung des Planungsprozesses einschließlich des Herbeiführens der erforderlichen Genehmigungen und Entscheidungen Erlangung der zur weiteren Durchführung der Maßnahme notwendigen politischen Beschlüsse und Baugenehmigungen Initiierung und fachliche Steuerung der erforderlichen Verfahren beispielsweise im Hinblick auf Vergaben Beantragung von öffentlichen Fördermitteln und Überwachung der Umsetzung hinsichtlich der notwendigen Fördervoraussetzungen Sicherstellung der Einhaltung des vorgegebenen Budgets, der Projekttermine und der geschuldeten Qualitätsstandards einschließlich der fachlichen Unterstützung bei der Beschaffung etwaiger Fördermittel Verantwortliche Bauabnahme sowie Sicherstellung der Übergabe und ordnungsgemäßen Inbetriebnahme durch den künftigen Nutzer Unterbringungsformen Abriss von ehemaligen Sozialhäusern und Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau Die Sozialhäuser wurden in den 1950ern und Anfang der 1960er Jahre errichtet. Der Standard der damaligen Zeit waren nicht abgeschlossene Wohnungen mit Gemeinschaftssanitäranlagen zum Teil ohne Bäder und Duschen, meistens mit Beheizung über Kohleöfen. Auch die Energetischen Standards wie Einfachverglasung, keine Wärme- oder Schallisolierung, entsprechen nicht mehr den heutigen Maßstäben. Diese Häuser werden sukzessive nach Prüfung der Möglichkeit der Sanierung abgerissen und neu errichtet. Sozialhaus Lüderichstraße, Köln-Humboldt/Gremberg

82 Wohnen in Köln Seite konnten drei weitere konven tionelle Wohngebäude in der Morkener Straße in Heimers dorf, Augsburger Straße in Höhenberg und im Wikingerweg in Höhenhaus im geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 51 Wohnungen durch das Amt für Wohnungswesen fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Das Objekt Wikingerweg wurde im April 2017 fertig gestellt und verfügt über drei Vollgeschosse mit Sattel dach und umfasst insgesamt 16 abgeschlossene Wohn einheiten. Diese bestehen aus Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von m². Alle 16 Wohnungen wurden nach den Vorgaben des heutigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und nach den Wohnraumförderbestimmungen barrierefrei errichtet. Darüber hinaus konnte 2017 ein in konventioneller Bauweise errichtetes Wohnheim mit 13 abgeschlossenen Wohneinheiten in der Potsdamer Straße in Köln-Weiden fertiggestellt und in Betrieb genommen werden, welches ausschließlich für die Unterbringung Geflüchteter vorgesehen ist. Dadurch, dass die Wohnungen mit jeweils eigenen Sanitär- und Kochbereichen ausgestattet sind sowie separate Hauseingänge und keine langen Flure eingeplant wurden, konnte hier ein größtmöglicher Spielraum zur Eingliederung in das soziale Umfeld eröffnet werden. Instandsetzung und Umbau In weiteren stadteigenen Wohngebäuden bestehen erhebliche Sanierungs- und Instandsetzungserforder nisse zur Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Betriebsfähigkeit. Ohne die Beseitigung der Mängel ist der Weiterbetrieb in diesen Wohngebäuden stark eingeschränkt oder auf Dauer nicht mehr möglich. In diesen Fällen werden die Häuser entsprechend saniert. Darüber hinaus werden Gebäude mit bisher anderweitiger Nutzung zu Wohngebäuden umgebaut, wie beispielsweise ein ehemaliges Hotel an der Bonner Straße in Köln-Marienburg. Nachdem hier unter anderem die ehemalige Hotelküche komplett saniert und der Brandschutz im gesamten Gebäude ertüchtigt worden war, konnte dieses 2017 als Wohnheim für Geflüchtete in Betrieb gehen. Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete Um kurzfristig zugewiesene Geflüchtete unterzubringen, greift die Stadt Köln auch auf Modulare Gebäude zurück. Hier wird zwischen Leichtbauhallen, Systembauten und Containerbauten unterschieden lag der Schwerpunkt auf der Planung und Errichtung von System- und Containerbauten. Leichtbauhallen wurden, mit Ausnahme des Objekts Butzweilerhofallee, nicht mehr errichtet. Wohngebäude in konven tioneller Bauweise, Wikingerweg, Köln-Höhenhaus

83 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 83 Systembauweise Die Systembauten verfügen über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigenen Kochgelegenheiten. Waschmaschinen und Trockner werden in hierfür vorgesehenen Funktionsräumen bereitgestellt, ein Kellergeschoss gibt es bei dieser Bauweise nicht. Für Hausmeister-/Sicherheitsdienst sowie für die sozialarbeiterische Betreuung werden Büroräume vorgehalten. Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume für die Bewohner sind ebenfalls vorgesehen. Die Außenfassade der Systembauten erhält eine ansprechende Optik in Form einer Putzfassade oder vergleichbaren Materialien, die sich in die Umgebung einfügt und somit eine bessere Eingliederung in den Stadtteil ermöglichen soll. Bauweise mobile Wohneinheiten Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten werden autarke Containerelemente zu einem Gebäude zusammengesetzt. Dabei dient meist ein Container als Schlafraum für maximal 4 Personen. Zwischen zwei Schlafräumen befindet sich ein Container mit einer Küche zur Selbstversorgung. Die Räume einer jeden Wohneinheit werden mit einem Flur parallel der Längsachse erschlossen. Der Flur wird über Türen auf den Schmalseiten erschlossen. Die Ober geschosse werden durch außenliegende, einläufige Trep pen jeweils auf den Schmalseiten der Gebäude erschlossen. Da die Brutto-Geschossfläche eine Größe von 400 m² aus Brandschutzgründen nicht überschreiten darf, werden je nach Größe des Standortes mehrere Containergebäude errichtet. Dabei sind in einer der Gebäudeeinheiten immer im Erdgeschoss die Räume für den Wachdienst und den Träger sowie die Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume untergebracht. Die anderen Gebäude dienen ausschließlich der Unterbringung der Geflüchteten. Mit der 2017 am Standort Aachener Straße in Köln-Weiden fertiggestellten Containeranlage wurde von der planerischen Gestaltung und Umsetzung her noch weitergegangen. Hier wurden Sanitärbereiche erstmals mit in abgeschlossenen Wohneinheiten integriert. Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte Das jeweilige Grundstück, auf dem die Wohneinheiten errichtet werden, wird eingezäunt. An den Seiten, an denen das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum grenzt, befindet sich jeweils ein Tor zur Erschließung des Grundstücks. Die Zuwegungen werden mit einem festen Belag versehen. Es werden dort ausreichend Sitzgele- Unterbringungseinrichtung Aachener Straße, Köln-Weiden

84 Wohnen in Köln Seite 84 genheiten vorgehalten, die restlichen Flächen werden als Rasenflächen gestaltet. Außerdem werden im Bereich der Außenanlagen Flächen für Müllcontainer, Parkplätze und Fahrradständer sowie auch Kinderspielplätze und andere Freizeitgestaltungsmöglichkeiten wie Fußball-, Basketball oder Grillplätze angelegt. Ausblick Aufgrund der erheblichen Zugangszahlen und der damit bekannten Unterbringungsproblematik, konnte ab 2013 das Sanierungs- und Umbauprogramm nicht mehr in der gebotenen Intensität fortgeführt werden. Der Fokus musste auf kurzfristig umzusetzende Projekte zur Unterbringung von Geflüchteten gelegt werden. Dennoch besteht die zwingende Notwendigkeit, das Programm intensiv fortzusetzen. Anmietungsobjekte stehen auf dem Wohnungsmarkt kaum noch zur Verfügung. Alle bestehenden städtischen Ressourcen müssen für eine dauerhafte Wohnnutzung hergerichtet werden. Für die Provisorien zur Unterbringung müssen kurz- bis mittelfristig dauerhaft nutzbare Ersatzgebäude für Wohnzwecke hergerichtet beziehungsweise neu errichtet werden. Vorrangiges Ziel ist die Schaffung von preisgünstigem neuem und dauerhaftem Wohnraum, vorrangig im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Laut dem im November 2017 den Ausschüssen vorgestellten zukunfts- und bedarfs orientierten Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen, ist es das Ziel der Verwaltung, bis Ende 2018 alle Notunterkunftsplätze abzubauen. Zudem werden mindestens frei belegbare Unterbringungsplätze, beispielsweise in Leichtbauhallen, als Reserve für einen nochmaligen unerwartet hohen Zuzug von Geflüchteten bereitgehalten. Um die Notunterkünfte abzubauen, befinden sich derzeit sieben Systembauvorhaben und mobile Wohneinheiten, mit durchschnittlich 150 Plätzen pro Standort, in der abschließenden Planung. Mit der jeweiligen Errichtung soll im dritten Quartal 2018 begonnen werden. Zudem befinden sich aktuell auch fünf Containeranlagen im Bau, die 2018 bezugsfertig werden. Im Bereich des sozial geförderten Wohnungsbaus sind momentan acht Neubauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 200 Wohneinheiten in Planung. Die Fertigstellungen sind zwischen 2019 und 2022 avisiert. Weitere Neubauvorhaben folgen sukzessive. Auszugsmanagement Seit Bestehen des Auszugsmanagements konnten bereits über Geflüchtete erfolgreich in Wohnungen vermittelt werden. Das Auszugsmanagement leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in Köln. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Stammheim

85 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 85 Das Projekt wurde 2011 in städtischer Finanzierung und Kooperation mit dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat ins Leben gerufen. Aktuell arbeitet das Projekt mit sieben Vollzeitstellen, verteilt auf drei Träger der Geflüchtetenhilfe. Seit 2011 konnten 962 Wohnungen in Köln akquiriert werden Personen konnten so ein neues Zuhause finden. Die seit Oktober 2015 besetzte Koordinationsstelle beim Amt für Wohnungswesen ist Verbindungsstelle zwischen den Trägern und den städtischen Dienststellen. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit den städtischen Sozialarbeitern in der Arbeit mit Geflüchteten und den Trägern des Auszugsmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter. Zudem ist sie Ansprechpartnerin gegenüber der Bürgerschaft und dem Ehrenamt. Interessierte Vermieter können sich dort informieren und Wohnungsangebote einreichen. Die Arbeit des Auszugsmanagements unterstützt das Unterbringungskonzept der Stadt Köln. Der Bezug einer privaten Wohnung fördert die Integration und die Selbstständigkeit der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Zurechtfinden im Stadtteil wird durch die Auszugsmanagerinnen ebenso unterstützt, wie das Kennenlernen allgemeiner Verhaltensregeln als Mieterinnen und Mieter. Geflüchtete, die durch das Projekt unterstützt werden, verfügen alle über eine Zuweisung nach Köln. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Amtes für Wohnungswesen schlagen sie für die Betreuung vor. Es handelt sich um Einzelpersonen und Familien, die den Willen zeigen, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbstständiges Leben zu führen. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit wurde das Projekt mit dem Ratsbeschluss vom als unbefristete Aufgabe übernommen. Die Leistungsvereinbarung mit den Trägern konnte bisher in jedem Jahr erfüllt werden. Besonders zu erwähnen ist die Kooperation mit der GAG Immobilien AG. Über diese Kooperation stellt die Wohnungsgesellschaft dem Auszugsmanagement rund 100 Wohnungen im Jahr zur Verfügung, die mit Geflüchteten belegt werden können. Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen Aufgrund des kontinuierlichen und phasenweise sehr starken Anstiegs der Geflüchtetenzahlen mussten auch die Kapazitäten an Notaufnahmen ausgebaut werden.

86 Wohnen in Köln Seite Personen waren am (2016: Personen) in den Notaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Die Unterbringung in Turnhallen konnte Mitte des Jahres 2017 beendet werden. Dennoch waren weiterhin Personen (Stand ) in Notunterkünften sowie Unterkünften mit einem Minimum an Privatsphäre untergebracht. Diese Unterkunftsformen werden sukzessive abgebaut. Die Versorgung, sozialarbeiterische Beratung und Betreuung in den Notunterkünften wird durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) geleistet, an einem Standort durch den Malteser Hilfsdienst in Verbindung mit dem Caritasverband sowie an einem weiteren Standort durch die Diakonie Michaelshoven. Die Koordination erfolgt durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Amtes für Wohnungswesen. Aufgrund der schwierigen Lebenssituation ist es wichtig, für die hier lebenden Menschen Angebote zu schaffen. Dies gelingt durch eine gute Vernetzungsarbeit der Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit vielen engagierten hauptamtlich und ehrenamtlich Aktiven im umliegenden Sozialraum. Angebote in Jugendzentren, durch Kirchengemeinden, Bürgervereine, Bürgerämter und Willkommensinitiativen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ermöglichen erste Schritte zur Integration trotz beengter Wohnsituation. Als Beispiele seien hier die Angebote des Gesundheitsamtes der Stadt Köln sowie Sportangebote des Trägers Rheinflanke e.v. und der Sportjugend Köln genannt. Betreuung von Geflüchteten in Wohngebäuden und Beherbergungsbetrieben Betreut werden die in den städtischen Einrichtungen für Geflüchtete und Beherbergungsbetrieben untergebrachten Personen durch Heimleiterinnen und Heimleiter so wie durch sozialpädagogische bzw. -arbeiterische Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen oder dazu beauftragter Träger. Aufgrund der seinerzeit steigenden Zahl an Geflüchteten wurden die Personalressourcen im Bereich Sozialer Dienst erheblich verstärkt und neue Teams mit örtlichen Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und -bezirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen bestehen. Im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen beziehungsweise in Wohngebäuden mit Betreuungsträger erfolgt die sozialarbeiterische Beratung und Begleitung nach Maßgabe des Konzepts Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mit nachfolgend skizziertem Integrationsauftrag: Wohnheim in konven tioneller Bauweise, Köln-Weiden

87 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 87 Erstberatung: Perspektiven aufzeigen, Hilfeplan erstellen Vermittlung in bzw. Initiierung von integrationsfördernden Maßnahmen (Vermittlung in Sprach- und integrationsbegleitende Kurse zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Integration) mit dem Ziel einer Wohnungsvermittlung Unterstützung / Installation von Hilfen bei wirtschaftlicher Integration (Zusammenarbeit mit Integrationpoint / Job-Börsen, Hilfestellung bei Bewerbungen und Arbeitssuche) sozialer Integration (Vermittlung der Bewohner in soziale Angebote der Stadt / des Stadtviertels unter anderem durch laufende Kontakte zu Interkulturellem Dienst, sozialen Institutionen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, Willkommensinitiativen et cetera) kultureller Integration (Vermittlung kultureller Gepflogenheiten, Vermittlung an Flüchtlingszentrum, Selbsthilfen et cetera) Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen. Hier sind insbesondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes, verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes und das Kommunale Integrationszentrum. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteuren. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell eigenständig zu machen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter Ein strukturiertes zentrales Belegungsmanagement ist wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Organi sation. Es dient insbesondere der Steuerung aller geplanten und ungeplanten Aufnahmen geflüchteter Menschen sowie deren Verlegung oder Auszüge aus den städtischen Unterbringungseinrichtungen. Ziel ist es, Geflüchteten zur richtigen Zeit einen adäquaten Unterbringungsplatz zur Verfügung zu stellen. Das zentrale Belegungsmanagement basiert auf der Kenntnis der aktuellen Belegung sämtlicher Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln. Relevante Teilprozesse und Aufgaben hierbei sind einerseits die Kapazitätsplanung und Belegung, andererseits die Belegungssteuerung sowie die operative Zuweisung. Sprachtraining in einer Unterbringungseinrichtung

