IHR LEBEN IM BLICK DAS PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. ABSCHAFFUNG DER PFLEGeSTUFEN WOHNGEMEINSCHAFTEN. Seite 6. Seite 14. Seite 18

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1 IHR LEBEN IM BLICK DAS PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II ABSCHAFFUNG DER PFLEGeSTUFEN Seite 6 Übergangspflege ohne Pflegeeinstufung Seite 14 Unterstützung für WOHNGEMEINSCHAFTEN Seite 18

2 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Einleitung Der Anteil an pflegebedürftigen Menschen in unserem Land steigt in den nächsten 15 Jahren um ca. eine Million Menschen. Im Schnitt werden so zukünftig ca. 3,5 Millionen Menschen auf eine professionelle Hilfe angewiesen sein. Eine Zahl, die es zu bewältigen gilt. Ein erster Schritt in die richtige Richtung war die Einführung der Pflegeversicherung Der Begriff der Pflege und dessen Umgänglichkeit hat sich in den letzten 30 Jahren um ein Vielfaches geändert. So beinhaltet diese allumfassende Bezeichnung mittlerweile nicht nur den zu pflegenden Menschen selbst, sondern auch die Angehörigen, Pflegekräfte, stationäre und ambulante Einrichtungen. Eine Weiterentwicklung, auf die im Jahr 2015 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz reagiert wurde. Viele dieser Änderungen kamen auch unseren Klienten bereits zu Gute. Am 01. Januar 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, zudem wurde die Einführung des neuen Pflegbedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassesments zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung gesetzlich verankert. Was das genau bedeutet, möchten wir Ihnen in dieser Broschüre erklären. Wir hoffen, damit die neuen Regelungen, die vor allem die ambulante und häusliche Pflege betreffen, transparent für Sie aufarbeiten zu können. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder grundsätzlich ein Gespräch suchen, bieten wir Ihnen diese natürlich gern an. Besuchen Sie uns in unserer Pflegeberatungsstelle oder rufen Sie uns an. Wir sind immer gern für Sie da. Seite 2

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4 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Das PSG II Individualität ist das Stichwort des zweiten Pflegestärkungsgesetzes und das ist auch wichtig und richtig so. Pflege kann immer nur so individuell gesehen werden wie der Mensch, um den es immer dabei geht. Der neu definierte Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Einführung des neuen Begutachtungsassesments soll dieser individuellen Begutachtung des Menschen Genüge tun. Diese neue Bewertung der Pflegebedürftigkeit führt aber auch dazu, dass alte Festlegungsmethoden wie z.b. die drei Pflegestufen nicht mehr zum Tragen kommen können. Die ehemals drei Pflegestufen werden nun durch fünf Pflegegrade ersetzt. Hintergrund ist die Festlegung, dass ab 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Mit dem alten System wäre diese Neuerung schlichtweg nicht möglich gewesen. Nun können die individuellen Pflege- und Lebenssituationen von Menschen besser erfasst werden und vor allem kann nun besser dafür gesorgt werden, dass jeder Mensch die Hilfe erhält, die er wirklich benötigt. Das Pflegestärkungsgesetz ist die wohl weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung. Es betrifft die Antragsteller genauso wie die Angehörigen aber auch die Menschen in den Pflegediensten, Behörden und Versicherungen. Eine Aufgabe, die viele Umstellungen beinhaltet, die es aber nun gilt zu meistern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich so schnell wie möglich mit den neuen Umständen vertraut zu Seite 4

