Verschattungs-/ Besonnungsstudie

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1 Evers & 1 Stadt Küssner Planer Verschattungs-/ Besonnungsstudie Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wilhelmsburg 96 Stand 19. November 2012 Evers & Küssner Ferdinand-Seit-Straße 7b Hamburg Tel o Fax ma il@ek-stadtplaner.de

2 Evers & 1 Stadt Küssner Planer Inhalt 1 ANLASS DER UNTERSUCHUNG UNTERSUCHUNGSGEBIET DATENGRUNDLAGE RECHTUCHE EINORDNUNG UNTERSUCHUNGSMETHODIK AUSWERTUNG Simulation am 17. Januar-Kammbebauung Simulation am 21. März - Kammbebauung Simulation am 17. Januar - Bestandsbebauung Simulation am 21. März - Bestandsbebauung FAZIT ANLAGEN Tabellarische Auswertung Verschattungsfilme... 12

3 Evers & Küssner 1 Planer Stadt 1 Anlass der Untersuchung Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wilhelmsburg, im Korallusviertel und umfasst eine nahezu unbebaute Fläche zwischen dem westlichen Siedlungsrand des Viertels sowie den Gleisanlagen. Geplant ist die Arrondierung des Viertels mit einer Wohnbebauung, neuen Quartiersflächen, Ladenflächen und einer Kita. Da die planerisch gewünschte Arrondierung auf Grundlage der best ehenden Bebauungsplänen nicht möglich ist, soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilhelmsburg 96" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohnquartier in verdichteter Bauweise geschaffen werden. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens soll untersucht werden, wie sich die gegenseitige Verschattung innerhalb des neuen Quartiers an dicht bebauten Stellen darstellt. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, wie sich das Neubauvorhaben auf die Besonnungssituation der östlichen Nachbarbebauung auswirkt. Die Verschattungssimulationen treffen keine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sondern sind eine Abwägungsgrundlage und dienen der Planfolgenabschätzung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. 2 Untersuchungsgebiet Gegenstand der Untersuchung ist die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilhelmsburg 96 geplante Bebauung im ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet (nachfolgend auch Plangebiet oder Wohnquartier genannt). In das Untersuchungsgebiet mit einbezogen werden zudem die östlich an das Plangebiet angrenzenden Bestandsgebäude.

4 Evers & Küssner 1 Planer Stadt 3 Datengrundlage Datengrundlagen für die 3D-Gebäudesimulation des Bestands sind das digit ale Geländemodell (DGMS) verschnitten mit dem 3-D-Stadtmodell der Stufe 21. Grundlage ist ferner der überarbeitete Siegerentwurf (im Mai 2011 prämiert, Überarbeitungsstand Juni 2012) mit einem konkretisierten Bebauungskonzept. Dieser sogenannt e Funkt ionsplan" bildet die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilhelmsburg 96" und w ird zugleich Best andteil des Durchführungsvertrags" sein, der die Umsetzung des Bebauungs konzepts vertraglich sichert. 1 Hinweis zur Simulationsgenauigkeit: Die Daten beruhen auf einem Laserscanverfahren aus der Luft. Das Laserscanverfahren w ird eingesetzt, um für größere Flächen Höhendaten wirtschaftlich in hoher Punktdichte zu erfasse n. Die vorliegenden Daten w urden Ende 2000/ Anfang 2001 erfasst und seither in ausgewählten Be reichen aktualisiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messp un k tes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.b. auf Straßenflächen, bei ca.+/- 15 cm. In Bereichen von Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, kann dieser Genauigkeitsanspruch nicht gehalten w erden. 2

