Variante 2 Einbahnverkehr, nur PKW und Anlieger

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1 Variante 2 Einbahnverkehr, nur PKW und Anlieger Die Scharenbergstraße wird mit einer Fahrbahnbreite von ca. 3,75 m bis zur Straße Am Gutspark verlängert. Die Verlängerung wird in Richtung Stadthalle für Pkw und Anlieger freigegeben, in Höhe des Campusplatzes wird ein Wendeplatz für den Erschließungsverkehr aus Richtung Scharenbergplatz geschaffen. In der Straße Am Gutspark ist zusätzlich zur Neugestaltung des nordöstlichen Seitenraums zu prüfen, ob die im nördlichen Abschnitt nur 4,5 m breite Fahrbahn für das zusätzliche Verkehrsaufkommen ausreicht. Auf der Nordwestseite ist ein 3,0 m breiter Schutzraum für Fußgänger vorzusehen, der schon aus Gründen der Schulwegsicherung erforderlich ist. Bei entsprechender Straßengestaltung, z.b. als verkehrsberuhigter Bereich in Anlehnung an die Gestaltung des Campusplatzes und des Stadthallenvorfeldes, kann auf einen südlichen Gehweg verzichtet werden. Damit ergibt sich eine Gesamtbreite der öffentlichen Verkehrsfläche von mindestens 6,75 m. Es wird ein etwa 2,0 m breiter Randstreifen des privaten Flurstücks 24 in Anspruch genommen, dessen Breite sich auf 18 m reduziert. Dies ist ausreichend, um wie bisher beidseitiges Querparken sowie einen begrünten Randstreifen zu ermöglichen, wenn der Parkplatz neu angelegt wird. Vorzuziehen ist jedoch eine Bodenordnung, die auf den Flurstücken 23 und 24 eine städtebaulich angemessenere Lösung ermöglicht. Der Scharenberg-Parkplatz und die Stadthalle können auf kurzem Weg auch aus Richtung Nordosten erreicht werden. Der Eingriff in den privaten Parkplatz auf dem Flurstück 24 bleibt begrenzt, die Anzahl der Parkstände kann erhalten bleiben. Wendevorgänge in der Straße Am Gutspark (Lieferfahrzeuge, Schüler- Bringe- und Abholverkehr) werden vermieden bzw. reduziert. Die Erschließung der Bebauungspotenziale an der Scharenbergstraße gemäß Bebauungsplan F 17A wird verbessert. Ein Abfließen des Verkehrs vom Scharenberg-Parkplatz ist weiterhin nur über die südliche Scharenbergstraße möglich. Die Grundstücke in der Scharenbergstraße und der Straße Am Gutspark können nur aus einer Richtung ohne Einschränkungen angefahren werden, in Gegenrichtung werden Umwegfahrten erforderlich. In begrenztem Umfang wird zusätzlicher in das bisher sehr ruhige Umfeld der Schule hineingezogen. Die Attraktivität für den Fuß- und Radverkehr ist etwas geringer als bei Variante 1, in einigen Wegebeziehungen wäre ein zusätzlicher (allerdings schwacher) Verkehrsstrom zu kreuzen. Die Kosten liegen höher als bei Variante 1 (jedoch niedriger als bei den Varianten 3, 4 und 5). angelegt wird).

