B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite"

Transkript

1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 14 Mittwoch, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 W Grundstück Poststraße 1a bis 1f gemäß 13a BauGB in Textform 92 Gemeinde Bunde 31. Änderung des Flächennutzungsplans Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Mediothek in der Gemeinde Bunde Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Gemeinde Filsum Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Nortmoor Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Ostrhauderfehn Aufhebung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 Erdenwerk Strenge im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Gemeinde Rhauderfehn Aufhebung des Bebauungsplanes Nr Sportplatz 2. Südwieke/Papenburger Straße Änderung des Bebauungsplanes Nr Untenende-Süd ; beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Gemeinde Uplengen 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Uplengen vom

2 Landkreis Leer C. Sonstiges Seite Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Aurich Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Holte; V. Anordnung Wehrbereichsverwaltung Nord Hannover Öffentliche Bekanntmachung; Aufhebung einer Schutzbereichanordnung 100

3 Bauleitplanung der Stadt Weener (Ems) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 W Grundstück Poststraße 1a bis 1f gemäß 13a BauGB in Textform Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 W Grundstück Poststraße 1a bis 1f gemäß 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 135 W setzt ein Mischgebiet zur Errichtung von Altenwohnungen in 1geschossiger Bauweise an der Poststraße fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 W ist im nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 233 Abs. 2 i. V. m. 215 BauGB (i. d. F. der Bek. vom , BGBl. I S. 2141, ber S. 137, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom , BGBl. I S bzw. durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom , BGBl. Teil I Nr. 64 S. 3316), a) eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB der dort näher bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, b) eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 und 2a) BauGB über das Verhältnis des Bebauungsplanes und c) nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, nur dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Weener (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Bebauungsplanaufstellung und über das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Weener, den Stadt Weener (Ems) i. V.: Giese Bauleitplanung der Gemeinde Bunde 31. Änderung des Flächennutzungsplans Der Bebauungsplan Nr. 135 W Grundstück Poststraße 1a 1f gemäß 13a BauGB in Textform einschl. Begründung und Präambel liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes im Rathaus der Stadt Weener, Osterstraße 1, Weener, Zimmer 33, öffentlich aus und kann während der Dienststunden oder außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Bunde am beschlossene 31. Änderung des Flächennutzungsplans mit Verfügung vom , Az. III/61P /11-br, gemäß 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches genehmigt. Der Geltungsbereich der genehmigten Änderung ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt: Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplanes Nr. 135 W Grundstück Poststraße 1a 1f gemäß 13a BauGB in Textform rechtsverbindlich ( 10 BauGB).

4 Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Mediothek in der Gemeinde Bunde Aufgrund der 10, 58 Abs. 1 Nrn. 5 und 8 sowie 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch 87 Abs. 4 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 46), hat der Rat der Gemeinde Bunde in seiner Sitzung am 11. Juli 2012 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zu 1 Abs. 3 der Satzung vom 11. März 2009 wird wie folgt neu festgesetzt: Nr. Gegenstand Euro Gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches wird die 31. Änderung mit dieser Bekanntmachung wirksam. Gleichzeitig werden die bisherigen Darstellungen aufgehoben. Die 31. Änderung nebst Begründung und zusammenfassende Erklärung liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes an im Rathaus der Gemeinde Bunde in Bunde, Kirchring 2, Zimmer 14, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Jedermann kann über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bunde, Kirchring 2, Bunde, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bunde, den Gemeinde Bunde Gerald Sap 1 Benutzungsgebühren 1.1 Erstausstellung eines Benutzerausweises für 5,00 Erwachsene ab 18 Jahren 1.2 für Kinder und Jugendliche kostenlos 1.3 Jahresgebühr für Erwachsene 5,00 2 Ausleihgebühren 2.1 Die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, kostenlos Kinderhörspiel- Kassetten, -CDs und Gesellschaftsspielen ist für alle Nutzer kostenlos; Ausleihzeit: 4 Wochen Die Ausleihe von Hörbüchern für Erwachsene 1,00 kostet für 2 Wochen 2.2 Die Ausleihe von CDs, DVDs, CD-ROMs, Wii- Spielen und anderer Elektronischer Medien kostet für alle Nutzer 0,50 pro Woche 3 Versäumnisgebühren beim Überschreiten der Leihfrist pro Medium und Ausleihtag: 3.1 für Bücher, Kinderhörspiel-Kassetten, Kinder- 0,20 CDs, Gesellschaftsspiele, Zeitschriften 3.2 für Hörbücher, Musik-CDs, CD-ROMs, DVDs, 0,50 Wii-Spiele und andere elektronische Medien 4 Ersatzausstellung eines Benutzerausweises für 1,50 alle Benutzer 5 Kostenersatz, pauschal: 5.1 bei kleineren Schäden an Büchern 2, bei Beschädigung oder Verlust von CD-, 2,50 CDR-, DVD-, und Hüllen anderer Non-Book- Medien 5.3 bei Beschädigung oder Verlust des Barcodes 2,50 6 Einarbeitung eines Ersatzexemplars eines 5,00 beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums 7 Abholung von nicht zurückgegebenen Medien 25,00 durch Boten, je Botengang 7 Bestellgebühr pro Fernleihbestellung 1,50 Zusätzlich sind die Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, vom Benutzer zu tragen. 8 Kopieren aus Büchern und Zeitschriften pro Kopie/Blatt 0,10