5 Evers & 1 Stadt Küssner Planer Im Bebauungsplan wird das Bebauungskonzept mit Hilfe von erweiterten Baukörperfest set zungen gesichert. An wenigen Stellen wurden dabei Spielräume für die dem Bebauungsplanverfahren nachgeordnete konkretisierende Genehmigungsplanung eingeräumt. Da diese jedoch geringfügig und räumlich begrenzt sind - z.b. an leicht vor- und zurückspringenden Fassaden- bzw. Geschossabschnitten - konnt en diese in den Simulationen vernachlässigt werden. Ausschnitt aus dem vorhaben bezogenen Bebauungsplan Wilhelmsburg 96, St an d Juni 2012 Für die Simulation wurden die im Funktionsplan vorgesehenen Geschossigkeiten bzw. Gebäudehöhen sowie Lage und Ausgestaltung der Staffelgeschosse zugrunde gelegt. Nicht berücksicht igt w urden jedoch Dachaufbauten, die erst im Zuge der Genehmigungsplanung bzgl. ihrer Höhe und Lage best immt werden. Ferner wurde die geplante Aufhöhung des Geländes bei der Simulation berücksichtigt, die insbesondere im Osten des Plangebiets einen Höhenunterschied zum natürlichen Gelände von bis zu 2 m ergeben wird. 3

6 Evers & Küssner 1 Planer Stadt Die Verschattungs-/Besonnungssimulationen wurden für den Sonnenst and im Gebiet 53 30'12 nördliche Breite und 10 00'34 östliche Länge (Quelle: Google Earth) ohne Sommerzeit berechnet. Die Besonnungs-/Verschattungssimulation wurde mit dem Programm Vect orworks 2010, Modul Landschaft, Aufsatz RenderWorks durchgeführt. Das Programm rendert für jede Tagesminute ein Bild und setzt diese Bilder zu einem Film mit Uhrzeitangabe zusammen. Alle Simulationen liegen als QuickTime Film vor. 4 Rechtliche Einordnung Bei der Beurteilung der Besonnungssituation ist zu berücksichtigen, dass für städtebauliche Planungen keine rechtsverbindlichen Grenz- oder Richtwerte hinsichtlich der Besonnungsdauer existieren. Die Rechtmäßigkeit der konkreten planerischen Lösung beurteilt sich ausschließlich nach den Maßstäben des Abwägungsgebots und der Verhältnismäßigkeit. Dabei sind unterschiedliche Interessen und Belange zu beurteilen, zu gewichten und sachgerecht abzuwägen. Grenzen der Abwägung best ehen bei der Überschreitung anderer gesetzlicher/rechtlicher Regelungen und wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist. Ansonsten unterliegen alle Belange - auch die der Besonnung - der Abwägung. Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Hamburgische Bauordnung (HBauO) geben lediglich die folgenden allgemeinen Abwägungshinweise hinsichtlich der Besonnung. 136 (3) BauGB: Bei der Beurteilung, ob in einem städtischen oder ländlichen Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die Wohn- und Arbeitsverhältnisse(... ) in Bezug auf a) die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten (.)." 3 (1) HBauO: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten(... ), dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden (... )." 44 (2) HBauO: Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können." In Ermangelung verbindlicher, gesetzlicher Vorgaben oder Richtlinien wird häufig die DIN (2011) als Orientierungswert herangezogen. Eine Wohnung gilt demnach als ausreichend besonnt, wenn die Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens eine Stunde bzw. vier Stu nden am 21. März bet rägt. Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt wird. In der Rechtssprechung wird auch die Ansicht vertreten, dass die allgemeinen Anforderungen an die Besonnung für Wohnungen als gewahrt gelten, wenn am 21. März / 21. September (Tag-Nacht Gleiche) eine Besonnung von zwei Stunden gegeben ist2. 2 OVG Berlin, Beschluss vom S 43.04, S. 14 f. 4

7 Evers & Küssner 1 Planer Stadt 5 Untersuchungsmethodik Zur Durchführung der Verschattungsstudie wurden dreidimensionale Simulationsmodelle erst ellt, in denen die gemäß Funktionsplan (Stand Juni 2012) geplante Bebauung sow ie die Best andsbebauung östlich des Plangebiets berücksichtigt wurden. Auf Grundlage von Grundrisskonzepten konnte im ersten Untersuchungsschritt eingeschät zt werden, welche Wohnungen innerhalb des Quartiers einer stärkeren Verschatt ung ausgesetzt sind und ggf. nicht ausreichend besonnt sind. Ergebnis war, dass die Kammbebauung eine st arke Verschattung der Höfe sowie der nach Osten ausgerichteten Gebäudeteile bewirkt. Im nächsten Unt ersuchungsschritt wurde die Besonnung/ Verschattung dieser Wohnungen am 17. Januar und am 21. März unt ersucht. Beim ersten Untersuchungsschritt wurde auch eine relevante Verschattungsw irkung der Neubebauung auf die östlich angrenzenden Bestandsgebäude deutlich. Daher wurde auch diese Sit uation an den oben genannten Kalendertagen näher untersucht. Übersicht der untersuchten Beobachtungspunkte in den Höfen der Kammbebauu ng (Bl ick aus Osten) 5