88 Wohnen in Köln Seite 88 Maßgebliche Kennzahlen eines Belegungsmanagements sind unter anderem auch die Fallzahlen, die Anzahl interner Verlegungen sowie die zu erwartenden ad hoc-aufnahmen und die Auslastung der betriebenen Einrichtungen. Das Belegungsmanagement trägt auch dazu bei, die Sanierung einzelner Standorte zu ermöglichen oder soweit notwendig die dauerhafte Schließung zuzulassen. Das Konzept Belegungsmanagement ist eng verknüpft mit der Konzeption Ressourcenmanagement. Belegungsmanagement bedeutet in der Hauptaufgabe: die Bedarfe der unterzubringenden Geflüchteten zu decken (insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern und von besonders Schutzbedürftigen wie Alleinerziehende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Opfer von Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigungsopfer, Menschen über 65, Schwangere, LSBTI- Geflüchtete, Traumatisierte) eine sozialverträgliche Belegung sicher zu stellen, die die jeweiligen Bedingungen in der Nachbarschaft und des die Unterbringungseinrichtung umgebenden Sozialraumes berücksichtigt Das Konzept Belegungsmanagement für die Unterbringung geflüchteter Menschen durch die Stadt Köln wird im regelmäßigen Turnus fortgeschrieben. Qualitatives Belegungsmanagement ist in hohem Maße abhängig von adäquaten Ressourcen. Dies betrifft im Amt für Wohnungswesen nicht nur den Bereich der Unterbringung geflüchteter, sondern auch den der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen. Solange keine auskömmlichen und qualitativ homogenen Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stehen, kann der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswesen Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf erst nach individuell unterschiedlicher Wartezeit in die adäquate Unterbringungsform vermitteln. Zielsetzung bleibt, für alle eine adäquate Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist auch dieses Aufgabenfeld abhängig von einer Intensi vierung des sozialen Wohnungsbaus, da nur hierdurch der notwendige Abfluss notuntergebrachter Personen in preiswerten Regelwohnraum forciert werden kann. Der Zugewinn von preiswertem geförderten Wohnraum ist auch für die allgemeine Wohnversorgung in Köln von erheblicher Bedeutung. Es herrscht extreme Anspannung in diesem Marktsegment. Geflüchtete mit LSBTI-Hintergrund (LSBTI = Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) Besondere Bedarfe werden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und Akquise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen für allein reisende, allein erziehende Frauen, LSBTI Geflüchtete, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Behinderungen et cetera berücksichtigt. Menschen aus dem Personenkreis LSBTI leiden häufig nicht nur unter der Gewalt und Verfolgung, die sie in ihren Heimatländern erfahren haben. Oft geht die Diskriminierung in den Unterkünften in Deutschland weiter. Sie können auch hier Erniedrigungen und homophober Gewalt ausgesetzt sein. Im November 2016 konnten bereits die ersten sechs Plätze für LSBTI Geflüchtete in einem Gebäude, das vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) betreut wird, bezogen werden. Ein weiteres Wohnprojekt für Geflüchtete mit LSBTI- Hintergrund ist seit September 2017 bezogen. (12 Wohneinheiten mit 20 Plätzen). Die Betreuungsträgerschaft wurde mit Vertrag an die Aidshilfe in Verbindung mit Rubicon vergeben. Die Aidshilfe wird auch mit den anderen Anbietern von Angeboten für diesen Personenkreis kooperieren und sich vernetzen. Alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen sowie die der beauftragten Träger erhielten Fortbildungsangebote bei Rubicon. Die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den oben genannten Akteuren wird fortgeführt. Kooperationspartner und Vernetzung Um den Anforderungen an eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle/gesellschaftliche Integration von untergebrachten Spätaussiedlern, Asylsuchenden und Geflüchteten gerecht werden zu können, arbeitet das Amt für Wohnungswesen mit weiteren städtischen

89 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 89 Dienststellen, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, Lobbygruppen und den Willkommensinitiativen als Organisationsform des Ehrenamtlichen Engagements intensiv zusammen. Ziel ist, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicher zustellen, sondern hilfesuchenden Personen, die überwiegend aus Herkunftsländern stammen, denen die deutschen Gesellschaftsstrukturen bisher fremd waren, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die Normen und Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln. Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personen kreises eine enge Kooperation mit Fachkräften von Wohlfahrtsverbänden umgesetzt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln die Betreuung von Wohnhäusern übernehmen. In einigen Stadtteilen mit Unterkünften für Geflüchtete sind Netzwerke entstanden, an denen im Idealfall Vertre ter von Schulen, Kinder gärten und des Jugendamtes, wei tere Betreuer und Familienhelfer, der Bezirksbeamte der Polizei sowie Vertreter von Bürgervereinen, beteiligt sind. Zusätzlich wird eine Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Träger und Lobbygruppen, die über eine hohe Kompetenz im Umgang mit Menschen aus fremden Kulturkreisen verfügen, umgesetzt, wie die Zusammenarbeit mit Willkommensinitiativen, die sich in Folge des großen Engagements für Geflüchtete aus Krisengebieten verstärkt gebildet haben. Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimmter Migrantengruppen besser gerecht werden zu können, sichert sich die Stadt Köln darüber hinaus über die Finanzierung von Stellen bei einem Träger der Wohlfahrtspflege für die Volksgruppe der Roma die Unterstützung eines Nationworkers. Dieser ist Mittler zwischen den Kulturen. Bei einer Selbsthilfe organisation für Migranten für die Gruppe der Zuwanderer mit russi schem Sprachhintergrund erfolgt die Unterstützung einer Integrationsmittlerin. Bei auftretenden Problemlagen handelt es sich oft um Konflikte, die aufgrund der engen Belegung in den städtischen Unterbringungseinrichtungen oder durch unterschiedliche Lebensweisen zwischen Wohnhausbewohnern und der sie umgebenden Nachbarschaft entstehen. Der Nationworker erfüllt auch hier seine Aufgabe als Vermittler. Über besseres gegenseitiges Verstehen sollen die Problem lagen minimiert werden. Durch den Einsatz der Integrationsmittlerin konnte die Beratung und begleitende Unterstützung von Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen deutlich verbessert werden. Auch der erhöhte Betreuungsbedarf von Migrantinnen und Migranten aus der russischen Föderation in Köln konnte durch ihren Einsatz leichter aufgefangen werden. Willkommensgrüße in Köln

90 Wohnen in Köln Seite 90 Willkommensinitiativen in Köln Informationen im Internet: Die Maßnahme wird in enger Kooperation mit dem Phoenix Köln e.v. je hälftig bei der Stadt Köln und dem Träger umgesetzt. In regelmäßigen Sprechzeiten stehen Übersetzungen von Verwaltungsschreiben und die Hilfestellung beim Kontakt mit anderen städtischen Dienststellen im Vordergrund. Hinzu kommen Hinweise auf zum Beispiel kostenlose Sprachmaßnahmen oder bei Bedarf Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen. Neben der Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen wird hier auch Unterstützung bei der Wohnungssuche umgesetzt. Bei älteren Menschen wird auch der Kontakt zu Pflegediensten zum Übergang in seniorengerechtes Wohnen umgesetzt. Willkommensinitiativen In rund 45 überwiegend nachbarschaftlich organisierten ehrenamtlichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölner Bürgerinnen und Bürger. Sehr gefragt sind Unterstützungen in Form von Sprachkursen, Begleitung bei Amtsgängen, gemeinsamen Freizeitaktivitäten und die Organisation von gemeinsamen Festen. Es gibt zudem weitere Einsatzfelder wie Gärtnern, Kochen oder die Fahrradwerkstatt. Ideen sind in dem ehrenamtlichen Engagement immer willkommen. Forum für Willkommenskultur Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, zu der man sich ohne vertragliche Verpflichtung, aber verlässlich, entscheidet. Dies kann einmalig und stundenweise sein, bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht unentgeltlich, allenfalls können Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen unterstützt das Projekt Forum für Willkommenskultur durch den Flüchtlingsrat und die Freiwilligenagentur finanziell. Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene und stadtweite Willkom-

91 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 91 mensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicherzustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich der Geflüchteten annehmen, sowie der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den städtischen Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher Willkommensinitiativen. Die Stadtbezirke mit ihren Bürgerämtern und soweit vorhanden Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren sollen erste Anlaufstelle sein für örtliche Willkommensinitiativen aus der Bürgerschaft. In der Melanchthon Akademie Köln finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die nachhaltige Struktur Willkommen in Köln entstanden, in der sich die Initiativen aktiv austauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen unterstützen. Die politischen Sprecher der Willkommensinitiativen nehmen inzwischen regelmäßig auch am Runden Tisch für Flüchtlinge teil. Ehrenamt Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um geflüchtete Menschen zu unterstützen, sich hier zurecht zu finden. Nicht zuletzt stärken sie neu Zugewanderte, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie unterstützen damit in besonderer Weise die regulären Betreuungsstrukturen und tragen zu einer Entlastung hauptamtlicher Fachkräfte der Stadt und der Träger bei. Ehrenamtliche Strukturen helfen die oft lange Zeit des Wartens auf Entscheidungen für das Erlangen eines ausländerrechtlichen Status und den damit verbundenen Anspruch auf Integrationsangebote, zumindest abzumildern und sinnvoller zu nutzen. Für Asylsuchende und Geflüchtete bedeutet dies auch Wohlfühleffekte, Transparenz im Kontakt mit Behörden, Verbesserung im kulturellen Verständnis, Erleichterung der Integration, gleichberechtigte Teilhabe (Kinderbetreuung, Schulbesuch, Arbeit, Wohnungssuche et cetera), die Chance zur Eigenverantwortung zu haben Neue Nachbarn in Köln

92 Wohnen in Köln Seite 92 und die Möglichkeit, familiäre Strukturen aufrecht zu erhalten und die Herstellung einer höheren Identifikation mit Deutschland sowie ihrer neuen, lokalen Umgebung. Die gelebte Willkommenskultur in der weltoffenen Stadt Köln ist auch Türöffner für die vielen Aufgaben und Maßnahmen, die geflüchteten Menschen den Start in ihrer neuen Heimat erleichtern. Dafür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sein. Diese tragen dazu bei, dass die Vielfalt mit einem Gewinn für die Gemeinschaft einhergeht. Die Stadtverwaltung erwartet sich durch das in einem breit angelegten Arbeits- und Abstimmungsprozess entwickelte Maßnahmenpaket Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln eine Stärkung und wirkungsvolle Unterstützung des hohen, ehrenamtlichen Engagements in der Arbeit mit Geflüchteten. Kirchengemeinden In vielen Stadtteilen sind die Kirchengemeinden beziehungsweise deren Mitglieder fester Bestandteil und/ oder Gründungsmitglied der Willkommensinitiativen. Auf vielfältige Weise werden einzelne Geflüchtete oder alle Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Geflüchtete unterstützt. Die Kirchengemeinden sind damit ein ganz wichtiger Kooperationspartner. Kirchen unterstützen das Amt für Wohnungswesen, indem sie Gebäude und Grundstücke aus ihrem Bestand zur Belegung anbieten. Schon im Herbst 2014 entwickelte sich eine Koopera tion zwischen dem von der Stadt Köln finanzierten Projekt Auszugsmanagement und dem Erzbistum Köln. Auch das Engagement der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft wird sehr begrüßt, die einige Wohnungen an Geflüchtete in dem Projekt Auszugsmanagement vermittelt hat. Sie hat zudem gemeinsam mit der DEWOG 40 Wohnungen in Köln-Dellbrück an das Amt für Wohnungswesen zur Unterbringung Geflüchteter vermietet. Das Erzbistum Köln selbst mit eigenen Liegenschaften und rund 15 Kirchengemeinden hat seit November 2014 über 30 Wohnungen an Geflüchtete vermittelt. Dabei stand nicht nur die Vermietung, sondern auch die Integration der Geflüchtetenfamilien in die Kirchengemeinden im Vordergrund. In den Kirchengemeinden wurden nicht nur Hilfestellungen beim Umzug und Einrichten der Wohnungen geleistet, sondern auch in Freizeitangebote für Kinder und beispielsweise Alphabetisierungskurse für Frauen vermittelt und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. In einigen Kirchengemeinden haben sich Helfergruppen gebildet, in denen Geflüchtete einen festen Ansprechpartner bei Unsicherheiten und Problemen im Alltag vorfinden. Hilfestellung für Geflüchtete im Alltag

93 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 93 Sehr erfreulich war zudem die Hilfe, die im Rahmen der Aktion Neue Nachbarn in Kooperation mit der Kirchen gemeinde St. Maria im Kapitol geleistet werden konnte. Über diese Aktion war ein Projektantrag der Caritas be willigt worden, der es ermöglichte, finanzielle Beihilfen auszuzahlen, um beispielsweise Umzugskosten zu finanzieren oder andere aufstockende Hilfen im Rahmen des Wohnungsbezugs zu gewähren. Die Kirchengemeinden tragen an den Standorten dafür Sorge, dass die Geflüchteten sich schnell in die Gemeinde und den Stadtteil integrieren können. Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region als Eigentümer hat das ehemalige Verwaltungsgebäude in der Brandenburger Straße für die Unterbringung geflüchteter Familien umgebaut und für 20 Jahre an die Stadt Köln vermietet. Beispiele für gelebte Kooperation mit Kirchengemeinden, Vereinen und ehrenamtlich Tätigen Geflüchteten den Einstieg in das Arbeits- und Berufsleben zu erleichtern das ist das Ziel der beiden Projekte Neue Nachbarn auch am Arbeitsplatz und Willkommen Kollege! Willkommen Kollegin! Beide werden vom Diözesan-Caritasverband für die Flüchtlingshilfe des Erzbistums Köln Aktion Neue Nachbarn koordiniert. Das Projekt Neue Nachbarn auch am Arbeitsplatz war vor einem Jahr gestartet, um bis April 2019 mindestens 300 ehrenamtliche Jobpatenschaften für Geflüchtete auf den Weg zu bringen. 213 Tandems haben sich inzwischen gefunden. Die Jobpatinnen und -paten helfen ihren Mentees bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt, bei Behördengängen oder dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen. Zur Seite steht ihnen jeweils eine hauptberufliche Begleitperson aus dem caritativen oder pastoralen Dienst. Ziel des Projektes Willkommen Kollege! Willkommen Kollegin! ist es, 100 Geflüchtete zu Ausbildung oder Job bei einem kirchlichen Arbeitgebern im Erzbistum Köln zu verhelfen. Das Forum zusammen:arbeiten wurde finanziell unterstützt von der Aktion Mensch. Der 2. KameraKinder Fotorun NRW Für junge Geflüchtete, die in Kooperation mit der LAG Kunst und Medien im Vorfeld gezielt gefördert werden, ist das Gemeinschaftsevent ein Integrationsmoment, um im neuen Umfeld auf Ent deckungsreise zu gehen und die Stadt visuell zu erobern. In Zeiten von Instagram und Facebook hat die Fotografie eine Schlüsselfunktion für die Erstellung und den Umgang mit elektronischen Medien. Das vom Ministerium für Familie, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte fotopädagogische Projekt KameraKinder unterstützt gemeinsam mit Unterbringungseinrichtung Brandenburger Straße, Altstadt-Nord

