ElsterheiderINFO. Sorbischer Heimattag in Neuwiese am 09. Juni Die Witaj-Kindergruppe der Kindertageseinrichtung
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- Justus Zimmermann
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1 ElsterheiderINFO AMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE HAMTSKE A INFORMACISKE ŁOPJENO GMEJNY Neuwiese-Bergen Seidewinkel Nardt Sabrodt Bluno Klein Partwitz Tätzschwitz Geierswalde Nowa Łuka Hory Žid ino Nar Zabrod Blu Bjezdowy Pta ecy Lejno Jahrgang 2013, Donnerstag, den 2 Juni Nummer 150 Sorbischer Heimattag in Neuwiese am 0 Juni 2013 Die Witaj-Kindergruppe der Kindertageseinrichtung Lutki beteiligte sich am Programm mit sorbischen Liedern und Tänzen.
2 Programm Dorffest Nardt 105 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nardt" am Sonnabend, den Sportplatz Nardt Uhr Eröffnung des Festtages durch Ortsvorsteher und Ortswehrleiter Präsentation und Vorführung der Technik der Freiwilligen Feuerwehr Nardt Eröffnung der Kinderattraktionen (u.a. mit Benzin Quad fahren, Riesenpinguin Hindernisbahn, Hüpfburg, Feuerwehrfahrrad Spritze und noch einiges mehr Uhr Wettkämpfe im Löschangriff der Jugendfeuerwehren der Gemeinde Elsterheide. Es nehmen teil die Mannschaften aus Seidewinkel, Sabrodt, Geierswalde und Tätzschwitz Uhr Übungslöschangriff für unsere Jüngsten Siegerehrung der Feuerwehrwettbewerbe Uhr Große Tombola mit wertvollen Preisen vom Traditionsverein Nardt Weiterführung der Kinderattraktionen Kletterstange (mit tollen Preisen wer oben ankommt) Der Eis Ulli kommt mit seinem leckeren Eis auf dem Fahrrad Ab 100 Uhr Ausklang des Festtages in fröhlicher Runde mit Musik und Tanz Weiterhin besteht die Möglichkeit die Freiluftausstellung und das Traditionszimmer des Traditionsvereines mit Führungen zu besichtigen. Die Versorgung übernimmt den ganzen Tag der Jugendclub Nardt. Selbstgebackenen Kuchen und Kaffee gibt es 00 Uhr vom Frauenverein Nardt. Der Traditionsverein bäckt ab 00 Uhr im Backofen frisches Brot. Desweiteren bitten wir am Sonnabend, den ab Uhr um Mitarbeit bei der Einrichtung des Festplatzes. Die Organisatoren
3 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni 2013 In dieser Ausgabe: Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide öffentlichen Auslegung der Vorschlagsliste für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen für die Geschäftsjahre der Gemeinde Elsterheide. Bekanntmachung nach 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Elsterheide für das Jahr 2012 Fahrplanänderungen der Linien 157; 158 und 165 mit Fahrten in den Schulferien gültig ab Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Segelsportzentrum am Partwitzer See Beschlüsse der 3 öffentlichen Gemeinderatssitzung Elsterheide am Öffentliche Bekanntmachung fremder Ämter/Behörden Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Geierswalde - Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung Kultur- und Vereinsnachrichten 10. Nationales Bergentreffen auf Rügen Geburtstagsgrüße Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung Ortsteil Bergen Am Anger 36 Ortsteil Bluno Dorfaue 33 Ortsteil Geierswalde Landstraße 33 Ortsteil Klein Partwitz Lindenallee 4, neben dem Löschteich Ortsteil Nardt Thruneweg 6 Ortsteil Neuwiese Elstergrund 2 Ortsteil Sabrodt Dorfstraße 64 Ortsteil Seidewinkel Zur Friedenseiche 1 Ortsteil Tätzschwitz Am Wiesengrund 2 Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen Ortsteilverwaltung Geierswalde dienstags von von 100 bis 100 Uhr Ortsteilverwaltung Sabrodt dienstags von von 100 bis 100 Uhr Ortsteilverwaltung Klein Partwitz dienstags von von 100 bis 100 Uhr Ortsteilverwaltung Tätzschwitz freitags von von 100 bis 100 Uhr Ortsteilverwaltung