Gutachterliche Untersuchung von Einzelhandelsbetrieben im EKZ Gildeturm in Braunschweig/ Weststadt
|
|
- Herbert Beutel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gutachterliche Untersuchung von Einzelhandelsbetrieben im EKZ Gildeturm in Braunschweig/ Weststadt Teichstraße Lörrach T F Arndtstraße Dortmund T F Peter-Vischer-Straße Nürnberg T F info@dr-acocella.de
2 Bearbeiter: Dr. rer.pol. Donato Acocella Dipl.-Geograph Peter Helbig Nürnberg/ Lörrach,
3 INHALTSVERZEICHNIS: 1. AUSGANGSLAGE UND AUFGABENSTELLUNG 1 2. PLANSTANDORT UND -VORHABEN PLANSTANDORT BETRIEBLICHE ECKDATEN DES PLANVORHABENS IST-SITUATION IM UNTERSUCHUNGSGEBIET IN DEN VORHABENRELEVANTEN SORTIMENTEN ANGEBOTSSITUATION IM UNTERSUCHUNGSGEBIET INSGESAMT ANGEBOTSSITUATION AUF EBENE DER STADTBEZIRKE UND STATISTISCHEN BEZIRKE Stadtbezirk Weststadt Stadtbezirk Broitzem Stadtbezirk Timmerlah-Geitelde-Stiddien - Teilbereich statistischer Bezirk Timmerlah Stadtbezirk Westliches Ringgebiet - Teilbereich statistische Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt PRÜFUNG DES KONZENTRATIONS- UND DES INTEGRATIONSGEBOTES DES RROP FÜR DEN GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG UND DES LROP NIEDERSACHSEN PRÜFUNG DES BEEINTRÄCHTIGUNGSVERBOTES DES RROP FÜR DEN GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG UND DES LROP NIEDERSACHSEN PRÜFUNG DES BEEINTRÄCHTIGUNGSVERBOTES MITTELS DER SORTIMENTSWEISEN BINDUNGSQUOTEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES PLANVORHABENS UND DER GEGENÜBERSTELLUNG VON BESTANDS- UND PLANVERKAUFSFLÄCHEN BZW. -UMSÄTZEN Bindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt und im gesamten Untersuchungsgebiet bei Berücksichtigung des Planvorhabens Gegenüberstellung von Bestandsverkaufsflächen/ -umsätzen und geplanten Verkaufsflächen/ Planumsätzen Fazit zur überschlägigen Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes PRÜFUNG DES BEEINTRÄCHTIGUNGSVERBOTES VOR DEM HINTERGRUND ZU ERWARTENDER UMSATZUMVERTEILUNGEN Kaufkraftströme in der Ist-Situation Kaufkraftströme bei Realisierung des Planvorhabens und Umsatzumverteilungen Umverteilungen gegen den bestehenden Einzelhandel Fazit zur Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes auf Basis der zu erwartenden Umsatzumverteilungen PRÜFUNG DES KONGRUENZGEBOTES DES RROP FÜR DEN GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG UND DES LROP NIEDERSACHSEN 34
4 7. PRÜFUNG HINSICHTLICH DER KLASSIFIZIERUNG ALS NICHT- RAUMBEDEUTSAME NAHVERSORGUNG PRÜFUNG DER ZIELE DES STANDORTKONZEPTES ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE DER STADT BRAUNSCHWEIG ERGEBNIS 43 ii
5 Karten-/ Tabellenverzeichnis: Karte 1: Planstandort und Wettbewerbssituation im Umfeld...4 Karte 2: Fußläufige Erreichbarkeit des Planstandortes EKZ Gildeturm am zentralen Nahversorgungsstützpunkt Weststadt, Rheinring und Einwohner nach Baublöcken Tab. 1: Angebotssituation Untersuchungsgebiet insgesamt: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten...8 Tab. 2: Angebotssituation Stadtbezirk West: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten...9 Tab. 3: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Weststadt Tab. 4: Angebotssituation in den statistischen Bezirken des Stadtbezirkes Weststadt: Verkaufsfläche (VKF, in qm), Umsatz (in Mio. ), Kaufkraft (KK, in Mio. ) und Bindungsquoten (BQ) Tab. 5: Angebotssituation Stadtbezirk Broitzem: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Tab. 6: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Broitzem Tab. 7: Angebotssituation Stadtbezirk Timmerlah-Geitelde-Stiddien/ Teilbereich statistischer Bezirk Timmerlah: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Tab. 8: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Timmerlah-Geitelde- Stiddien/ Teilbereich statistischer Bezirk Timmerlah Tab. 9: Angebotssituation Stadtbezirk Westliches Ringgebiet - Teilbereich statistische Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Tab. 10: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet - Teilbereich statistische Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt Tab. 11: Angebotssituation in den statistischen Bezirken Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt des Stadtbezirkes Westliches Ringgebiet: Verkaufsfläche (VKF, in qm), Umsatz (in Mio. ), Kaufkraft (KK, in Mio. ) und Bindungsquoten (BQ) Tab. 12: Bindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt ohne und mit Planvorhaben (Supermarkt und Bäckereifiliale) Tab. 13: Bindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Untersuchungsgebiet insgesamt ohne und mit Planvorhaben (Supermarkt und Bäckereifiliale) Tab. 14: Relation der geplanten Verkaufsflächen zu den Bestandsverkaufsflächen in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt und im Untersuchungsgebiet insgesamt Tab. 15: Relation der Planumsätze zu den Bestandsumsätzen in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt Tab. 16: Bei Realisierung des Planvorhabens ausgelöste Umsatzumverteilungen im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel gegen den bestehenden Einzelhandel im Untersuchungsgebiet Tab. 17: Bei Realisierung des Planvorhabens ausgelöste Umsatzumverteilungen im Sortiment Drogerie/ PArfümerie gegen den bestehenden Einzelhandel im Untersuchungsgebiet Tab. 18: Relation der Planumsätze zur Kaufkraft im Stadtbezirk Weststadt in den vorhabenrelevanten Sortimenten und insgesamt iii
6 1. AUSGANGSLAGE UND AUFGABENSTELLUNG Im Nahversorgungsbereich Weststadt befand sich bis Ende Oktober 2015 am Rheinring, nordwestlich des Stadtteilzentrums Elbestraße, im EKZ Gildeturm ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rd. 680 m² 1. Seitens des Eigentümers, der Baugenossenschaft >Wiederaufbau< eg, ist der Abriss und Wiederaufbau der Fläche des ehemaligen Supermarktes mit einer Verkaufsfläche von m² sowie einer vorgelagerten Bäckereifiliale geplant; Vor diesem Hintergrund wird geprüft, ob durch das geplante Angebot - insbesondere im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel (Lebensmittel inkl. Tabakwaren und Zubehör) - wesentliche Auswirkungen gegen den Bestand in zentralen Versorgungsbereichen sowie an sonstigen Grund-/ Nahversorgungsstandorten - d.h. an Standorten innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung (im Folgenden "Standorte im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung")- in der Nachbarschaft des Planstandortes zu erwarten wären 2. In der vorliegenden Stellungnahme werden der Planstandort und das Planvorhaben dargestellt die Bestandssituation in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Umfeld des Planstandortes aufgezeigt, die Einhaltung der Ziele der Raumordnung - Beeinträchtigungsverbot, Kongruenzgebot, Konzentrationsgebot, Integrationsgebot - sowie der Ziele des Standortkonzeptes der Stadt Braunschweig durch das Planvorhaben geprüft 3. 1 Im Rahmen der Begehung im Februar 2017 wurde am Planstandort das leerstehende Ladenlokal des ehemaligen Supermarktes/ Nahversorgers vorgefunden. 2 Hinsichtlich des Planvorhabens ist diesbezüglich zu berücksichtigen, dass nach dem Standortkonzept Zentrale Versorgungsbereiche das Einzelhandelsangebot zentraler Nahversorgungsstützpunkte wie dem Planstandort (zentraler Nahversorgungsstützpunkt Weststadt, Rheinring) eine kleine Ladengruppe mit einem Lebensmittelbetrieb oder nur einen Lebensmittelbetrieb/ Nahversorger umfassen kann und der Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dienen soll (vgl. Stadt Braunschweig: Zentrenkonzept - Ergänzung 2010: Standortkonzept Zentrale Versorgungsbereiche, Braunschweig, Mai 2010). 3 Vgl. Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig 2008, II Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, Planziele 2.1 (3), 2.1 (4), 2.1 (6) und 2.1 (7). Zudem werden die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP-VO) vom Februar 2017 berücksichtigt (vgl. Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO), Aktualisierung
7 2. PLANSTANDORT UND -VORHABEN 2.1 Planstandort Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Planvorhabens mit den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Braunschweig und den Zielen der Raumordnung ist wegen dessen nahversorgungs-/ zentrenrelevanten Kernsortimentes der Standort(typ) von Bedeutung. Der Planstandort, das EKZ Gildeturm, befindet sich unmittelbar nördlich des Kreuzungsbereiches Elbestraße/ Rheinring im statistischen Bezirk Weinberg bzw. im Stadtbezirk Weststadt. Nach dem Zentrenkonzept der Stadt Braunschweig handelt es sich bei dem Planstandort um den zentralen Nahversorgungsstützpunkt Weststadt, Rheinring 4. Zentrale Nahversorgungsstützpunkte können eine kleine Ladengruppe mit einem Lebensmittelanbieter oder nur einen Lebensmittelbetrieb/ Nahversorger umfassen und dienen der Bevölkerung benachbarter Wohnbereiche zur Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Am Planstandort befanden sich zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Begehung im Rahmen der Erstellung der vorliegenden Stellungnahme eine Bäckereifiliale und eine Apotheke sowie u.a. ein Friseur, eine Sparkasse und einige Ärzte und somit mehrere grund-/ nahversorgungsrelevante Einrichtungen. Das Ladenlokal des Supermarktes/ Nahversorgers war leerstehend, zudem konnten noch zwei Leerstände mit vergleichsweise geringer (Verkaufs-)Fläche festgestellt werden. Die Funktion eines zentralen Nahversorgungsstützpunktes wird durch den Besatz am Planstandort somit auf Grund des Fehlens eines Lebensmittelbetriebes/ Nahversorgers derzeit nicht wahrgenommen. Weiterhin handelt es sich bei dem Planstandort um einen durch Wohnbebauung im unmittelbaren Umfeld geprägten Standort: Die Ladengeschäfte sind mehrgeschossigen Wohngebäuden vorgelagert, die Ladenlokale schließen teilweise unmittelbar an die Wohnbebauung an, nördlich des Planstandortes - nördlich der Elbestraße entlang des Rheinringes - schließt ein ausgedehntes, von mehrgeschossigen Gebäude geprägtes Wohngebiet an, 4 Vgl. - auch im Folgenden - Stadt Braunschweig: Zentrenkonzept - Ergänzung 2010: Standortkonzept Zentrale Versorgungsbereiche, Braunschweig, Mai 2010, S. 38 f. 2
8 auch südlich der Elbestraße, die unmittelbar südlich des Planstandortes - wie auch der Rheinring unmittelbar westlich des Planstandortes - mittels einer Ampelanlage von Fußgängern und Radfahrern überquert werden kann, befindet sich ein ausgedehntes, ebenfalls von mehrgeschossigen Gebäude geprägtes Wohngebiet. Die Erreichbarkeit des Planstandortes mit dem ÖPNV ist mittels der Straßenbahnhaltestelle Rheinring der Linie 3, die unmittelbar südlich des Planstandortes in der Mitte der Elbestraße liegt und durch die o.g. Ampelanlage zu erreichen ist, gegeben. Foto 1: Planstandort - Blick von Westen Foto 2: Planstandort - rückseitiger Parkplatz Quelle: eigenes Foto Februar 2017 Quelle: eigenes Foto Februar 2017 Foto 3: Planstandort - südlicher Eingang Foto 4: Planstandort - westlicher Eingang Quelle: eigenes Foto Februar 2017 Quelle: eigenes Foto Februar 2017 Im Umfeld des Planstandortes befinden sich zahlreiche Lebensmittelbetriebe (Lebensmittel-SB-Geschäft und -Markt, Supermarkt, Lebensmitteldiscounter, SB-Warenhaus). Dabei ist das Stadtteil-A-Zentrum Weststadt Elbestraße, in dem u.a. ein Supermarkt, zwei Lebensmitteldiscounter und ein Drogeriemarkt angesiedelt sind, nur rd. 300 Meter östlich des Planstandortes an der Elbestraße gelegen. Die beiden Nahversorgungszentren Weststadt Donau-/ Münchenstraße - u.a. ein Lebensmitteldis- 3
9 counter und ein Drogeriemarkt - und Weststadt Lichtenberger Straße/ Isarstraße - u.a. ein Supermarkt und ein Lebensmittel-SB-Markt - sind je rd. einen Kilometer vom Planstandort entfernt. Innerhalb des Umfeldes des Planstandortes sind weiterhin das Nahversorgungszentrum Broitzem Kruckweg, in dem u.a. ein Supermarkt ansässig ist, sowie zahlreiche weitere Lebensmittelbetriebe an Standorten im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung - u.a. an den zentralen Nahversorgungsstützpunkten Weststadt, Neckarstraße, Westliches Ringgebiet, Frankfurter Platz und Westliches Ringgebiet, Juliusstraße - sowie an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung - insbesondere im Bereich Theodor-Heuss-Straße/ Frankfurter Straße - zu verzeichnen. Karte 1: Planstandort und Wettbewerbssituation im Umfeld Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; eigene Darstellung auf Kartengrundlage Stadt Braunschweig, Esri, HERE, DeLorme, Intermap, increment P Corp., GEBCO, USGS, FAO, NPS, NRCAN, GeoBase, IGN, Kadaster NL, Ordnance Survey, Esri Japan, METI, Esri China (Hong Kong), swisstopo, MapmyIndia, OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
10 2.2 Betriebliche Eckdaten des Planvorhabens Wie in Kap. 1 dargestellt wird, sollen am Vorhabenstandort ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von m² und ein diesem vorgelagerter Betrieb des Lebensmittelhandwerks realisiert werden, wobei für den Supermarkt keine Sortimentsstruktur und für die Bäckereifiliale keine Verkaufsflächenangabe vorliegen. Für den Supermarkt wird vor dem Hintergrund eines worst-case-ansatzes angenommen, dass 90% der Verkaufsfläche auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel (rd m²), 7,5% auf das Sortiment Drogerie/ Parfümerie (rd. 115 m²) und 2,5% auf das Sortiment PBS (Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren), Zeitungen/ Zeitschriften (rd. 35 m²) entfallen. Für die Bäckereifiliale wird angenommen, dass diese ausschließlich ein Angebot aus dem Bereich des Lebensmittelhandwerks führt; hierfür wird eine maximale (Verkaufs-)Fläche von 50 m² angesetzt. Diese Dimension stellt einen oberen Wert dar; die durchschnittliche Verkaufsfläche der Bäckereifilialen im Untersuchungsgebiet (vgl. Kap. 3) beträgt nur rd. 20 m². Hinsichtlich der Flächenleistung werden für die beiden Bestandteile des Vorhabens auf Grundlage entsprechender Angaben von Handelsinstituten folgende Flächenleistungen - wiederum im Sinne eines worst-case-ansatzes -angesetzt: Für den Supermarkt wird in der unteren Variante eine Flächenleistung von je m² Verkaufsfläche und in der oberen Variante von je m² Verkaufsfläche veranschlagt. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Flächenleistung von Supermärkten der Fa. Edeka (untere Variante) bzw. von Lebensmitteldiscountern der Fa. Aldi Nord (obere Variante) in Deutschland im Jahr 2015 nach EHI 5. Für den Betrieb des Lebensmittelhandwerks - einer Bäckereifiliale - wird eine betriebsbezogene Flächenleistungen von rd. 0,3 Mio. angesetzt. 5 Vgl. Die Flächenleistung der oberen Variante wurde im Hinblick auf die stetig ansteigende (gewünschte) Verkaufsfläche bei Neuansiedlungen von Lebensmitteldiscountern einzelner Betreiber angesetzt, die mittlerweile bei bis zu qm liegt. Hierdurch lässt sich der Unterschied der Auswirkungen zwischen einem Supermarkt und einem Discounter ohne zusätzliche aufwändige Berechnung ableiten. 5