5 Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Bunde, den 11. Juli 2012 Gemeinde Bunde Gerald Sap Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 Der Rat der Gemeinde Bunde hat in seiner Sitzung am die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Gemäß 179 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit 101 Abs. 2 und 120 Abs. 4 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) liegen die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und der mit der Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Zeit vom bis einschließlich zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Bunde, Kirchring 2, Zimmer 18, Bunde, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Bunde, den Gemeinde Bunde Gerald Sap Haushaltssatzung der Gemeinde Filsum für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Filsum in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge auf 0, der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,-- 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0, der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,-- festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern sind für das Haushaltsjahr 2012 durch die Hebesatzsatzung vom wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.h. 2. Gewerbesteuer 320 v.h. Filsum, Bürgermeisterin Gemeindedirektor Schulte-Cramer Voß Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs.2 NKomVG vom bis während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus in Filsum, Rathausring 8/12 Zimmer 23 öffentlich aus. Filsum, Gemeinde Filsum Der Gemeindedirektor Wiard Voß

6 Haushaltssatzung der Gemeinde Nortmoor für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Nortmoor in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge auf , der außerordentlichen Aufwendungen auf ,-- 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit , der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.500,-- festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v.h. Filsum, Bürgermeister Fecht Gemeindedirektor Voß Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gem. 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am unter Az.: -14- erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 NKomVG vom bis während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus in Filsum, Rathausring 8/12 Zimmer 23 öffentlich aus. Filsum, Gemeinde Nortmoor Der Gemeindedirektor Wiard Voß Bauleitplanung der Gemeinde Ostrhauderfehn Aufhebung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 Erdenwerk Strenge im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat in seiner Sitzung am die Aufhebung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 Erdenwerk Strenge als Satzung beschlossen. Die Planungen für die Biogasanlage und Spedition, die gem. der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 auf dem Gelände der Fa. Heinrich Strenge Erden- und Kompostwerk GmbH & Co. KG errichtet werden sollten, werden nicht mehr umgesetzt. Daher wird die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 aufgehoben. Mit dieser Bekanntmachung wird die Aufhebung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 Erdenwerk Strenge rechtsverbindlich. Die Aufhebung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 Erdenwerk Strenge liegt mit Begründung und einer zusammenfassenden

7 Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab sofort im Rathaus der Gemeinde Ostrhauderfehn, Hauptstraße 117, Ostrhauderfehn, Zimmer 19, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie ein Mangel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ostrhauderfehn geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die Entschädigung von durch diesen Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Ostrhauderfehn, den Gemeinde Ostrhauderfehn Günther Harders Gemeinde Rhauderfehn Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Rhauderfehn Aufhebung des Bebauungsplanes Nr Sportplatz 2. Südwieke/ Papenburger Straße Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 die Aufhebung des Bebauungsplanes 9.18 Sportplatz 2. Südwieke/ Papenburger Straße als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem folgenden Kartenausschnitt ersichtlich: 2. Südwieke Papenburger Str. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr Sportplatz 2. Südwieke/ Papenburger Straße einschließlich der Begründung liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, II. Obergeschoß, Zimmer 220, öffentlich aus und können während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB sowie ein Mangel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rhauderfehn geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Rhauderfehn, 27. Juli 2012 Gemeinde Rhauderfehn Geert Müller Gemeinde Rhauderfehn Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Rhauderfehn; 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr Untenende-Süd ; beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 die 8. Änderung des Bebau- N

