1. Nachtrags- Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr 2017

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1 1. Nachtrags- Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr Dieser Entwurf wird bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat am zur Einsichtnahme offengelegt.

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 HAUSHALTSSATZUNG 1 2 Vorbericht 3 3 HAUSHALTSPLAN 3.1 Zusammenfassung Teilhaushalte Gesamthaushalt Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Nachtragsplan 47 - gegliedert nach Teilhaushalten und Konten - Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt Teilhaushalt 2 - Gemeindliche Einrichtungen Teilhaushalt 3 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 4 - Zentrale Finanzleistungen 61 4 BILANZ VERBANDSGEMEINDEUMLAGEN 5.1 Berechnung der Umlagen Vergleichsberechnung Investitionsplan 83 7 Übersicht der Verbindlichkeiten 89 8 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 90

3 1. N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153),in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am die nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom... hiermit bekannt gemacht wird: 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher erhöht um vermindert um nunmehr festgesetzt auf 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr Seite 1

4 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher 0 auf 0 verzinste Kredite von bisher auf zusammen auf Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (vorläufiger Jahresabschluss) betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt und zum Sonstige Regelungen Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert. 5 - Inkrafttreten Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr am in Kraft. Bobenheim am Berg, den... Dietmar Leist Ortsbürgermeister Seite 2

5 V O R B E R I C H T z um 1. Nachtragshaushalt Seite 3

6 1. 1. Nachtragshaushalt Durch diesen 1. Nachtragshaushalt wird der Auflage der Kommunalaufsicht in der Verfügung zum Haushaltsplan / 2018 entsprochen. Danach ist ein Nachtragshaushalt zur Reduzierung bzw. Beseitigung des im Ergebnishaushalt ausgewiesenen Fehlbedarfs vorzulegen. Diese aktualisierte Planung enthält alle seit der Planerstellung erkennbaren Änderungen. Die Haushaltsplanung wird hierdurch an die seit der Planerstellung eingetretenen Änderungen angepasst, insbesondere sind auch die ausgabewirksamen Beschlüsse der Ortsgemeinde berücksichtigt. Im Vergleich zum Haushaltsplan hat sich der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt um ca verbessert. Dies ist u. a. darauf zurück zu führen, dass sich die Steuereinnahmen geringfügig erhöht haben und dass geringfügige Einsparungen im Bereich der Aufwendungen erreicht werden konnten. Für weitere Einzelheiten wird auf Nr und des Vorberichtes verwiesen. Entsprechend hat sich auch der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Vergleich zum Haushaltsplan um ca verbessert. Dies führt dazu, dass in voraussichtlich ein Liquiditätskredit in Höhe von und ein Investitionskredit in Höhe von benötigt wird. Beim Nachtragshaushalt erfolgt eine Fortschreibung der Haushalte Die sich danach ergebenen Änderungen sind im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Dies führt dazu, dass der Nachtragshaushalt nicht nur die Änderungen im Haushaltsjahr, sondern alle Buchungspositionen umfasst. Diese lassen sich nur in der vorhandenen Darstellung ausweisen. Eine Zusammenfassung von Ergebnis- und Finanzhaushalt ist nicht möglich. Die Investitionen ergeben sich aus der Investitionsübersicht. 2. Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt kann weiterhin nicht ausgeglichen werden. Der Haushaltsplan sah einen Fehlbedarf von vor. Der 1. Nachtragshaushaltsplan geht nunmehr von einem Fehlbedarf in Höhe von aus. Seite 4

7 3. Entwicklung des Jahresergebnisses (Ergebnishaushalt) Hinsichtlich des Inhalts des Ergebnishaushaltes wird auf die Erläuterungen zur Haushaltssystematik verwiesen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse ergibt sich aus der folgenden Aufteilung: Tabelle 1: Entwicklung der Jahresergebnisse Bobenheim am Berg Muster 26 (zu 93 Abs. 4 GemO) Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse der OG Bobenheim am Berg (gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23 GemHVO) lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Betrag 1 5. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) Haushaltsvorjahr (Ansatz einschließlich Nachträge) Haushaltsjahr (Ansatz) Zwischensumme (lfd. Nr. 1-6) Haushaltsfolgejahr (Planung) Haushaltsfolgejahr (Planung) Haushaltsfolgejahr (Planung) Summe Die Zusammensetzung des Ergebnishaushaltes ergibt sich aus der folgenden Aufstellung; hierin wird gleichzeitig der Zusammenhang zwischen dem Finanzhaushalt und dem Ergebnishaushalt dargestellt. Die Beträge im Einzelnen ergeben sich aus der Haushaltssatzung und der Zusammenfassung der Teilhaushalte. Seite 5

8 Tabelle 2: Finanzhaushalt / Ergebnishaushalt Bobenheim am Berg, Haushaltsjahr Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes abzüglich nicht zahlungswirksame Beträge + Auflösung Sonderposten (Beiträge / Zuschüsse) 2016 HHPL HHPL 1 NT Abschreibungen Erträge (Vermögensveräußerung, Vorräte) - Verluste (Vermögensveräußerung, Vorräte) Saldo (Abschreibungen / Zuschüsse) + Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Aufwand für Rückstellungen Saldo (Rückstellungen) + Einstellung in den SoPo für den kommunalen Finanzausgleich - Einstellung in den SoPo für den kommunalen Finanzausgleich Saldo (kommunaler Finanzausgleich) Steuereinnahmen Steuerauszahlungen Saldo (Umsatzsteuern) (in 1.(FH) enthalten) Jahresfehlbetrag Ergebnishaushalt Der (negative) Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt ist der Differenzbetrag zwischen lfd. Ein- und Auszahlungen. Hinzu kommen die nicht zahlungswirksamen Beträge aus den Abschreibungen, die durch die entsprechenden Auflösungen der Sonderposten (z. B. Beiträge, Zuschüsse) nur teilweise gedeckt werden können sowie die Differenz aus der Auflösung und der Bildung der Rückstellungen für den Ehrensold und für die Altersteilzeit. Seite 6

9 3.1. Erläuterungen zu den Veränderungen zwischen Haushaltsplan und 1. Nachtrag Erträge Bei den Steuereinnahmen (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen) wurde die aktuelle regionalisierte Steuerschätzung vom Mai zu Grunde gelegt. Die für die Einkommensteueranteile (und die der Ausgleichsleistungen) maßgeblichen Schlüsselzahlen haben sich für den Zeitraum um 0,25 % reduziert (VG gesamt: - 2,37 %). Diese Schlüsselzahl wird alle 3 Jahre an die Entwicklung angepasst; sie gibt den Anteil der von den Bürgern gezahlten Einkommensteuern am gesamten Steueraufkommen im Land an; berücksichtigt wird dabei das zu versteuernde Einkommen von bis zu / (Alleinstehende / Verheiratete). Grundlage für die ermittelten Schlüsselzahlen ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik Die Einnahmen durch den Gemeindeanteil der Einkommenssteuer erhöhen sich um ; die Ausgleichsleistungen des Landes erhöhen sich gegenüber der Haushaltsplanung um ; die Einnahmen aus der Umsatzsteuer bleiben unverändert. Das eingeplante Aufkommen der Gewerbesteuer beträgt und bleibt somit unverändert; hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass die eingeplanten Gewerbesteuereinnahmen keine konstante Größe der Haushaltsplanung sind und es deswegen häufiger zu Schwankungen kommt. Für fallen zusätzlich diverse Erträge an, die sich im Ergebnishaushalt niederschlagen. Im 1. Nachtragshaushalt ist zusätzlich zu den fortgeschriebenen, erforderlichen Erträgen die folgende Position eingeplant, welche aber bereits auch im Haushaltsplan /2018 vorgesehen war: Durch Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages wurde die Rückzahlung aus dem Investitionssicherungsabkommen zwischen der Pfalzgas und der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg über die Versorgung des Woogtals mit Gasanschlüssen hinfällig. Hierfür wurde damals eine Rückstellung gebildet. Die Auflösung der gebildeten Rückstellung in Höhe von ist in eingeplant. Außerdem ist geplant die Friedhofsgebühren ab dem zu erhöhen. Die Zusammensetzung der Erträge ist in der folgenden Grafik dargestellt. Die zugrunde liegenden Beträge wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Seite 7

10 Abbildung 1: Erträge Bobenheim am Berg HHPL Fehlbedarf ,26% Auflösung SoPo ,06% Sonstige Finanzeinnahmen ,56% Zuwendungen ,95% Steuern ,17% Abbildung 2: Erträge Bobenheim am Berg 1. Nachtrag Fehlbedarf ,82% Auflösung SoPo ,06% Sonstige Finanzeinnahmen ,98% Zuwendungen ,76% Steuern ,38% Seite 8

11 Aufwendungen Die in eingeplanten Beträge wurden weitestgehend fortgeschrieben; hier ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Die Kreisumlage beträgt für das Jahr 43,6 %, somit beträgt der Ansatz in (2016: ; 2015: ; 2014: ; 2013: ; 2012: ; 2011: ). (Umlagesätze: seit 2011: 43,6 %; 2010: 39,6 %; 2009: 38,1 %). Die Verbandsgemeindeumlage wurde von 23 % auf 30 % erhöht, somit beträgt der Ansatz in (2016: ; 2015: ; 2014: ; 2013: ; 2012: ; 2011: ). (Umlagesätze: 2016: 23 %; 2015: 28,45 %; 2014: 29 %; 2013: 29,55 %; 2012: 31 %; 2011: 31 %; 2010: 35 %; 2009: 36 %). Die Grundschulumlage wurde von 6,60 % auf 7,49 % erhöht, somit beträgt der Ansatz in (2016: ; 2015: ; 2014: ; 2013: ; 2012: ; 2011: ). (Umlagesätze: 2016: 6,6 %; 2015: 7,22 %). Für fallen zusätzlich diverse Aufwendungen an, die sich im Ergebnishaushalt niederschlagen. Im 1. Nachtragshaushalt sind zusätzlich zu den fortgeschriebenen, erforderlichen Aufwendungen die folgenden Positionen eingeplant: Durch die Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED reduzieren sich die Stromkosten ab auf In 2016 war noch ein Ansatz von vorgesehen. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. Die Kosten für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns sind gestiegen. Hier wurde der Ansatz um auf erhöht. Für die Beschaffung von Straßenschildern waren bisher keine Kosten veranschlagt. Aus diesem Grund wurden in und in eingeplant. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. Seite 9

12 Ab dem Jahr erhöht sich das laufende Entgelt für die Straßenoberflächenentwässerung, welches an die Verbandsgemeindewerke zu zahlen ist. Hierfür wurden jährlich veranschlagt. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. In sollen Mandelbäume für den Mandelpfad beschafft werden. Hierfür sind eingeplant. Für die Beschilderung sind weitere 200 veranschlagt. Diese Ansätze sind unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. Die Beschilderung wird über das LEADER-Programm in Höhe von 55 % bezuschusst. Entsprechend wird in mit Einnahmen von 110 gerechnet. Die Mandelbäume sollten ursprünglich auch über das LEADER-Programm bezuschusst werden, wurden nun aber über Spenden finanziert. Entsprechend sind Einnahmen in Höhe von eingeplant. Für die Sanierung der Friedhofsmauer wurden in Kosten in Höhe von veranschlagt. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. In sollen die Fenster der Friedhofshalle gestrichen werden, hierfür sind Kosten in Höhe von eingeplant. Im Dorfgemeinschaftshaus sollte die Beleuchtung auf LED umgerüstet werden; hierfür wurden im Haushaltsplan Kosten in Höhe von veranschlagt. Da die Maßnahme nicht durchgeführt wird, konnten die eingespart werden. Für die Brandschutzprüfung des Dorfgemeinschaftshauses durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim werden in Kosten in Höhe von 610 veranschlagt. In sollen am Vereinshaus Fassadenarbeiten durchgeführt und die Fenster gestrichen werden. Insgesamt wurden hierfür eingeplant. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. Die oben genannten Maßnahmen stellen Unterhaltungsmaßnahmen dar und sind deshalb im Ergebnishaushalt zu veranschlagen (lfd. Aufwand). Die Zusammensetzung der Aufwendungen ist in der folgenden Grafik dargestellt. Die zugrunde liegenden Beträge wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Seite 10

13 Abbildung 3: Aufwendungen Bobenheim am Berg HHPL Zinsen ,50% Sonstige Aufwendungen ,35% Abschreibungen ,38% Personalaufwendungen ,44% Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen ,10% Zuwendungen und Zuschüsse ,94% Umlagen ,29% Abbildung 4: Aufwendungen Bobenheim am Berg 1. Nachtrag Zinsen ,50% Sonstige Aufwendungen ,40% Zuwendungen und Zuschüsse ,81% Abschreibungen ,38% Personalaufwendungen ,44% Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen ,18% Umlagen ,29% Seite 11

14 3.2. Folgejahre 2018 bis 2020 Im doppischen Haushaltsplan sind zusätzlich zu den Ansätzen des Haushaltsjahres die Planungsdaten der folgenden 3 Jahre darzustellen. Die Planungsgenauigkeit für diese Jahre ist wegen des zeitlichen Abstandes zunehmend geringer. Für die Folgejahre wurde von einer grundsätzlich gleichbleibenden Haushaltsstruktur ausgegangen. Die Entwicklung des Ergebnishaushaltes (Erträge und Aufwendungen) ergeben sich aus der folgenden Grafik. Die Beträge wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Danach ist der Haushalt im Planungszeitraum 2018 bis 2020 defizitär. Die laufenden Ausgabeverpflichtungen können nicht in vollem Umfang finanziert werden; auch werden die Abschreibungen nicht erwirtschaftet. Die Ausgabenentwicklung beruht auf der Fortschreibung des derzeitigen Bedarfs; größere Einsparungen sind nicht zu erwarten, es ist jedoch zu erwarten, dass zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen anfallen, denn aus Erfahrungswerten heraus, werden diese erst bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2019/2020 bekannt. Abbildung 5: Ergebnishaushalt Bobenheim am Berg Nachtrag Erträge Aufwendungen Seite 12

