2.1 Umweltbericht 2.2 Alternativenprüfung 2.3 Beteiligungsverfahren bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung

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1 Zusammenfassende Erklärung über die Einbeziehung vn Umwelterwägungen in die Teilfrtschreibung des Reginalplans Westmittelfranken Kapitels B V (neu) 3.1 Erneuerbare Energien (20. Änderung des Reginalplans Westmittelfranken) 1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen für die Durchführung einer Umweltprüfung im Rahmen der vrliegenden Teilfrtschreibungen des Reginalplans sind für die 20. Änderung: Richtlinie 2001/42/EG des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Prgramme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30), 14 a bis 14 n UVPG und Art. 15 bis 18 BayLplG Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG ist bei Reginalplanfrtschreibungen als gesnderter Bestandteil des Begründungstextes ein Umweltbericht zu erstellen. Bei der späteren Bekanntmachung der Reginalplanfrtschreibung muss die Begründung gemäß Art. 18 Satz 3 Ziff. 1 BayLplG eine zusammenfassende Erklärung enthalten. Die zusammenfassende Erklärung tritt an die Stelle des Umweltberichts. Das am in Kraft getretene Landesentwicklungsprgramm Bayern (LEP) enthält unter dem Punkt 6.2 Erneuerbare Energien die für die Reginalplanfrtschreibung relevanten Zielvrgaben. 2 Durchführung der Umweltprüfung Mit der 20. Änderung des Reginalplans wird die am in Kraft getretene 19. Änderung des Reginalplans (Kapitel B V 3 Energieversrgung) überarbeitet. Die Thematik der Windkraftnutzung ist sehr dynamisch. Damit das reginalplanerische Windkraftknzept weiterhin zukunftsfähig ist und aktiv steuernd wirken kann, war eine Anpassung an aktuelle kmmunale Überlegungen und Planungen swie eine vrausschauende und maßvlle Erweiterung der bestehenden Vrrang- und Vrbehaltsgebiete ntwendig. Viele der in der Regin bestehenden Vrrangund Vrbehaltsgebiete sind fast vllständig belegt. Daher muss insbesndere das Kapitel zur Windkraftnutzung (B V (neu) 3.1.1) überarbeitet werden. In der 20. Teilfrtschreibung des Reginalplans werden zwei Vrrang-/ Vrbehaltsgebiete (WK 63, 64) neu in die Knzeptin aufgenmmen. Nach dem Beteiligungsverfahren vn Fachstellen und Öffentlichkeit wurde das Gebiet WK 63 aufgrund fachlicher Bedenken verkleinert. Insgesamt sind durch die Frtschreibungen flgende Gebiete nach den Beteiligungsverfahren neu in das Windkraftknzept des Reginalplanes Westmittelfranken aufgenmmen wrden: WK 63 WK 64 VR VB Im für jede Teilfrtschreibung erstellten Umweltbericht wurden die vraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung des Reginalplans auf die Umwelt hat, swie anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke der Änderungen ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Aussagen des Umweltberichtes bezgen sich auf die in der Änderung des Reginalplans enthaltenen Neufestlegungen. Diese betreffen neben den.a. Vrrang- und Vrbehaltsgebieten auch Änderungen an der Begründung. Die übrigen Festlegungen in Kapitel B V 3.1 (neu) Erneuerbare Energien bleiben unverändert, da es sich bei der gegenständlichen Änderung (20.) des Reginalplans lediglich um eine Ergänzung der am in Kraft getretenen Zwölften Änderung handelt. Stand:

2 2.1 Umweltbericht Zu der vrliegenden Teilfrtschreibung des Reginalplans Westmittelfranken (B V (neu) 3.1 Erneuerbare) wurde ein Umweltbericht erstellt. Dies erflgte unter Einbeziehung der relevanten Fachbehörden bzw. Fachstellen, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der Belange gehört, die in Anhang I Buchst. f der Richtlinie 2001/42/EG in der jeweils geltenden Fassung genannt sind (Amt für Landwirtschaft und Frsten Kitzingen, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Agraröklgie, Öklgischen Landbau und Bdenschutz, Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bergamt Nrdbayern swie den Sachgebieten Städtebau (SG 34), Technischer Umweltschutz (SG 50)). Der erstellte Umweltbericht enthielt neben einer Kurzdarstellung vn Inhalt und Zielen der Teilfrtschreibung swie der Beziehung zu anderen relevanten Prgrammen und Plänen auch Aussagen zu den relevanten Aspekten des derzeitigen Umweltzustands, einer vraussichtlichen Entwicklung bei Nichtumsetzung des Plans, den relevanten Zielen des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung und den vraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschliche Gesundheit - Tiere, Pflanzen, bilgische Vielfalt und Landschaft - Bden - Wasser - Luft und Klima - Kulturgüter und snstige Sachgüter) swie möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darüber hinaus wurden die für die Teilfrtschreibung geltenden Ziele des Umweltschutzes und die Art beschrieben, wie diese und snstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung berücksichtigt wurden. Daneben wurden Aussagen zu Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zu Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, zu den Gründen für die Wahl der getrffenen Alternativen swie zu den geplanten Überwachungsmaßnahmen getrffen. 2.2 Alternativenprüfung Die neu aufgenmmenen Vrrang- und Vrbehaltsgebiete Windkraft wurden unter Anwendung der Maßgaben, die sich anhand der Ausschlusskriterien (Reginalplan der Regin Westmittelfranken (RP 8) Anlage zu B V (neu) ) ergeben, mit den zuständigen umweltrelevanten Fachstellen abgestimmt und stellen einen sinnvllen Weg dar, dem gewünschten Ausbau der erneuerbaren Energien und im speziellen der Windkraftnutzung in Abwägung mit den snstigen zu berücksichtigenden Belangen gerecht zu werden. 2.3 Beteiligungsverfahren bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der 20. Änderung des Reginalplanes wurde ein Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG durchgeführt. Dieses wurde mit Schreiben vm eingeleitet. Die beteiligten Stellen wurden darin gebeten, bis zum zum Entwurf der Teilfrtschreibung Stellung zu nehmen. Parallel wurde der Entwurf im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG vm bis bei den Landratsämtern Ansbach, Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen, der kreisfreien Stadt Ansbach, dem Reginalen Planungsverband und der Regierung vn Mittelfranken öffentlich ausgelegt swie im Internet (Regierung vn Mittelfranken und Reginaler Planungsverband Westmittelfranken) zur Verfügung gestellt. Die Mdalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in den Amtsblättern der Landkreise, der kreisfreien Stand swie im Mittelfränkischen Amtsblatt bekannt gegeben. Der Umweltbericht war gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG Bestandteil der Unterlagen des Beteiligungsverfahren. Die im Rahmen der genannten Beteiligung vn Seiten der Öffentlichkeit swie der Träger öffentlicher abgegebenen Stellungnahmen, die die relevanten Schutzgüter des Umweltberichtes betreffen, sind aufgeteilt nach den geplanten Vrrang- und Vrbehaltsgebieten in der beigefügten Tabelle zusammengefasst dargestellt (siehe Anlage: Tabelle zu 2.3 ). Über diese knkrete Nennung bei Vrrang- und Vrbehaltsgebieten hinaus sind flgende allgemeine Hinweise zum Stand:

3 reginalplanerischen Windkraftknzept abgegeben wrden, welche einen Bezug zu den relevanten Schutzgütern des Umweltberichtes aufweisen (TÖB steht für Träger öffentlicher Belange; P für Äußerungen der Öffentlichkeit/ Privater): 1 Mensch (Gesundheit, Erhlung) Abstandsflächen zu Ortschaften Summenwirkung vn mehreren Windkraftanlagen Überlastungsschutz vn Menschen, Natur und Landschaft Tiere, Pflanzen, bilgische Vielfalt, Landschaft Bden Wasser Luft, Klima Hinweise über grundsätzliche Tötungsrisiken bedrhter Vgelarten Hinweise auf grundsätzliche Eingriffe in Bden durch Standrt Windkraftanlage und Kranaufstellflächen Hinweise zu Überschneidungen mit Wasserschutzgebieten Keine Hinweise Kultur- und snstige Sachgüter Allgemeine Hinweise zu Abständen zu Bahntrassen und Hchspannungsfreileitungen Allgemeine Hinweise zu luftrechtlichen Belangen Hinweise auf grundsätzliche Wirkung vn Windkraftanlagen auf landschaftswirksame Denkmäler Hinweise auf dem Umgang mit Bdendenkmälern Hinweise in Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen militärischer Interessen Wechselwirkungen Keine Hinweise Ergebnis Gesamtabwägung: Herausnahme vn Teilbereichen der WK 63 aufgrund umweltrelevanter Belange, snst keine Änderungen der Gesamtplanung. 2.4 Ergebnisse Die auf der Basis des Umweltberichts durchgeführte Umweltprüfung hat zusammengefasst Flgendes ergeben: Die Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf Tiere, Pflanzen, bilgische Vielfalt und Landschaft sind indifferent. Allgemein sind erhebliche negative Auswirkungen schwer abzuschätzen, speziell für die Vrbehaltsgebiete sind negative Auswirkungen auf die Fauna nicht auszuschließen. Mögliche negative Auswirkungen, auf die hingewiesen wurde, müssen teilweise auf nachgerdneten Planungsstufen bzw. im Zuge knkreter Prjektplanungen vertieft betrachtet werden, z.b. durch die im Rahmen des knkreten Genehmigungsverfahrens erstellten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung der Schallund Schattengutachten. 1 Hinweis: Es werden insgesamt nur die Stellungnahmen ausgewertet, die im Rahmen der frmalen Beteiligungsverfahren zu den jeweils relevanten und im Verfahren befindlichen Vrrang- und Vrbehaltsgebieten abgegeben wurden. Stand:

4 Erhebliche negative Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf die Schutzgüter Bden swie Kultur- und snstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf das Schutzgut Wasser sind neutral bis negativ. Mögliche negative Auswirkungen, auf die hingewiesen wurden, müssen teilweise auf nachgerdneten Planungsstufen bzw. im Zuge knkreter Prjektplanungen vertieft betrachtet werden. Teilweise knnte bereits auf reginalplanerischer Ebene eine Klärung herbeigeführt werden, indem Überlagerungen vn Windkraftgebieten mit ausgewiesenen Vrbehaltsgebieten für die Wasserversrgung vermieden wurden. Die zu erwartenden Auswirkungen der Ziele und Grundsätze auf die Schutzgüter Luft und Klima sind psitiv zu beurteilen. Nennenswerte negative Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind bei keinem Ziel der Grundsatz der vrliegenden Reginalplanfrtschreibung zu erwarten. 3 Überwachungsmaßnahmen Knkrete Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vrgesehen und in Bezug auf das Planungsstadium nicht sinnvll. Die Landesplanungsbehörden und die Reginalen Planungsverbände wirken jedch gemäß Art. 3 Abs. 1 BayLplG darauf hin, dass die Ziele der Raumrdnung beachtet swie die Grundsätze und snstigen Erfrdernisse der Raumrdnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen vn den Landesplanungsbehörden frtlaufend erfasst, verwertet und überwacht werden (vgl. Art. 31 BayLplG). Stand:

5 Anlage: Tabelle zu 2.3; 20. Änderung WK 63 WK 64 Verkleinerung des Vrranggebietes; Änderung der Begründung Beibehaltung des Vrbehaltsgebietes; Änderung der Begründung Umweltrelevante Anmerkungen in den Anhörungsverfahren (P = vn Seiten der Öffentlichkeit; TÖB = vn Seiten der Träger öffentlicher Belange; --- = keine Anmerkungen zu diesem Schutzgut) Mensch (Gesundheit, Erhlung) * Fehlende Zustimmung bzw. Belastung der Bevölkerung * Umstellung vn Ortschaften * Beeinträchtigung vn Naherhlung und Turismus * unzureichende Ortsabstände * unzureichende rechtliche Grundlagen bei Immissinsschutz * Beeinträchtigung vn Turismus und Erhlung * Fehlende Zustimmung bzw. Belastung der Bevölkerung * unzureichende Ortsabstände Tiere, Pflanzen, bilg. Vielfalt, Landschaft * Hinweis auf artenschutzrechtliche Belange (Strch, Wiesenbrüter, Schwarzmilan) * grüne Fläche gemäß Umweltplanungshilfe LfU * Überlastung/ Entwertung vn Landschaftsräumen erwartet * Blickbeziehung zum Hesselberg *keine entgegenstehenden naturschutzfachlichen bzw. rechtlichen Belange bekannt * Hinweis auf artenschutzrechtliche Belange (Rtmilan, Schwarzmilan, Baumfalke) Bden Wasser Luft, Klima Kultur- und snstige Sachgüter * Prüffall aus denkmalfachlicher Sicht bzgl. landschaftsprägendem Denkmal * Hinweis auf Lage in militärischem Zuständigkeitsbereich --- * Hinweis auf Lage innerhalb vn Wasserschutzgebiet * Überschneidung mit Altdepnie Burk --- * Hinweis auf Bdendenkmal * Hinweis auf Lage in militärischem Zuständigkeitsbereich WK Ergebnis Gesamtabwägung Wechselwirkungen Stand:

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