8 ungsplanes Nr Untenende-Süd als Satzung beschlossen. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem folgenden Kartenausschnitt ersichtlich: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Uplengen vom Rajen Untenende 1. Südwieke N Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.Dezember 2010 (Niedersächsisches Gesetzund Verordnungsblatt Seite 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom (Nieder-sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 422) hat der Rat der Gemeinde Uplengen in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Uplengen vom beschlossen: 1 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr Untenende-Süd einschließlich der Begründung liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, II. Obergeschoß, Zimmer 220, öffentlich aus und können während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Mit der Bekanntmachung tritt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr Untenende-Süd gemäß 10 Abs. 3 BauGB i.d.f. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB sowie ein Mangel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rhauderfehn geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Rhauderfehn, 27. Juli 2012 Gemeinde Rhauderfehn Geert Müller 1. Im 3 wird folgende Ziffer 2 eingefügt: 2. Der Ratsvorsitzende erhält je Ratssitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 20, Nr. 3 wird wie folgt gefasst: 3. an alle Ratsmitglieder a) bis 3 km Entfernung (Luftlinie Wohnung/ Rathaus in Remels) 10,00 b) mehr als 3 km bis 6 km 15,00 c) mehr als 6 bis 7 km 20,00 d) mehr als 7 km 25,00 3. In 6 Nr. 3 und 4 wird der Betrag 22,00 durch den Betrag 26,00 und der Betrag 176,00 durch 208,00 ersetzt Nr. 5 erhält folgende Fassung: 5. Ratsmitglieder, die einen Haushalt mit mindestens zwei weiteren Personen (davon mindestens ein Kind unter 14 Jahren, eine ältere Person über 67 Jahre oder eine anerkannt pflegebedürftige Person) führen und eine Hilfskraft in Anspruch nehmen, um ihre Mandatstätigkeit wahrnehmen zu können, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden, wenn die Übernahme der Betreuung durch einen Familienangehörigen nicht möglich ist. Ein Nachweis über den tatsächlich entstandenen Nachteil durch die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ist vorzulegen. Der Nachteilsausgleich wird als Pauschalstundensatz gewährt und die Anzahl der zu entschädigenden Stunden auf 8 Stunden je Tag begrenzt. Je Stunde wird ein Pauschalstundensatz von höchstens 11,00 gezahlt.

