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1 ElsterheiderINFO AMTS- UND INFORMATIONSBL AT T DER GEMEINDE HA M TS KE A I NF O RM A C ISKE ŁOPJENO GMEJNY Neuwiese-Bergen Seidewinkel Nardt Sabrodt Bluno Klein Partwitz Tätzschwitz Geierswalde Nowa Łuka Hory Žid ino Nar Zabrod Blu Bjezdowy Pta ecy Lejno Jahrgang 2013, Mittwoch, den 11. Dezember Nummer 154 Advent Es treibt der Wind im Winterwalde die Flockenherde wie ein Hirt, und manche Tanne ahnt, wie balde sie fromm und lichterheilig wird, und lauscht hinaus. Den weißen Wegen streckt sie Zweige hin - bereit, und wehrt dem Wind und wächst entgegen der einen Nacht der Herrlichkeit. Rainer Maria Rilke

2 In dieser Ausgabe: Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide zur Auslege der Haushaltssatzung 2013 Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Benutzung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Elsterheide Beschlüsse der 43. und 44. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom und Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und Behörden Ev. Kirchengemeinde Geierswalde- Tätschwitz - Änderungen der Friedhofsgebührenordnung und der Friedhofssatzung für den Friedhof in Geierswalde: LRA Bautzen- Änderung bei der Abfuhr der Blauen Altpapiertonne der Fa. Kühl Tag der offenen Tür an der Grundschule Laubusch Kultur- und Vereinsnachrichten OT Seidewinkel OT Tätzschwitz Geburtstagsgrüße Dezember 2013 AMTlIcHE BEKAnnTMAcHunGEn Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung Ortsteil Bergen Am Anger 36 Ortsteil Bluno Dorfaue 33 Ortsteil Geierswalde Landstraße 33 Ortsteil Klein Partwitz Lindenallee 4, neben dem Löschteich Ortsteil Nardt Thruneweg 6 Ortsteil Neuwiese Elstergrund 2 Ortsteil Sabrodt Dorfstraße 64 Ortsteil Seidewinkel Zur Friedenseiche 1 Ortsteil Tätzschwitz Am Wiesengrund 2 Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen Ortsteilverwaltung Geierswalde dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Sabrodt dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Klein Partwitz dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Tätzschwitz freitags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Nardt dienstags von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Bluno (nach telefonischer Vereinbarung) Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide Montag bis Uhr und bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr S Gemeinde Elsterheide Ortsteil Bergen Am Anger Elsterheide Telefon: 03571/ Telefax: 03571/ gemeinde@elsterheide.de Internet: amt : Dietmar Koark erreichbar über Sekretariat Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen: Erika Fischer Tourismus: Matthias Müller Hauptamt/Ordnungsamt Amtsleiterin: Roswitha Roßmann Standesamt: Gerlinde Lehmann Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt: Karin Hänsch Sachberarbeiterin Manuela Kempe Kämmerei Kämmerin: Angelika Zschech Kasse: Helga Boch Christine Pink Steuern/Liegenschaften/Pacht Antje Zschabran Bauamt Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz Reiner Zschiesche Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr: Heidrun Eger Baubetriebshof: Siegbert Bogott Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide Ostsächsische Sparkasse Dresden Konto-Nr BLZ Volksbank Bautzen e.g. Konto-Nr BLZ Bekanntmachung der Öffnungszeiten und Schließzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide in Bergen, Am Anger 36 zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel 2013/14 Montag :00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch Weihnachtsfeiertag geschlossen Donnerstag Weihnachtsfeiertag geschlossen Freitag geschlossen Montag :00 Uhr bis Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch Neujahr geschlossen Donnerstag :00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr Freitag :00 Uhr bis 11:30 Uhr Bereitschaftszeiten des Standesamtes: Telefon: /