94 Wohnen in Köln Seite 94 vielen Partner vor Ort Kinder und Jugendliche dabei, die Fotografie zum kritisch-kreativen Selbstausdruck zu nutzen. Die jungen Fotografen machen ihre Lebensgefühle und Interessen sichtbar, lernen genau hinzusehen und intuitiv oder auch gezielt ihrer Sicht auf die Welt Ausdruck zu verleihen. Vier Jahre lang führte KameraKinder mit großem Erfolg den Kinderfotopreis NRW durch. Seit 2016 werden neue Akzente gesetzt. Der Fotorun mit seiner rasanten Motivjagd ist ein tolles Event für alle teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Preisverleihung auf dem 2. KameraKinder Fotorun NRW 2017 Kunsttherapeutisches Projekt, St. Aegidium in Porz-Wahn

95 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 95 Mal-Aktion Köln-Rodenkrichen Kooperation mit Bürgerzentrum Deutz sowie Quäker Nachbarschaftshilfe und Jugendamt Innenstadt Im Rahmen dieser Kooperation konnten für Deutzer Mädchen in den Herbstferien zwei Selbstverteidigungskurse von Medical Combat durchgeführt werden. Dieses Angebot wurde vom Jugendamt finanziert und fand im Bürgerzentrum statt. Es richtete sich an alle Mädchen aus Deutz und wurde zu 50 % von Geflüchteten und 50 % von Mädchen aus dem Stadtteil besucht. Kooperation mit dem Bürgerzentrum Deutz und Ceno e.v. Die Veranstaltung Wir im Dialog findet einmal im Quartal statt und richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger in Deutz. In der Regel werden mittwochs im Bürgerzentrum unterschiedliche Themen zur Disku ssion gestellt. Der Abend beginnt immer mit einer Begrüßung, darauffolgend gibt es einen kurzen Impulsvortrag an den sich eine Podiumsdiskussion anschließt. Die Veranstaltung klingt dann bei Fingerfood und informellen Kleingruppen- oder Zwiegesprächen aus. Es gibt immer ein kleines kulturelles Rahmenprogramm, dass der Musiker Peter Wolf von KlangDrang mit Deutzerinnen und Deutzern gestaltet. Kunsttherapeutisches Projekt in Porz Seit Februar 2017 findet einmal wöchentlich ein von einer ausgebildeten Kunst- und Gestaltungstherapeutin durchgeführtes Kunsttherapeutisches Projekt für Kinder zwischen 6 9 Jahren im Pfarrsaal St. Aegidium in Porz-Wahn statt, in dem ganz unterschiedliche Werke und Bilder entstehen. Finanziert wird das Projekt vom Interkulturellen Dienst der Stadt Köln. Zur Zeit nehmen regelmäßig 6 8 geflüchtete Kinder verschiedener Nationalitäten aus dem in der Nachbarschaft gelegenen Boardinghome teil. In der für die Kinder belastenden Allgemeinsituation ist es ein Anliegen, Leichtigkeit, Freude und Ablenkung zu ermöglichen. Das Malen und Gestalten mit verschiedensten Werkstoffen hilft dabei, die Ressourcen der Kinder zu aktivieren. Es wird ein geschützter Raum geschaffen, indem die Kinder verlässliche Beziehung, ritualisierte Abläufe und kreatives Schaffen erleben können. Formulierte Ziele des Projekts sind unter anderem Stabilisierung und Entlastung der Kinder, Förderung des Selbstwertgefühls, Verantwortung abgeben dürfen, Freiraum für sich haben, Kind sein dürfen und die Förderung ihrer psychischen Widerstandskraft. Mal-Aktion in Rodenkirchen Unter dem Motto Euer schönstes Bild vom Rhein nahmen im Oktober 2017 rund 60 Kinder im Alter von 2 16 Jahren aus fünf städtischen Wohnheimen für Geflüchtete an einer vom Interkultureller Dienst (IKD) des Bezirksjugendamtes Rodenkirchen initiierten Mal-Aktion teil. Auftakt der zweiwöchigen Bilderausstellung im Foyer des Bezirksamtes Rodenkirchen machte ein Grußwort von Bezirksbürgermeister Mike Homann mit anschließender Verkündung der drei schönsten Bilder. Alle teilnehmenden Kinder konnten sich über große und kleine Preise freuen.

96 Wohnen in Köln Seite 96 Ombudsstelle für Geflüchtete Auf der Grundlage von Beschlüssen des Rates der Stadt Köln wurde im August 2016 die Ombudsstelle für Geflüchtete gegründet. Die Einrichtung dient der Sicherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten entstehen. Wichtig für die erfolgreiche Arbeit ist die Unabhängigkeit von der Stadtverwaltung und von Einrichtungen und Trägern, die operativ mit der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten betraut sind. Die Ombudsstelle Köln ist mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Flüchtlingsrates besetzt. Runder Tisch für Flüchtlingsfragen Das Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und freien Träger sowie der Verwaltung, der Politik und der Polizei, arbeitet außerordentlich erfolgreich und hat in der Flüchtlingspolitik Kölns viel bewegt. Köln verfügt über eine beeindruckende Infrastruktur für Geflüchtete, gestützt auf eine Vielzahl professioneller Angebote und ein breites ehrenamtliches Engagement. Als große Herausforderung gilt es, den Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln in Zukunft weiter Rechnung zu tragen. Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit des Runden Tisches seit 2011 sind: Das Amt für Wohnungswesen ist die städtische Koordinationsstelle für Anfragen der Ombudsstelle. Hier werden die einzelnen Fälle bearbeitet, Fachdienststellen befragt und die abschließende Beantwortung versandt wurden dem Amt für Wohnungswesen insgesamt 93 Fälle eingereicht. Die Hauptbeschwerden beziehen sich auf die Unterbringungssituation (Problematiken durch gesundheitliche Einschränkungen), zwischenmenschliche Streitigkeiten oder andere persönliche Belange. Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des gestiegenen Unterbringungsbedarfs Verbesserung der Situation in den Gebäuden zur Unterbringung Geflüchteter Aktualisierung der Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln Auch 2017 war der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen in seinen Sitzungen hauptsächlich mit der jeweils aktuellen Unterbringungssituation befasst. Die 2016 initiierte Unterarbeitsgruppe zur konzeptionellen Entwicklung von Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln setzte 2017 ihre Arbeit fort. Schwerpunkte der Arbeit waren:

97 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 97 Informationsveranstaltung zur Unterbringung Geflüchteter Optimierung des Betreuungsschlüssels in Ein richtungen mit eingeschränkter Privatsphäre Stärkung des Ehrenamtes durch Ehrenamtskoordination auf Stadtbezirksebene und durch fachliche Unterstützung vor Ort Unterstützung der virtuellen Vernetzung der Willkommensinitiativen zur Verbesserung der Web-Präsenz Einrichtung einer Koordinierungsstelle für medizinische Fachkräfte Öffentlichkeitsarbeit Gerade auch in der Thematik Geflüchtete ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument für die Entwicklung gesellschaftlicher Prozesse. Transparenz in der Arbeit der Verwaltung erleichtert die Abläufe in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Gezielte Informationsarbeit ermöglicht den wertvollen Dialog für mehr Verständnis und Akzeptanz. Neben Transparenz, Zielen, Interessen und Handeln der Verwaltung bestimmen auch die Wünsche, Ängste, Erwartungen und Ansichten der Bürgerinnen und Bürger die Inhalte dieses Dialogs. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Thema Geflüchtetenunterbringung. Die Verwaltung informiert die Medien in der Regel in Form eines Pressehintergrundgesprächs, sobald eine Ratsvorlage zu neuen Standorten der Politik vorgelegt wird haben fünf solcher Gespräche stattgefunden. Parallel dazu haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Ratsvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einzusehen inklusive der Anlagen mit den Lageplänen hat das Amt für Wohnungswesen als Teil des städtischen Dezernats für Soziales, Integration und Umwelt 16 Informationsveranstaltungen für neu in Betrieb genommene Standorte organisiert und durchgeführt (2016: 32 Informationsveranstaltungen für 35 Standorte). Im Vorfeld werden die Medien und die unmittelbare Nachbarschaft von geplanten Einrichtungen durch städtische Pressemitteilungen über den Termin der Veranstaltung informiert. Betriebe und Wirtschaftsunternehmen in der direkten Nähe von geplanten Unterkünften für Geflüchtete erhalten zudem gesondert Informationen über die städtische Wirtschaftsförderung, weil sie über die lokalen Medien oftmals nicht erreicht werden. Aktuelle Informationen zum Thema Geflüchtete

98 Wohnen in Köln Seite 98 In den Veranstaltungen selbst werden die Informationen zu der aktuellen Situation zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln durch eine Präsentation dargestellt und erläutert. Im Anschluss bleibt jeweils genug Zeit zum Austausch mit den teilnehmenden Anwohnerinnen und Anwohnern und zur Beantwortung von Fragen. Die Erfahrung aus den Veranstaltungen zeigt, dass Vorurteile und Ängste bestehen, weil Bürgerinnen und Bürgern vielfach Informationen unvollständig vorliegen. In der Regel besteht an diesen Veranstaltungen ein reges Interesse. Es entwickelt sich ein lebhafter Austausch. Seitens der Verwaltung werden Anregungen und Kritik aufgenommen sowie im Nachhinein, soweit möglich, berücksichtigt. Die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten direkten Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung und/oder einem von der Stadt Köln beauftragten Betreuungsträger wurde regelmäßig in einem Bericht die Situation Geflüchteter in Köln dargestellt, der sowohl den Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt Köln zur Kenntnis gegeben wird. Der Bericht wird auch fortlaufend auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht. Beschwerdemanagement Für das Amt für Wohnungswesen ist das Beschwerdemanagement unabdingbarer Bestandteil für bessere Akzeptanz einzelner Standorte, der Unterbringung und Lebensbedingungen von Geflüchteten allgemein sowie Anlaufstelle für jegliche Art von Beschwerden. Die auch 2017 andauernde Medienpräsenz zum Thema Geflüchtete hat das Anfragen- und Beschwerdeaufkommen bei der Stadtverwaltung Köln nicht verringert. Rund 300 Anliegen reichten Bürgerinnen und Bürger 2017 per ein und 30 auf dem herkömmlichen Postweg. Aufgrund der schnellen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten erwarten viele eine umgehende Antwort. Zahlreiche Anfragen erreichen das Amt für Wohnungswesen zudem per Telefon, die jedoch nicht statistisch erfasst werden gingen 60 Presse- und Medienanfragen und 45 Anfragen aus den politischen Fraktionen und Bezirksvertretungen ein. 10 Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten interessierten sich im Rahmen von Projekt-, Fach- und Bachelorarbeiten für das Thema Unterbringung von Geflüchteten in Köln. Darüber hinaus wurden 53 Pressemitteilungen zur Errichtung und Belegung neuer Standorte zur Unterbringung Geflüchteter und zu Anwohnerinformationsveranstaltungen verfasst und veröffentlicht. Durch eine intensive Kommunikation über Standorte zur Unterbringung Geflüchteter konnte der Vorwurf einer intransparenten Verwaltung deutlich entkräftet werden. Ergänzt um sehr umfangreiche Informationen im städtischen Internetauftritt bietet das Amt für Wohnungswesen Bürgerinnen und Bürgern umfassendes Informationsmaterial. Das Amt für Wohnungswesen erhält häufig positive Resonanz auf die teils umfangreichen und individuellen Beantwortungen. Ein erfolgreiches Beschwerdemanagement hilft sowohl in Informationsveranstaltungen als auch bei der Glaubwürdigkeit und Transparenz der Verwaltung, hier des Wohnungsamtes. Der persönliche Kontakt, sei es per Telefon oder bei häufigen Nachfragen auch mal die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, vermittelt hohe Wertschätzung, die meist sehr anerkennend zur Kenntnis genommen wird. Eine ehrliche Kommunikation und ein funktionierendes Beschwerdemanagement verbessert das Ansehen der Verwaltung bei ihren Bürgerinnen und Bürgern. Katastrophenschutz Das Amt für Wohnungswesen ist in Katastrophenfällen nach dem Allgemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln für die Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und den Transport betroffener Kölner Bürgerinnen und Bürger zuständig. Hierfür müssen auf Dauer Unterbringungsressourcen vorgehalten werden. Wiederholt kommt es zu Bränden in Wohnhäusern, bei denen nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohnern der Brandwohnung, sondern häufig auch weitere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Rauch, Ruß und Löschwasser machen vielfach nicht nur die Brandwohnung vorübergehend unbewohnbar. Die Wohnungen müssen von Spezialfirmen gereinigt und von Grund auf renoviert werden, durch Ruß zerstörte Einrichtungsgegenstände müssen entsorgt und ersetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen können sich über Wochen hinziehen, in denen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter ihre Wohnun-

99 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 99 gen nicht nutzen können und auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Wer keine Verwandten oder Freunde in Köln hat, bei denen er in dieser Zeit unterkommen kann, erhält umfangreiche Hilfen durch die Stadt Köln. Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 Jahren in einem Appartementhaus im Stadtteil Raderthal Wohnraum für solche Notfälle bereit. Bürgerinnen und Bürger, die wegen Brand, Hochwasser oder anderer Ereignisse vorübergehend auf Hilfe bei ihrer Wohnungsversorgung angewiesen sind, finden hier eine Bleibe, die mit allem Nötigem ausgestattet ist. In sieben voll eingerichteten Appartements können bis zu 42 Menschen gleichzeitig aufgenommen werden. Hier findet sich vom Bett bis zur Kaffeemaschine alles Notwendige für den Aufenthalt. Windeln und Babynahrung sind genauso vorhanden wie ein kleiner Lebensmittelvorrat für die ersten Stunden, in denen sie sich in der neuen Situation orientieren müssen. Wer seine Wohnung bei einem Brand verlassen muss, kommt in der Regel ohne Gepäck, oft sogar ohne Geld oder nur unzureichend bekleidet. Die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen helfen bei allen Sorgen, die sich in dieser Situation ergeben, weiter. Sie unterstützen bei der Beschaffung finanzieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medikamenten oder Kleidung, organisieren Arzttermine und Fahrdienste für Schulkinder. Schon während des Aufenthaltes in den Appartements soll so die Chance bestehen, wieder einen Alltag aufzunehmen. Wenn traumatische Ereignisse nicht verarbeitet werden können, wird in Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt psychologische Unterstützung ver mittelt. Wer nach den belastenden Erlebnissen nicht mehr in die vorherige Wohnung zurückkehren kann, wird bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützt. Die Einrichtung zur Unterbringung von bis zu 500 evakuierten Kölner Bürgerinnen und Bürgern in der Boltensternstraße stand seit Ende 2014 für diesen Zweck allerdings nicht mehr zur Verfügung. Seit diesem Zeitpunkt musste zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der Köln zugewiesenen Geflüchtete auf diese Zivilschutzeinrichtung zurückgegriffen werden. Dort wurden bis August 2017 rund 200 alleinstehende männliche Personen untergebracht, die durch das Deutsche Rote Kreuz versorgt und betreut wurden. Seitdem wird das Gebäude wieder für den ursprünglich geplanten Zweck der Unterbringung von Bürgern im Katastrophenfall hergerichtet. Der erste Trakt mit 50 Unterkunftsplätzen steht wieder zur Verfügung. Die weiteren 450 Unterkunftsplätze sollen ab Sommer 2018 bereit stehen. Das Amt für Wohnungswesen ist Mitglied von verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen, in denen die Planungen und Vorbereitungen der Stadt Köln für einen Ernstfall weiterentwickelt und optimiert werden.

