A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite"

Transkript

1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Montag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Bebauungsplan Nr. 198 im Bereich Hoher Weg/Hindenburgstraße mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung 17 Gemeinde Moormerland 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 8 für ein Gebiet zwischen der Deichlandstraße und dem Rorichumer Tief 17 Gemeinde Firrel 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 A Dunkler Weg mit örtlichen Bauvorschriften Gemeinde Neukamperfehn Aufstellung des Bebauungsplanes NE 1 Nördlich der Neuen Straße mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 82 Schulstraße Gemeinde Westoverledingen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Samtgemeinde Hesel Entschädigungssatzung C. Sonstiges Seite Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich III. Anordnung in der Flurbereinigung Marienchor 20 Ev.-luth. Friedens-Kirchengemeinde Loga Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. und Ev.-ref. Kirchengemeinden Logas in Leer-Loga 20-21

2 Bekanntmachung der Stadt Leer (Ostfriesland) Bebauungsplan Nr. 198 im Bereich Hoher Weg/Hindenburgstraße mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung Der vom Rat der Stadt Leer am als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 198 im Bereich Hoher Weg/Hindenburgstraße wird hiermit gemäß 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 198 mit Begründung liegt vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes an im Fachdienst 2.61 Stadtplanung der Stadt Leer, Zimmer 115/116, Rathausstraße 1 (Neubau), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 198 rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Leer unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. am tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 8 gemäß 10 BauGB in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB dort näher bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitplanung und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Geltungsbereich siehe nachstehende Karte Quelle: DGK Rasterdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über die Entschädigung von durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Leer, Stadt Leer (Ostfriesland) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 8 für ein Gebiet zwischen der Deichlandstraße und dem Rorichumer Tief Der Rat der Gemeinde Moormerland hat in seiner Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 8 gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I, S. 3316) in Verbindung mit den 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl., S. 473), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl., S. 575), als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Gemäß 13a i. V.m. 13 (3) BauGB wird von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 (4) abgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 8 liegt mit Begründung vom Tage der Ausgabe dieses Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, Moormerland, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Moormerland, Gemeinde Moormerland 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 A Dunkler Weg mit örtlichen Bauvorschriften Aufgrund des 13 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.v. mit den 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), beide in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Firrel in seiner Sitzung am 17 Dezember 2007 die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 A Dunkler Weg mit der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen. Im Rahmen dieser vereinfachten Änderung wurden auch die Baugestaltungsvorschriften geändert und in der Änderungsfassung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist aus dem folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

3 Bauleitplanung der Gemeinde Neukamperfehn Aufstellung des Bebauungsplanes NE 1 Nördlich der Neuen Straße mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 82 Schulstraße Die 1. Vereinfachte Änderung liegt mit ihrer Begründung und der geänderten Gestaltungssatzung im Rathaus der Samtgemeinde Hesel Bauamt Zimmer Nr. 27, Rathausstraße 14, Hesel, öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Leer wird die Vereinfachte Änderung rechtsverbindlich. sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für den Eingriff in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.g. Bauleitplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß 233 Abs. 2 in Verbindung mit 215 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung 1. die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches der dort näher bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitplanung und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Firrel, Gemeinde Firrel Der Rat der Gemeinde Neukamperfehn hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan NE 1 Nördlich der Neuen Straße mit den darin enthaltenen örtlichen Baugestaltungsvorschriften gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.v. mit den 56, 97 und 98 der Nds. Bauordnung (NBauO) und i.v. mit den 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), alle in den zurzeit geltenden Fassungen, als Satzung beschlossen. Bestandteil des Bebauungsplanes sind die Begründung zum Bebauungsplan, der Grünordnungsplan, der Umweltbericht sowie die hydraulischen Berechnungen für die Entwässerung. Gleichzeitig wird der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 Schulstraße aufgehoben, soweit er durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes NE 1 Nördlich der Neuen Straße überdeckt wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes NE 1 Nördlich der Neuen Straße ist aus dem folgenden Kartenausschnitt ersichtlich: Der Bebauungsplan NE 1 Nördlich der Neuen Straße liegt mit Begründung, Gestaltungsvorschriften und den o.g. Fachplanungen vom Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Leer im Rathaus der Samtgemeinde Hesel Bauamt Zimmer Nr. 27, Rathausstraße 14, Hesel, öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Leer wird der Bebauungsplan NE 1 Nördlich der Neuen Straße mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung rechtsverbindlich. sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für den Eingriff in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.g. Bauleitplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß 233 Abs. 2 in Verbindung mit 215 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung

4 die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches der dort näher bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 5. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bauleitplanung und 6. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Neukamperfehn, Gemeinde Neukamperfehn Haushaltssatzung der Gemeinde Westoverledingen für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), in der z. Zt. geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Westoverledingen in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf ,00. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 285 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H Westoverledingen, Gemeinde Westoverledingen Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am unter dem Aktenzeichen -14-oor- erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt gemäß 86 Abs. 2 Satz 3 der NGO vom 04. bis 12. März 2008 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Westoverledingen, Zimmer 25, Bahnhofstraße 18, Westoverledingen, öffentlich aus. Westoverledingen, Gemeinde Westoverledingen 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen der Samtgemeinde Hesel (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 6, 29, 39 Abs. 5 bis 8 und 40 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom [Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) S. 473], zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 575) hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in seiner Sitzung am 27. Februar 2007 folgende Entschädigungssatzung erlassen: Artikel I 6 erhält folgende Fassung: 6 Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen (1) Für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen werden die Aufwandsentschädigungen wie folgt festgesetzt: a) Fremdenverkehrsobmann/ obfrau 102,00 monatlich b) Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte 150,00 monatlich c) Ehrenamtliche Jugendbetreuer/innen 7,50 pro Stunde

5 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (2) Mit der Entschädigung nach Abs. 1 sind alle Ansprüche auf Auslagenersatz nach 29 Abs. 1 NGO abgegolten. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hesel, Samtgemeinde Hesel Samtgemeindebürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich III. Anordnung in der Flurbereinigung Marienchor Im Flurneuordnungsverfahren Marienchor wird aufgrund des 8 des Flurbereinigungsgesetzes i. d. F. vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I S. 3150), die Hinzuziehung folgender Flurstücke angeordnet: Gemeindebezirk Jemgum Gemarkung Critzum Flur 6 Flurstücke 28, 34 Flur 7 Flurstücke 5/4, 5/5, 10/6, 10/7 Gemarkung Pogum Flur 5 Flurstücke 4, 18/3, 19/6 Gemeindebezirk Stadt Weener Gemarkung Kirchborgum Flur 6 Flurstücke 32/2, 33 Durch diese Anordnung vergrößert sich die Verfahrensfläche im Flurneuordnungsverfahren Marienchor um 31,8582 ha auf rd ha. Die hinzuzuziehenden Flurstücke sind in der zu dieser Anordnung gehörenden Gebietskarte gekennzeichnet. Gründe: Mit der Zuziehung von Flächen wird - eine verbesserte Arrondierung und Aufstockung der landw. Betriebe erzielt; - ein Austausch von Abfindungsansprüchen zwischen den Flurbereinigungsgebieten erreicht. Hinweis Die infolge dieser Anordnung eintretenden Beschränkungen der Nutzungs- und Baurechte gem. 34 FlurbG sowie die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gem. 14 FlurbG sind bei der Gemeinde Jemgum und der Stadt Weener durch Aushang/Auslegung sowie im Amtsblatt des Landkreises Leer veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich - Amt für Landentwicklung -, Oldersumer Str. 48, Aurich, Widerspruch erhoben werden. Gemäß 115 FlurbG beginnt die Rechtsbehelfsfrist, wenn öffentliche Bekanntmachung erfolgt, mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist beim Amt für Landentwicklung eingegangen ist. Aurich, Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften - Amt für Landentwicklung Aurich - Ihler (S.) Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. und Ev.-ref. Kirchengemeinden Logas in Leer-Loga Der Kirchenvorstand der Friedenskirchengemeinde Loga hat am folgende Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.- luth. und Ev.-ref. Kirchengemeinden Logas in Loga beschlossen: 6 Gebührentarif I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Wahlgrabstätte : a) für 25 Jahre je Grabstelle (Abt. 1-4): 450,00 b) für 30 Jahre je Grabstelle (Abt. 5 und 6): 540,00 c) für 15 Jahre je Grabstelle (Kindergrab in Abt. 3) 270,00 d) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle -: 18,00 2. Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabstätte (Abt. 7): a) Reihengrabstätte für 30 Jahre (Herrichten der Grabstätte, Unterhaltung, Pflege, Gedenkplakette) je Grabstelle -: 1.630,00 b) Urnenreihengrabstätte für 25 Jahre (Unterhaltung, Pflege, Gedenkplakette) je Grabstelle -: 640,00 3. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß 11 Abs. 5 der Friedhofsordnung:

6 a) bei einer Beisetzung in einer einstelligen Wahlgrabstätte eine Gebühr gemäß 1.a) oder 1.b) b) bei einer Beisetzung in einer mehrstelligen Wahlgrabstätte zusätzlich zu der Gebühr nach a) eine Gebühr gemäß 1.d) für die anderen Grabstellen zur Anpassung an die neue Ruhezeit. II. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer/Friedhofskapelle: 1. Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer - je Tag -: 25,00 höchstens jedoch 130,00 2. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle einschl. Leichenkammern je Bestattungsfall -: 130,00 3. Benutzung des Kühlraumes je Tag -: 25,00 III. Gebühr für die Beisetzung: für das Ausheben und Verfüllen der Grube und Abräumen der überflüssigen Erde: 1. für die Erdbestattung: a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 150,00 b) bei Verstorbenen ab 6. Lebensjahr: 300,00 2. für eine Urnenbestattung: 95,00 IV. Gebühren für die Umbettungen: 1. für die Ausgrabung einer Leiche: 2. für die Ausgrabung einer Asche: nach Zeitaufwand nach Zeitaufwand V. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen: 2. Für das Entfernen der Grabmale, Fundamente oder von Grabzubehör beim Ausheben der Gräber, die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an standunsicheren Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon, bei Gefahr im Verzuge für das Entfernen standunsicherer oder ohne Genehmigung aufgestellter Grabmale oder sonstiger baulicher Anlagen oder Teilen davon und für besondere zusätzliche Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, wird ein Entgelt im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand an Zeit festgesetzt. Die Änderung wurde am durch den Ev.- luth. Kirchenkreis Leer kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Änderungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Leer, Ev.-luth. Friedens-Kirchengemeinde Loga Der Kirchenvorstand Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist fünf Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Aktuelles Für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung: 35,00 VI. Sonstige Gebühren Gebühr für die Entsorgung von Grabschmuck je Beerdigung : 65,00 VII. Gebühren für das Abräumen von Grabstätten 1. Werden Grabstätten (Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Bäume, Sträucher) nach Ende der Ruhezeit durch den Friedhofsträger abgeräumt, so werden den bisherigen Nutzungsberechtigten die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn 1

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn 1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 01 Montag, 16.01.2006 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2004 der AnrufBus GmbH Rhauderfehn 1 Bestätigungsvermerk

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Sonstige Bekanntmachungen

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Sonstige Bekanntmachungen 245 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 42. Jahrgang 31. Mai 2013 Nr. 10 Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Gemeinde Barum...245 Haushaltssatzung der Gemeinde Himbergen...245

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 11 53. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 15.01.2015 Nr. 03 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg 13.01.2015 Ausschuss für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 1 Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 Inhaltsverzeichnis: 1. Widmung von Erschließungsanlagen hier: Ruhborgweg... 1 2. Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Rees -Kommunalwahl 2004: A) Bekanntgabe

