Universität Siegen Sommersemester 2018 Urheber- und Verlagsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Universität Siegen Sommersemester 2018 Urheber- und Verlagsrecht"

Transkript

1 Universität Siegen Sommersemester 2018 Urheber- und Verlagsrecht Jun. Prof. Dr. Christian Gomille

2 A. Grundlagen Vorlesungsgliederung 1 Zweck und Gegenstand des Urheberrechts B. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte 2 Das Werk 3 Die Urheberschaft 4 Die Verwertungsrechte des Urhebers

3 Vorlesungsgliederung B. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte 5 Das Urheberpersönlichkeitsrecht 6 Die sonstigen Rechte des Urhebers 7 Die Grenzen des Urheberrechts 8 Die verwandten Schutzrechte

4 Vorlesungsgliederung C. Verletzung und Rechtsschutz 9 Rechtsnachfolge in der Urheberrecht 10 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht 11 Einzelne Verwertungsverträge, insbesondere der Verlagsvertrag 12 Die Verwertungsgesellschaften 13 Rechtsschutz gegen Verletzungen des Urheberrechts

5 Vorlesungsgliederung D. Das Verhältnis zum internationalen Recht 14 Die Anwendbarkeit des UrhG auf internationale Sachverhalte 15 Völkerrechtliche Verträge über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

6 Arbeitsmaterialien Textsammlung Medienrecht, herausgegeben von Fechner/Mayer, 13. Aufl. 2017, Verlag C.F. Müller

7 Arbeitsmaterialien: Literatur

8 Prüfungsleistungen Das Modul Recht der Kreativwirtschaft erstreckt sich über zwei Semester und enthält zwei Vorlesungen sowie die zugehörigen Kolloquien Am Ende des zweiten Semesters (WiSe 2018/2019) findet eine 4 stündige Modulabschlussklausur über den Stoff beider Semester statt Während des ersten Semesters ist eine semesterbegleitende Hausarbeit zu verfassen Als Bearbeitungszeit für die Hausarbeit ist 23. Mai bis 11. Juli 2018 vorgesehen Wichtig: Für die Teilnahme an der Hausarbeit bedarf es einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt

9 1 Zweck und Gegenstand des Urheberrechts

10 I. Der Zweck des Urheberrechts Fall 1 ( Axolotl Roadkill ): Aaron betreibt ein Weblog, in dem er Kurzgeschichten, Lyrik und dergleichen zu wechselnden Themen veröffentlicht. Wiederkehrend verfasst er dabei Episoden, die in der Berliner Technoszene spielen und nicht unmaßgeblich autobiographisch inspiriert sind. Außerhalb eines eher eng gezogenen Kreises eingefleischter Fans, nimmt kaum jemand Notiz von Aarons Weblog und den dort publizierten Inhalten. Irgendwann stößt die Nachwuchsautorin Helena auf Aarons Texte. Sie kopiert diese, fügt sie neu zusammen, ergänzt sie um eigene Passagen und publiziert den so gewonnenen Gesamttext unter eigenem Namen als ihren Debutroman. Das Buch wird von den Feuilletons hymnisch gefeiert, mit diversen Literaturpreisen dekoriert und schließlich zum Verkaufsschlager. Aaron erkennt nun das Vermarktungspotential seiner Texte und ist verärgert, dass nicht er, sondern Helena es ausschöpft. Wie geht die Rechtsordnung mit dieser Situation um?

11 Interessenlage des Aaron Klarstellung, dass der Text letztlich aus seiner Feder stammt Eigene Nutzung der Vermarktungsmöglichkeiten

12 Voraussetzungen für die rechtliche Verwirklichung dieser Interessen Ausgangspunkt: Es braucht ein subjektives Recht, dem zufolge A den Ruhm und die Abschöpfung des Marktpotentials für sich beanspruchen kann Relative Rechte Gewähren seinem Inhaber eine Rechtsposition nur gegenüber einer oder mehreren bestimmten Personen Absolute Rechte Haben inhaltlich eine positive Zuweisungs und negative Abwehrfunktion, die gegenüber jedermann gilt

13 Entstehung absoluter Rechte durch schöpferischen Akt Entstehen durch einen schöpferischen Akt neue Gegenstände, stellt sich die Frage, welcher Person dieser neue Gegenstand als ihrer zugeordnet werden soll Hier konkurrieren miteinander die Person, welche die eingesetzten Ressourcen geliefert hat, und die Person, welche die Kreativität eingebracht hat Die Entstehung absoluter Rechte durch schöpferischen Akt ergibt sich in gewissem Umfang bereits aus den allgemeinen Regeln des BGB

14 947 I Hs. 1 BGB Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; (...).

15 948 I BGB Werden bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt oder vermengt, so finden die Vorschriften des 947 entsprechende Anwendung.

16 950 I BGB Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes. Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche.

17 Schöpferische Tätigkeit und Allgemeines Persönlichkeitsrecht Im BGB und Nebengesetzen nur fragmentarisch geregelt Grundlage jedoch in Art. 2 I i.v.m. 1 I GG und Art. 8 I EMRK Inhaltliche Gewährleistung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Achtung der personalen Würde als Mensch Freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit Selbstbestimmung über die eigene Darstellung in der Öffentlichkeit Denkbar: Jeder schöpferische Akt ist eine Persönlichkeitsäußerung, die dem Einzelnen ein absolutes Recht an dieser Äußerung entstehen lässt...

18 Rechtspolitische Interessenbewertung Fazit: Das BGB allein verwirklicht die Interessen des A nicht. Es gewährt ihm kein absolutes Recht an seinem Text als einem geistigen Gut Unverträglichkeit mit der Wertung des 950 BGB Allgemeininteresse an einem reichhaltigen Kulturleben Individuelles Interesse des Urhebers

19 Verfassungsrechtliche Interessenbewertung Art. 14 I GG: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Verpflichtung des Gesetzgebers auf die Schaffung eines Kernbestands von Normen, welche die Existenz, Funktionsfähigkeit und Privatnützigkeit von Eigentum sicherstellen Dazu gehört die grundsätzliche Zuordnung des Ergebnisses kreativen Schaffens an den Urheber

20 Europarechtliche Interessenbewertung Art. 17 I GRCh: Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist. Art. 17 II GRCh: Geistiges Eigentum wird geschützt.

21 Konsequenz: Die Schaffung des Urheberrechts Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 Schutzgegenstand des Urheberrechts: Ideelle und materielle Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk Urheber und Urhebervertragsrecht

22 Eigenart des Urheberrechts als Immaterialgut Eigene kreative Leistung des Urhebers D.h.: Der Urheber erschafft durch seinen individuellen Geist eine neue Ausdrucksform als Text, Musik oder bildende Kunst, die in dieser Form bislang noch nicht existierte Deshalb entsteht das Urheberrecht durch seine Vollendung und bedarf keines staatlichen Verleihungsaktes

23 Urheberrecht und Patentrecht Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind ( 1 I PatG). Kennzeichen: Ein objektiv wissenschaftliches Prinzip wird einer neuen Verwertung zugeführt Weitgehend unabhängig vom individuellen Geist des Erfinders Entstehung erst durch Erteilung des Patents seitens der zuständigen staatlichen Stelle

24 Urheberrecht und Designrecht Als eingetragenes Design wird ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat ( 2 I DesignG). Ein Design ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt ( 1 Nr. 1 DesignG). Konkurrenz beider Schutzinstrumente

25 Urheberrecht und Kennzeichenrecht Rechte an Kennzeichen von Personen oder Gegenständen, insb. 12 I BGB, 17 ff. HGB, 3 MarkenG Zweck: Klare Zuordnung. Vermeidung von Irreführungen im rechtlichen und ggf. geschäftlichen Verkehr Das Verhältnis der beiden Schutzinstrumente zueinander

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2017/2018 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer - Überblick Immaterialgüterrecht Urheberrecht

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2018/2019 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz Wirtschaftsgesetze

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.

Mehr

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von Urheberrecht Ein Studienbuch von Dr. Manfred Rehbinder em. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) und Dr. Alexander Peukert o. Professor an der Goethe-Universität

Mehr

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Allgemeiner und besonderer Teil des Medienrechts Das Lehrbuch von Frank Fechner zum Medienrecht und ebenso andere Lehrbücher zu diesem Rechtsgebiet

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br. Urheberrecht EIN STUDIENBUCH von Dr. Manfred Rehbinder o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) 11., neubearbeitete Auflage des von Prof. Dr. Heinrich Hubmann begründeten

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR)

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2018 Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht,

Mehr

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Inhalt Literatur... VI 1: Urheberrecht... 1 A. Grundsätzliches... 1 I. Gesetz...

Mehr

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe

Mehr

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,

Mehr

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht Marvin Bartels 23.06.2017 1 I. Immaterialgüterrecht Allgemeines Grundsatz:

Mehr

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb

Mehr

Universität Siegen Sommersemester 2018 Medienverfassungsrecht

Universität Siegen Sommersemester 2018 Medienverfassungsrecht Universität Siegen Sommersemester 2018 Medienverfassungsrecht Jun. Prof. Dr. Christian Gomille Einleitung: Was machen wir in diesem Kurs? Was sind Medien? Grundsatz: Alles, was den Austausch von Informationen

Mehr

Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme?

Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme? Blockchain Chancen, Recht und Regulierung, Münster 11/2017 Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme? Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität

Mehr

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,

Mehr

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf.

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf. Urheberrecht Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Das Urheberrecht entsteht mit dem Schaffen des Werkes. Wesen und Entstehen des Urheberrechts Das Urheberrecht

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer Patentanwalt, European Patent Attorney Lehrbeauftragter an der Universität Passau 4. Auflage VERLAG

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer Patentanwalt, European Patent Attorney 6. Auflage VERLAG FRANZ VAHLEN MÜNCHEN 2005 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin Patent- und Urheberrecht Vorlesungstermin 7. 7. 2014 Inhalt Teil 1 Patentrecht und Urheberrecht im Vergleich (Überblick) Rechte des Patentinhabers/ Grenzen des Patentschutzes Patent als Gegenstand des

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Revision Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1. Grundlagen I. Gemeinschaftsrecht und Urheberrecht... 1 1. Regelungsbefugnis... 1 2. Primäres Gemeinschaftsrecht... 2 3. Sekundäres

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer Patentanwalt, European Patent Attorney 7. Auflage VERLAG FRANZ VAHLEN MÜNCHEN Inhaltsverzeichnis Abkürzungen

Mehr

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Mühldorf, den 5. Oktober 2004 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München Zu erreichen

Mehr

Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Medienfreiheit

Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Medienfreiheit 20 Medienrecht rechte Verfassungsrang und stehen über den sog. einfachen Gesetzen, gehen normalen Gesetzen also vor. Nach dem Kreis der Berechtigten lassen sich Grundrechte einerseits in sog. Jedermannsrechte

Mehr

Kolloquium Immaterialgüterrecht II Sommersemester 2018

Kolloquium Immaterialgüterrecht II Sommersemester 2018 Kolloquium Immaterialgüterrecht II Sommersemester 2018 Prof. Dr. Alexander Peukert Goethe University Frankfurt am Main a.peukert@jur.uni-frankfurt.de Kolloquium zu Schwerpunktbereichen 1 und 2 in Ergänzung

Mehr

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen

Mehr

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines Vorlesung Immaterialgüterrecht HS 2007 Prof. R.M. Hilty/Dr. M. Berger/Prof. A. Heinemann 4 II. SCHUTZGEGENSTAND 1. Allgemeines 1.1 Abgrenzungsfragen 1.2 Betrachtete Schutzrechte Urheberrecht Patentrecht

Mehr

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Do., 16 18 Uhr in HS II (AU) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher

Mehr

Patentrecht - Allgemeines

Patentrecht - Allgemeines Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,

Mehr

Schutzgesetze. H. Hering, Gewerblicher Rechtsschutz für Ingenieure, essentials, DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014

Schutzgesetze. H. Hering, Gewerblicher Rechtsschutz für Ingenieure, essentials, DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 Schutzgesetze 2 Eingebettet in die Rechtsgrundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfasst der gewerbliche Rechtsschutz in Deutschland hauptsächlich die folgenden Sonderschutzgesetze: Patentgesetz

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Grundrisse des Rechts. Urheberrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M.

Grundrisse des Rechts. Urheberrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. Grundrisse des Rechts Urheberrecht Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XIII XVII 1. Grundlagen I. Unionsrecht und Urheberrecht...

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung

Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung Laura Maria Zentner Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung 1 IX Kapitel 1: Grundlagen 1 A Der grundlegende Konflikt zwischen Urheber

Mehr

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? 02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee

Mehr

Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) Vorlesung Immaterialgüterrecht Wintersemester 2012/13 Kurzgliederung und Literaturauswahl

Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) Vorlesung Immaterialgüterrecht Wintersemester 2012/13 Kurzgliederung und Literaturauswahl 1. Teil: Einführung 1 Überblick 2 Grundlagen des Immaterialgüterrechts 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 3 Urheberrecht 4 Verwandte Schutzrechte im Überblick 3. Teil: Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr

Sui-generis Schutz für Datenbanken

Sui-generis Schutz für Datenbanken Sui-generis Schutz für Datenbanken Die EG-Datenbankrichtlinie vor dem Hintergrund des nordischen Rechts von Viola Bensinger C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1999 Inhaltsverzeichnis Literatur-

Mehr

Urheberrecht. Rechtsquellen

Urheberrecht. Rechtsquellen Urheberrecht Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz 1936 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 Seite 106 1 Schutzgegenstand Werk 1 UrhG (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Prüfe dein Wissen: PdW 32 Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht von Prof. Dr. Horst-Peter Götting 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406

Mehr

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung

Mehr

Probevorlesung. "Der Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb gem. 950 BGB - Das Verhältnis von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion"

Probevorlesung. Der Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb gem. 950 BGB - Das Verhältnis von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion Probevorlesung "Der Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb gem. 950 BGB - Das Verhältnis von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion" Prof. Dr. Martin Maties Sommersemester Raum 1009 2012 Freitag,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Materialienverzeichnis... XXVII Einleitung... 1 1. Teil: Die Grundlagen Kapitel 1: Die Wahrnehmung der Planer

Mehr

IP Kongress 2018 Düsseldorf. Industrieclub Düsseldorf Montag, 25. Juni 2018

IP Kongress 2018 Düsseldorf. Industrieclub Düsseldorf Montag, 25. Juni 2018 IP Kongress 2018 Düsseldorf Industrieclub Düsseldorf Montag, 25. Juni 2018 Designschutz als technisches Schutzrecht? Prof. Dr. Stefan Sasse Prof. Dr. Ing. Patentanwalt Büro Hambrug Inhalt Die gewerblichen

Mehr

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Schaubild 1 Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Teil 1: Urheberrecht, 1 ff. I. Das Werk, 2 Bearbeitung, 3 Sammelwerk, 4 Amtliche Werke, 5 Veröffentlichte und erschienene Werke, 6 II.

Mehr

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam Urheberrecht von Tobias Lettl o. Professor an der Universität Potsdam I : Verlag C. H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XVII 1. Grundlagen I. Gemeinschaftsrecht

Mehr

Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney

Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney 9. Mitteldeutscher Exporttag Magdeburg 12.09.2017 Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney Die Patenterie GbR Bayreuth Coburg - Fürth Leibnizstraße 6 Tel.: 0921/507086-0

Mehr

Patentkategorien. Erzeugnispatent (Vorrichtungspatent)

Patentkategorien. Erzeugnispatent (Vorrichtungspatent) Patentkategorien Patentschutz kann angestrebt werden für technische Lehren, die entweder ein Erzeugnis oder ein Verfahren betreffen. Welche der beiden Kategorien als Schutzform in Frage kommt, bestimmt

Mehr

Geistiges Eigentum. Vorschriftensammlung zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Geistiges Eigentum. Vorschriftensammlung zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht Geistiges Eigentum Vorschriftensammlung zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht Bearbeitet von Achim Förster, Ralf Uhrich, Prof. Dr. Herbert Zech 5., aktualisierte und erweiterte

Mehr

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht SS Professor 2015 Urheberrecht Dr. Norbert P. VIIFlechsig - Urheber- und Medienrecht Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Teil VII - 2 Urheberstrafrecht - 106 ff. UrhG Vorlesung Urheberrecht

Mehr

Gleiches Recht für alle Darbietungen?

Gleiches Recht für alle Darbietungen? Henning Hillers Gleiches Recht für alle Darbietungen? Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 15 Teil 1. Darbietungsschutz de lege lata 18 A. Sonderrechtlicher Schutz der Darbietungen

Mehr

Christoph Clement. Urheberrecht und Erbrecht

Christoph Clement. Urheberrecht und Erbrecht Christoph Clement Urheberrecht und Erbrecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1993 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 10 Einleitung 13 1. Teil: Grundlagen 15 1 Geschichte und Entwicklung der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XII

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XII Vorwort.......................................... V Literaturverzeichnis.................................. XII I. Bildbeschaffung................................. 2 1. Herstellung von Aufnahmen von Sachen............

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen Grundelemente der Wissensschutz Strategie Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung

Mehr

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz Wiki, Urheberrecht und Plagiate Graz 23.9.2008 1 Stichwort: Wiki Ein Wiki (Hawaiisch für schnell ), seltener auch WikiWiki oder WikiWeb genannt, ist eine Software und Sammlung von Webseiten, die von den

Mehr

1 2. N O V E M B E R 0 9 NOV 09 I P I M A U F S C H W U N G

1 2. N O V E M B E R 0 9 NOV 09 I P I M A U F S C H W U N G NOV 09 1 2. N O V E M B E R 0 9 I P I M A U F S C H W U N G IP IM AUFSCHWUNG 12. November 2009 I. IP als Vermögenswert Arten von IP Entstehung Schutz Erwerb und Verwertung von IP IP und Kreditsicherung

Mehr

Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt

Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt 1. Grundlagen 1.1. Das Patent als staatlich gewährtes Ausschließungsrecht 1.2. Das Patentrecht im Verhältnis zu anderen Rechten 1.2.1. Patent und andere gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: / Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend

Mehr

Die Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch das Setzen von Hyperlinks, Inline-Frames und Meta-Tags

Die Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch das Setzen von Hyperlinks, Inline-Frames und Meta-Tags Ulrich Worm Die Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch das Setzen von Hyperlinks, Inline-Frames und Meta-Tags PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten

Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &

Mehr

Meine Ideen mein Eigentum? Grundwissen zum Themenkreis: geistiges Eigentum - Urheberrecht, Verwertungsrecht, Nutzungsrecht

Meine Ideen mein Eigentum? Grundwissen zum Themenkreis: geistiges Eigentum - Urheberrecht, Verwertungsrecht, Nutzungsrecht LL. M. Anne-Marie Schmitt anne-marie.schmitt@uni-rostock.de Meine Ideen mein Eigentum? Grundwissen zum Themenkreis: geistiges Eigentum - Urheberrecht, Verwertungsrecht, Nutzungsrecht 12.12.2016 2009 UNIVERSITÄT

Mehr

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Franziska Weise E-Learning Topic Medien&Recht 1. Dez. 2009 Agenda > Urheberrecht Grundsätze

Mehr

Immaterialgüterrecht. Einführung & Designrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016

Immaterialgüterrecht. Einführung & Designrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016 Immaterialgüterrecht Einführung & Designrecht Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016 Semesterüberblick Vorlesung Immaterialgüterrecht, Prof. Dr. Daniel Hürlimann

Mehr

Einführung in das Musikrecht II. Dr. Christopher Wolf

Einführung in das Musikrecht II. Dr. Christopher Wolf Einführung in das Musikrecht II Dr. Christopher Wolf Organisatorisches Arbeitsmaterial Gesetzessammlung Urheber-und Verlagsrecht aus dem Beck-Verlag Praxishandbuch Musikrecht, Hans-Jürgen Homann Musikrecht

Mehr

Gliederungsüberblick. 1. Teil: Einführung. 1 Überblick. 2 Grundlagen des Immaterialgüterrechts. 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Gliederungsüberblick. 1. Teil: Einführung. 1 Überblick. 2 Grundlagen des Immaterialgüterrechts. 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 1. Teil: Einführung 1 Überblick Gliederungsüberblick 2 Grundlagen des s 2. Teil: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 3 Urheberrecht 4 Verwandte Schutzrechte: Überblick 3. Teil: Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.v., Wuppertal. IP Awareness Seminar Ambiente Frankfurt, RA Martin Auerbach

Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.v., Wuppertal. IP Awareness Seminar Ambiente Frankfurt, RA Martin Auerbach Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.v., Wuppertal RA Martin Auerbach www.heimtex.de IP Awareness Seminar Ambiente Frankfurt, 13.02.2010 1 Inhalt kurze Themeneinführung Schutzmöglichkeiten (Schutzrechte,

Mehr

Handbuch des Urheberrechts

Handbuch des Urheberrechts Handbuch des Urheberrechts Herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Loewenheim Frankfurt am Main Bearbeitet von* Dr. Bernhard v. Becker, Rechtsanwalt in München; Dr. Oliver Castendyk, Rechtsanwalt in Potsdam;

Mehr

Eigentumserwerb kraft Gesetzes: I. Verbindung und Vermischung. II. Verarbeitung. III. Sonstige Fälle

Eigentumserwerb kraft Gesetzes: I. Verbindung und Vermischung. II. Verarbeitung. III. Sonstige Fälle Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Eigentumserwerb kraft Gesetzes: I. Verbindung und Vermischung II. Verarbeitung III. Sonstige Fälle -- Änderung der Eigentumslage kraft

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Arbeitsgemeinschaft. Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Arbeitsgemeinschaft. Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum - Einführung in das Recht und die Rechte an Geistigem Eigentum - AG-Leitung: RAin

Mehr

Inhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ

Inhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 11 VORWORT... 17 EINLEITUNG... 19 KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN... 21 A. Der Richtlinienvorschlag von 1988... 21 B. Der

Mehr

o Nomos Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann

o Nomos Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Zur rechtlichen Zulässigkelt von Online-Diensten wie "Google Street View" o Nomos Inhaltsverzeichnis

Mehr

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Innominatverträge, Herbstsemester 2010 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2010 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich

Mehr

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES Grundbegriffe des UrhG Vervielfältigung für die Lehre Hinweise zum Zitatrecht Sanktionen bei Verstößen Grundbegriffe des UrhG Werk und Werkarten 1 Abs

Mehr

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Rosenheim, den 19. Oktober 2005 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München und Mehring Dr. Freiesleben Folie 1 Gliederung Einleitung

Mehr

elearning & Recht , Wien Mag. Michael Lanzinger

elearning & Recht , Wien Mag. Michael Lanzinger elearning & Recht 01.12.2015, Wien Mag. Michael Lanzinger Magister Who? Magister Michael Lanzinger michael.lanzinger@jku.at Seit 2013 Rechtsanwaltsanwärter seit 2014 in der Kanzlei Mag. Bonelli in Wels

Mehr

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht

Mehr

1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzwirkungen. 1.3 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzrechtsbestand

1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzwirkungen. 1.3 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzrechtsbestand Vorlesung Immaterialgüterrecht HS 2007 Prof. R.M. Hilty/Dr. M. Berger/Prof. A. Heinemann 12 III. Schutzvoraussetzungen 1. Grundlagen 1.1 Notwendigkeit für Schutzvoraussetzungen 1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen

Mehr

Überblick zum Geistigen Eigentum

Überblick zum Geistigen Eigentum Überblick zum Geistigen Eigentum 1 Gliederung 1. Patente (PatG) 2. Gebrauchsmuster (GebrMG) 3. Marken und Unternehmenskennzeichen (MarkenG) 4. Eingetragene Designs (DesignG) 5. Urheberrecht (UrhG) 6. Lizenzen

Mehr

Kapitel 1 Einführung in das UWG

Kapitel 1 Einführung in das UWG Kapitel 1 Einführung in das UWG Inhalt: Begriff des Wettbewerbsrechts Einordnung im Rechtssystem kurze geschichtliche Einordnung 1 Teil I Begriff des Wettbewerbsrechts Dieser Kurs beschäftigt sich mit

Mehr

Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten?

Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? D R. M E T Z N E R R E C H T S A N W Ä L T E Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? Dr. Michael Metzner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geiselwind, 2. April 2011 Fragen über Fragen

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG

Mehr

Die Bedeutung von Eigentumsrechten für Innovationen

Die Bedeutung von Eigentumsrechten für Innovationen Universität Bayreuth Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, insb. Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht www.geistiges-eigentum.info Die Bedeutung von Eigentumsrechten

Mehr

Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen

Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen 1/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII - 2013-07-04 Geschmacksmuster Erkennen - Erlangen - Durchsetzen drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider 2/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII -

Mehr

Saskia Eschmann. Rechtsschutz von Modedesign

Saskia Eschmann. Rechtsschutz von Modedesign Saskia Eschmann Rechtsschutz von Modedesign Stampfli Verlag AG Bern 2005 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung 1 1 Schutz von Modeschopfungen durch das schweizerische Urheberrecht

Mehr

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Andreas Nestl Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns E-Mail: andreas.nestl@gda.bayern.de

Mehr