8 Evers & Küssner 1 Stadt Planer Übersicht der untersuchten Beobachtungspunkte an den Bestandsgebäuden außerhalb des Plangebiets (Blick aus Westen) Die Ergebnisse der Simulation für die geplante Bebauung wurden minut engenau ausgewertet. Geringfügige Erfassungsungenauigkeiten (+/- 3 Minuten) sind aufgrund der visuellen Verschattungsfilmauswertungen möglich. Alle Simulationen wurden ohne die vorhandene Vegetation durchgeführt. Die in dieser Studie ermittelten Besonnungs- und Verschattungszeiten treffen keine Aussagen zur Helligkeit an einem bestimmten Standort, da diese auch durch diffuse Lichteinst rahlung und Lichtreflexion beeinflusst wird. Untersucht wurden folgende Tage: 17. Januar, in Anlehnung an die DIN (2011) 21. März (Tag-Nacht-Gleiche), in Anlehnung an das OVG Berlin gemäß Beschluss vom S 43.04, S. 14 f. 6

9 Evers & Küssner 1 Stadt Planer 6 Auswertung 6.1 Simulation am 17. Januar-Kammbebauung Weniger als 60 Minuten besonnt 60 Minuten oder mehr besonnt Simulation der geplanten Wohnbauung 17. Januar (Blick von Osten in die Höfe der Kammbebauung) Am 17. Januar erfährt das Wohnquartier unter Berücksichtigung der hohen städtebaulichen Dichte eine zu erwartende erhebliche Verschattung. Haus b" wird an einigen Stellen weniger als 60 Minuten besonnt. Die Besonnungsverhältnisse verbessern sich jedoch im Durchschnitt in Richtung Norden. Im mittleren Bereich von Haus b" kommt es zu Besonnungszeiten von weniger als 60 Minuten. Insgesamt werden neun Wohnungen weniger als 60 Minuten besonnt. Die Besonnungsverhältnisse von Haus c" erreichen fast vollständig die Anforderungen der DIN (2011). Lediglich im Erdgeschoss erreichen zwei Beobachtungspunkte eine Besonnungszeit von weniger als 60 Minuten. Da aber im Haus c" die Wohnungen im Erdgeschoss deut lich größer konzipiert sind als in den übrigen Geschossen, verfügen sie über einen weiteren Wohnraum, der nach Osten ausgerichtet ist. Somit kann in diesem Haus für alle Wohnungen im Erdgeschoss eine ausreichende Besonnung nachgewiesen werden. Lediglich eine Wohnung im ersten Obergeschoss in der Mitte des Gebäudes verfügt über keine ausreichende Besonnung am 17. Januar. 7

10 Evers & Küssner 1 Planer Stadt 6.2 Simulation am 21. März - Kammbebauung Weniger als 120 Minuten besonnt 120 Minuten oder mehr besonnt Simulation der geplanten Wohnbebauung am 21. März (Blick von Osten in die Höfe der Kammbebauung) Am 21. März konnten ausreichende bis sehr gute Besonnungsverhält nisse im Wohnquartier gemessen werden. Sämtliche Wohnungen werden über 120 Minuten besonnt. Keine Wohnung im Haus b" wird weniger als 150 Minuten besonnt. Im dritten Obergeschoss konnten Besonnungszeiten von über 500 Minuten gemessen werden. Im Haus c" wird am 21. März sogar keine Wohnung weniger als 160 Minuten besonnt. Im dritten Obergeschoss konnten zudem Werte über 400 M inuten Besonnungszeit festgestellt werden. 8