Nardt dienstags von von 100 bis 100 Uhr Ortsteilverwaltung Bluno (nach telefonischer Vereinbarung) Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen Montag 00 bis 00 Uhr Dienstag 000 bis 00 Uhr und 00 bis 100 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 000 bis 00 Uhr und 00 bis 30 Uhr Freitag 000 bis 30 Uhr Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide Montag 000 bis 00 Uhr und 30 bis 100 Uhr Dienstag 000 bis 00 Uhr und 30 bis 100 Uhr Mittwoch 000 bis 00 Uhr und 30 bis 30 Uhr Donnerstag 000 bis 00 Uhr und 30 bis 100 Uhr Freitag 000 bis 30 Uhr S Gemeinde Elsterheide Ortsteil Bergen Am Anger Elsterheide Telefon: 03571/ Telefax: 03571/ gemeinde@elsterheide.de Internet: Bürgermeisteramt Bürgermeister: Dietmar Koark erreichbar über Sekretariat Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen: Erika Fischer Tourismus: Matthias Müller Hauptamt/Ordnungsamt Amtsleiterin: Roswitha Roßmann Standesamt: Gerlinde Lehmann Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt: Karin Hänsch Sachberarbeiterin Manuela Kempe Kämmerei Kämmerin: Angelika Zschech Kasse: Helga Boch Christine Pink Steuern/Liegenschaften/Pacht Antje Zschabran Bauamt Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz Reiner Zschiesche Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr: Heidrun Eger Baubetriebshof: Siegbert Bogott Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide Ostsächsische Sparkasse Dresden Konto-Nr BLZ Volksbank Bautzen e.g. Konto-Nr BLZ Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, Revier Elsterheide Ansprechpartner für die Waldbesitzer: Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung Elsterheide hat eine neue Försterin Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wirdt das Forstrevier Elsterheide von Revierleiterin Julia Wenk geleitet. Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiterin ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Frau Wenk wird immer donnerstags von 15:00-18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist Sie für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen: Telefon 03571/ , Handy 0173/ oder julia.wenk@smul.sachsen.de Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise). Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz. 2
4 Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im Privatwald- Körperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken. Ansprechpartner: Revierleiter: derzeit nicht besetzt. Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten. Sprechtage neu ab Juni 2013: jeden 2. Freitag im Monat von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16 im kleinen Sitzungsraum Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden: Friedensrichterin Frau Renate Scharf OT Bergen Geierswalder Straße Elsterheide Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden: bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.b. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung Strafrechtsangelegenheiten: z.b. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni 2013 Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide Bibliothek Sabrodt jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64 Bibliothek Bergen jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof) Bibliothek Bluno jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33 Bibliothek Geierswalde jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33 Bibliothek Klein Partwitz jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELSTERHEIDE Zur öffentlichen Auslegung der Vorschlagsliste für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen für die Geschäftsjahre , Amtsgericht Hoyerswerda, der Gemeinde Elsterheide. Hiermit wird bekannt gemacht, dass in der Zeit vom bis die Vorschlagsliste für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen für die Geschäftsjahre , lt. Beschluss des Gemeinderates Elsterheide Nr. 26/13 vom , gemäß Gemeinsamer Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen vom 2 Dezember 1999 (zuletzt geändert am ; SächsABL. 