3 Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, Revier Elsterheide Ansprechpartner für die Waldbesitzer: Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wird das Forstrevier Elsterheide von Revierleiterin Julia Wenk geleitet. Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiterin ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Frau Wenk wird immer donnerstags von 15:00-18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist Sie für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen: Telefon 03571/ , Handy 0173/ oder julia.wenk@smul.sachsen.de Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise). Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im Privatwald-Körperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken. Ansprechpartner: Revierleiter: Herr Rolf Schlichting Telefon Handy: Telefon: 03591/ revier.elsterheide@lra-bautzen.de Sprechtag: Dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstsitz und damit das Büro des Revierleiters ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten. Sprechtage neu ab Juni 2013: jeden 2. Freitag im Monat von 15:00 uhr bis 16:00 uhr, in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16 im kleinen Sitzungsraum. Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden: Friedensrichterin Frau Renate Scharf OT Bergen Geierswalder Straße Elsterheide Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden: bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.b. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung Strafrechtsangelegenheiten: z.b. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide Bibliothek Sabrodt jeden Montag von 16:00 bis 18:00Uhr Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64 Bibliothek Bergen jeden Montag von 15:30 bis 17:00Uhr im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof) Bibliothek Geierswalde jeden Montag von 16:30 bis 18:00Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33 Bibliothek Klein Partwitz jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4 Bibliothek Bluno jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33 Ein Frohes Weihnachtsfest Und ein glückliches, gesundes neues Jahr 2014 wünscht allen Mitgliedern und ihren Familien der Vorstand der IGBCE - Ortsgruppe Laubusch 3

4 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elsterheide! Wir alle freuen uns auf die noch verbleibenden Tage im Advent, auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage mit den vertrauten Genüssen, besonderen Momenten und Überraschungen. Eine Zeit, die uns berührt und bewegt. Einige Momente anhalten. Dem Auge zeigen sich Wald und Flur, schneebedeckt, und darüber thront mit Schweigen der Sternenhimmel nur. (Theodor Fontane) Einige Momente anhalten und vielleicht staunend erkennen, dass auch die Natur im Winter innehält. Erkennen, was ist, was bleibt und was vergeht. Ich kann nur hoffen, dass viel bleibt von dem was wir im zu Ende gehenden Jahr 2013 gemeinsam geschaffen haben. Mit dem letzten in der Gemeinde Elsterheide abzuarbeitenden ILE- Förderprojekt, dem Bürgerhaus in Seidewinkel sind wir im Finale. Obwohl die offizielle Einweihung erst zu Beginn des kommenden Jahres stattfindet, begann die Nutzung bereits im Oktober 2013 schrittweise. Damit geht ein lang gehegter Wunsch vor allem für die sehr aktiven und umtriebigen Vereine von Seidewinkel aber auch der gesellschaftlichen Aktivitäten im Ort und der Umgebung in Erfüllung. Möge dieses Haus dazu beitragen traditionelle Bindungen zu erhalten und möge dieses Haus Heimstatt sein Gemeinschaft zu leben die in unserer modernen und schnelllebigen Welt mehr und mehr an Bedeutung zunimmt. Es gibt ein oft bemühtes Zitat von Hermann Hesse: Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. Genau dieser Maxime stellen wir uns in der Gemeinde Elsterheide jedes Jahr auf neue. Gerade in diesen Tagen schließen wir den letzten Bauabschnitt zur infrastrukturellen Erschließung des Industrie- und Gewebegebietes Bluno/Sabrodt ab. Nun heißt es verstärkt, die Werbetrommel zu rühren und nach Firmen Ausschau zu halten, die auf den noch zu belegenden Grundstücksflächen angesiedelt werden können. Nach wie vor stehen wir in der