100 Wohnen in Köln Seite 100 Beiträge der Kooperationspartner GAG Immobilien AG: Engagement heute als Grundlage für morgen Eine neue Bestmarke hat die GAG Immobilien AG im vergangenen Jahr 2017 aufgestellt: Erstmals wurde die Zahl von drei Millionen Quadratmeter vermietbarer Wohn- und Nutzfläche erreicht. Das ist zurückzuführen auf die erneut gesteigerte Zahl an Fertigstellungen im abgelaufenen Geschäftsjahr 950 Wohnungen, sowohl im Neubau, öffentlich gefördert und freifinanziert, als auch in der Modernisierung. Darüber hinaus befanden sich Ende 2017 auf zahlreichen Baustellen in der ganzen Stadt Neubauprojekte mit insgesamt Wohnungen im Bau. Davon sind 835 öffentlich gefördert. Im vergangenen Jahr waren es fast 223 Millionen Euro, die die GAG für Neubau und Modernisierung ausgegeben hat. Weitere rund 240 Millionen Euro sind dafür in 2018 vorgesehen. Und auch in den nächsten Jahren bis 2022 wird weiter gebaut: Im Zeitraum 2017 bis 2022 sind Investitionen in Höhe von rund einer Milliarde Euro vorgesehen. In die bestandsverbessernden Maßnahmen, also Neubau, Modernisierung und Instandhaltung, sind in den vergangenen fünf Jahren rund eine Milliarde Euro investiert worden. Das Waldbadviertel ist fertig, der Butz ist im Bau Jahrelang war es das größte Bauvorhaben der GAG: Das Waldbadviertel in Köln-Ostheim. Nach dem ersten Spatenstich im Oktober 2012 entstand auf der brach liegenden Freifläche am Rande des Stadtteils ein gänzlich neues Quartier. Nach fünf Jahren, Ende 2017, war es dann soweit: Das Waldbadviertel wurde fertiggestellt. Umgeben von Wald und dem namengebenden Naturfreibad entstanden dort rund 550 moderne Wohnungen, 240 von einem Bauträger errichtete Einfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, Sonderwohnformen wie die Soziale Vielfalt, ein Mehrgenerationenwohnprojekt und Wohngemeinschaften für Menschen mit Handicap sowie offene Spiel- und Erholungsflächen. Ergänzt wird diese Mischung durch Gewerbeflächen am Quartierseingang. Das aktuell größte Bauvorhaben der GAG befindet sich nun auf der linken Rheinseite im Kölner Westen. Mehr als 400 neue Mietwohnungen, über 250 davon öffentlich gefördert, entstehen auf dem ehemaligen Gelände des historischen Flughafens Butzweilerhof in Köln-Ossendorf. Drei Baufelder wurden dort erworben, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem nördlich angrenzenden Gewerbestandort liegen. Im Süden schließt sich das ehemalige Rollfeld des Flughafens an, das zukünftig als Freifläche gestaltet werden soll. Drei unterschiedliche Architekturbüros schaffen eine abwechslungsreiche Bebauung mit einer durchgängig erkennbaren Architektursprache. Die Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht, als Abgrenzung zum benachbarten Gewerbegebiet wird eine begrünte Lärmschutzwand errichtet. Neu und abwechslungsreich: Clouth-Gelände und der Eltzhof Ein ganz neues Quartier entsteht derzeit auf der früheren Industriebrache des Clouth-Geländes. Die ehemalige Produktionsfläche der Gummiwerke in Köln-Nippes wurde von der moderne Stadt GmbH erworben, um den Standort überwiegend für eine Wohnbebauung zu entwickeln. Neben mehreren anderen Akteuren realisiert die GAG öffentlich geförderten und bezahlbaren freifinanzierten Wohnungsbau in dem neuen Quartier. Das erste Projekt der GAG wurde im vergangenen Jahr nach Entwürfen des Architekturbüros ASTOC fertiggestellt. Diese Planung sah eine kompakte, dem Straßenverlauf entsprechende L-förmige Blockrandbebauung mit vier Vollgeschossen vor. 70 öffentlich geförderte und 30 freifinanzierte Wohnungen ermöglichen jetzt bezahlbares Wohnen in einem städtebaulich abwechslungsreichen Quartier. Im kommenden Jahr beginnen die Bauarbeiten auf einem weiteren Grundstück des Clouth-Geländes. Ebenfalls ein neues Quartier in traditionsreicher Umgebung wurde im rechtsrheinischen Süden in Porz-Wahn fertiggestellt. Gemeinsam mit der Freiherr von Eltz schen Verwaltung wurde eine Freifläche in unmittelbarer Nähe zum historischen Schloss Wahn und zum früheren Gutshof bebaut. Wohnen am Eltzhof, unter diesem Titel sind rund 85 neue Wohnungen entstanden, öffentlich gefördert und freifinanziert und zu einem großen Teil barrierefrei. Gemeinsam mit den bereits zuvor fertiggestellten Eigentumswohnungen am Eltzhof bietet das Quartier nun vielfältige

101 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Beiträge der Kooperationspartner Seite 101 Wohnmöglichkeiten in attraktiver Lage. Die naturnahe Umgebung mit vielen Grünflächen und Freizeitmöglichkeiten einerseits, die gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung andererseits machen das neue Quartier zu einem begehrten Wohnviertel. Spielplätze und mehr in den Vitalisgärten, Rheinlage am Stammheimer Ufer Mehr als 100 neue Wohnungen entstehen auf einer ehemaligen Gewerbefläche in Köln-Müngersdorf. Die Vitalisgärten liegen zwischen dem Technologiepark Müngersdorf und der benachbarten Wohnbebauung an der Vitalisstraße. Der Bebauungsplanentwurf für das Neubaugebiet sieht an den Rändern drei Vollgeschosse, im Westen zur Vitalisstraße zwei Vollgeschosse vor. Alle Gebäude erhalten jeweils ein zusätzliches Staffelgeschoss. Kinderspielplätze im Innenbereich ergänzen die Freiflächen, die Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Anfang 2017 begannen die Bauarbeiten, die Fertigstellung ist für den Herbst 2018 vorgesehen. 81 öffentlich geförderte und 28 freifinanzierte Wohnungen in unterschiedlichen Größen und für unterschiedliche Zielgruppen bereichern dann den Kölner Wohnungsmarkt. Als Ergänzung und Fortführung der neuen Bebauung in Köln-Stammheim wurde das Grundstück am Stammheimer Ufer mit dem ehemaligen Sportplatz angekauft, nachdem die Stadt Köln im Rahmen der Regionale 2010 den Wettbewerb Wohnen am Strom durchgeführt hatte. Das Grundstück befindet sich in direkter Nachbarschaft der GAG-Bestände in der Siedlung Stammheim und wird über diese erschlossen. Die Neubauten entstehen unmittelbar am Rhein, direkt hinter der Hochwasserschutzmauer. Die Bebauung ist drei- und viergeschossig konzipiert, wobei die dem Rhein zugewandten Gebäudeteile mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss errichtet werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei geplant und erhalten Terrassen, Balkone, Loggien oder Dachterrassen. Im Mai vergangenen Jahres wurde mit den Bauarbeiten für die mehr als 100 Wohnungen, öffentlich gefördert und freifinanziert, begonnen. Tradition fortschreiben am Häuschensweg In unmittelbarer Nachbarschaft zur traditionsreichen und denkmalgeschützten Rosenhofsiedlung in Köln- Bickendorf haben die Bauarbeiten auf einem für lange Zeit gewerblich genutzten Grundstück begonnen. Dadurch wird die historische Siedlung weiterentwickelt und eine städtebauliche Lücke im Quartier geschlossen. Auf dem Areal sind rund 195 Wohnungen, öffentlich gefördert und freifinanziert, eine viergruppige Kindertagesstätte, ein öffentlicher Spielplatz und eine Tiefgarage mit 151 Stellplätzen geplant. Der bei einer Mehrfachbeauftragung für die Bebauung ausgewählte städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Lorenzen aus Kopenhagen wird in die Ausführung gehen. Dieser Entwurf mit drei Vollgeschossen und ausgebautem Satteldach spiegelt den städtebaulichen Charakter der Rosenhofsiedlung gut wider. Die Neubauten gruppieren sich um einen zentralen Platz, der als Quartiersmitte einen multifunktionalen öffentlichen Raum darstellt. Die Fertigstellung ist für Ende 2020 vorgesehen. Frischzellenkur an der Alpener Straße und in Rodenkirchen Zum historischen Erbe der GAG gehören auch drei Wohnblöcke in Köln-Ehrenfeld, an der Alpenerstraße, der Borsigstraße, der Marienstraße und der Subbelrather Straße wurden die drei Blöcke mit insgesamt 314 Wohnungen, jeweils geplant von unterschiedlichen Architektenteams, für Arbeiter der umliegenden Industriebetriebe und deren Familien errichtet. Nach 90 Jahren waren umfangreiche Modernisierungen notwendig, mit denen im vergangenen Jahr begonnen wurde. Grundlegende Neuerung für die 64 Wohnungen des ersten Bauabschnitts ist der erstmalige Einbau einer Heizungsanlage, mit der sich die Wohnungen dann komfortabel und energieeffizient beheizen lassen. Darüber hinaus werden die Badezimmer vollständig erneuert, eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert, die Dächer ausgebessert, Speicherböden und Kellerdecken gedämmt sowie die vorhandenen Kunststofffenster gegen denkmalgerechte Holz-Sprossenfenster ausgetauscht. Aufgrund des Denkmalschutzes können nur die Giebelseiten der Gebäude gedämmt werden. Die übrigen Außenfassaden, die bereits in den 1980er Jahren mit einem Wärmedämmputz versehen wurden, werden stattdessen saniert und gereinigt, die schadhaften Stellen instand gesetzt. Ebenfalls modernisiert werden die in die Jahre gekommenen, dreigeschossigen Gebäude an der Mainstraße und der Siegstraße im Kölner Süden, in Köln-Rodenkirchen. Das Konzept sieht die energetische Sanierung der Gebäudehülle, den Austausch der Fenster einschließlich Rollläden, die Sanierung der vorhandenen Balkone und Treppenhäuser

102 Wohnen in Köln Seite 102 sowie die Erneuerung der Dacheindeckung, der Elektrosteigleitungen und der Heizkörper und den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung vor. Darüber hinaus ist eine komplett neue Gestaltung der Außenanlagen vorgesehen. Dadurch wird auch das Wohnumfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner der 93 Wohnungen deutlich aufgewertet. Voraussichtlich im Spätherbst 2019 soll die Modernisierung abgeschlossen sein. Neuanfang in Chorweiler Mitte Im Kölner Norden wurden nach dem Ankauf von rund Wohnungen im Stadtteil Köln-Chorweiler weitere Vorbereitungen und erste Maßnahmen durchgeführt, um die Bestände instand zu setzen, das Wohnumfeld aufzuwerten und die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Nach der Übernahme wurden zunächst die sicherheitsrelevanten Arbeiten in Angriff genommen: Brandmelder wurden repariert oder nachgerüstet, rund 130 Feuerschutztüren überprüft und größtenteils erneuert, und jeweils Sicherheitsleuchten und Notausgangsschilder müssen kontrolliert und im Zuge der Instandsetzungsarbeiten vielfach ausgetauscht werden. Außerdem wird das Wohnumfeld regelmäßig aufgeräumt und Sperrmüll beseitigt. Darüber hinaus wurden die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um in den einzelnen Wohnungen zu arbeiten. Dabei werden in den insgesamt rund 6,6 Kilometer langen Versorgungsschächten die Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Heizleitungen erneuert. Damit wurde dann Ende 2017 in der Osloer Straße begonnen. Und mit dem neuen Quartierszentrum an der Florenzer Straße haben die Mieterinnen und Mieter nun eine zentrale Anlaufstelle, wo ihnen alle Fragen rund ums Wohnen bei der GAG in Chorweiler beantwortet werden. Veedel Energie im Aufwind Nach dem Start des Pilotprojektes Veedel Energie im April 2016 wurde dieses Mieterstromangebot im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Bei mehreren Neubauprojekten wurden moderne Blockheizkraftwerke installiert, die, unterstützt von effizienten Gasbrennwertkesseln, die Wohnungen mit Heizwärme und mit Strom versorgen. Durch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung der Systeme mit einem Wirkungsgrad von bis zu 95 Prozent geht kaum Energie verloren. Der Strom kommt durch kurze Transportwege nahezu verlustfrei beim Mieter an. Wird einmal mehr Strom benötigt, als vor Ort produziert werden kann, wird ausschließlich zertifizierter Ökostrom zugekauft. Für die Mieterinnen und Mieter ist Veedel Energie eine preiswerte Alternative bei der Stromversorgung und mittlerweile in fast 450 Wohnungen an sieben Standorten erhältlich. Dreiviertel der Mieterinnen und Mieter in diesen Wohnungen haben sich für Veedel Energie entschieden und beziehen lokal erzeugten Strom der GAG Servicegesellschaft mbh. Die umweltfreundliche Art der Energieerzeugung ist im vergangenen Jahr auch in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit geraten: Im Rahmen der 23. Weltklimakonferenz in Bonn waren klimaschonende Wohnkonzepte ein thematischer Schwerpunkt. Dazu besuchte eine internationale Delegation die Anlage im Eltzhof in Porz-Wahn. Neu in der Konzernfamilie: cowelio Energiewende, Marktliberalisierung, Digitalisierung diese Entwicklungen und eigene Erfahrungen bei Veedel Energie haben die GAG dazu bewogen, die ehemals getrennten Geschäftsfelder der Energiebranche und der Immobilienwirtschaft enger in Berührung zu bringen. Dafür hat die GAG gemeinsam mit der RheinEnergie AG die jeweiligen Kompetenzen gebündelt und zusammen eine neue Gesellschaft gegründet: cowelio. Ziel von cowelio ist es, die Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit auch anderer Wohnungsgesellschaften zu stärken und diesen die Teilhabe an den komplexen, aber auch lohnenden oder notwendigen Aspekten der Energiewende zu ermöglichen. So profitieren auch die Mieter und Nutzer der Immobilien: durch leistungsfähige Angebote bis hin zu Mieterstromkonzepten. Darüber hinaus wird die Gesellschaft auch weitere wohnungswirtschaftliche Dienstleistungen anbieten. Nicht jedes Wohnungsunternehmen hat alleine die Chance, sich die Möglichkeiten von Digitalisierung und Marktliberalisierung zu erschließen. Dies gilt zum Beispiel, wenn es um ganzheitliche Energieeffizienzkonzepte, Kombinationen aus zentraler und dezentraler Strom- wie Wärmeversorgung oder das Entwickeln wirtschaftlich sinnvoller Contractinglösungen sowie digitaler Dienstleistungen geht. Da setzt cowelio an, indem sie wohnungswirtschaftlichen Partnern den Zugang zu genau diesen Services und zu den Kostenvorteilen von Massenprozessen sowie den Aufbau einer eigenen digitalen Infrastruktur ermöglicht.