2008, S 330) öffentlich in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Ortsteil Bergen, Am Anger 36 zu folgenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Öffnungszeiten: Montag Dienstag Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Hinweis: Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde oder dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften - Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind gemäß 32 GVG: - a) Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, b) Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; oder nicht aufgenommen werden sollten nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen sind gemäß 33 GVG: a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, d) Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind, e) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind; zu dem Amt des Schöffen soll gemäß 44a des Deutschen Richtergesetzes vom 1 April 1972 (BGBL. I S 713) in der jeweils geltenden Fassung auch nicht berufen werden, wer a) gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder b) wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist; zu dem Amt des Schöffen sollen gemäß 34 GVG ferner nicht berufen werden: a) der Bundespräsident, b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; in Betracht kommen die in 36 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und in 59 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) genannten Beamten sowie diejenigen Bundesbeamten, für die die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch besondere gesetzliche Vorschriften nach 36 Abs. 2 BBG für zulässig erklärt wird, d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, e) Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungsund Gerichtshelfer, f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, g) Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurück liegt. gez. Koark Elsterheide, den
5 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni 2013 Bekanntmachung nach 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Elsterheide für das Jahr Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten erforderliche Personalkosten erforderliche Sachkosten erforderliche Betriebskosten Krippe 9 h Betriebskosten je Platz Kindergarten 9 h Hort 6 h 663,43 306,20 179,12 252,63 116,60 68,21 916,06 422,80 247,33 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.b. 6 h-betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 h) Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete Aufwendungen je Platz und Monat Aufwendungen Abschreibungen 2.508,79 Zinsen 64,78 Miete 0 Gesamt 2.573, Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Gesamt 32,11 14,82 8, Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 166,93 95,00 60,00 599,13 177,80 87,33 Fahrplanänderungen der Linien 157; 158 und 165 mit Fahrten in den Schulferien gültig ab b 157 Lauta - Laubusch - Klein Partwitz - Sabrodt RBO Regionalbus Oberlausitz, Paul-Neck-Straße 139, Bautzen, Kurzstrecke Tarifzone Gültig ab: Montag - Freitag Fahrt-Nr Verkehrshinweise S S S S S S F S S Gültig ab: Montag - Freitag Fahrt-Nr Verkehrshinweise S F S S S S S 3 33 Lauta Hans-Coppi-Schule ab Sabrodt b HY Gasthaus ab Lauta Kita Firlefanz Bluno Ausbau Lauta Bahnhof Bluno Schule Lauta Südtor Bluno Gasthaus /33 Laubusch Siedlung Klein Partwitz Laubusch Grundschule Klein Partwitz