Verantwortung vernünftige Rahmenbedingungen für das Entstehen zukunftssicherer Arbeitsplätze zu schaffen. Im Gewerbegebiet Neuwiese/Bergen wird die Fa. PEWO ab Dezember ihr erweitertes Firmendomizil nach und nach in Betrieb nehmen. Damit konnte auch dieser Standort gefestigt werden. Wie in jedem Jahr wurden auch in 2013 Straßenunterhaltungsmaßnahmen umgesetzt. Erwähnen möchte ich hier beispielhaft den Thruneweg in Nardt, den 2. Bauabschnitt des Wiesenweges in Tätzschwitz, die Buswendeschleife in Klein Partwitz und die alte Kreisstraße die Verbindungsstraße zwischen Sabrodt und der Spreetaler Straße. Wichtige Impulse und sichtbare Entwicklung gab es in diesem Jahr am Geierswalder See. Im Mai konnte der erste Schiffsanleger auf der sächsischen Seite des Seenlandes im Bereich des jetzigen Strandes eingeweiht werden. Am 1. Juni fand die offizielle Inbetriebnahme des Koschenerkanals, der schiffbaren Verbindung vom Senftenberger zum Geierswalder See statt. Trotz nicht so guten Wetters war das Interesse in der Einwohnerschaft riesig. Der Wohnhafen Scado nimmt mehr und mehr Gestalt an und am 22. November wurde Richtfest am Bauvorhaben Der Leuchtturm der Familie Strutthoff gefeiert. Ich kann es immer nur wiederholt neu betonen, die Gemeinde Elsterheide ist eine Entwicklungsgemeinde mit enormen Potential, was jedoch gleichzeitig mit einer ständig hohen finanziellen Herausforderung einhergeht. Erfolgreich zu sein, setzt zwei Dinge voraus, klare Ziele zu haben und den brennendem Wunsch, sie zu erreichen. (Johann Wolfgang von Goethe) Beides, sowohl das Ziel als auch der Wunsch dieses zu erreichen, ist ohne Zweifel in unserem Gemeinwesen fest verankert. Und wenn wir diese Feststellung treffen können, wissen wir, wie wichtig es ist eine gute Gemeinschaft zu pflegen. Eine Gemeinschaft in Familien und unter Freunden, zwischen Politik und Wirtschaft, in Kirchen, Vereinen und Organisationen. Sorgen wir auch im kommenden Jahr für einen guten Geist in diesem Sinne. Ich freue mich auf das weitere Miteinander. Werte Einwohner, in meinem eigenen und im Namen des Gemeinderates wünsche ich Ihnen ein gesegnetes, friedvolles und frohes Weihnachtsfest. Mögen Ihnen die bevorstehenden Feiertage und der Jahreswechsel etwas Ruhe und Entspannung bescheren. Kommen Sie gut in das Jahr 2014, für welches ich Ihnen Glück und Gesundheit, Freude im Kreise Ihrer Angehörigen, persönlich viel Erfolg und Gottes Segen wünsche. Ich verbleibe herzlichst Ihr Dietmar Koark 4

5 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide zur Auslege der Haushaltssatzung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat auf der Grundlage von 74 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom (Sächsisches Gesetzund Verordnungsblatt S. 55, 159; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom , Sächsisches Gesetz und Verordnungsblatt S. 151), die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 am beschlossen. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Auslegungshinweis: Der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen liegt in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung Elsterheide im OT Bergen, Am Anger 36, zu den Dienstzeiten im Sekretariat Zimmer 1.4 öffentlich aus. Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide: Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr Dienstag8:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr Elsterheide, den Haushaltssatzung der Gemeinde Elsterheide für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.h. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. Gewerbesteuer auf 350 v.h. 6 Die Wertgrenze für die im Haushalt einzeln darzustellen den Investitionen wird gemäß 74 Abs. SächsGemO festgesetzt auf Die Wertgrenze für die im Haushalt einzeln darzustellenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird gemäß 74 Abs. SächsGemO festgesetzt auf Elsterheide, den