11 Evers & Küssner 1 Stadt Planer 6.3 Simulation am 17. Januar - Bestandsbebauung Weniger als 60 Minut en besonnt 60 Minuten oder mehr besonnt Simulation des Bestands und der dem Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 96 mögl ichen Bebauung am 17. Januar (Blick von Westen) Am 17. Januar werden bis auf sechs der Wohnungen in den benachbart en Bestandsgebäuden, die östlich an das Plangebiet angrenzen, mindestens 60 Minuten besonnt (s iehe Grafik). Die Besonnungsverhältnisse des Bestandes verbessern sich in Richtung Norden. Die in den unteren drei Geschossen liegenden Wohnungen des Bestandsgebäudes B1" werden am 17. Januar weniger als 60 Minuten besonnt. Ab dem vierten Geschoss sind die Wohnungen in dem Gebäude DIN-gerecht besonnt. Die Wohnung im Erdgeschoss und ersten Geschoss des Gebäudes B2" werden weniger als 60 Minuten besonnt. Ab dem dritten Obergeschoss konnten Besonnungszeiten von über 60 Minuten gemessen werden. Das Bestandsgebäude B3" wird am 17. Januar überwiegende DIN-gerecht besonnt. Lediglich die Wohnung im Erdgeschoss erfährt weniger als 60 Minuten Besonnung. 9

12 Evers & Küssner 1 Stadt Planer 6.4 Simulation am 21. März -Bestandsbebauung Weniger als 120 M inuten besonnt 120 Minuten oder mehr Weniger als 120 M inuten besonnt.jedoch ausreichend alternativ besonnt auf Südseite, da Eckwohnungen". Simulation des Bestands und der dem Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 96 möglichen Bebau un g am 21. März (Blick von Westen) Am 21. März werden alle Wohnungen der drei angrenzenden Bestandsgebäude mehr als 120 Minuten besonnt. Die Südfassaden der Gebäude werden um ein Vielfaches von 120 Minuten besonnt, dementsprechend können alle Wohnungen entsprechend des OVG Berlin gemäß Beschluss vom als ausreichend besonnt gelten. Dennoch wurden die an das Plangebiet angrenzenden Schmalseit en der Bestandsgebäude mit folgendem Ergebnis untersucht: Die Schmalseite des Gebäudes Bl" wurde lediglich im Erdgeschoss w eniger als 120 M inuten besonnt. Alle darüber liegenden Geschosse erfahren am 21. März mehr als 120 Minuten Besonnung. Die w estliche Fassade des Gebäudes B2" wird ganzflächig über 120 Minuten besonnt. Der Großt eil der Ostfass.ade des Gebäudes B3" wird mindestens 120 Minuten besonnt - ähnlich w ie beim Gebäude Bl" jedoch nicht der Fassaden.abschnitt im Erdgeschoss. Dieser ist lediglich nur knapp 100 Minut en besonnt. 10