Siedl. Wendesch Laubusch Rathaus Geierswalde Laubusch Verwaltung Tätzschwitz Laubusch Am Markt Geierswalde Kortitzmühle Kortitzmühle Geierswalde Laubusch Am Markt Anschluss von Linie 158 aus Richtung Hoyerswerda Kolpingstraße Laubusch Verwaltung Tätzschwitz ab Laubusch Rathaus Geierswalde Laubusch Grundschule Klein Partwitz Siedl. Wendesch Anschluss von Linie 165 aus Richtung Klein Seidewinkel Klein Partwitz /33 Laubusch Siedlung ab Bluno Gasthaus Lauta Südtor Bluno Schule Lauta Bahnhof Bluno Ausbau Lauta Brandenburgallee Sabrodt b HY Gasthaus an Lauta Hans-Coppi-Schule an S = verkehrt nur an Schultagen F = verkehrt nur an Ferientagen Linie an Feiertagen und am 24. und 31. außer Betrieb Kurzstrecke Tarifzone 4
6 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni 2013 b 158 Hoyerswerda - Bergen - Neuwiese - Sabrodt RBO Regionalbus Oberlausitz, Paul-Neck-Straße 139, Bautzen, Kurzstrecke Tarifzone Gültig ab: Montag - Freitag Fahrt-Nr Verkehrshinweise S S S S S S S S F K S S S K 3 20 Hoyerswerda Kolpingstraße ab Hoyerswerda Grundschule am Park Hoyerswerda Schulstraße Hoyerswerda Bahnhof Hoyerswerda Behördenpark Hoyerswerda Rosarium Hoyerswerda Bautzener Allee Anschluss von Linie 164 aus Richtung Wittichenau Mittelschule Anschluss von Linie 164 aus Richtung Wittichenau Mittelschule Hoyerswerda Lausitzer Platz ab Hoyerswerda Stadtzentrum Gymn Hoyerswerda von-stauffenberg-straße Hoyerswerda Käthe-Kollwitz-Straße Seidewinkel Gasthaus Klein Seidewinkel Bergen b HY Ausbau Bergen b HY Gasthaus Bergen b HY Gemeindeverwaltung /33 Neuwiese Abzweig Bergen /33 Neuwiese Wendeschleife /33 Neuwiese Abzweig Bergen Geierswalde Tätzschwitz Anschluss an Linie 157 in Richtung Sabrodt b HY Gasthaus Geierswalde ab Klein Partwitz Siedl. Wendesch Klein Partwitz Bluno Gasthaus Bluno Schule Bluno Ausbau Sabrodt b HY Gasthaus an Kurzstrecke Tarifzone Gültig ab: S = verkehrt nur an Schultagen F = verkehrt nur an Ferientagen Linie an Feiertagen und am 24. und 31. außer Betrieb = Rufbus, fährt nur nach Anmeldung (Mo-Fr Uhr mind. 60 Minuten vor Fahrtbeginn unter 03591/491100), bedient nur bestellte Haltestellen K = Kleinbus mit eingeschränkter Platzkapazität, Gruppenanmeldung erforderlich = Hält nur zum Aussteigen b 165 Laubusch - Bergen - Klein Seidewinkel Montag - Freitag Fahrt-Nr Verkehrshinweise S S S S S S S F K S S S 0 33 Sabrodt b HY Gasthaus ab Bluno Ausbau Bluno Schule Bluno Gasthaus Klein Partwitz Klein Partwitz Siedl. Wendesch /33 Neuwiese Abzweig Bergen Geierswalde Tätzschwitz Geierswalde /33 Neuwiese Abzweig Bergen /33 Neuwiese Wendeschleife /33 Neuwiese Abzweig Bergen Bergen b HY Gemeindeverwaltung Anschluss von Linie 165 aus Richtung Klein Seidewinkel Bergen b HY Gasthaus ab Klein Bergen Bergen b HY Ausbau Seidewinkel Gasthaus Klein Seidewinkel Hoyerswerda Käthe-Kollwitz-Straße Hoyerswerda von-stauffenberg-straße Hoyerswerda Stadtzentrum Gymn Hoyerswerda Lausitzer Platz Hoyerswerda Bautzener Allee Hoyerswerda Rosarium Hoyerswerda Behördenpark Hoyerswerda Kolpingstraße Hoyerswerda Grundschule am Park Hoyerswerda Schulstraße Hoyerswerda Bahnhof Hoyerswerda Behördenpark Hoyerswerda Ziolkowskistraße Hoyerswerda Autopark Hoyerswerda Straße G an 18 RBO Regionalbus Oberlausitz, Paul-Neck-Straße 139, Bautzen, Kurzstrecke Tarifzone Gültig ab: Montag - Freitag Fahrt-Nr. 1 3 Verkehrshinweise S F Kurzstrecke Tarifzone Gültig ab: Montag - Freitag Fahrt-Nr Verkehrshinweise S S S S F 1 20 Klein Seidewinkel ab Laubusch Grundschule ab Seidewinkel Gasthaus /33 Laubusch Siedlung Bergen b HY Ausbau /33 Nardt Feuerwehrschule Klein Bergen Nardt Gemeindeverwaltung Bergen b HY Gasthaus /33 Neuwiese Wendeschleife Anschluss an Linie 158 in Richtung Hoyerswerda Straße G Bergen b HY