6 Öffentliche Bekanntmachung der Dritte Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Benutzung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Elsterheide vom Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 2 des Sächsischen Kommunalangabengesetzes (SächsKAG) hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung 1. Die Anlage 1 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten zur Satzung werden wie folgt geändert und ergänzt: (Für Bürger der Gemeinde Elsterheide) Für das öffentliche Gebäude in Seidewinkel wird folgende Gebühr festgelegt: OT Seidewinkel 1. Bürgerhaus Alte Schule 120,00 /Tag 2. Die Anlage 2 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten zur Satzung werden wie folgt geändert und ergänzt: (Für nicht ortsansässige Bürger der Gemeinde Elsterheide) Für das öffentliche Gebäude in Seidewinkel wird folgende Gebühr festgelegt OT Seidewinkel 1. Bürgerhaus Alte Schule 220,00 /Tag Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hinweis: Sätze 1-3 aus 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52, Absatz 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Elsterheide, den Beschlüsse der 43. und 44. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom und Beschluss- nr.: 46/13 - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Seidewinkel - 1. Teilabschnitt - Rechtsgrundlagen: 1 Abs. 8 und 13 BauGB, 28 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt die textliche Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Seidewinkel 1. Teilabschnitt vom (siehe Anlage) gemäß dem beiliegenden Entwurf vom Es wird das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB angewendet, 6 da durch die Änderung, wie es 13 Absatz 1 BauGB verlangt, - die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, - kein Vorhaben vorbereitet wird, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre und - keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete (FFH- und SPA-Gebiete) bestehen. 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB zur Folge wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wegen der Geringfügigkeit der Änderung abgesehen. Laut 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahmen innerhalb angemessener Frist gegeben. Gemäß 13 Absatz 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren unter anderem von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen. Beschluss nr.: 47/13 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Elsterheide vom gültig ab: 01.April Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom (SächsGVBl. S. 55), in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Fassung vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide in seiner Sitzung am folgende Änderung der Satzung beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung Die Anlage 1 (Gebührenregelung der Kindertageseinrichtung) der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung: Abs. 1, Satz 3 und 4 wird wie folgt geändert: Satz 3 Der Elternbeitrag ist im laufendem Monat bis zum 15. zu entrichten. Satz 4 Das Essengeld ist einen Monat rückwirkend bis zum 15. zu zahlen. Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Elternbeiträge werden am 15. des Monats nach Einholung der Einzugsermächtigung vom Konto der Eltern abgebucht. Artikel 2 Übergangsvorschriften Diese Änderungssatzung wird nach Bestätigung durch den Gemeinderat öffentlich bekannt gemacht. Artikel 3 Inkrafttreten Die Zweite Satzung zur Änderung tritt ab in Kraft. Elsterheide, den Elsterheide, OT Bergen, den Beschluss- nr.: 48/13 vom Haushaltssatzung 2013 Rechtsgrundlagen: 74 SächsGemO Beschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt am auf der Grundlage von 74 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, vom 21. April 1993, die Haushaltssatzung der Gemeinde Elsterheide für das Haushaltsjahr Die Haushaltssatzung mit Ergebnis- und Finanzhaushalt ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 lag in der Zeit vom bis zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Bergen öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben während der Auslegung und bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben.

