Inhaltsverzeichnis Sponsoring Subventionen Zuwendungen im Wege einer Treuhandschaft... 16
|
|
- Astrid Otto
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort... V Verzeichnis der Autorinnen und Autoren... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX 1. Allgemeines und Definition Der Begriff Spende Der Spendenbegriff nach Zivilrecht Allgemeines Gegenstand einer Schenkung Unentgeltlichkeit Gegenleistung Verknüpfung Freiwilligkeit Schenkungsabsicht Gemischte Schenkung Der Spendenbegriff nach Steuerrecht 4a EStG Spendenarten Geldspenden Sachspenden Zuwendungen mit Gegenleistungen Allgemeines Gegenleistung bei Losverkäufen Versteigerung/Veräußerung gespendeter Gegenstände Fundraising Dinner Mitgliedsbeiträge Echte Mitgliedsbeiträge Unechte Mitgliedsbeiträge Fördermitgliedschaft Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände Sponsoring Subventionen Zuwendungen im Wege einer Treuhandschaft Pausz (Hrsg), Spendenratgeber IX
2 2. Begünstigte Zwecke und Einrichtungen des 4a EStG Begünstigte Zwecke und Einrichtungen des 4a im Überblick Begünstigte Zwecke und Einrichtungen des 4a im Detail Forschung und Lehre (Abs 2 Z 1 ivm Abs 3) Begünstigter Zweck (Abs 2 Z 1) Erforderliche Mittelverwendung Begünstigte Einrichtungen (Abs 3) Universitäten (Abs 3 Z 1) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds (Abs 3 Z 2) Nach dem BStFG oder BStFG 2015 errichtete Stiftungen und Fonds (Abs 3 Z 2a) Österreichische Akademie der Wissenschaften (Abs 3 Z 3) Mit Forschungs- und Lehraufgaben befasste Institutionen (Abs 3 Z 4, 5 und 6) Österreichbezug der Forschungstätigkeit Österreichbezug der forschenden Einrichtung In Abs 4 genannte Einrichtungen (Abs 2 Z 2) Österreichische Nationalbibliothek (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit a) Österreichisches Archäologisches Institut (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit a) Institut für Österreichische Geschichtsforschung (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit a) Österreichisches Filminstitut (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit a) Österreichische Museen (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit b) Bundesdenkmalamt und Denkmalfonds (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit c) Behindertensportverbände (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit d) Internationale Anti-Korruptions-Akademie (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit e) Diplomatische Akademie (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit f) Der Kunst und Kultur dienende Körperschaften in der EU bzw einem Staat mit umfassender Amtshilfe (Abs 2 Z 2 ivm Abs 4 lit g) X Pausz (Hrsg), Spendenratgeber
3 In Abs 2 Z 3 genannte Zwecke Mildtätige Zwecke (Abs 2 Z 3 lit a) Entwicklungshilfe (Abs 2 Z 3 lit b) Katastrophenhilfe (Abs 2 Z 3 lit c) Umweltschutz (Abs 2 Z 3 lit d) Betreuung von Tieren (Abs 2 Z 3 lit e) Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der Zwecke isd Abs 2 Z 3 (Abs 5) Operative Organisation (Abs 5 Z 1 bis 3) Spendensammelorganisationen (Abs 5 Z 4) Mittelweitergebende Organisationen (Abs 5 Z 5) Aufgaben der Feuerpolizei, der örtlichen Gefahrenpolizei und des Katastrophenschutzes (Abs 2 Z 4 ivm Abs 6) Künstlerische Tätigkeiten (Abs 2 Z 5 ivm Abs 4a) Spendenbegünstigungsbescheid Aufnahme in die Spendenliste des BMF gem 4a Abs 8 EStG Materielle Voraussetzungen zur Aufnahme in die Liste nach 4a Abs 8 Z Umfasste Körperschaften Materielle Voraussetzungen nach Abs 8 Z 1 lit a bis e Ausschließliche Verfolgung abgabenrechtlich begünstigter Zwecke (Abs 8 Z 1 lit a) Erforderlicher Tätigkeitszeitraum (Abs 8 Z 1 lit b) Ausmaß wirtschaftlicher Tätigkeiten (Abs 8 Z 1 lit c) Sparsame Verwaltung (Abs 8 Z 1 lit d) Vermögensverwendung bei Auflösung/Wegfall des Zwecks (Abs 8 Z 1 lit e) Materielle Voraussetzungen nach 4a Abs 8 Z 2 für abgabenrechtlich nicht begünstigte wissenschaftlich tätige Körperschaften und Dachverbände von Behindertensportorganisationen zur Aufnahme die Liste des BMF Umfasste Körperschaften Materielle Voraussetzungen nach Abs 8 Z 2 lit a bis f Ausgestaltung der Rechtsgrundlage (Abs 8 Z 2 lit a) Tatsächliche Geschäftsführung, untergeordnete betriebliche Tätigkeit (Abs 8 Z 2 lit b) Pausz (Hrsg), Spendenratgeber XI
4 Verbot der Zuwendung von Vermögensvorteilen; Verwendungspflicht für Spenden (Abs 8 Z 2 lit c) Erforderlicher Zeitraum der Tätigkeit (Abs 8 Z 2 lit d) Zulässige Höhe der Verwaltungskosten (Abs 8 Z 2 lit e) Vermögensverwendung bei Auflösung/Wegfall des Zwecks (Abs 8 Z 2 lit f) Materielle Voraussetzungen für spendensammelnde Organisationen (Abs 8 Z 3) Spendensammeleinrichtung als begünstigte Spendenempfänger Spendensammeln Verankerung in der Rechtsgrundlage (Abs 8 Z 3 lit a) Unverzügliche Bekanntgabe der Änderung der Rechtsgrundlage (Abs 8 Z 3 lit b) Zulässige Mittelverwendung (Abs 8 Z 3 lit c) Veröffentlichung der Organisationen und Zwecke (Abs 8 Z 3 lit d) Vermögensverwendung bei Auflösung/Wegfall des Zwecks (Abs 8 Z 3 lit e) Musterformulierung der Rechtsgrundlage Mittelweitergebende Organisationen isd Abs 5 Z 5 (Abs 8 Z 4) Formelle Voraussetzung für den Erhalt eines Spendenbegünstigungsbescheids Prüfung der Voraussetzungen durch einen Wirtschaftsprüfer gem Abs 8 Z Antrag auf Aufnahme in die Liste begünstigter Spendenempfänger Gültigkeit des Spendenbegünstigungsbescheides Pflichten der spendenbegünstigten Einrichtung Widerruf des Begünstigungsbescheides Kategorisierung der spendenbegünstigten Empfänger in der BMF-Liste Zuwendungen zur Vermögensausstattung ( 4b) Allgemeines Geltungsbereich Zeitnahe Mittelverwendung Mindestwidmungsdauer Voraussetzungen für den Steuerabzug Nachversteuerung Eigennützige Privatstiftungen XII Pausz (Hrsg), Spendenratgeber
5 4. Innovationsstiftung für Bildung ( 4c) Allgemeines Voraussetzungen für den Steuerabzug Steuerliche Behandlung von Spenden Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgabe Nachweis der Zuwendung Zeitliche Zuordnung der Zuwendung Begrenzung des Spendenabzugs Begrenzung des Spendenabzugs von Spenden isd 4a EStG Begrenzung des Spendenabzugs von Spenden isd 4b EStG Begrenzung des Spendenabzugs von Spenden isd 4c EStG Sonderfall: Spenden aus dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft Sonderfall: Spenden aus dem Betriebsvermögen innerhalb eines Konzerns Bewertung von Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen Berücksichtigung von Spenden in der Steuererklärung Sonderformen von Spenden als Betriebsausgabe Hilfestellung in Katastrophenfällen Zuwendungen an außerhalb des EStG begünstigte Empfänger Auswirkungen der neuen Meldepflicht Abzugsfähigkeit von Spenden als Sonderausgabe Nachweis der Zuwendung Die neue Meldepflicht Zeitliche Zuordnung der Zuwendung Begrenzung des Spendenabzugs Begrenzung des Spendenabzugs von Spenden isd 18 Abs 1 Z 7 EStG Begrenzung des Spendenabzugs von Spenden isd 18 Abs 1 Z 8 EStG Begrenzung des Spendenabzugs von Spenden isd 18 Abs 1 Z 9 EStG Sachzuwendungen aus dem Privatvermögen Berücksichtigung von Spenden in der Steuererklärung Pausz (Hrsg), Spendenratgeber XIII
6 6. Die neue Meldepflicht Wen betrifft die neue Meldepflicht? Übermittlungspflichtige Organisationen Betroffene Zuwendungen Pflichten des Spenders Übermittlung der Daten Was muss gemeldet werden? Wie werden Daten übermittelt? Elektronische Datenübermittlung Sanierung einer unrichtigen Datenübermittlung Rückerstattung einer Zahlung Verletzung der Übermittlungsverpflichtung durch den Empfänger der Zuwendung Exkurs: Spendengütesiegel Stichwortverzeichnis XIV Pausz (Hrsg), Spendenratgeber
Stiftungssymposium 2014
Stiftungssymposium 2014 Aktuelle steuerrechtliche Stiftungsfragen 23. und 24. Jänner 2014 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Überblick Spendenbegünstigung/Entwurf zum AÄG 2014 Umsatzsteuerliche
MehrPublic Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015
www.pwc.at 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Mag. Christian Weber Agenda Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015 dzt. Entwurf): 1. Erweiterung des Tätigkeitsbereiches
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 160/2015 /Artikel/Anlage 4a Inkrafttretensdatum 01.01.2016 Außerkrafttretensdatum 30.12.2016
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text. Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 Typ BG /Artikel/Anlage 4a Inkrafttretensdatum 31.12.2016 Abkürzung EStG 1988 Index
MehrSPENDENABSETZBARKEIT FÜR KUNST UND KULTUR
SPENDENABSETZBARKEIT FÜR KUNST UND KULTUR Webinar Webinar, 22. Juni 2016 Mit freundlicher Unterstützung der Sektion Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt EINE ORIENTIERUNG ZU DEN THEMEN Spendenmarkt in
MehrWas ist eine Spende aus steuerlicher Sicht? Mag. Beatrix Pausz BDO Austria GmbH
Was ist eine Spende aus steuerlicher Sicht? Mag. Beatrix Pausz BDO Austria GmbH Was ist eine Spende aus steuerlicher Sicht? Mag Beatrix Pausz 05. April 2017 Inhalte - Ausgangssituation - Spendenbegriff
MehrSpendenabsetzbarkeit für Kunst & Kultur
Spendenabsetzbarkeit für Kunst & Kultur MMag. Dr. Christoph Hofer, WP/StB Wien, 30.05.2016 Was heißt Spendenabsetzbarkeit? 2 Absetzbarkeit von Spenden Normalerweise sind freigiebige Zuwendungen (Schenkungen)
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Firm Name/Legal Entity
HERZLICH WILLKOMMEN 2003 Firm Name/Legal Entity Spenden und Sponsoring für Vereine Rechtliche Möglichkeiten und das richtige Marketing dazu Möstl & Pfeiffer Steuerberatung Mag. Friedrich Möstl 2003 Firm
MehrEINFACH MEHR WEITBLICK.
EINFACH MEHR WEITBLICK. Die Stiftung als Spender und Spendenempfänger aus steuerlicher Sicht Andreas Bernhart 28. Juni 2016 DIE AUSGANGSLAGE: EINE SPENDE Stiftung Stiftung A Spende B Seite 2 FRAGESTELLUNGEN
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrSTEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Für den Dienstgebrauch Spendenabzug Seit 2009 eingeschränkter Begünstigtenkreis: Erweiterung dieses Kreises ab 2012 auch Feuerwehren nunmehr begünstigt
MehrBetriebsausgabe im unternehmerischen. Sonderausgabe im Privatbereich. Betriebsausgabe und Sonderausgabe: Sachspenden. Spendenbestätigung erforderlich
spendenübersicht.doc 05.10.2009 Copyright by HACKL & CO, Wien Abzugsfähigkeit von Spenden - Übersicht 4a EStG sowie 18 Abs 1 Z 7 und Z8 EStG idf StRefG 2009, BMF-Erlass vom 29.5.2009 Rz 1330 bis 1349 a
MehrSTEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Spendenabzug Seit 2009 eingeschränkter Begünstigtenkreis: Erweiterung dieses Kreises ab 2012 auch Feuerwehren nunmehr begünstigt Somit steuerlich abzugsfähig
MehrVoraussetzungen für die Spendenbegünstigung
Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung Es sind Spenden begünstigt, die ab dem 1. Jänner 2012 gegeben werden (maßgeblich Valutatag). Es sind nur Spenden an Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrSONDERAUSGABEN 1. RENTEN UND DAUERNDE LASTEN
SONDERAUSGABEN Sonderausgaben im praktischen Überblick Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7100543/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Vertreter, vom 6.08.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
SONDERAUSGABEN Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/0909-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Jänner
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell
MehrSONDERAUSGABEN 1. RENTEN UND DAUERNDE LASTEN
SONDERAUSGABEN Sonderausgaben im praktischen Überblick Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten
MehrHäufig gestellte Fragen zur Spendenabsetzbarkeit
Häufig gestellte Fragen zur Spendenabsetzbarkeit Was bringt die Änderung des Einkommenssteuergesetzes für spendenwerbende Vereine? Welche Details müssen beachtet werden? Welche Schritte sind nun zu unternehmen?
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
Unser Wissen Ihr Vorsprung Vöcklabruck + Schwanenstadt + Frankenburg Sonderausgaben Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen,
MehrAchtung: Ab können keine neuen Aufwendungen mehr berücksichtigt werden. Altverträge sind noch fünf Jahre lang gültig.
BUCHHALTUNG Benötigen Sie Hilfe bei der Finanzbuchhaltung? Wir unterstützen Sie bei der Erfassung von Belegen, Kostenplanung, Erfolgskontrolle und vielem mehr: hilfreiche Tools und Downloads für Ihre Buchhaltung.
MehrInhaltsverzeichnis. Edlbacher, Besteuerung von Investmentfonds VII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Quellen- und Literaturverzeichnis... XVII I. Einleitung... 1 A. Zum Inhalt und zum Aufbau des Buchs... 1 B. Steuerrechtliche Grundlagen... 2 II. Die Besteuerung
MehrINHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19
Emilio Zeininger Die deutsche Stiftung nach der Reform des Stiftungssteuerrechts durch Gesetz vom 14. Juli 2000 und ihre transnationale Offenheit anhand eines Vergleichs mit dem. Stiftungsrecht in Österreich
Mehr[VARIANTE 1: Für Körperschaften im Sinne des 4a Abs. 3 Z 6, Abs. 4a und Abs. 5 Z 1 bis 3 bzw. 5 EStG 1988:]
Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß 4a Abs. 8 Z 1 EStG 1988 [alternativ 4a Abs. 8 Z 2 EStG 1988 oder 4a Abs. 8 Z 3 EStG 1988 oder 4a Abs. 8 Z 4 EStG 1988] An [Körperschaft
Mehr"Gemeinnützige Organisationen in der Praxis" Inhaltsverzeichnis. NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden
Vorwort Irrtum 1 NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden 1.1 Der Verein nach dem Vereinsgesetz (VerG)... 16 1.1.1 Allgemeines... 16 1.1.2 Vereinsgründung... 17 1.1.3 Statuten des
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XXI EAS-Verzeichnis... XXV
Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XXI EAS-Verzeichnis... XXV 1. Funktionsweise und Wesen der Abzugsteuer... 1 1.1 Begriffsdefinition Quellensteuer/Abzugsteuer... 1 1.2 Gründe
MehrInhaltsverzeichnis. Vorschriften für den Bereich der Länder (ab Niedersachsen) Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften
Einführung Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Abschnitt A: Haushaltsrechtliche Grundlagen für Zuwendungen in Bund und Ländern sowie sonstige zuwendungsbezogene Vorschriften 1. Gemeinsame Vorschriften
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. 6. Mittelhessischer Stiftungstag Aktuelles aus dem Steuerrecht
Hessisches Ministerium der Finanzen 6. Mittelhessischer Stiftungstag 2016 Aktuelles aus dem Steuerrecht Überblick 1. Zeitnahe Mittelverwendung (verbrauchbares Vermögen, Verbrauchsstiftung etc.) 2. Hessenweite
MehrSpendenabsetzbarkeit. Automatischer Datenaustausch ab Christine Dietz, MA - Mag. Friedrich Möstl - Mag. Sabine Neubauer
Spendenabsetzbarkeit Automatischer Datenaustausch ab 2017 Christine Dietz, MA - Mag. Friedrich Möstl - Mag. Sabine Neubauer Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Meldeverpflichtungen der empfangenden
MehrFallsammlung Internationales Steuerrecht
NWB Steuerfachkurs. Trainingsprogramm Fallsammlung Internationales Steuerrecht Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Außensteuergesetz, DBA-Schweiz Von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Franz Lammsfuß Dr.
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrSPENDENABSETZBARKEIT FÜR KUNST UND KULTUR
SPENDENABSETZBARKEIT FÜR KUNST UND KULTUR Mit freundlicher Unterstützung der Sektion Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt Günther Lutschinger, Fundraising Verband Austria DAS WEBINAR - EINE ORIENTIERUNG
MehrSteuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel
Vortrag für Service Freiwillige Steuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel 1 Wichtige Definition: Gemeinnützigkeit Umgangssprachlich: tue Gutes und rede darüber Steuerlich: nicht jeder
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
Mehr54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
1 von 10 54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird Steuerreformgesetz 2009 (StRefG
MehrInhaltsverzeichnis. Reindl, Bezugsumwandlung über betriebliche Altersvorsorge XI
Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XVII Tabellenverzeichnis... XIX Abkürzungsverzeichnis... XXIII Literaturverzeichnis (wichtigste Quellen)... XXVII I. Allgemeines und Grundlagen zur Bezugsumwandlung...
Mehr1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel
MehrPreisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht
Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht von Dr. Nicole Tüchler ^f LexisNexis* Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Themenstellung und Aufbau der Arbeit 1 Teil A: Veräußerung aus dem
MehrBR dtv 5231:Wörle-Himmel, Vereine gründen u. erfolgreich führen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Revision V Vorwort... Inhaltsübersicht... VII... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Einleitung... 1 I. Grundlagen des Vereinsrechts... 3 A. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 4
MehrKlaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage
Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG
MehrSpendenabsetzbarkeit ab einfach automatisch. Ein Service für Spenderinnen und Spender.
Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 einfach automatisch Ein Service für Spenderinnen und Spender. Steuern sparen leicht gemacht Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden
MehrFinanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen
Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)
MehrZuwendungsrecht - Zuwendungspraxis - ohne Aktualisierungsservice
Zuwendungsrecht - Zuwendungspraxis - ohne Aktualisierungsservice Textsammlung, Kommentar und Rechtsprechungssammlung zum Recht der Zuwendungen und Subventionen der öffentlichen Hand mit Verfahrenshinweisen
MehrSPENDENORDNUNG Start ggmbh
SPENDENORDNUNG Start ggmbh 1 Grundsätze (1) Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben in Form von Geld oder Sachzuwendungen. (2) Sie werden ohne Ausnahme nur für gemeinnützige Zwecke gemäß
MehrSTEUER- INFO 02/2009
STEUER- INFO 02/2009 1 ZUR VERSCHROTTUNGSPRÄMIE (ÖKOPRÄMIE FÜR PKW)... 1 2 STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON SPENDEN AB 1.1.2009... 1 3 EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG UND ARBEITNEHMERVERANLAGUNG - WER HAT BIS WANN
MehrAbkürzungsverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XVII
Abkürzungsverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XVII I. Einleitung... 3 A. Gegenstand und Methode... 3 B. Historischer Hintergrund... 3 C. Definitionen... 5 1. Begriffsdefinition Verein... 5 2.
MehrBundesministerium der Finanzen Bonn, 2. Juni 2000
Bundesministerium der Finanzen Bonn, 2. Juni 2000 - Dienstsitz Bonn - IV C 5 S 2223 568/00 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundesamt für
MehrCopyright Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß 4a Abs. 8 Z 1 EStG 1988 [alternativ 4a Abs. 8 Z 2 oder 3 EStG 1988] An [Körperschaft XY] Ausschließlich zur Vorlage beim Finanzamt
MehrÖGWT-Club BBG Neuregelung für Portfoliodividenden Abzugsfähigkeit von Spenden - aktueller Stand laut Spendenerlass
ÖGWT-Club BBG 2009 - Neuregelung für Portfoliodividenden Abzugsfähigkeit von Spenden - aktueller Stand laut Spendenerlass Dr. Verena Trenkwalder Mag. Kurt Oberhuber 9.6.2009 www.oegwt.at Wir verbinden
MehrÜbersicht Spenden. Quelle: Steuertipps für Vereine vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen
Übersicht Spenden Quelle: Steuertipps für Vereine vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen I. Spendenbegriff Vorbemerkungen Gemeinnützige Vereine können für Zuwendungen, die zur Förderung des gemeinnützigen
MehrAbfrage-Datenübermittlung-Webservice
Bundesministerium für Finanzen Seite 1 von 5 1 Einleitung Abfrage-Datenübermittlung-Webservice Die Einrichtung eines Webservices richtet sich an Spezialisten. WSDL ist ein Standard für Webservices im Internet.
MehrELDA- TREFFEN der Softwarehersteller Gabriele Huber
ELDA- TREFFEN der Softwarehersteller 2017 Gabriele Huber gabriele.huber@bmf.gv.at Übersicht Antraglose Arbeitnehmerveranlagung Prüfkatalog Fehlerstatus N Änderungen der Struktur L17 AANV antraglose Arbeitnehmerveranlagung
MehrVereine gründen und erfolgreich führen
Beck-Rechtsberater im dtv 5231 Vereine gründen und erfolgreich führen Satzung, Versammlung, Haftung, Gemeinnützigkeit von Sieghart Ott, Christof Wörle-Himmel 12., neu bearbeitete Auflage Vereine gründen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort
VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)
MehrSpendenrecht. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer
Spendenrecht Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 07.03.2013 1 Anforderungen an die Spende Die einem gemeinnützigen Verein zufließende Spende unterliegt nicht der Besteuerung. Ob der Spender seine Spende
MehrVorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband
Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn
MehrAntworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden
Information BMF - VI/6 (VI/6) 29. Oktober 2010 BMF-010203/0595-VI/6/2010 Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7105067/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 06.11.2014 gegen den Bescheid
MehrInhaltsverzeichnis. Novosel, Steueroptimale Rechtsformwahl bei operativer Tätigkeit dpersges in Ö VII
Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XV Tabellenverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Judikaturverzeichnis... XXV Literaturverzeichnis... XXXIII Teil I: Theoretische Untersuchung 1. Einführung...
MehrV VII XIII XIX. Vorwort zur 2. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort zur 2. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII XIX A. VORBEMERKUNG 1 B. STEUERABZUGSVERFAHREN BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER 5 1. Steuerpflicht ausländischer
MehrRegistrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen
Grundinformation zur neuen Registrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen Stadionplatz 2, 8041 Graz Tel: 0316/ 82 20 79 Fax: 0316/82 20 79-290 E-Mail:
MehrFlorian Oppel. Die österreichische Privatstiftung und die deutsche Familienstiftung als Instrumente der Nachfolgegestaltung
Florian Oppel Die österreichische Privatstiftung und die deutsche Familienstiftung als Instrumente der Nachfolgegestaltung Vorwort V 1. Teil: Einführung und Grundlegung I A. Gang der Untersuchung und Problemstellung
MehrInternationale Aspekte
Internationale Aspekte Aktuelles für steuerbegünstigte Organisationen Katharina Fink Seite 2 Mögliche Konstellationen 1) Inbound: Tätigkeit von ausländischen gemeinnützigen Körperschaften im In- und Ausland
MehrGemeinnützigkeitsgesetz 2015: Neue begünstigungen für Stiftungen und Fonds
Bernhard Renner/Sabine Zirngast Gemeinnützigkeitsgesetz 2015: Neue begünstigungen für Stiftungen und Fonds Durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015), BGBl I 2015/160, sind gemäß 4b EStG auch Zuwendungen
MehrInternationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einbringungsvorschriften
Wissenschaftliche Schriften zur Wirtschaftsprüfung Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung
MehrInhaltsverzeichnis. Einkommensteuergesetz. 1. Teil 1 Persönliche Steuerpflicht Teil Sachliche Steuerpflicht
Vorwort zur 10. Auflage... V Vorwort zur 1. Auflage... IX Bearbeiterverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XIX Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... XXXI Einkommensteuergesetz 1. Teil 1
MehrEinkommensteuer und Steuerwirkungslehre
Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender
MehrLohnsteuer. von Christiane Dürr. 1. Auflage. HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2
Lohnsteuer von Christiane Dürr 1. Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrKandl/Siller/Atzmüller. Sonderausgaben- Datenübermittlung
Kandl/Siller/Atzmüller Sonderausgaben- Datenübermittlung 19. und 23. Juni 2017 Projekt AANV antraglose Arbeitnehmerveranlagung Projekt AANV PL: Kandl/Siller Teilprojekt Datenübermittlung von Dritten Erstmalig
MehrSpendenbegünstigung für mildtätige, Entwicklungsund Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln
Wissenswertes über die Spendenbegünstigung für mildtätige, Entwicklungsund Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln Eine Information der Abteilung Spendenbegünstigungen Durch
MehrDatenübermittlung Sonderausgaben für übermittlungspflichtige Organisationen. Atzmüller/Fritsch/Havel/Kandl
Datenübermittlung Sonderausgaben für übermittlungspflichtige Organisationen Atzmüller/Fritsch/Havel/Kandl BMF 7.11.2017 1 Agenda Ziel der Veranstaltung Datenübermittlung Sonderausgaben Rechtliche Grundlagen
MehrStiftungssymposium 2016
Stiftungssymposium 2016 Aktuelle steuerrechtliche Themenstellungen 21. und 22. Jänner 2016 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Begriff der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke
MehrÜbungsleiter und Spendenrecht
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der Durchführung Anlagen: Download Zuwendungsbestätigungen Muster Zuwendungsbestätigungen (Geld) Muster Vereinbarung
MehrInhaltsverzeichnis. Steinhauser, Ertragsbesteuerung inländischer Risikokapitalfonds VII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXV 1. Einleitung... 1 1.1. Thematischer Zugang... 1 1.2. Beschreibung und Prämissen der zu untersuchenden Sachverhalte... 5 1.2.1. Ebene
MehrNewsletter
Newsletter 01.10.2014 Inhalt: Spendenrecht... 2 Haftungsbegrenzung isd. 31 BGB... 4 Pflege von Sportanlagen... 5 Spendenrecht Bereits seit dem 01.01.2000 ist das sog. Durchlaufspendenverfahren abgeschafft;
MehrInformationen zur Spendenabsetzbarkeit
INFORMATION Informationen zur Spendenabsetzbarkeit Herausforderungen für Haussammlungen und sonstige Formen der Spendengewinnung Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung Autoren: LBD Dr. W. Kronsteiner
MehrAllgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche
Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung
MehrSteuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1
Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings Folie Nr. 1 Abgrenzungskriterien (Spende Sponsoring i.e.s.) Mäzen Spender Sponsor Förderer sind in der Privatpersonen Privatpersonen Unternehmen Regel Stiftungen
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrKassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt
Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen
MehrBesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften
Kristin Heidler Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Eine Analyse am Beispiel der Hochschulen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrKapitel 2 Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pharmaindustrie in der Praxis... 15
VII Inhalt Inhalt Vorwort... Die Autoren... V VI Einleitung... 1 Kapitel 1 Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Leistungs erbringern und der pharmazeutischen Industrie im Überblick... 3 A. Das Arzneimittelgesetz
Mehr1. Aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Mai 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Mai 2017 2. Entwicklung im Bereich GoBD und der damit zusammenhängenden Fragestellungen zur Ordnungsmäßigkeit
MehrMantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion
Hüseyin Kaya Mantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Jochen Axer, Fachhochschule Köln A 257748 B XI Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis
MehrUmsatzsteuer und Gemeinnützigkeit
Thomas Jacobs Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Am Gemeinwohl orientierte Steuerbefreiungen im Lichte der sechsten Umsatzsteuerrichtlinie am Beispiel von Sozialfürsorge, Erziehung und Bildung, Sport und
MehrMit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler
Christoph Klein Die bilanzielle Abbildung der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler ö Springer Gabler Inhaltsverzeichnis
MehrSteuerliche Förderinstrumente
Steuerliche Förderinstrumente für die neuen Bundesländer und Berlin Sonderabschreibungen Abzugsbeträge Investitionszulagen von Diplom-Finanzwirt Otger Wewers Bundesministerium der Finanzen C. F. Müller
MehrDie Untemehmensumwandlung
Die Untemehmensumwandlung Verschmelzung, Spaltung Formwechsel, Einbringung von Dr. Rolf Schwedhelm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 8. neu bearbeitete Auflage 2016 ottoschmidt Wegweiser Vorwort
MehrInhaltsverzeichnis. Pernt/Berger/Unger, Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner 4
Vorwort zur vierten Auflage... V Autorenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII 1. Einführung... 1 1.1. Wann wird man Unternehmer?... 1 1.2. Einkunftsarten... 1 1.2.1.
MehrWegweiser. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Wegweiser Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V IX XXIII XXXI Einleitung 1 Begriffe: Umwandlung - Verschmelzung - Spaltung - Vermögensübertragung - Formwechsel -
MehrEINFACH MEHR WEITBLICK.
neue Perspektiven durch das geplante Gemeinnützigkeitspaket BERNDT ZINNÖCKER 26. November 2015 EINFACH MEHR WEITBLICK. Arten von Privatstiftungen in Österreich Privatstiftung = eigentümer- und mitgliederloser
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrVII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV
VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17
Mehr