15 4. Entwicklung des Eigenkapitals Unter Eigenkapital wird in der Doppik die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten verstanden. Die Höhe des Eigenkapitals verändert sich jährlich zum durch den Jahresüberschuss / den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung. Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar: Tabelle 3: Entwicklung des Eigenkapitals Bobenheim am Berg, Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der OG Bobenheim am Berg Muster 28 (zu 95 Abs. 3 GemO) lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1. Satz 1 Posten E 23) Jahr Betrag nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital Eigenkapital zum des 3. Haushaltsvorjahres (vorläufig) + (Ansatz für) Jahresergebnis des 2. Haushaltsvorjahres + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres Seite 13

16 Abbildung 6: Eigenkapital Bobenheim am Berg Aufgrund des defizitären Haushaltes verringert sich das Eigenkapital. 5. Entwicklung des Finanzmittelbestandes (Finanzhaushalt) Hinsichtlich des Inhaltes des Finanzhaushaltes wird auf die Erläuterungen zur Haushaltssystematik verwiesen. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der Haushaltssatzung. Auf die Darstellung der unten aufgeführten Beträge in der Haushaltssatzung wird verwiesen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge ergibt sich aus der folgenden Aufstellung: Seite 14

17 Tabelle 4: Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge Bobenheim am Berg Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung der OG Bobenheim am Berg Muster 27 (zu 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Ergebnis Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (FH 26; Neu ab 2019: 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 23 GemHVO)./. planmäßige Tilgung (FH 46; Neu ab 2019: 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 36 GemHVO) = Betrag Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 4. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 3. Haushaltsvorjahr (lt. festgestelltem Jahresabschluss) 2. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschließlich Nachträge) Haushaltsjahr (Ansatz) Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) Haushaltsfolgejahr (Planung) Haushaltsfolgejahr (Planung) Haushaltsfolgejahr (Planung) Summe Nachtragshaushalt Der Finanzhaushalt konnte nicht ausgeglichen werden. Die ordentlichen (= laufenden) Auszahlungen überschreiten die ordentlichen Einzahlungen um Die Haushaltsstruktur der Ortsgemeinde ist somit weiterhin defizitär. Die Höhe der Liquiditätskredite ergibt sich aus der folgenden Aufstellung: Seite 15

18 Tabelle 5: Liquiditätskredite Bobenheim am Berg Haushaltsjahr Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2016 HHPL HHPL 1 NT abzüglich Tilgung abzüglich Sondertilgung Kassenbestand abzüglich Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6. Finanzierung Kreditaufnahme (Investitionskredit) Kassenbestand Liquiditätskredit Folgejahre 2018 bis 2020 In den Folgejahren reichen die ordentlichen (= laufenden) Einzahlungen nicht aus, um die ordentlichen Auszahlungen zu finanzieren. Die Planungsgenauigkeit für diese Jahre ist aufgrund des zeitlichen Abstandes geringer; es wurde von einer grundsätzlich gleichbleibenden Haushaltsstruktur ausgegangen. Abbildung 7: Finanzhaushalt Bobenheim am Berg Nachtrag Einzahlungen Auszahlungen Seite 16

19 6. Entwicklung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Die eingeplanten Investitionen ergeben sich aus der Haushaltssatzung (= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit). Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ergeben sich aus Zuschüssen, Verkaufserlösen sowie Beiträgen. Auf die Investitionsübersicht im Haushaltsplan (am Ende) wird verwiesen. Für das Jahr werden folgende Maßnahmen veranschlagt: In möchte der Turn- und Sportverein Bobenheim am Berg die Turnhalle ausbauen. Es soll ein separater Zugang vom Kita-Gelände errichtet und Duschen, Toiletten sowie Trennwände für die Kita-Kinder eingebaut werden. Die Ortsgemeinde hat an dem Gebäude ein Miteigentumsanteil von 10 %. Für die Maßnahme werden in veranschlagt. In wurde der Fußweg Am Plottvogel (Flur-Nr. 1051/9) ausgebaut; hierfür wurden im Haushaltsplan Kosten in Höhe von eingeplant. Bei dieser Maßnahme konnten eingespart werden, entsprechend wurde der Ansatz auf reduziert. Ab dem Jahr erheben die Verbandsgemeindewerke auch Entgelte für Investitionen der Straßenoberflächenentwässerungsanlagen außerhalb des Ortes bis einschließlich der Kläranlage. Hierfür wurden in und in den Folgejahren veranschlagt. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. Für den NGA-Breitbandausbau im Kreiscluster wurden in und in 2018 jeweils veranschlagt. Dieser Ansatz ist unverändert geblieben zum Haushaltsplan /2018. Weiterhin wird auf die Erläuterungen zu den einzelnen Buchungsstellen verwiesen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Verpflichtungsermächtigungen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entstehenden jährlichen Haushaltsbelastung beizufügen ( 10 II GemHVO). Seite 17

20 Investitionsmaßnahmen dürfen erst begonnen werden, wenn deren Finanzierung gesichert ist ( 93 Abs. 5 Satz 2 GemO). Es ist danach nicht ausreichend, dass im Haushaltsplan Ausgabeansätze enthalten sind, sondern die zu deren Finanzierung eingeplanten Einnahmen müssen auch tatsächlich eingehen (z. B. Bewilligung von Zuschüssen, Vorlage einer Kreditgenehmigung, Realisierung von Vermögenserlösen). 7. Entwicklung der Investitionskredite ( 2) Die eingeplanten Investitionen in können nur durch die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von finanziert werden, da zur Finanzierung des Eigenanteils keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen. Die veranschlagte Kreditaufnahme steht unter dem Vorbehalt, dass sie von der Kommunalaufsicht trotz des unausgeglichenen Haushaltsplanes genehmigt wird. Gemäß 103 Gemeindeordnung (GemO) ist eine Genehmigung zu versagen, wenn die Kreditaufnahme mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang steht. Diese Leistungsfähigkeit ist nur gegeben, wenn die laufenden Einnahmen nicht nur die bestehenden Ausgabeverpflichtungen, sondern auch die Folgekosten und den Schuldendienst für die neue Maßnahme decken. Ausnahmen sind u. a. zulässig, wenn das Vorhaben unabweisbar erscheint, weil die Unterlassung zu schweren Schäden oder Gefahren führen würde (z. B. Einsturz von Gebäuden). 8. Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung Die Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung ergibt sich aus der Aufstellung unter 5.1. Diese Beträge beziehen sich auf das jeweilige Haushaltsjahr und addieren sich auf. Diese Darstellung zeigt, dass der Haushalt weiterhin strukturell defizitär ist und die zur Finanzierung der Defizite benötigten Liquiditätskredite 2018 bis 2020 weiterhin zunehmen. Seite 18

21 Um der sich abzeichnenden Entwicklung der Finanzsituation entgegenzuwirken, ist es unumgänglich, dass - nicht nur bei der Aufstellung der Haushaltsplanung, sondern auch bei der Bewirtschaftung - wirklich alle Einsparungs- und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Konsolidierung des Haushaltes muss Priorität haben, auch wenn dies mit erheblichen Einschränkungen - nicht nur bei den freiwilligen Aufgaben - verbunden ist. Auch die Verwendung von Vermögenserlösen zur Verminderung der Liquiditätskredite ist in Betracht zu ziehen. Dies wird auch im Leitfaden zum kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) vom gefordert, der in der Einführung hierzu ausführt: Es bedarf daher einschneidender, langfristig angelegter und nachhaltiger Maßnahmen, die einerseits nicht nur die bestehenden Liquiditätskredite begrenzen und absenken, sondern gleichzeitig auch den drohenden Aufbau von neuen Liquiditätsverpflichtungen nach Möglichkeit verhindern. Auf die unter Nr des Leitfadens aufgeführten Beispiele für weitere, vom KEF unabhängige Konsolidierungsmaßnahmen wird verwiesen; diese beinhalten auch die Beschränkungen auf unabweisbare oder rentierliche Investitionen. 9. Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Die Ortsgemeinde Bobenheim am Berg hat sich mit Beschluss vom für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) entschieden, die Laufzeit beträgt 15 Jahre und ist für den Teilnehmer entsprechend verpflichtend. Nach den vom Ministerium des Inneren herausgegebenen Berechnungsgrundlagen ergibt sich für die Ortsgemeinde ein Teilnahmebetrag von jährlich , von dem sie selbst 1/3 = aufbringen muss, die restlichen 2/3 Anteil erhält sie als Landeszuweisung ( ). Der von der Ortsgemeinde aufzubringende Betrag wird durch die Anhebung der Grundsteuer A und Grundsteuer B erzielt. Eine Rückzahlung der Liquiditätskredite ist jedoch nicht möglich, da der Finanzhaushalt weiterhin nicht ausgeglichen werden kann und der Liquiditätskredit weiter ansteigt. Seite 19

