Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand. - aktueller Stand -

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1 Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand () der FGSV - aktueller Stand - VSVI-Seminar Aktuelle Regelungen für den Straßenentwurf am in Koblenz Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold Dipl.-Ing. Janette Zösch RAL Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Einführung der RAL im Juni 2013 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 2 1

2 RAL Entwurfsklassen Verkehrsführung in Knoten Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp EKL 1 EKL 2 EKL 3 ( ) EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 3 RAL RAL sind maßgebend für Neubau und grundhaften Um- und Ausbau Problem: zukünftig nur wenige Maßnahmen vorgesehen geringes Potential zur flächenhaften Umsetzung der Standardisierung Erfolg des neuen Konzeptes der RAL setzt Übertragung des Entwurfsprinzips auf das Bestandsnetz voraus Problem: Straßen des Bestandsnetzes erfüllen nur zum Teil die Anforderungen der RAL Strategie zur Übertragung des Prinzips der EKL nach RAL auf das Bestandsnetz erforderlich 4 2

3 RAL Randbedingungen gegebene Finanzierungsmöglichkeiten geringer Planungsaufwand geringe Realisierungsfristen Geltungsbereich Baumaßnahmen im Bestand (keine wesentlichen Änderungen im Lage- und im Höhenplan) Deckenerneuerungen oder Fahrbahnerneuerungen Erneuerungen und/oder Änderungen in der Markierung 5 RAL Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen nach den RAL auf bestehende Straßen () erster Entwurf der FGSV mit Stand vom seit Frühjahr 2013: Pilotprojekt zur Anwendung des Entwurfs des im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Wiedererkennungsmerkmal der EKL: Längsmarkierung verkehrsrechtlich relevant kontinuierlich sichtbar 6 3

4 RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen Vergleich der vorhandenen bzw. geplanten Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach RAL 4

5 RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen Vergleich der vorhandenen bzw. geplanten Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach RAL Markierung nach RAL RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen Vergleich der vorhandenen bzw. geplanten Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach RAL keine Markierung nach RAL Vergleich der Gestaltungsmerkmale mit den Mindestanforderungen nach 5

6 RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen Vergleich der vorhandenen bzw. geplanten Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach RAL keine Markierung nach RAL Vergleich der Gestaltungsmerkmale mit den Mindestanforderungen nach Markierung nach RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen Vergleich der vorhandenen bzw. geplanten Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach RAL keine Markierung nach RAL Vergleich der Gestaltungsmerkmale mit den Mindestanforderungen nach keine ergänzende Maßnahmen möglich Markierung nach 6

7 RAL Lehrstuhl Gestaltung Festlegung der von EKL Straßenverkehrsanlagen Vergleich der vorhandenen bzw. geplanten Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach RAL keine Markierung nach RAL Vergleich der Gestaltungsmerkmale mit den Mindestanforderungen nach keine ergänzende Maßnahmen möglich nicht möglich Markierung nach Markierung nach EKL nicht möglich Mindestanforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei - Verknüpfung keine Wirtschaftswege - Betriebsform Kraftfahrstraße allgemein Fahrbahnbreite durchgehend 3-streifig mit B = 12,50 m 2-streifiger Bereich: B 8,00 m 3-streifiger Bereich: B 11,00 m Überholfahr- ca. 40 % pro 30 % pro Fahrtrichtung streifen Fahrtrichtung Knotenpunkte teilplanfrei - Mindestlänge drei Überholabschnitte je Fahrtrichtung 14 7

8 Mindestanforderungen an Straßen der EKL 2 RAL Betriebsform allgemein - Fahrbahnbreite Überholfahrstreifen 2-streifiger Bereich: B = 8,50 m 3-streifiger Bereich: B = 12,00 m 20 % pro Fahrtrichtung 2-streifiger Bereich: B 7,50 m 3-streifiger Bereich: B 10,50 m 15 % pro Fahrtrichtung Knotenpunkte teilplangleich plangleich mit LSA und gesichertem LA Mindestlänge ein Überholabschnitt 15 Mindestanforderungen an Straßen der EKL 3 Straßen der EKL 3 RAL Fahrbahnbreite B = 8,00 m B 6,00 m Mindestlänge

9 Mindestanforderungen an Straßen der EKL 4 Straßen der EKL 4 RAL Fahrbahnbreite B = 6,00 m B 5,00 m Mindestlänge keine Mindestlänge, aber in sich geschlossener Abschnitt 17 Anpassung der Querschnitte dreistreifiger Abschnitt von Straßen der EKL

10 Anpassung der Querschnitte Straßen der EKL 4 4,50 m B < 5,00 m: Ist Erweiterung auf B = 5,00 m möglich? Wenn nein, Markierung als Straße der EKL 4 als Ausnahme möglich B < 4,50 m: keine Markierung 19 Gestaltung der Übergangsbereiche Übergänge vor allem im Bereich von Knotenpunkten Länge der zu betrachtenden Streckenabschnitte hängt von Randbedingungen des Teilabschnittes ab Anpassung von zu geringen Einzelradien und Radienfolgen Anordnung von Überholverboten bei kritischen Sichtweiten in zweistreifigen Abschnitten Verdeutlichung von sich ändernden Querschnitten 20 10

11 Gestaltung der Übergangsbereiche Übergangsbereich einer dreistreifigen Straße der EKL 1 zu einer dreistreifigen Bestandsstrecke an einem plangleichen signalisierten Knotenpunkt 21 Quelle: Griepenburg 11

12 Gestaltung der Übergangsbereiche Übergänge auf der freien Strecke 23 Gestaltung der Übergangsbereiche Übergänge am Knotenpunkt 24 12

13 Gestaltung der Übergangsbereiche Übergänge an der Ortschaft 25 Ergänzende Fragestellungen Straßen der EKL 4: Markierung der Zufahrten von Wirtschaftswegen 26 13

14 Ergänzende Fragestellungen Straßen der EKL 4: Markierung der Einmündungen von Wirtschaftswegen 27 Fazit langfristige Zielvorstellung: flächendeckende Umsetzung der RAL Zwischenausbau- / Zwischenmarkierungszustände möglich Sicherstellung der Mindestanforderungen Verdeutlichung der EKL ist Einzelfallentscheidung bei Nichteignung zur Markierung nach RAL Konsequenzen für Praxis 28 14

15 Ausblick Abschluss des Projektes Herbst 2015 Ergebnis: Vorschläge zur Weiterentwicklung des Diskussion der Ergebnisse im Arbeitskreis Verbesserung bestehender Straßen der FGSV Erarbeitung zweiter Entwurf des Abstimmung mit Ländern / Länderstellungnahme 29 Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand () der FGSV - aktueller Stand - VSVI-Seminar Aktuelle Regelungen für den Straßenentwurf am in Koblenz Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold Dipl.-Ing. Janette Zösch 15

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