7 Beschluss- nr.: 49/13 Dritte Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Benutzung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Elsterheide vom Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 2 des Sächsischen Kommunalangabengesetzes (SächsKAG) hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung 1. Die Anlage 1 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten zur Satzung werden wie folgt geändert und ergänzt: (Für Bürger der Gemeinde Elsterheide) Für das öffentliche Gebäude in Seidewinkel wird folgende Gebühr festgelegt OT Seidewinkel 1. Bürgerhaus Alte Schule 120,00 /Tag 2. Die Anlage 2 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten zur Satzung werden wie folgt geändert und ergänzt: (Für nicht ortsansässige Bürger der Gemeinde Elsterheide) Für das öffentliche Gebäude in Seidewinkel wird folgende Gebühr festgelegt OT Seidewinkel 1. Bürgerhaus Alte Schule 220,00 /Tag Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und Behörden Der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Geierswalde-Tätschwitz hat folgende Änderungen der Friedhofsgebührenordnung und der Friedhofssatzung für den Friedhof in Geierswalde beschlossen: Die Gebührenordnung der Ev. Kirchengemeinde Geierswalde vom , geändert am wird geändert: In 5 I. werden folgende Gebührenpositionen aufgenommen bzw. geändert: 1. Reihengrabstätten (Ruhezeit: Sarg 20 Jahre / Urnen 20 Jahre, bei Fehlgeborenen und bei Leichen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind beträgt die Ruhezeit 10 Jahre) 1.1.für Sargbestattungen (Verstorbene nach Vollendung des 2. Lebensjahres) EUR 122, für Urnenbeisetzung EUR 122, Reihengrabstätten für Urnenbestattungen mit einheitlicher Gestaltung und Namensnennung (Tarifstellen I, außer 1.3, II und III 1 des 5 finden keine Anwendung) EUR 1.333, für Sarg- und Urnenbestattungen (Fehlgeborene und Leichen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind) EUR 61,20 Die Gebühr in 5 II. wird wie folgt festgelegt: Von allen Nutzungsberechtigten wird in Höhe von EUR 11,16 je Grablager und Jahr eine Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben. Sie ist bis zum des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. In 5 III. werden folgende Gebührenpositionen geändert. 1. Grundgebühr 1.1. bei Sargbestattung (Verstorbene bis einschließlich 2 Jahre) EUR 00, bei Sargbestattung (Verstorbene über 2 Jahre) EUR 00, bei Urnenbeisetzung EUR 00,00 Die Friedhofssatzung der Ev. Kirchengemeinde Geierswalde vom , geändert am wird wie folgt geändert: Der 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Der Friedhof ist für Besucher geöffnet: a) in den Monaten März bis Oktober von 7.00 Uhr bis Uhr b) in den Monaten November bis Februar von 8.00 Uhr bis Uhr Der 10 erhält folgenden Wortlaut: Die Ruhefrist bei Leichen und Urnen beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit beträgt bei Fehlgeborenen und bei Leichen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, 10 Jahre. Eine Grabstätte darf erst nach Ablauf der Ruhezeit wieder belegt oder anderweitig verwendet werden. Die Dauer der Ruhefrist ist für Erd- und Urnenbestattungen gleich, beträgt aber mindestens 20 Jahre. Der 11 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Beisetzung auf einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, setzt die Verlängerung des Nutzungsrechts mindestens auf die zur Einhaltung der Ruhefrist erforderlichen Dauer voraus. Der 14 Absatz 2a wird redaktionell geändert. Es wird das Wort Leichenbestattung eingefügt: (2) Reihengrabstätten werden eingerichtet für: a) Leichenbestattung Verstorbene bis... Im 15 wird im Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert: Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Leichen- oder Urnenbestattungen, an denen auf Antrag im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren bei Wahlgrabstätten für Sargbestattungen und 20 Jahren bei Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen, beginnend mit dem Tag der Zuweisung vergeben und deren Lage gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt werden kann. Im 15 wird Abs. 3 Satz 2 wie folgt geändert: In einer einstelligen Wahlgrabstätte für Leichenbestattung darf nur eine Leiche bestattet werden. Der 16 Absatz 2 Satz 2 wird redaktionell geändert: Die Dauer des Nutzungsrechts an alten Erbbegräbnissen wird durch Zahlung der für Erbbegräbnisse vorgesehenen Gebühr verlängert. Der 22 Ruhekammer wird ersatzlos gestrichen. (Es erfolgt keine Nutzung) Der 30 Absatz 1 Satz 2 wird redaktionell geändert: Das Wort Herrichten wird durch das Wort Herrichtung ersetzt. 31 Abs. 2 Satz 3 werden die Abmaße wie folgt geändert: Bei stehenden Grabmalen dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschritten werden: bis 0,80 m Höhe: 0,12 m über 0,80 m - 1,20 m Höhe: 0,14 m über 1,20 m - 1,50 m Höhe: 0,16 m über 1,50 m Höhe: 0,18 m Die o. g. Änderung wurden kirchenaufsichtlich genehmigt und werden am Tag nach der Veröffentlichung rechtswirksam. Geierswalde, den Der Gemeindekirchenrat Geierswalde/Tätzschwitz 7

8 Landratsamt Bautzen Abfallwirtschaftsamt Änderung bei der Abfuhr der Blauen Altpapiertonne der Fa. Kuḧl Bei den von der Fa. Kuhl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG aufgestellten Blauen Papiertonnen ändern sich die Zuständigkeiten. Der Landkreis Bautzen ist jetzt fur die Entsorgung des in diesen Behältern gesammelten Papiers zuständig. Damit ändert sich auch der Tourenplan fur die Entleerung dieser Behälter. Ab sofort werden alle im Gebiet des ehemaligen Landkreises Kamenz aufgestellten Blauen Papiertonnen ausschließlich nach dem im Abfallkalender des Landkreises Bautzen veröffentlichten Tourenplan entleert. Nicht zu den im Abfallkalender des Landkreises veröffentlichten Terminen bereitgestellte Behälter werden nicht außerplanmäßig nachentleert. Im Bedarfsfall stehen Ihnen weiterhin die Depotcontainer an den Wertstoffcontainerplätzen zur Verfügung. Bei Fragen wenden sie sich bitte per Telefon ( ) oder per an das Abfallwirtschaftsamt im Landratsamt Bautzen. Sollte Ihnen bekannt sein, dass einer Ihrer Nachbarn oder Bekannten eine solche Papiertonne nutzt, weisen sie ihn bitte auf diese Änderung hin. Tag der offenen Tür an der Grundschule laubusch Am fand an unserer Grundschule der Tag der offenen Tür statt. Interessierte Eltern, Großeltern und künftige Schulkinder waren eingeladen, die Schule unter die Lupe zu nehmen. Viele Besucher nahmen das Angebot an. Die seit September trainierende Line- Dance- Gruppe eröffnete mit einer Aufführung den Nachmittag. Die Arbeitsgemeinschaften der Ganztagsangebote, der Hort, der Freizeittreff und unsere Lehrer stellten ihre Arbeit vor. Die Gäste erhielten Einblick in den Anfangsunterricht, lernten die Unterrichtsmittel kennen und vor allem die jüngeren Gäste konnten an verschiedenen Stationen basteln, malen, knobeln und tanzen. Wer eine Stärkung brauchte, kehrte im Elterncafe ein. Der Elternrat bot Kaffee und Kuchen an, den fleißige Muttis gebacken hatten. Die meisten Gäste waren überrascht, wie viele Angebote zum guten Lernen und zur Freizeitgestaltung die Schule bietet. Carolin Schmaler Kultur- und Vereinsnachrichten Ortsteil Seidewinkel 15. Juni 2014 Heimatfest der Evangelischen Kirchgemeinde in Seidewinkel mit dem Trachtenverein