5 2017 Das ist neu: machen, um eventuelle Bearbeitungswartezeiten zu umgehen oder zu vermeiden. Nicht zuletzt durch weitere geplante Neuerungen wie z.b. die Pflegequalität mit neuen Instrumenten und Verfahren zu sichern sowie eine einheitliche Basis zur Stärkung des Fachpersonals zu bilden und eine bessere Beratung auch von staatlicher Seite und Versicherungsseite anzustreben, wird das Pflegestärkungsgesetz II zu einer sicherlich guten Neuerung für Sie, Ihre Angehörigen und für uns, weil wir Ihnen zukünftig endlich die Hilfe anbieten können, die wir bereits vor Jahren von den Versicherungen und dem Gesetzgeber eingefordert haben. Selbstständigkeit im Alltag Zukünftig werden Menschen hinsichtlich Ihrer Selbstständigkeit im Alltag begutachtet. Dafür werden sechs Bereiche herangezogen, in denen die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten des Antragsstellers genau erfasst werden. 1. Mobilität (z.b. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.) 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.b. örtliche und zeitliche Orientierung etc.) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.b. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) 4. Selbstversorgung (z.b. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die Grundpflege verstanden) 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.b. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.b. Gestaltung des Tagesablaufs) Die fünf Pflegegrade Statt der bekannten drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Dadurch können die Leistungen der Pflegeversicherung passgenauer eingesetzt werden. Demenzkranke im Fokus Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland müssen mit demenziellen Erkrankungen leben. Die neuen Regelungen beziehen diese nun in die Einstufung des Pflegegrads gleichberechtigt gegenüber körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen ein. Bürokratieabbau Versicherte und Pflegebedürftige werden zukünftig durch Verwaltungsvereinfachungen entlastet. Beispielsweise sollen die Gutachten des Medizinischen Dienstes Betroffenen automatisch, also auch ohne Antragsstellung zugehen. Steigender Beitragssatz der Pflegeversicherung Alles Neue hat seinen Preis. So ist auch der Beitragssatz der Pflegeversicherung seit um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose gestiegen.

6 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Was passiert ab dem 01. Januar 2017 mit bereits begutachteten und festgelegten Pflegebedürftigen? Verlieren diese ihre Pflegestufe? PFLEGEGRAD Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegestufe 2 Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegestufe 3 Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegestufe 3 + Härtefall TABELLE: ÜBERFÜHRUNG DER PFLEGESTUFEN IN DIE PFLEGEGRADE AUF BASIS DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Unnötiger Aufwand soll vermieden werden. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht wird diese natürlich behalten. Eine automatische Einführung in das System wird gewährleistet. Die Leistungen werden mindestens gleich bleiben, die Allermeisten werden sich sogar über einen Ausbau der Leistungen erfreuen dürfen. Eine genaue Prüfung können Sie in unserer Beratungsstelle durchführen. Anträge, die bis Ende 2016 gestellt wurden und dem bisherigen Begutachtungsverfahren unterliegen werden in einem einfachen Übergangsverfahren weiterbearbeitet. Dabei gilt: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad über. Ein Beispiel: Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1, erhalten automatisch Pflegegrad 2, mit Pflegestufe 2 erhalten sie Pflegegrad 3 usw. Menschen, mit einer Pflegestufe 3 + Härtefallregelung wechseln in Pflegegrad 5. Pflegebedürftige Menschen, die einer geistigen Einschränkung (wie beispielsweise eine Demenzerkrankung) unterliegen und daher eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, wechseln ab 2017 in den übernächsten Pflegegrad. So wird aus Pflegestufe 1 Pflegegrad 3. Menschen mit der sogenannten Pflegestufe 0 werden dabei neu in Pflegegrad 2 eingegliedert. Der höchste Pflegegrad ist hier Pflegegrad 5. Seite 6

7 Geplante Neuerungen: Schnelle Beantragung empfohlener Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel Bei der Arbeit mit unseren Klienten mussten wir oft feststellen wie schwierig teilweise die Beantragung von Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel ist. Dies soll sich zukünftig ebenfalls ändern. Die Prüfung durch den MDK soll dabei zwar erhalten bleiben, etwaige Nachprüfungen durch die Pflegekasse allerdings entfallen. Ferner müssen seit dem 01. Januar 2017 keine separaten Anträge mehr gestellt werden, wenn es eine Empfehlung durch den MDK gibt. Fazit Das Pflegestärkungsgesetz II wird bereits viele der auch von uns geforderten Neuerungen mit sich bringen. Allerdings sind auch hier, viele Grauzonen und Hürden von den Betroffenen zu nehmen. Ein weiterer Schritt wird das Pflegestärkungsgesetz III sein.

