09. August 2017 bis 29. September 2017
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- Dörte Fiedler
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1 Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Gengenbach und den Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach hat in der Sitzung am die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" gemäß 5 Abs. 2b BauGB beschlssen. Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans hat die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft die Möglichkeit, die Zulässigkeit vn Windenergieanlagen zu steuern, indem sg. Knzentratinsznen zur Windenergienutzung ausgewiesen werden. Windenergieanlagen sind im Außenbereich gemäß 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Durch die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans sind Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Knzentratinszne auf allen anderen Flächen der Mitgliedsgemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft unzulässig (Ausschlusswirkung einer Knzentratinsplanung gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach hat eine Knzentratinszne ("Rauhkasten/Steinfirst") ausgewiesen. Deren Lage ist auf nachflgend dargestelltem Planentwurf ersichtlich.
2 Im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden 14 Suchräume zur Windenergienutzung dargestellt. Diese wurden anhand verschiedener Kriterien (u.a. Abstandsflächen zu Siedlungen aus Gründen des Lärmschutzes, naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Belange, Landschaftsbild, Vrranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege des Reginalverbands Südlicher Oberrhein swie Flächenausdehnung vn mind. 500 m aus Gründen des Bündelungsprinzips) im weiteren Planungsverlauf überarbeitet. Als Ergebnis ist die Knzentratinszne "Rauhkasten/Steinfirst" verblieben. Ergebnis der Bewertung der Knzentratinszne " Rauhkasten/Steinfirst " Mittleres Knfliktptential Natur-/Landschaftsschutz. Restriktinen durch Naturschutz (Waldbitp) Artenschutz (Vögel, Generalwildwegeplan) Wasserschutz (Wasserschutzgebiet Zne III und IIIA) Bdenschutz- und Erhlungswald Bei Realisierung ist mit einem hhen Ausgleichsbedarf aus nachflgenden Gründen zu rechnen: hhes Knfliktptential für windkraftsensible Vgelarten Lage im Krridr des Generalwildwegeplans hhe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Der vm Gemeinsamen Ausschuss in der öffentlichen Sitzung am beschlssene Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" mit Begründung und Umweltbericht (mit Anlagen) liegt in der Zeit vm 09. August 2017 bis 29. September 2017 im Bauamt der Stadt Gengenbach (Rathaus-Hintergebäude), Zimmer 7, in den Rathäusern vn Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach swie in den Rathäusern der Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem können die Anhörungsunterlagen auch im Internet auf der Hmepage der Stadt Gengenbach (Stadt Gengenbach, Online-Service, Publikatinen-Stadt, Rathaus, Bauen/Planen/Whnen, Teilflächennutzungsplan Windenergie Entwurf) eingesehen werden. Aufgrund der Kmplexität der Thematik des Teilflächennutzungsplans wird die Auslegung auf sieben Wchen verlängert. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vrliegenden umweltbezgenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Neben der Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan sind flgende Arten umweltbezgener Infrmatinen verfügbar: Umweltbericht (Planungsbür Fischer, April 2017) mit Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Grundlagen und allgemeinen Zielen vn Fachplänen (Landschaftsrahmenplan, Reginalplan Südlicher Oberrhein)
3 Untersuchungen gemäß den Planungshinweisen des Windenergieerlasses Baden-Württemberg zu naturschutzrechtlichen und frstlichen Schutzgebieten/-flächen und Belangen, Artenschutz, Natura Gebiete, Vrsrgeabständen zu Schutzgebieten, Landschaftsbild, Bitpverbund, Bdenschutz, Wasserrecht, Denkmalschutz und technischen Prüfkriterien Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Bden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/ Erhlungsvrsrge, Kultur- und Sachgüter) Hinweisen für das immissinsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Steckbrief zur Knzentratinszne (Planungsbür Fischer, April 2017) mit rechtlichen Vrgaben/übergerdnete Planungen, Kriterien des Standrtes, Prüfflächen Schutzgebiete, Artenschutzprüfung, Landschaftsbildbewertung, allgemeine Auswirkungen gemäß BauGB, Gesamtbewertung/Knfliktptential Natur-/Landschaftsschutz, Ptential zur Windenergienutzung, Hinweise für das immissinsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und Ergebnis Natura 2000-Verträglichkeitsvrprüfung (BIOPLAN, April 2017) zum Vgelschutzgebiet "Nrdschwarzwald" swie zu den FFH-Gebieten "Mittlerer Schwarzwald zwischen Gengenbach und Wlfach", "Mittlerer Schwarzwald bei Haslach" und "Schwarzwald-Westrand vn Herblzheim bis Hhberg" Artenschutzrechtliche Prüfung (BIOPLAN, April 2017) zu Vögeln und artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse (FrInaT, Nvember 2013) mit FFH-Vrprüfung zum Fledermausvrkmmen Landschaftsbildbewertung (Planungsbür Fischer, April 2017) mit Landschaftsbild- und Sichtbarkeitsanalysen swie Ftsimulatinen der Windkraft Schnach GmbH Methdik der Flächenauswahl (Planungsbür Fischer, April 2017) mit Zusammenstellung der "harten" und "weichen" Tabukriterien gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und snstigen Träger öffentlicher Belange sind umweltbezgene Stellungnahmen eingegangen. Diese betreffen flgende Themen mit Umweltbezug: Landschaftsbild / Turismus: Hinweis darauf, dass das Landschaftsbild durch eine Landschaftsbild- und Sichtbarkeitsanalyse zu prüfen und zu visualisieren ist, insbesndere bzgl. des Beeinträchtigungsptentials auf das Landschaftsschutzgebiet und die Burgruine Hhengerldseck Hinweis auf Berücksichtigung der wichtigen Sichtbeziehungen Hinweis, dass nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild bestehen swie auf den Turismus, der im Schwarzwald eine wichtige Einnahmequelle darstellt Hinweis darauf, dass Standrte in engem Zusammenhang mit Kulturdenkmalen und Naherhlungseinrichtungen wie Aussichtstürmen
4 einer besnders kritischen Abwägung dahingehend bedürfen, b diese Standrte geeignet sind naturschutzfachliche Belange Hinweise auf Landschaftschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Naturpark, Natinalpark, Naturdenkmale (nicht betrffen), Natur- und Kulturlandschaft Hinweis auf Ergänzung bzgl. Aussagen zur naturschutzfachlichen Beeinträchtigung durch Zuwegungen und Leitungstrassen Hinweis auf Überprüfung, b durch die Lage vn Knzentratinsznen in die wesentlichen Schutzziele des betrffenen Landschaftsschutzgebietes eingriffen wird Hinweise zu Natura 2000-Gebieten (Vgelschutzgebiet und FFH-Gebiete) swie auf (Vr-) Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit swie die Prüfung der Summatinswirkung im Zusammenhang mit den Natura 2000-Gebieten Artenschutz Hinweise auf Zugknzentratinskrridre vn Vögel- und Fledermausarten Hinweise auf bereits bestehende Wildruheznen Hinweise auf Wildtierkrridre des Generalwildwegeplans Hinweise auf Auerhuhn-Vrkmmen Hinweise zu Bestandsaufnahme bzw. Erfassung vn Vögeln und Fledermäusen Frstwirtschaft Hinweis, dass frmale Waldumwandlungsgenehmigung nicht erfrderlich ist, da die Nutzung "Waldfläche" erhalten bleibt Hinweis, dass aus frstlicher bzw. frstfachlicher Hinsicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen Hinweis auf frstlich relevante Flächen gemäß Windenergieerlass (Bannund Schnwälder, Wälder mit besnderen Schutz- und Erhlungsfunktinen, Waldrefugien, Waldbitpe) Belange der Bau- und Kulturdenkmalpflege Berücksichtigung vn archälgischen Denkmalen und Bdenfunden Hinweis auf die Bedeutung der Burgruine Hhengerldseck als Kulturdenkmal vn besnderer Bedeutung Immissinsschutz / Mindestabstände Hinweis auf Einhaltung des Schutzabstands aus Gründen des Lärmschutzes gegenüber Whngebieten und landwirtschaftlichen Aussiedlerbetrieben mit Whnen im Außenbereich Hinweis auf die nachteiligen Auswirkungen durch tieffrequente Geräusche swie Infraschall snstige Belange Hinweise bzgl. Grundwasser, Ingenieurgelgie, Rhstffgelgie, Bergbau und Getpschutz Hinweis, dass hinsichtlich der Themen Oberirdische Gewässer, Abwasserentsrgung, Altlasten und Bdenschutz keine Ergänzungen erfrderlich sind
5 Hinweis, dass nach derzeitigen Erkenntnissen keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen vrliegen Darüber hinaus werden flgende Unterlagen ausgelegt: Datenblätter der überarbeiteten Suchräume Zusammenfassung der Datenblätter der überarbeiteten Suchräume Übersichtspläne zu verschiedenen Themen Übersicht Flächenreduzierung Abwägungsvrschlag Abwägung Behörden Gesamtabwägung allgemeinverständliche Zusammenfassung Während der Auslegungsfrist können vn jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei den einzelnen Bürgermeisterämtern schriftlich der mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" nach 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsrdnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vm Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht der verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gengenbach, den Bürgermeisteramt Gengenbach Die öffentliche Bekanntmachung erflgt durch Anschlag an der Verkündigungstafel im Rathausdurchgang ab dem für die Dauer vn einer Wche. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
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