Gemeindeverwaltung ab /33 20 Neuwiese Abzweig Bergen Bergen b HY Gemeindeverwaltung /33 Neuwiese Abzweig Bergen Bergen b HY Gasthaus /33 Neuwiese Wendeschleife Klein Bergen Nardt Gemeindeverwaltung Bergen b HY Ausbau /33 Nardt Feuerwehrschule Seidewinkel Gasthaus /33 Laubusch Siedlung Klein Seidewinkel an Anschluss an Linie 157 in Richtung Lauta Hans-Coppi-Schule Laubusch Grundschule an S = verkehrt nur an Schultagen F = verkehrt nur an Ferientagen Linie an Feiertagen und am 24. und 31. außer Betrieb Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Segelsportzentrum am Partwitzer See Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die öffentliche Auslage gemäß 3 Absatz 2 BauGB des Entwurfes zum Bebauungsplan Segelsportzentrum am Partwitzer See in der Fassung vom Mai 2013 Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Entwurfsfassung vom Mai 2013 liegt vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat (Zimmer 1.4), während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag Dienstag Donnerstag Freitag 000 bis 00 Uhr und 00 bis 100 Uhr 000 bis 00 Uhr und 00 bis 100 Uhr 000 bis 00 Uhr und 00 bis 100 Uhr 000 bis 00 Uhr Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Bebauungsplanentwurf mit allen oben aufgezählten Teilen einzusehen. In folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen kann ebenfalls Einsicht genommen werden: - Grünordnerische Bestandserfassung und Bewertung zum Bebauungsplan Segelsportzentrum am Partwitzer See, Schulz UmweltPlanung, Pirna, Juni
7 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Segelsportzentrum am Partwitzer See, Schulz UmweltPlanung, Pirna, Mai Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen vom zum Vorentwurf des Bebauungsplanes - Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom zum Vorentwurf des Bebauungsplanes - Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, obere Wasserbehörde, vom zum Vorentwurf des Bebauungsplanes - Stellungnahme der LMBV mbh vom zum Vorentwurf des Bebauungsplanes - Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt unmittelbar am Ufer des Partwitzer Sees nordwestlich von Klein Partwitz Siedlung, nördlich des Volleyballplatzes, ausgehend von der Hauptstraße in Richtung Strand und Reiterhof. Es beinhaltet Teile des Wirtschaftsweges der LMBV mbh und Flächen beidseitig dieses Weges sowie die angrenzende Wasserfläche des Partwitzer Sees. Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, Elsterheide, vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez. Heidrun Eger / Bauamt Gemeinde Elsterheide Beschlüsse der 3 öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom Beschluss- Nr.: 21/13 vom Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Segelsportzentrum am Partwitzer See Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Elsterheide fasst den Beschluss über den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Segelsportzentrum am Partwitzer See in der Fassung vom Mai 20 Der Entwurf besteht aus der Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslage des Entwurfes sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Der Beschluss wird im Amtsblatt hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 22/13 Vergabe von Bauleistungen am Bürgerhaus Seidewinkel Los 14 Malerarbeiten und Tapezierarbeiten Innen Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO; 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 6 der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Zuschlagserteilung für die Innenmalerarbeiten (außer großer Vereinsraum) Los 14 am o. g. Objekt an die Firma Norbert Korch Seidau Ralbitz-Rosenthal. Die Bruttoangebotssumme beträgt inklusive 1 % Nachlass 253,27 und liegt über der Kostenberechnung Stand von Brutto 649,96. Die geringfügige Differenz wird durch Einsparungen in anderen Gewerken kompensiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der Submission vom nach öffentlicher Ausschreibung und der Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote. Dem Beschluss liegt die Angebotsauswertung nebst Vergabeempfehlung des Ing.