8 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Leistungszuwächse Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I im Jahr 2015 und nun auch mit der Verabschiedung des zweiten Teils verändern sich die Leistungen erheblich. Wir wollen Ihnen in diesem Kapitel eine einfache und kurze Übersicht über die Änderungen geben. Wir weisen aber dennoch darauf hin, dass am Ende immer der Einzelfall gilt, eine Beratung daher unbedingt erforderlich ist. Informieren Sie sich gern auch in unserer Beratungsstelle. Beratungsstelle Mo Fr, Uhr Seite 8

9 Pflegesachleistungen Die Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist ein Fulltime-Job, der keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden kann. Die Verantwortlichkeit ist hoch, die Situationen, die im Pflegealltag entstehen können sind komplex und erfordern starke Nerven und teilweise auch eine gute Ausbildung. Nicht ohne Grund also entscheiden sich viele Angehörige für die professionelle Pflege eines Pflegedienstes. Hier unterstützten Sie auch die Pflegesachleistungen mit denen wir als Pflegedienst ins Spiel kommen können. Das PSG I hat 2015 bereits die Leistungen aller Pflegestufen inklusive der Pflegstufe 0 erhöht. Mit dem PSG II werden viele Pflegebedürftigen nun noch einmal bessergestellt. PFLEGEGRAD Pflegesachleistung 125 Stat. Pflege (Pflegeheim) 125 Pflegegeld 316 Pflegesachleistung 689 Tagespflege 689 Stat. Pflege (Pflegeheim) 770 Pflegegeld 545 Pflegesachleistung Tagespflege Stat. Pflege (Pflegeheim) Pflegegeld 728 Pflegesachleistung Tagespflege Stat. Pflege (Pflegeheim) Pflegegeld 901 Pflegesachleistung Tagespflege Stat. Pflege (Pflegeheim) LEISTUNGSANGABEN DER PFLEGEGRADE PRO MONAT

10 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Im Urlaubsfall oder bei Krankheit... Wer vertritt mich als pflegende Person? Leistungen bei Verhinderungspflege! PFLEGEGRAD Oft übernehmen wir die Aufgaben von privat pflegenden Personen, wenn diese in den Urlaub fahren oder krank werden. Urlaub muss sein, Krankheit kann vorkommen. Bei geplanten oder ungeplanten Ausfällen der pflegenden Person übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Der Anspruch liegt dabei bei sechs Wochen im Jahr. Seit dem 01. Januar 2016 wird auch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt. Seit dem 01. Januar 2017 stehen die Leistungen der Verhinderungspflege den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Wie organisiert man Verhinderungspflege? Einen Antrag für die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Dieser kann auch im Nachhinein gestellt werden. Ein Nachweis über entstandene Aufwendungen muss geführt werden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich. Wenn Sie Fragen zum Antrag haben oder Hilfe bei der Erstellung benötigen, sprechen Sie uns bitte an Pflegebedürftigkeit in Graden Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach 28a SGB XI Pflegebedürftigkeit in Graden Gilt für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von 45a SGB XI max. Leistungen (pro Kalenderjahr) für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen Seite 10

11 Pflegehilfsmittel Seit dem 01. Januar 2017 haben auch Versicherte im neuen Pflegegrad 1 einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmittel. Seit 2015 wurden die Zuschüsse bereits für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen erhöht. Grundsätzlich können Pflegehilfsmittel beantragt werden, die zu einer Erleichterung der Pflegesituation führen können. Auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten. Zuschüsse zum Wohnungsumbau Besser leben zu Hause: Das ist nicht nur unser Credo, sondern auch die Initialzündung der neuen Pflegestärkungsgesetze. So wurde unter anderem auch beschlossen, Umbauten in den eigenen vier Wänden zu fördern, sofern diese der Verbesserung der Pflegesituation dienlich sind. Durch das PSG II haben nun auch Leistungsbezieher im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf Zuschüsse. Leistungen bei Tages- & Nachtpflege Die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer teilstationären Einrichtung nennt man Tages- und Nachtpflege. Neben den bereits geltenden Bestimmungen des PSG I das Pflegegeld und Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können, sorgt das PSG II seit dem 01. Januar 2017 dafür, das nun auch Personen mit dem Pflegegrad 1 ihren Entlastungsbeitrag für eine Tages- und Nachtpflege einsetzen können.