2 Variante 1 Fuß- und Radweg Auf der etwa 4,8 m breiten Fläche im öffentlichen Eigentum zwischen dem Musiksaalgebaüde und dem privaten Flurstück 24 wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Der Weg wird so befestigt, dass er für Notfallfahrzeuge befahrbar ist und an seinen Enden durch umlegbare Poller gegen unbefugtes Befahren mit Kraftfahrzeugen abgesichert. Zur Schulwegsicherung und Erschließung der Neubebauung wird ein 3m breiter Gehweg an der Nordostseite der Straße "Am Gutspark" angelegt. Dieser sollte durch eine Aufpflasterung mit der neuen Wegverbindung zur Scharenbergstr. verknüpft werden. Begrünung Zum privaten Parkplatz verbleibt ein schmaler Grünstreifen, der für eine Heckenpflanzung genutzt werden kann Es müssen keine privaten Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden,die Anzahl der Stellplätze auf dem Flurstück 24 bleibt erhalten. Das Verkehrsaufkommen in der Straße Am Gutspark erhöht sich nur geringfügig (durch die künftigen Nutzer des Grundstücks der alten Stadthalle); die Sicherheit des Schulwegs und die Attraktivität der Fußwegeverbindung zum Campusplatz ist überzeugend gewährleistet. Die Verbindung zwischen Anger und südlicher Bahnhofstraße kann - z.b. durch Ausbildung als Gehwegüberfahrt - gestärkt werden. Der Parkplatz auf dem Flächenstück 24 kann bestehen bleiben. Auf der Nordostseite der Straße "Am Gutspark" werden die Stellplätze neu angeordnet. Für den Erschließungsverkehr wird südlich des Campusplatzes ein Wendeplatz geschaffen. Für PKW besteht eine Wendemöglichkeit vor dem Schultor. Die Zufahrt zum Scharenberg-Parkplatz aus Richtung Nordosten erfolgt weiterhin umwegig über die Poststraße. Ein Abfließen des Verkehrs ist weiterhin ausschließlich über die südliche Scharenbergstraße möglich. Die südliche Bahnhofstraße wird nicht entlastet. Ergänzend müsste deshalb der Knoten Bahnhofstraße / Poststraße als Kreisverkehr umgebaut werden. angelegt werden kann). Ein Ausbau der Straße Am Gutspark kann sich auf den nördlichen Seitenraum und eine Wendemöglichkeit beschränken, ein verkehrsberuhigender Umbau ist jedoch wünschenswert. In den Baumbestand wird nicht eingegriffen. Die Scharenbergstraße und die Straße Am Gutspark bleiben Sackgassen für den ; die anliegenden Grundstücke können daher nicht aus Richtung Osten angefahren werden. Damit verbindet sich voraussichtlich eine Minderung des Bodenwerts gegenüber der bisherigen Wertermittlung, die bei der Ermittlung der Ausgleichsbeträge zu berücksichtigen sein wird. Eine Steigerung der Wahrnehmbarkeit der Stadthalle und eine Stärkung der zweiten Zentrumsachse erfolgen nicht. In der Straße Am Gutspark kann es weiterhin zu unübersichtlichen Situationen durch Schüler-Bringe- und Abholverkehr kommen. Lieferfahrzeuge müssen zum Wenden private Flächen (Parkplatzeinfahrt) in Anspruch nehmen.

3 Variante 3 Beidrichtungsverkehr, nur PKW und Anlieger Die Scharenbergstraße wird mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m bis zur Straße Am Gutspark verlängert. Die Verlängerung wird für Pkw sowie für Anlieger in beiden Richtungen freigegeben. In der Straße Am Gutspark wird zusätzlich zur Neugestaltung des nordöstlichen Seitenraums (wie in Varianten 1 und 2) eine 5,5 m breite Fahrbahn für erforderlich gehalten, da von häufigerem Begegnungsverkehr, auch größerer Fahrzeuge, auszugehen ist. Da damit der Verlust einer ortsbildprägenden Baumreihe verbunden wäre, sollte jedoch geprüft werden, ob die vorhandene etwa 30 m lange 4,5 m breite Engstelle weiterhin hingenommen werden kann. Auf der Nordwestseite ist ein 3,0 m breiter Gehweg vorzusehen. Auf der Südostseite sollte ebenfalls ein Gehweg angelegt werden (mindestens 2,0 m). Damit ergibt sich eine Gesamtbreite von etwa 10,5 m. Zwischen südlicher Bahnhofstraße und Anger sollte durch Materialwechsel o.ä. auf die Bedeutung dieser Verknüpfung für den Fußgängerverkehr aufmerksam gemacht werden. Es muss ein etwa 5,7 m breiter Randstreifen des privaten Flurstücks 24 in Anspruch genommen werden, dessen Breite sich auf ca. 14,2 m reduziert. Bei Neuanordnung der Parkstände in Schrägaufstellung mit einer Ausfahrt zur neuen Straße würden dort noch etwa 28 Stellplätze realisierbar sein, allerdings ohne Randbegrünung. Der Scharenberg-Parkplatz und die Stadthalle können mit dem Pkw auf kurzem Weg aus Richtung Nordosten erreicht werden und auch der abfließende Verkehr, u.a. in der nachmittäglichen Pendlerspitze und nach größeren Veranstaltungen, kann sich auf zwei Richtungen verteilen. Der Knoten Bahnhofstraße / Poststraße würde entsprechend entlastet. Es wird erheblicher Zusatzverkehr in das bisher ruhige Umfeld der Schule hineingezogen. Wendevorgänge in der Straße Am Gutspark (vor dem Schultor) werden vermieden bzw. reduziert. Im Eckbereich ergibt sich die städtebaulich unglückliche Situation eines direkten Nebeneinanders von Parkständen und Gehweg ohne vermittelnden Grünstreifen. Lieferfahrzeuge erhalten eine einfache zweite Zu- und Abfahrtsmöglichkeit. Die anliegenden Grundstücke in der Scharenbergstraße und der Straße Am Gutspark sind aus allen Richtungen gut erreichbar. angelegt wird). Steigerung der Wahrnehmbarkeit der Stadthalle und Stärkung der zweiten Zentrumsachse. Aufgrund der größeren Breite der öffentlichen Verkehrsfläche und die Neuanlage des Parkplatzes liegen die Kosten voraussichtlich höher als bei den Varianten 1 und 2 (jedoch niedriger als bei den Varianten 4 und 5). Der Fuß- und Radverkehr muss in einigen Wegebeziehungen einen zusätzlichen Verkehrsstrom kreuzen. Die Anzahl der Stellplätze für das Flurstück 24 wird reduziert. Der Ausgleich für die entfallenden Stellplätze erhöht sich.