103 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Beiträge der Kooperationspartner Seite 103 Landespreis für das Carlswerkquartier Und auch einen Preis hat die GAG im vergangenen Jahr gewonnen: Unser Carlswerkquartier in Köln-Buchheim wurde mit dem NRW Landespreis 2017 für Architektur, Wohnungs- und Städtebau ausgezeichnet. Nach dem Deutschen Bauherrenpreis und dem Kölner Immobilienpreis war es bereits die dritte Auszeichnung für das neue Quartier. Der Landespreis stand in diesem Jahr unter dem Motto Gutes Bauen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Kölner Haus- und Grundbesitzer - verein von 1888 e.v. Stadtentwicklung für die Zukunft An der Außenentwicklung geht kein Weg vorbei In eigener Sache: Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein hat in diesem Jahr die Mitgliedermarke von überschritten und ist damit weiterhin der zweigrößte Verein seiner Art in Deutschland. Ca Mitglieder konnte der Verein im letzten Jahr dazugewinnen. Der Verein ist über den Landesverband Haus&Grund Rheinland Mitglied im Zentralverband Haus&Grund Deutschland, in dem fast 1 Million Haus- und Wohnungseigentümer organisiert sind. In den nahezu telefonischen und persönlichen Rechtsberatungen in insgesamt 4 Geschäftsstellen ließ sich im Jahre 2017 kein besonders hervorstehendes Thema ausmachen. Zu den meist gefragten Themen gehörten u.a. nicht sachgemäßer Gebrauch der Mietsache, Zahlungsverzug und in besonderer Weise alles rund um das Wohnungseigentum. Den Kölner Haus- und Grundbesitzerverein treiben aber vor allem auch die Probleme am Kölner Wohnungsmarkt um. Die Haus- und Grundeigentümer sind an einem guten Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter interessiert. Dazu gehört auch das ausreichende Angebot von Wohnraum, denn jede Mangellage provoziert politischen Zwang, der unweigerlichen einen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt. Private Vermieter kommen aus allen Schichten Die überwiegende Mehrheit aller Mietwohnungen in Deutschland wird von privaten Kleinvermietern angeboten. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888 zeigte im Jahr 2017, dass dabei die Vermieter aus allen Schichten kommen. Rund 3,9 Millionen Kleinvermieter also etwa 9 Prozent der privaten Haushalte vermieten in Deutschland rund 15 Millionen Wohnungen. Als Vermieter sind ältere Haushalte mit 39 Prozent zwar leicht überrepräsentiert, ähnlich wie Freiberufler mit 14 Prozent.

104 Wohnen in Köln Seite 104 Unter den privaten Vermietern finden sich aber auch Angestellte, Beamte, junge Haushalte und Geringverdiener. Allein unter den 20 Prozent einkommensschwächsten Haushalten in Deutschland gibt es 6 Prozent Vermieter. Rund 21,6 Prozent der Vermieter haben ein monatliches Nettohaushaltseinkommen unterhalb des Medians der Bevölkerung. Und auch die Vermietung selbst trägt oft nur einen kleinen Beitrag zum eigenen Einkommen bei: 53 Prozent der Vermieter erzielen Nettomieteinnahmen von weniger als Euro pro Jahr. Die Anzahl privater Kleinvermieter ist in der Vergangenheit sowohl absolut als auch relativ zur Gesamtbevölkerung merklich angestiegen, seit 2013 jedoch rückläufig. Finanzielle Belastungen und zunehmende Regulierungen wie etwa die Mietpreisbremse oder Erhaltungssatzungen verhindern jedoch eine weitere Zunahme. Die Zahlen für Köln In Köln stehen 71,2 % des gesamten Wohnungsbestands dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung. Der Rest entfällt auf Selbstnutzer oder Leerstände. 41 % aller Mietwohnungen werden von Privatpersonen und 24,7 % von Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verfügung gestellt. Kommerzielle Anbieter stellen dagegen nur 13,7 % der Wohnungen zu Mietzwecken zur Verfügung. Damit liegen ca. Zweidrittel des Mietwohnungsmarktes in den Händen von privaten Kleinvermietern. Auch in Köln ist die Zahl der Kleinvermieter seit dem Jahr 2013 rückläufig. Die Kölner Kleinvermieter erwirtschaften zusammen rund 310 Millionen Euro Nettoeinkünfte im Jahr. In Köln entfallen durchschnittlich 6,3 Wohnungen auf einen Vermieter. Köln ohne Kleinvermieter nicht denkbar Die Studie zeigt, dass die Kleinvermieter in Köln den größten Teil des Wohnungsbestands stellen. Damit haben sie eine übergeordnete Bedeutung für den Kölner Wohnungsmarkt. Dabei ist die Vermieterschaft ein Querschnitt der gesamten Gesellschaft und nicht nur Teil der oberen Zehntausend. Das Bild vom reichen Vermieter auf der einen und dem armen Mieter auf der anderen Seite passt nicht mehr. Bei vielen Vermietern fallen die Erträge zu einem Großteil sehr gemäßigt aus. Besonders zeigt sich, dass die eigene Immobilie als Altersvorsorge für Rentner und Freiberufler dient. Angesichts dieser Tatsache fordern die Autoren der Studie vor allem die Politik auf, mit Belastungen für die Vermieter sparsam umzugehen. Leider ist sich die Politik der Bedeutung aber auch der finanziellen Ausstattung der privaten Vermieter oft nicht bewusst. Viele Maßnahmen haben schon jetzt dazu geführt, dass die Anzahl der privaten Vermieter in Köln rückläufig ist. Deshalb sind eigentumseinschränkende Maßnahmen wie z.b. Milieuschutzsatzungen nicht zielführend und schaden am Ende sogar dem Mieter. Denn private Vermieter legen weniger Wert auf die Erzielung einer Rendite und verzichten oft auf Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis oder auf die Umlage von Modernisierungskosten. Das ist bei gewerblichen Vermietern anders. Die Verdrängung der privaten Vermieter kann deshalb nicht Ziel der Politik sein und sollte unter allen Umständen verhindert werden. Lage am Wohnungsmarkt Die Probleme am Wohnungsmarkt sind hinlänglich bekannt und werden von allen betroffenen Interessenvertretungen benannt. Es ist jedoch auch festzustellen, dass das Benennen alleine nicht zur Problemlösung beiträgt, denn schon seit über 10 Jahren weist der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein auf die zu geringen Baufertigstellungen hin, ohne dass sich an dem Problem selbst bis jetzt etwas Grundlegendes geändert hätte. Wenig hilfreich ist es auch, spezielle im Wohnungsbau tätige Gruppierungen für die Art ihrer Investments zu kritisieren. Grundsätzlich sollte gelten, dass jede gebaute Wohnung zuerst einmal eine gute Wohnung ist. Denn Neubauten werden zum größten Teil von Kölnern bezogen, so dass im Gegenzug Bestandswohnungen für einen Neubezug frei werden. Darüber hinaus ist die Eigentumsbildung durchweg zu befürworten. Ein Großteil der neu gebauten Eigentumswohnungen steht nach Errichtung dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung. Preisbildung im Wohnungsbau Größter Preisbestandteil im Wohnungsbau sind die Grundstückspreise. Diese können in Köln durchaus über Euro/m 2 (Altstadt Süd) betragen. Dies liegt vor allem an dem immer geringeren Angebot. Laut Gutachterausschuss der Stadt Köln ist die Anzahl der unbebauten Grundstücksverkäufe zwischen 2011 und 2016 um mehr als 30 % gesunken. Auch die Erstellungskosten von Wohngebäuden sind 2017 stark angestiegen. Bauherren mussten für den Bau eines konventionellen Hauses im November ,4 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor. Einen so starken Anstieg hat es seit 10 Jahren nicht mehr gegeben.

105 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Beiträge der Kooperationspartner Seite 105 (Zahlen Statistisches Bundesamt). Der größte Preistreiber bei den Rohbauarbeiten waren die Erdarbeiten. Hier legten die Preise um 5,1 Prozent zu. Betonarbeiten verteuerten sich um 4,5 Prozent. Die Klempner nahmen für ihre Arbeiten 4,3 Prozent mehr, die Kosten für Gerüstbauer stiegen um 4,8 Prozent. Auch die Vorgaben für die Herstellung nach ENEV etc. ließen die Kosten weit über den normalen Lebenshaltungsindex ansteigen. Der Ruf nach preiswertem Bauen muss sich daher in erster Linie an die vorgenannten Determinanten richten und weniger an die Bauherren selbst. Denn auch im sozialen Wohnungsbau bleiben die o.g. Kostentreiber nicht außen vor. Derzeit wird nur deshalb wieder verstärkt in diese Art des Wohnungsbaus investiert, weil die Landesregierung erhebliche Zuschüsse in Form von tilgungsfreien Darlehen anbietet. Ohne Bauland keine Wohnungen Das größte Hindernis für steigende Wohnungsbauzahlen ist die mangelnde Bereitstellung von Bauland. Schon der letzte Kölner Baudezernent hatte erklärt, dass es in der Innenverdichtung keine einfachen Flächen mehr geben würde. Das heißt im Umkehrschluss, dass die kommende Erschließung von innerstädtischen Flächen immer schwieriger und langwieriger wird. Kölner Wohnbündnis Auch das Kölner Wohnbündnis ist ein erster Ansatz zur Problemlösung. Hier begegnen sich Verwaltung auf der einen und Wohnungswirtschaft auf der anderen Seite auf Augenhöhe. Der Entstehungsprozess hat zwei Jahre in Anspruch genommen und war zum Teil von harten Verhandlungen gekennzeichnet. Am Ende stehen ein beiderseitiges Verständnis für das jeweilige Handeln und der Wille, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Die nahe Zukunft wird zeigen, ob sich die Verpflichtungen auf beiden Seiten einhalten lassen. Dabei steht auch der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein zu seiner Verpflichtung, auf seine Mitglieder dahingehend einzuwirken, dass Baulücken geschlossen und Bauland zur Verfügung gestellt wird. In genau diesem Bereich sieht die Verwaltung alleine in Köln ein Potential, das auf rund Wohneinheiten geschätzt wird. Dieses Potential muss gehoben werden. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein kann sich daher der Forderung nach Auflage einer Investitionszulage für genau diese Bauvorhaben nur anschließen. Köln muss erkennen, dass die steigenden Bevölkerungszahlen vor allem eine Ausweitung der Stadtflächen bedeuten werden. Leider hat es in Köln bisher keine zukunftsfähige Planung für eine Stadterweiterung gegeben. Köln muss sich erklären, bis zu welchem Grad die Stadtfläche bis ins Jahr 2040 wachsen darf, und vor allem Wo. Dabei greift das Stadtentwicklungskonzept Wohnen zu kurz, denn es enthält keine wirkliche Zukunftsplanung für die Entwicklung von Außenflächen. Will man das Problem am Kölner Wohnungsmarkt in den Griff bekommen, dann muss klar sein: an der Außenentwicklung geht kein Weg vorbei. Denn nur diese wird gewährleisten, dass man so schnell wie möglich eine namhafte Anzahl von Neubauwohnungen in Köln bereitstellen kann.

106 Wohnen in Köln Seite 106 Mieterverein Köln e.v. Der Mieterverein Köln e.v. ist weiterhin der drittgrößte Mieterverein Deutschlands. Per Saldo betrug sein Mitgliederbestand am Mitglieder. An seiner Spitze stehen zurzeit Franz-Xaver Corneth als Vorsitzender des Vorstands und Geschäftsführer Hans- Jürgen Oldiges. Jürgen Becher, der langjährige Geschäftsführer und das Gesicht des Mietervereins Köln ist zum aus dem operativen Geschäft ausgeschieden, nunmehr jedoch ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des Mietervereins. Zu seinem Nachfolger als Leiter der Rechtsabteilung und Pressesprecher ernannte der Vorstand Hans Jörg Depel. Der Mieterverein Köln bietet seine Beratung zusätzlich zur Hauptgeschäftsstelle Mühlenbach 49 in sechs weiteren Geschäftsstellen an. Eine davon befindet sich in Köln auf dem Hohenstaufenring 66 70, die anderen in Bergisch Gladbach, Bergheim, Brühl, Düren und Euskirchen. In Euskirchen hat der Mieterverein Köln seine bisherige Geschäftsstelle in der Oststraße 13 aufgegeben und steht seinen Mitgliedern seit dem in neuen Büroräumen in der Berliner Straße 21 zur Verfügung. Wohnungspolitik Der Mieterverein Köln mischt sich ein. Dies sowohl in Köln als auch in seinem Umland. Der Vorsitzende Franz- Xaver Corneth besuchte unter anderem die Landräte der Kreise Euskirchen, des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie den Bürgermeister der Stadt Düren. Gegenstand der Gespräche war die Woh-nungssituation, wobei insbesondere die Förderung und Umsetzung des öffentlichen Wohnungsbaus interessierte, damit auch dort ausreichender Wohnraum geschaffen wird, der bezahlbar ist. Alle Beteiligten sicherten hierbei zu, sich auch in Zukunft verstärkt für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Weitere Aspekte der Diskussion waren: Die Entwicklung der Miethöhe in den einzelnen Regionen, die wohnungsrelevante Bedeutung des Zuzuges von Flüchtlingen sowie die Auswirkung von Großinvestoren auf den Wohnungsmarkt. Auf Initiative des Mietervereins kam es auch zu einem Treffen im kommunalen Integrationszentrum der Stadt Köln, bei welchem deutlich wurde, dass neu Zugewanderte und Flüchtlinge einen größeren Informationsbedarf zu verschiedenen Aspekten in Bezug auf Mietverhältnisse haben. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit der Stadt Köln ein Arbeitskreis gebildet, in welchem der Mieterverein Köln vertreten ist. Dies ist von Bedeutung, um Zuwanderer und Flüchtlinge im Vorfeld ausreichend über die Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt aufzuklären, bevor es zu falschen Vorstellungen und damit verbundenen etwaigen juristischen Auseinandersetzungen kommt. Ein weiteres Gespräch führte Franz-Xaver Corneth mit Achim Südmeier, dem Vertriebsvorstand der Rheinenergie, dessen Gegenstand die Änderung des Wasserpreises war, wobei die soziale Komponente deutlich wurde und die Zusage erfolgte, dass es ohne Hinzuziehung des Mietervereins Köln keine Änderung in der Gestaltung des Wasserpreises geben würde. Der Mieterverein Köln forderte zudem auch die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker auf, eine Task Force einzurichten, bestehend aus Steueramt, Ordnungsamt und Wohnungsaufsicht, um gravierende Verstöße gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum effektiv zu bekämpfen. Der Vorsitzende Franz-Xaver Corneth nimmt zudem weiterhin regelmäßig an Sitzungen des Wohnungsbeirates teil, wie auch an Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Senioren der Stadt Köln. Aus unserer Rechtsabteilung Der Mieterverein Köln stellt seinen Mitgliedern ein umfangreiches Repertoire an Dienstleistungen zur Verfügung, unter anderem mehr als persönliche Beratungstermine. Spitzenreiter wie schon in den Vorjahren war das Thema Betriebskosten. Mehr als 33 % aller persönlichen Beratungen beinhalteten dieses Thema. Ein deutlicher Anstieg war auch im Themenkomplex Mieterhöhung zu verzeichnen. Entfielen 2016 nur 2608 persönliche Beratungen auf dieses Thema, waren es 2017 bereits Zurückzuführen ist dies unter anderem auch auf den aktuellen Kölner Mietspiegel, der Anfang 2017 erschien.