Seidewinkel Ortsteil Tätzschwitz Samstag, , Uhr Die Schul- und Heimatstube Tätzschwitz lädt traditionell in der Adventszeit ein, zu: heiter besinnlichen Stunden bei Glühwein, Plätzchen, Kerzenschein, guter Hausmusik und ausgewählten schlesischen Advents- und Weihnachtsgeschichten gewürzt mit so mancher Tätzschwitzer Anekdote. Herzlich willkommen! Totensonntag auf dem Friedhof in Seidewinkel Totensonntag ist der Tag, an dem wir unserer Verstorbenen in besonderem Maße gedenken. Inzwischen eine liebgewordene Tradtion: Seit Jahren treffen sich die Seidewinkler an diesem Tag mit ihren Verwandten gegen Uhr auf dem Friedhof in Seidewinkel. Die Bläsergruppe der evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Hoyerswerda bringt kirchliche Weisen zu Gehör, die die sonntagliche Friedhofsstille feierlich durchdringen. So hatten sich auch in diesem Jahr - trotz leichten Nieselregens - viele Leute eingefunden, die Toten zu ehren und den Lebenden zu lauschen. Ein herzliches Dankeschön der Seidewinkler an die Musiker, die uns bisher bei Wind und Wetter am Totensonntag mit ihrem Spiel erfreuen. Edith Jaeger Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag Monate Dezember 2013 Ortsteil Bergen: Zuischko, Helene Arnold, Helga Schumann, Dieter Fünfstück, Karin Lindner, Hans-Jürgen Hubrich, Siegfried Bär, Annemarie Kunze, Regina Kummer, Hanne Neumann, Irmgard Seidel, Gabriele Passeck, Marie Glaschker, Christine Wolff, Bärbel Ortsteil Bluno: Britschka, Elli Stramke, Gerda Thumann, Marie Schieber, Hans Kamratowsky, Helmut Krüger, Magdalena Wuschko, Marie Richter, Heinz Ortsteil Geierswalde: Wille, Elsa Wöckner, Edith Kallnik, Isolde Marusch, Willi Neumann, Werner Richter, Christine Liehn, Ingrid Ortsteil Klein Partwitz: Milch, Annemarie Seidel, Christa Hänelt, Hermann Theka, Werner Eckmajer, Christa Jurisch, Erich Ortsteil nardt: Kirchberg, Hilde Pathe, Friedrich Pathe, Helene Müller, Paul Ortsteil neuwiese: Starosta, Manfred Kasper, Erika Zinapold, Ute

9 Ortsteil Sabrodt: Glaser, Gerda Demel, Gunter Walter, Manfred Krüger, Christine Schulz, Adelheid Ortsteil Seidewinkel: Dr. Kramer, Helmut Struwe, Marianne Köhler, Helmut Raack, Max Jentsch, Herbert Wir beraten Sie unabhängig in Sachen: Versicherung / Finanzierung / Kapitalanlage / Gründercoaching. JRB Finanz AG Fischerstraße 4 D Hoyerswerda Fon: Fax: info@jrb-finanz.com Jederzeit rundum beraten. Ortsteil Tätzschwitz Hoffmann, Marta Albrecht, Renate Föhlisch, Regina Schulze, Gisela Schlee, Traute Wache, Edith Fiebig, Eduard Dittrich, Siegfried Eckstein, Peter Ihr christlicher Pflege- und Betreuungsdienst Brantzko/Zippack GmbH häusliche Krankenpflege - Stellen und Verabreichen von Medikamenten - Injektionen und Infusionen, Blutentnahmen - Verbandswechsel und Kompessionsverbände/-Strümpfe - PEG-Pflege und Stomapflege Grundpflege - Hilfe und Unterstützung bei Körperpflege, Ausscheidung, Ernährung, Mobilität Zum Weihnachtsfest frohe und besinnliche Stunden, für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg. Behindertenwerk Spremberg e.v. - BWS BWS Behindertenwerk GmbH - Hauswirtschaft Hilfe und Unterstützung bei Wohnraumreinigung und Hausordnung, Wäschewechsel/ -und waschen, Einkauf und Mahlzeitenbereitung, Abfalltrennung/ Entsorgung Verhinderungspflege Pflegeberatungsbesuche zusätzliche Betreuungsleistungen Besondere Dienstleistungen erwünscht? Rufen Sie uns doch einfach an! Dorfaue Elsterheide OT Bluno Tel: 03564/ Fax: 03564/ naechstenliebe-pflege@gmx.de 9

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14 ElsterheiderINFO Nr. 154 Jahrgang Dezember 2013

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