4 Variante 4 Beidrichtungsverkehr, auch für Lkw-/Busverkehr Um in der neuen Verbindung Lkw- und Busverkehr in beiden Richtungen zu ermöglichen, müsste diese eine Breite von 6,5 m erhalten. Zuzüglich beidseitiger 3,0 m breiter Gehwege ergibt sich eine Gesamtbreite der öffentlichen Verkehrsfläche von 12,5 m. Dafür würde ein 7,7 m breiter Randstreifen des privaten Flurstücks 24 in Anspruch genommen. Variante 4 stellt eine geradlinige Verlängerung der Scharenbergstraße zur Straße am Gutspark dar, an die 21 Stellplätze angelagert werden können. In der Straße Am Gutspark wird zusätzlich zur Neugestaltung des nordöstlichen Seitenraums (wie in Varianten 1-3) eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,5 m für erforderlich gehalten. Die Straße müsste im Angerbereich aufgeweitet werden, um die Schleppkurven für abbiegende Lkw und Busse zu berücksichtigen; hier wäre eine Querungshilfe einzuordnen (eine LSA erscheint nicht erforderlich). Begrünung Mit der Variante 4 wäre der Verlust von zwei ortsbildprägenden Altbäumen verbunden. Die Stadthalle kann mit Bussen im Gelegenheitsverkehr (Zubringer und Abholer bei Veranstaltungen) auf kurzem Weg aus Richtung Nordosten erreicht werden, der abfließende Pkw-Verkehr am Ende einer Veranstaltung kann sich auf zwei Richtungen verteilen. Die Bahnhofstraße und der Knoten Bahnhofstraße/ Poststraße würden entsprechend entlastet. Eine Verlagerung des Linienbusverkehrs auf diese Verbindung wäre dagegen aufgrund der zusätzlich erforderlichen Abbiegevorgänge und der geringen Entfernung zur Einmündung der Seegefelder Straße problematisch. Die anliegenden Grundstücke in der Scharenbergstraße und der Straße Am Gutspark sind aus allen Richtungen gut erreichbar und erfahren keine Wertminderung. Der Campusplatz mit den öffentlichen Nutzungen ist für mobilitätseingeschränkte Besucher besser erreichbar (Bushaltestelle in 150 m Entfernung möglich). Die Anzahl der Stellplätze für das Flurstück 24 wird reduziert. Es wird weiterer Zusatzverkehr, auch mit Lkw und Bussen, in das bisher ruhige Umfeld der Schule hineingezogen. Die Qualität der Fußwegeverbindung Anger südliche Bahnhofstraße wird durch den stärkeren Verkehr und die größere Fahrbahnbreite beeinträchtigt. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen den Einmündungen Am Gutspark und Seegefelder Straße sind nach Aussage der Verkehrsplaner Störungen des sflusses auf der Bahnhofstraße zu befürchten. diese sind aber voraussichtlich durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen lösbar. Aufgrund der größeren Breite der öffentlichen Verkehrsfläche und der Notwendigkeit, die Straße Am Gutspark in Gänze umzubauen, liegen die Kosten für den Straßenbau, und die Neuanlage des Parkplatzes höher. In der Straße Am Gutspark kann es weiterhin zu unübersichtlichen Situationen durch Schüler-Bringe- und Abholverkehr kommen. Lieferfahrzeuge müssen zum Wenden private Flächen (Parkplatzeinfahrt) in Anspruch nehmen.

