Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung 2007 mit Anlagen
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- Kirsten Weiss
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1 Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung 2007 mit Anlagen Der Entwurf der Hauhaltssatzung 2007 mit Anlagen wird durch Herrn Bürgermeister Hermann-Josef Scheich vorgelegt, erläutert und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Vorlage des Investitionsprogrammes für die Jahre Das Investitionsprogramm wird durch Herrn Bürgermeister Hermann-Josef Scheich erläutert, den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgelegt und an den Hauptund Finanzausschuss verwiesen. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung zur Gebührensatzung vom zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Marktgemeinde Eiterfeld vom Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom , TOP 3 wird der vorgelegte Entwurf einstimmig als 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Marktgemeinde Eiterfeld vom beschlossen. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens aus dem Sofortprogramm Abwasserfinanzierung des Landes Hessen 2006 Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom , TOP 4 wird einstimmig beschlossen, das Darlehen vom Land Hessen aus dem Sofortprogramm 2006 Teil II zum Bau von Abwasseranlagen in Arzell, Untere Schodersstraße in Höhe von zu folgenden Konditionen aufzunehmen. Darlehensbetrag: ,00 Laufzeit: 20 Jahre Zinssatz bis 2026: 3,97 % Tilgungszuschuss Land ab : 30 % Zinszuschuss: 1 % 1
2 Tilgungsfrei: bis 2010 Haushaltsüberschreitungen 2006 nach 100 HGO hier: Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitungen Die Haushaltüberschreitungen im Jahr 2006, Stand werden zur Kenntnis genommen. Bekanntgabe der Stellungnahme der Marktgemeinde Eiterfeld zum Anhörungs- und Offenlegungsentwurf "Entwurf - Regionalplan Nordhessen 2006" Aufgrund der Beschlussempfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom , TOP 3 werden die Anregungen und Bedenken einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Regionalplans Nordhessen 2006 einschließlich Umweltbericht und Plankarten wurden termingerecht bis Donnerstag, den beim Regierungspräsidium Kassel abgegeben. Der Landkreis Fulda wurde über die abgegebene Stellungnahme informiert. Der Landkreis soll gegebenenfalls die regional bedeutsamen Anliegen, Anregungen und Bedenken aufgreifen und diese unterstützen. BAULEITPLANUNG DER MARKTGEMEINDE EITERFELD Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gesamtgemarkung Beratung und Beschlussfassung über die a.) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB in der Zeit vom bis vorgebrachten Anregungen und Hinweise b.) Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB und gem. 4a (3) 2
3 BauGB zu a) Aufgrund der Beschlussempfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom werden die Anregungen und Hinweise entsprechend der als Anlage beigefügten Beratungs- und Beschlussvorlage einstimmig beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die Abwägung informiert. zu b) Aufgrund der Beschlussempfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom , TOP 4 b wird gemäß 3 (2) Baugesetzbuch i.d.f. vom der vorgelegte Entwurf des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Eiterfeld nebst Begründung einstimmig als Satzung beschlossen. Der Planentwurf ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Marktgemeinde Eiterfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut für die verkürzte Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen ab- geg ben werden. Hierauf ist in der erneuten öffentlichen Bekanntmachung gem. 3 Abs 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist. 3
4 Prüfung auf Durchführung der KFZ- An- und Abmeldung in der Gemeindeverwaltung Eiterfeld hier: Bekanntgabe der Stellungnahme des Landrates des Landkreises Fulda zum Antrag der Gemeindevertretung vom , TOP 12 Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich gibt bekannt, dass der Landrat des Landkreises Fulda die Durchführung der Kfz-An- und Abmeldung in der Gemeindeverwaltung Eiterfeld mit Schreiben vom abgelehnt hat. ANFRAGE DER CDU- FRAKTION VOM Bericht über die geplante Änderung des Ausbaues des Finkenweges in Eiterfeld Der Gemeindevertreter Herr Gert Oehrling (CDU) begründet die Anfrage der CDU- Fraktion, die Bestandteil dieser Niederschrift ist. Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich teilt sodann folgendes mit: zu 1.: Wurde zu der geplanten Änderung des Ausbaues des Finkenweges in Eiterfeld eine verkehrsrechtliche Stellungnahme eingeholt? Wenn ja, wie lautet diese? Eine verkehrsrechtliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde liegt vor. Aus verkehrspolizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht bestehen gegen die beabsichtigte Veräußerung der besagten Teilfläche des "Finkenweges" unter folgenden Bedingungen keine Bedenken. 0. Die Ver- und Entsorgungsmöglichkeit der beiden genannten Grundstücke ist über die Straße "Ebertsgraben" sichergestellt. 0. Im Einmündungsbereich "Finkenweg/Ebertsgraben" ist das Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit dem Zusatzzeichen "Keine Wendemöglichkeit" aufzustellen. zu 2.: Warum wurde diese neue Straßenplanung auch bezüglich der Anlieger- 4
5 bedenken und der noch unbebauten Grundstücke nicht im Bau- Planungsund Umweltausschuss behandelt? Es hat eine Anliegerversammlung stattgefunden. Hieran nahmen neben den Vertretern der Gemeinde die beiden Anlieger teil. Da die beiden Anlieger konträre Auffassungen vertreten, wird Herr Bürgermeister Hermann-Josef Scheich dem Gemeindevorstand vorschlagen, den Ausbau des Finkenweges auf unbefristete Zeit zurückzustellen. Bekanntgaben des Bürgermeisters 1. Geh- und Radweg zwischen den Ortsteilen Eiterfeld und Reckrod Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am den Planungsauftrag einschl. der landschaftspflegerischen Begleitplanung an das Ing.-Büro Buchspies, Fulda, bei einer Brutto- Angebotssumme von ,34 erteilt. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt rd. 920 m. 2. Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Der Auftrag für den Transport und die Aufbringung von Klärschlamm aus den Kläranlagen in Buchenau, Soisdorf und Großentaft sowie die Akquirierung der hierzu benötigten Flächen wurde an den preisgünstigsten Bieter, die Gebr. Herrlich, Hofbieber bei einer Brutto- Angebotssumme von ,- erteilt. Die jährlich zu erwartende Schlammmenge beträgt ca m³. 3. Beschaffung eines Mobilbaggers für den gemeindlichen Bauhof In der Sitzung des Gemeindevorstandes am wurde beschlossen, ein Bokimobil-Bagger 4551 auf der Grundlage eines Leasingangebotes, Nettokaufpreis ,00 bei einer Laufzeit von 72 Monaten zu beschaffen. Somit sind die technischen Voraussetzungen gegeben und der gemeindliche Bauhof kann ab dem den Grabaushub auf unseren Friedhöfen durchführen 5. Dorferneuerung Leimbach 5
6 Die Investitionsbank Hessen hat mit Schreiben vom dem Antrag der Marktgemeinde Eiterfeld zugestimmt, den ursprünglichen Investitionsrahmen wieder herzustellen. Somit ist das Projekt Anlage eines naturnahen Spiel- und Freizeitgeländes am Bach (Bürgerprojekt) in den Gesamtinvestitionsrahmen für den Förderschwerpunkt Leimbach wieder aufgenommen und der Gesamtinvestitionsrahmen erhöht sich um auf nunmehr wieder
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