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 33 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 16. April 2015 Nr. 4 Inhaltsübersicht Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Frechen

AMTSBLATT der Stadt Frechen AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 28. Jahrgang ο Ausgabetag 3.2.214 Nr. 2 Inhaltsangabe 5/214 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frechen über den Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabstätten

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 6/2011 vom 02.05.2011 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Öffentliche Bekanntmachung über die Pflichtprüfung des Geschäftsjahres 2009

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 2/2006 vom 11.01.2006 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Richtlinie für die Tätigkeit des Kreisbehindertenbeirates im Landkreis Diepholz

Mehr

Jahrgang 2012 Leinefelde-Worbis, den 06.12.2012 Nr. 33. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2012 Leinefelde-Worbis, den 06.12.2012 Nr. 33. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2012 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 22/2006 vom 22.11.2006 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der Stadt Hameln 3 Satzung für die Stadtsparkasse Hameln 3

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.05.2014 Nr. 5/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche i. V. m. 31 der Friedhofssatzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.04.2015 Nr. 4/2015 Inhaltsverzeichnis: Seite A en des Landkreises Schaumburg --- B en der kreisangehörigen

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Nummer 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 33. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 69 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in Salzgitter-Barum,

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Haushaltssatzung. für das Jahr 2011 der Stadt Speyer vom 22.02.2011

Haushaltssatzung. für das Jahr 2011 der Stadt Speyer vom 22.02.2011 01.001 Haushaltssatzung für das Jahr 2011 der Stadt Speyer vom 22.02.2011 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Ottrau Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Speyer für das Jahr 2010 vom 08.03.2010

Haushaltssatzung der Stadt Speyer für das Jahr 2010 vom 08.03.2010 Haushaltssatzung der Stadt Speyer für das Jahr 2010 vom 08.03.2010 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Bad Orb im Main-Kinzig Kreis

Hauptsatzung der Stadt Bad Orb im Main-Kinzig Kreis Hauptsatzung der Stadt Bad Orb im Main-Kinzig Kreis Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif Seite 1 en / Inkrafttreten: G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif vom 14. Dezember 2015 Ändernde Satzung vom veröffentlicht am 1. ssatzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 8/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 10. März 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 59. 58. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 59. 58. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 03. März 2005 29. Jahrgang / Nr. 8 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises 58. Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2015 HANNOVER, 17. SEPTEMBER 2015 NR. 36 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014 Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung Worms, Bereich 1, Abt. 1.02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 2, 67547 Worms, Tel.: (06241)

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. April 2013 nr. 14 inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 6 vom 20. April 2007 Inhaltsverzeichnis Seite Stellenausschreibung - Durchführung eines Auswahlverfahrens; Anwärterin/Anwärter für den mittleren nichttechnischen

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung der Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius in 49086 Osnabrück-Voxtrup vom 15. März 2012 Teil A Für die Benutzung des von ihr verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Ordnungs-Nr. 07/00 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Vom 22.06.2010 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 8/2014 vom 01.07.2014 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachung des Landkreises Diepholz Az.: 66.33.11-10 (4627) Seite 3 4.

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Gebührensatzung 7.04. für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Gebührensatzung 7.04. für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 f) und i) der Gemeindeordnung für

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren 7/9 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes, des Art. 22 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Neu-Ulm folgende,

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann vom 2. Dezember 1987, in der Fassung der 23. Änderung vom 15.12.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016 (Ratsbeschluss vom 15.12.2015) Aufgrund des 7

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012

Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Frechen

AMTSBLATT der Stadt Frechen AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 29. Jahrgang ο Ausgabetag 16.11.2015 Nr. 21 Inhaltsangabe 56/2015 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln über die Flurbereinigung Hambach-West 57/2015 Öffentliche

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Germersheim

Amtsblatt des Landkreises Germersheim Amtsblatt des Landkreises Germersheim Ausgabe 14/2012 vom 7. Mai 2012 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Sitzung des Kreisausschusses am Montag, 14. Mai 2012, 14.30 Uhr, in der

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr