Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr"

Transkript

1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Dienstag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/20 Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr Amt III/64 Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Bekanntmachung 65 Gemeinde Rhauderfehn Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr Mehrgenerationen Wohnanlage Rhauderwieke (beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB) Gemeinde Uplengen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr C. Sonstiges Seite Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich Flurbereinigung Strackholt; VI. Anordnung Flurbereinigung Holtland; VII. Anordnung 68-69

2 Haushaltssatzung des Landkreises Leer für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund der 36 und 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung, beide Gesetze in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Leer in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von Ausgaben in Höhe von Der Wirtschaftsplan der Seniorenwohnanlage Heisfelde für das Haushaltsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von Ausgaben in Höhe von Der Wirtschaftsplan des Zentrums für Arbeit für das Haushaltsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von Ausgaben in Höhe von Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Im Vermögensplan des Abfallwirtschaftsbetriebes, der Seniorenwohnanlage Heisfelde und des Zentrums für Arbeit werden Kredite nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf Im Vermögensplan des Abfallwirtschaftsbetriebes, des Zentrums für Arbeit und der Seniorenwohnanlage Heisfelde werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Leer in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse der Seniorenwohnanlage Heisfelde in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse des Zentrums für Arbeit in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Kreisumlage Als Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2010 werden erhoben: 54 v. H. von den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie der Spielbankabgabe und von 90 % der Schlüsselzuwei-

3 sungen des Landes an die kreisangehörigen Gemeinden. 6 Über-/außerplanmäßige Ausgaben Über- und außerplanmäßige Ausgaben werden als unerheblich angesehen, wenn sie einen Betrag von nicht überschreiten. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport Die gemäß 65 NLO, 15 Abs. 6 NFAG und 92 Abs. 2 NGO in der bis geltenden Fassung (NGO-alt) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom und den 91 Abs. 4, 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom unter dem Aktenzeichen (2010) erteilt. Öffentliche Auslegung Der Haushaltsplan liegt nach 65 NLO i. V. m. 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis , während der Sprechzeiten (montags bis freitags von Uhr,) zur Einsichtnahme im Gebäude der Kreisverwaltung Leer, Friesenstraße 34/36, Zimmer 3, öffentlich aus. Die Möglichkeit der Einsichtnahme bezieht sich auch auf den Bericht gemäß 9 NGO über Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts. Leer, Gemäß 4 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde nach Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 a.a.o. festgestellt, dass für dieses Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Unweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bekanntmachung der Stadt Weener (Ems) Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Weener (Ems) vom 27. April 2010 wird die in der Stadtbücherei Weener und in den Nebenstellen ausliegende Benutzungsordnung der Stadtbücherei Weener (Ems) mit Nebenstellen und mit der dazugehörigen Gebührenordnung beschlossen. Weener, Stadt Weener (Ems) Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Rhauderfehn Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr Mehrgenerationen Wohnanlage Rhauderwieke (beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB) Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat in seiner Sitzung am 15. April 2010 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr Mehrgenerationen Wohnanlage Rhaudermoor als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem folgenden Kartenausschnitt ersichtlich: Landkreis Leer Der Landrat Bekanntmachung des Amtes III/64 Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Die Rheider Deichacht, Soltborg 19 b, Jemgum, hat gemäß 108 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) beim Landkreis Leer den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung einschließlich einer Bodenabbaugenehmigung gemäß 8 ff des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) gestellt. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr Mehrgenerationen Wohnanlage Rhaudermoor einschließlich der Begründung liegt vom Tage der Ausga-

4 be dieses Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, II. Obergeschoß, Zimmer 219, öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Mit der Bekanntmachung tritt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr Mehrgenerationen Wohnanlage Rhaudermoor gemäß 10 Abs. 3 BauGB i.d.f. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschriften unter der Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB sowie ein Mangel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gemäß 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rhauderfehn geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Rhauderfehn, 28. Mai 2010 Gemeinde Rhauderfehn Der Bürgermeister Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Uplengen 1. Haushaltssatzung Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Uplengen in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. Gewerbesteuer 310 v. H. Uplengen, Gemeinde Uplengen Der Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. V. m. Art. 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften und den Vorschriften der NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am unter dem Aktenzeichen -14-oor- erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 103, aus. Uplengen, Gemeinde Uplengen Der Bürgermeister im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

5 Öffentliche Bekanntmachung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich in der Flurbereinigung Strackholt VI. Anordnung In der Flurbereinigung Strackholt, Landkreis Aurich, wird aufgrund des 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 2794), das durch Beschluss vom festgesetzte Flurbereinigungsgebiet geändert. Folgende Flurstücke werden zum Flurbereinigungsverfahren Strackholt hinzugezogen: Gemarkung Flur Flurstück(e) Hesel 36 13/3 Bagband 5 21/1 Bagband 7 329/28 Bagband 8 130/3, 308/77 Bagband 13 7 Strackholt 3 68 Strackholt 14 86/1 Strackholt 15 70/2, 206/2 Zwischenbergen 2 99/3 Zwischenbergen 3 66/1, 80/2 Selverde 2 105/4 Spetzerfehn 2 10/2 Spetzerfehn 8 76/17, 79/8, 79/10 Firrel 5 73/3, 172 Fiebing 1 105/2, 111/2, 112/2 Kleinoldendorf 6 5/3 Wiesmoor 18 3/17 Folgende Flurstücke werden aus dem Flurbereinigungsverfahren Strackholt ausgeschlossen: Gemarkung Flur Flurstück(e) Zwischenbergen 1 45 Bagband 5 64/1, 64/2, 68/1, 68/2, 68/3, 69 Bagband Bagband 14 28, 29 Neuemoor 3 14/1 Durch diese Anordnung vergrößert sich die Verfahrensfläche der Flurbereinigung Strackholt um 15,9997 ha auf 2258,4783 ha. Begründung: Gemäß 8 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn sie dies für erforderlich erachtet und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält. Durch die Anordnung ist es möglich, die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens Strackholt in größerem Umfang als bisher zu verwirklichen. Mit der Anordnung werden Besitzverflechtungen bereinigt. Die Gebietsänderung ist somit erforderlich und im objektiven Interesse der Beteiligten. Die Zuziehung sowie der Ausschluss von Flächen dient letztlich der Optimierung der Verfahrensabläufe. Insofern liegt keine wesentliche Änderung vor, die eine Vorgehensweise nach 4-6 FlurbG erfordert. Für die zugezogenen Flurstücke gelten folgende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich, Oldersumer Straße 48, Aurich, nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Wälle, Einfriedigungen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, 3. Obstbäume, Beerensträucher, Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich beseitigt werden, 4. Holzeinschläge und Baumaßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich ausgeführt werden. Änderungen oder Herstellung von Anlagen ohne eine nachweisbare Genehmigung des Amtes für Landentwicklung können im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Landentwicklung kann den früheren Zustand auf Kosten desjenigen, der eine solche Änderung oder Herstellung veranlasst hat, wieder herstellen lassen. Gegebenenfalls sind Ersatzpflanzungen anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) - Amt für Landentwicklung Aurich, Oldersumer Str. 48, Aurich, Widerspruch erhoben werden. Gemäß 115 FlurbG beginnt die Rechtsbehelfsfrist, wenn öffentliche Bekanntmachung erfolgt, mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) - Amt für Landentwicklung Aurich, eingegangen ist. Aurich, Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich (Wieghaus) LS

6 Anhang zur VI. Anordnung vom in dem Flurbereinigungsverfahren Strackholt Anmeldung unbekannter Rechte ( 14 FlurbG) Rechte und Pflichten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landentwicklung Aurich anzumelden. Insbesondere kommen in Betracht: a) Rechte der Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, b) Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung beschränken (z.b. Pacht-, Miet- oder ähnliche Rechte), c) die Verpflichtung zum Unterhalt von Anlagen nach 45 Abs. 1 S. 2 FlurbG, d.h. Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr, dem Hochwasserschutz, der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserverwertung oder -beseitigung dienen, d) Eigentumsrechte an den unter c) genannten Anlagen, e) Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Nutzungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsgerechtigkeiten, außerdem Wege-, Wasser- und Fischereirechte, die vor dem begründet worden sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften, f) Rechte an den unter e) bezeichneten Rechten, g) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen worden sind. Werden Rechte nach Ablauf der Frist von 3 Monaten angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 und 3 FlurbG gelten lassen. Sind Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuches unrichtig geworden, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung fehlender Unterlagen umgehend nachzukommen. Hinweis: Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, wird darauf hingewiesen, dass diese Funde meldepflichtig sind. Es wird gebeten, die Funde unverzüglich einer Denkmalbehörde oder einem Beauftragten für die Archäologische Denkmalpflege zu melden. Öffentliche Bekanntmachung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich in der Flurbereinigung Holtland VII. Anordnung In der Flurbereinigung Holtland wird aufgrund des 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I, S. 2794), das durch Beschluss der Bezirksregierung Weser-Ems vom festgesetzte Flurbereinigungsgebiet geändert. Folgende Flurstücke werden zum Flurbereinigungsverfahren Holtland zugezogen: Gemarkung Flur Flurstück Holtland 1 36/5 36/6 37/3 37/4 37/7 40/1 40/2 41/1 41/3 41/4 44/1 44/5 44/7 47/8 48/2 49/ /1 53/1 56/1 56/2 56/3 57/1 57/3 57/4 57/ /2 63/ / /2 93/3 108/64 110/64 219/ Hesel Brinkum 1 1/1 1/2 103/1 104/1 108/1 Großwolde 1 3 Grotegaste /1 45/ /1 82/24 87/31 113/55 8/4 9/4 69/5 Durch diese Anordnung vergrößert sich die Verfahrensfläche der Flurbereinigung Holtland um ca. 84 ha ha auf 1454 ha. Begründung: Gemäß 8 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn sie dies für erforderlich erachtet und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält. Geringfügigkeit liegt immer dann vor, wenn sowohl von der Flächenrelation als auch vom Sinn und Zweck her keine wesentliche Änderung gegeben ist. Es werden Flurstücke zum Verfahren Holtland zugezogen, um für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung naturschutzfachliche Kompensationsflächen auszuweisen. Gleichzeitig können landwirtschaftliche Flächen stärker zusammengelegt und die Entfernung zur Hoflage verkürzt werden. Insgesamt wird damit eine Steigerung der Produktivität der betroffenen Teilnehmer erreicht. Die Gebietsänderung ist somit nicht erheblich, aber erforderlich und im objektiven Interesse der Beteilig-

7 ten. Die Zuziehung von Flächen dient letztlich der Optimierung der Verfahrensabläufe. Insofern liegt keine wesentliche Änderung vor, die eine Vorgehensweise nach 4-6 FlurbG erfordert. Für die zugezogenen Flurstücke gelten ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gemäß 34 FlurbG folgende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich, Oldersumer Straße 48, Aurich, nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Wälle, Einfriedigungen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, 3. Obstbäume, Beerensträucher, Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich beseitigt werden, 4. Holzeinschläge und Baumaßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung Aurich ausgeführt werden. Änderungen oder Herstellung von Anlagen ohne eine nachweisbare Genehmigung des Amtes für Landentwicklung können im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Landentwicklung kann den früheren Zustand auf Kosten desjenigen, der eine solche Änderung oder Herstellung veranlasst hat, wieder herstellen lassen. Gegebenenfalls sind Ersatzpflanzungen anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) - Amt für Landentwicklung Aurich, Oldersumer Str. 48, Aurich, Widerspruch erhoben werden. Gemäß 115 FlurbG beginnt die Rechtsbehelfsfrist, wenn öffentliche Bekanntmachung erfolgt, mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) - Amt für Landentwicklung Aurich, eingegangen ist. Aurich, Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Aurich Bohlen S. Rechte und Pflichten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landentwicklung Aurich anzumelden. Insbesondere kommen in Betracht: 1. Rechte der Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, 2. Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung beschränken (z.b. Pacht-, Miet- oder ähnliche Rechte), 3. die Verpflichtung zum Unterhalt von Anlagen nach 45 Abs. 1 S. 2 FlurbG, d.h. Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr, dem Hochwasserschutz, der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserverwertung oder -beseitigung dienen, 4. Eigentumsrechte an den unter 3) genannten Anlagen, 5. Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Nutzungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsgerechtigkeiten, außerdem Wege-, Wasser- und Fischereirechte, die vor dem begründet worden sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften, 6. Rechte an den unter 5) bezeichneten Rechten, 7. Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen worden sind. Werden Rechte nach Ablauf der Frist von 3 Monaten angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 und 3 FlurbG gelten lassen. Sind Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuches unrichtig geworden, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung fehlender Unterlagen umgehend nachzukommen. Hinweis: Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, wird darauf hingewiesen, dass diese Funde meldepflichtig sind. Es wird gebeten, die Funde unverzüglich einer Denkmalbehörde oder einem Beauftragten für die Archäologische Denkmalpflege zu melden. Anhang zur VII. Anordnung in dem Flurbereinigungsverfahren Holtland vom Anmeldung unbekannter Rechte ( 14 FlurbG)

8 Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist fünf Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Aktuelles

a. VII. Anordnung über die Zuziehung und den Ausschluss von Flächen

a. VII. Anordnung über die Zuziehung und den Ausschluss von Flächen Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Geschäftsstelle Aurich Oldersumer Straße 48 26603 Aurich Aurich, 11.04.2016 Öffentliche Bekanntmachung in der bereinigung Bagband a. VII. Anordnung über die

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 389 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 35 Freitag, 24. August 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N

Mehr

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 03 Freitag, 15.02.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 1.

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 241 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 17 Freitag, 20. April 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Weener (Ems) 132

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Weener (Ems) 132 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 18 Dienstag, 01.10.2013 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Satzung zur

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 80 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 8 Freitag, 21. Februar 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Amt für Landwirtschaft, Wanzleben, den 02.09.2013 Flurneuordnung u. Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17-19 39164 Wanzleben AZ.: 42.1 SBK 113-611 B1.14 Flurbereinigungsverfahren nach 87

Mehr

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010

Mehr

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830) Limburg an der Lahn, den 21.09.2011 Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - Berner Straße 11 65552 Limburg an der Lahn Az.: F 830 / F 941 / F 978 / F 1430 Gemeinsamer Änderungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Stadt Vreden Amtsblatt für die Stadt Vreden 7. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 30.03.2017 Nummer 04/2017 Datum: Inhalt: Seite: 21.03.17 Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 239 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Öffentliche Bekanntmachung 54

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Öffentliche Bekanntmachung 54 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 09 Dienstag, 15.05.2007 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Öffentliche Bekanntmachung 54 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Seite 1 von 3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten itte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 52 3882 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 14-29 HZ92 Halberstadt, 19.6.21 5 Öffentliche

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 300 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 24 Freitag, 8. Juni 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N HA

Mehr

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den 11.09.2006 Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: 91-22 06 1- Beschluss Die Bezirksregierung Münster, Abteilung 9 Obere Flurbereinigungsbehörde,

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 1 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2016 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA L

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 02 Mittwoch, 01.02.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener 6. Änderung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Goslar Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße 49 17 8 Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 17 Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung

Mehr

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh 94. Bekanntmachung 94

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh 94. Bekanntmachung 94 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 13 Montag, 15.07.2013 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der EGR Entwicklungs-Gesellschaft Rheiderland mbh

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 14 Montag, 01.08.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Verordnung über

Mehr

Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86

Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 15 Montag, 15.08.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86 Amt I/80

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 74 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 6 Freitag, 10. Februar 2017 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 50 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 13.12.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 04.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg 2. Änderungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 8 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 2 Freitag, 15. Januar 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Mehr

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs.

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: 2-1-0040 Änderungsbeschluß Nr. 1 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 50670 Köln Postanschrift: 50606 Köln Flurbereinigung Marienheide Köln, den 29. Juli 2011-18

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Montag, 03.03.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Bebauungsplan Nr.

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: 07.01.2016 Inhalt: Flurbereinigungsverfahren Hörnerhok-Illerhusen; Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Herausgeber:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom Amtsblatt für die Stadt Ahaus 2. Jahrgang 16. Mai 2013 Nummer 006/2013 Datum: Inhalt: Seite: 08.05.2013 Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom 08.05.2013 der Entgeltordnung für die Musikschule

Mehr

Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GMBH zum Jahresabschluss 2010 der ALL Container-Service GmbH 117

Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GMBH zum Jahresabschluss 2010 der ALL Container-Service GmbH 117 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 19 Montag, 17.10.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/70 Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GMBH zum Jahresabschluss 2010 der ALL Container-Service