12 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Seite 12

13 PFLEGEGRAD 1 Pflegehilfsmittel 40 /Monat Zuschüsse zum Wohnungsumbau /Maßnahme je Maßnahme, wenn mehrere Antragberechtigte zusammenwohnen. Leistungen bei Tages- & Nachtpflege Bis zu 125 pro Monat einsetzbarer Entlastungsbeitrag. 125 /Monat 2 Pflegehilfsmittel 40 /Monat Zuschüsse zum Wohnungsumbau /Maßnahme je Maßnahme, wenn mehrere Antragberechtigte zusammenwohnen. Leistungen bei Tages- & Nachtpflege 689 /Monat 3 Pflegehilfsmittel 40 /Monat Zuschüsse zum Wohnungsumbau /Maßnahme je Maßnahme, wenn mehrere Antragberechtigte zusammenwohnen. Leistungen bei Tages- & Nachtpflege /Monat 4 Pflegehilfsmittel 40 /Monat Zuschüsse zum Wohnungsumbau /Maßnahme je Maßnahme, wenn mehrere Antragberechtigte zusammenwohnen. Leistungen bei Tages- & Nachtpflege /Monat 5 Pflegehilfsmittel 40 /Monat Zuschüsse zum Wohnungsumbau /Maßnahme je Maßnahme, wenn mehrere Antragberechtigte zusammenwohnen. Leistungen bei Tages- & Nachtpflege /Monat MAX. ZUSCHÜSSE DER LEISTUNGEN AB 2017

14 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Übergangspflege Übergangspflege gibt es für Menschen ohne Pflegeeinstufung z.b. nach Krankenhausaufenthalten oder einschränkenden Verletzungen. Nicht immer muss Pflegebedürftigkeit Menschen betreffen, die bedingt durch körperliche, psychische oder geistige Einschränkungen den Rest Ihres Lebens auf Hilfe angewiesen sind. Menschen können vorübergehend Pflege benötigen, die eigentlich nicht im Sinne der Pflegeversicherung ist, beispielsweise nach Krankenhausaufenthalten, ambulanten OPs oder schwerer Krankheit. Bisher konnte diesen Menschen leider nicht über die Pflegeversicherung geholfen werden. Diese Versorgungslücke schließt nun das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. Seit dem 01. Januar 2016 können Versicherte in diesen Fällen eine Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkasse nach SGB V in Anspruch nehmen. Dabei gilt, sofern keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt: Versicherte haben Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Der Anspruch umfasst vier Wochen, in begründeten Ausnahmefällen auch länger ( 37 Abs. 1a SGB V). Für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen können Versicherte eine Haushaltshilfe erhalten. Befinden sich Kinder im Haus, die bei Beginn der Leistung jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann die Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen verlängert werden ( 38 abs. 1 SGB V). Sollten die genannten Leistungen nicht ausreichen, kann ein Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit- Pflegeinrichtung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr geprüft werden. Der Kostenträger beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von jährlich Euro ( 39c SGB V). Seite 14

15 Flexible Kurzzeitpflege Zeitlich begrenzte stationäre Versorgung Wenn pflegebedürftige Menschen zeitweise nicht mehr ausreichend in den eigenen vier Wänden versorgt werden können, kann die stationäre Kurzzeitpflege helfen. Diese Situation kann entstehen, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt oder zeitlich begrenzte gesundheitliche Einschränkungen zu einer Verschlechterung des Gesamtbildes führen. Die entsprechenden Anträge sind bei der Pflegekasse erhältlich. Ferner ist es meist auch möglich telefonisch einen solchen Antrag mündlich zu formulieren. Hier ist zu beachten, dass die Pflegekasse die Kosten für Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung übernimmt, allerdings nicht für Unterkunft, Verpflegung, Zusatzleistungen und Investitionsaufwendungen aufkommt Das ist neu: Die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen erweitert. Die Kurzzeitpflege ist in der Leistungshöhe und Leistungsdauer begrenzt. Wenn sie nicht vollständig in Anspruch genommen wird, steht der Rest für einen späteren Einsatz im Kalenderjahr zu Verfügung. Am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird volles Pflegegeld bezahlt.