- büros F. Kurjo sowie der Vergabevorschlag des Bauamtes bei. Der Bürgermeister schließt den Bauvertrag ab. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 23/13 Vergabe von Bauleistungen am Bürgerhaus Seidewinkel Los 15 Fliesenlegerarbeiten Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO; 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Zuschlagserteilung für die Fließenlegerarbeiten (außer großer Vereinsraum) Los 15 am o. g. Objekt an die Firma Hausschild kreativ Flächengestaltung GmbH Kolpingstraße Hoyerswerda. Die Bruttoangebotssumme beträgt 754,37 und liegt unter der Kostenberechnung Stand von Brutto 1144,16. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der Submission vom nach öffentlicher Ausschreibung und der Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote. Dem Beschluss liegt die Angebotsauswertung nebst Vergabeempfehlung des Ing.- büros F. Kurjo sowie der Vergabevorschlag des Bauamtes bei. Der Bürgermeister schließt den Bauvertrag ab. gez. Koark Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FREMDER ÄMTER UND BEHÖRDEN Der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Geierswalde hat in seiner Sitzung am die Errichtung eines Gemeinschaftsgrabes beschlossen. Nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung am und am Tage nach der Veröffentlichung tritt die Gebühr und diesbezüglichen Änderungen der Friedhofssatzung in Kraft. Der 5 I der Friedhofsgebührenordnung vom wird um die Position 1.4 ergänzt:
8 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni Reihengrabstätten für Urnenbestattungen mit einheitlicher Gestaltung und Namensnennung (Tarifstellen I, außer 1.4, II und III 1 des 5 finden keine Anwendung) EUR 1.333,0 Der 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom wird neu gegliedert: a) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte wird eine schriftliche Bestätigung erteilt. In ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben. b) Bei Reihengrabstätten für Urnenbestattungen mit einheitlicher Gestaltung und Namensnennung obliegt die Erstanlage und die Unterhaltung ausschließlich dem Friedhofsträger. Eine individuelle Bepflanzung der Grabstätte ist nicht zulässig. Blumenschmuck, Pflanzschalen, Gestecke etc. dürfen nur auf der dafür vom Friedhofsträger vorgesehenen Fläche innerhalb der Grabstätte abgelegt werden. Nicht auf dieser Fläche niedergelegter Grabschmuck wird entfernt. Die Namensnennung erfolgt auf einer Grabplatte. Diese wird vom Friedhofsträger gestellt und mit Vor- und Zunamen sowie Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen versehen. 9 Abs. 2, 1. Halbsatz und Abs. 6, Satz 1, 2. Halbsatz und Satz 2, 27, 28 Abs. 1 und Abs. 2, 29 Abs.1 und Abs. 2 sowie 30 bis 34 finden keine Anwendung. KULTUR - UND VEREINSNACHRICHTEN Ortsteil Nardt Dorffest anlässlich 105 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nardt mit großem Kinderfest und Tanzabend für Jung und Alt Weltmeisterschaft im Modellfliegen auf dem Flugplatz Nardt Ortsteil Bergen Auch einige Elsterheider Bergener waren wieder mit dabei - beim 10. Nationalen Bergentreffen; diesmal in Bergen auf der Insel Rügen, das schon zum 2.Mal Gastgeber war Deutschland hat über 20 Bergen-Ortsschilder aber nur 8 Orte beteiligen sich Bergen/Rügen. Vier Tage lang, von Himmelfahrt bis Sonntag, fand in Bergen, auf der Insel Rügen, das 10. Nationale