11 Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Planumsätze: Im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel rd. 6,0 Mio. (untere Variante) bzw. rd. 8,3 Mio. (obere Variante) für den Supermarkt. Im Sortiment Lebensmittelhandwerk rd. 0,3 Mio. für eine Bäckereifiliale. Im Sortiment Drogerie/ Parfümerie rd. 0,5 Mio. (untere Variante) bzw. rd. 0,7 Mio. (obere Variante) für den Supermarkt. Im Sortiment PBS, Zeitungen/ Zeitschriften rd. 0,2 Mio. (untere Variante bzw. obere Variante) für den Supermarkt. Der Gesamtumsatz des Planvorhabens beträgt demnach in Abhängigkeit der für den Supermarkt veranschlagten Flächenleistung rd. 6,9 bzw. 9,6 Mio.. 3. IST-SITUATION IM UNTERSUCHUNGSGEBIET IN DEN VORHABENRELEVANTEN SORTIMENTEN Für die Beurteilung des Planvorhabens ist die Ist-Situation in den nahversorgungs-/ vorhabenrelevanten Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel (Lebensmittel inkl. Tabakwaren und Zubehör), Lebensmittelhandwerk, Drogerie/ Parfümeriewaren (Drogerie-, Parfümeriewaren, Kosmetika) und PBS/ Zeitungen, Zeitschriften innerhalb des Kernwirkungs-/ Untersuchungsgebietes von Bedeutung. Dieses ist allgemein sortimentsbezogen unterschiedlich einzuschätzen. Im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und bei sonstigen nahversorgungsrelevanten Sortimenten ist jedoch i.d.r. von einem vorrangig lokalen Einzugsbereich auszugehen. Weiterhin ist vom gesamten Einzugsbereich eines Vorhabens der Kernwirkungsbereich zu unterscheiden: Häufig können bestimmte Teilräume a priori anhand von Analogieschlüssen ausgeschlossen werden, da in diesen die Wirkungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur noch marginal sind. Zudem ist im Hinblick auf den worst-case-ansatz eine Begrenzung der zu untersuchenden Standorte anzustreben, da dadurch die Auswirkungen auf rechnerisch weniger Standorte konzentriert werden, als dies in der Realität der Fall sein wird. Je mehr Standorte in die Untersuchung einbezogen werden, desto geringer ist die auf jede einzelne entfallende Wirkung ("Verdünnungseffekt"). 6
12 Als Untersuchungsgebiet wurden vor diesem Hintergrund die statistischen Bezirke Hermannshöhe, Rothenburg, Weinberg (Stadtbezirk Weststadt), der statistische Bezirk Broitzem (Stadtbezirk Broitzem), der statistische Bezirk Timmerlah (nördlicher Teil des Stadtbezirkes Timmerlah- Geitelde-Stiddien) sowie die statistischen Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt (mittlerer und südlicher Teil des Stadtbezirkes Westliches Ringgebiet) herangezogen: Diese Bereiche befinden sich alle innerhalb eines Radius mit weniger als zehn Minuten Pkw-Fahrzeit um den Planstandort. Die Angebotssituation in den vorhabenrelevanten Sortimenten wurde mittels einer flächendeckenden Befahrung/ Begehung im Februar 2017 erfasst 6. Die Umsätze wurden auf der Grundlage von Daten zur sortiments- und betreiberbezogenen Leistungsfähigkeit 7 unter Berücksichtigung ortsspezifischer Faktoren berechnet. Die Nachfrage in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Untersuchungsgebiet wurde auf Basis der Einwohnerzahl und den bundesweiten Ausgaben im Einzelhandel - Datenbasis IFH, Köln 8 berechnet. - sowie der Kaufkraftkennziffer für die Stadt Braunschweig Die wesentliche Grundlage für die Beurteilung der quantitativen Versorgungssituation stellt die Relation des sortimentsbezogenen Umsatzes zur verfügbaren, sortimentsbezogenen Kaufkraft, ausgedrückt in Bindungsquoten (teilweise auch Zentralitäten genannt), dar: Eine Bindungsquote von mehr als 100% bedeutet, dass per Saldo Kaufkraft zufließt, eine Quote von weniger als 100% entsprechend, dass per Saldo Kaufkraft abfließt. 6 Die Erhebung erfolgte sortimentsscharf, d.h. die Verkaufsflächen wurden innerhalb eines jeden Betriebes sortimentsgenau erhoben. Dabei wurden zum einen auch Betriebe berücksichtigt, in denen vorhabenrelevante Sortimente nur als Rand- oder Ergänzungssortimente angeboten wurde. Zum anderen wurden nicht vorhabenrelevante Rand- und Ergänzungssortimente bei Betrieben mit vorhabenrelevantem Kernsortiment herausgerechnet. 7 Z.B. 8 IFH Retail Consultants, Köln: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenziale
13 3.1 Angebotssituation im Untersuchungsgebiet insgesamt Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet in den vorhabenrelevanten Sortimenten eine Verkaufsfläche von rd m² und ein Umsatz von rd. 129,4 Mio. zu verzeichnen 9. Differenziert nach Sortimenten entfallen rd. 80% der Gesamtverkaufsfläche auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel; weiterhin verzeichnet das Sortiment Drogerie/ Parfümerie mi rd. 14% einen relativ hohen Verkaufsflächenanteil. Umsatzbezogen entfällt der überwiegende Anteil - rd. 78% - des Gesamtumsatzes ebenfalls auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel, zudem weist wiederum das Sortiment Drogerie/ Parfümerie mit rd. 12% einen relativ hohen Anteilswert auf. Hinsichtlich der Bindungsquoten (Umsatz-Kaufkraft-Relationen) ist lediglich für das Sortiment Drogerie/ Parfümerie bei einer Bindungsquote von rd. 118% per Saldo ein signifikanter Kaufkraftzufluss festzustellen. In den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und PBS, Zeitungen/ Zeitschriften liegt mit Bindungsquoten von je etwa annähernd 100% eine rechnerische Vollversorgung der Einwohner im Untersuchungsgebiet vor. Per Saldo signifikante Kaufkraftabflüsse sind im Sortiment Lebensmittelhandwerk festzustellen. Tab. 1: Angebotssituation Untersuchungsgebiet insgesamt: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel Verkaufsfläche in m² 1) Umsatz in Mio. Kaufkraft in Mio. Bindungsquote ,7 102,3 98% Lebensmittelhandwerk 525 9,7 14,6 67% Drogerie/ Parfümerie ,9 13,5 118% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 975 4,1 4,2 98% Gesamt ,4 134,5 96% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen 9 Im Bestand ist auch ein zum Zeitpunkt der Bestandserhebung im Bau befindlicher Lebensmitteldiscounter im Stadtteil Timmerlah mit einer Verkaufsfläche von rd m² enthalten. Die Sortimentsstruktur dieses Betriebes wurde auf Basis eigener Erfahrungswerte abgeleitet. 8
14 Nachfolgend ist die Angebotssituation differenziert nach Teilbereichen - Stadtbezirken und statistischen Bezirken dargestellt. 3.2 Angebotssituation auf Ebene der Stadtbezirke und statistischen Bezirke Stadtbezirk Weststadt Im Stadtbezirk Weststadt beträgt die Verkaufsfläche in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt rd m². Davon entfallen rd. 80% auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und rd. 15% auf das Sortiment Drogerie/ Parfümerie. Geprägt wird das Angebot durch je einen Supermarkt, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemarkt im Stadt-A-Zentrum Weststadt-Elbestraße, einen Lebensmitteldiscounter, einen Getränkemarkt und einen Drogeriemarkt im Nahversorgungszentrum Weststadt Donau-/ Münchenstraße, einen Supermarkt und einen Getränkemarkt im Nahversorgungszentrum Weststadt Lichtenberger Straße/ Isarstraße sowie einen Lebensmitteldiscounter am zentralen Nahversorgungsstützpunkt Weststadt Neckarstraße. Tab. 2: Angebotssituation Stadtbezirk West: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Sortiment Verkaufsfläche in m² 1) Umsatz in Mio. Kaufkraft in Mio. Bindungsquote Nahrungs-/ Genussmittel ,3 50,6 83% Lebensmittelhandwerk 325 4,9 7,2 68% Drogerie/ Parfümerie ,4 6,7 110% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 200 1,0 2,1 48% Gesamt ,5 66,6 83% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Umsatzbezogen verzeichnet das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel einen Anteilswert von rd. 76%; weiterhin liegt ein relativ hoher Anteilswert von rd. 13% im Sortiment Drogerie/ Parfümerie vor. Hinsichtlich der sortimentsweisen Bindungsquo- 9
15 ten ist nur im Sortiment Drogerie/ Parfümerie per Saldo ein Kaufkraftzufluss festzustellen. In den weiteren vorhabenrelevanten Sortimenten liegen demgegenüber per Saldo Kaufkraftabflüsse vor, wobei dieser im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel bei einer Bindungsquote von rd. 83% noch am geringsten ausfällt. Das Angebot ist im Stadtbezirk Weststadt in allen vorhabenrelevanten Sortimenten überwiegend innerhalb der Zentren - Stadtteil-A-Zentrum Weststadt Elbestraße, Nahversorgungszentren Weststadt Donau-/ Münchenstraße und Weststadt Lichtenberger Straße/ Isarstraße - angesiedelt. An Standorten in räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung sind rd. 16% der Verkaufsfläche der vorhabenrelevanten Sortimente insgesamt zu verzeichnen, wobei der größte Anteilswert im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel (rd. 18%) vorliegt. An Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung besteht kein signifikantes Angebot. Tab. 3: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Weststadt absolut (in m²) 1) relativ Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel Lebensmittelhandwerk Drogerie/ Parfümerie PBS/ Zeitungen, Zeitschriften Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt % 18% 2% 100% % 10% 0% 100% % 9% 0% 100% % 8% 5% 100% Gesamt % 16% 2% 100% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben 2) inkl. zentrale Nahversorgungsstützpunkte Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; eigene Berechnungen Weiter teilräumlich differenziert weist der statistische Bezirk Rothenburg den Großteil der im Stadtbezirk Weststadt in den nahversorgungs-/ vorhabenrelevanten Sortimenten angesiedelten Verkaufsfläche auf. Dies ist bedingt durch die entsprechenden Angebote des Stadtteil-A-Zentrums Weststadt Elbestraße, das sich überwiegend innerhalb des statistischen Bezirkes Rothenburg befindet, und 10
16 das vollständig innerhalb des statistischen Bezirkes gelegenen Nahversorgungszentrum Weststadt Lichtenberger Straße/ Isarstraße. Zudem sind einzelne vorhabenrelevante Angebote im Nahversorgungszentrum Weststadt Donau-/ Münchenstraße, das sich teilweise innerhalb des statistischen Bezirkes Rothenburg befindet, sowie an Standorten im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung angesiedelt. Der statistische Bezirk Rothenburg weist in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und Drogerie/ Parfümerie per Saldo einen erheblichen Kaufkraftzufluss auf, während in den sonstigen vorhabenrelevanten Sortimenten per Saldo (sehr) deutliche Kaufkraftabflüsse zu konstatieren sind. Knapp ein Drittel der Verkaufsfläche des Stadtbezirkes Weststadt befindet sich im statistischen Bezirk Hermannshöhe, was vor allem auf die entsprechenden Angebote des Nahversorgungszentrums Weststadt Donau-/ Münchenstraße und des zentralen Nahversorgungsstützpunktes Weststadt, Neckarstraße zurückzuführen ist. Zudem sind vereinzelt Angebote an Standorten im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung sowie an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung ansässig. Per Saldo fließt in den meisten vorhabenrelevanten Sortimenten Kaufkraft zu. Ein geringer Kaufkraftabfluss ist per Saldo im Sortiment PBS/ Zeitungen, Zeitschriften, ein per Saldo erheblicher Kaufkraftabfluss im Sortiment Blumen festzustellen. Im statistischen Bezirk Weinberg, in dem sich der Planstandort befindet, sind weniger als 10% der Verkaufsfläche in den vorhabenrelevanten Sortimenten des Stadtbezirkes Weststadt insgesamt angesiedelt. Hierbei handelt es sich vor allem um Angebote, die sich im Stadtteilzentrum-A-Zentrum Weststadt Elbestraße - soweit dem statistischen Bezirk Weinberg angehörend - befinden. Zudem sind einzelne Angebote am zentralen Nahversorgungsstützpunkt Weststadt, Rheinring (dem Planstandort) sowie an Standorten im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung bzw. an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung vorzufinden. Auf Grund des geringen Angebotes sind in allen vorhabenrelevanten Sortimenten per Saldo erhebliche Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen. 11
17 Tab. 4: Angebotssituation in den statistischen Bezirken des Stadtbezirkes Weststadt: Verkaufsfläche (VKF, in qm), Umsatz (in Mio. ), Kaufkraft (KK, in Mio. ) und Bindungsquoten (BQ) Sortiment Nahrung/ Genussm. LM-Handwerk Drogerie/ Parfüm. PBS/ Zeitungen, - schriften Hermannshöhe Rothenburg Weinberg VKF 1) Umsatz KK BQ VKF 1) Umsatz KK BQ VKF 1) Umsatz KK BQ ,9 10,6 160% ,0 21,0 105% 725 3,3 19,1 17% 50 0,7 1,5 48% 250 3,4 3,0 115% 25 0,7 2,7 27% 575 3,8 1,4 269% 775 3,4 2,8 123% 75 0,2 2,5 8% 25 0,1 0,4 27% 175 0,8 0,9 93% 0 0,1 0,8 9% Gesamt ,6 14,0 154% ,7 27,6 108% 825 4,3 25,1 17% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Stadtbezirk Broitzem Im Stadtbezirk Broitzem beträgt die Verkaufsfläche in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt rd m². Davon entfallen rd. 78% auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und rd. weitere 15% auf das Sortiment Drogerie/ Parfümerie. Geprägt wird das Angebot durch einen im Nahversorgungszentrum Broitzem Kruckweg ansässigen Supermarkt; zudem weist ein an einem Standort ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung angesiedelter Sonderpostenmarkt ein größeres Angebot in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und Drogerie/ Parfümerie auf. Umsatzbezogen verzeichnet das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel einen Anteilswert von rd. 75%. Hinsichtlich der sortimentsweisen Bindungsquoten sind in allen nahversorgungs-/ vorhabenrelevanten Sortimente per Saldo deutliche Kaufkraftabflüsse in einer Größenordnung von rd. 40% bis annähernd 20% zu verzeichnen. 12
18 Tab. 5: Angebotssituation Stadtbezirk Broitzem: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Sortiment Verkaufsfläche in m² 1) Umsatz in Mio. Kaufkraft in Mio. Bindungsquote Nahrungs-/ Genussmittel ,8 12,8 61% Lebensmittelhandwerk 25 1,1 1,8 60% Drogerie/ Parfümerie 300 1,1 1,7 64% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 125 0,4 0,5 83% Gesamt ,4 16,8 62% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Das Angebot in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt ist im Stadtbezirk Broitzem je etwa zur Hälfte im Nahversorgungszentrum Broitzem bzw. an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung - insbesondere durch den o.g. Sonderpostenmarkt - angesiedelt. Tab. 6: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Broitzem absolut (in m²) 1) relativ Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel Lebensmittelhandwerk Drogerie/ Parfümerie PBS/ Zeitungen, Zeitschriften Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt % 0% 55% 100% % 0% 33% 100% % 0% 52% 100% % 0% 22% 100% Gesamt % 0% 52% 100% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben 2) inkl. zentrale Nahversorgungsstützpunkte Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; eigene Berechnungen Diese Aussage trifft auch auf die Sortimente Nahrungs-/ Genussmittel und Drogerie/ Parfümerie zu, während die Sortimente Lebensmittelhandwerk und PBS/ Zeitungen, 13
19 Zeitschriften überwiegend innerhalb des Nahversorgungszentrums Broitzem Kruckweg vorzufinden sind Stadtbezirk Timmerlah-Geitelde-Stiddien - Teilbereich statistischer Bezirk Timmerlah Im statistischen Bezirk Timmerlah des Stadtbezirkes Timmerlah-Geitelde-Stiddien beträgt die Verkaufsfläche in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt rd m². Davon entfallen rd. 88% auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und rd. weitere 8% auf das Sortiment Drogerie/ Parfümerie. Geprägt wird das Angebot durch einen im Bau befindlichen Lebensmitteldiscounter an einem Standort im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung. Tab. 7: Angebotssituation Stadtbezirk Timmerlah-Geitelde-Stiddien/ Teilbereich statistischer Bezirk Timmerlah: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Sortiment Verkaufsfläche in m² 1) Umsatz in Mio. Kaufkraft in Mio. Bindungsquote Nahrungs-/ Genussmittel ,6 4,9 94% Lebensmittelhandwerk 50 0,5 0,7 75% Drogerie/ Parfümerie 100 0,3 0,6 45% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 0 0,0 0,2 15% Gesamt ,4 6,4 85% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Umsatzbezogen verzeichnet das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel einen Anteilswert von rd. 85%, weitere rd. 10% entfallen auf das mit zwei Betrieben vertretene Lebensmittelhandwerk. Hinsichtlich der sortimentsweisen Bindungsquoten ist im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel bei einer Bindungsquote von annähernd 100% per Saldo eine rechnerische Vollversorgung der Einwohner des statistischen Bezirkes festzustellen. In den weiteren vorhabenrelevanten Sortimenten sind per Saldo deutliche Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen, wobei im Sortiment Lebensmittelhandwerk noch ein vergleichsweise hoher Wert von 75% erreicht wird. 14
20 Das Angebot in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt ist im statistischen Bezirk Timmerlah ausschließlich an Standorten im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung angesiedelt. Tab. 8: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Timmerlah-Geitelde-Stiddien/ Teilbereich statistischer Bezirk Timmerlah absolut (in m²) 1) relativ Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel Lebensmittelhandwerk Drogerie/ Parfümerie PBS/ Zeitungen, Zeitschriften Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt % 100% 0% 100% % 100% 0% 100% % 100% 0% 100% % 100% 0% 100% Gesamt % 100% 0% 100% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben 2) inkl. zentrale Nahversorgungsstützpunkte Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; eigene Berechnungen Stadtbezirk Westliches Ringgebiet - Teilbereich statistische Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt In den statistischen Bezirken Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt des Stadtbezirkes Westliches Ringgebiet beträgt die Verkaufsfläche in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt rd m². Davon entfallen rd. 80% auf das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und weitere rd. 13% auf das Sortiment Drogerie/ Parfümerie. Geprägt wird das Angebot durch einen Supermarkt am zentralen Nahversorgungsstützpunkt Westliches Ringgebiet, Juliusstraße und einen Lebensmitteldiscounter am zentralen Nahversorgungsstützpunkt Westliches Ringgebiet, Frankfurter Platz, einen Supermarkt und zwei Lebensmitteldiscounter an Standorten im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung sowie 15
21 ein SB-Warenhaus, einen Lebensmitteldiscounter, einen Drogeriemarkt und einen Schreibwarenfachmarkt an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung. Umsatzbezogen verzeichnet das Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel einen Anteilswert von rd. 78%. Weiterhin liegt ein relativ hoher Anteilswert im Sortiment Drogerie/ Parfümerie (rd. 12%) vor. Hinsichtlich der sortimentsweisen Bindungsquoten ist in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel, Drogerie/ Parfümerie und PBS/ Zeitungen, Zeitschriften per Saldo ein deutlicher Kaufkraftzufluss festzustellen. Im Sortiment Lebensmittelhandwerk ist hingegen per Saldo ein Kaufkraftabfluss zu konstatieren. Tab. 9: Angebotssituation Stadtbezirk Westliches Ringgebiet - Teilbereich statistische Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt: Verkaufsfläche, Umsatz, Kaufkraft und Bindungsquoten Sortiment Verkaufsfläche in m² 1) Umsatz in Mio. Kaufkraft in Mio. Bindungsquote Nahrungs-/ Genussmittel ,1 34,0 133% Lebensmittelhandwerk 150 3,2 4,8 67% Drogerie/ Parfümerie ,1 4,5 159% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 650 2,6 1,4 190% Gesamt ,1 44,7 130% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Rd. zwei Drittel des vorhabenrelevanten Angebotes befindet sich in den statistischen Bezirken Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt des Stadtbezirkes Westliches Ringgebiet an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung. Rd. ein Drittel ist hingegen an Standorten mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung - darunter die beiden zentralen Nahversorgungsstützpunkte Westliches Ringgebiet, Juliusstraße und Westliches Ringgebiet, Frankfurter Platz - ansässig. Überwiegend an Standorten mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung ist das Sortiment Lebensmittelhandwerk angesiedelt. Demgegenüber befindet sich nur ein geringer Teil des Angebotes in den Sortimenten Drogerie/ Parfümerie und PBS, Zeitungen, Zeitschriften an derartigen Standorten. 16
22 Tab. 10: Verkaufsflächen nach Standorttypen im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet - Teilbereich statistische Bezirke Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt absolut (in m²) 1) relativ Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel Lebensmittelhandwerk Drogerie/ Parfümerie PBS/ Zeitungen, Zeitschriften Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt Zentren räuml. Zus. m. Wohnen 2) kein räuml. Zus. m. Wohnen Gesamt % 38% 62% 100% % 69% 31% 100% % 18% 82% 100% % 5% 95% 100% Gesamt % 34% 66% 100% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben 2) inkl. zentrale Nahversorgungsstützpunkte Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; eigene Berechnungen Weiter teilräumlich differenziert weist der statistische Bezirk Wilhelmitor-Süd den Großteil - rd. 84% - der im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt angesiedelten Verkaufsfläche auf. Dies ist bedingt durch die entsprechenden Angebote v.a. von mehreren an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung ansässigen Betrieben mit vorhabenrelevantem Kernsortiment, insbesondere eines SB-Warenhauses, sowie der beiden zentralen Nahversorgungsstützpunkte Westliches Ringgebiet, Juliusstraße und Westliches Ringgebiet, Frankfurter Platz. Zudem sind einzelne vorhabenrelevante Angebote - darunter auch ein Supermarkt - an Standorten mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung angesiedelt. Der statistische Bezirk Wilhelmitor-Süd weist in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel, Drogerie/ Parfümerie und PBS/ Zeitungen, Zeitschriften per Saldo einen erheblichen Kaufkraftzufluss auf. Ein per Saldo deutlicher Kaufkraftabfluss ist hingegen im Sortiment Lebensmittelhandwerk festzustellen. 17
23 Tab. 11: Angebotssituation in den statistischen Bezirken Wilhelmitor-Süd, Wilhelmitor-Nord und Gartenstadt des Stadtbezirkes Westliches Ringgebiet: Verkaufsfläche (VKF, in qm), Umsatz (in Mio. ), Kaufkraft (KK, in Mio. ) und Bindungsquoten (BQ) Sortiment Nahrung/ Genussm. LM-Handwerk Drogerie/ Parfüm. PBS/ Zeitungen, - schriften Wilhelmitor-Süd Wilhelmitor-Nord Gartenstadt VKF 1) Umsatz KK BQ VKF 1) Umsatz KK BQ VKF 1) Umsatz KK BQ ,9 17,4 200% ,2 12,5 81% 0 0,0 4,1 0% 100 1,8 2,5 73% 50 1,4 1,8 81% 0 0,0 0,6 0% ,1 2,3 264% 250 1,0 1,6 63% 0 0,0 0,5 0% 600 2,5 0,7 344% 50 0,2 0,5 36% 0 0,0 0,2 0% Gesamt ,2 22,9 197% ,8 16,4 78% 0 0,0 5,3 0% 1) Verkaufsflächen auf 25 qm gerundet; durch Rundungen können sich Abweichungen in den Summen ergeben Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Rd. 16% der Gesamtverkaufsfläche der statistischen Bezirke Wilhelmitor-Süd, Willhelmitor-Nord und Gartenstadt des Stadtbezirkes Westliches Ringgebiet befinden sich im statistischen Bezirk Wilhelmitor-Nord. Das Angebot wird im Wesentlichen geprägt durch zwei an Standorten mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung ansässigen Lebensmitteldiscounter. Zudem sind weitere Angebote an Standorten mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung sowie vereinzelt auch an Standorten ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung ansässig. Per Saldo ist in den sonstigen vorhabenrelevanten Sortimenten ein Kaufkraftabfluss festzustellen, wobei die höchsten Bindungsquoten hier mit je rd. 81% in den beiden Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und Lebensmittelhandwerk erreicht werden. Der statistische Bezirk Gartenstadt weist in den vorhabenrelevanten Sortimenten kein signifikantes Angebot auf 18
24 4. PRÜFUNG DES KONZENTRATIONS- UND DES INTEGRATIONSGEBO- TES DES RROP FÜR DEN GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG UND DES LROP NIEDERSACHSEN Wesentlich im Hinblick auf das Konzentrations- und das Integrationsgebot ist nach den entsprechenden Zielen des RROP für den Großraum Braunschweig der Standorttyp: "Neue Einzelhandelsgroßprojekte von überörtlicher Bedeutung sind nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen zentralen Ortes bzw. seiner integrierten Versorgungsstandorte zulässig (Konzentrationsgebot)." 10 "Neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente innenstadtrelevant sind, sind nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig (Integrationsgebot). Diese Flächen müssen in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden sein." 11 Das entsprechende Ziel des LROP Niedersachsen zum Konzentrationsgebot ist nahezu wortgleich: "Neue Einzelhandelsgroßprojekte sind nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes zulässig (Konzentrationsgebot)." 12 Bezüglich des Integrationsgebotes enthält das LROP Niedersachsen folgende, ebenfalls nahezu wortgleiche Zielaussage: "Neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente zentrenrelevant sind, sind nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig (Integrationsgebot). Diese Flächen müssen in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden sein." 13 Weiterhin enthält das LROP eine Ausnahmeregelung für großflächige Einzelhandelsvorhaben, deren Anteil periodischer Sortimente - vor allem Nahrungs-/ Genussmittel und Drogeriewaren - bei mindestens 90% liegt; dieser Tatbestand wird durch 10 Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig 2008, Plansatz II 2.1 (6). 11 Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig 2008, Plansatz II 2.1 (7). 12 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer 05 Satz 1 f. 19