107 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Beiträge der Kooperationspartner Seite 107 Weitere Themen zu denen die Beratung angeboten wird, sind die Kündigung von Mietverhältnissen, Schönheitsreparaturen, Modernisierungen, Wohnungsmängel, die Überprüfung von Mietverträgen etc. Lediglich 4,4 % aller persönlichen Beratungen im Jahre 2017 bezogen sich auf Prozessangelegenheiten. Dies zeigt, dass es gelingt, die überwältigende Mehrheit aller Fälle vorprozessual und außergerichtlich zu regeln. Neben der persönlichen Beratung steht man seinen Mitgliedern aber auch telefonisch und online zur Verfügung. Die telefonische Erreichbarkeit der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater wurde deshalb in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Auch im Jahre 2017 stand der Mieterverein Köln diverse Male den Medien als gefragter Ansprechpartner für Radio- und Fernsehinterviews zur Verfügung. Regelmäßig und häufig wurde er zudem von den Printmedien um Stellungnahme gebeten. Ausblick 2018 Es ist kein Geheimnis: Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt wird in den nächsten Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, äußerst angespannt bleiben. Die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater des Mietervereins werden täglich mit Erfahrungsberichten konfrontiert. Mieterinnen und Mieter, die seit Jahren eine neue Wohnung suchen, sind längst keine Seltenheit mehr. Besichtigungen, zu denen mehr als 50 Interessenten erscheinen, sind an der Tagesordnung. Betrachtet man seriöse Prognosen, ist davon auszugehen, dass dieses Problem noch längere Zeit bestehen bleibt. Ein Grund hierfür ist der drastische Anstieg der Kölner Bevölkerung. IT. NRW prognostiziert gar für den Zeitraum ein Wachstum in Höhe von rund Einwohnern. Diese gewaltige Anzahl von Menschen, die in die Stadt strömen, muss natürlich mit Wohnraum versorgt werden. Es muss also gebaut werden! Bezahlbarer Wohnraum muss jedoch geschaffen werden. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau muss verstärkt werden. Hierfür müssen seitens Verwaltung und Politik die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Gleichzeitig kündigte jedoch die neue Landesregierung NRW an, dass sie vorhabe, die in den letzten Jahren zustande gekommenen zeitlich befristeten Mietraumschutzbestimmungen auslaufen zu lassen. Die neue Bundesregierung kündigt zwar an, dass im Falle von Modernisierungsmieterhöhungen zukünftig nicht mehr 11 % der Modernisierungsaufwendungen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfe, sondern nur noch 8 %, dass zudem die Mietpreisbremse transparenter gestaltet werden soll, doch scheint dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein, um die genannten Probleme zu bewältigen. Das Problem der Bezahlbarkeit von Wohnraum ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Selbst für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Viele Mieter können sich einen Umzug gar nicht erlauben. Der Mieterverein setzt sich deshalb dafür ein, dass die Mietpreisbremse auf Bundesebene weiter modifiziert wird, damit sie endlich einen wirksamen Schutz vor überzogenen Mieten entfaltet. Gesetzliche Schlupflöcher, wie das Festhalten an überhöhten Bestandsmieten müssen geschlossen werden. Auch der verlängerte Kündigungsschutz durch die Kündigungssperrverordnung bei Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen muss erhalten bleiben, da es immer schwieriger wird, eine bezahlbare Alternative für die aktuelle Wohnung zu finden. Zudem setzt sich der Mieterverein für den Erhalt der Kappungsgrenzenverordnung ein, sodass Mietsteigerungen innerhalb von bestehenden Mietverhältnissen gebremst werden. Köln darf nicht nur eine Heimat der Besserverdienenden werden, Köln braucht keine Luxusmonotonie, sondern muss weiterhin allen Bürgern gehören, den Jungen und den Alten, Menschen mit geringen Einkommen und gesellschaftlichen Minderheiten. Damit dies geschieht, damit Wohnen in Köln bezahlbar ist, bedarf es gewaltiger Anstrengungen. Der Mieterverein Köln setzt sich hierfür ein.

108 Wohnen in Köln Seite 108 Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.v. Bezahlbarer Wohnraum in einer stark nachgefragten Metropolregion das war auch in 2017 das Hauptanliegen der köln ag, der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen. In Köln und dem Umland haben die 56 Mitgliedsunternehmen im vergangenen Jahr insgesamt 1016 neue Wohnungen fertiggestellt. Allein auf Kölner Stadtgebiet waren es 834 neue Wohnungen. Das ist ein Zuwachs bei den Gesamtfertigstellungen von insgesamt 265 Wohnungen im Vergleich zu 2016, als 579 Neubauwohnungen in Köln und 172 Neubauwohnungen im Umland fertig gestellt wurden. 540 Baugenehmigungen und weitere 243 gestellte Bauanträge sind ein weiterer Beleg dafür, dass der Wohnungsbau den Mitgliedsunternehmen der köln ag ein Anliegen mit höchster Priorität ist. Die köln ag steht zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Domstadt und der Umgebung. Deshalb gehört sie auch neben der Wohnungsbau Initiative Köln, dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Landesverband Nordrhein-Westfalen, und dem Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen zu den Unterzeichnern des Bündnisses für Wohnen. Ende November 2017 wurden die Unterschriften unter dieses Bündnis gesetzt, das sich als Ziel die Schaffung von neuen Wohnungen pro Jahr gesetzt hat. Ein ehrgeiziges Ziel, für das die köln ag aber schon im vergangenen Jahr die notwendige Leistungsbereitschaft an den Tag gelegt hat. Neben den Fertigstellungszahlen überzeugen auch wieder die getätigten Investitionen in den Bestand. Insgesamt 583 Millionen Euro, fast 60 Millionen Euro mehr als 2016, wurden im vergangenen Jahr in Instandhaltung, Modernisierung und Neubau investiert. Investitionen, die auch zu einer positiven Entwicklung bei den Mieteinnahmen führten, jedoch sind die Mieten bei den Mitgliedsunternehmen der köln ag immer noch deutlich günstiger als der Kölner Durchschnitt. So lagen die durchschnittlichen Nettokaltmieten der Unternehmen in Köln im Dezember 2017 bei 6,41 EUR/m² Wohnfläche, um Umland lag der Durchschnitt bei 5,83 EUR/m² Wohnfläche. Insgesamt betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete aller Mitgliedsunternehmen der köln ag 6,25 EUR/m² Wohnfläche. Von dieser Leistung profitieren nicht nur die Menschen, die vernünftigen und preiswerten Wohnraum bekommen, davon profitieren auch die Kölner Wirtschaft und der Mittelstand. Für sie sind die Mitgliedsunternehmen der köln ag wichtige Auftraggeber und Motoren und stärken in nicht unerheblichem Maße den Standort Köln. Eine weitere Investition in die Zukunft, die sich aber nicht einfach in Euro und Cent bemessen lässt, sind die 83 Ausbildungsplätze in den Unternehmen. Die Mitglieder der köln ag bieten jungen Menschen eine fundierte Ausbildung und ermöglichen ihnen eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Außerdem wirken sie damit sehr effizient dem Fachkräftemangel entgegen. Und das werden sie auch im neuen Jahr weiterhin und konsequent tun. Schon heute leben in den rund Wohnungen, über die die Mitgliedsunternehmen der köln ag in der Rheinmetropole und im Umland verfügen, Menschen aus mehr als 100 Nationen. Zahlreiche Nachbarschaften, Bekanntschaften und sogar Freundschaften sind entstanden, unabhängig von der Herkunft der Mieterinnen und Mieter. Das friedliche Zusammenleben in den Vierteln und Quartieren ist allen ein wichtiges Anliegen, das durch kontinuierliche Quartiersarbeit vor Ort gefördert und gestärkt wird. Die Herausforderungen des Kölner Wohnungsmarktes und die Notwendigkeit neuer und vor allem bezahlbarer Wohnungen bleiben allerdings nach wie vor groß. Auch, weil durch die große Zahl an Flüchtlingen, die auf der Suche nach Sicherheit und Schutz vor Krieg und Verfolgung nach Köln und Umgebung gekommen sind, der Bedarf an Wohnungen noch zusätzlich gestiegen ist. Die Unterbringung dieser Menschen, die dauerhaft hier bleiben werden, war auch im vergangenen Jahr wieder eine große Herausforderung, der sich die köln ag gestellt hat. Die Mitgliedsunternehmen engagieren sich, trotz eines angespannten Wohnungsmarkts, auf dem es faktisch keinen Leerstand gibt, aktiv bei der Unterbringung von Flüchtlingen Bestandsmietwohnungen, 167 mehr als 2016, wurden im vergangenen Jahr für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. Nach wie vor ist es der köln ag ein großes Anliegen, die Bedingungen für den Wohnungsbau in Köln weiter zu optimieren, um die dringend benötigten neuen Wohnungen zu schaffen. Dazu engagiert sich die köln ag nach wie vor sehr stark beim Wohnungsbauforum der Stadt Köln, wo sie gemeinsam mit Politik und Verwal-

109 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Beiträge der Kooperationspartner Seite 109 tung nach geeigneten Lösungen sucht, um Köln heute, morgen und in Zukunft nicht nur attraktiv, sondern auch bewohnbar zu gestalten. Themen, die dabei immer wiederkehren, sind die für Neubauprojekte benötigten Flächen und die Genehmigungsprozesse, bis ein Bauantrag positiv beschieden wird. Denn es müssen weitere Flächen aktiviert werden, sowohl in urbaner, innerstädtischer Lage als auch am Rande der Millionenmetropole. Flächen, die sicherlich begehrt und die mitunter mit widerstreitenden Interessen belegt sind. Aber wer neue und bezahlbare Wohnungen fordert, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Wohnungen auch den Platz benötigen, um sie zu errichten. Und um sie möglichst schnell zu errichten, muss die köln ag weiter zusammen mit der Stadt Köln daran arbeiten, dass die notwendige Verwaltungsbegleitung bei Neubauprojekten so reibungslos wie möglich verläuft. Diese Themen kamen auch bei der Sommerlounge der köln ag im Sommer 2018 zur Sprache. Mit der neuen Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, und der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker waren auch zwei prominente Politikerinnen zugegen, um mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft die drängendsten Fragen zum Wohnungsbau zu besprechen.

110 Wohnen in Köln Seite 110 Medienberichte PRESSEMITTEILUNG VOM Bündnis gegen Wohnnot: Bis zu 6000 neue Wohnungen jährlich in Köln Von Matthias Hendorf Bezahlbarer Wohnraum ist in Köln schwer zu finden. picture alliance /dpa Köln Das neu gegründete Kölner Wohnbündnis will bis 2030 pro Jahr 6000 neue Wohnungen bauen, sich diesem Ziel aber schrittweise nähern. Denn 6000 Wohnungen sind eine Zahl, die von der Realität noch weit entfernt ist: In den vergangenen zehn Jahren gab es kein Jahr, in dem die Stadt mehr als 5000 Baugenehmigungen ausstellte. Das beste Jahr war 2014 mit rund 4700, das schlechteste 2009 mit etwa 2400, voriges Jahr waren es rund Oberbürgermeisterin Henriette Reker kündigte am Montag an, mehr Genehmigungen zu erteilen. Wir gehen davon aus, die Zahl von 6000 nur schrittweise zu erreichen. Es wäre völlig verfehlt anzunehmen, wir könnten nächstes Jahr 6000 Wohnungen schaffen. Tausend Exemplare pro Jahr sollen öffentlich-gefördert sein, also billiger zu mieten sein als der Marktpreis. Mehr Wohnungen sind eine absolute Notwendigkeit Reker sprach bei der Unterzeichnung der Gründungsurkunde von einem Meilenstein und einem Signal. Mehr Wohnungen sind nicht mehr nur ein normales Ziel der Stadt, sondern eine absolute Notwendigkeit, sagte sie. Die Stadt macht gemeinsame Sache mit der Wohnungswirtschaft, zum Bündnis zählen fünf Partner: die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen, die Wohnungsbau Initiative Köln, der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen. Keine Sanktionen vorgesehen Die Aufgabe der Partner: Sie sollen die 6000 Wohnungen planen. Doch die Vereinbarung ist eine Absichtserklärung, Sanktionen sind nicht vorgesehen, falls Ziele nicht erreicht werden. Franz-Xaver Corneth, Vorsitzender des Kölner Mietervereins, sagte trotzdem: Das ist für mich der einzig richtige Schritt. Die CDU lobte den Zusammenschluss ebenfalls, die SPD nannte die schrittweise Einführung eine Kapitulation.

111 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Medienberichte Seite 111 PRESSEMITTEILUNG VOM Konzeptvergabe und Baulandmodell: Sozialer Wohnungsbau in Köln soll angeschoben werden Von Matthias Hendorf In Köln gibt es vor allem zwei Instrumente, die der Stadtrat in jüngster Vergangenheit beschlossen hat, um den sozialen Wohnungsbau voranzubringen: das Kooperative Baulandmodell und die Konzeptvergabe. Damit sind wir gut aufgestellt, wenn sie denn funktionieren, sagt Josef Ludwig, Leiter des Wohnungsamtes. Das Baulandmodell hatte der Rat im Jahr 2013 verabschiedet. Es verpflichtet Investoren, ab einer gewissen Zahl mittlerweile sind es 20 Wohneinheiten mindestens 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderte anzulegen. Die Quote gilt für Vorhaben, bei denen Planrecht geschaffen wird. Damit will die Stadtverwaltung Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu einer Wohnung auf dem angespannten Markt verhelfen. Anfangs gab es Schlupflöcher für Investoren Doch anfangs gab es Schlupflöcher für Investoren, sie nutzen bestimmte Ausnahmen, um sich von der Verpflichtung für geförderte Wohnungen zu befreien. Die Logik dahinter: Zwar bekommen sie Fördergelder, aber weniger Miete als auf dem freien Markt. Und statt billigen könnten sie Luxus-Wohnungen bauen. Laut Ludwig wird das Modell aber noch zu selten genutzt: Ich habe noch keinen Fall zur Anwendung bekommen. Wobei das städtische Planungsamt vergangenes Jahr zumindest von einem konkreten Fall berichtete. Mehrere Kriterien geben den Ausschlag Die zweite Komponente ist die Konzeptvergabe, der Rat segnete sie im vergangenen Jahr ab. Das Ziel des Instruments laut Verwaltung: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Konzeptvergabe sieht vor, dass die Stadt Grundstücke nicht mehr nur an den Höchstbietenden verkauft, sondern auch andere Kriterien bewertet. Heißt: Das beste Konzept entscheidet, also unter anderem auch die Frage, wie viele öffentlich-geförderte Wohnungen ein Investor bei einem Projekt plant. Die Bewertung erfolgt jeweils anhand einer individuell für jedes Projekt erstellten Bewertungsmatrix, der Kaufpreis soll dabei mit maximal 30 Prozent bewertet werden. Aktuell hat der Liegenschaftsausschuss zum Beispiel die Konzeptvergabe für den dritten Bauabschnitt auf dem Sürther Baufeld über eine Matrix beschlossen. Foto: dpa