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 13 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 2 Freitag, 10. Januar 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 4 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 22.01.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 22.12.2014 Bezirksregierung Beschluss: Vereinfachte

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 3 Montag, 17.02.2003 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/16 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren einschließlich Aufgabenbeschreibung

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - 50667 Köln, den 22.09.2016 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221/147-2033 Vereinfachte

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT der Stadt Querfurt AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 60

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 60 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 11 Dienstag, 15.06.2004 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 60 B. Bekanntmachungen der Städte,

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart 1/5 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart Az.: 43-8468.01/FL-4601/5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bekanntmachung 105. Amtliche Bekanntmachung 105

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Bekanntmachung 105. Amtliche Bekanntmachung 105 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 13 Mittwoch, 15.07.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/41 Bekanntmachung 105 Amt III/64 Amtliche Bekanntmachung 105 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden,

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 499 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 45 Freitag, 3. November 2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 63

Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2015 Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 63 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 08 Freitag, 28.04.2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt II/80 Bestätigungsvermerk der KOMMUNA TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0559 Gotha, den 12.06.2006 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Lagerhalle Pfaffschwende Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg... 93 Bekanntmachung

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Haushaltssatzung der Gemeinde Jemgum für das Haushaltsjahr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Haushaltssatzung der Gemeinde Jemgum für das Haushaltsjahr Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 09 Montag, 16.05.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt II/32 Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer

Mehr

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Landentwicklung und Seeburger Chaussee 2, Haus 4 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Das, Dienstsitz

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Nr Inhaltsverzeichnis

Nr Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 14 Freitag, 01.08.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt II/50 Satzung über die Erhebung von Gebühren einschließlich Aufgabenbeschreibung für das Frauenhaus

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0597 Gotha, den 09.01.2008 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Kleinberndten Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 19. September 2018 Nr. 19 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachung der Stadt Schraplau Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 09/2011 Freitag, 27.05.2011 Inhaltsverzeichnis Nr. Seite 30 Bekanntmachung nach 17 Korruptionsbekäpfungsgesetz 106 31 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 6 13.04.2017 Seite Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Landesverwaltungsamt Halle, 01.08.2014 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Landkreis: Verfahrens-Nr. : Gr. Ammensleben

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf Einzelbezugspreis 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de

Mehr

Bodenordnungsbeschluss

Bodenordnungsbeschluss F L U R N E U O R D N U N G S A M T G O T H A Az.: 1-8 - 0281 Gotha, den 21.09.2000 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Rüdigershagen Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss In dem Flurbereinigungsverfahren

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbeschluss. und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten

Öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbeschluss. und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten Seite 1von4 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereigungsbehörde) Große Rgstraße 52 38820 Halberstadt SACHSEN-ANHALT Bei Antwort bitte angeben: Az. : 14-29 HZ0092 Halberstadt,

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 12 09.09.2014 INHALTSVERZEICHNIS 45/2014 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück für das Haushaltsjahr

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 10

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 10 Amtsblatt Nr. 03 Dienstag, 15.02.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 10 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Aktenzeichen: UF 2183 Lahntal B 252 I. bereinigungsbeschluss

Mehr

32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt

32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt AMTSBLATT fur den Landkreis Harburg 32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28 Bekanntm. vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Sitzung Kreisbehindertenbeirat - Bekanntmachung - Gemeinde

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Durch Beschluss vom 13.11.2009 ist die vereinfachte Flurbereinigung Sieversdorfer Au / Benzer Seen, Kreis Ostholstein, angeordnet

Mehr

FREISTAAT THÜRINGEN H

FREISTAAT THÜRINGEN H FREISTAAT THÜRINGEN H Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera ~~ Az.: 2-8-0339 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Eineborn Quellfassung und Wasserleitung zur Milchviehanlage

Mehr

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel. - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50670 Köln, den 27.11.2014 Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 23. Jahrgang Südlohn, 13.02.2018 Nummer 2 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 "Lohner Straße / Fünfhausen" Satzungsbeschluss

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 2 Montag, 02.02.2004 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 3. Änderung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Nachstehende öffentliche Bekanntmachung des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation Obere bereinigungsbehörde wird hiermit veröffentlicht:

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 14 Mittwoch, 01.08.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Aufstellung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr