Niederschrift. Gemeinde Gochsheim. Sitzung des Gemeinderates Gochsheim. über die öffentliche. am 24. April :30 Uhr - 21:15 Uhr

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1 Gemeinde Gochsheim Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gochsheim am 24. April 2018 um im Vorsitzende/r 19:30 Uhr - 21:15 Uhr Sitzungssaal des Rathauses Gochsheim 1. Bürgermeisterin Helga Fleischer TOP Öffentliche Sitzung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Erste Bürgermeisterin Helga Fleischer eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass alle Mitglieder des Gremiums ordnungsgemäß geladen wurden, die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt und Beschlussfähigkeit somit gegeben war. Anw.: 16 / Abst.: 0 : 0 2. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung Die Tagesordnung wurde anerkannt. 3. Anerkennung der Niederschrift vom Die Niederschrift wurde anerkannt. 4. Baugesuche Keine Veröffentlichung.

2 2. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Neubau einer Kindertagesstätte der Gemeinde Gochsheim (Träger AWO); Außenputzarbeiten (mit Wärmedämmverbundsystem); Auftragsvergabe Die Mitglieder des Gremiums stellten fest, dass Gemeinderatsmitglied Gaby Sander als 1. Vorsitzende des Vereins Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schweinfurt-Land e. V. aufgrund gesetzlicher Vertretungsmacht gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen kann. Hierzu wurden die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie der Vergabevorschlag und die zusätzlichen Erläuterungen mit aktuellem Kostenstand von Herrn Kopperger vom gleichnamigen Architekturbüro zur Kenntnis genommen und der Auftrag für die Außenputzarbeiten (mit Wärmedämmverbundsystem) an die Firma Farbenhaus Bruckmüller, Untere Au 4, Münnerstadt mit einer Auftragssumme in Höhe von ,33 EUR einschließlich Mehrwertsteuer vergeben. 6. Abfallrecht; Grünschnittdeponie Weyer; Bürgerservice und Nutzungsmöglichkeiten Hierzu wurden die Beschlussvorlage der Verwaltung vom sowie der vorliegende Antrag der Fraktion CSU/Freie Bürger vom zur Kenntnis genommen. Nachdem der Vorschlag der Verwaltung und der Antrag im Wesentlichen übereinstimmen beziehungsweise das gleiche Ziel verfolgen wurde folgender Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Schweinfurt den Erlass einer Rechtsverordnung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayAbfG zur Übertragung der Aufgabe der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen zu beantragen. Für Gras- und Laubabfall wird eine Kompostmiete angelegt und für die krautartigen Abfälle (z.b. Thuja-, Buchsbaum-, Liguster- und Hainbuchenformschnitt, Staudenpflanzen, etc.) eine Mulde aufgestellt. Holziger Strauchschnitt wird weiterhin separat angenommen. Wurzeln werden - wie bisher - an der Deponie nicht angenommen. Die Mitglieder des Gremiums waren sich einig, dass dieser freiwillige Service der Gemeinde Gochsheim den Gemeindeangehörigen auch weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen soll. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die erforderliche Trennung des unterschiedlichen Schnittgutes - Gras- und Laubabfall - Krautartiger Abfall - Holziger Strauchschnitt (bis zu einem Durchmesser von max. 15 cm)