112 Wohnen in Köln Seite 112 PRESSEMITTEILUNG VOM Von ganzem Herzen Kölsch: GAG vermeldet Rekordergebnisse Von Michael Offizier KÖLN (off). Die GAG Immobilen AG hat auf ihrer Jahresbilanzpressekonferenz Rekordergebnisse vorgestellt. Das Konzernergebnis stieg nach Wohnungsverkäufen um fast 75 Prozent auf 61,7 Millionen Euro (2015: 35,3 Millionen Euro). Insgesamt 781 Wohnungen wurden im Jahr 2016 fertiggestellt. Der Umsatz lag bei 319,4 Millionen Euro, die Investitionen lagen bei 191,5 Millionen. Und durch weitere Neubauten sollen die Investitionen im Jahr 2017 auf 257,1 Millionen Euro steigen. Zwei Großprojekte sind verantwortlich für die hohen Summen bei Investitionen und Gewinn. Ein Schwerpunkt im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Übernahme von Wohnungen in Chorweiler. Neben Neubau und Ankauf hat sich die GAG auf den Kölner Wohnungsmarkt konzentriert und sich von Wohnungsbeständen außerhalb der Stadt getrennt. 596 Wohnungen in Wesseling wurden in zwei Paketen veräußert. Vorstandsvorsitzender Uwe Eichner erklärte: Mit diesem Verkauf sind wir nur noch auf Köln fokussiert. Die Aktionäre, Hauptaktionär ist mit 88 Prozent die Stadt Köln, können sich nun auf eine Dividende von 9,76 Millionen Euro freuen. Das sind 60 Cent pro Aktie, die aber mittlerweile nicht mehr an der Börse gehandelt werden. Die GAG Immobilien AG ist das größte Wohnungsunternehmen im Raum Köln. Foto: Offizier Weitere Wohnungen befanden sich zum Jahreswechsel im Neubau. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 verfügte Kölns größte Vermieterin über Wohnungen und 679 Gewerbeeinheiten mit einer Wohnund Nutzfläche von insgesamt 2,98 Millionen Quadratmetern. Die Durchschnittsmiete lag im vergangenen Jahr bei 6,47 Euro pro Quadratmeter und damit unter dem Kölner Mittelwert von 10,59 Euro. Damit werde das Unternehmen seinem Auftrag gerecht, so Vorstandsvorsitzender Uwe Eichner. Seine Vorstandskollegin Kathrin Möller ergänzt: Jeder zehnte Kölner wohnt bei uns. Das soll auch in Zukunft so bleiben. PRESSEMITTEILUNG VOM Kölner Wirtschaft: Clouth-Quartier Köln der aktuelle Stand Von ib Q.: agentur sprachgut Köln Im Kölner Clouth-Quartier sollen in den nächsten Monaten zahlreiche Wohnungsbauten fertiggestellt werden. Bis Herbst werden dann mehr als die Hälfte der insgesamt geplanten Wohnungen bezogen sein. Das teilt Sprachgut Agentur für Immobilienkommunikation mit. Die restlichen Wohnungen sollen verstärkt als öffentlich geförderte sowie frei finanzierte Mietwohnungen errichtet werden. Die ursprünglichen Pläne legten einen Fokus auf Eigentumswohnungen. Eigentlich sollten es in der Summe rund Wohnungen werden. Nun habe man sich dazu entschieden Wohnungen entstehen zu lassen. Die zusätzli-

113 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Medienberichte Seite 113 chen Wohnungen entstehen im Norden und Westen des Quartiers, sagt Sprachgut. Zudem sollen statt Wohnungen mit hoher Grundfläche, nun mehr mittelgroße und kleine Wohneinheiten errichtet werden. Die sechs betreffenden Grundstücke für diese Wohnsowie weitere Büroprojekte werden voraussichtlich 2019 an verschiedene Investoren verkauft, die dann voraussichtlich bis Ende 2021 die letzten Gebäude im Clouth-Quartier errichten beziehungsweise die darauf befindlichen Baudenkmäler umnutzen. Zu Letzteren zählen der historische Eingangsbereich (Tor 2) an der Niehler Straße sowie die Halle 18 an der Xantener Straße. Aktuell seien auf dem 14,5 Hektar großen ehemaligen Industriegelände der Clouth-Gummiwerke etwa 80 Prozent der Grundstücke verkauft. Bis Herbst 2017 werden rund 300 weitere Wohnungen fertiggestellt Bis Ende des Jahres werden im Clouth-Quartier weitere rund 300 Wohnungen fertiggestellt sein und von den Mietern und Eigentümern bezogen, teilt die Agentur für Immobilienkommunikation mit. Diese würden sich vorrangig im Zentrum und Süden des Areals befinden. Darunter seien über 100 öffentlich geförderte Mietwohnungen der GAG Immobilien AG. Ferner errichte die GWG zu Köln zusätzlich rund 40 Mietwohnungen für ihre Genossenschaftsmitglieder. Die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbh sei mit rung 60 preisgedämpften Mietwohnungen für ihre Mitarbeiter kurz vor der Fertigstellung. In den letzten Zügen stecken außerdem die Eigentumswohnungen des Entwicklers Pandion sowie die Wohneinheiten des Projekts Clouth 3, teilt Sprachgut Agentur für Immobilienkommunikation, mit. Die BPD und die Wüstenrot Haus- und Städtebau erstellen in ihren jeweiligen Projekten weitere, rund 90 Eigentumswohnungen. In wenigen Wochen werden ferner die acht Baugruppen-Mitglieder im Zentrum des Quartiers ihre Wohnungen beziehen. Das zweite Baugruppen- Vorhaben im Nordosten des Areals an der Xantener Straße mit rund 30 Wohnungen wurde Mitte 2016 begonnen und soll Anfang kommenden Jahres fertiggestellt werden. Ehemalige Produktionshalle Halle 17 und Kreativund Gewerbehof Clouth 104 Während die Mehrheit dieser benannten Projekte in den letzten Zügen stecken, sind zwei größere Vorhaben noch mitten in der Bauphase. Die denkmalgeschützte ehemalige Produktionshalle Halle 17 im Zentrum des Areals am Luftschiff-Platz wird vom Entwickler Formart in Eigentumswohnungen sowie Gewerbeflächen umgebaut. Es entstehen vom kompakten Appartement über Maisonette- bis hin zu Penthouse-Wohnungen verschiedene Wohn- und Grundrisstypen. Im Erdgeschoss sei ein Gastronomiebetrieb mit Außenterrasse vorgesehen. Auch der Kreativ- und Gewerbehof Clouth 104 im Südwesten des Quartiers an der Niehler Straße soll ein Café samt Außenflächen bekommen. Vor einigen Wochen wurde mit dem Abbruch der Bestandsgebäude begonnen, nachdem vorher aufwändig die denkmalgeschützten Außenfassaden freigestellt und gesichert werden mussten. Insgesamt sollen circa Quadratmeter Nutzfläche entstehen; die Decken werden bis zu 5,80 Meter hoch sein und die Räume Atelier-Charakter haben. Im zweiten Halbjahr kommenden Jahres soll das Gebäude bezugsfertig sein. Das Konzept des Entwicklers Clouth 104 Grundstücksgesellschaft mbh sieht außerdem Mietstationen für Pkw und Fahrräder vor. Das danebenliegende, ebenfalls denkmalgeschützte Torgebäude soll nach den Plänen des Entwicklers zum Dienstleistungshub für das Clouth-Quartier umgenutzt werden. Paketannahme und Getränkeservice und weitere Dienstleistungen, die das tägliche Leben leichter machen, können dort in Anspruch genommen werden. Kita bereits eröffnet Im April wurde im Südwesten des Clouth-Quartiers die Kita eröffnet. Sie wurde von einem Privatinvestor errichtet und langfristig an den Betreiber Fröbel e.v. vermietet, ein anerkannter Träger der Jugendhilfe und Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Damit die Bewohner der fertig gestellten Immobilien von dem Baulärm möglichst wenig beeinträchtigt werden, wurde Anfang des Jahres die Baustellenzufahrt an der Xantener Straße zum weiter westlich liegenden Tor 3 verlegt. Schließlich befinden sich fast alle Bauvorhaben der nächsten Jahre in diesem westlichen Quartiersbereich. Die Zufahrt ins Quartier an der ehemaligen Werkseinfahrt Tor 4 ist seitdem den Anwohnern vorbehalten.

114 Wohnen in Köln Seite 114 PRESSEMITTEILUNG VOM Wohnen in Köln: Stadt will mit altem Plan Wohnungsbau neu anschieben Von Manfred Reinnarth Köln Mit knapp 162 Millionen Euro für fünf Jahre soll der Soziale Wohnungsbau in den nächsten fünf Jahren zusätzlich angeschoben werden. Stadtentwicklungsausschuss und Sozialausschuss unterstützen das Vorhaben der Verwaltung. Der Rat soll am Dienstag entscheiden. Die Sozialdemokraten halten indes 500 Millionen für notwendig, fanden für die gewünschte Aufstockung bei der Fortschreibung des kommunalen Wohnungsbauförderprogramms jedoch keine Mehrheit. 500 Millionen würde ich sofort nehmen. Aber es fehlen die Grundstücke, sagte Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig. Nur öffentlich geförderte Wohnungen Seit 2005 strebt die Stadt an, die Zahl der Sozialwohnungen durch 1000 neue Wohneinheiten jährlich zu erhöhen. Doch die Förderungen, die Jahr für Jahr vom Land kommen mindestens 75 Millionen Euro haben die Investoren bislang nicht gereizt, Mietpreisbindungen beizubehalten. Das hat dazu geführt, dass nach Ende der vertraglichen Bindung Wohnungen häufig saniert und auf dem freien Markt angeboten werden zu teuer für das Wohnungsamt. Die Zahl der Mietwohnungen ist zwar angewachsen, auf insgesamt. Doch der Anteil öffentlich geförderter Mietwohnungen ist gesunken. Laut Verwaltung stehen derzeit nur öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung, dabei hat etwa jeder zweite Kölner einen Wohnberechtigungsschein und somit Anspruch auf eine solche Wohnung. Wegen des Mangels an baureifen Grundstücken ist laut Verwaltung inzwischen eine sozialraumverträgliche Steuerung nicht mehr möglich. Das heißt, es festigen sich Stadtviertel mit einseitigen Sozialstrukturen. Das 2015 aufgelegte Vorgängerprogramm der Stadt war bereits 2016 ausgelaufen nutzte die Verwaltung lediglich Restmittel sowie die jährliche Landesförderung. Der errechnete Bedarf von 1000 neuen Sozialwohnungen im Jahr ist auch nur im Jahr 2016 geschafft worden. Die Verwaltung bemängelt die Höhe des seit Jahren fixen Landesbeitrags. Er sei durch geänderte Förderrichtlinien, die höhere Ansprüche für einzelne Antragsteller beinhalteten, nur noch für 615 Wohneinheiten ausreichend. Foto: dpa

115 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Medienberichte Seite 115 PRESSEMITTEILUNG VOM Neue Studie: Wohnen in Köln wird für Studenten immer teurer Studentenwohnungen werden auch in Köln immer teurer. Foto: dpa Köln Die Mieten für Studentenwohnungen sind seit Beginn des Jahrzehnts in Köln rasant gestiegen. Die Preiserhöhungen liegen weit über der allgemeinen Teuerungsrate, wie aus einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervorgeht. Zehn bis elf Euro pro Quadratmeter In der Domstadt lag die Monatsmiete in der zweiten Hälfte 2016 jeweils zwischen zehn und elf Euro pro Quadratmeter. Teuerste Stadt für den akademischen Nachwuchs ist demnach München, wo eine durchschnittliche Studentenbleibe im zweiten Halbjahr 2016 bereits über 17 Euro pro Quadratmeter kostete. Im Vergleich zu 2010 war das ein Anstieg von 43 Prozent, wie IW-Immobilienfachmann Michael Voigtländer und Kollegen ermittelten. Hinter München liegen Stuttgart und Frankfurt mit jeweils über 13 Euro Quadratmetermiete, gefolgt von Hamburg, Köln und Heidelberg Inserate ausgewertet Insgesamt analysierten die Forscher den studentischen Wohnungsmarkt in 15 Universitätsstädten. Datengrundlage waren Mietangebote auf den Internetportalen Immobilienscout 24 und wg-gesucht.de seit Das Institut untersuchte Wohnungen, die für Studenten grundsätzlich infrage kommen Luxusbleiben also ausgenommen. Allein für das zweite Halbjahr 2016 werteten die Forscher mehr als Inserate aus. Leipzig und Bochum noch günstig Am billigsten wohnen Studenten demnach in Leipzig und Bochum. Dort lagen die Mieten im Schnitt noch unter 6,50 Euro pro Quadratmeter, obwohl es auch dort kräftige Erhöhungen gab. Den rasantesten Anstieg ermittelten die IW-Experten in Berlin, wo eine Studentenbleibe mittlerweile um mehr als die Hälfte teurer ist als 2010 und zuletzt im Schnitt knapp zehn Euro pro Quadratmeter kostete. Preisdynamik hat in Köln deutlich zugenommen Für Studenten ist die Lage im Wohnungsmarkt besonders schwierig, stellt das IW-Gutachten fest. Insbesondere in Berlin, aber auch in Leipzig oder Köln hat die Preisdynamik noch einmal zugenommen, heißt es in der Studie. Hauptursache der rasanten Mietsteigerungen ist nach Einschätzung der Wirtschaftsforscher der fehlende Wohnungsneubau. Zu wenig gebaut werden demnach vor allem Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen. Über alle Städte hinweg wurden nur rund ein Drittel der benötigten Wohnungen dieser Größe gebaut, heißt es in dem Gutachten. Mieten werden weiter steigen Der Anstieg der Studentenmieten wird sich nach Einschätzung des Instituts in den kommenden Jahren fortsetzen, wenn auch weniger rasant als bisher. Die Bautätigkeit hat angezogen, allerdings wird der Bedarf dennoch nicht gedeckt, sagte Voigtländer. Da allerdings die Zuwanderung etwas nachlässt, gehe ich von langsameren Mietsteigerungen aus.