25 das Vorhaben -einem Supermarkt mit m² und einer vorgelagerten Bäckereifiliale - in jedem Fall erfüllt: Derartige neue Einzelhandelsgroßprojekte sind vor dem Hintergrund einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Drogeriewaren auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes ausnahmsweise auch außerhalb der städtebaulich integrierten Lagen innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des Zentralen Ortes im räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung zulässig. 14 Hinsichtlich des Konzentrationsgebotes ist zunächst festzustellen, dass das Planvorhaben auf Grund seiner Lage innerhalb des Stadtgebietes von Braunschweig und seiner Dimensionierung keine signifikante überörtliche Bedeutung - im Sinne einer Bedeutung über das Stadtgebiet von Braunschweig hinaus - aufweist. Dies wird auch vor dem Hintergrund des angesetzten Untersuchungsgebietes (vgl. Kap. 3) deutlich. Bezüglich des Integrationsgebotes wurde in Kap. 2.1 festgestellt, dass es sich um einen Vorhabenstandort mit unmittelbarem Bezug zur Wohnbebauung handelt, sodass ein anteiliger fußläufiger Einzugsbereich gegeben ist. Der Vorhabenstandort ist im Zentrenkonzept der Stadt Braunschweig zwar nicht als zentraler Versorgungsbereich, jedoch vor dem Hintergrund eines flächendeckenden Nahversorgungsnetzes als zentraler Nahversorgungsstützpunkt ausgewiesen. Das Kriterium eines ÖPNV-Anschlusses ist ebenfalls auf Grund der unmittelbar benachbarten, fußläufig zu erreichenden Straßenbahnhaltestelle Rheinring der Linie 3 erfüllt. Vor diesem Hintergrund erfüllt das Planvorhaben die Anforderungen des Integrationsgebotes und in diesem Zusammenhang auch die des Konzentrationsgebotes. 5. PRÜFUNG DES BEEINTRÄCHTIGUNGSVERBOTES DES RROP FÜR DEN GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG UND DES LROP NIEDERSACHSEN Wesentlicher Untersuchungsbaustein der vorliegenden Stellungnahme ist vor dem Hintergrund des Beeinträchtigungsverbotes des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig und des Landes-Raumordnungsprogrammes Niedersachsen die Ermittlung der Auswirkungen des in Kap. 2 beschriebenen Planvorha- 14 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer 05 Satz 3. 20
26 bens auf den Bestand innerhalb des Untersuchungsgebietes; dies gilt insbesondere bezüglich der darin gelegenen zentralen Versorgungsbereiche sowie der verbrauchernahen Versorgungsstandorte. Das RROP für den Großraum Braunschweig und das LROP Niedersachen enthalten diesbezüglich das folgende wortgleiche Ziel: "Ausgeglichene Versorgungsstrukturen und deren Verwirklichung, die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung dürfen durch neue Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden (Beeinträchtigungsverbot)." 15 Im Folgenden wird untersucht, ob das Planvorhaben Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsfähigkeit der im Untersuchungsgebiet liegenden zentralen Versorgungsbereiche sowie der sonstigen Grund-/ Nahversorgungsstandorte erwarten lässt. Hierzu werden zunächst in die Bindungsquoten in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten mit und ohne Planvorhaben für den Stadtbezirk Weststadt sowie für das gesamte Untersuchungsgebiet errechnet und die sortimentsweisen Verkaufsflächen und Umsätze des geplanten Supermarktes inkl. der Shopfläche insgesamt in Relation zum derzeitigen Angebot in den vorhabenrelevanten Sortimenten innerhalb des Untersuchungsgebietes - insgesamt und teilräumlich differenziert - gesetzt. Aus diesen Analysen wird abgeleitet, ob (wesentliche) Beeinträchtigungen gegen den Bestand ausgeschlossen werden können. Anschließend wird vertiefend dargestellt, in welcher Höhe relative Umsatzumverteilungen gegen den Bestand in den zentralen Versorgungsbereichen sowie an (sonstigen) verbrauchernahen Versorgungsstandorte durch das Planvorhaben zu erwarten 15 Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008; Plansatz II.2.1 (3) sowie Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer
27 sind und ob auf Grund dieser wesentliche Auswirkungen gegen den Bestand zu erwarten sind. 5.1 Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes mittels der sortimentsweisen Bindungsquoten unter Berücksichtigung des Planvorhabens und der Gegenüberstellung von Bestands- und Planverkaufsflächen bzw. -umsätzen Bindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt und im gesamten Untersuchungsgebiet bei Berücksichtigung des Planvorhabens In Kap. 3.1 f wurden die aktuellen Bindungsquoten in den nahversorgungs-/ vorhabenrelevanten Sortimenten für den Stadtbezirk Weststadt sowie für das Untersuchungsgebiet insgesamt - sowie für weitere Teilräume des Untersuchungsgebietes - dargestellt. Tab. 12 zeigt zudem die Bindungsquoten inkl. dem geplanten Supermarkt (untere und obere Variante, vgl. Kap. 2.2) und der weiterhin beabsichtigten Bäckereifiliale. Dabei sind Umsatzumverteilungen gegen den Bestand im Stadtbezirk Weststadt nicht berücksichtigt. Im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel würde bei Realisierung des geplanten Supermarktes die Bindungsquote von derzeit rd. 83% auf rechnerisch rd. 95% bzw. 100% (untere bzw. obere Variante) ansteigen. Eine Bindungsquote von mehr als 100% und demzufolge per Saldo ein Kaufkraftzufluss lägen nicht vor. Im Sortiment Lebensmittelhandwerk würde die Bindungsquote bei Realisierung der beabsichtigten Bäckerfiliale von derzeit rd. 68% auf rechnerisch rd. 72% ansteigen und läge somit weiterhin deutlich unter einer Bindungsquote von 100% entsprechend einer rechnerischen Vollversorgung der Einwohner des Stadtbezirkes. Im Sortiment Drogerie/ Parfümerie ist derzeit bereits bei einer Bindungsquote von rd. 110% per Saldo ein - relativ geringer - Kaufkraftzufluss von außerhalb des Stadtbezirkes festzustellen. Bei Realisierung des Supermarktes würde die Bindungsquote rechnerisch um weitere rd. zehn Prozentpunkte auf rd. 118% bzw. 121% (untere bzw. obere Variante) ansteigen und der Kaufkraftzufluss sich per Saldo somit rechnerisch etwas erhöhen. 22
28 Im Sortiment PBS/ Zeitungen, Zeitschriften würde sich die Bindungsquote von derzeit rd. 48% bei Realisierung des Supermarktes rechnerisch auf rd. 55% bzw. 59% (untere bzw. obere Variante) erhöhen. Sie läge somit weiterhin deutlich unter einer Bindungsquote von 100% entsprechend einer rechnerischen Vollversorgung der Einwohner des Stadtbezirkes. Deutliche Änderungen der Bindungsquote sind in keinem der vorhabenrelevanten Sortimente zu verzeichnen. Tab. 12: Bindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt ohne und mit Planvorhaben (Supermarkt und Bäckereifiliale) Sortiment Bestand untere Variante mit Planvorhaben obere Variante Nahrungs-/ Genussmittel 83% 95% 100% Lebensmittelhandwerk 68% 72% 72% Drogerie/ Parfümerie 110% 118% 121% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 48% 55% 59% Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Die nachfolgende Tab. 13 zeigt neben den Bestandsbindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten die Bindungsquoten inkl. dem geplanten Supermarkt (untere und obere Variante, vgl. Kap. 2.2) und der beabsichtigten Bäckereifiliale für das Untersuchungsgebiet insgesamt. Dabei sind wiederum Umsatzumverteilungen gegen den Bestand im Untersuchungsgebiet nicht berücksichtigt. Im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel würde bei Realisierung des geplanten Supermarktes die Bindungsquote von derzeit rd. 98% auf rechnerisch rd. 103% bzw. 106% (untere bzw. obere Variante) ansteigen. Demzufolge wäre statt einer annähernden rechnerischen Vollversorgung jeweils ein geringfügiger rechnerischer Kaufkraftzufluss per Saldo zu verzeichnen. Im Sortiment Lebensmittelhandwerk würde die Bindungsquote bei Belegung der Shopfläche (u.a.) mit einer Bäckereifiliale von derzeit rd. 67% auf rechnerisch rd. 69% ansteigen und läge somit weiterhin deutlich unter einer Bindungsquote von 100%, die einer rechnerischen Vollversorgung der Einwohner des Untersuchungsgebietes entspräche. 23
29 Im Sortiment Drogerie/ Parfümerie ist derzeit bereits bei einer Bindungsquote von rd. 118% per Saldo ein signifikanter Kaufkraftzufluss von außerhalb des Untersuchungsgebietes festzustellen. Bei Realisierung des Supermarktes würde die Bindungsquote rechnerisch um einige wenige Prozentpunkte auf rd. 121% bzw. 123% (untere bzw. obere Variante) ansteigen und der Kaufkraftzufluss sich per Saldo somit rechnerisch geringfügig erhöhen. Im Sortiment PBS/ Zeitungen, Zeitschriften würde sich die Bindungsquote von derzeit rd. 98% bei Realisierung des Supermarktes geringfügig auf rechnerisch rd. 102% bzw. 103% (untere bzw. obere Variante) erhöhen. Deutliche Änderungen der Bindungsquote sind - analog zu den Ergebnissen auf Ebene des Stadtbezirkes Weststadt - in den vorhabenrelevanten Sortimenten nicht zu verzeichnen. Tab. 13: Bindungsquoten in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Untersuchungsgebiet insgesamt ohne und mit Planvorhaben (Supermarkt und Bäckereifiliale) Sortiment Bestand untere Variante mit Planvorhaben obere Variante Nahrungs-/ Genussmittel 98% 103% 106% Lebensmittelhandwerk 67% 67% 67% Drogerie/ Parfümerie 118% 121% 123% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 98% 102% 103% Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Gegenüberstellung von Bestandsverkaufsflächen/ -umsätzen und geplanten Verkaufsflächen/ Planumsätzen Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Relationen der geplanten Verkaufsflächen bzw. Planumsätze des Vorhabens zu den Bestandsverkaufsflächen und -umsätzen im Stadtbezirk Weststadt sowie im Untersuchungsgebiet insgesamt. Tab. 14 zeigt die Relationen der geplanten Verkaufsflächen zu den Bestandsverkaufsflächen in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt und im Untersuchungsgebiet insgesamt: Bei alleiniger Berücksichtigung der Verkaufsflächen des geplanten Supermarktes liegen die Relationen bezogen auf den Bestand im Stadtbezirk in den Sortimenten 24
30 Nahrungs-/ Genussmittel, Lebensmittelhandwerk und PBS/ Zeitungen, Zeitschriften bei mehr als 10%. Die hohe Relation im Sortiment Lebensmittelhandwerk ist dabei in hohem Maße auf die für die beabsichtigte Bäckereifiliale angesetzte Verkaufsfläche von 50 m² zurückzuführen, die deutlich über der durchschnittlichen Verkaufsfläche der derzeit im Untersuchungsgebiet existierenden Bäckereifilialen von rd. 20 m² liegt. Sofern das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet wird, sind in keinem Sortiment Relationen von 10% und mehr festzustellen. Die höchste Relation von rd. 9% im Sortiment Lebensmittelhandwerk ist wiederum in hohem Maße auf die für die beabsichtigte Bäckereifiliale angesetzte Verkaufsfläche von 50 m² zurückzuführen. Tab. 14: Relation der geplanten Verkaufsflächen zu den Bestandsverkaufsflächen in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt und im Untersuchungsgebiet insgesamt Sortiment Relation zu Bestand Stadtbezirk Weststadt Relation zu Bestand Untersuchungsgebiet Nahrungs-/ Genussmittel 18% 7% Lebensmittelhandwerk 16% 9% Drogerie/ Parfümerie 8% 3% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 19% 4% Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen In Tab. 15 sind die Relationen der Planumsätze zu den Bestandsumsätzen in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt und im Untersuchungsgebiet insgesamt dargestellt. Da wesentliche Beeinträchtigungen gegen den Bestand insbesondere durch relative Umsatzumverteilungen gegen diesen ermittelt werden, sind v.a. die auf das Untersuchungsgebiet insgesamt bezogenen Relationen von Bedeutung. Bezogen auf den Stadtbezirk Weststadt sind für das Planvorhaben - unabhängig von der für den geplanten Supermarkt angesetzten Flächenleistung - hohe Relationen von mehr als 10% in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und PBS/ Zeitungen, Zeitschriften zu verzeichnen. Sofern das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet wird, liegen die Relationen in allen vorhabenrelevanten Sortimenten - wiederum unabhängig von der für den geplanten Supermarkt angesetzten Flächenleistung - deutlich unter 10%. 25
31 Tab. 15: Relation der Planumsätze zu den Bestandsumsätzen in den vorhabenrelevanten Sortimenten im Stadtbezirk Weststadt Sortiment Relation Planvorhaben zu Bestand im Stadtbezirk Weststadt untere Variante obere Variante Relation Planvorhaben zu Bestand im Untersuchungsgebiet untere Variante obere Variante Nahrungs-/ Genussmittel 14% 20% 6% 8% Lebensmittelhandwerk 6% 6% 3% 3% Drogerie/ Parfümerie 7% 9% 3% 4% PBS/ Zeitungen, Zeitschriften 17% 23% 4% 6% Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Hohe Verkaufsflächen- und Umsatzrelationen von mehr als 10% sind bezogen auf den Stadtbezirk Weststadt in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel PBS/ Zeitungen, Zeitschriften und Blumen festzustellen, eine entsprechend hohe Verkaufsflächenrelation zudem im Sortiment Lebensmittelhandwerk. Falls jedoch das Untersuchungsgebiet insgesamt als Betrachtungsebenen herangezogen wird, weisen die vorhabenrelevanten Sortimente Verkaufsflächenund Umsatzrelationen weniger als 10% auf Fazit zur überschlägigen Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes Hinsichtlich der Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes und des Kongruenzgebotes lassen sich für die vorhabenrelevanten Sortimente folgende Aussagen treffen: Im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel sind vor dem Hintergrund der Bindungsquoten ohne und mit Planvorhaben mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen gegen den Bestand zu erwarten, da diese ohne Berücksichtigung von Umsatzumverteilungen gegen den Bestand bei bzw. nur geringfügig über 100% liegen und zudem - bezogen auf das Untersuchungsgebiet insgesamt - bereits derzeit eine annähernde rechnerische Vollversorgung besteht. Hinsichtlich der Umsatzrelationen des Planvorhabens gegen den Bestand lassen die bezogen auf das Untersuchungsgebiet insgesamt deutlich unter 10% liegenden Werte des Planvorhabens ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit keine wesentlichen Auswirkungen gegen den Bestand erwarten, auch wenn die Umsatzrelationen bezogen allein auf den Stadtbezirk Weststadt deutlich höher liegen. Im Sortiment Lebensmittelhandwerk sind vor dem Hintergrund der auch bei Realisierung des Planvorhabens (weiterhin) signifikant unter 100% liegenden Bin- 26