9 Diese Satzung tritt am 01. Juli 2012 in Kraft. Gemeinde Uplengen Enno Ennen Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Holte V. Anordnung In der Flurbereinigung Holte Landkreis Leer wird aufgrund des 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 2794), das durch Beschluss vom festgesetzte Flurbereinigungsgebiet geändert. Folgende Flurstücke werden zum Flurbereinigungsverfahren Holte zugezogen: Gemeindebezirk Hesel Neuemoor Gemeindebezirk Ostrhauderfehn Potshausen Holtermoor Flur 2 Flurstücke 54/1, 54/2, 55 Flur 12 Flurstück 28/2 Flur 14 Flurstück 44 Flur 15 Flurstück 72 Flur 1 Flurstücke 20/5, 22/1 Flur 3 Flurstück 98/11 Gemeindebezirk Detern Amdorf Flur 2 Flurstücke 115/2, 115/3, 115/4 Gemeindebezirk Rhauderfehn Backemoor Breinermoor Collinghorst Flur 5 Flurstücke 28/3, 28/4, 28/7, 35/4, 36/4, 37/4, 46/3, 66/2, 71/7, 72/6, Flur 6 Flurstücke 144/1, 379/143 Flur 8 Flurstücke 45, 46 Flur 14 Flurstück 124 Flur 11 Flurstücke 46, 65, 66, 73, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115 Flur 13 Flurstück 52 Flur 15 Flurstücke 85/1, 85/3 Rhaude Flur 2 Flurstücke 21/1, 22/1, 25/3, 27/1, 30/1, 31/1, 34/1, 55/2, 59/3, 60/2, 67/2, 93/3, 114/22, 142/38, 154/49 Flur 6 Flurstücke 136/1, 136/4, 147/1, 147/2, 147/5, 148/1, 148/4, 149/1, 149/4 Schatteburg Flur 6 Flurstück 88/5, 91/7 Flur 7 Flurstücke 37, 38, 39, 40 Flur 8 Flurstücke 13, 14, 15 Folgende Flurstücke werden aus dem Flurbereinigungsverfahren Holte ausgeschlossen: Gemeindebezirk Rhauderfehn Rhaude Flur 3 Flurstücke 77/2, 77/4, 77/5, 77/6, 77/7, 77/8, 77/9, 77/10, 77/11, 77/12, 77/13, 77/14, 77/15, 132 Durch diese Anordnung vergrößert sich die Verfahrensfläche um 38 ha auf 2224 ha. Die hinzuzuziehenden bzw. auszuschließenden Flurstücke sind in der zu dieser Anordnung gehörenden Gebietskarte gekennzeichnet. Begründung: Gemäß 8 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn sie dies für erforderlich erachtet und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält. Geringfügigkeit liegt immer dann vor, wenn sowohl von der Flächenrelation als auch vom Sinn und Zweck her keine wesentliche Änderung gegeben ist. Die Größe der zuzuziehenden Flächen beträgt rd. 1,7 % der Verfahrensgröße; die Größe der auszuschließenden Flächen liegt unter 0,1 % der Verfahrengröße. Eine geringfügige Änderung ist insoweit gegeben. Es werden Flurstücke zum Verfahren Holte zugezogen, um eine stärkere Zusammenlegung sowie eine Verkürzung der Entfernung zur Hoflage und somit eine Steigerung der Produktivität der betroffenen Teilnehmer zu erreichen. Gleichzeitig werden Tauschmaßnahmen ermöglicht, die der Bereitstellung von Flächen für den Entlastungspolder Holter Hammrich dienen. Die auszuschließenden Flächen betreffen ein Baugebiet in Marienheil, das keiner Neuordnung bedarf. Die Gebietsänderung ist somit nicht erheblich, aber erforderlich und im objektiven Interesse der Beteilig-

10 ten. Die Zuziehung sowie der Ausschluss von Flächen dient letztlich der Optimierung der Verfahrensabläufe. Insofern liegt keine wesentliche Änderung vor, die eine Vorgehensweise nach 4-6 FlurbG erfordert. Beschränkung der Nutzungs- und Baurechte im Flurbereinigungsgebiet ( 34 FlurbG) Für die zugezogenen Flurstücke gelten folgende Einschränkungen 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich, Oldersumer Straße 48, Aurich, nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Wälle, Einfriedigungen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, 3. Obstbäume, Beerensträucher, Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich beseitigt werden, 4. Holzeinschläge und Baumaßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich ausgeführt werden. Änderungen oder Herstellung von Anlagen ohne eine nachweisbare Genehmigung des Amtes für Landentwicklung können im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Landentwicklung kann den früheren Zustand auf Kosten desjenigen, der eine solche Änderung oder Herstellung veranlasst hat, wieder herstellen lassen. Gegebenenfalls sind Ersatzpflanzungen anzuordnen. Anmeldung von Rechten ( 14 FlurbG) Rechte und Pflichten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landentwicklung Aurich anzumelden. Insbesondere kommen in Betracht: a) Rechte der Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, b) Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung beschränken (z.b. Pacht-, Miet- oder ähnliche Rechte), c) die Verpflichtung zum Unterhalt von Anlagen nach 45 Abs. 1 S. 2 FlurbG, d.h. Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr, dem Hochwasserschutz, der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserverwertung oder - beseitigung dienen, d) Eigentumsrechte an den unter c) genannten Anlagen, e) Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Nutzungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsgerechtigkeiten, außerdem Wege-, Wasser- und Fischereirechte, die vor dem begründet worden sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften, f) Rechte an den unter e) bezeichneten Rechten, g) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen worden sind. Werden Rechte nach Ablauf der Frist von 3 Monaten angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 und 3 FlurbG gelten lassen. Sind Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuches unrichtig geworden, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung fehlender Unterlagen umgehend nachzukommen. Hinweis Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, wird darauf hingewiesen, dass diese Funde meldepflichtig sind. Es wird gebeten, die Funde unverzüglich einer Denkmalbehörde oder einem Beauftragten für die Archäologische Denkmalpflege zu melden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - LGLN -, Podbielskistr. 331, Hannover oder bei der Regionaldirektion Aurich des LGLN, Oldersumer Str. 48, Aurich Widerspruch erhoben werden. Gemäß 115 FlurbG beginnt die Rechtsbehelfsfrist, wenn öffentliche Bekanntmachung erfolgt, mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, - LGLN -, Podbielskistr. 331, Hannover oder bei der Regionaldirektion Aurich des LGLN, Oldersumer Str. 48, Aurich eingegangen ist. Aurich,