22 Abbildung 8: Konsolidierungsmaßnahmen im KEF-RLP OG Bobenheim am Berg Seite im Haushaltsplan lfd. Nr. Buchungsstelle Konto Zentrale Finanzleistungen 44 Bezeichnung Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit Konsolidierungsmaßnahme Haushaltsansatz *** geplanter Konsolidierungsanteil Rechnungsergebnis tatsächlicher Konsolidierungsanteil darunter: Grundsteuer A Grundsteuer B Steuern und ähnliche Abgaben Erhöhung des Hebesatzes von 285% auf 315% Erhöhung des Hebestazes von 338% auf 378% Summe Öffentlich rechtl. Leistungsentgelte Erhöhung der Einzahlungen Summe Senkung der Auszahlungen Konsolidierungsmaßnahmen Gesamt nachrichtlich: Konsolidierungsbeitrag gem. 2 Abs. 2 Konsolidierungsvertrag Mindestilgung = 80 v. H. des Konsolidierungsbeitrages gem. 2 Abs. 2 Konsolidierungsvertrag Anmerkung zu Haushaltsansatz **: voraussichtlicher Ansatz im Nachtrag aufgrund der festgesetzten Steuern Abbildung 9: Konsolidierungspfad der OG Bobenheim am Berg im KEF-RP (Basis: JR 2012 u. 2013; vorl. JR 2014 bis 2016; 1. NT ) bis 2026, in Ist-Größe im KEF-RP Zielgröße im KEF-RP Seite 20

23 10. Verpflichtungsermächtigungen Es werden im Haushaltsjahr keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. 11. Stellenplan Der Stellenplan ist unverändert. 12. Übersicht über die Verbindlichkeiten Aus dieser Übersicht ergibt sich der - nach der Haushaltsplanung - voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Sie enthält den Stand der Investitionskredite als auch den der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (Position 48 im Hauptplan des Finanzhaushaltes und der Leistung Liquiditätskredite). Durch diese Liquiditätskredite, die von der Verbandsgemeindekasse für alle Ortsgemeinden gemeinsam verwaltet werden, werden die nicht durch Einnahmen gedeckten Auszahlungen finanziert und entsprechen somit dem Defizit. Der Stand zum Beginn des Haushaltsjahres entspricht dem des Haushaltsplanes Die Beträge für die e ergeben sich aus dem Haushaltsplan. Abbildung 10: Verbindlichkeiten Bobenheim am Berg HHPL HHPL 1 NT Investitionskredite Liquiditätskredite Seite 21

24 13. Freiwillige Leistungen Als freiwillige Leistungen werden die Aufgaben bezeichnet, zu deren Wahrnehmung die Gemeinde nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet ist (Pflichtaufgaben). Von der Gemeinde eingegangene vertragliche Verpflichtungen bleiben ebenso freiwillige Leistungen, wie die sich aus der geschaffenen Infrastruktur (z. B. Backhaus, Spielplatz, Dorfgemeinschaftshaus, Turn- und Sportverein Bobenheim am Berg) ergebenden laufenden Kosten. Die freiwilligen Leistungen ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung; hierin wird zwischen disponiblen und einrichtungsbezogenen Kosten unterschieden. Bei den einrichtungsbezogenen Kosten ist eine bauliche Einrichtung vorhanden, für die neben Unterhaltungs- und Betriebskosten auch Abschreibungen anfallen; hier besteht aufgrund dieser Gegebenheiten nur ein sehr geringes Einsparpotenzial. Aufgrund der defizitären Finanzsituation der Ortsgemeinde wird gemäß der Nr. 2 der Haushaltsgenehmigung vom bei den freiwilligen Leistungen für eine Einsparung in Höhe von mindestens 10 % des Zuschussbedarfes gegenüber den Haushaltsansätzen gefordert. Im Haushaltsplan konnten gegenüber dem Haushaltsplan 2016 bei den disponiblen Kosten im Finanzhaushalt keine Einsparungen verzeichnet werden, hier haben sich die Kosten im Finanzhaushalt um 90 (1,53 %) erhöht, da sich die Ausgaben für die Kerwe insgesamt erhöht haben und im Bereich Tourismus Mehrausgaben für die Beschaffung der Beschilderung des Mandelpfades anfallen. Bei den einrichtungsbezogenen Kosten können ebenfalls keine Einsparungen verzeichnet werden, da einige Unterhaltungsmaßnahmen anstehen, wie z. B. Malerarbeiten sowie Fassadenarbeiten und das Streichen der Fenster am Vereinshaus. Die einrichtungsbezogenen Kosten erhöhen sich im Finanzhaushalt um , dies entspricht 83,46 %. Im 1. Nachtragshaushaltsplan konnten gegenüber dem Haushaltsplan bei den disponiblen Kosten im Finanzhaushalt keine Einsparungen verzeichnet werden. Die disponiblen Kosten bleiben unverändert bestehen. Im Bereich der einrichtungsbezogenen Kosten können Einsparungen erreicht werden, hier haben sich die Kosten im Finanzhaushalt um (10,25 %) verringert. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Ausgaben für das Dorfgemeinschaftshaus verringert haben, da die Beleuchtung nicht auf LED umgestellt wird. Seite 22