3 3. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom strikt eingehalten wird. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, ist vom gemeindlichen Deponiepersonal entsprechend zurückzuweisen. Darüber hinaus haben sich Gemeindeangehörige, sofern sie dem gemeindlichen Deponiepersonal nicht persönlich bekannt sind, auf deren Verlangen hin auszuweisen beziehungsweise die Herkunft des Abfalls nachzuweisen. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, dem Gremium zu gegebener Zeit eine Aufstellung über die im Kalenderjahr entstandenen Kosten der Grünschnittdeponie vorzulegen. 7. Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nordwest IV" mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Gemeindeteil Gochsheim; Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Behördenbeteiligung; Behandlung der Stellungnahmen A BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (LISTE): 01 Höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken, Würzburg 02 Landratsamt Kreisbauamt, Schweinfurt 03 Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt 04 Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt 05 Landratsamt Kreisbrandrat, Schweinfurt 06 Landratsamt Gesundheitsamt, Schweinfurt 07 Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen 08 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 09 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf 10 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt 11 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt 12 Bergamt Nordbayern an der Regierung von Oberfranken -, Bayreuth 13 Luftamt Nordbayern an der Regierung von Mittelfranken -, Nürnberg 14 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg 15 Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg 16 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn 17 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg 18 IHK Würzburg-Schweinfurt, Schweinfurt 19 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg 20 Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg 21 Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt 22 Stadtwerke Schweinfurt, Gasversorgung 23 Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen 24 Gemeinde Schwebheim 25 Gemeinde Sennfeld 26 Stadt Schweinfurt, Stadtplanungsamt B BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE DIE KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN:

4 4. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 02 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg 03 Gemeinde Sennfeld C C1 BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE DIE EINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN: STELLUNGNAHMEN DIE KEINE BESCHLUSSMÄSSIGE BEHANDLUNG ERFORDERLICH MACHEN: 01 Höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken, Würzburg 02 Landratsamt Kreisbauamt, Schweinfurt 03 Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt 04 Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt 05 Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen 06 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt 07 Bergamt Nordbayern an der Regierung von Oberfranken -, Bayreuth 08 Luftamt Nordbayern an der Regierung von Mittelfranken -, Nürnberg 09 Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg 10 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn 11 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg 12 IHK Würzburg-Schweinfurt, Schweinfurt 13 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg 14 Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt 15 Stadtwerke Schweinfurt, Gasversorgung 16 Gemeinde Schwebheim 17 Stadt Schweinfurt, Stadtplanungsamt C2 STELLUNGNAHMEN DIE GANZ ODER TEILWEISE EINE BESCHLUSSMÄSSIGE BEHANDLUNG ERFORDERLICH MACHEN ODER ZU DENEN ANMERKUNGEN VERANLASST SIND: 01 Landratsamt Kreisbrandrat, Schweinfurt 02 Landratsamt Gesundheitsamt, Schweinfurt 03 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf 04 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt 05 Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg 06 Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen 01 Landratsamt Kreisbrandrat, Schreiben vom Aus der Sicht des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes ist folgendes zu beachten: - Sicherzustellen ist, dass die Zu- und Abfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird. - Die Wasserversorgung ist entsprechend dem Flächennutzungsplan Gewerbegebiet mit erhöhten Brandlasten nach dem Arbeitsblatt Technische Regeln Arbeitsblatt DVGW W 405 mit einer Versorgung von m3/std für zwei Stunden je nach Nutzung und unter Beachtung der Industriebaurichtlinie auszulegen.

5 5. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Die Geschosshöhe ist entsprechend der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge der zuständigen Feuerwehr zu berücksichtigen. - Hydranten sind in genügender Anzahl vorzusehen, vorzugsweise Oberflurhydranten. Die Gemeinde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die genannten Anforderungen bei der Durchführung seines Vorhabens erfüllt. Sie wird entsprechend darauf hinwirken. 02 Landratsamt Gesundheitsamt, Schreiben vom Das Vorhaben wurde vor Ort eingesehen. Von Seiten des Gesundheitsamtes Schweinfurt bestehen aus orts- und siedlungshygienischer Sicht keine Einwände gegen das o. g. Vorhaben. Auf den bereits geführten Schriftverkehr wird hingewiesen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im bereits geführten Schriftverkehr (Schreiben vom ) wurde ebenfalls mitgeteilt, dass aus hygienischer Sicht keine Bedenken bestehen. 03 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: a) Bodendenkmalpflegerische Belange: Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

6 6. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Die Hinweise auf die Meldepflicht bzw. die gesetzlichen Grundlagen sind bereits im Textteil des Bebauungsplans enthalten. 04 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, Schreiben vom a) Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt erhebt grundsätzlich keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nordwest IV" mit 11. Änderung des Bebauungsplans "Nordwest II" und 1. Änderung des Bebauungsplans Nordwest III mit gleichzeitiger 10. Änderung des Flächennutzungsplans. b) Wir verweisen auf die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt vom In der Stellungnahme vom wurde Folgendes mitgeteilt: b1 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt erhebt grundsätzlich keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nordwest IV" mit gleichzeitiger 10. Änderung des Flächennutzungsplans. b2 Nach Kenntnis des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt befinden sich die betroffenen Flächen alle bereits im Eigentum der Fa. Geis. Die Grundstücke Fl.-Nr. 6507, 6508, 6509, 6510 und 6498 werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die betroffenen Landwirte sind rechtzeitig über den anstehenden Flächenverlust zu informieren. Die Gemeinde geht davon aus, dass die als Pächter betroffenen Landwirte vom Vorhabenträger bereits über den anstehenden Flächenverlust informiert wurden bzw. wird umgehend darauf hinwirken. b3 Im nördlichen Teil des Flurstücks 6495 befindet sich ebenfalls landwirtschaftlich genutztes Dauergrünland. Es ist darauf zu achten, dass durch die Überplanung des landwirtschaftlichen Weges 6506 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans keine Beeinträchtigungen bei der Anfahrt und Bewirtschaftung der Fläche entstehen. Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern oder An-baugeräten sowie Erntemaschinen sollten weiterhin problemlos passieren können. Der Weg Fl.-Nr wird durch die Planung im Bereich des teilweise landwirtschaftlich genutzten Grundstücks Fl.-Nr nicht verändert, so dass er dem Bewirtschafter nach wie vor als Anwand zur Verfügung steht. Dass die Abfahrtsmöglichkeit in östlicher Richtung wegfällt ist Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens. Dies sieht die Gemeinde für den landwirtschaftlichen Verkehr

7 7. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom auch als zumutbar an, da den in landwirtschaftlicher Nutzung verbleibenden Grundstücken alternative Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. b4 Das Flurstück 6499 liegt zwischen dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nordwest III und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nordwest IV. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt verfügt über keine Kenntnisse bezüglich einer landwirtschaftlichen Nutzung dieses Flurstücks. Nach dem Erscheinungsbild des betreffenden Grundstücks und Kenntnisstand der Gemeinde wird auf dem Grundstück eine Art kleingärtnerische Nutzung betrieben. Die Planung berücksichtigt diese Nutzung mit der Zufahrt über den Wirtschaftsweg Fl.-Nr und der neuen Wendemöglichkeit am Ende der Zufahrt. c) In Ergänzung zu unserer vorausgegangenen Stellungnahme möchten wir darauf hinweisen, dass auch die Flurstücke 6487, 6488, 6489 und 6490 landwirtschaftlich genutzt werden. Es handelt sich um Ackerland. Die betroffenen Landwirte sind rechtzeitig über den anstehenden Flächenverlust zu informieren. Die betreffenden landwirtschaftlichen Flächen wurden vom Vorhabenträger als Ausgleichsflächen für die Eingriffe seines Vorhabens erworben. Die Gemeinde geht davon aus, dass die als Pächter betroffenen Landwirte vom Vorhabenträger bereits über den anstehenden Flächenverlust informiert wurden bzw. wird umgehend darauf hinwirken. 05 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg, Schreiben vom Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans: Keine Einwände. Zur Aufstellung des Bebauungsplans: Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Anfrage kann dem Vorhabenträger überlassen bleiben.

8 8. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen, Schreiben vom a) Die o. g. Aufstellung des Bebauungsplans "Nordwest IV" sowie die Änderungen des Bebauungsplanes "Nordwest II" und des Flächennutzungsplanes wurden vom Zweckverband überprüft. Wir verweisen hierzu auf unsere Stellungnahme vom Die Gemeinde geht davon aus, dass der Vorhabenträger eine regelkonforme Trink- und Löschwasserbereitstellung im Rahmen seiner Baumaßnahme sicherstellt. Sie wird entsprechend darauf hinwirken. b) Zur Verdeutlichung der möglichen Löschwasserentnahme legen wir einen Hydrantenplan mit einem entsprechend eingezeichneten 300 m Radius bei. D BÜRGER DIE EINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN 01 Arno Ludwig, Albrecht-Dürer-Str. 8, Gochsheim Schreiben vom Nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde handelt es sich bei den betreffenden Grundstücken um Flächen für die Landwirtschaft. Obwohl diese Nutzung auf den Flächen augenscheinlich nur noch untergeordnet ausgeübt wird und sich landschaftlich wertvolle Bereiche mit Gehölz-, Hecken- und Baumstrukturen entwickelt haben, ist eine Nutzung für Freizeit und Erholung in der kommunalen Bauleitplanung nicht vorgesehen und spielt auch in zukünftigen Überlegungen der Gemeinde keine Rolle. Deshalb waren die im Schreiben angeführten Schützgüter in der Interessenabwägung auch nicht zu berücksichtigen. Anw.: 17 / Abst.: 10 : 7 E STELLUNGNAHME DES LANDRATSAMTES: (HOCHBAUAMT SACHGEBIET 40.3 RECHTSAUFSICHT) Schreiben vom Folgendes wird mitgeteilt: Zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans: 1. Es wird gebeten die Aussage im Hinweis B zu F wonach Bauwerke jeder Höhe der Zustimmung der Luftfahrtbehörde bedürfen nochmals zu prüfen. Es erscheint jedoch unverhältnismäßig beispielsweise eine Einfriedung mit einer Höhe von 2 m von der Zustimmung der Luftfahrtbehörde abhängig zu machen.

9 9. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Hinweis B zu F wird lediglich der Wortlaut des für den Flugplatz Schweinfurt-Süd zutreffenden 17 Satz 1 Nr. 1 des Luftverkehrsgesetzes wiedergegeben. Dies wurde nochmals überprüft. 2. Nach Abschluss des Verfahrens ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde ( 6 Abs. 5 BauGB) Der Anregung wird gefolgt. Dem Flächennutzungsplan wird eine entsprechende zusammenfassende Erklärung beigefügt. Zur Aufstellung des Bebauungsplans: 1.a In der Festsetzung A 1 b sollte noch ein Hinweis aufgenommen werden, dass die Zustimmung der Luftfahrtbehörde für das im VEP beschriebene Vorhaben erteilt wurde (vgl. hierzu die Ausführungen in der Begründung Ziffer 8). Der Anregung wird gefolgt. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die Zustimmung der Luftfahrtbehörde für das im VEP beschriebene Vorhaben erteilt wurde. Zweiter Bürgermeister Hans-Jürgen Schwartling war bei Abstimmung nicht anwesend. 1.b Es wird darüber hinaus gebeten die Aussage im Hinweis B 4 a wonach Bauwerke jeder Höhe der Zustimmung der Luftfahrtbehörde bedürfen nochmals zu prüfen. Es erscheint jedoch unverhältnismäßig beispielsweise eine Einfriedung mit einer Höhe von 2 m von der Zustimmung der Luftfahrtbehörde abhängig zu machen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Hinweis B 4 a wird lediglich der Wortlaut des für den Flugplatz Schweinfurt-Süd zutreffenden 17 Satz 1 Nr. 1 des Luftverkehrsgesetzes wiedergegeben. Dies wurde nochmals überprüft. Zweiter Bürgermeister Hans-Jürgen Schwartling war bei Abstimmung nicht anwesend.

10 10. Fortsetzungsblatt zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Gochsheim vom Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung Es lagen keine Punkte für eine Bekanntgabe vor. Anw.: 17 / Abst.: 0 : 0

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