11 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Regionaldirektion Aurich Amt für Landentwicklung (Bohlen) (S.) Öffentliche Bekanntmachung Wehrbereichsverwaltung Nord Hannover, Schutzbereichbehörde - Hans-Böckler-Allee 16 I. Bundesministerium Bonn, der Verteidigung IUD I 6 - Anordnung-Nr. II/Hs A n o r d n u n g Aufhebung einer Schutzbereichanordnung Mit Anordnung vom U I 3 - Anordnung- Nr. II/Hs - zuletzt aufrechterhalten am , wurde ein Gebiet in der Gemeinde Hesel (Samtgemeinde Hesel), Landkreis Leer, Bundesland Niedersachsen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hesel erklärt. Diese Anordnung wird aufgrund 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom (BGBl. I, S. 2354) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im Auftrag gez. Simon (L.S.) II. Die aufgrund der Schutzbereichanordnung für die Verteidigungsanlage Hesel erlassenen Vollzugsmaßnahmen werden ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgehoben. III. Hinweis der Schutzbereichbehörde Durch die Aufhebung der Schutzbereichanordnung sind die gesetzlichen Beschränkungen in der Nutzung der bisher vom Schutzbereich betroffenen Grundstücke weggefallen. Im Auftrag gez. Gruhn (L.S.) Oberregierungsrat Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist fünf Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Politik & Verwaltung

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 und der Entlastung 203

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 und der Entlastung 203 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 19 Montag, 17.10.2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Gemeinde Bunde Bekanntmachung

Mehr

a. VII. Anordnung über die Zuziehung und den Ausschluss von Flächen

a. VII. Anordnung über die Zuziehung und den Ausschluss von Flächen Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Geschäftsstelle Aurich Oldersumer Straße 48 26603 Aurich Aurich, 11.04.2016 Öffentliche Bekanntmachung in der bereinigung Bagband a. VII. Anordnung über die

Mehr

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 389 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 35 Freitag, 24. August 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 241 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 17 Freitag, 20. April 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Weener (Ems) 132

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Weener (Ems) 132 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 18 Dienstag, 01.10.2013 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Satzung zur

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Dienstag, 01.06.2010 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/20 Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr 2010 64-65 Amt III/64 Wasserrechtliches

Mehr

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 03 Freitag, 15.02.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 1.

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 80 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 8 Freitag, 21. Februar 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh 94. Bekanntmachung 94

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh 94. Bekanntmachung 94 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 13 Montag, 15.07.2013 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh

Mehr

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2014 38. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 02 Mittwoch, 01.02.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener 6. Änderung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 300 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 24 Freitag, 8. Juni 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N HA

Mehr

Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 63

Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 63 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 08 Freitag, 28.04.2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt II/80 Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 499 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 45 Freitag, 3. November 2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Amt für Landwirtschaft, Wanzleben, den 02.09.2013 Flurneuordnung u. Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17-19 39164 Wanzleben AZ.: 42.1 SBK 113-611 B1.14 Flurbereinigungsverfahren nach 87

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 25.01.2012 Nr. 2 S. 1-10 Inhaltsverzeichnis 100. Flächennutzungsplanänderung Bereich östlich B 8 / nördlich Stadtgrenze Duisburg)

Mehr

Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86

Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 15 Montag, 15.08.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86 Amt I/80

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Öffentliche Bekanntmachung 54

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Öffentliche Bekanntmachung 54 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 09 Dienstag, 15.05.2007 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Öffentliche Bekanntmachung 54 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Stadt Vreden Amtsblatt für die Stadt Vreden 7. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 30.03.2017 Nummer 04/2017 Datum: Inhalt: Seite: 21.03.17 Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster

Mehr

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 1 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2016 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA L

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 101 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 10 Freitag, 2. März 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830) Limburg an der Lahn, den 21.09.2011 Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - Berner Straße 11 65552 Limburg an der Lahn Az.: F 830 / F 941 / F 978 / F 1430 Gemeinsamer Änderungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 8 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 2 Freitag, 15. Januar 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 239 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Gifhorn. XL. Jahrgang Nr. 12 Ausgegeben in Gifhorn am Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. für den Landkreis Gifhorn. XL. Jahrgang Nr. 12 Ausgegeben in Gifhorn am Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn XL. Jahrgang Nr. 12 Ausgegeben in Gifhorn am 29.11.13 Inhaltsverzeichnis Seite A. BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES B. BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE, GEMEINDEN UND SAMTGEMEINDEN

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 137 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 12 Freitag, 16. März 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 68 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 7 Freitag, 9. Februar 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. Fassungen.

Amtsblatt. Inhalt. Fassungen. 11 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 45. Jahrgang 15. Februar 2016 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Änderungssatzung zu der Satzung des Beregnungsverbandes Halligdorf, Sitz Uelzen, vom

Mehr

41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 7c. Inhaltsverzeichnis

41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 7c. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 23.06.2015 Nr. 7c Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 29. Juni 2018 Nr. 12 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg für

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 2 Montag, 02.02.2004 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 3. Änderung

Mehr

2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9

2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9 2018 Ausgegeben in Meppen am 15.03.2018 Nr. 9 Inhalt A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Seite 84 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: 07.01.2016 Inhalt: Flurbereinigungsverfahren Hörnerhok-Illerhusen; Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Herausgeber:

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den 11.09.2006 Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: 91-22 06 1- Beschluss Die Bezirksregierung Münster, Abteilung 9 Obere Flurbereinigungsbehörde,

Mehr

Amtsblatt. Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.12.2015 39. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 13 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 2 Freitag, 10. Januar 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Montag, 03.03.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Bebauungsplan Nr.

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Seite 1 von 3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten itte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 52 3882 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 14-29 HZ92 Halberstadt, 19.6.21 5 Öffentliche

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 14 Montag, 01.08.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Verordnung über

Mehr

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1. Nr. 2 46. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 6. Februar 2017 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Haushaltssatzung der Gemeinde Vechelde für das 2017 mit Verkündung 14 Bebauungsplan Nr.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 16 Donnerstag, 01.09.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Gemeinde Moormerland Aufstellung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 60

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 60 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 11 Dienstag, 15.06.2004 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 60 B. Bekanntmachungen der Städte,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2011 hannover, 16. Juni 2011 nr. 23 inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Goslar Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße 49 17 8 Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 17 Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 2/2012 31.01.2012 17. Jahrgang INHALT Seite 6/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 11 und über die

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Haushaltssatzung der Gemeinde Jemgum für das Haushaltsjahr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Haushaltssatzung der Gemeinde Jemgum für das Haushaltsjahr Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 09 Montag, 16.05.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt II/32 Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer

Mehr

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart 1/5 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart Az.: 43-8468.01/FL-4601/5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Mehr

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 02.06.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg Bekanntmachung über den Diebstahl eines Dienstsiegels

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg... 93 Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 23. Jahrgang Südlohn, 13.02.2018 Nummer 2 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 "Lohner Straße / Fünfhausen" Satzungsbeschluss

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 50 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 13.12.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 04.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg 2. Änderungsbeschluss

Mehr

Haushaltssatzung 2017

Haushaltssatzung 2017 Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom Amtsblatt für die Stadt Ahaus 2. Jahrgang 16. Mai 2013 Nummer 006/2013 Datum: Inhalt: Seite: 08.05.2013 Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom 08.05.2013 der Entgeltordnung für die Musikschule

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 13/2016 vom 25. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis: Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 50670 Köln Postanschrift: 50606 Köln Flurbereinigung Marienheide Köln, den 29. Juli 2011-18

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bekanntmachung 105. Amtliche Bekanntmachung 105

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bekanntmachung 105. Amtliche Bekanntmachung 105 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 13 Mittwoch, 15.07.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/41 Bekanntmachung 105 Amt III/64 Amtliche Bekanntmachung 105 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden,

Mehr