25 Übersicht der freiwilligen Leistungen für die Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr Leistung Konto Bezeichnung Disponible Kosten Gesamt Aufwendungen (EH) Auszahlungen (FH) Ansatz HHPL 2016 Gesamt Erträge (EH) Einzahlungen (FH) Differenz EH Differenz FH Gesamt Aufwendungen (ER) vorläufiges Rechnungsergebnis 2016 (nachrichtlich) Auszahlungen Gesamt Ein- Differenz Erträge zahlungen ER (FR) (ER) (FR) Zuschüsse an Private ,00 250,00 0,00 0,00-250,00-250, Zuschüsse Vereine , ,00 0,00 0,00-300, , Verfügungsmittel ,51 168,51 0,00 0,00-168,51-168, Repräsentationsmittel , ,52 0,00 0,00-280, , Heimatpflege ,84 922,84 0,00 0, ,84-922, Kerwe , ,21 0,00 0, , , Seniorenveranstaltungen ,45 377,52 0,00 0,00-318,45-377, Tourismus ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Differenz FR Gesamt Aufwendungen (EH) Auszahlungen (FH) Ansatz HHPL Gesamt Erträge (EH) Einzahlungen (FH) Differenz EH Differenz FH Zwischensumme Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan in % , ,60 0,00 0, , , ,50% 1,53% Leistung Konto Bezeichnung Einrichtungsbezogene Kosten Gesamt Aufwendungen (EH) Ansatz HHPL 2016 Auszahlungen Gesamt Ein- Erträge zahlungen (FH) (EH) (FH) Differenz EH Differenz FH Gesamt Aufwendungen (ER) vorläufiges Rechnungsergebnis 2016 (nachrichtlich) Differenz ER Spielplätze , ,05 75,00 75, , , Förderung des Sports (TuS), s , ,00 0,00 0, , , Sporthalle (TuS) ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Dorfgemeinschaftshäuser , , , , , , Vereinshaus , ,73 960,00 0, , , Brunnen ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Gemeindeeinrichtungen , ,59 380,00 0, , , Auszahlungen (FR) Gesamt Erträge (ER) Einzahlungen (FR) Differenz FR Gesamt Aufwendungen (EH) Ansatz HHPL Auszahlungen Gesamt Ein- Erträge zahlungen (FH) (EH) (FH) Differenz EH Differenz FH Zwischensumme Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan in % Gesamtsumme Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan in % , , , , , , ,02% 83,46% , , , , , , ,81% 69,51% *1) Die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses wird durch eine Zuwendung finanziert und wurde in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Seite 23

26 Übersicht der freiwilligen Leistungen für die Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr / 1. Nachtrag Leistung Konto Bezeichnung Disponible Kosten Gesamt Aufwendungen (ER) vorläufiges Rechnungsergebnis 2016 (nachrichtlich) Ansatz HHPL Auszahlungen Gesamt Ein- Differenz Differenz Aus- Gesamt Erträge zahlungen ER FR zahlungen Erträge (FR) (ER) (FR) (FH) (EH) Gesamt Aufwendungen (EH) Zuschüsse an Private 250,00 250,00 0,00 0,00-250,00-250, Zuschüsse Vereine 300, ,00 0,00 0,00-300, , Verfügungsmittel 168,51 168,51 0,00 0,00-168,51-168, Repräsentationsmittel 280, ,52 0,00 0,00-280, , Heimatpflege 1.332,84 922,84 0,00 0, ,84-922, Kerwe 2.107, ,21 0,00 0, , , Seniorenveranstaltungen 318,45 377,52 0,00 0,00-318,45-377, Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Einzahlungen (FH) Differenz EH Differenz FH Gesamt Aufwendungen (EH) Ansatz 1. Nachtrag Auszahlungen Gesamt Ein- Erträge zahlungen (FH) (EH) (FH) Differenz EH Differenz FH Zwischensumme Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan in % 4.756, ,60 0,00 0, , , ,00% 0,00% Leistung Konto Bezeichnung Einrichtungsbezogene Kosten Gesamt Aufwendungen (ER) vorläufiges Rechnungsergebnis 2016 (nachrichtlich) Ansatz HHPL Auszahlungen Gesamt Ein- Differenz Differenz Aus- Gesamt Erträge zahlungen ER FR zahlungen Erträge (FR) (ER) (FR) (FH) (EH) Gesamt Aufwendungen (EH) Spielplätze 7.496, ,05 75,00 75, , , Förderung des Sports (TuS), s , ,00 0,00 0, , , Sporthalle (TuS) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Dorfgemeinschaftshäuser , , , , , , Vereinshaus 5.349, ,73 960,00 0, , , Brunnen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Sonstige Gemeindeeinrichtungen 3.649, ,59 380,00 0, , , Einzahlungen (FH) Differenz EH Differenz FH Gesamt Aufwendungen (EH) Ansatz 1. Nachtrag Auszahlungen Gesamt Ein- Erträge zahlungen (FH) (EH) (FH) Differenz EH Differenz FH Zwischensumme Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan in % Gesamtsumme Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan in % , , , , , , ,49% -10,25% , , , , , , ,65% -9,21% *1) Die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses wird durch eine Zuwendung finanziert und wurde in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Seite 24