116 Wohnen in Köln Seite 116 PRESSEMITTEILUNG VOM Die Chemie muss stimmen: Senioren und Studenten können Wohnpartnerschaften eingehen HEIMERSDORF (hh). Elisa Pisacane ist seit Anfang an mit großer Freude und Begeisterung dabei. Meine Studenten sind immer international. Ich hatte zuerst ein junges Mädchen aus Russland, dann einen Brasilianer und einen Syrer. Seit zweieinhalb Jahren wohnt jetzt ein gebürtiger Ecuadorianer bei mir, berichtet die pensionierte Lehrerin aus Heimersdorf. Das Projekt Wohnen für Hilfe, das die Universität Köln und das städtische Amt für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit der Seniorenvertretung im Jahre 2009 initiiert hat, findet sie sehr gut. Hier finden Studenten dringend benötigten Wohnraum, und wir Älteren profitieren vom Untermieter.,Mein Student hat eine kleine Wohnung im Souterrain und studiert Sportwissenschaft an der Sporthochschule. Er unterstützt mich beim Einkaufen, bei der Gartenarbeit und am Computer. Ich schätze jedoch auch die gemeinsamen Konversationen, denn hierdurch bleibe ich auf dem Laufenden, was an der Universität und in der Stadt so los ist. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor Heimersdorfer Senioren im Johanniter-Stift Gut Heuserhof gaben die Projektkoordinatorinnen Heike Bermond und Sandra Wiegeler Auskunft über die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gelingen der Partnerschaft zwischen Wohnraumsuchendem und -anbieter. Zunächst lernen wir den interessierten Studenten in einem persönlichen Gespräch kennen und erforschen seine Motivation und Fähigkeiten. Zudem besuchen wir den Wohnungsanbieter zu Hause, erklärt Diplom-Heilpädagogin Wiegeler. Die Grundregel für das Projekt, das in Köln seit seinem Start bereits annähernd 500 Wohnpartnerschaften realisiert hat, ist einfach. Pro Quadratmeter Wohnraum soll der Suchende eine Stunde Hilfe im Haushalt leisten. Durchschnittlich werden rund 15 bis 20 Quadratmeter angeboten. Des Weiteren werden drei Euro pro Quadratmeter für Strom und Wasser berechnet, erläutert Bermond. Die Hilfen können vielfältiger Art sein. Mit dem Hund Gassi gehen, Putzen, Einkaufen, Gartentätigkeiten oder die Erledigung handwerklicher Arbeiten vieles ist möglich. Wer möchte, kann gerne auch mehr Stunden ableisten. Pflegedienste darf der Student allerdings nicht ausüben. Die Projektkoordinatorinnen achten bei ihrer Auswahl Elisa Piscane (2.v.l.) ist aktuell die einzige Heimersdorferin, die sich aktiv am Wohn- und Hilfsprojekt beteiligt. Die Projektkoordinatorinnen Heike Bermond (l.) und Sandra Wiegeler (2.v.r.) hoffen mit SeniorenNetzwerk-Koordinatorin Edeltraud Stecher daher auf eine regere Teilnahme durch Heimersdorfer Senioren. Foto: Hoeck der Partner auf eine harmonische Einheit. Die Chemie zwischen beiden muss einfach stimmen, denn beide Parteien müssen letztlich zufrieden sein. Es ist dabei sehr nützlich, feste Absprachen, etwa hinsichtlich Besuch von Freunden, Musik oder Partys, zu treffen, betont Wiegeler, die auch bei möglichen Streitigkeiten schlichtend eingreift. Wir empfehlen häufig ein Probewohnen. Dann können Senior und Student sehen, ob es passt und danach einen sogenannten Wohnraumüberlassungsvertrag abschließen. Das Zimmer muss nicht möbliert sein; auch ein separates Badezimmer ist nicht Voraussetzung. Wiegeler gibt zu, dass der Bezirk Chorweiler aktuell stark unterrepräsentiert ist. Hier wohnende Studenten bevorzugen zwar die Ruhe und die bisweilen ländliche Struktur. Viele möchten jedoch lieber in Uni-Nähe oder zumindest so zentral wohnen, dass sie es nicht weit ins pulsierende Nachtleben haben. Das Projekt Wohnen für Hilfe läuft inzwischen in 35 deutschen Städten. Neben Senioren können auch Alleinerziehende, Familien oder Menschen mit Behinderung mitmachen. Zurzeit studieren rund Personen in Köln. Besonders zum jeweiligen Wintersemester ist der studentische Andrang sehr groß. Wir freuen uns daher über jeden Wohnraumanbieter, richtete Bermond einen Appell an die Anwesenden.

117 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Medienberichte Seite 117 PRESSEMITTEILUNG VOM Leerstand wird bestraft: Wohnung steht leer Euro Bußgeld! In Lindenthal muss die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses Euro Bußgeld zahlen, da sie eine ihrer Eigentumswohnungen nicht vermietet. Bleibt die Wohnung weiterhin leer, drohen der Kölnerin weitere Maßnahmen. Eine Eigentumswohnung dauerhaft nicht zu vermieten und leer stehen zu lassen, ist nach der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln rechtswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das bekam jetzt eine Hauseigentümerin aus Lindenthal zu spüren. Weil sie eine ihrer Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus leer stehen ließ, hatte das Amt für Wohnungswesen gegen die Frau eine Geldbuße in Höhe von Euro verhängt. Die Eigentümerin legte dagegen Einspruch ein. Im April bestätigte jedoch das Amtsgericht Köln das Bußgeld in voller Höhe. Hiergegen legte die Frau keine Rechtmittel ein, so dass die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig ist. Die so genannte Wohnraumschutzsatzung gilt seit Juli 2014 in Köln gilt und soll die zweckfremde Nutzung von Wohnraum eindämmen. Hierzu zählen ungenehmigte Umwandlungen von Wohnungen zum Beispiel die Nutzung als Ferienwohnung sowie unbegründete Leerstände, die länger als drei Monate andauern. Für die Eigentümerin ist die Sache mit der Zahlung des Bußgeldes noch nicht erledigt: Falls sie die Wohnung nicht bald vermietet, drohen ihr eine behördliche Anordnung zur Zurückführung der Wohnung zu Wohnzwecken sowie ein Zwangsgeld. Foto: imago/blickwinkel

118 Wohnen in Köln Seite 118 PRESSEMITTEILUNG VOM Deutsche Städte: Mehr professionelle Anbieter auf Airbnb Foto: dpa Airbnb wandelt sich: Ursprünglich war das Vermittlungsportal konzipiert für Privatleute, die ihre Wohnungen oder ein Zimmer kurzfristig an Urlauber vermieten wollen. Jetzt wird die Webseite von Firmen überrannt. Du planst eine Traumreise?, schreibt Airbnb auf seiner Webseite. Und: Verwende das Extra-Einkommen für alles, was dein Herz begehrt. Dann folgt der Button Starte als Gastgeber durch. Statt privater Anbieter, die sich den Urlaub ihres Lebens gönnen wollen, bieten auf der Zimmervermittlungsplattform aber immer mehr Firmen ganze Wohnungen und Häuser zur Miete an. Wie die Süddeutschen Zeitung berichtet, gebe es in den zehn größten deutschen Städten rund 1290 Anbieter, die mehr als eine Wohnung vermieten das macht 18 Prozent aller dort auf Airbnb inserierten Wohnungen aus. Die Zeitung beruft sich auf eine Analyse von Airbnb-Inseraten. Manche Inserenten böten sogar zehn und mehr Immobilien gleichzeitig über Airbnb an. Geteilte Zimmer, bei denen nur einzelne Schlafplätze vermietet werden, spielen bei Airbnb der Analyse zufolge kaum noch eine Rolle. Sie machten inzwischen weniger als zwei Prozent aller Angebote aus. In 40 Prozent würden eigene Zimmer in einer Wohnung vermietet, zu 58 Prozent ganze Wohnungen oder Häuser. Airbnb bezeichnet Vermieter von Zimmern, Wohnungen oder Häusern auf seiner Seite nach wie vor als Gastgeber" und spricht vom Teilen. Laut Bericht der Süddeutschen tarnen professionelle Vermieter ihre Inserate; diese sehen oft aus, als seien sie von Privatmenschen eingestellt, obwohl Unternehmen mit einem Millionenumsatz dahintersteckten. Die meisten Airbnb-Angebote in Köln, München und Düsseldorf Ausgewertet wurden der Zeitung zufolge insgesamt mehr als Zimmer und Wohnungen in den zehn größten deutschen Städten, die mindestens einmal tatsächlich gebucht wurden. Das entspricht Schlafgelegenheiten für mehr als Gäste.

119 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Medienberichte Seite 119 Allein in Berlin sind demnach mehr als Betten im Angebot. Die gesamte Tourismusindustrie bietet in Berlin Übernachtungsplätze. Die meisten Airbnb-Angebote im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es demnach in Köln (1.154 je Einwohner), gefolgt von München (1.143) und Düsseldorf (1.106). Airbnb erklärte gegenüber der Zeitung, in Städten liege der Fokus auf Homesharing, also der temporären Weiter vermietung der eigenen Wohnung. Dadurch wird kein Wohnraum entzogen. Lediglich in typischen Ferienregionen arbeite Airbnb auch mit gewerblichen Gastgebern zusammen. Die Online-Zimmervermittlung ist in vielen Touristenhochburgen unbeliebt - Einwohner und Stadtverwaltungen machen auch Airbnb verantwortlich für steigende Mieten, die sich viele nicht mehr leisten können. abl/afp PRESSEMITTEILUNG VOM Kölner Wirtschaft: Stadt Köln will intensiver gegen Zweckentfremdung von Wohnraum angehen Von ib Q.: agentur sprachgut Wer als Eigentümer seine Wohnungen zweckentfremdet, muss in Köln mit Bußgeldern in Höhe von bis zu Euro rechnen. Die Stadt will nun ihr Personal für die Überwachung dieser Vorschriften aufstocken. Wie das städtische Presseamt bereits in der vergangenen Woche bekannt gab, sollen acht zusätzliche Stellen für die Wohnungsaufsicht geschaffen werden. Damit wolle man von städtischer Seite die Kontrollen gegen etwaige Verstöße gegen die Kölner Wohnraumschutzsatzung intensivieren. Die acht zusätzlichen Stellen verteilen sich auf fünf Sachbearbeiter und drei Ermittler. Vorrangiges Ziel es ist, zweckfremd genutzte Wohnungen wieder dem seit Jahren angespannten Wohnungsmarkt zuzuführen. Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung werden mit einem Bußgeld von bis zu Euro je Wohneinheit geahndet. Seit dem Inkrafttreten der Kölner Wohnraumschutzsatzung am 1. Juli 2014 besteht in Köln ein Genehmigungsvorbehalt für Wohnraumzweckentfremdungen im gesamten Stadtgebiet. Dennoch gibt es auch in Köln einige Tausend Wohnungen, die nur über Airbnb und andere Portale vermietet werden. Genehmigungspflichtig sind seitdem zum Beispiel die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberäume und der Abriss von Wohnraum. Auch die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung bedarf einer Genehmigung. Hierunter fallen vor allem die Wohnungen, die über Anbieter wie Airbnb an Touristen vermietet werden. Immer wieder erhielt die Stadt Hinweise auf eine solche missbräuchliche Nutzung.

120 Wohnen in Köln Seite 120 PRESSEMITTEILUNG VOM Flüchtlingsunterkünfte: Fast alle Turnhallen in Köln ab August wieder frei Von Bettina Janecek Die Turnhalle in der Dorotheenstraße in Porz soll schon im Mai wieder für den Sport zur Verfügung stehen. Foto: dpa Das Ende der Notunterkünfte in Turnhallen ist in greifbare Nähe gerückt: Aktuell sind lediglich noch 400 Flüchtlinge in sechs Sporthallen untergebracht. Ein Großteil von ihnen wird ab Ende Mai in die neu errichteten Leichtbauhallen am Butzweiler Hof in Ossendorf umziehen, wie Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig bei der Sitzung des Runden Tischs für Flüchtlingsfragen am Freitag mitteilte. Voraussichtlich ab Mitte August steht dann endlich auch das ehemalige Bonotel in Marienburg zur Verfügung. Dort sollen überwiegend alleinreisende Männer aus der Halle Escher Straße in Bilderstöckchen einziehen. Wir sind schneller unterwegs als gedacht, so Ludwig. Allerdings werden die meisten Hallen wohl erst nach den Sommerferien wieder für den Sport freigegeben, da sich die Rückbauarbeiten teilweise aufwendig gestalten. Köln kommt aus dem Krisen-Modus heraus Seit August vergangenen Jahres sind die Flüchtlingszahlen in Köln rückläufig. Die Stadt kommt damit raus aus dem Krisen-Modus und kann erstmals über Perspektiven für die Zeit nach der Turnhallen-Belegung nachdenken. Zur Disposition zumindest was die Größe angeht stehen dabei offenbar auch die Standorte, die der Rat im vergangenen Dezember beschlossen hatte. Damals waren acht neue Flüchtlingsunterkünfte auf den Weg gebracht worden, unter anderem in Lind und Flittard mit je 320 Plätzen, in Urbach und Holweide (je 400 Plätze) sowie in Fühlingen (240 Plätzen). In den Stadtbezirken hatte dies für erhebliche Unruhe gesorgt. Maximale 200 Plätze in Notunterkünften Ist der Druck wirklich noch so groß, dass wir weiterhin mit solchen Masseneinrichtungen planen müssen?, fragte jetzt Peter Krücker, Sprecher des Runden Tischs für Flüchtlingsfragen. Wohnungsamtsleiter Ludwig sicherte zu, die damaligen Planungen angesichts der aktuellen Entwicklung nochmals zu überprüfen. Denkbar sei etwa, einen Teil der Plätze gar nicht zu belegen, sondern als Reserve vorzuhalten für den Fall, dass die Flüchtlingszahlen wieder ansteigen. Wir müssen kleiner

121 Geschäftsbericht für das Jahr 2017 Medienberichte Seite 121 werden. Künftig ist bei maximal 200 Plätzen Schluss. Ludwig skizzierte eine grobe Prioritäten-Liste, wie es mit der Flüchtlingsunterbringung weitergeht. Sobald alle Turnhallen frei sind, sollen weitere Notunterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung geschlossen werden, wie etwa der Baumarkt in Porz. Als nächstes soll eine Reihe von Unterkünften saniert werden, die seit langem marode sind. Problematisches Verhalten von Hoteliers Außerdem will die Stadt die Verträge mit einigen Hotels auflösen. Diese sind nicht nur besonders teuer pro Tag und Platz werden bis zu 35 Euro fällig. Einige Hoteliers sind in der Vergangenheit auch durch einen proble matischen Umgang mit den Bewohnern aufgefallen. So berichtet die Ombudsstelle für Flüchtlinge in ihrem neuesten Bericht von rechtswidrigen Zimmerdurchsuchungen. In einem anderen Fall war die Post gelesen worden. Eine Hotelbetreiberin hatte der Ombudsstelle zudem den Zutritt verwehrt und so die Untersuchung von Missständen verhindert. Schlussendlich schlägt die Verwaltung vor, eine Reserve an Plätzen aufbauen, um nicht noch einmal so unvorbereitet dazustehen wie 2015, als die Flüchtlingszahlen in die Höhe schossen. Sechs Hallen belegt Folgende Hallen sind derzeit noch belegt: Escher Straße (Bilderstöckchen), Merianstraße (Seeberg), Rochusstraße (Bickendorf), Im Kamp (Widdersdorf), Lindenbornstraße (Ehrenfeld) und Schulstraße (Pesch). Noch im Mai sollen die Hallen Dorotheenstraße (Porz) und Ostlandstraße (Weiden) wieder für den Sport zur Verfügung stehen. (jac) PRESSEMITTEILUNG VOM Köln Nachrichten: OB Reker stellt Strategie zur Unterbringung Geflüchteter vor Köln Seit Mitte 2016 ist die Zahl nach Deutschland flüchtender Menschen bundesweit rückläufig. Dieser Trend bestätige sich auch in Köln, erklärt die Stadt. Aktuell leben Geflüchtete in Einrichtungen der Stadt Köln. Bis Ende 2018 sollen daher Ressourcen für rund weitere Plätze entstehen. In den vergangenen Wochen und Monaten habe die Stadt dazu organisatorische Schwachstellen analysiert, Prozesse neu geordnet und tragfähige Strategien für die Zukunft erarbeitet, denn nach wie vor ist die politische Lage in einigen Ländern auf der Welt noch immer instabil. Qualitätsverbesserungen und Aufbau einer stillen Reserve für den Notfall Nun wolle die Stadt, in den kommenden Monaten, die Zahl der Plätze in Notunterkünften deutlich reduzieren. Ein Teil der bereits länger betriebenen Unterkünfte sollen zudem, aufgrund ihres technischen und baulichen Zustandes, aufgegeben werden. Ziel der neuen Strategie zur Unterbringung Geflüchteter sei die integrationspolitisch sinnvollere Unterbringung, in möglichst kleinen dezentral, über alle Stadtbezirke verteilten Einheiten, erklärt Oberbürgermeisterin (OB) Henriette Reker. Die Planungen der Verwaltung sehen auch vor, den deutlichen Rückgang der Unterbringungszahlen und die zusätzlichen Ressourcen dafür zu nutzen, eine Reserve von Plätzen aufzubauen. Eine erneute Belegung von Turnhallen soll mit Hilfe dieser Reserve vermieden werden, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung.

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