32 dungsquoten sowohl im Stadtbezirk Weststadt als auch im Untersuchungsgebiet insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen gegen den Bestand zu erwarten. Auf Grund der Umsatzrelation von deutlich weniger als 10% bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet sind ebenfalls wesentliche Auswirkungen gegen den Bestand im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Im Sortiment Drogerie/ Parfümerie sind vor dem Hintergrund des vergleichsweise geringen Anstieges der sortimentsbezogenen Bindungsquoten des Stadtbezirkes Weststadt bzw. des Untersuchungsgebietes insgesamt wesentliche Auswirkungen gegen den Bestand mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. Hinsichtlich der Umsatzrelationen des Planvorhabens gegen den Bestand lassen die bezogen auf das Untersuchungsgebiet insgesamt deutlich unter 10% liegenden Werte des Planvorhabens ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit keine wesentlichen Auswirkungen gegen den Bestand erwarten. Im Sortiment PBS/ Zeitungen, Zeitschriften sind vor dem Hintergrund des vergleichsweise geringen Anstieges der sortimentsbezogenen Bindungsquoten des Stadtbezirkes Weststadt bzw. des Untersuchungsgebietes wesentliche Auswirkungen gegen den Bestand mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. Hinsichtlich der Umsatzrelationen des Planvorhabens gegen den Bestand lassen die bezogen auf das Untersuchungsgebiet insgesamt deutlich unter 10% liegenden Werte des Planvorhabens ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit keine wesentlichen Auswirkungen gegen den Bestand erwarten, auch wenn die Umsatzrelationen bezogen allein auf den Stadtbezirk Weststadt deutlich höher liegen. Insgesamt betrachtet sind die Funktionsfähigkeit der Zentren sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Untersuchungsgebiet durch die Realisierung des Planvorhabens mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gefährdet. Dies gilt auch für weiter vom Planstandort entfernte Einzelhandelsstandorte innerhalb und außerhalb der Stadt Braunschweig, d.h. auch für benachbarte Grundzentren und höherzentrale Orte. Das Beeinträchtigungsverbot ist demnach auf dieser überschlägigen Berechnung eingehalten. 27
33 5.2 Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes vor dem Hintergrund zu erwartender Umsatzumverteilungen Grundlage für die Ermittlung der potenziellen Auswirkungen eines Vorhabens ist dessen Sortimentsstruktur und Umsatz (vgl. Kap. 2.2). Die obere Variante des Planumsatzes stellt dabei einen realistischen, oberen Wert da, sodass im Rahmen dieser Auswirkungsanalyse tendenziell ein worst-case-ansatz verfolgt wird. Weiterhin wurde vor dem Hintergrund eines worst-case-ansatzes unterstellt, dass 95% des Planumsatzes des Planvorhabens aus dem Untersuchungsgebiet entstammen. Untersuchungsrelevant sind hierbei die beiden im besonderen Maße nahversorgungsrelevanten Sortimente Nahrungs-/ Genussmittel und Drogerie/ Parfümerie, die den mit Abstand größten Flächenanteil an der Gesamtdimension des Planvorhabens einnehmen. Für das Sortiment PBS/ Zeitungen, Zeitschriften wird keine Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes auf Basis zu erwartender Umsatzumverteilungen durchgeführt: Der Planumsatz in diesem Sortiment beträgt - unabhängig von der veranschlagten Flächenleistung - nur rd. 0,2 Mio. (vgl. Kap. 2.2). Da das Gravitationsmodell Wahrscheinlichkeitsaussagen über Kaufkraftflüsse liefert, wird als Grenze der Nachweisbarkeit für Umsatzumverteilungen eine Dimension von bzw. 0,15 Mio. festgelegt. Da auf Grund der Angebotsstrukturen im Untersuchungsgebiet die durch das Planvorhaben zu erwartenden Umsatzumverteilungen auf mehrere Standorte verteilen, liegen die entsprechenden Absolutwerte unter der genannten Nachweisbarkeitsgrenze. Dieser Aspekt gilt ebenso für das Sortiment Lebensmittelhandwerk des Planvorhabens: Der Planumsatz der im Vorhaben enthaltenen Bäckereifiliale beträgt nur rd. 0,3 Mio.. Zu berücksichtigen ist zudem, dass am Planstandort sich bereits ein derartiger Betrieb befindet. Umsatzumverteilungen wären auf Grund der unmittelbaren räumlichen Konkurrenzsituation in hohem Maße gegen diesen Betrieb gerichtet, wobei es sich um Wettbewerb innerhalb eines Standortbereiches handelt. Zudem ist nach Aussage des Projektentwicklers, der Baugenossenschaft >Wiederaufbau< eg, der Fortbestand der bestehenden Bäckereifiliale noch nicht endgültig beschieden. Sofern diese nicht weiter betrieben werden sollte, würde die im Planvorhaben enthaltene Bäckereifiliale lediglich einen bestehenden Betrieb ersetzen. 28
34 5.2.1 Kaufkraftströme in der Ist-Situation In einem ersten Arbeitsschritt wurden die derzeitigen Kaufkraftströme anhand eines angepassten Gravitationsmodells ermittelt. Das Gravitationsmodell wird wesentlich durch folgende Eingangswerte determiniert: Sortimentsbezogen vorhandene Kaufkraft im Untersuchungsgebiet, sortimentsbezogen vorhandenes Angebot im Untersuchungsgebiet, anhand eines Routenplaners ermittelte Fahrzeiten zwischen sämtlichen Untersuchungsstandorten. Die Ermittlung der Eingangsgrößen Nachfrage und Angebot wurde bereits dargestellt (vgl. Kap. 3). Für die Fahrzeiten wurde eine Zeitdistanz-Matrix erstellt, welche die jeweiligen Entfernungen zwischen den Wohnstandorten und den einzelnen Einzelhandelsstandorten (Pkw-Fahrminuten 16 ) umfasst: Die Neigung, einen Ort als Einkaufsort aufzusuchen, hängt ab von der relativen Attraktivität des Standortes gegenüber dem Wohnort und alternativen Einkaufsorten sowie von der jeweils zu überwindenden relativen Entfernung. Die abgeleiteten relativen Kaufkraftflüsse sind als statistische Wahrscheinlichkeitsaussagen zu verstehen, wobei die Modellparameter so gesetzt wurden, dass die derzeit an den Einzelhandelsstandorten erzielten Umsätze aus den an den Wohnorten vorhandenen Kaufkraftpotenzialen unter Berücksichtigung der Entfernung möglichst gut erklärt werden. Diese Modellrechnungen sind unabdingbare Voraussetzung zur Berechnung der durch das Planvorhaben induzierten Kaufkraft- und Umsatzumverteilungen. Gleichwohl sind diese Ergebnisse lediglich Zwischenstufen, die nicht zur Veröffentlichung geeignet sind Kaufkraftströme bei Realisierung des Planvorhabens und Umsatzumverteilungen Ausgehend von den auf dieser Basis für die Ist-Situation berechneten Kaufkraftströmen wurden die durch das Planvorhaben induzierten Kaufkraftumlenkungen mit Hilfe des Gravitationsmodells ermittelt: Als in seiner Funktion und Ausstrahlung gestärk- 16 Auch bei Standorten von Lebensmittelbetrieben innerhalb von Wohngebieten mit hoher Einwohnerdichte erfolgt der wesentliche Anteil der Einkäufe i.d.r. mit dem Pkw. 29
35 ter Attraktionspunkt zieht das Planvorhaben über das derzeitige Maß hinaus weitere Teile der vorhandenen Kaufkraft auf sich. In der Summe müssen diese auf das Planvorhaben gerichteten Kaufkraftflüsse den zugrunde gelegten, durch das Vorhaben bedingten Planumsatz (vgl. Kap. 2.2) ergeben: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jedes Planvorhaben seinen Planumsatz auch erreicht. Es wird vor dem Hintergrund des worst-case-ansatzes nicht argumentiert, auf Grund beispielsweise der (über)örtlichen Wettbewerbssituation seien nur unterdurchschnittliche Flächenleistungen erreichbar. Dabei wurde im Sinne des worst-case-ansatzes unterstellt, dass 95% des Planumsatzes des Vorhabens aus dem Untersuchungsgebiet entstammen; Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des Untersuchungsgebietes wurden als Potenzialreserve behandelt. Die Kaufkraftströme zum Planvorhaben bedeuten für die dem Untersuchungsgebiet angehörenden Angebotsstandorte jeweils Verluste bei den Kaufkraftzuflüssen. Bei vergleichbaren Verfahren und auch bei Gerichtsverfahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass nicht die Kaufkraftabschöpfung, sondern die Umsatzumverteilung die wesentliche Beurteilungsgrundlage bilden muss: Welcher Teil der Kaufkraft von einem Wohnstandort zum Planvorhaben fließt, ist unter raumordnerischen Aspekten nicht von Bedeutung: Dies könnte allenfalls einen Hinweis auf mögliche Umsatzumverteilungen und durch diese ausgelöste Folgewirkungen geben. Deshalb werden ausschließlich die für einen Einzelhandelsstandort zu erwartenden Umsatzumverteilungen dargestellt. Diese ergeben sich aus der Minderung des Verbleibs sowie der Zuflüsse zu diesem, also aus der Summe aller Veränderungen der Kaufkraftströme Umverteilungen gegen den bestehenden Einzelhandel Nachfolgend werden die ermittelten Umverteilungen gegen den bestehenden Einzelhandel im Untersuchungsgebiet dargestellt. Dabei werden sowohl die absoluten und relativen Umverteilungswerte für das Planvorhaben in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und Drogerie/ Parfümerie aufgezeigt. 30
36 Tab. 16: Bei Realisierung des Planvorhabens ausgelöste Umsatzumverteilungen im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel gegen den bestehenden Einzelhandel im Untersuchungsgebiet Stadtteil-A-Zentrum Weststadt Elbestraße Nahversorgungszentrum Broitzem Kruckweg Nahversorgungszentrum Weststadt Donau-/ Münchenstraße Nahversorgungszentrum Weststadt Lichtenberger Str./ Isarstr. Nahversorgungsstützpunkt Neckarstraße Nahversorgungsstützpunkt Westl. Ringgebiet Frankfurter Platz Nahversorgungsstützpunkt Westl. Ringgebiet Juliusstraße Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Süd Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Nord Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Hermannshöhe/ Rothenburg/ Weinberg Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Timmerlah Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Süd/ GE Am alten Bahnhof Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Nord Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Hermannshöhe/ Weinberg Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Broitzem absolut in Mio. Umsatzumverteilung relativ Ist-Umsatz in Mio. 1,1-1,6 6,8% - 9,5% 16,7 0,2-0,3 5,3% - 7,4% 3,6 0,5-0,6 6,5% - 8,9% 7,3 0,5-0,7 6,8% - 9,5% 7,7 0,5-0,7 5,4% - 7,6% 9,3 n.n. - n.n. - 1,9 0,2-0,3 4,5% - 6,3% 4,7 n.n. - 0,2-6,1% 3,2 0,4-0,6 4,5% - 6,3% 9,1 n.n. - n.n. - 0,6 0,3-0,4 6,5% - 8,9% 4,6 1,3-1,8 5,1% - 7,1% 25,1 n.n. - n.n. - 1,1 n.n. - n.n. - 0,7 0,3-0,4 6,5% - 8,9% 4,1 Gesamt 5,7-7,9 5,7% - 7,9% 99,7 durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen sowie der Anteilswerte kommen n.n. = nicht nachweisbar; n.v. = nicht vorhanden Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; google maps; eigene Berechnungen Die relativen Umsatzumverteilungen gegen die untersuchten Einzelhandelsstandorte im Untersuchungsgebiet belaufen sich im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel auf Grundlage der unteren Variante der Flächenleistung, die auf der durchschnittlichen Flächenleistung tendenziell stärkerer Supermärkte basiert (vgl. Kap. 2.2), auf Werte 31
37 von rd. 4,5% bis 6,8%. Auf Grundlage der oberen Variante der Flächenleistung, die auf der durchschnittlichen Flächenleistung leistungsstarker Lebensmitteldiscounter basiert (vgl. Kap. 2.2), ergeben sich relative Umverteilungen von rd. 6,1% bis 9,5%. Tab. 17: Bei Realisierung des Planvorhabens ausgelöste Umsatzumverteilungen im Sortiment Drogerie/ PArfümerie gegen den bestehenden Einzelhandel im Untersuchungsgebiet Stadtteil-A-Zentrum Weststadt Elbestraße Nahversorgungszentrum Broitzem Kruckweg Nahversorgungszentrum Weststadt Donau-/ Münchenstraße Nahversorgungszentrum Weststadt Lichtenberger Str./ Isarstr. Nahversorgungsstützpunkt Neckarstraße Nahversorgungsstützpunkt Westl. Ringgebiet Frankfurter Platz Nahversorgungsstützpunkt Westl. Ringgebiet Juliusstraße Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Süd Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Nord Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Hermannshöhe/ Rothenburg/ Weinberg Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Timmerlah Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Süd/ GE Am alten Bahnhof Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Wilhelmitor Nord Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Hermannshöhe/ Weinberg Standorte ohne räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung Broitzem absolut in Mio. Umsatzumverteilung relativ Ist-Umsatz in Mio. n.n. - 0,2-4,9% 3,1 n.n. - n.n. - 0,5 n.n. - n.n. - 3,1 n.n. - n.n. - 0,5 n.n. - n.n. - 0,7 n.n. - n.n. - 0,1 n.n. - n.n. - 0,3 n.n. - n.n. - 0,1 n.n. - n.n. - 0,5 n.v. - n.v. - 0,0 n.n. - n.n. - 0,3 n.n. - 0,2-3,6% 5,5 n.n. - n.n. - 0,6 n.v. - n.v. - 0,0 n.n. - n.n. - 0,6 Gesamt 0,5-0,7 3,0% - 4,1% 15,9 durch Rundungen kann es zu Abweichungen der Summen sowie der Anteilswerte kommen n.n. = nicht nachweisbar; n.v. = nicht vorhanden Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; google maps; eigene Berechnungen 32
