Mitwirkungsbericht. Revision Siedlungsplanung. Gemeinde Läufelfingen Kanton Basel-Landschaft
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1 Kanton Basel-Landschaft Mitwirkungsbericht Berichterstattung nach 2 RBV (BL) zum Mitwirkungsverfahren
2 Impressum Ersteller Bearbeitung Claudius Neukomm, Markus Ruggli Datum 3. September 2018 Datei-Name 34033_Ber05_Mitwirkungsbericht_ docx
3 Inhalt 1 Einleitung Gesetzlicher Auftrag zur Durchführung eines Mitwirkungsverfahrens Zweck des Mitwirkungsverfahrens Öffentliches Mitwirkungsverfahren Gegenstand der Mitwirkung Durchführung des Verfahrens Mitwirkungseingaben Behandlung der Mitwirkungseingaben Bekanntmachung... 5 Mitwirkungsbericht Verzeichnis
4 1 Einleitung 1.1 Gesetzlicher Auftrag zur Durchführung eines Mitwirkungsverfahrens Gemäss der Rahmengesetzgebung zur Raumplanung von Bund (Art. 4 RPG) und Kanton ( 7 RBG BL) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Planungsentwürfe für Neuerlasse oder für Mutationen von Nutzungsplanungen sowie von Sondernutzungsplanungen (Quartierplanungen) öffentlich bekannt zu machen. Die Bevölkerung kann zu diesen Entwürfen Einwendungen und Vorschläge einreichen, welche der Gemeinderat zu prüfen hat. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens sind in einem Bericht zusammenzufassen. Der Bericht ist zur Einsichtnahme aufzulegen und die Auflage ist zu publizieren. 1.2 Zweck des Mitwirkungsverfahrens Das Mitwirkungsverfahren dient dazu, bereits in einer frühen Planungsphase, d.h. bevor Beschlüsse gefasst werden, allfällige Problempunkte zu eruieren. Damit können nicht erkannte Probleme und berechtigte Anliegen, die evtl. später zur Ergreifung von Rechtsmitteln führen könnten, bereits in der Entwurfsphase der Planung berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rahmen der Zielsetzung als sachdienlich erweisen. 2 Öffentliches Mitwirkungsverfahren 2.1 Gegenstand der Mitwirkung Gegenstand des Mitwirkungsverfahrens war der Entwurf zur Revision der Siedlungsplanung vom , bestehend aus folgenden Dokumenten: Zonenplan Siedlung (1:2'000), inkl. Teilbereich Ortskern (1:1'000) und Teilplan Naturgefahren (1:4'000) Strassennetzplan Siedlung und Landschaft Zonenreglement Siedlung / Ortskern Planungsbericht (Berichterstattung nach Art. 47 RPV) Mit der Revision der Siedlungsplanung werden die bestehenden Zonenvorschriften abgelöst. 2.2 Durchführung des Verfahrens Gemäss dem gesetzlichen Auftrag von Bund und Kanton führte der Gemeinderat Läufelfingen für die Siedlungsplanungsrevision ein Mitwirkungsverfahren durch. Tabelle 1 Ablauf des Mitwirkungsverfahrens Öffentliche Informationsveranstaltung Gemeindeverwaltung Läufelfingen 22. März 2018 Publikation Mitwirkungsverfahren Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft, Nr März 2018 Mitteilungsblatt Läufelfingen Nr März 2018 Homepage der Gemeinde Läufelfingen Mitwirkungsfrist vom 23. März bis 30. April 2018 Mitwirkungseingaben Grundeigentümergespräche 3 Mitwirkungseingaben 7 Gespräche Mitwirkungsbericht Seite 1
5 2.3 Mitwirkungseingaben Insgesamt gingen auf der Bauverwaltung drei Stellungnahmen ein. Folgende Personen und Organisationen (nachfolgend Mitwirkende genannt) haben innert Frist eine Stellungnahme eingereicht: Name Adresse Schreiben vom Daniela Mackerns (DM) Dorackerweg 6, 4448 Läufelfingen 26. April 2018 Stiftung Kirchengut BL (SK) Rathausstrasse 45, 4410 Liestal 19. April 2018 Baselbieter Heimatschutz (BH) Hauptstrasse 6, 4497 Rünenberg 30. April Grundeigentümergespräche Die Grundeigentümer wurden eingeladen bei Fragen und Anmerkungen das Gespräch zu suchen. Der zuständige Gemeinderat Markus Hunziker und der Raumplaner Markus Ruggli (Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Lausen) erklärten die Veränderungen und nahmen die Änderungswünsche auf: Name Adresse Gespräch vom E. Baer-Flubacher (EB) Weidenmattweg 10, 4448 Läufelfingen 19. April 2018 S. Baumgartner (SB) Aufgentweg 5, 4448 Läufelfingen 18. April 2018 Fam. Gysin (GY) Aufgentweg 7, 4448 Läufelfingen 18. April 2018 J. Gysin (JG) Haldenweg 21, 4448 Läufelfingen 18. April 2018 M. Lonati (ML) Hirzenfeldweg 24, 4448 Läufelfingen 19. April 2018 C. Schaub (CS) Bahnhofstrasse 21, 4448 Läufelfingen 18. April 2018 S. Strub (SS) Hirzenfeldweg 30, 4448 Läufelfingen 19. April 2018 Mitwirkungsbericht Seite 2