13 Evers & Küssner 1 Planer Stadt 7 Fazit Die Untersuchung der Verschattung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilhelmsburg 96 kommt zu folgenden Ergebnissen: Die geplante bauliche Dichte hat an den überprüften Stellen zur Folge, dass nicht alle Fassadenbereiche der Neubebauung sowie der Bestandsgebäude im Osten zu jeder Jahreszeit ausreichend besonnt und die zur Orientierung herangezogenen Anforderungen der DIN nicht durchgehend eingehalt en werden können. In einem Gerichtsurteil, in dem eine innerstädtische Bebauungssituat ion beurteilt wurde, wird jedoch die Ansicht vertreten, dass die allgemeinen Anforderungen an die Besonnung für Wohnungen als gewahrt gelten, wenn am 21. März / 21. September eine Besonnung von zwei St unden gegeben ist (OVG Berlin, Beschluss vom S 43.04, S. 14 f.). Diese Ei nschät zung wird angesichts der auch hier gegebenen innerstädtischen Lage und insbesondere vor dem Hintergrund, dass die DIN (2011) bei Südorientierung einen Gebäudeabstand von etwa der dreifachen Gebäudehöhe erfordert und somit auf innerstädtische Verhältnisse in der Regel nicht übertragbar ist, geteilt. In der Simulation wurde deutlich, dass die Höfe der Kammbebauung stark verschatt et sind. Unproblematisch ist dies für die Wohnungen, die zwar zum Hof hin orientiert sind, aber zugleich über Wohnräume nach Westen zur Parallelstraße verfügen werden. Eine jahreszeit lich abhängige Verschattung im Westen ist lediglich durch Bäume möglich, jedoch nicht von einer Bebauung, da hier offene Gleisanlagen angrenzen. Näher betrachtet wurden daher die Wohnungen, die lediglich zu den Höfen oder zusätzlich nach Osten orientiert sind. Hier wurde festgestellt, dass die Wohnungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss am 17. Januar überwiegend nur knapp eine Stunde besonnt werden. Am 21. März ist jedoch für alle Wohnungen eine direkte Besonnung zwischen zwei und acht Stunden zu erwarten. Somit kann selbst für die Wohnungen in den unteren Geschossen eine ausreichende Besonnung nachgewiesen werden. Eine wesentliche Veränderung der Belichtungssituation ist für die außerhalb des Plangebiets im Osten angrenzende Zeilenbebauung zu erwarten. Es handelt sich hierbei um drei parallel hint ereinander stehende Gebäude, die mit ihren Schmalseiten mit etwa 6 m Abstand zur Grundstücksgrenze stehen. Insbesondere für das Gebäude auf dem Grundstück Korallusstraße 1 a - 3 b erfährt eine veränderte Besonnungssituation. Die untersuchten Wohnungen an der Schmalseite des Gebäudes erhalten am 17. Januar bis in das 2. Obergeschoss keine ausreichende Besonnung. Dies gilt auch für die Wohnungen bis in das erste Obergeschoss in den beiden nördlich folgenden Gebäuden. Alle Wohnungen erhalten jedoch am 21. März zwischen eineinhalb bis viereinhalb Stunden Besonnung an der Schmalseite. Da die Wohnungen auch über Wohnräume verfügen, die nach Süden orientiert sind, kann selbst für die am stärkst en verschatteten Wohnungen im Erdgeschoss, eine Besonnung von bis zu acht Stunden nachgew iesen werden. In Anlehnung an das bereits erwähnte Urteil des Oberverwaltungsgericht s Berlin-Brandenburg aus dem Jahre 2004 kann somit von einer ausreichenden Besonnung ausgegangen werden. zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei einer gänzlichen Verwirklichung des Bebauungskonzepts im allgemeinen Wohngebiet zwar einige Wohnungen so stark verschattet werden, dass am 17. Januar eine direkte Besonnung von weniger als einer Stunde nachgewiesen wird, jedoch w ird in diesen Fällen für jede 11

14 Evers & 1 Stadt Küssner Planer Wohnung zumindest zur Tag-Nacht-Gleiche (21. März/ 21. September) eine Besonnungsdauervon mindestens zwei Stunden erreicht. Hinweis: Das Bebauungskonzept wurde nach Erstellung und Auswertung der Verschatt ungssimulation im laufenden Bebauungsplanverfahren kontinuierlich konkretisiert und angepasst. Es handelt sich hierbei um eine Parallelverschiebung des südlichen Gebäudes der Kammbebauung sow ie der östlich angrenzenden Bebauung. Dies führt somit zu keinen veränderten Ergebnissen bezüglich der untersuchten Wohnungen in Haus b". Allerdings kann die Verschiebung eine Verschlechterung der Besonnungssituat ion der benachbarten Bestandsbebauung in den Abendstunden bedeuten. Von einer t rotzdem ausreichenden Besonnung dieser Wohnungen kann aber weiterhin ausgegangen werden, da wie in Kapitel 6.4 erläut ert die Wohnungen am 21. März deutlich mehr als 2 Stunden besonnt sind. Die Planung zum nördlichen Gebäude der Kammbebauung wurde ebenfa lls angepasst. Es wurde näher an die Parallelstraße gerückt, so dass der Abstand zu den östlich angrenzenden Gebäuden größer w urde. Man kann hierbei von einer marginalen Verbesserung der Besonnungssituation innerhalb der Höfe ausgehen. 8 Anlagen 8.1 Tabellarische Auswertung Verschattung auf Grundlage des Bebauungsplans für den 17. Januar sowie für den 21. März 8.2 Verschattungsfilme Die Verschattungsfilme sind dem Bericht in digitaler Form beigefügt. 12