38 Die relativen Umsatzumverteilungen gegen die untersuchten Einzelhandelsstandorte im Untersuchungsgebiet belaufen sich im Sortiment Drogerie/ Parfümerie auf Grundlage der oberen Variante der Flächenleistung (vgl. Kap. 2.2) auf Werte von rd. 3,6% bis 4,9%. Dabei liegen auf Grund des vergleichsweise geringen Planumsatzes des Planvorhabens im Sortiment Drogerie/ Parfümerie nur einzelne absolute Umsatzumverteilungswerte über der Nachweisbarkeitsgrenze von (vgl. Kap. 5.2). Bei Verwendung der unteren Variante der Flächenleistung (vgl. Kap. 2.2) sind keine absolute Umsatzumverteilungswerte über der Nachweisbarkeitsgrenze von zu verzeichnen Fazit zur Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes auf Basis der zu erwartenden Umsatzumverteilungen Für die Bewertung ist insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit durch das Planvorhaben die derzeitige und auch die perspektivische Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche des Untersuchungsgebietes beeinflusst wird. Das Maß der Umsatzumverteilung ist eine wirtschaftliche Größe. I.d.R. wird davon ausgegangen, dass Umverteilungen ab einer bestimmten relativen und/ oder absoluten Größenordnung - i.d.r. ab 10% Umsatzumverteilung - als Indiz für städtebauliche Wirkungen angesehen werden können. Die Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen bezieht sich auf die Zentren des Untersuchungsgebietes. Im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel kann auf Grund der berechneten relativen Umsatzumverteilungen - Höchstwerte jeweils gegen das Stadtteil-A-Zentrum Weststadt Elbestraße und das Nahversorgungszentrum Weststadt Lichtenberger Str./ Isarstr. von rd. 6,8% auf Basis der unteren Variante der Flächenleistung für das Planvorhaben bzw. von rd. 9,5% auf Basis der oberen Variante der Flächenleistung für das Planvorhaben - nicht auf städtebauliche Auswirkungen geschlossen werden. Hinsichtlich des Umverteilungswertes auf Basis der oberen Variante der Flächenleistung, der vergleichsweise nahe an den Schwellenwert von 10% heranreicht, ist zu berücksichtigen, dass die angesetzte Produktivität der durchschnittlichen Produktivität leistungsstarker Lebensmitteldiscounter entspricht, die auf Grund der Angebotsstruktur und Wettbewerbssituation im näheren Umfeld des Planstandortes nur schwer zu erreichen sein wird. 33
39 Die relativen Umsatzumverteilungen im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel gegen Standorte mit räumlichen Zusammenhang mit Wohnbebauung (inkl. Nahversorgungsstützpunkte) belaufen sich auf maximal rd. 6,5% auf Basis der unteren Variante der Flächenleistung für das Planvorhaben bzw. auf maximal rd. 8,9% auf Basis der oberen Variante der Flächenleistung für das Planvorhaben. Somit können auch keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Nahversorgungsstrukturen an diesen Standorten geschlussfolgert werden. Im Sortiment Drogerie/ Parfümerie sind nur in der oberen Variante der Flächenleistung für das Planvorhaben absolute Umsatzumverteilungen über der Nachweisbarkeitsgrenze von und hier nur für ein Zentrum und keinen Nahversorgungsstandort - festzustellen. Dabei liegt der relative Umverteilungswert mit rd. 4,9% gegen den Bestand im Stadtteil-A-Zentrum Weststadt Elbestraße deutlich unter dem Schwellenwert von 10%. Demzufolge können sowohl städtebauliche Auswirkungen gegen zentrale Versorgungsbereiche als auch negative Auswirkungen auf bestehende Nahversorgungsstrukturen ausgeschlossen werden. Das Beeinträchtigungsverbot wird somit durch das Planvorhaben auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umsatzumverteilungen gegen den Bestand eingehalten. 6. PRÜFUNG DES KONGRUENZGEBOTES DES RROP FÜR DEN GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG UND DES LROP NIEDERSACHSEN Hinsichtlich des Kongruenzgebotes enthält das (diesbezüglich) auf einer früheren Version des LROP Niedersachsen basierende RROP für den Großraum Braunschweig folgende Ziele: "Verkaufsfläche und Warensortiment von Einzelhandelsgroßprojekten müssen der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentralen Ortes entsprechen (Kongruenzgebot). Der Umfang neuer Flächen bestimmt sich auch aus den vorhandenen Versorgungseinrichtungen, der innergemeindlichen Zentrenstruktur sowie dem jeweiligen Verkaufsflächenbesatz im Einzugsbereich." Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008; Plansatz II.2.1 (4). 34
40 Das LROP Niedersachsen enthält zum Kongruenzgebot folgende Ziele: "In einem Mittel- oder Oberzentrum darf das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes in Bezug auf seine periodischen Sortimente den grundzentralen Verflechtungsbereich ( ) als Kongruenzraum nicht wesentlich überschreiten (Kongruenzgebot grundzentral) 18. Eine wesentliche Überschreitung ( ) ist gegeben, wenn mehr als 30 vom Hundert des Vorhabensumsatzes mit Kaufkraft von außerhalb des maßgeblichen Kongruenzraumes erzielt würde. Das Kongruenzgebot ist sowohl für das neue Einzelhandelsgroßprojekt insgesamt als auch sortimentsbezogen einzuhalten." 19 "Periodische Sortimente sind Sortimente mit kurzfristigem Beschaffungsrhythmus, insbesondere Nahrungs-/ Genussmittel und Drogeriewaren." 20 Hinsichtlich des grundzentralen Verflechtungsbereiches enthält das LROP Niedersachsen folgende Aussagen: "Der grundzentrale Verflechtungsbereich eines Zentralen Ortes ist das jeweilige Gemeinde- oder das Samtgemeindegebiet. Werden in einer Gemeinde oder Samtgemeinde mehrere Zentrale Orte festgelegt, sind abweichend ( ) die jeweiligen grundzentralen Verflechtungsbereiche in den Regionalen Raumordnungsprogrammen im Benehmen mit der Gemeinde oder Samtgemeinde zu bestimmen." 21 Nach dem RROP für den Großraum sind in Braunschweig keine mehreren Zentralen Orte festgelegt, dem Oberzentrum gehören sämtliche Ortsteile mit Ausnahme von Bevenrode, Harxbüttel, Geitelde, Timmerlah und Stiddien 22. Für die Beantwortung der Frage, ob der im LROP genannte Grenzwert eingehalten wird oder nicht, ist allerdings zu berücksichtigen, dass Einzugsgebiete von Einzel- 18 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer 05 Satz Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer 05 Satz 5 f. 20 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer 05 Satz Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.2 Ziffer 03 Satz 8 f. 22 Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008; Plansatz II (4) Satz 2. 35
41 handelsvorhaben dem Grunde nach erst nach Eröffnung eines Planvorhabens anhand einer Kaufkraftstromuntersuchung eindeutig definiert werden können. Eine ex-ante- Festlegung ist damit immer Unsicherheiten unterworfen, die mit entsprechenden Modellrechnungen minimiert werden können. Darüber hinaus ist die Frage des Einzugsgebietes mit erheblichen Unsicherheiten behaftet: Dieser ist in hohem Maß von Marketingstrategien eines Betreibers abhängig. Entsprechend wird im Folgenden zunächst analysiert, ob das Planvorhaben existenziell auf Zuflüsse von außerhalb des Verflechtungsbereiches in einer Größenordnung von mehr als 30% angewiesen ist: Dies entspricht einer Bindungsquote des Planvorhabens in einem vorhabenrelevantem Sortiment von mehr als rd. 143% 23. Der Einzelhandelsbestand ist dabei nicht von Bedeutung. In Tab. 18 sind der Gesamtumsatz und die sortimentsweisen Planumsätze des Vorhabens in Bezug zur Kaufkraft allein des Stadtbezirks Weststadt (statt zur Kaufkraft der Gesamtstadt Braunschweig ohne Bevenrode, Harxbüttel, Geitelde, Timmerlah und Stiddien, s.o.) gesetzt. Dabei zeigt sich, dass das Planvorhaben rechnerisch nur einen geringen Teil der Kaufkraft des Stadtbezirks Weststadt binden kann; der größte Wert beträgt rd. 16% im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel (Flächenleistung obere Variante). Da die Einwohnerzahl des grundzentralen Verflechtungsraumes von Braunschweig rd. das Zehnfache der Einwohnerzahl des Stadtbezirkes Weststadt beträgt, liegen die entsprechenden Relationen für den grundzentralen Verflechtungsraum Braunschweig bei lediglich bis zu 2%. Ein Kaufkraftzufluss von außerhalb des grundzentralen Verflechtungsbereiches erscheint vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse nicht erforderlich; das Kongruenzgebot ist auf dieser Berechnungsgrundlage eingehalten. 23 Wird die Kaufkraft (100%) auf die nach dem LROP 70% Umsatz, die aus dem grundzentralen Verflechtungsbereich entstammen müssen, bezogen, so ergibt sich eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 143%. 36
42 Tab. 18: Relation der Planumsätze zur Kaufkraft im Stadtbezirk Weststadt in den vorhabenrelevanten Sortimenten und insgesamt Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel Lebensmittelhand werk Drogerie/ Parfümerie PBS/ Zeitungen, Zeitschriften Umsatz Planvorhaben in Mio. untere Variante obere Variante Relation Umsatz Planvorhaben zu Kaufkraft Stadtbezirk Weststadt Kaufkraft Stadtbezirk Weststadt in Mio. untere Variante obere Variante 6,0 8,3 50,6 12% 16% 0,3 0,3 7,2 4% 4% 0,5 0,7 6,7 7% 10% 0,2 0,2 2,1 8% 11% Gesamt 6,9 9,6 66,6 10% 14% Quelle: eigene Erhebung Februar 2017; EHI; IfH; IFH; statistisches Bundesamt, Stadt Braunschweig; Landesamt für Statistik Niedersachsen; eigene Berechnungen Weiterhin entfallen nach den Berechnungen zur Umsatzumverteilung innerhalb des in Kap. 3 beschriebenen Einzugsgebietes nur rd. 0,3 bis 0,4 Mio. des Planumsatzes im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und deutlich weniger als 0,15 Mio. im Sortiment Drogerie/ Parfümerie auf den statistischen Bezirk Timmerlah, der nicht dem grundzentralen Verflechtungsbereich der Stadt Braunschweig angehört (vgl. Kap ). Sofern auch die 5% Umsatzanteil des Planvorhabens, die bei den Berechnungen zur Umsatzumverteilung als nicht weiter identifizierbare Streuumsätze behandelt werden (vgl. Kap. 5.2), Gebieten außerhalb des grundzentralen Verflechtungsraumes zugeordnet werden, betragen die außerhalb des grundzentralen Verflechtungsbereiches erzielten Umsätze in Abhängigkeit der für den Supermarkt angesetzten Flächenleistung rd. 0,6 bzw. 0,8 Mio. im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und rd. 0,03 bzw. 0,05 Mio. im Sortiment Drogerie/ Parfümerie. Dies entspricht - wiederum in Abhängigkeit der angesetzten Flächenleistung - rd. 10% des Planumsatzes im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel und rd. 7% des Planumsatzes im Sortiment Drogerie/ Parfümerie. Der Kaufkraftzufluss des Planvorhabens von außerhalb des grundzentralen Verflechtungsbereiches der Stadt Braunschweig liegt somit auf Basis dieser Berechnungsgrundlage deutlich unter 30%; das Kongruenzgebot ist demnach eingehalten. 37
43 7. PRÜFUNG HINSICHTLICH DER KLASSIFIZIERUNG ALS NICHT- RAUMBEDEUTSAME NAHVERSORGUNG Das LROP Niedersachsen enthält für Betriebe, die der wohnortbezogenen Nahversorgung dienen, eine Ausnahme hinsichtlich der Einschätzung möglicher raumbedeutsamer Auswirkungen 24. Hierzu muss ein Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Verkaufsflächenanteil nahversorgungsrelevanter/ periodischer Sortimente - insbesondere Lebensmittel und Drogeriewaren - muss mindestens 90% der Gesamtverkaufsfläche betragen und das Einzugsgebiet des Betriebes muss überwiegend aus einem fußläufigen Einzugsbereich bestehen. Die erste Voraussetzung ist im Hinblick auf das Planvorhaben erfüllt: Ein Supermarkt in der beabsichtigten Größenordnung von m² Verkaufsfläche weist i.d.r. einen Verkaufsflächenanteil in den Sortimenten Nahrungs-/ Genussmittel und Drogerie/ Parfümerie von deutlich mehr als 90% auf (vgl. hierzu auch Kap. 2.2). Die zweite Voraussetzung wird wie folgt präzisiert: "Zur Bestimmung der fußläufigen Erreichbarkeit ist eine maximale Gehzeit von 10 Minuten zugrunde zu legen, dies entspricht einer Entfernung von 700 bis maximal m. Ein überwiegend fußläufiger Einzugsbereich liegt vor, wenn der Vorhabenumsatz zu mehr als 50% mit Kaufkraft aus dem fußläufig erreichbaren Umfeld des Betriebes erzielt wird" 25. Darüber hinaus ist "bei der Umsatzprognose zu berücksichtigen, dass typischerweise in Bezug auf diejenigen Kunden, die aus dem fußläufigen Einzugsbereich stammen, eine maximale Kaufkraftbindung von 40-50% erreicht werden kann" 26. Karte 2 zeigt die fußläufige Erreichbarkeit des Planstandortes nach Realdistanzen unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegenetzes sowie von Barrieren. Im Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017, Plansatz 2.3 Ziffer 02 Sätze 2 und 3. Vgl. hierzu auch im Folgenden: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Begründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), 2017, S. 18f. 25 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Begründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), 2017, S. 19f. 26 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Arbeitshilfe zum Abschnitt 2.3 "Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels" des LROP,
44 Meter-Bereich leben rd Einwohner, im Meter-Bereich rd Einwohner 27. Karte 2: Fußläufige Erreichbarkeit des Planstandortes EKZ Gildeturm am zentralen Nahversorgungsstützpunkt Weststadt, Rheinring und Einwohner nach Baublöcken Quelle: eigene Erhebung 2017, Stadt Braunschweig; Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus DS, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community Der Planumsatz des beabsichtigten Supermarktes beträgt im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel, in Abhängigkeit der veranschlagten Flächenleistung, in der unteren Variante rd. 6,0 Mio. bzw. in der oberen Variante rd. 8,3 Mio. (vgl. Kap Zur Generierung dieses Umsatzes werden folgende Einwohnerzahlen - unter Berücksichtigung der lokalen, sortimentsbezogenen Kaufkraft 28 und Betrachtung unterschiedlich veranschlagter Kaufkraftbindungsquoten des Supermarktes - benötigt: 27 Quelle: Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Melderegister am jährliche pro-kopf-kaufkraft im Sortiment Nahrungs-/ Genussmittel für die Stadt Braunschweig, Quelle: IFH 2016, eigene Berechnungen. 39
Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim
Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0
MehrINHALTSVERZEICHNIS. FOTO-, KARTEN- und TABELLENVERZEICHNIS
Gutachterliche Stellungnahme zur durch B-Plan geplanten Ermöglichung der Ansiedlung eines Supermarktes an der Postwiesenstraße in der Südweststadt in Pforzheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0
MehrGutachterliche Stellungnahme zur Nahversorgung in Bietigheim-Bissingen
Gutachterliche Stellungnahme zur Nahversorgung in Bietigheim-Bissingen Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0 F 0231 534555-29 Peter-Vischer-Straße
MehrKarte 1: Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Kenzingen, Altstandort Aldi und Planstandort... 9 Karte 2: Untersuchungsbereich...