6 3 Behandlung der Mitwirkungseingaben Eingabe von Thema Anliegen (zusammengefasst) Stellungnahme Gemeinderat Umsetzung DM Umzonung Dorackerweg / Schmittenackerweg Von der geplanten Umzonung von öw+a zu WG2a soll abgesehen werden. Gemäss Ansicht der Antragstellerin sollen die Parzellen Nrn. 724 und 841 innerhalb des Siedlungsgebiets möglichst nicht überbaut werden. Die Parzelle 741 gehört der röm. kath. Kultusverein. Die Erstellung einer Baute kommt für den Kultusverein nicht in Frage. Die betreffenden Parzellen sind bereits nach gültigem Zonenrecht mit einem Quartierplan im vereinfachten Verfahren überbaubar. Die Parzellen sind voll erschlossen. Eine Auszonung kommt für den Gemeinderat nicht in Frage. Voll erschlossene Bauparzellen innerhalb des Siedlungsgebietes sollen der Überbauung zugeführt werden. Auf das Begehren kann nicht eingetreten werden.. SK Parz. Nr. 244 Pfarrmatt zwischen Kirche und Schulhaus Der Antragsteller wünscht, dass die ganze Parz. Nr. 244 weiterhin innerhalb des Siedlungsperimeters bleibt (als Zone nach RBG 19 Abs. 1 lit. f) oder in eine öw+a- oder Wohnzone umgezont wird. Gemäss heute rechtskräftigem Zonenplan liegt das Gebiet innerhalb des Baugebietsperimeters, ist aber keine Bauzone, sondern gehört zur Landwirtschaftszone (Zone mit unbestimmter Nutzung gem. 19, Abs. 1 lit. f RBG). Die Gemeinde hat keine Möglichkeiten zusätzliche Wohnzone zu generieren und hat auch keinen Bedarf an einer zusätzlicher Zonen für öffentliche Werke und Anlagen. Der Kanton wertet eine Umzonung der Parzelle als eine Neueinzonung. Neueinzonungen sind aus kantonaler Sicht momentan nicht möglich. Die Siedlungsperimetergrenze wird auf die Alte Lage zurückverlegt und die Parzelle verbleibt in der Zone nach 19 Abs. 1 lit. f RBG. () BH Schutzvorschriften Schutzbestimmungen Ortskern Der Antragsteller bemängelt die vielen Veränderungen der Schutzwürdigkeit im Ortskern. Speziell viel auf, dass die Gebäudeschutzkategorien abgestuft wurden und einige Vorplatzbereiche aufgehoben werden sollen. Die Kommission hat sich mit den einzelnen Schutzobjekten intensiv auseinandergesetzt und sich vor Ort ein Bild gemacht. Der Ortskern hat gemäss Bundesinventar (ISOS) keine besondere Bedeutung. Die Gemeinde hat die Haltung, dass der Kern im Charakter erhalten aber auch zeitgemäss erneuert werden soll. Es wurden die wichtigen Merkmale fürs Ortsbild definiert und diese sind weiterhin geschützt. EB Parz. Nr. 800 Weidenmattweg Die Zonengrenze soll der Parzellengrenze nach verlaufen. Der bestehende Anschluss der Parzelle an den Weidmattweg über den Murenbach soll weiterhin möglich sein und daher die Grünzone angepasst werdenwerden. Der Gemeinderat ist bei der Planung dem Grundsatz gefolgt, dass möglichst die ganze Parzelle einer Zone zugewiesen wird. In vorliegendem Fall wurde dies zu Gunsten einer allfälligen Gewerbeerweiterung unterlassen. Das Begehren der Grundeigentümerin wird umgesetzt. Das Begehren der Grundeigentümerin wird umgesetzt. SB / GY Zweck der ZVS Zonenreglement 1, Bestandteile, Zweck, Geltungsbereich Der Zweck der Zonenvorschriften soll nicht nur mit der haushälterischen Bodennutzung und der geregelten Bautätigkeit umschrieben werden, wichtig seien auch die Wohnlichkeit, eine geordnete Siedlungsentwicklung und die Durchgrünung der Siedlung. 1 Abs. 2 ZR soll analog dem gültigen Reglement um wohnliche Siedlungen, geordnete Entwicklung und Durchgrünung des Siedlungsraumes ergänzt werden. Dem Begehren wird stattgegeben. JG Parz. Nr. 89 Haldenrainweg Die Parzellengrenze zwischen Parz. Nrn. 88 und 89 entspricht nicht dem aktuell gültigen Verlauf. Die Daten des Grundbuches werden aktualisiert. Legende letzte Spalte: berücksichtigt ( ) teilweise berücksichtig nicht berücksichtigt K Kenntnisnahme A Beantwortung Fragestellung im Gespräch geklärt H Hinweis Mitwirkungsbericht Seite 3