27 Z U S A M M E N F A S S U N G T E I L H A U S H A L T E Seite 25

28 Teilhaushalte - Zusammenfassung :18:18 1. Nachtragsplan 5 Bobenheim am Berg Betragsangaben in EUR Seite: 27 Ergebnishaushalt: ErgebnishaushaltBo Teilhaushalte Rechng.-Erg. Vorvorjahr Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung Vorjahr Teilhaushalt 2 - Gemeindliche Einrichtungen Teilhaushalt 3 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 4 - Zentrale Finanzleistungen Summe Teilhaushalte ErgebnishaushaltBo: Finanzhaushalt: FinanzhaushaltBo Teilhaushalte Rechng.-Erg. Vorvorjahr Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung Vorjahr Teilhaushalt 2 - Gemeindliche Einrichtungen Teilhaushalt 3 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 4 - Zentrale Finanzleistungen Summe Teilhaushalte FinanzhaushaltBo:

29 Haushaltsjahr 1. Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr Darstellung Saldo Finanzierungstätigkeit: + Liquiditätskredite -Aufnahme Liquiditätskredite -Tilgung /- Einzahlung/Auszahlung zweckbestimmte Erträge Nachtrag Investitionskredite - Neuaufnahme Investitionskredite - Sondertilgung Investitionskredite - Tilgung Zunahme der Verbindlichkeiten Seite 28

30 G E S A M T H A U S H A L T N a c h t r a g s p l a n ( Ä n d e r u n g e n ) Seite 29

31 E R G E B N I S H A U S H A L T Seite 31

32 5 Bobenheim am Berg 1. Nachtragsplan ErgebnishaushaltBo /2018 Muster 5 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorvorjahr 2015 Vorjahr Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) Gewerbesteuer - Zahlungen für das laufende Jahr Gewerbesteuer - Nachzahlungen für Vorjahre Gewerbesteuer - Erstattungen für Vorjahre Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Hundesteuer Ausgleichsleistungen vom Land - Familienleistungsausgleich Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge Sonstige allgemeine Zuweisungen (ohne Zweckbindung) - Land Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Land Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Zuwendungen öff. Bereich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Zuschüsse priv. Bereich Allgemeine Umlagen vom Land (auch Umlageerstattungen) öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Benutzungsentgelt für das Bestattungswesen - öffentlich-rechtliches Entgelt Entgelte für die Unterhaltung von Anlagen und Einrichtungen - öffentlich-rechtliche Entgelte Jagdpacht Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Ausgleichsmaßnahmen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Grabnutzungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Verkäufen von Vorräten Mieten und Pachten Privatrechtliche Entgelte für das Bestattungswesen Sonstige privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Bund Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Land Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Kommunen Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - sonstige öffentliche Sonderrechnungen Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - sonstiger öffentlicher Bereich Kostenerstattung vom privaten Bereich - sonstiger privater Bereich Kostenerstattung von Sonstigen Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Betragsangaben in EUR Seite: :43:48

33 5 Bobenheim am Berg 1. Nachtragsplan ErgebnishaushaltBo /2018 Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorvorjahr 2015 Muster 5 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) Bestandsveränderungen an Waren sonstige laufende Erträge Konzessionsabgaben - Strom Konzessionsabgaben - Gas Konzessionsabgaben - Wasser Versicherungserstattungen, Schadensersätze Jagdpacht (soweit nicht zweckgebunden) Sonstige Erträge - Spenden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige Erträge aus Wertveränderungen Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit Personalaufwendungen Aufwandsentschädigung für Bürgermeister Aufwandsentschädigung für Beigeordnete Aufwandsentschädigung Rats- und Ausschussmitglieder (Sitzungsgeld) Sonstige Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige Dienstbezüge Arbeitnehmer - Vergütungen Beiträge zu Versorgungskassen - Arbeitnehmer Beiträge zu Versorgungskassen - Sonstige Sozialversicherungsbeiträge - Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge - Sonstige Beihilfen - Arbeitnehmer Zuführungen zu Ehrensoldrückstellungen pauschalierte Lohnsteuer Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Heizung Strom Wasser und Abwasser Abfallbeseitigung Unterhaltung von Grundstücken Unterhaltung von Außenanlagen Unterhaltung von Gebäuden (einschließlich der Gebäudebestandteile) Unterhaltung von Gebäuden - Sanierungsmaßnahmen Bewirtschaftung von Außenanlagen Bewirtschaftung von Gebäuden (einschließlich der Gebäudebestandteile) Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Straßenbegleitgrün Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Straßenschilder (FB 2) Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Sonstiges Vorjahr Betragsangaben in EUR Seite: :43:48

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