5 Variante 5 Beidrichtungsverkehr, mit direkter Anbindung an die Seegefelder Str. Die Variante stellt eine direkte Verknüpfung der Seegefelder Straße mit der Scharenbergstraße über den Anger hinweg dar. Der Knotenpunkt mit der Bahnhofstraße wird als kleiner Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser der Fahrbahn von 26 m ausgebildet. An dessen Einmündungen sind Fahrbahnteiler zur Erleichterung des Fußverkehrs vorgesehen. Die neue Fahrbahn führt geradlinig über den Anger und am Rand des Gutsparks entlang bis zum Rand des Geländes der Eu- Vor dem Schulgelände kann eine Fahrbahnaufweitung als Angebot für den Schüler-Bringeverkehr eingeordnet werden. Die Straße Am Gutspark wird lediglich als Zufahrt zu den hier eingeordneten 15 Stellplätzen und für die Anlieferung benötigt. Dadurch wird eine Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich möglich. Beidseitige Gehwege sind mit einer Mindestbreite von 3,0 m dargestellt, vor der neuen Stadthalle und dem Musiksaalgebäude ergeben sich großzügige Gebäudevorflächen. Busverkehr Um das Grundstück der alten Stadthal- le möglichst wenig einzuschränken, wird dort ein enger Ausrundungsradius gewählt, der jedoch Busverkehr in beiden Richtungen berücksichtigt. Um regelmäßigen Busverkehr zu ermöglichen, sollte die neue Verbindung eine Fahrbahnbreite von 6,5 m erhalten. Für den Busverkehr und den allgemeinen sowie für Lieferfahrzeuge entsteht eine leistungsfähige Verbindung von der Bahnhofstraße über die Scharenbergstraße zur Poststraße. Der Zu- und Abbringeverkehr zur Stadthalle sowie der örtliche Erschließungs- und Lieferverkehr können sich auf zwei Richtungen verteilen. Die Stadthalle kann im Linienbusverkehr direkt angefahren werden. Wenn dort eine Haltestelle eingerichtet wird, ergeben sich für Besucher der Stadthalle und weiterer Nutzungen um den Campusplatz, über das Fußwegenetz auch für Einkäufer in der mittleren Bahnhofstraße im Vergleich zur Bestandssituation kürzere Wege. Der Knoten Bahnhofstraße / Poststraße wird von Rechtsabbiegern in die Poststraße, in begrenztem Umfang auch von Linksabbiegern aus der Poststraße entlastet. Die südliche Bahnhofstraße wird vom Durchgangsverkehr entlastet und lässt sich über die nur noch sehr gering belastete Straße Am Gutspark hinweg besser mit dem Angerbereich verknüpfen. Die planungsrechtlich bereits vorbereitete Einbindung ins Zentrum (südliche Bahnhofstraße) wird somit gestärkt. Die Anzahl der Stellplätze für das Flurstück 24 wird reduziert. Die Anzahl potenzieller Stellplätze in einer Tiefgarage reduziert sich aufgrund der kleineren verfügbaren Grundstücksgröße. Mit der größeren Leistungsfähigkeit der neuen Straßenverbindung wird weiterer Zusatzverkehr, auch mit Lkw und Bussen, in das bisher ruhige Umfeld der Schule und hineingezogen. Der Anger und das Vorfeld der Seegefelder Kirche wird durch die neue Straßenverbindung zerschnitten. Die Zerschneidungswirkung kann durch verkehrsbehördliche und gestalterische Maßnahmen (Tempolimit, Teilaufpflasterung, Tiefborde) abgemildert werden. Die Zahl der Stellplätze im nordöstlichen Angerbereich wird reduziert. Es könnten andererseits straßenbegleitend öffentliche Stellplätze angeordnet werden. Verkehrliche Beeinträchtigungen werden näher an den Gutspark und das Gelände der Europaschule herangeführt. Der unmittelbare Bezug vom Stadthallengrundstück und vom Anger zum Gutspark geht verloren. Durch die zusätzlich erforderliche Querung erheblicher Verkehrsströme ist die Attraktivität für den Fußverkehr geringer als bei Varianten 1, 2 und 3. Es gehen ein ortsbildprägender Altbaum in der Straße Am Gutspark sowie einige Bäume am Südrand des Geländes der Europaschule verloren.

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