Verträglichkeitsprüfung für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters (Verlagerung mit Erweiterung) sowie eines Drogeriemarktes in Nachbarschaft zu einem Supermarkt im Bereich Breitenfeldstraße/ ehemalige
MehrUntersuchung der Nahversorgungspotenziale für ein Nahversorgungszentrum für die Duisburger Stadtteile Wedau und Bissingheim
Untersuchung der Nahversorgungspotenziale für ein Nahversorgungszentrum für die Duisburger Stadtteile Wedau und Bissingheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10
MehrRegionales Einzelhandelskonzept Mittelthüringen
Regionales Einzelhandelskonzept Mittelthüringen Datenblätter Grundversorgungsbereiche Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0 F 0231
MehrGutachterliche Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines DM-Drogeriemarktes in Zell am Harmersbach
Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines DM-Drogeriemarktes in Zell am Harmersbach Beurteilung vor dem Hintergrund der Ziele der Regional- und Landesplanung sowie der städtebaulichen
MehrGutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme zur Herleitung verträglicher Verkaufsflächengrößenordnungen für einen möglichen Nahversorger auf dem Vickers-Areal in Bad Homburg Stellungnahme im Auftrag der Stadt Bad Homburg
Mehraktualisierter Bericht
Verträglichkeitsprüfung für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters (Verlagerung), eines Drogeriemarktes sowie eines Getränkemarktes in Nachbarschaft zu einem Supermarkt im Bereich Breitenfeldstraße/
MehrAufgabe von Einzelhandelskonzepten
Einzelhandelskonzept - Fortschreibung Gemeinde Ganderkesee - wesentliche Ergebnisse - Ausschuss für Gemeindeentwicklung 19.01.201 Dipl. Geogr. Katharina Staiger Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt.
MehrEINZELHANDELSKONZEPT NAHVERSORGUNG ARNSBERG EINZELHANDELSKONZEPT ARNSBERG FORTSCHREIBUNG NAHVERSORGUNG
EINZELHANDELSKONZEPT ARNSBERG FORTSCHREIBUNG NAHVERSORGUNG 1 AUSGANGSLAGE IN ARNSBERG 3 2 Ausgangslage in Arnsberg Stadtstrukturen - Leitbild Rund 81.800 Einwohner, Neheim mit 23.600, Arnsberg mit 19.500,
MehrHandelsreport Ostwestfalen-Lippe
Handelsreport Ostwestfalen-Lippe Handelsstrukturen in OWL 2014-05-14 Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Schrader Die Folien sind Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig! 1 Überblick
MehrINHALTSVERZEICHNIS: 1. AUSGANGSLAGE UND AUFGABENSTELLUNG
Städtebauliche Verträglichkeitsstudie für den Bereich an der Erfurter Straße nördlich der A71 für die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes MIT296 "Mittelhausen" in der Landeshauptstadt Erfurt Teichstraße
MehrArbeitskreissitzung Einzelhandel
Arbeitskreissitzung Einzelhandel 1 Aktuelle Vorhaben Verlagerung und Erweiterung des am Sonderstandort Panzerstraße ansässigen Aldi-Markts (Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel = zentren- und nahversorgungsrelevant)
MehrGUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Erfurter Straße im Hinblick auf die Kompatibilität mit dem Einzelhandelskonzept von Ilmenau Dortmund, im März 2016
MehrNahversorgungsuntersuchung für die Gesamtstadt Braunschweig Kurzfassung
Nahversorgungsuntersuchung für die Gesamtstadt Braunschweig Kurzfassung Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Ostenhellweg 62 44137 Dortmund T 0231 5450866 F 0231 5450868 info@dr-acocella.de
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung
Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung 17. September 2008 Dipl.-Geograph Martin Kremming Dipl.-Geographin
MehrG Kaufkraftströme und Einzelhandelszentralität
Die eigentliche Ladengestaltung, die von einer großzügigen und erlebnisorientierten Ausrichtung geprägt sein sollte, zeigt für etwa die Hälfte der Innenstadt-Geschäfte noch Verbesserungsbedarf. Bei fast
MehrNahversorgungsstrukturen im
Nahversorgungsstrukturen im Münsterland Ergänzende Auswertungen zum handelspolitischen Positionspapier der IHK Nord Westfalen - Fokus Nahversorgung - Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Schrader Dipl.-Ing. Christian
MehrGLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch.
GLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch. GLOBUS belegt im Halleschen Einkaufspark eine Fläche
MehrFortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Salzgitter
Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Salzgitter Auftaktveranstaltung Mittwoch, 01. März 2017 Monika Kollmar, Niederlassungsleitung / Dirk Riedel, Dipl. Kfm. Wi.geogr. M.A.
MehrErgänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse Ansiedlung eines Drogeriemarktes am Standort Siegburg, Mühlengraben-Quartier vom Februar 2014
BBE Handelsberatung GmbH. Goltsteinstraße 87 a. 50968 Köln Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Datum E-Mail Sekretariat 30. Oktober 205 kuepper@bbe.de Helma Dupré
MehrZielabweichung. in Meisenheim. Z60 Nichtbeeinträchtigungsverbot. Gutachterliche Abwägung zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes 11.4.
Zielabweichung Z60 Nichtbeeinträchtigungsverbot Gutachterliche Abwägung zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes in Meisenheim 11.4.2018 1 VORBEMERKUNG In der Stadt Meisenheim ist die Ansiedlung
MehrRaumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe Ulrike Kessler Ständige Vertreterin des Abteilungsleiters der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 04.07.2017 Struktur des
MehrGutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach
Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Untersuchungsbausteine
MehrGesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen
Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Zahlen und Fakten ca. 266 km² Fläche, 17.837 Einwohner*, d.h. ca. 67 Einwohner/km² Kernstadt mit 14 Ortsteilen; in der Kernstadt 11.401
MehrAktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach
Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach www.dr-acocella.de Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Vergleich Einzelhandelsangebot 2016 zu 2013, 2006
MehrHandelsmonitor Oberrhein
Handelsmonitor Oberrhein Studienergebnisse Dr. Stefan Holl Offenburg, 21. September 2017 Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung
MehrAuswirkungsanalyse Einzelhandelsstandort Mühlwiesen Bietigheim-Bissingen
und im Einzugsgebiet wirkt die Insolvenz von Schlecker nach. Alleine in Bietigheim Bissingen hat die Verkaufsfläche im Drogeriewarensegment in den letzten Jahre um rd. 800 m² abgenommen, was Umsatzzuwächse
MehrOffensive Standortmarketing Waldkirch: Einzelhandelserhebung und -befragung - Zentrale Ergebnisse -
1 Offensive Standortmarketing Waldkirch: Einzelhandelserhebung und -befragung - Zentrale Ergebnisse - 2 Vorbemerkung: Methodik und Statistik Im März 2016 wurde im Rahmen des Projektes Offensive Standortmarketing
MehrBürgerinformation Einzelhandel - Denzlingen
Bürgerinformation Einzelhandel - Denzlingen 5. Februar 2014 Andreas Grötsch, I.S.O.-Institut GmbH, Schwäbisch Gmünd 1 Aktualisierung Marktdaten Bevölkerung leicht angewachsen hohe Auspendler-Zahl (Saldo
MehrHEMMOOR. Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Netto-Discounters in. Rainer Gloy e.k., Beverstedt. Hamburg, im Juli 2013
Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Netto-Discounters in HEMMOOR Auftraggeber: Projektentwicklung Rainer Gloy e.k., Beverstedt Projektleitung: Dipl.-Geogr. Katharina Staiger Hamburg, im Juli 2013
MehrRegionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart
Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart Region Stuttgart
MehrAtypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -
Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht - Forum Einzelhandel Köln, 29. Juni 2017 Monika Kollmar, Niederlassungsleitung Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei
MehrGUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur geplanten Verlagerung des Lebensmitteldiscounters Netto Marken-Discount von der Liesbet-Dill-Straße in Saarbücken-Dudweiler an die Beethovenstraße in Saarbrücken-Dudweiler
MehrPotenzialanalyse zu Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten. Kerpen Manheim-neu - Vorstellung der Ergebnisse am
Potenzialanalyse zu Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten in der Ortsmitte von Kerpen Manheim-neu - Vorstellung der Ergebnisse am 15.11.2012 Köln, Juli Oktober 2012 Ausgangslage und
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse
Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse 30. Juni 2008 Dipl.-Geograph Martin Kremming Dipl.-Geographin Kristin Just CIMA Beratung + Management GmbH CIMA
MehrDiese Formulierung gab den beteiligten Trägern öffentlicher Belange Anlass zur Sorge betreffend der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel:
cima Berliner Allee 12 30175 Hannover Oertzen Projektentwicklung GmbH Rathausstr. 7 21423 Winsen Stadt+Regionalentwicklung Handel Marketing Digitale Stadt Management Wirtschaftsförderung Immobilien cima-stellungnahme
Mehr- 1 - Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes Rheinring/Elbestraße Stand: Verfahrensstand: Planbeschluss
- 1 - Anlage 2 131. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig Rheinring/Elbestraße Begründung und Umweltbericht Planungsstand Planbeschluss - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des
MehrVerträglichkeits- und Begründungsgutachten für die Ansiedlung eines Getränkemarkts in Lennestadt-Elspe
Verträglichkeits- und Begründungsgutachten für die Ansiedlung eines Getränkemarkts in Lennestadt-Elspe Verfasser: Dipl.-Ing. Marc Föhrer Dipl.-Ing. Tim Stein Dortmund, November 2009 Im Auftrag von: Detlef
MehrStellungnahme. Fortschreibung des Zentrenkonzeptes der Stadt Siegburg. erstellt im Auftrag der Stadt Siegburg
Stellungnahme erstellt im Auftrag der Stadt Siegburg Projektbearbeitung: Corinna Küpper Rainer Schmidt-Illguth Köln, im November 2012 BBE Handelsberatung GmbH Goltsteinstraße 87a/D-50968 Köln Telefon +49(0)221
MehrEinzelhandelsuntersuchung als Grundlage für ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Freiberg a. N. -Bürgerwerkstatt
Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Freiberg a. N. -Bürgerwerkstatt - Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Untersuchungsbausteine
MehrGutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Erweiterung des bestehenden Edeka-Supermarktes am Standort Lindenweg in Geseke Kompatibilitätsprüfung des Erweiterungsvorhabens mit den Zielen und Grundsätzen
MehrKurzstellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Altemarktstraße/ Südstraße im Steinfurter Stadtteil Borghorst
Kurzstellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Altemarktstraße/ Südstraße im Steinfurter Stadtteil Borghorst Stefan Kruse Junker und Kruse Stadtforschung Planung Markt
MehrKREISSTADT SIEGBURG: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 44/ 5 MÜHLENGRABENQUARTIER
Frühzeitige Bürgerbeteiligung am Montag, den 23.05.2011 -Lageplan/Detail -Lageplan/ Detail Höhenentwicklung Lage des Mühlengraben-Quartiers zum zentralen Versorgungsbereich Zentraler Versorgungsbereich
MehrEinzelhandelskonzept der Kreisstadt Neunkirchen
Einzelhandelskonzept der Einzelhandelskonzept der Vorstellung der Ergebnisse im Stadtrat Dr. Karsten Schreiber 19. Dezember 2012 Stand: 08/2007 12/2012 Folie 1 Einzelhandelskonzept der Zielsetzung des
MehrHandelsatlas für den Freistaat Sachsen
Handelsatlas für den Freistaat Sachsen IHK-Bezirk Leipzig Präsentation der Ergebnisse am 10. November 2015 1 Stadt + Handel Standorte: Dortmund I Karlsruhe I Leipzig I Hamburg Einzelhandel und Stadtentwicklung
MehrOutlet-Center. in Remscheid. Bürgerinformationsveranstaltung. 18. Juli Ansiedlung eines Design-Outlet. Outlet-Center in Remscheid
Outlet-Center in Remscheid 18. Juli 2013 1 Ausgangssituation aus Sicht des Einzelhandels Bei Verwirklichung des Design-Outlet Outlet-Centers in Remscheid-Lennep entstehen neue Verkaufsflächen von rd. 20.000
MehrEinzelhandelsgutachten als Fachbeitrag zur Entwicklungs- und Rahmenplanung Kernstadt Burgbernheim
Einzelhandelsgutachten als Fachbeitrag zur Entwicklungs- und Rahmenplanung Kernstadt Burgbernheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0
MehrAktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung 3. NRW-Nahversorgungstag Handelsverband Nordrhein-Westfalen und Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland am 12. Februar 2014 in Hamm Folie 1 Gliederung
MehrINNENSTADT- UND STADTTEILREPORT 2014 / 2015
INNENSTADT- UND STADTTEILREPORT 2014 / 2015 1. Allgemeines Kaufkraft Hattingen verfügt im Jahr 2014 über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer' von 103,3. Das hierdurch ausgedrückte einzelhandelsrelevante
MehrAuswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung. Neue Mitte Winterberg. Wissen schafft Zukunft. Einwohnerversammlung 25.