16 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften Seite 16

17 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können von Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen. Die Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder auch hauswirtschaftliche Leistungen können über diese Beiträge beantragt werden. Seit dem 01. Januar 2017 wurde der Entlastungsbeitrag auf 125 Euro gesenkt und einheitlich an alle Pflegegrade verteilt. Der Entlastungsbeitrag ist keine pauschale Zuwendung sondern zweckgebunden. Eine Kombination mit anderen Leistungen ist möglich. Auch für Unterstützung im Alltag kann der Betrag eingesetzt werden. Im Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbeitrag darüber hinaus auch für die von ambulanten Pflegediensten erbrachte körperbezogene Selbstversorgung (Körperpflege) zur Verfügung. Eine Verrechnung des Betrages mit sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung findet nicht statt. Im Gegenteil ist es so, dass Beträge die nicht abgerufen werden, in die folgenden Monate des Kalenderjahres übertragen werden können. Die Leistungen, die nicht bis zur Hälfte des Jahres in Anspruch genommen werden, verfallen. MEHR INFOS Ausführliche Informationen erhalten Sie gern in unserer Beratungsstelle, auf unserer Internetseite und unter

18 Einleitung Das PSG II Pflegestufen Leistungszuwächse Übergangspflege Pflege-Wohngemeinschaften SENIORENWOHNGRUPPEN Die Seniorenwohngruppe erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Auch wir betreuen Klienten, die in solchen Wohngruppen leben. Für die Gründung solcher Wohngruppen sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor, die es seit Januar 2017 auch für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 gibt. Ferner können auch Wohngruppenzuschläge beantragt werden. Damit können beispielsweise Personen finanziert werden, die in der Wohngruppe zum Beispiel organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Dieser Zuschlag erfreut sich seit Januar 2017 einer Erhöhung und kann ab dem Pflegegrad 1 beansprucht werden. PFLEGEGRAD Einmaliger Höchstbetrag pro Person Einmaliger Höchstbetrag pro Wohngruppe EINMALIGER HÖCHSTBETRAG DER LEISTUNGEN AB 2017 Seite 18

19 Zusammen gegen DIE einsamkeit Nachbarschaftliches Miteinander, eine vertraute Umgebung sowie die professionelle Hilfe der Pflegemitarbeiter, die sich aber weitesgehend im Hintergrund halten und somit die Privatsphäre der Bewohner schützen, sind die Hauptargumente für Senioren, die sich für Wohngruppen entscheiden. Aber auch die nötige Versorgung, die auf die Wünsche und Gesundheitszustände der einzelnen WG- Klienten bei der Planung einbezogen werden sind ein wichtiger Eckpunkt. Sind Wohngruppen ein Modell für jedermann? Die Antwort hierauf kann nur mit gutem Gewissen ein klares nein sein. Wohngruppen leben von einer Gruppendynamik, von Menschen, die die Gesellschaft anderer Menschen suchen. Auch darf die gesundheitliche Verfassung des/der Bewohners/in nicht über eine bestimmten Grad hinausgehen. Die Selbstversorgung sollte in Grundsätzen möglich sein. Vor dem Einzug in eine Senioren-WG Bevor Sie sich mit dem Gedanken auseinandersetzen in eine Senioren-WG zu ziehen oder ein Mitglied Ihrer Familie diesen Schritt näher legen wollen, sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch führen. Wenn Menschen zusammen unter einem Dach wohnen, entsteht dabei auch immer ein gewisses Konfliktpotential. Daher gibt es in vielen WGs, wie auch in Unseren, festgelegte Regeln, Rechte und Pflichten, die das Beisammensein ermöglichen sollen. Auch hier ist ein Blick vorab durchaus sinnvoll. Nutzen Sie die Möglichkeit, Wohngruppen vorab zu besuchen und mit den Bewohnern und Mitarbeitern zu sprechen. Unsere Broschüre Ausführliche Informationen über unsere Pflege -Wohngruppen erhalten Sie in unserer Broschüre oder auf unserer Internetseite und unter Die care mobile PFLEGEDIENSTE GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der Inhalte dieser Broschüre. // Stand Januar 2017

20 care mobile Pflegedienste GmbH Märkische Allee 172, Berlin

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