Bergen-Treffen statt. Gleichzeitig wurde im Ort das 400-jährige Jubiläum gefeiert, weshalb es sogar einen großen Festumzug, über 3,5 km durch die Stadt gab, an dem sich alle angereisten Bergen-Orte sowie die beiden Partnerstädte Oldenburg in Holstein und Goleniow aus Polen beteiligten. Sie zeigten sich in ortsüblichen Trachten bzw. Uniformen ihrer Vereine oder hatten eine Kapelle mitgebracht. Auch der Oberlausitzer Landstrich war durch den kleinen Elsterheideortsteil Bergen wieder mittendrin; diesmal mit 22 Erwachsenen und neun Jugendlichen. In ganz Deutschland gibt es denselben Ortsnamen Bergen über zwanzig Mal. So kam es nach der Wende, angeregt durch die pfiffige Idee aus den Amtsstuben Bergen/Celle (b. Hanover), hier 1995 erstmalig zu einem Bergen-Treffen mit Vertretern aus sieben Bergen-Orten. Tradition hält bereits 18 Jahre Inzwischen lebt diese wunderbare Tradition schon 18 Jahre in diesem festen Stamm fort und scheint immer noch einmalig in Deutschland zu sein, wobei man sich alle zwei Jahre in einer Art Rotationsprinzip trifft. Auf diese Weise lernen sich zwischen 500 und 700 Leute unterschiedlicher Generationen und Interessengruppen sowie verschiedenen Regionen kennen. Unzählige Fotos, Videos, gepflanzte Bäume, Grußschilder und gesetzte Steine geben dabei nicht nur Zeugnis von diesen Ereignissen, 7
9 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni 2013 sondern gehören auch zu den unvergesslichen Erinnerungen der Teilnehmer. Auch Dietmar Koark, Bürgermeister der Elsterheide, zu der auch der Ortsteil Bergen gehört, befürwortete von Anfang an diesen Vorschlag!..., denn solche Aktivitäten bieten zum einen die beste Gelegenheit, unsere Oberlausitz mit ihrem umfangreichen sorbischen Brauchtum auch anderen Regionen vorzustellen und zum anderen auch Menschen und Traditionen in anderen Regionen Deutschlands näher kennen zu lernen. Großes Interesse wird stets auch unseren Trachten entgegengebracht, kann der Bürgermeister bestätigen. Diesbezüglich hilft der Fundus aus persönlichem Bestand, aber auch aus dem des örtlichen Vereins Elsterland. Kultureller Rügen-Abend und Kanzlerinnen-Überraschungsbesuch am Mittag und ihr vom sich entwickelnden Lausitzer Seenland berichteten und ihr erklärten, wie der Schnaps zu seinem Namen Überleiter kommt. Gern nahm sie auch den in Windeseile gepackten Beutel mit regionalen Spezialitäten an, den sie schon bald an ihren Mann der aus Hosena kommt weiterreichen würde, der sich über diese lukullischen Grüße aus der Heimat sehr freuen wird, wie sie weiß. Ganz unkompliziert ließ sie sich anschließend mit der frisch gebackenen Bergener Maikönigin Elisa Bartelt fotografieren und wünschte allen noch eine schöne Zeit beim 10. Bergen-Treffen. An der Seite von Bürgermeisterin Andrea Köster machte die Kanzlerin nochmals an jedem Tisch im Festzelt Station, gab hunderte Autogramme und sang mit dem Chor aus Bergen/Celle ein gemeinsames Heimatlied. Wappen-Ortstafel als Gastgeschenk So ist Bergen aus der Elsterheide seither nicht nur Teilnehmer bei den Bergentreffen, sondern war 2003 schon einmal Gastgeber und wird es 2019 wieder sein. Doch nun stand erst einmal die Insel-Hauptstadt auf Rügen im Fokus aller Bergener, was am Anreisetag, beim gemeinsamen Rügen -Abend im Festzelt, ein herzliches Wiedersehen mit der örtlichen Bürgermeisterin Andrea Köster brachte. Diese hatte am Samstagmittag, nach dem 3,5 km langen Festumzug durch die 400-jährige Stadt, noch einen ganz besonderen Trumpf im Ärmel. Und das war nicht nur das Rügen-Fernsehen, das von diesem Volksfest live berichtet und dabei auch die Elsterheider mit ihren auffälligen Trachten an das Mikrofon holte. Denn der Einladung zum runden Stadtjubiläum war auch Bundeskanzlerin Angela Merkel gefolgt, die damit nicht nur ihren Wahlkreis besuchte, sondern vor allem sehr gern der Bitte ihrer langjährigen persönlichen Freundin nachgekommen war. Gleichzeitig freute sich der prominente Gast, diese wunderbare Stimmung des langjährigen Zusammengehörigkeitsgefühls unterschiedlicher Regionen miterleben zu können und zeigte sich auch nach ihrer kurzen Rede sehr bürgernah. Höhepunkt des Nachmittags war die feierliche Enthüllung des gemeinsamen Gastgeschenks -eine Bronze-Tafel mit den jeweiligen Orts-Wappen der Stammteilnehmer - die nun als ewige Erinnerung zum 10. Bergentreffen, am Rathaus auf Rügen prangt. Ab dem Abend ging es stimmungsvoll und ausgelassen mit den Bi-Ba-Butzemännern im Festzelt weiter und Undine Lux sorgte für eine Stunde als Helene-Fischer-Double für prickelnde Aufmerksamkeit. Das nächste Bergen-Treffen findet 2015 in Bergen/Chiemgau statt. Ulrike Herzger Ortsteil Tätzschwitz 20 In der DDR-Spielzeugkiste gekramt Schauen und Spielen für Große und Kleine 00 Tag des offenen Denkmals - Altes Handwerk neu vorgestellt 010. Trachtengottesdienst zum Erntedank Ortsteil Geierswalde Juli Simson-Steilhangrennen am Geierswalder See Angela Merkel auch bei den Elsterheidern Gut eine Stunde nahm sich die Kanzlerin für die bunte Volksschar Zeit. Auch die Elsterheider erwarteten sie gespannt und zugleich neugierig an ihrem hübschen Hüttchen doch die Überraschung war groß, als die Kanzlerin nicht neben, sondern plötzlich in dem Häuschen auftauchte. Dafür hatte sie keine Mühe gescheut, musste sie doch erst ein größeres Hindernis aus dem Weg räumen Heiteres Lachen zeigte sich jetzt in allen Gesichtern. Nun blieb noch Zeit zum Anstoßen mit einem Schlückchen Kräuterlikör, wobei Dietmar Koark und seine Crew fix den Augenblick nutzten 8 Ortsteil Klein Partwitz 05. 0Juli Lausitzer Seenland-Messe und Lausitzer Seenlandfestival am Partwitzer See
10 ElsterheiderINFO Nr. 150 Jahrgang Juni 2013 Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag Monat Juni 2013 Ortsteil Bergen: Arnold, Jürgen Brauer, Eva-Marie Richter, Adelheid Nevoigt, Anna Müller, Helga Superzinski, Erhardt Jeschke, Heidemarie Tesche, Anna Ortsteil Bluno: Schütz, Anna Lehnigk, Waltraud Peschk, Inge Weniger, Günther Stramke, Rosemarie Wogawa, Gerda Groba, Karl Ortsteil Geierswalde: Schuster, Helga Zieger, Bernd Bahrig, Karin Pohle, Karl Paulick, Ursula Ortsteil Klein Partwitz: Stenzel, Brigitte Abelt, Margot Hänelt, Helga Köhler, Anneliese Rasper, Siegfried Müller, Ilse Sobanski, Hannelore Bether, Johann Metan, Ilona Nath, Oswald Jänsch, Waltraud Ortsteil Nardt: Delank, Gerhard Metasch, Manfred Ortsteil Neuwiese: Matsch, Petra Basler, Annemarie Nowotnick, Heinz Hölscher, Marta Korch, Karl Krüger, Hartmut Koar, Max Birnick, Annemarie Ortsteil Sabrodt: Tschöke, Wolfgang Noack, Hans Jannaschk, Waltraud Balting, Waltraud Ortsteil Seidewinkel: Kroschel, Bärbel Münch, Gerald Martak, Susanne Raack, Isolde Fechner, Gerda Benusch, Karl Lehmann, Regina Kieschnick, Anna Kruscha, Rosemarie Jochim, Erika Szepan, Werner Möller, Johannes Jannaschk, Helmut Ortsteil Tätzschwitz: Beyer, Anna Kränzel, Günter Kastner, Hildegard Altmann, Reiner Hannemann, Horst Liebmann, Liesbeth Wöhle, Christa Braun, Dieter Knobus, Hannelore Helbig, Johanne B G L Baustoff - GmbH Lauta Transportbeton + Kies/Sand + Baustoffe IGG Straße A Nr. 8, Lauta, Tel.: / Büro , Mischanlage / info@baustoffe-lauta.de, Internet: Unser Angebot: Beton ab 0,25 m 3, Annahme Bodenaushub, div. Kiese/Sande, Pflaster, Borde, Platten, KG-Rohrmaterial für Abwasser, Vollbiol. Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Beton- und PVC-Schächte und -ringe,... 9
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