Gemeinderatssitzung der Gemeinde Chieming am Schwerpunktthemen Verkehr

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1 Gemeinderatssitzung der Gemeinde Chieming am Schwerpunktthemen Verkehr 1

2 Themen: - derzeitige Situation im Ort, Verkehrsbelastung - Forderungen, Abhilfemöglichkeiten - verkehrsrechtliche Maßnahmen (Tempo 30; Lkw-Fahrverbot) - bauliche Maßnahmen ( Ortsumgehung) - Historie - Ortsumgehung in staatlicher Baulast (Regelfall) - Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast staatliche Förderung; Spielregeln - Bürgerbefragung / Bürgerentscheid? 2

3 derzeitige Situation im Ort 1,6 km lange Ortsdurchfahrt enge Kurven Steigungsstrecken viele Zufahrten und Einmündungen viele Anwohner hoher Querungsbedarf 3

4 derzeitige Situation im Ort 4

5 Netzstruktur Südostoberbayern nur Bundesfernstraßen (+ St 2096) Altötting München Wasserburg A Obing Chieming Altenmarkt Matzing Traunstein Rosenheim Salzburg 5

6 Verkehrsbelastung aus der Straßenverkehrszählung 2010 St 2096 OD Chieming: Kfz/24h davon SV 457 Kfz/24h (= 5,5 % SV-Anteil) = 215 % zum Vergleich Ø bay. Staatsstraßen: Kfz/24h davon SV 238 Kfz/24h (= 6,2 % SV-Anteil) Gründe: - St 2096 = direkte Verbindung des Großraums Traunreut zur A 8 und zum Erholungs- und Tourismusraum Chiemsee - Chieming hat sehr hohen Ziel- und Quellverkehr (Banken, Einzelhandel, Ärzte, Schule, ) 6

7 Verkehrsbelastung - Dauerzählstelle Grabenstätt starke Pkw-Verkehrsbelastung insb. in den Sommermonaten durch das Naherholungsgebiet Chiemsee 7

8 verkehrsrechtliche Maßnahmen ( Herr Lutz; Reg. v. OBB) - Tempo 30 innerorts - kleinere Einbauten in der Ortsdurchfahrt als Bremswirkung - Bedarfsfußgängerampel - Querungshilfen - - Lkw-Fahrverbot im Zuge der St

9 vorhandener Zebrastreifen im Bereich der Kirche Der Standort des vorhandenen Zebrastreifens ist gerechtfertigt, da die Sicht in beide Richtungen gut ist. Die Straßenbauverwaltung legt keine neuen Zebrastreifen mehr an, sondern setzt für eine gesicherte Fußgängerquerungsmöglichkeit stattdessen auf Querungshilfen. Vorteile für den Fußgänger Zebrastreifen Fußgänger hat Vorrang, Kfz-Verkehr muss warten. Querungshilfe Es muss immer nur ein Fahrstreifen gequert werden. Nachteile für den Fußgänger Verspricht dem Fußgänger eine Sicherheit (er hat Vorrang vor dem Straßenverkehr), die bei Nichtbeachtung durch den Kfz-Fahrer mit schwerwiegenden Folgen für den Fußgänger enden kann. Kfz-Verkehr hat Vorrang, Fußgänger muss warten. 11

10 Anordnung einer Querungshilfe Problem der Standortwahl: In Chieming herrscht zwar starker Querungsdruck, dieser ist jedoch nicht auf einen oder zwei Punkte konzentriert, sondern über die gesamte Ortsdurchfahrt verteilt. für den Straßenbaulastträger schwierig zu begründen (kein ausreichender konzentrierter Querungsbedarf) Wo wäre eine Querungshilfe sinnvoll? Beispiele: 12

11 kontroverse öffentliche Diskussion zum Thema Lkw-Fahrverbot 13

12 Zum Thema Lkw-Fahrverbot: Netzlage der Staatsstraße Alternativrouten von und zur AS Grabenstätt Staatliches Bauamt Traunstein Route 1: über Chieming Länge ca. 14 km Route 2: über Traunstein / Siegsdorf Länge ca. 24 km Route 3: über Erlstätt / Marwang Länge ca. 17 km 14

13 straßenbauliche Bewertung der Routen Route 1 über Chieming Route 2 über Traunstein / Siegsdorf Route 3 über Erlstätt / Marwang Vorteile - Kürzeste Strecke mit ca. 14,5 km - Fahrzeit ca. 23 min - Keine Ortsdurchfahrt - Guter Ausbauzustand - Relativ guter Ausbauzustand - Außer Sondermoning keine straßenrechtlich festgelegte Ortsdurchfahrt Nachteile - Ortsdurchfahrten von Sondermoning und Chieming (Gesamtlänge ca. 1,7 km) - Steigungsstrecke mit 90 -Kurve in Chieming - Südlich von Chieming Verlauf der St 2096 unmittelbar entlang des Chiemsees (Chiemseerundweg ) - Hohe Verkehrsbelastung der B 304 / B Unfallschwerpunkte bei Einmündung Südspange und Anschlussstelle Siegsdorf - Fahrstrecke ca. 24 km, Mehrlänge von ca. 10 km (Mautpflicht) - Widerstand der Gemeinde Surberg - Ortsdurchfahrt von Sondermoning (0,4 km) - Bebauung in den Orten Kraimoos, Erlstätt und Marwang grenzt teilweise unmittelbar an die Straße an - Verkehrsverlagerung auf das Gemeindegebiet Grabenstätt (Widerstand der Gemeinde Grabenstätt) - Ca. 2,8 km länger; 6 min mehr Fahrzeit - Vorfahrtsregelung St 2095 / TS 54 nördlich Erlstätt (Linkseinbiegen in stark frequentierte Staatsstraße) - Vorfahrtsregelung TS 54 / TS 3 südlich Erlstätt (Linkseinbiegen) - Vorfahrtsregelung TS 3 / St 2096 nördlich Grabenstätt (Linkseinbiegen in stark frequentierte Staatsstraße) 15

14 Unfallsituation an der AS Siegsdorf (Unfalltypensteckkarte Jahre ) Staatliches Bauamt Traunstein Unfallhäufungspunkt hauptsächlich Linkseinbiege-Unfälle von der A 8 von München kommend in die B 306 Richtung Norden aber auch Anschlussstelle Nord unfallauffällig 16

15 17

16 18

17 bauliche Maßnahme Ortsumgehung Chieming im Zuge der St

18 Historie Planung des Straßenbauamts vom Aufham Oberhochstätt Laimgrub St 2096alt St 2096alt Unterhochstätt Chieming Länge: ca. 4,2 km Baukosten: - Strecke: ca. 1,9 Mio. / km = ca. 8 Mio. (brutto) - Großbrücke: ca. 100 m lang; ca. 2,5-3 Mio. (brutto) Gesamtbaukosten: ca. 11 Mio. (grobe Schätzung nach aktuellen Pauschalkostensätzen; brutto) 20

19 Zeitungsartikel vom

20 Planung des Straßenbauamts vom (inkl. OU Sondermoning) abgerückt von Laimgrub Länge: ca. 3,7 km (nur OU Chieming) Baukosten: - Strecke: ca. 1,9 Mio. / km = ca. 7 Mio. (brutto) - Großbrücke: ca. 100 m lang ca. 2,5-3 Mio. (brutto) Gesamtbaukosten: ca. 10 Mio. (brutto) (grobe Schätzung nach aktuellen Pauschalkostensätzen) Laimgrub Chieming Aufham Unterhochstätt Oberhochstätt 22

21 aktueller Flächennutzungsplan der Gemeinde Chieming mit Trasse der OU Chieming Laimgrub Chieming Aufham Unterhochstätt Oberhochstätt 23

22 aktuelles Luftbild mit Trasse der OU Chieming aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Laimgrub = aktueller Stand der Planung (nur Achse im Lageplan) Chieming Aufham derzeitige Einstufung im gültigen Ausbauplan für die Staatsstraßen (2011): Dringlichkeit 1R = 1. Dringlichkeit Reserve = Realisierung Chiemsee Unterhochstätt Oberhochstätt 24

23 Ortsumgehung in staatlicher Baulast (Regelfall) Konsequenzen für die Zeitschiene Staatliches Bauamt Traunstein Ausbauplan 2011: 1. Dringlichkeit Reserve Realisierung Die OU Chieming kann beim StBA TS derzeit nicht vordringlich geplant werden. Zeitlicher Aufwand für die Planung: Vorentwurfsunterlagen ca. 2 Jahre Genehmigungslauf Vorentwurf ca. 1 Jahr Planfeststellungsunterlagen ca. 1,5 Jahre Planfeststellungsverfahren ca. 1,5 Jahre Vorlauf für Planfeststellungsbeschluss (reine Bearbeitungszeit): ca. 6 Jahre danach evtl. Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss: Zeitaufwand nicht abschätzbar rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss (= Baurecht) erst nach erfolgreich abgewendeter Klage Das StBA TS kann aufgrund der Dringlichkeit 1R in den nächsten Jahren nicht mit der Planung beginnen. Bei vorhandenem Baurecht ist zudem ein Baubeginn erst bei bereitgestellten Haushaltsmitteln möglich. ( evtl. zusätzliche zeitliche Verzögerung) 25

24 zeitliche Beschleunigungsmöglichkeit: Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein Übertragung der Sonderbaulast der Ortsumgehung für Planung und Bau auf die Gemeinde nach Mustervereinbarung Planungs- und Baukosten können mit staatlichen Mitteln nach FAG gefördert werden. Vorteile für die Gemeinde: - Die Federführung obliegt der Gemeinde. - Mit der Planung kann umgehend begonnen werden. Nachteile für die Gemeinde: - Die Gemeinde muss einen finanziellen Eigenanteil aufbringen und die Planung vorfinanzieren. Fördergelder fließen erst ab vollziehbarem Baurecht! - Eine evtl. verlorene Planung ist nicht förderfähig! 26

25 Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein Zuständigkeit der Gemeinde bis zur Fertigstellung - Planung inkl. aller Planungsschritte und Rechtsverfahren im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt - Grunderwerb - Ausschreibung - Vergabe - Beantragung der Fördermittel - Bauleitung- und überwachung - Abrechnung Zuständigkeit des Freistaats Bayern ab Widmung zur Staatsstraße (= Verkehrsfreigabe) - Straßenbetriebsdienst - Unterhalt - Erhalt 27

26 Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein Spielregeln nach Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Fördersätze für Bau- und Grunderwerbskosten: derzeit ca. 80 % der förderfähigen Kosten (max. 85 %, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde) - Fördersätze für Nebenkosten (Planung): Planungskosten werden pauschal mit bis zu 12 % (gedeckelt) auf die Baukosten draufgerechnet. Bei geschätzten 10 Mio. Baukosten werden für die Planungskosten bis zu 12 % dazugerechnet = bis zu 11,2 Mio. Von diesen fiktiven 11,2 Mio. werden 80 % über FAG finanziert (= bis zu knapp 9 Mio. Fördermittel). Es werden aber nur die tatsächlich angefallenen Planungskosten gefördert. Die Gemeinde kann mit der Deckelung von 12 % keinen Gewinn durch die Förderung einstreichen, wenn die tatsächlichen Planungskosten geringer ausfallen. Vom Grunderwerb werden auch 80 % über FAG finanziert. Die Gemeinde muss 20 % der Baukosten (= 2 Mio. Eigenanteil) übernehmen. + mind. 20 % der Planungskosten (Förderung gedeckelt) + 20 % vom Grunderwerb; derzeit nicht bezifferbar 28

27 Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein geschätzte Planungskosten (brutto) - Straßenplanung ca , davon vor Baubeginn: ca Tragwerksplanung ca Landschaftsplanung ca Baugrundgutachten ca Lärmgutachten ca Luftschadstoffgutachten ca Verkehrsgutachten ca Gesamtplanungskosten davon vor Baubeginn ca brutto (grobe Schätzung) ca brutto (vorzufinanzierende Planungskosten) Dies ist also deutlich weniger als die maximal förderfähigen Planungskosten von 12 % der Baukosten (= ca. 1,2 Mio. ) Die geschätzten Planungskosten können somit voraussichtlich in vollem Umfang mit 80 % gefördert werden. ca aus Fördermitteln - ca Eigenanteil Gemeinde 29

28 Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein Fördervoraussetzungen - Die Gemeinde muss in der Lage sein, den Eigenanteil aufzubringen. - Planungs- und evtl. Grunderwerbskosten müssen vorgestreckt werden. - Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern VOR Baubeginn - Baurecht muss gesichert sein (abgeschlossener GE und bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss oder Bauleitplanung) - Die Baukosten werden nach Ausschreibungsergebnis gefördert. - Die Grunderwerbskosten müssen vom Gutachterausschuss des Landratsamts bestätigt werden. ( Es werden keine überteuerten Grunderwerbskosten gefördert.) - verlorene Planung (wenn die Maßnahme nicht realisiert wird) ist nicht förderfähig. 30

29 Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein zuwendungsfähige Kosten - Baukosten für den Straßenkörper und das Zubehör, inkl. Entwässerungseinrichtungen - Kosten für Lärmschutz, wenn rechtliche Verpflichtung vorhanden - Kosten für Bepflanzung des Straßenkörpers - Kosten für ökologische Kompensationsmaßnahmen - Kosten für Altlastenbeseitigung - Kosten für Baugrunduntersuchungen während der Bauausführung - Grunderwerbskosten für Trassenflächen (ab ) - Kosten für notwendige Änderungen anderer Verkehrswege (Folgekosten) - Kosten für Änderungen an fremden (nicht gemeindeeigenen) Ver- und Entsorgungsleitungen - Kosten für Vorsorgemaßnahmen (z.b. vorab Kanalverlegung etc.) nicht zuwendungsfähige Kosten - Straßenbeleuchtung - Kosten, die nicht aus der Aufgabe als Baulastträger entstehen - Grunderwerb von nicht dauernd benötigten Flächen und unwirtschaftlichen Restflächen - Grunderwerb von vor dem erworbenen Flächen - Verwaltungskosten - Kunst am Bau - kommunale Eigenregieleistungen 31

30 Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast - Fazit Staatliches Bauamt Traunstein Ist der Gemeinde Chieming der zeitliche Vorteil eines baldigen Planungsbeginns wert, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen? Abwägung: - zeitnaher Planungsbeginn - keine Unwägbarkeiten im Zeitplan durch Finanzierungssicherstellung - Federführung Gemeinde - Eigenanteil: ca Baukosten ca Planung + 20 % Grunderwerb - Vorfinanzierung der Planung 32

31 Bürgerbefragung / Bürgerentscheid? - Es kann die grundsätzliche Einstellung der örtlichen Bevölkerung zu einer OU Chieming eingeholt werden. - Der Rückhalt oder die Ablehnung der Bevölkerung kann die Entscheidung für oder gegen die Realisierung der OU Chieming in kommunaler Sonderbaulast vereinfachen. 33

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