7 Eingabe von Thema Anliegen (zusammengefasst) Stellungnahme Gemeinderat Umsetzung JG Parz. Nr. 102 Ortskern, Homburgerbach Es wird beantragt, die ganze Parz. Nr. 89 der WG2a zuzuweisen. Die Parz. Nr. 102 ist via Parz. Nr. 597 und einem Wegrecht auf Parz. Nr. 99 erschlossen. Der Weg besteht heute bereits. Der Zugang soll gesichert werden. ML Parz. Nr. 217 Moosmatt, Bahnhofstrasser / Weidenmattweg CS Parz. Nr. 824 Bahnhofstrasse Der Grundeigentümer will künftig ein geordnetes Autogewerbe betreiben können. Mit einer Projektstudie zeigt er die mögliche Nutzung seiner Parzelle auf. Daher beantragt er, dass ein Teil seiner Parzelle in der Gewerbezone verbleiben soll. Der Grundeigentümer wünscht, dass die Grünzone aufgehoben und die ganze Parzelle der WG3 zugeteilt wird. In diesem Sinne soll auch überprüft werden, ob die Parz. Nrn. 218 und 823 ebenfalls der WG3 zugeteilt werden können. Der Gewässerraum soll im Bereich der Bahnhofstrasse und der Bachunterquerung der Situation vor Ort angepasst werden. Der Gemeinderat ist bei der Planung dem Grundsatz gefolgt, Zonengrenzen möglichst auf Parzellengrenzen zu legen. Dem Begehren des Grundeigentümers wird stattgegegben. Es gibt keine Möglichkeit für die Erschliessung der Parzelle Nr. 102 als entlang dem Homburgerbach. Im Strassennetzplan wird zur Sicherung der Erschliessung der Parzelle Nr. 102 ein privater Erschliessungsweg ausgeschieden. Im Zonenplan wird diese Erschliessung angezeigt. Für einen Ausbau des Weges innerhalb des Gewässerraum wird eine Ausnahmebewilligung notwendig sein. Die Projektstudie macht grundsätzlich Sinn. Obwohl die Zonenabgrenzung aus raumplanerischer Sicht nicht optimal ist, wird die Zonierung entsprechend der vorgelegten Projektstudie angepasst. Der Parzellenteil mit der Grünzone ist vom Murenbach, der Bahnhofstrasse und einem Fussweg umgeben und praktische nicht überbaubar. Der Gemeinderat erachtet die vorgeschlagene Zonierung als korrekt und möchte nicht auf die Anregung eintreten. Der Gewässerraum wird im Bereich der Strassenunterquerung angepasst. SS ÜZ Zonenreglement, nutzungsfreie Klein- und Anbauten Nach altem Zonenrecht konnten 10% der Parzellenfläche für Garagen, Unterstände, überdeckte Sitzplätze, Wintergärten, Schöpfe, Kleinbauten nicht zur überbauten Fläche gezählt werden. Im Zonenreglement der Mitwirkungsvorlage ist diesbezüglich keine eindeutige Regelung vorhanden. Der Antragsteller wünscht, dass wieder eine solche Regelung eingeführt oder die Überbauungsziffer erhöht werden kann. 5 und 8 werden so angepasst, dass unter Klein- und Anbauten auch Zwischenklimaräume verstanden werden. Gegenüber dem alten Reglement gibt es nutzungsmässig eine Verbesserung, da neu die bisherige Begrenzung von max. 50 m2 (alte Regelung) nicht mehr angewendet wird und neu unterhalb einer Parzellenfläche von 400 m2 immer 40 m2 mit Klein- und Anbauten bebaut werden können. Unter dem Aspekt der inneren Verdichtung soll die Überbauungsziffer generell erhöht werden. Eine weitere Nutzungserhöhung wurde von der Kommission eingehend geprüft. Die Kommission hat sich klar entschieden, die Grundnutzung nicht massgebend zu erhöhen. Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Kommission gefolgt. Legende letzte Spalte: berücksichtigt ( ) teilweise berücksichtig nicht berücksichtigt K Kenntnisnahme A Beantwortung Fragestellung im Gespräch geklärt H Hinweis Mitwirkungsbericht Seite 4
8 4 Bekanntmachung Der Mitwirkungsbericht wird mit Bekanntgabe des Traktandums der Beschlussfassung der durch die Gemeindeversammlung veröffentlicht. In Ergänzung dazu wird der Mitwirkungsbericht auf der Homepage der Gemeinde Läufelfingen aufgeschaltet. Die Information der Bevölkerung über die öffentliche Auflage des Mitwirkungsberichtes erfolgt mit der Publikation der Einladung zur Gemeindeversammlung. Den Mitwirkenden wird der Mitwirkungsbericht direkt zugestellt. Läufelfingen, A Namens des Gemeinderates Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeverwalter: Dieter Forter Thomas Faulstich Mitwirkungsbericht Seite 5
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