Wissen schafft Zukunft. Auswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung im Bereich Neue Mitte Winterberg Einwohnerversammlung 25. November 2015 von Rainer Schmidt-Illguth BBE-Handelsberatung
MehrNahversorgungsgutachten für die Stadt Heidelberg
Nahversorgungsgutachten für die Stadt Heidelberg Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231
Mehrt +Handel Stadt ~ Handel _
Stadt ~ Handel _ C Verlagerung (inkl. Verkaufsflächenerweiterung) eines Dänischen Bettenlagers an den Standort Stieler Straße/Encker Straße - Stellungnahme zur städtebaulichen, landesplanerischen und versorgungsstrukturellen
MehrStrukturuntersuchung Einzelhandel Werl. BBE Unternehmensberatung GmbH Köln, September 2005
Strukturuntersuchung Einzelhandel Werl BBE Unternehmensberatung GmbH Köln, September 2005 Vorlage für den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 06.09.2016 Aufgabenstellung Abbildung einer Situationsanalyse
MehrSTADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014
STADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014 Datteln, 18.12.2012 Vorlage Nr. 09-14/0951 für den: Sitzung am: TOP Nr.: Status: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
MehrZentrenstruktur (Ist-Situation nach Analysephase)
1 Zentrenstruktur (Ist-Situation nach Analysephase) Zentren / Einzelhandelsstandorte Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der digitalen Stadtgrundkarte. Kartengrundlage: Stadt Halle (Saale), Stadtvermessungsamt
MehrNahversorgungsuntersuchung für die Gesamtstadt Braunschweig
Nahversorgungsuntersuchung für die Gesamtstadt Braunschweig Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Ostenhellweg 62 44137 Dortmund T 0231 5450866 F 0231 5450868 info@dr-acocella.de
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 126/2012 3. Sitzungsperiode Köln, den 11.12.2012 Tischvorlage für die 13. Sitzung des Regionalrates am 14. Dezember 2012 TOP 16b
MehrRAUMORDNERISCHE BEURTEILUNG -KONGRUENZGEBOT-
KÖLN CIMA 2011 LEIPZIG Bersenbrück LÜBECK Fachmarktzentrum MÜNCHEN RIED (A) STUTTGART RAUMORDNERISCHE BEURTEILUNG -KONGRUENZGEBOT- Ergänzung zur vorliegenden CIMA Verträglichkeitsuntersuchung vom 16.05.2011
MehrMARKT OBERGÜNZBURG. Fortschreibung des Markt- und Standortgutachtens des Einzelhandels - Einzelhandelskonzept. Informationsveranstaltung
MARKT OBERGÜNZBURG Fortschreibung des Markt- und Standortgutachtens des Einzelhandels - Einzelhandelskonzept Informationsveranstaltung 18.09.2013 Bevölkerungsprognose bis 2030 102% 101% Obergünzburg 100%
MehrBegründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße
zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
MehrBefragungsergebnisse Nahversorgung
Entwicklungsperspektiven des Lebensmitteleinzelhandels in der Gemeinde Ingersheim Befragungsergebnisse Nahversorgung 23.07.2013 Dipl.-Ing. Gabriele Ostertag Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim
Anlage 2 Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 29.09.2010 folgendem Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in Weinheim zugestimmt: Das Einzelhandelskonzept
MehrZusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen zum geplanten Fachmarktzentrum Bersenbrück Raumordnerische Beurteilung vom
Kr S 4058 07.07.2011 / Anlage Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen zum geplanten Fachmarktzentrum Bersenbrück Raumordnerische Beurteilung vom 06.07.2011 Stadt Bramsche Die Stadt Bramsche erhebt
MehrEinzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2
Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom 06.05.2009, Seite 2 1. Allgemeines Die wesentlichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Kirchberg sind: Erhalt und Ausbau
MehrLebensmittelstandort Plankstadt
Lebensmittelstandort Plankstadt Plankstadt, 09. Januar 2012 Dr. Peter Markert Dipl.-Geograph Matthias Prüller 1 Dieses Werk ist mein Ziel und wenn man sich auf diese eine Idee konzentriert, vereinfacht
MehrErgebnisse aus dem Handelsreport 2016
Ergebnisse aus dem Handelsreport 2016 Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Siegburg 15. März 2017 Till Bornstedt, IHK Bonn/Rhein-Sieg 2 Inhaltsverzeichnis - Trends im bundesweiten Einzelhandel und
MehrAktualisierung des bezirklichen Zentrenund Einzelhandelskonzepts für Berlin Lichtenberg
Aktualisierung des bezirklichen Zentrenund skonzepts für Berlin Lichtenberg Ortsteilinformationsveranstaltung Lichtenberg Mitte 02. März 2016 1 Quelle: Eigene Darstellung nach sbestandserhebung JuK 2014,
MehrFOKUSNIEDERSACHSEN. Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern. Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern
Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern Pulsierende Städte mit ansprechendem Einzelhandel sind für die Attraktivität eines Wirtschafts-
MehrQualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel. Prof. Dr. Kurt Klein, IREBS-Institut an der Universität Regensburg
Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel Prof. Dr. Kurt Klein, IREBS-Institut an der Universität Regensburg 0 Agenda 1 Fragestellungen 2 Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel
MehrGUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Kompatibilitätsprüfung Verlagerung Netto Marken-Discount Saarbrücken Dudweiler GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur geplanten Erweiterung des Lebensmitteldiscounters ALDI SÜD, Hirtenwies 4 im Saarbrücker Stadtteil
MehrSteuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland
Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland EU Network Meeting Glenrothes 14.-16.3.2013 BeitragBöblingen Levels of the spatial planning system GesetzlicherRahmen
MehrEinzelhandelsuntersuchung zum B-Plan-Verfahren Heimfeld 49 Öffentliche Plandiskussion
Einzelhandelsuntersuchung zum B-Plan-Verfahren Heimfeld 49 Öffentliche Plandiskussion Wissen bewegt. Dipl.-Ing. Boris Böhm, Mitglied der Geschäftsleitung Hamburg, 29.10.2014 Dr. Lademann & Partner Gesellschaft
Mehrund Sersheim, vom 20.02. bis 03.03.2006
Anhang Fragebogen Einzelhändlerbefragung in Vaihingen an der Enz und Sersheim, vom 20.02. bis 03.03.2006 Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!! Die Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten!!......
MehrLübeck, 22. August CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg Lübeck
CIMA-STELLUNGNAHME ZU DEN EINWENDUNGEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE - VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUR ANSIEDLUNG EINES FACHMARKTZENTRUMS IN LÖHNE-MENNIGHÜFFEN CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg
MehrEinzelhandelskonzept der Stadt Überlingen
Vom Gemeinderat der Stadt Überlingen am 17.09.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Am 25.09.2014 durch amtliche Bekanntmachung In Kraft getreten Einzelhandelskonzept der Stadt Überlingen
MehrREGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung. VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2
REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung 7. Juli 2017 öffentlich - Tagesordnungspunkt 2 Bearbeiter: Dr. Martin Heberling VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2 16. Änderung Regionalplan Heilbronn-Franken
MehrUntersuchung zur Entwicklung des Güterbahnhofs Nord in Freiburg
Untersuchung zur Entwicklung des Güterbahnhofs Nord in Freiburg Empfehlungen zur Begründung der einzelhandelsbezogenen Festsetzungsvorschläge Lörrach 19.07.2017 Dr. rer. pol. Donato Acocella Teichstraße
MehrEinzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente
Einzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente Vortrag von Prof. Dr. Axel Priebs Erster Regionsrat der Region Hannover beim Regionalverband Südniedersachsen am 18.11.2008 Ziel: Erhalt
MehrRaumordnerische und städtebauliche Auswirkungs- und Sensitivitätsanalyse von Nahversorgungsvorhaben in Hirschberg
Quelle: imakomm AKADEMIE, Stand: Februar 2016 Kartengrundlage: openstreetmap www.openstreetmap.org Planstandort Wettbewerber im Umfeld von Hirschberg (Auswahl) Hinweis: Hinweis: Die Symbole Die Symbole
MehrBEBAUUNGSPLAN "NÖRDLICHE INNENSTADT 1. ÄNDERUNG" STELLUNGNAHME AUS VERKEHRSPLANERISCHER SICHT ZUR DECKELUNG DER GESAMTVERKAUFSFLÄCHE AUF 8.
STADT BAD URACH BEBAUUNGSPLAN "NÖRDLICHE INNENSTADT 1. ÄNDERUNG" STELLUNGNAHME AUS VERKEHRSPLANERISCHER SICHT ZUR DECKELUNG DER GESAMTVERKAUFSFLÄCHE AUF 8.000 qm 1. AUSGANGSSITUATION Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
MehrBürgerinformation zur städtebaulichen Entwicklung Rheinweg Süd
Bürgerinformation zur städtebaulichen Entwicklung Rheinweg Süd, Aula der Gesamtschule Bonns Fünfte Herzlich Willkommen! Präsentation Begrüßung + Vorstellung des Podiums Ablauf Beschreibung der Planung
Mehr7.1 EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 07 SÜDSTADT-BULT
7. EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 07 SÜDSTADT-BULT 7.1 EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 07 SÜDSTADT-BULT Der Stadtbezirk 07 der Stadt Hannover (rd. 41.000 Einwohner) besteht aus dem Stadtteil
MehrIhr neuer Standort Augsburg - Hochzoll. Aktives Stadtteilzentrum Hochzoll
Ihr neuer Standort Augsburg - Hochzoll Aktives Stadtteilzentrum Hochzoll Hochzoll Ihr neuer Standort Hochzoll ist ein Stadtteil der Universitätsstadt Augsburg. Augsburg ist mit rund 267.000 Einwohnern
MehrVerträglichkeitsuntersuchung für die geplante Erweiterung des Hela-Baumarktes in Müllheim
Bebauungsplan "Untere Wangen Sondergebiet Einzelhandel - Bau- und Gartenmarkt" Verträglichkeitsuntersuchung für die geplante Erweiterung des Hela-Baumarktes in Müllheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621
Mehr4. STADTBEZIRK 04 BUCHHOLZ-KLEEFELD 4.1 EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 04 BUCHHOLZ-KLEEFELD
4. STADTBEZIRK 04 BUCHHOLZ-KLEEFELD 4.1 EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 04 BUCHHOLZ-KLEEFELD Im Stadtbezirk 04 Buchholz-Kleefeld (rd. 43.000 Einwohner) befindet sich gemessen an der Verkaufsfläche
MehrCLOPPENBURG. Ergänzung zur GMA-Auswirkungsanalyse. Carré Cloppenburg in. Dipl.-Geogr. Katharina Staiger. Hamburg / Köln, März 2012
Ergänzung zur GMA-Auswirkungsanalyse zum Projekt Carré Cloppenburg in CLOPPENBURG Auftraggeber: Projektleitung: genos Grundwerte- und Projektentwicklung GmbH, Vechta Dipl.-Geogr. Birgitt Wachs Dipl.-Geogr.
MehrFortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brühl - Zwischenergebnisse -
Wissen schafft Zukunft. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brühl - Zwischenergebnisse - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 8. November 2016
MehrEinzelhandel in der Raumordnung nach der Novelle des LROP 10. Fachtagung der unteren Landesplanungsbehörden am Rechtsanwältin Anna Henze
Einzelhandel in der Raumordnung nach der Novelle des LROP 10. Fachtagung der unteren Landesplanungsbehörden am 24.5.2016 Rechtsanwältin Anna Henze Paratus Legal 1 Agenda Überblick zu den Änderungen im
MehrModernisierung/Erweiterung des Fachmarktzentrums Förde Park in Flensburg Präsentation
Wissen schafft Zukunft. Modernisierung/Erweiterung des Fachmarktzentrums Förde Park in Flensburg Präsentation Projektleitung: Andreas Weidmann BBE-Handelsberatung GmbH Wendenstraße 8-12 20097 Hamburg Flensburg,
MehrRegionalplanertagung 2014
Regionalplanertagung 2014 LROP-Entwurf Hildegard Zeck Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1 Landes- Raumordnungs- programm 2012 - Inhaltsverzeichnis mit Änderungs-
MehrZentrenkonzept der Stadt Mainz aus Sicht von Galeria Kaufhof. AZ-Forum Zentrenkonzept Mainz, 30. August 2016, IHK Rheinhessen
Zentrenkonzept der Stadt Mainz aus Sicht von Galeria Kaufhof AZ-Forum Zentrenkonzept Mainz, 30. August 2016, IHK Rheinhessen Dipl.- Geogr. Rolf Pangels Leiter Verbandsarbeit/Stadtmarketing, Hauptverwaltung
MehrGewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
Der Rat der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2008 den Beschluss über ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept (zentrale Versorgungsbereiche) für die Gesamtstadt gefasst. Das vom Rat
MehrAuswirkungsanalyse Berlin Porta Pilgramer Straße 7 Anhang
7 Anhang Seite 1 von 29 7.1 Zentrale Versorgungsbereiche im Berliner Stadtgebiet Gemeinde/ Bezirke: Bezeichnung des Zentrums: Berlin, Treptow-Köpenick Hauptzentrum Bahnhofstraße Lage im Untersuchungsgebiet:
MehrWirtschaft und Beschäftigung in Bad Cannstatt
Wirtschaft und Beschäftigung in Bad Cannstatt Leiterin Geschäftsbereich Strategie und internationale Beziehungen Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH: Aufgaben
MehrVerträglichkeitsuntersuchung für die Ansiedlung eines Möbelhauses in der Stadt Heilbronn Berichtsentwurf zum reduzierten Vorhaben
Verträglichkeitsuntersuchung für die Ansiedlung eines Möbelhauses in der Stadt Heilbronn Berichtsentwurf zum reduzierten Vorhaben Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -
Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2009 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt
MehrHauptbeitrag. Zur Attraktivität des Einzelhandels in den Großstädten Deutschlands. Erich Walter*
11 Hauptbeitrag Zur Attraktivität des Einzelhandels in den Großstädten Deutschlands Erich Walter* Zu dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse für die Bevölkerung zu schaffen, gehört unter vielen anderen
Mehr3. STADTBEZIRK 03 BOTHFELD-VAHRENHEIDE 3.1 EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 03 BOTHFELD-VAHRENHEIDE
3. STADTBEZIRK 03 BOTHFELD-VAHRENHEIDE 3.1 EINZELHANDELSSITUATION - STADTBEZIRK 03 BOTHFELD-VAHRENHEIDE Der im Norden des Stadtgebietes liegende Bezirk 03 Bothfeld-Vahrenheide weist rd. 48.000 Einwohner
Mehr