15 Auswertung derversch;dtungssimuliiiition für den vorhiiibenbez.ogenen Bebiiiuungspliiin Wilhelmsburg: 96 (September 2012) Haus B - Höfe und Kämme Besonnung am 17. Januar - Planung Besonnung am 21. März - Planung Pliiinung Bcsonnungsdaucr 1 bis... 1 genmt Pliiiinung Bcsonnungsdaucr 1 bis. 1 Fasndenteil Sonnenminuten Fiillsndenteil Sonnenminuten genmt l -ECi 11:17 11: :58 09'.44 07:31 12:12 H l -loci 11:15 11: :51 07: '.24 12: l -20Ci 11:02 11: :47 07: :39 14: :16 09:19 l -30Ci 06:47 15:44 09:47 12: lb-eci 11:52 12:46 b-eci 06:43 06:50 06:58 08: '.39 12: lb-loci 11:50 12:47 06:43 10'.06 08:34 12: lb-20ci 10:38 12:S.O 132 lb-20ci 06:39 12: lb-30ci 10:03 12: lb-30ci 06:36 12: lc-eci 11:19 11:43 24 lc-eci 09'.49 12: lc-loci 11:07 11: :17 07: :25 13: lc-20ci 10:04 11: :04 07: :39 13: lc-30ci 09:09 13: lc-30ci 07:04 15: id-eci 11:55 13: :59 07: :45 08: '.42 12:53 Hl 181 id-10ci 10:56 13: :51 07:14 07:21 08: '.09 12: id-20ci 10:41 13: :43 12: id-30ci 10:10 13: :35 12:53 '78 le-eci 11:28 11: :18 07: :02 12: le-10ci 11:16 11: :18 07: : le-20ci 10:07 11: :18 07: : le-30ci 09:26 13: le-30ci 07:18 15: lt-eg 12:04 13: f-ECi 07:30 08:30 13: lt-loci 11:11 13: f-10Ci 07:21 10'.30 09:40 13: lt-20ci 11:00 13: lt-20ci 07:00 13: lt-30ci 10:24 13: lt-30ci 06:33 13: Seite 1

16 Auswertung derversch;dtungssimuliiiition für den vorhiiibenbez.ogenen Bebiiiuungspliiin Wilhelmsburg: 96 (September 2012) Haus C - Höfe und Kämme Fasnden- Pliiinung Pliiiinung Fiillsnden- Bcsonnungsdaucr genmt Bcsonnungs daucr teil Sonnen- Sonnenbis... 1 mfnutcn 1 bis. 1 1 minutcn teil geh m t l -EG 1NJ6 12: :39 08: EG 11:05 13: l -log 11:32 12: log 07:39 08: :33 14: ß4 l -20G 11:07 12: l -20G 07:39 1 5: l -30G 10:44 14: l -30G 07:39 1 5: lb-eg 1 2:37 13: b-EG 08:32 10: :06 13: lb-log 12:20 13:49 89 lb-log 08:32 13: lb-20g 12:18 13:49 91 lb-20g 08:16 13: lb-30g 10:54 13: lb-30g 07:10 13: lc-eg lc-eg 08:06 12: ic-log 11:28 12: lc-log 07:17 12: lc-20g 10:09 12: lc-20g 07:17 13: lc-30g 09:11 13: lc-30g 07:17 1 5: ld-eg 11:54 13:25 91 ld-eg 08:50 13: ld-log U17 H 2S 128 ld-log 08,SO H d-20G 0 8:54 0 9:25 31 ld-20g 08:40 1 3: :12 13: ld-30g 08:46 13: ld-30g 07:22 13: le-eg 10:48 11:54 66 le-eg 08:14 12: le-log 10:48 11:54 66 le-log 08:10 12: le-20g lfr.14 11: G 07:04 07: :10 13:54 ' le-30g 09:11 12: G 07:00 07: :10 14: lf-eg 11:35 1 2:52 77 lf-eg 09:00 12: lf-log 11:24 1 2:52 88 lf-log 08: : f-20G 0 9:05 0 9: lf-20g 08:49 1 2: :13 12: lf-30g 08:46 12.: f-30G 07:26 07:29 08:17 12: Seite2

17 Auswertung derversch;dtungssimuliiiition für den vorhiiibenbez.ogenen Bebiiiuungspliiin Wilhelmsburg: 96 (September 2012) Bestandsgebäude GAGFAH - Stirn- und Südseiten Besonnung am 17. Januar - Bestand Besonnung am 21. März - Bestand Fasnden- teil Beshnd Beshnd Fiillsnden- Bcsonnungsdaucr genmt Bcsonnungs daucr teil Sonnen- Sonnenbis... 1 mfnutcn 1 bis. 1 1 minutcn geh mt IB1-EG IB1-EG 12:54 14: IBl-lOG le1-1oc; 1 2:54 1 5: IB1-20G 13:01 13:25 24 le1-2oc; 12:54 16: IB1-30G 13:01 14:22 81 IB1-30G 1 2:54 17: IB2-EG 13:01 13:34 H IB2-EG 1 2:54 15:26 152!e2-1oc; 13:01 13:59 58 le2-1oc; 1 2:54 1 5: IB2-20G 13:01 14:33 92 le2-2oc; 12:54 1 5:49 17' IB2-30G B :Ol 14: IB2-30G 1 2:54 16: IB3-EG 13:01 13:52 51 IB3-EG 1 2:54 14: IB3-10G 13:01 14:03 62 IB3-10G 12:54 15: IB3-20G 13:01 14:24 83 IB3-20G 12:54 1 5: IB3-30G B :Ol 14: IB3-30G 1 2:54 16: Seite 3

18 Erstellt am von Magdalena Jedlinska Simulationen der Kammstruktur 1 Evers & J Stadt Küssner 1 Planer

19 Bewertungsmaßstäbe In Ermangelung verbindlicher, gesetzlicher Vorgaben oder Richtlinien wird häufig die DIN (1999) als Orientierungswert hera ngezogen. Eine Wohnung gilt demnach als ausreichend besonnt, wenn die Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens eine Stunde beträgt. Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt wird. In der Rechtssprechung wird auch die Ansicht vertreten, dass die allgemeinen Anforderungen an die Besonnu ng für Wohnungen als gewahrt gelten, wenn am 21. März/ 21. September eine Besonnung von zwei Stunden gegeben ist. Evers & Küssner 1 Stadt Planer

20 Simulation am 17. Januar Hausb Weniger als 60 Minuten besonnt 60 Minuten oder mehr Weniger als 60 Minuten besonnt - jedoch ausreichend am 21. März besonnt

21 Simulation am 21. März Hausb Weniger als 120 Minuten besonnt 120 Minuten oder mehr Am 17. Januar nicht ausreichend besonnt- jedoch am 21. März 120 Minuten besonnt

22 Simulationen der Nachbarbebauung 1 Evers & J Stadt Küssner 1 Planer

23 Bewertungsmaßstäbe In Ermangelung verbindlicher, gesetzlicher Vorgaben oder Richtlinien wird häufig die DIN (1999) als Orientierungswert hera ngezogen. Eine Wohnung gilt demnach als ausreichend besonnt, wenn die Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens eine Stunde beträgt. Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt wird. In der Rechtssprechung wird auch die Ansicht vertreten, dass die allgemeinen Anforderungen an die Besonnu ng für Wohnungen als gewahrt gelten, wenn am 21. März/ 21. September eine Besonnung von zwei Stunden gegeben ist. Evers & Küssner 1 Stadt Planer

24 Simulation am 17. Januar Weniger als 60 Minuten besonnt 60 Minuten oder mehr Weniger als 60 Minuten besonnt - jedoch ausreichend am 21. März besonnt

25 Simulation am 21. März Weniger als 120 Minuten besonnt 120 Minuten oder mehr be Weniger als 120 Minuten besonnt,jedoch ausreichend alternativ besonnt auf Südseite, da Eckwohnungen".

Evers & Stadt Küssner I Planer. Verschattungs-/ Besonnungsstudie. Bebauungsplan Altona-Altstadt 59. Stand 19. November 2012

Evers & Stadt Küssner I Planer. Verschattungs-/ Besonnungsstudie. Bebauungsplan Altona-Altstadt 59. Stand 19. November 2012 Verschattungs-/ Besonnungsstudie Bebauungsplan Altona-Altstadt 59 C Stand 19. November 2012 Evers & Küssner Ferdinand-Beit-Straße 7b 20099 Hamburg Tel. 040 25 77 67 370 Fax 040 25 77 67 37 9 mail@ek-stadtplaner.de

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